46 Konto-/Depotvollmacht - Vorsorgevollmacht Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgungsvollmacht Kontoinhaberin/Kontoinhaber/Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber Kontoinhaberin/Kontoinhaber/Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber Name Name und und Anschrift Anschrift Name Name der der Bank/ Bank/ Sparkasse Sparkasse und und Anschrift Anschrift Kontoinhaber/Vollmachtgeber Name und Ich Ich bevollmächtige bevollmächtige hiermit hiermit den den nachstehend nachstehend genannten genannten Bevollmächtigten/Bevollmächtigte Bevollmächtigten/Bevollmächtigte Anschrift Geburtsdatum Name, Vorname Geburtsdatum Name, Vorname (auch Geburtsname) Name der Bank/ (auch Geburtsname) Anschrift Telefon-Nr. Sparkasse und Anschrift Anschrift Telefon-Nr. Konto-/Depotvollmacht - Vorsorgevollmacht Ich bevollmächtige hiermit den nachstehend genannten Bevollmächtigten Name, Vorname Geburtdatum mich im Geschäftsverkehr mich Geschäftsverkehr mit mit der der Bank/Sparkasse Bank/Sparkasse zu zu vertreten. vertreten. Die Die Vollmacht Vollmacht gilt gilt für für alle alle meine meine (auchim Geburtsname) bestehenden und künftigen Konten und Depots bei der vorgenannten Sparkasse. bestehenden und künftigen Konten und Depots bei der vorgenannten Anschrift Telefon-Nr. Sparkasse. Im Im Einzelnen Einzelnen gelten gelten folgende folgende Regelungen: Regelungen: mich imVollmacht Geschäftsverkehr der Bank/Sparkasse zu vertreten. 1. Die berechtigt gegenüber der dazu, 1. Die Vollmacht berechtigt mit gegenüber der Bank/Sparkasse Bank/Sparkasse dazu, Die Vollmacht gilt für alle meine bestehenden und künftigen Konten(z.und Depots bei der vorgenannten Sparkasse. •• über das jeweilige Guthaben B. durch Überweisung, über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen, Barabhebungen, Schecks) Schecks) zu zu verfügen verfügen und und in in diesem Zusammenhang auch Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten einzurichten. diesem Zusammenhang auch Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten einzurichten. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: •• eingeräumte eingeräumte Kredite Kredite in in Anspruch Anspruch zu zu nehmen, nehmen, 1. •Die von Vollmacht berechtigtvorübergehender gegenüber der Bank/Sparkasse dazu, banküblichen Rahmen Gebrauch zu der Möglichkeit • von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen Kontoüberziehungen im im banküblichen Rahmen Gebrauch zu • machen, über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen, Schecks) zu verfügen und in machen, diesem Zusammenhang auch Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten einzurichten. •• AnAn- und und Verkäufe Verkäufe von von Wertpapieren Wertpapieren (mit (mit Ausnahme Ausnahme von von Finanztermingeschäften) Finanztermingeschäften) und und Devisen Devisen zu zu • tätigen eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen, und die Auslieferung an sich zu verlangen, tätigen und die Auslieferung an sich zu verlangen, von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu ••• Abrechnungen, Abrechnungen, Kontoauszüge, Kontoauszüge, Wertpapier-, Wertpapier-, DepotDepot- und und Erträgnisaufstellungen Erträgnisaufstellungen sowie sowie sonstige sonstige die die machen, Konten/Depots betreffenden Mitteilungen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen Konten/Depots betreffenden Mitteilungen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen 11 An- und Verkäufe von zu beantragen. ••• sowie Debitkarten zu Wertpapieren beantragen. (mit Ausnahme von Finanztermingeschäften) und Devisen zu sowie Debitkarten tätigen und die Auslieferung an sich zu verlangen, 2. 2. Zur Zur Erteilung Erteilung von von Untervollmachten Untervollmachten ist ist der der Bevollmächtigte Bevollmächtigte nicht nicht berechtigt. berechtigt. • Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depotund Erträgnisaufstellungen sowie sonstige die 3. Die Vollmacht kann von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber jederzeit 3. Die Vollmacht kann betreffenden von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber jederzeit gegenüber gegenüber der der Bank/Sparkasse Bank/Sparkasse Konten/Depots Mitteilungen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen widerrufen die widerrufen werden. werden. Widerruft Widerruft die Kontoinhaberin/der Kontoinhaberin/der Kontoinhaber Kontoinhaber die die Vollmacht Vollmacht gegenüber gegenüber der der oder oder 1 zuhat beantragen. • sowie Debitkarten so dem Bevollmächtigten, die dem Bevollmächtigten, so hat die Kontoinhaberin Kontoinhaberin oder oder der der Kontoinhaber Kontoinhaber die die Bank/Sparkasse Bank/Sparkasse hierüber hierüber unterrichten. Der 2. unverzüglich Zur Erteilung zu von Untervollmachten ist der gegenüber Bevollmächtigte nicht berechtigt.und unverzüglich zu unterrichten. Der Widerruf Widerruf gegenüber der der Bank/Sparkasse Bank/Sparkasse und deren deren Unterrichtung Unterrichtung sollten aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. aus Beweisgründen möglichst schriftlich 3. sollten Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit erfolgen. gegenüber der Bank/Sparkasse widerrufen werden. 4. Vollmacht erlischt Tod Kontoinhaberin/des Kontoinhabers; sie bleibt für Widerruft der Kontoinhaber die dem Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten, so hat Kontoinhaber die 4. Die Die Vollmacht erlischt nicht nicht mit mit dem Tod der der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers; sie der bleibt für die die Erben Erben der verstorbenen Kontoinhaberin/des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von Bank/Sparkasse hierüber unverzüglich zu unterrichten. Der Widerruf gegenüber der Bank/Sparkasse und der verstorbenen Kontoinhaberin/des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren mehreren Miterben die so die nur diejenigen deren Unterrichtung sollten aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. Miterben die Vollmacht, Vollmacht, so kann kann die oder oder der der Bevollmächtigte Bevollmächtigte nur noch noch diejenigen Miterben Miterben vertreten, vertreten, die die ihre oder seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann die oder der Bevollmächtigte von ihre oder seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann die oder der Bevollmächtigte von 4. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers; sie bleibt für die Erben des verstorbenen der Vollmacht noch mit der oder Gebrauch der Vollmacht nur nur noch gemeinsam gemeinsam mitvon der mehreren oder dem dem Widerrufenden Widerrufenden Gebrauch machen. Die Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer Miterben die Vollmacht, somachen. kann derDie Bank/Sparkasse kann verlangen, dass die oder der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Bank/Sparkasse kann verlangen, dass die odervertreten, der Widerrufende als Erbe ausweist. Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben die seine sich Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Wichtige Wichtige Hinweise Hinweise für für den den Kontoinhaber/Vollmachtgeber Kontoinhaber/Vollmachtgeber Gebrauch machen. Die Bank/Sparkasse kann verlangen, dassVollmacht der Widerrufende sichdarf, alsrichtet Erbesich ausweist. Ab wann und unter welchen Gebrauch nach Ab wann und unter welchen Voraussetzungen Voraussetzungen die die oder oder der der Bevollmächtigte Bevollmächtigte von von dieser dieser Vollmacht Gebrauch machen machen darf, richtet sich nach den den gesondert gesondert zu zu treffenden treffenden Vereinbarungen Vereinbarungen zwischen zwischen der der Kontoinhaberin Kontoinhaberin oder oder dem dem Kontoinhaber Kontoinhaber und und der der oder oder dem dem Bevollmächtigten. Bevollmächtigten. Unabhängig Unabhängig von von solchen solchen Vereinbarungen kann Bevollmächtigte gegenüber Vereinbarungen kann die die oder oder der Bevollmächtigte gegenüber der der Bank/Sparkasse Bank/Sparkasse ab ab dem dem Zeitpunkt Zeitpunkt der der Ausstellung Ausstellung dieser dieser Vollmacht Vollmacht von von ihr ihr Gebrauch Gebrauch Wichtige Hinweise fürder den Kontoinhaber/Vollmachtgeber machen. machen. Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Bevollmächtigte von dieser Vollmacht Gebrauch machen darf, richtet sich nach den gesondert zu Die Bank/Sparkasse prüft nicht, ob der Vorsorgefall bei der Kontoinhaberin/Vollmachtgeberin oder beim Kontoinhaber/Vollmachtgeber eingetreten Die Bank/Sparkasse prüft nicht, ob der Vorsorgefall bei der Kontoinhaberin/Vollmachtgeberin oder beim Kontoinhaber/Vollmachtgeber eingetreten ist. ist. treffenden Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und dem Bevollmächtigten. Unabhängig von solchen Vereinbarungen kann der Bevollmächtigte gegenüber der Bank/Sparkasse ab dem Zeitpunkt der Ausstellung dieser Vollmacht von ihr Gebrauch machen. Ort, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift Die Datum, Bank/Sparkasse prüft nicht, ob der Vorsorgefall beim Kontoinhaber/Vollmachtgeber eingetreten ist. der der Kontoinhaberin Kontoinhaberin oder oder des Kontoinhabers des Kontoinhabers Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers Der Der Bevollmächtigte Bevollmächtigte zeichnet: zeichnet: Ort, Datum, Der Bevollmächtigte zeichnet: Ort, Datum, Unterschrift der oder des Unterschrift Ort, Datum, der oder des Bevollmächtigten Bevollmächtigten Unterschrift des == Unterschriftenprobe Unterschriftenprobe Bevollmächtigten = Unterschriftenprobe 1 Begriff institutsabhängig, zum Beispiel ec- bzw. Mestro-Karte oder Kundenkarte. 47 25 1 1 Begriff Begriff institutsabhängig, institutsabhängig, zum zum Beispiel Beispiel ecec- bzw. bzw. Maestro-Karte Maestro-Karte oder oder Kundenkarte Kundenkarte..
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