Konto-Depot

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Konto-/Depotvollmacht - Vorsorgevollmacht
Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgungsvollmacht
Kontoinhaberin/Kontoinhaber/Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber
Kontoinhaberin/Kontoinhaber/Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber
Name
Name und
und
Anschrift
Anschrift
Name
Name der
der Bank/
Bank/
Sparkasse
Sparkasse und
und Anschrift
Anschrift
Kontoinhaber/Vollmachtgeber
Name und
Ich
Ich bevollmächtige
bevollmächtige hiermit
hiermit den
den nachstehend
nachstehend genannten
genannten Bevollmächtigten/Bevollmächtigte
Bevollmächtigten/Bevollmächtigte
Anschrift
Geburtsdatum
Name,
Vorname
Geburtsdatum
Name, Vorname
(auch
Geburtsname)
Name
der
Bank/
(auch Geburtsname)
Anschrift
Telefon-Nr.
Sparkasse und Anschrift
Anschrift
Telefon-Nr.
Konto-/Depotvollmacht - Vorsorgevollmacht
Ich bevollmächtige hiermit den nachstehend genannten Bevollmächtigten
Name, Vorname
Geburtdatum
mich
im Geschäftsverkehr
mich
Geschäftsverkehr mit
mit der
der Bank/Sparkasse
Bank/Sparkasse zu
zu vertreten.
vertreten. Die
Die Vollmacht
Vollmacht gilt
gilt für
für alle
alle meine
meine
(auchim
Geburtsname)
bestehenden
und
künftigen
Konten
und
Depots
bei
der
vorgenannten
Sparkasse.
bestehenden
und künftigen Konten und Depots bei der vorgenannten
Anschrift
Telefon-Nr. Sparkasse.
Im
Im Einzelnen
Einzelnen gelten
gelten folgende
folgende Regelungen:
Regelungen:
mich
imVollmacht
Geschäftsverkehr
der Bank/Sparkasse
zu vertreten.
1.
Die
berechtigt
gegenüber
der
dazu,
1.
Die
Vollmacht
berechtigt mit
gegenüber
der Bank/Sparkasse
Bank/Sparkasse
dazu, Die Vollmacht gilt für alle meine
bestehenden
und
künftigen
Konten(z.und
Depots
bei der vorgenannten
Sparkasse.
•• über
das
jeweilige
Guthaben
B.
durch
Überweisung,
über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen,
Barabhebungen, Schecks)
Schecks) zu
zu verfügen
verfügen und
und in
in
diesem
Zusammenhang
auch
Festgeldkonten
und
sonstige
Einlagenkonten
einzurichten.
diesem
Zusammenhang
auch
Festgeldkonten
und
sonstige
Einlagenkonten
einzurichten.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
•• eingeräumte
eingeräumte Kredite
Kredite in
in Anspruch
Anspruch zu
zu nehmen,
nehmen,
1. •Die von
Vollmacht
berechtigtvorübergehender
gegenüber der Bank/Sparkasse
dazu, banküblichen Rahmen Gebrauch zu
der
Möglichkeit
• von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen
Kontoüberziehungen im
im banküblichen Rahmen Gebrauch zu
• machen,
über
das
jeweilige
Guthaben
(z.
B.
durch
Überweisung,
Barabhebungen, Schecks) zu verfügen und in
machen,
diesem Zusammenhang
auch Festgeldkonten
und sonstige
Einlagenkonten einzurichten.
•• AnAn- und
und Verkäufe
Verkäufe von
von Wertpapieren
Wertpapieren (mit
(mit Ausnahme
Ausnahme von
von Finanztermingeschäften)
Finanztermingeschäften) und
und Devisen
Devisen zu
zu
• tätigen
eingeräumte
Kredite
in
Anspruch
zu
nehmen,
und
die
Auslieferung
an
sich
zu
verlangen,
tätigen und die Auslieferung an sich zu verlangen,
von der Möglichkeit
vorübergehender
Kontoüberziehungen
im banküblichen Rahmen
Gebrauch
zu
••• Abrechnungen,
Abrechnungen, Kontoauszüge,
Kontoauszüge, Wertpapier-,
Wertpapier-, DepotDepot- und
und Erträgnisaufstellungen
Erträgnisaufstellungen sowie
sowie sonstige
sonstige die
die
machen,
Konten/Depots
betreffenden
Mitteilungen
und
Erklärungen
entgegenzunehmen
und
anzuerkennen
Konten/Depots betreffenden Mitteilungen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen
11
An- und
Verkäufe von
zu
beantragen.
••• sowie
Debitkarten
zu Wertpapieren
beantragen. (mit Ausnahme von Finanztermingeschäften) und Devisen zu
sowie
Debitkarten
tätigen
und
die
Auslieferung
an sich
zu verlangen,
2.
2. Zur
Zur Erteilung
Erteilung von
von Untervollmachten
Untervollmachten ist
ist der
der Bevollmächtigte
Bevollmächtigte nicht
nicht berechtigt.
berechtigt.
•
Abrechnungen,
Kontoauszüge,
Wertpapier-,
Depotund
Erträgnisaufstellungen
sowie sonstige die
3.
Die
Vollmacht
kann
von
der
Kontoinhaberin/vom
Kontoinhaber
jederzeit
3. Die Vollmacht
kann betreffenden
von der Kontoinhaberin/vom
Kontoinhaber
jederzeit gegenüber
gegenüber der
der Bank/Sparkasse
Bank/Sparkasse
Konten/Depots
Mitteilungen
und
Erklärungen
entgegenzunehmen
und
anzuerkennen
widerrufen
die
widerrufen werden.
werden. Widerruft
Widerruft
die Kontoinhaberin/der
Kontoinhaberin/der Kontoinhaber
Kontoinhaber die
die Vollmacht
Vollmacht gegenüber
gegenüber der
der oder
oder
1
zuhat
beantragen.
• sowie
Debitkarten so
dem
Bevollmächtigten,
die
dem
Bevollmächtigten,
so
hat
die Kontoinhaberin
Kontoinhaberin oder
oder der
der Kontoinhaber
Kontoinhaber die
die Bank/Sparkasse
Bank/Sparkasse hierüber
hierüber
unterrichten.
Der
2. unverzüglich
Zur Erteilung zu
von
Untervollmachten
ist der gegenüber
Bevollmächtigte
nicht berechtigt.und
unverzüglich
zu
unterrichten.
Der Widerruf
Widerruf
gegenüber der
der Bank/Sparkasse
Bank/Sparkasse
und deren
deren Unterrichtung
Unterrichtung
sollten
aus
Beweisgründen
möglichst
schriftlich
erfolgen.
aus Beweisgründen
möglichst schriftlich
3. sollten
Die Vollmacht
kann vom Kontoinhaber
jederzeit erfolgen.
gegenüber der Bank/Sparkasse widerrufen werden.
4.
Vollmacht
erlischt
Tod
Kontoinhaberin/des
Kontoinhabers;
sie
bleibt
für
Widerruft
der Kontoinhaber
die dem
Vollmacht
gegenüber
dem Bevollmächtigten,
so hat
Kontoinhaber
die
4. Die
Die
Vollmacht
erlischt nicht
nicht mit
mit
dem
Tod der
der
Kontoinhaberin/des
Kontoinhabers;
sie der
bleibt
für die
die Erben
Erben
der
verstorbenen
Kontoinhaberin/des
verstorbenen
Kontoinhabers
in
Kraft.
Widerruft
einer
von
Bank/Sparkasse
hierüber
unverzüglich
zu
unterrichten.
Der
Widerruf
gegenüber
der
Bank/Sparkasse
und
der verstorbenen Kontoinhaberin/des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren
mehreren
Miterben
die
so
die
nur
diejenigen
deren Unterrichtung
sollten
aus Beweisgründen
möglichst schriftlich
erfolgen.
Miterben
die Vollmacht,
Vollmacht,
so kann
kann
die oder
oder der
der Bevollmächtigte
Bevollmächtigte
nur noch
noch
diejenigen Miterben
Miterben vertreten,
vertreten, die
die
ihre
oder
seine
Vollmacht
nicht
widerrufen
haben.
In
diesem
Fall
kann
die
oder
der
Bevollmächtigte
von
ihre
oder
seine
Vollmacht
nicht
widerrufen
haben.
In
diesem
Fall
kann
die
oder
der
Bevollmächtigte
von
4. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers; sie bleibt für die Erben des verstorbenen
der
Vollmacht
noch
mit
der
oder
Gebrauch
der
Vollmacht nur
nur
noch gemeinsam
gemeinsam
mitvon
der mehreren
oder dem
dem Widerrufenden
Widerrufenden
Gebrauch
machen.
Die
Kontoinhabers
in Kraft.
Widerruft
einer
Miterben
die Vollmacht,
somachen.
kann derDie
Bank/Sparkasse
kann
verlangen,
dass
die
oder
der
Widerrufende
sich
als
Erbe
ausweist.
Bank/Sparkasse
kann
verlangen,
dass
die odervertreten,
der Widerrufende
als Erbe
ausweist.
Bevollmächtigte nur
noch
diejenigen
Miterben
die seine sich
Vollmacht
nicht
widerrufen haben. In
diesem Fall kann
der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden
Wichtige
Wichtige Hinweise
Hinweise für
für den
den Kontoinhaber/Vollmachtgeber
Kontoinhaber/Vollmachtgeber
Gebrauch
machen.
Die Bank/Sparkasse
kann
verlangen,
dassVollmacht
der Widerrufende
sichdarf,
alsrichtet
Erbesich
ausweist.
Ab
wann
und
unter
welchen
Gebrauch
nach
Ab wann und unter welchen Voraussetzungen
Voraussetzungen die
die oder
oder der
der Bevollmächtigte
Bevollmächtigte von
von dieser
dieser Vollmacht
Gebrauch machen
machen darf,
richtet sich
nach den
den gesondert
gesondert zu
zu
treffenden
treffenden Vereinbarungen
Vereinbarungen zwischen
zwischen der
der Kontoinhaberin
Kontoinhaberin oder
oder dem
dem Kontoinhaber
Kontoinhaber und
und der
der oder
oder dem
dem Bevollmächtigten.
Bevollmächtigten. Unabhängig
Unabhängig von
von solchen
solchen
Vereinbarungen
kann
Bevollmächtigte
gegenüber
Vereinbarungen
kann die
die oder
oder
der
Bevollmächtigte
gegenüber der
der Bank/Sparkasse
Bank/Sparkasse ab
ab dem
dem Zeitpunkt
Zeitpunkt der
der Ausstellung
Ausstellung dieser
dieser Vollmacht
Vollmacht von
von ihr
ihr Gebrauch
Gebrauch
Wichtige Hinweise
fürder
den
Kontoinhaber/Vollmachtgeber
machen.
machen.
Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Bevollmächtigte von dieser Vollmacht Gebrauch machen darf, richtet sich nach den gesondert zu
Die
Bank/Sparkasse
prüft
nicht,
ob
der
Vorsorgefall
bei
der
Kontoinhaberin/Vollmachtgeberin
oder
beim
Kontoinhaber/Vollmachtgeber
eingetreten
Die Bank/Sparkasse prüft nicht, ob der Vorsorgefall bei der Kontoinhaberin/Vollmachtgeberin oder beim Kontoinhaber/Vollmachtgeber eingetreten ist.
ist.
treffenden Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und dem Bevollmächtigten. Unabhängig von solchen Vereinbarungen kann der
Bevollmächtigte gegenüber der Bank/Sparkasse ab dem Zeitpunkt der Ausstellung dieser Vollmacht von ihr Gebrauch machen.
Ort,
Unterschrift
Ort,
Datum,
Unterschrift
Die Datum,
Bank/Sparkasse
prüft nicht, ob der Vorsorgefall beim Kontoinhaber/Vollmachtgeber eingetreten ist.
der
der Kontoinhaberin
Kontoinhaberin oder
oder
des
Kontoinhabers
des Kontoinhabers
Ort, Datum, Unterschrift
des Kontoinhabers
Der
Der Bevollmächtigte
Bevollmächtigte zeichnet:
zeichnet:
Ort,
Datum,
Der
Bevollmächtigte zeichnet:
Ort, Datum,
Unterschrift
der oder des
Unterschrift
Ort, Datum, der oder des
Bevollmächtigten
Bevollmächtigten
Unterschrift des
== Unterschriftenprobe
Unterschriftenprobe
Bevollmächtigten
= Unterschriftenprobe
1
Begriff institutsabhängig, zum Beispiel ec- bzw. Mestro-Karte oder Kundenkarte.
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25
1
1 Begriff
Begriff institutsabhängig,
institutsabhängig, zum
zum Beispiel
Beispiel ecec- bzw.
bzw. Maestro-Karte
Maestro-Karte oder
oder Kundenkarte
Kundenkarte..