Hausordnung - Mattschulhaus

Primarschule Matt
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Hausordnung
Miteinander unterwegs im Mattschulhaus
 Wir respektieren einander:
o
Ich spreche mit den anderen anständig und freundlich.
o
Ich verzichte auf Gewalt (schlagen, bedrohen, spucken, auslachen).
o
Ich behandle meine Mitschülerinnen und Mitschüler so, wie ich selbst
behandelt werden möchte. Ich bin fair, anständig und plage niemanden.
 Ich grüsse die Lehrpersonen und das Hauswartpersonal.
 Ich gehorche allen Lehrpersonen und dem Hauswartspersonal.
 Ich verhalte mich anständig, ehrlich, freundlich und respektvoll.
 Ich trage Sorge zu den Dingen, die der Schule oder andern Kindern gehören.
 Ich komme korrekt gekleidet zur Schule.
 Kleider im Army-Look sind unerwünscht.
 Messer, Spielzeugwaffen, Feuerwerkskörper nehme ich nie mit zur Schule.
 Ich lasse Handy, MP3-Player und andere elektronische Geräte zu Hause.
Falls ich das Handy/Smartphone ausnahmsweise mitnehmen muss, bleibt es auf
dem Schulareal stets ausgeschaltet und in der Schultasche.
Wer sich nicht an diese Regel hält, muss das Handy/Smartphone abgeben. Es
kann durch die Eltern beim Schulleiter wieder abgeholt werden.
Schulhaus
 Das Schulhaus ist geöffnet: 07.50 – 12.00 Uhr und 13.20 – 16.30 Uhr.
Am Mittwochnachmittag und am Wochenende bleibt das Schulhaus geschlossen.
 Vor Schulbeginn warte ich immer auf dem Pausenplatz und benutze, wenn es läutet
die zwei Türen beim Pausenplatz.
 In den Schulhausgängen verhalte ich mich während der Unterrichtszeiten leise.
 Ich betrete das Schulhaus mit sauberen Schuhen und ziehe vor dem
Klassenzimmer meine Finken an.
 Kaugummis sind im Schulhaus verboten. Ich esse und trinke nur im Freien.
 Nach Schulschluss verlasse ich das Schulhaus.
Primarschule Matt
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Pausenplatz
 Ich verbringe die ganze Pause im Freien und bleibe auf dem Pausenplatz.
 Als Pausenplatz gelten der obere Platz, die grosse Treppe, der blaue Platz, die
Rampe, der Spielplatz und die Spielwiesen.
Die Verlängerung der Kindergartenwand Richtung Spielwiese sowie die
Verlängerung der Turnhallenwand und der Holzbalken am Rande des
Spielplatzes gelten als Begrenzungslinien.
Die drei Veloständer gehören nicht zum Pausenplatz.
Trocken-Biotop und Retentionsmulde (Grube) darf ich nicht betreten.
 Ich benütze die Toilette am Anfang oder am Ende der Pause.
 Ich werfe Abfälle in die Kübel.
 Von 12 bis 13 Uhr halte ich mich nicht auf dem Pausenplatz auf (Mittagsruhe).
Abends verlasse ich das Schulgelände spätestens um 21.00 Uhr (Nachtruhe).
 Während der Schulzeit darf ich nicht im Brunnen baden. Mit durchnässten
Kleidern darf ich das Schulhaus nicht betreten.
 Mit Bällen spielen darf ich auf den Spielwiesen und auf dem blauen Platz.
 Schneebälle werfen darf ich nur auf dem blauen Platz und auf der oberen
Wiese. „Einsalzen“ ist auch nur hier erlaubt. Ich nehme Rücksicht auf kleinere
und schwächere Kinder, die nicht eingesalzen werden wollen.
Kickboards, Rollerblades, Rollschuhe und Velos
 Für Schäden an Kickboards, Velos, Rollerblades oder Rollschuhen übernimmt
die Schule keine Haftung.
 Ich darf Kickboard oder Rollerblades auf dem Pausenplatz benutzen. Vor
Schulbeginn und in der Pause darf ich nicht auf dem blauen Platz herumfahren.
 Rollerblades und Rollschuhe ziehe ich vor dem Schulhauseingang aus und trage
sie im Schulhaus unter dem Arm.
 Das Kickboard deponiere ich im Ständer neben dem Kindergarteneingang.
Ich nehme stets Rücksicht auf die Kindergartenkinder.
 VELOS: Die Schule empfiehlt stets einen Helm zu tragen.
o Ab der 4. Klasse darf ich mit dem Velo zur Schule kommen.
o Ich stelle mein Velo immer bei den Veloständern ab.
o Ein Velo ohne Ständer lasse ich zu Hause.
o Auf dem blauen Platz ist Velofahren verboten!
Wil, Dezember 2015