Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
„Hacker Pschorr Silvesterlaster“
1. Veranstalter ist die Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG,
vertreten durch die Radio Oberland Programmanbieter GmbH, Olympiastraße 22, 82467
Garmisch-Partenkirchen.
2. Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Hörer von Radio Oberland, die bei Beginn des
Gewinnspiels mindestens 18 Jahre alt sind und eine gültige Postanschrift, sowie einen
dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.
Mitarbeiter des Veranstalters, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme
ausgeschlossen. Ebenso vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter und
Angehörige der Unternehmen, die mit der Durchführung dieses Gewinnspiels befasst sind
oder auch im weitesten Sinn damit zu tun haben.
3. Durchführung des Gewinnspiels:
Die Bewerbung für den „Hacker-Pschorr-Silvester-Laster“ (d.h., die Ware im Laster
entspricht 40 Kästen Hacker-Pschorr) erfolgt über ein Formular auf unserer Homepage
(27.11. - 11.12.2015)
Hier sind Sie aufgerufen, Ihre persönlichen Angaben (Name, Vorname, Adresse,
Telefonnummer, E-Mail und Alter) bei Radio Oberland zu hinterlegen und sich als
Mitgleid eines Teams zu bewerben.
Teilnehmen können nur Teams ab 3 Personen.
Nach der Bewerbungsphase beginnt das online-Voting unserer Hörer.
(14.12. – 18.12.2015 / 12 Uhr).
Hier haben unsere Hörer 5 Tage die Möglichkeit, für ihr Favoriten-Team zu voten.
Die fünf Teams mit den meisten Stimmen kommen ins Finale.
Das große Finale (28.12.2015), bei dem dann ein Teilnehmer des Teams seine
Fingerfertigkeit beim Bügelverschluss-Ploppen beweisen muss, findet in einer Gaststätte
im Oberland statt.
Der „Spieler“, der innerhalb einer Minute die meisten Hacker-Bügelverschlüsse ploppen
lässt, gewinnt das Bier.
Die Übergabe des Bieres (40 Kästen Hacker-Pschorr) findet am 29.12.2015 statt.
4. Haftung:
Die Haftung des Veranstalters sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe für
schuldhaft verursachte Schäden, einschließlich Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit
der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt
nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Im Falle einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf anderen
Umständen als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, begrenzt sich die Haftung des
Veranstalters auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden.
5. Datenschutz:
Der Veranstalter erhält die zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen Daten. Dies
sind Vor- und Familienname des Nutzers, die Postanschrift, Geburtsdatum,
Telefonnummer und Email-Adresse.
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur
Durchführung des Gewinnspiels.
Die Daten werden sechs Wochen nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
6. Schlussbestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und
Teilnehmer/Sieger, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung
unterstehen ausschließlich dem Deutschen Recht.