Loslassen 1003

Loslassen
DER TRAUER-RATGEBER
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
Da ist „Loslassen“ schon
ein Unikat. Und ein Blick in
die aktuelle Ausgabe lässt er-
kennen, dass sich die Themen
rund um Sterben, Tod und Trauer auf ganz eigene Art nicht erschöpfen.
Zwei nicht nur in Fachkreisen seit längerem diskutierte,
aktuelle Themen sprechen wir
im neuen Ratgeber „Loslassen“ ausführlicher an. Da ist
zum einen die Frage nach dem
Sargzwang. Gerade die Angehörigen von in Deutschland
verstorbenen Muslimen forderten seit langem eine Änderung der bisherigen Vorschriften.
Einige Bundesländer, zuletzt
Baden Württemberg, haben ihr
Bestattungsgesetz
entsprechend verändert. Ob das ein
erster Schritt hin zu einer allgemeinen Abschaffung des Sargzwangs sein könnte? Wir informieren darüber.
Mit Bremen hat nun erstmalig ein Bundesland die gesetzlichenMöglichkeitengeschaffen,
die Asche eines lieben Verstorbenen auf dem eigenen Grundstück zu verstreuen. Das ist sicher eine kleine Revolution im
Bestattungswesen. Pro und
eDitoriaL
ein Trauerratgeber als Beilage in einer Tageszeitung –
regelmäßig, dreimal im Jahr.
Wann immer wir darüber mit
Redakteuren anderer Tageszeitungen sprechen, werden
wir etwas ungläubig angeschaut. Jede Tageszeitung hat
natürlich zu bestimmten Tagen wie beispielsweise Allerheiligen Sonderseiten. Aber
ein regelmäßiger Trauerratgeber?
Thomas Multhaup
contra zu dieser kleinen Revolution – „Loslassen“ wirft
auch darauf einen Blick.
Der Wunsch des „Bundesverband Kinderhospiz e.V.“
nach einer staatlichen Finanzierung der Trauerbegleitung
für Eltern und Geschwister,
wenn ein Kind verstorben ist,
scheint uns mehr als bedenkenswert.
Auf welchen Wegen man
zum Trauerredner werden
kann?DasBeispielvonFrank
Bärwaldt, den wir ebenfalls in
der neuen Ausgabe von „Loslassen“ vorstellen, zeigt, dass
da viel mehr dazugehört, als
nur ein paar tröstliche Worte
sprechen zu können.
Vielleicht können wir Sie
so neugierig machen, das Heft
durchzublättern, den ein oder
anderen Artikel zu lesen, sich
eigene Gedanken zu machen.
Die Sargpflicht ist ein in Deutschland viel diskutiertes Thema.
Foto: PantherMedia/Arne Trautmann
Loslassen
iMPressuM
Herausgeber
Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG
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80336 München
Geschäftsführer
Daniel Schöningh
Redaktion
Thomas Multhaup
Layout
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Druck
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Titelfoto
PantherMedia/Markus Gann
Ihr Kontakt
Münchner Merkur,
Paul-Heyse-Straße 2 - 4,
80336 München,
Telefon 0 89 / 53 06 - 0,
www.merkur-online.de
Tod und Trauer sind Bestandteile unseres Lebens,
zugegeben: nicht sehr beliebte. Aber Trauer und Tod sind
eben nicht nur an Gedenktagen präsent. „Loslassen“ lädt
ein, sich zu informieren, zu
den schwierigen Themen sich
rechtzeitig eine eigene Meinung zu bilden: zu Lebzeiten!
THOMAS MULTHAUP
FREIER SEELSORGER
THOMAS.MULTHAUP@
FREIE-SEELSORGE.DE
DER TRAUER-RATGEBER
Die nächsten Ausgaben erscheinen am:
Loslassen
■ Dienstag, 14. Juli 2015
■ Freitag, 2. Oktober 2015
DER TRAUER-RATGEBER
„Loslassen“ ist eine Sonderveröffentlichung des Münchner Merkur und seiner
Heimatzeitungen
zur Ausgabe 57
am Dienstag,
10. März 2015
Wollen Sie sich und Ihr Unternehmen im Trauer-Ratgeber
„Loslassen“ präsentieren? Dann rufen Sie uns an: Telefon
0 89 / 53 06 - 347 (Christian Klier), -350, -387, -343 oder
-356. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!
LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
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Trauerkultur – Erinnerungskultur –
Lebenskultur
Sich mit dem Tod beschäftigen,
gehört zum Leben dazu
„Loslassen“, so steht es auf
jeder Ausgabe, möchte ein
Trauerratgeber sein. Unser
Ziel ist es, möglichst umfassend über die Themen Sterben, Tod, Trauer und Trauerbewältigung zu informieren.
Das Themenfeld ist schwierig.
Und deshalb wird die Beschäftigung damit gerne ausgeblendet. Doch einerseits
wissen ja alle, dass am Ende
des Lebens Sterben und Tod
stehen. Außerdem erleben
wir auf bedrängende Art und
Weise, wie sehr Sterben und
Tod alltäglich sind und uns
betreffen.
Alltäglich damit
in Berührung
Die täglichen Berichterstattungen von den vielen
brandgefährlichen Krisenherden der Welt, Unglücksereignissen wie Flugzeugabstürze
oder Verkehrsunfälle, Krankheits- und Todesfälle, die sich
im Familien- und Freundeskreis ereignen, eigene persönliche Verlusterfahrungen, die
gar nicht unbedingt immer
mit dem Tod zu tun haben
müssen: Alltag. Auch wenn
viele Menschen versuchen,
diese Ereignisse zu verdrängen, sie gehen doch sehr oft
unter die Haut. Nachvollziehbar, weil Menschen natürlich
an ihrem Leben hängen und
gleichzeitig merken, wie zerbrechlich vieles ist.
endes am 8. Mai 1985 folgende Worte gebrauchte: „„Der 8.
Mai 1945 war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit
von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“ Gleichzeitig wies er
darauf hin, dass das Erinnern
an das Kriegsende das eine
sei, dass aber die Erinnerung
an den Tag, an dem dieser
Wahnsinn begann, der Tag der
Machtergreifung,
ebenso
wichtig sei. Und auch darauf,
dass die Gräueltaten der Nazis sichtbar waren und die
Berufung auf vermeintliches
Nichtwissen deshalb nicht
möglich sei. Dass es von
Weizsäcker gelang, mit dieser
Rede den Deutschen einen
ehrlichen Umgang mit ihrer
jüngsten Geschichte zu ermöglichen, wird immer wieder als das Besondere seiner
Präsidentschaft gewürdigt.
Nicht vergessen
und verdrängen
70 Jahre später haben viele
Menschen derzeit Angst, dass
die aktuellen militärischen
Erinnerung an eine der dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte: die
„Hall of Names“ in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem. Fotos: dpa
Der jüngst verstorbene Altbundespräsident Richard von Weizsäcker.
Krisen der Beginn eines neuerlichen Weltkrieges sein könnten.
Die Bilder von Kämpfen an Orten, die nur wenige Flugstunden
von uns entfernt sind, schüren
diese Angst zusätzlich. Ehrlicherweise muss man aber festhalten, dass es in diesen 70
Jahren nach 1945 keinen Tag mit
wirklichem Frieden auf der Welt
gegeben hat. Doch schon lange
warendieOrtederkriegerischen
Auseinandersetzung
geographisch nicht mehr so nahe bei
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Sich von der Trauer
berühren lassen
Trauerkultur, dazu möchte
„Loslassen“ immer wieder seinen kleinen Beitrag leisten.
Trauerkultur – dazu gehören im
Großen beispielsweise die Erinnerungsveranstaltungen an den
Jahrestag der Befreiung von
Auschwitz und anderer Konzentrationslager oder auch das
Gedenken an den Beginn des
Ersten Weltkrieg, das im vergangenen Jahr begangen wurde.
Diese Veranstaltungen sind
auch Versuche, der Trauer, die
oft Jahrzehnte später noch tief
sitzt und den Überlebenden die
Tränen in die Augen treibt, einen
angemessenen Platz zu geben.
Dass wir heutige Menschen diese Trauer nicht nur als eine Erinnerung an schlimme alte Zeiten anschauen, sondern uns
davon betreffen lassen, das wäre
wichtig. Wenn uns die Trauer
eines Menschen wirklich berührt und betrifft, dann empfinden wir echtes Mitleid. Dann ist
die Sorge, die wir um unser Leben und das unserer Familie
haben, geweitet, wenn man so
will: solidarischer. Loslassen – in
einem anderen Sinne.
ermutigung zu einer soLiDarischen trauerkuLtur
70 Jahre nach
Kriegsende
2015 – das ist unsere Gegenwart. 2015 – Die Jahreszahl steht auch für 70 Jahre
nach dem Ende des Zweiten
Weltkriegs. 70 Jahre, die für
Deutschland Jahre des Neuanfangs, der Teilung, des Wiederaufbaus und der Wiedervereinigung waren. 70 Jahre,
in denen immer wieder auch
um die richtige Erinnerung an
das Dritte Reich, den Holocaust und den Zweiten Weltkrieg gerungen wurde. Trauerkultur und Erinnerungskultur
sindwieZwillingsschwestern,
weshalb die Erinnerung daran auch im Trauerratgeber
„Loslassen“ einen Platz haben darf.
Es war der vor kurzem verstorbene
Bundespräsident
Richard von Weizsäcker, der
in seiner vielbeachteten Rede
zum 40. Jahrestag des Kriegs-
uns. Je näher, desto bedrohlicher, umso besorgniserregender,
so scheint es.
Der Abschied ist ein Stück TrauerFoto: PantherMedia/kzenon
kultur.
Auf unseren Friedhöfen, in Kirchen und Trauerhallen wird eine sehr persönliche Trauerkultur
gepflegt. Menschen verabschieden sich von
einem Verstorbenen, der zu ihnen gehört hat
und ihnen etwas bedeutet hat. Vielen Angehörigen tut es gut, wenn viele Menschen bei der
Trauerfeier anwesend sind und so ihre Wertschätzung für den Verstorbenen und ihre Anteilnahme mit den Hinterbliebenen zum Ausdruck bringen. So eine Verbundenheit und
Solidarität tun in der Trauer gut, machen es et-
was leichter, den erlittenen Verlust annehmen
und verarbeiten zu können.
Nehmen und Geben, auch hier sollten sie zusammengehören. Wer Mitleid geschenkt bekommt,sollte versuchen,bei anderen Menschen,
die sich in einer ähnlichen Situation befinden,
Mitleid zu empfinden und auszudrücken. Das
schafft den Krieg nicht ab, keine Frage. Aber es
macht unsere Sorge um das Leben etwas uneigennütziger. So verstandene und gelebte Trauerkultur wäre ein Stück Lebenskultur.
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
Den eigenen Willen
zu Papier gebracht
Eine Patientenverfügung hilft bei
schwierigen Entscheidungen
Mit einer Patientenverfügung können Senioren entspannter in die
Zukunft blicken.
Foto: PantherMedia/Diego Cervo
Ein
Samstagnachmittag:
Ein gedeckter Kaffeetisch, die
ganze Familie sitzt um den
Tisch herum. Eine scheinbar
alltägliche Situation, aber nur
scheinbar. Denn es wird ein
Gast erwartet, den noch niemand persönlich kennt: Der
Trauerredner, vom Bestattungsunternehmen empfohlen, hat sich für diese Zeit zum
Hausbesuch angekündigt, um
mit der Familie die Trauerfeier
für den vor wenigen Tagen
verstorbenen Ehemann, Vater
und Opa vorzubereiten. Das
Gespräch, vom Trauerredner
gut vorbereitet, nimmt einen
angenehmen Verlauf, die Anspannung, die zuvor in der
Luft lag, verfliegt zusehends.
Plötzlich beginnt der Sohn,
ein gestandener Mittvierziger,
zu weinen. Bilder aus den letz-
ten Lebenstagen seines Vaters
im Krankenhaus steigen hoch
und lassen ihn seine Trauer
tief spüren. Auf einmal steht
(Fortsetzung auf Seite 5)
WesentLiche inhaLte Der
Patientenverfügung
Damit eine Patientenverfügung anerkannt wird,
muss sie bestimmte Inhalte haben, die klar und
eindeutig sind. Denn eine Patientenverfügung ist
verbindlich: Ärzte müssen sich daran halten,
wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie verfasst wurde.
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■ Jede Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen.
■ Vor- und Familienname, Geburtsdatum und
Anschrift müssen zuerst genannt werden.
■ Die Situation, in der die Verfügung umgesetzt
werden soll, muss möglichst genau beschrieben werden. Das kann beispielsweise so aussehen: „Wenn ich mich im Endstadium einer
unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
befinde.“
■ Allgemeine Formulierungen wie: „Ich will
nicht von Maschinen am Leben erhalten werden.“ sind unzureichend.Was an lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung
gemacht oder nicht gemacht werden soll,
sollte detailliert beschrieben werden.
■ Auch der Wunsch nach dem möglichen Sterbeort („Zuhause“ oder „in vertrauter Umgebung“) ist wichtig.
Diese Aussagen können meist ohne Unterstützung formuliert werden.Wenn es aber um Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durch-
setzung und zum Widerruf geht, andere
Vorsorgeverfügungen angesprochen werden und
eventuell auch das Thema Organspende geregelt
werden soll, ist oft fachliche Unterstützung hilfreich. Diese kann der Hausarzt geben, manche
Jeder sollte sich mit dem Thema Vorsorge ausFoto: dpa
einandersetzen.
Hospizdienste bieten diese Beratung ebenfalls
an. Auch im Internet sind verschiedenste (meist)
seriöse Broschüren abrufbar.
Zu jeder Patientenverfügung gehört eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift. Eine Aktualisierung im Abstand von zwei bis drei Jahren wird
empfohlen. Auch jede Aktualisierung muss mit
Datum und Unterschrift versehen sein.
Dienstag, 10. März 2015
die Frage im Raum, ob es wohl
wirklich richtig war, die medizinischen Apparate, die die
Lebensfunktionen am Ende
aufrechterhalten hatten, abzuschalten. Offensichtlich, so
wird es jetzt hörbar, beschäftigt ihn diese Frage seit dem
Tod des Vaters.
Es ist die Mutter, eine in
ihrer Trauer dennoch ganz
klar denkende Frau, die der
entstandenen Situation ihre
Wucht nimmt. Sie schildert
ihre Gefühle. So traurig sie
darüber ist, dass ihr Ehemann,
mit dem sie fünfzig Jahre verheiratet gewesen war, nun
verstorben ist, so dankbar ist
sie auch darüber, dass sein
langes Leiden nun auch zu
Ende gegangen ist. Die letzten
Aussagen der Ärzte waren ja,
dass der „Vati“, wie ihn alle
nannten, ein Schwerstpflegefall geworden wäre.
Vermutlich hätte er in ein
Pflegeheim gemusst, was er
in guten Zeiten immer abgelehnt hatte. Diese Aussage
war einer der Gründe, weshalb das Ehepaar vor einigen
Jahren eine Patientenverfügung verfasst und unterschrieben hatte. Sie waren
damals extra zu einem langen Gespräch bei ihrem
Hausarzt gewesen, damit die
Patientenverfügung
voll-
LosLassen – Der trauer-ratgeber
ständig sein sollte und im
Fall des Falles auch anerkannt würde. Diese Patientenverfügung hatten sie nun
auch den Ärzten im behandelnden Krankenhaus vorgelegt. Die getroffenen Entscheidungen waren also
nicht nur im Sinne des Verstorbenen gewesen, sondern
letztlich waren es seine eigenen. Mit diesen sachlich vorgetragenen Worten kommt
nun auch der aufgewühlte
Sohn langsam wieder zur
Ruhe.
Was ist eine
Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung
wird für eine Situation erstellt, in der ein Mensch
nicht mehr in der Lage ist,
seine Angelegenheiten und
Wünsche selber zu regeln.
Dies kann bei schwerer
Krankheit der Fall sein, aber
auch in der Folge eines Unfalls passieren. Dann müssen
andere für ihn entscheiden.
In einer Patientenverfügung
wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen bei der
medizinischen Versorgung
gewünscht und welche abgelehnt werden. Eine getroffene Patientenverfügung kann
5
bis zu dem Moment, wo sie
benötigt wird, vom Verfasser
jederzeit ganz oder in Teilen
geändert werden.
Wir sind Ihnen behilflich!
Bei einem Trauerfall sind wir Tag und Nacht,
Sonn- und Feiertag erreichbar.
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Wer bekommt
eine Kopie?
Bei allen wichtigen Formalitäten sollte auch daran gedacht werden, wo die Patientenverfügungaufbewahrtwird
und wer über diesen Aufbewahrungsort informiert ist.
Neben den Angehörigen sollte im Idealfall auch der Hausarzt eine Kopie bekommen.
Selbstverständlich kann man
auch eine Karte, beispielsweise im Geldbeutel, bei sich haben, aus der erkennbar wird,
dass es eine Patientenverfügung gibt und wo diese aufbewahrt wird.
Von Fachleuten wird empfohlen, dass zusätzlich auch
eine Vorsorgevollmacht getroffen wird. Damit wird eine
Person des eigenen Vertrauens bevollmächtigt, im Fall
des Falles Entscheidungen
in Gesundheitsfragen zu fällen. Neben dem Vertrauen,
dass man zu diesem Menschen haben muss, ist ebenso wichtig, dass er über die
eigenen Wünsche wirklich
umfassend informiert ist.
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
er sich auf „seinem“ Friedhof
meist bestens auskennt, weiß
er auch um Besonderheiten
bei bestimmten Grabfeldern
oder Grabanlagen.
Sommerpflanzen
in den Startlöchern
Die Frühjahrssaison auf
dem Grab geht meist mit den
Eisheiligen, also Mitte Mai,
zu Ende. Dann steht bereits
die Sommerbepflanzung an.
Geranien, Tagetes, Fuchsien
und Petunien nehmen dann
den Platz der Frühjahrsblüher ein. Da lohnt sich die
Überlegung, wie üppig denn
die
Frühjahrsbepflanzung
ausfallen soll. Vielleicht
reicht nur eine schön bepflanzte Schale als Blickfang,
die danach durch eine üppige
Sommerbepflanzung abgelöst wird?
Liebevolle
Erinnerung
Die Gärtnereien der Region wissen genau, welche Blumen für welches Grab am besten geeignet sind.
Foto: dpa
Blumen sprechen lassen
Die Gräber jetzt fürs Frühjahr schmücken
War das nun ein milder Winter, überhaupt kein Winter
oder doch – zumindest gefühlt
– ein strenger Winter? Die
Wetterstatistiker werden uns
bald darüber informieren und
aufklären. Doch viele Gartenund Balkonfreunde freuen
sich, wenn jetzt bald ihre Saison wieder beginnt: Blumenkästen und Garten werden
nicht nur von den Winterfolgen befreit, sondern es wird
angepflanzt, damit es farbenprächtig blüht, wenn der Frühling wirklich durchstartet.
Und was für Garten und
Balkon gilt, das gilt auch für
viele Grabstätten. Viele Menschen, die ein Grab pflegen,
freuen sich darauf, den regelmäßigen Grabbesuch wieder
mit der Grabpflege verbinden
zu können. Doch vor der Neubepflanzung kann es sich lohnen, das Grab einer Art „Inspektion“ zu unterziehen.
Hat der Winter
Schäden angerichtet?
Umfassungen oder ein Grabstein sollen „für die Ewigkeit“
sein. Doch Witterungseinflüsse oder auch Pflanzensekrete
können ihnen sehr zusetzen.
Deshalb sollten sie vor der
Neubepflanzung des Grabes
genauer auf mögliche Schäden
angeschaut werden. Sind solche Schäden erkennbar, dann
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sollte der Steinmetz mit hinzugezogen werden. Eine rechtzeitige fachliche Reparatur
kann größere Schäden verhindern. Ähnliches gilt, wenn man
feststellt, dass sich unter dem
Grab Wühlmäuse Ganganlagen angelegt haben. Auch hier
sollte der Fachmann, der Friedhofsgärtner, mit ins Boot geholt werden. Seine Tipps, seine
professionelle Unterstützung
sorgen dafür, dass der Plage
schnell ein Ende bereitet werden kann.
Basis-Grabpflege
Das Entfernen von Unkraut
gehört zu den grundlegenden
Grabpflegetätigkeiten: Nicht
nur im Frühjahr, aber auch
dann. Wer winterharte Pflanzen
auf dem Grab angepflanzt hat,
muss nun entscheiden, ob sie
entsorgt werden oder auf dem
Grab bleiben sollen. Dann müssen diese Pflanzen natürlich
sortengerecht behandelt werden. Auch Erde sollte nach Bedarf aufgefüllt werden, eine
behutsame Zugabe von Kompost oder Dünger wird den
Pflanzen sicher guttun.
Fachmännischer Rat
ist häufig guter Rat
Sicher: Vieles weiß man und
kann man selber. Aber wenn
man ehrlich ist: Es sieht auch
immer irgendwie gleich aus.
Wer geht nicht manchmal an
einem besonders schön gestalteten Grab vorbei und denkt:
„Das sieht aber richtig gut aus!“
Profis sind Profis, sie wissen
und können meist mehr als die
Hobbygärtner. Warum nicht
mit einem Foto von der zu pflegenden Grabstätte zum Friedhofsgärtner gehen und ihn um
eine Idee, einen Rat bitten? Da
Wer in den kommenden
Wochen über die Friedhöfe
geht und sieht, wie viele Gräber liebevoll gepflegt und
versorgt werden, der darf
vielleicht auch ein wenig
Hoffnung schöpfen. Natürlich ist unsere Zeit hektisch,
die Menschen oft gehetzt,
verunsichert oder ängstlich.
Doch solange die Orte der
Erinnerung an die Verstorbenen vielen Menschen so
wichtig sind, kann nicht alles falsch oder verloren
sein.
bLühenDe KLassiKer fürs grab
Stiefmütterchen, Narzissen und Krokusse, Primeln, Tausendschön, Vergissmeinnicht – die
Auswahl an farbenprächtigen Frühjahrsblühern
ist wunderbar vielfältig.
Neben der Grablage (im
Schatten oder in der Sonne) spielen persönliche
Vorlieben bei der Auswahl natürlich eine große Rolle. Hat der Verstorbene
Stiefmütterchen
geliebt, so wird sein Grab
sicher damit besonders
geschmückt. Ein liebevoll
angelegtes und gepflegtes Grab erzählt dem
aufmerksamen Beobachter auch eine ganz persönliche Geschichte von
dem- oder denjenigen,
die hier bestattet sind.
Das ist oft mit überschaubarem Aufwand zu
erreichen, aber eine gewisse Liebe zum Detail
ist hilfreich.
Narzissen zählen zu den beliebtesten Frühlingsblumen.
LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
Grab: Pflege ist Pflicht
Schöne Gräber fallen dem
Friedhofsbesucher ins Auge,
ungepflegte oder gar verwahrloste auch. Es kann verschiedene Gründe geben, warum
der Nutzungsberechtige, also
derjenige, der die Gebühren
bezahlt, sich nicht (mehr) um
ein Grab kümmern kann: Gerade bei älteren Menschen, die
selber das Grab des Ehepartners gepflegt haben, kommt es
häufiger vor, dass eine eigene
Erkrankung die Grabpflege
zeitweise oder vollständig unmöglich macht.
Vorgaben in der
Friedhofssatzung
Wie ein Grab gepflegt und
bepflanzt wird, ist im Wesentlichen Privatsache. Nicht aber,
ob ein Grab gepflegt wird oder
nicht. Dass ein Grab gepflegt
werden muss, ist in den Friedhofssatzungen festgelegt. Die
Friedhofssatzung wird beim
„Grabkauf“ entweder ausgehändigt oder ist zumindest in
der Friedhofsverwaltung oder
im Friedhofsamt einsehbar.
Neben den Rechten, die ein
Grabkäufer hat, sind hier auch
seine Pflichten geregelt und
festgeschrieben.
Für etliche Friedhöfe gibt es
zur allgemeinen Pflicht der
Grabpflegeauchnochkonkretere Regelungen: Welcher Art
Grabzeichen darf auf einem
Gräberfeld aufgestellt werden? Ist die maximale Höhe
von Pflanzen, die auf einem
Grab gepflanzt werden dürfen,
festgelegt? Oder ist die Anpflanzung bestimmter Pflanzen überhaupt verboten? Unabhängig davon ist aber in jeder Friedhofssatzung die
Pflicht zur Grabpflege vorgeschrieben.
Eine
Ordnungswidrigkeit
Wer sich selber nicht um die
Grabpflege kümmern kann
und will, sollte einen Friedhofsgärtnerdamitbeauftragen.
Denn wenn die Grabpflege
nicht gemacht wird, fällt das
nicht nur Friedhofsbesuchern
auf, sondern auch der Friedhofsverwaltung. Diese kann
und wird nach geraumer Zeit
den Grabbesitzer anschreiben
und ihn um Erledigung der
Grabpflegepflicht bitten. Dass
das Unterlassen einer Grabpflege eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird doch den
ein oder anderen Nutzungsberechtigtenüberraschen.Esgibt
auch Friedhofsverwaltungen,
die von eigenen Mitarbeitern
das Grab richten lassen und
die dadurch anfallenden Kosten dem Grabbesitzer in
Rechnung stellen.
Die Pflege eines Grabes ist gesetzlich geregt. Foto: PantherMedia/Paul Rüsing
Teil der
Bestattungskosten?
Wenn es ums Geld geht,
wird häufig auch unter Verwandten erbittert, sogar vor
Gericht,gestritten.Auchwenn
es um die Frage geht, wer die
Kosten für die Grabpflege zu
tragen hat, passiert das immer
wieder. In einem Fall, der juristisch vor dem Landgericht
Heidelberg verhandelt wurde,
hatte eine Erbin im Zuge der
Bestattung ihrer Mutter einen
Vertrag zur Grabpflege unterschrieben. Die Kosten dafür
entnahm sie aus dem Erbe,
wogegen einer der Miterben, ein
Geschwisterteil, klagte.
Der Klage des Miterben wurde
nicht entsprochen, weil in der
Friedhofssatzung die Grabpflegepflicht fixiert war. Die Grabpflege
entsprang aus juristischer Sicht
also nicht dem Wunsch der Erbin:
Ist in einer Friedhofssatzung die
Pflicht zur Grabpflege festgelegt,
muss das Grab gepflegt werden,
was mit entsprechenden Kosten
verbunden ist. In diesem Fall gelten Grabpflegekosten als Teil der
Bestattungskosten und können
aus dem Nachlass der Verstorbenen bestritten werden.
HiLfe DurcH Den
frieDHofsgärtner
Man sollte das Thema allerdings nicht nur unter dem Aspekt der
Pflicht zur Grabpflege betrachten. Ein schönes Grab ist auch und vor
allem Ausdruck der Wertschätzung für den oder die Verstorbenen,
die hier bestattet sind. Bevor man sich entschließt, die Grabpflege in
die Hände eines Friedhofsgärtners zu geben, ist ein Gang über den
Friedhof ein guter Tipp. Welche Gräber gefallen einem? Wird ein
Grab von einem Friedhofsgärtner gepflegt, ist meistens ein Schild
mit seinem Namen auf dem Grab zu finden. Friedhofsgärtner, auf
mindestens zwei sollte man zugehen, erklären in einem persönlichen Gespräch gerne ihre Leistungen und machen ein entsprechendes Angebot. Vor der Unterschrift unter einen Grabpflegevertrag
sollte man vergleichen, ob die Angebote auch die gleichen Leistungen enthalten.
Steinmetzbetrieb Wolfgang Neumeier in Erding:
Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe,
die wir hinterlassen, wenn wir gehen. (Albert Schweitzer)
Niemand kann vorher wissen, wie er mit dem Tod eines geliebten Menschen leben kann,
auch wenn es alle Menschen vor uns schon erlebt haben.
Allerdings kann man eines beobachten: Menschen haben zu allen Zeiten versucht, die Trennung durch Erinnerung
zu meistern. So markiert das Zeichen des Gedenkens am Ort des Grabes,
dass dieser Mensch zumindest für eine gewisse Spanne irdischer Ewigkeit unvergessen bleibt.
Ein Grabmal würdigt die Erinnerung an einen geliebten Menschen, ist Andenken,
Zeichen, Monument in einem Ausdruck von Liebe und Verbundenheit,
entscheidend für die Ausdruckskraft ist das gewählte Material.
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LOSLASSEN – DER TRAUER-RATGEBER
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Dienstag, 10. März 2015
Läuten für die Friedhöfe
die Sterbeglocken?
Anonyme Bestattungen nehmen zu
und verändern die Bestattungskultur
Schöne Erinnerungen an gemeinsame
Zeiten: Wer wünscht sich nicht, dass er so in
Erinnerung bleibt. In vielen Trauerfeiern
steht neben dem Schmerz über den erlittenen
Verlust diese Erinnerung an schöne Zeiten
im Vordergrund. Und liebevoll gepflegte
Gräber auf den Friedhöfen sind oft ein blühender Beweis, dass diese Erinnerung auch
nach dem Tag der Beisetzung bestehen bleibt
und im wahrsten Sinn des Wortes gepflegt
wird. Doch gleichzeitig steigt die Zahl der
sogenannten anonymen Bestattungen. Darunter sind Beisetzungen auf bestimmten Flächen eines Friedhofes zu verstehen, bei denen weder Angehörige oder Freunde anwesend sind, niemand das Bestattungsdatum
und die genaue Grabstelle kennt.
Ein letzter floraler
Gruß: Immer mehr
Menschen wollen
sich heutzutage
anonym bestatten lassen. Foto: PM
Doppelt
anonym?
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Anonyme Bestattungen schaffen eigentlich eine doppelte Anonymität. Wenn es
überhaupt Angehörige oder Freunde gibt, so
wissen diese nach einer möglichen Trauerfeier zur Verabschiedung (die es aber in
diesem Zusammenhang auch immer seltener gibt) nicht mehr, wo der Verstorbene
seine Grabstätte hat. Und umgekehrt verliert ein Verstorbener dadurch seinen Platz.
Möglicherweise nicht in der Erinnerung,
wohl aber einen Platz auf dem Friedhof, wo
an ihn gedacht und erinnert werden könnte.
Hat das Grab als
Trauerort ausgedient?
Häufig wird in diesem Zusammenhang
darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer
Grabstätte negative, ja fatale Auswirkungen auf die Trauerbewältigung haben könnte. Doch es gibt Studien, die belegen, dass
das Grab als klassischer Trauerort zur
Trauerbewältigung bei weitem nicht die
Rolle hat, die man lange vermutet hat. Trauer und Erinnerung, so die Forschungsergebnisse, seien auch an ganz anderen Orten möglich. Läutet damit also das Sterbeglöckchen für Gräber, ja für ganze Friedhöfe? Das befürchten nicht wenige, doch
scheint diese Furcht unbegründet. Denn
die Zahl der klassischen Beerdigungen, mit
einem Urnen- oder Erdgrab auf dem Friedhof, ist vielen Menschen immer noch sehr
wichtig.
Gründe für eine
anonyme Bestattung
Vielleicht sollte man etwas differenzierter fragen: Warum wünschen sich so viele
(Fortsetzung auf Seite 9)
ALTERNATIVEN SIND GEFRAGT
Wenn man sich nicht damit abfinden will, dass
die Zahl anonymer Bestattungen weiter ansteigt,
dann sind wohl Alternativen gefragt. Hier würde
sich ein Blick über die bayerischen Landesgrenzen lohnen. Vielerorts gibt es sie schon: Gemeinschaftsgrabanlagen. Das sind größere Grabfelder,
in denen Urnenbestattungen vorgenommen werden.
So wie sonst in einem Familiengrab sind nun
mehrere Urnen, allerdings von Menschen, die
sich zu Lebzeiten gar nicht gekannt haben, beieinander bestattet. Kleine Steinplatten mit den Namen der Verstorbenen, ebenso mit Geburts- und
Sterbedatum zeigen an, dass an dieser Stelle ein
Verstorbener seine letzte Ruhestätte gefunden
hat. In den Verträgen zu diesen Gemeinschaftsgräbern ist nicht nur festgelegt, für welche Zeit
die Grabstätte „gekauft“ worden ist. In der Summe für den Grabkauf sind auch die Kosten für die
Grabpflege enthalten.
Diese Pflege wird dann vomTräger des Friedhofes
übernommen und gewährleistet. So ergibt sich
ein doppelter Nutzen: In Kommunen, in denen es
schöne Gemeinschaftsgrabanlagen gibt (z.B. alte
und repräsentative Familiengrabstätten, die so
eine neue Verwendung erhalten), sinkt die Nachfrage nach anonymen Bestattungen. Gleichzeitig
kommt diese Lösung auch Verstorbenen und ih-
ren Hinterbliebenen entgegen.
Da es oft die Frage nach der Grabpflege ist, die in
Richtung anonyme Bestattung denken lässt, ist
diese nun anders zu beantworten. So verschwindet ein Verstorbener nicht einfach. Und wenn sich
dann doch nach einigen Jahren ein Familienmitglied auf den Weg zum Grabbesuch macht, ist
das Grab auffindbar und gepflegt. Es gibt aber
auch noch ganz andere Formen von Gemeinschaftsgräbern: Orden und geistliche Gemeinschaften haben auch in Bayern schon heute solche Gemeinschaftsgräber.
Diese fallen beim Friedhofsbesuch schnell ins
Auge, denn die Grabzeichen oder Grabsteine, sowie der Blumenschmuck sind sich sehr ähnlich. In
Bundesländern, in denen Gemeinschaftsgräber
schon länger selbstverständlich sind, gibt es sogar Fußballclubs, die solche Gräber haben. Echte
Fans stehen nicht nur Samstag für Samstag nebeneinander, selbst mit dem Tod hört die Verbundenheit mit ihrem Lieblingsverein nicht auf.
Gemeinschaftsgräber sind eine Alternative zu einer anonymen Bestattung, vermutlich nicht die
einzige. Veränderungen im Lebensalltag machen
auch vor der Bestattungs- und Trauerkultur nicht
halt. Diesen Veränderungen angemessen zu begegnen, ist die Aufgabe aller, die in der Bestattung auch ein Fest am Ende des Lebens sehen.
LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
9
trauergruppe in
oLching
Die Leiterin der Trauergruppe in Olching,
Claudia Schmitt, möchte gerne auf ihr kostenfreies Angebot einer Trauergruppe in Olching aufmerksam machen. Sie wendet sich
mit folgenden Worten an Interessierte: „Sie
haben einen Angehörigen, Freund, Kollegen
oder anderen wichtigen Menschen verloren
und kommen damit nicht so recht ins Reine?
Sie wünschen sich Austausch mit anderen
oder einfach nur das Gefühl, da sein zu dürfen, ohne Rechtfertigung, ohne etwas tun zu
müssen? Im geschützten Rahmen haben Sie
hier die Möglichkeit, zu reden, sich zu spüren
oder auch einfach einmal zu schweigen. Jeden 2. Montag im Monat findet von 18 bis
19.30 Uhr im Sozialzentrum der Stadt, Feursstr. 50, 82140 Olching, eine offeneTrauer- und
Lebensgruppe statt.“ Freiwillige Anmeldung
über die Gruppenleitung, Claudia Schmitt,
Telefon 08142/2915264.
Eine Grabstätte für anonyme Bestattungen.
Menschen eine anonyme
Bestattung? Oft spiegelt die
Bestattung auch eine Lebensentwicklung
wider:
Singlehaushalte oder die
Familie lebt an verschiedenen Orten der Welt. Da
stellt sich natürlich die Frage: Wer würde ein Grab besuchen? Wer würde es pflegen und die mit der Grabpflege verbundenen Kosten
übernehmen? Niemand?
Dann ist die Entscheidung
für eine anonyme Bestattung schnell gefallen. Auf
der anderen Seite spielt das
leidige Thema „Kosten“
auch eine nicht unerhebliche Rolle.
Bis vor gut zehn Jahren
war das „Sterbegeld“ ja
noch eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit diesem nicht
unerheblichen Betrag wurden viele Kosten, die im
Zusammenhang mit einer
Beerdigung anfielen, beglichen. Nach dem Wegfall
dieser Leistung sind nun
alle Bestattungskosten privat aufzubringen. Und dass
sich diese ganz leicht auf
einen Betrag zwischen 3000
und 7000 Euro summieren
können, ist keine neue
Wahrheit. So kann die Entscheidung für eine anonyme Bestattung auch eine
Antwort auf vermeintlich
zu hohe Beerdigungskosten
sein.
Dass diese Entwicklung
von den Friedhofsträgern, in
vielen Fällen sind das die
Kommunen, den Bestattern,
Steinmetzbetrieben und den
anderen Bestattungsdienstleistern mit Sorge betrachtet
wird, ist nachvollziehbar.
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10
LOSLASSEN – DER TRAUER-RATGEBER
Dienstag, 10. März 2015
Chronisch unterfinanziert
Bundesverband Kinderhospiz fordert öffentliche Gelder für Trauerbegleitung verwaister Eltern
Der Bundesverband Kinderhospiz kritisiert die fehlende Finanzierung der Trauerarbeit aus
öffentlichen Mitteln und fordert
neue politische Regelungen, um
verwaiste Eltern, Geschwister
und andere Angehörige nach
dem Tod eines Kindes angemessen unterstützen zu können.
„Der Bundesgesundheitsminister muss durch entsprechende Vorschriften dringend dafür
sorgen, dass die Kinderhospizarbeit über ausreichend Geld für
die Trauerbegleitung verfügt“,
sagte Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbands
Kinderhospiz (BVKH), bei der
Tagung „Aus der Trauer wächst
die Kraft“ , die Anfang des Jahres
im fränkischen Rödelsee stattfand. Ambulante und stationäre
Kinderhospize in Deutschland
müssen Trauerbegleitung seit
Jahren rein aus Spendengeldern
finanzieren; nur in seltenen Ausnahmen bewilligen Jugendämter
Zuschüsse.
In einem so reichen Land wie
Deutschland sei es schier unglaublich, dass die Trauerbegleitung nur durch private Spenden
aufrecht erhalten werden könne,
so Kraft weiter. „Es klingt absurd,
ist aber die traurige Wahrheit: Mit
dem Todestag eines Kindes endet
jegliche finanzielle Förderung
auch für die Arbeit mit den Angehörigen. Dabei brauchen Eltern, Geschwister oder Großeltern beispielsweise gerade dann
besonders dringend eine qualifizierte Trauerbegleitung.“
In Deutschland sind neuesten
Schätzungen zufolge etwa 40000
Kinder und Jugendliche so
Die Kinderhospizarbeit begleitet Familien und deren
kranke Kinder auf dem letzten Weg.
schwer krank, dass sie wahrscheinlich nicht erwachsen werden. Für die betroffenen Familien
bedeutet die Diagnose einer lebensbegrenzenden
Krankheit
einen Schock – und dann ein
Leben im permanenten Ausnahmezustand.
Wie wichtig es für die Betroffenen ist, sich über ihre Probleme
auszutauschen, zeigte die Tagung
„AusderTrauerwächstdieKraft“,
die der Bundesverband Kinderhospiz am Samstag bereits zum
siebten Mal gemeinsam mit der
Sabine Kraft
FriedWald GmbH ausrichtete: Die Vorträge von Fachleuten und betroffenen Eltern
waren gut besucht, und während der Pausen entwickelten
sich intensive Gespräche über
den Umgang mit Trauer und
deren Bewältigung. Mitarbeiter des Evangelisch-Lutherischen FriedWald am Schwanberg, dem diesjährigen Veran-
staltungsort, führten die Tagungsteilnehmer über das
weitläufige Gelände und informierten über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten dort.
„Wichtig ist vor allem, dass
die Menschen die besondere
Atmosphäre des Waldes erfahren. Nur dann können sie
entscheiden, ob ihre Trauer im
FriedWald gut aufgehoben ist.
Für Eltern, die in der besonderen Situation sind, einen
Ort zu finden, an dem sie ihr
Kind bestatten wollen, ist dies
besonders wichtig“, erklärt
Petra Bach, die Geschäftsführerin der FriedWald GmbH.
„Wir haben in allen FriedWald- Standorten Bäume ausgewählt, an deren Wurzeln
nur Kinder beigesetzt werden
können. Oft hilft der Gedanke, dass an so einem Sternschnuppenbaum noch andere
Kinder ruhen.“
Das Gefühl, mit ihrem
schweren Schicksal nicht allein zu sein, kann verwaisten
Eltern und Geschwistern
durchaus bei der Bewältigung ihres Schmerzes helfen,
das weiß auch BVKH-Geschäftsführerin Sabine Kraft.
„Angehörige bedürfen nach
dem Tode eines Kindes jeder
erdenklichen Hilfe. Sie in
ihrer Trauer alleine zu lassen,
widerspricht dem Grundgedanken der Kinderhospizarbeit.
Denn wir nehmen nicht allein das schwerstkranke Kind
in den Blick, sondern immer
die gesamte Familie. Die Trauerbegleitung ist unglaublich
wichtig, damit die Angehörigen lernen, mit ihrem Verlust
weiterzuleben. Und diese Art
der Unterstützung muss der
Politik künftig mehr wert sein
als sie es bisher ist: Wir brauchen endlich eine solide öffentliche Finanzierung dafür.“
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Weitere Informationenzum Bundesverband Kinderhospiz gibt es bei bei Sabine Kraft, Telefon
0171/7273350 oder unter www.bundesverband-kinderhospiz.de.
Spenden für den Bundesverband können auf
folgendes Konto eingezahlt und überwiesen
werden:
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Olpe, BIC WELADED1OPE, IBAN: DE03 4625
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
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Im Todesfall: Diese Aufgaben sind jetzt wichtig
Wenn ein Mensch stirbt, dann sollte Zeit für Trauer sein können. Doch
es gibt eine Vielzahl von Dingen zu
veranlassen und zu entscheiden. Die
nachstehende Liste bietet Hilfestellungen an, um im Todesfall alle notwendigen Schritte unternehmen zu
können, damit eine persönliche, angemessene und der Trauer Raum gebende Bestattung möglich wird.
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten
Vorsorge getroffen oder Wünsche hinsichtlich der Bestattung hinterlassen, so
sollte sein diesbezüglicher „Letzter Wille“ nach Möglichkeit eins zu eins respektiert und umgesetzt werden. Gibt es
keine Vorsorgebestimmungen, so haben
die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen das Recht und die Pflicht, die
Bestattung zu organisieren. Dann entscheiden sie über Art und Umfang der
Bestattung. Sind keine Angehörigen zu
ermitteln, ordnet das Sozialamt in der
Regel eine kostengünstige Beisetzung,
eine Ordnungsamtsbestattung, an.
Wichtiger hinWeis
Punkte, die mit einem ✔ gekennzeichnet sind, müssen von Gesetzes wegen unbedingt beachtet
werden. die anderen Punkte verstehen sich als hinweis oder Anregung, woran man denken sollte
und was möglich ist.
der tod eines geliebten menschen gehört zu den schwierigsten situationen, die es zu bewältigen gibt.
Die Planung einer Bestattung umfasst viele verschiedene Einzelpunkte. Gerade im Schock der ersten Tage
fällt die Organisation dieser Dinge
den Angehörigen besonders schwer.
Hier kompetent, unaufdringlich und
entlastend an der Seite der Trauernden zu sein und zu helfen, gehört zu
foto: Panthermedia/JcB Prod
den Kernaufgaben eines qualifizierten Bestatters und aller an der Abwicklung des Sterbefalles beteiligten
Dienstleister.
ErstEr schritt: Ein Arzt muss OffiziEll dEn tOd fEststEllEn
Die ersten und
wichtigsten schritte
✔ Ein Arzt muss den Verstorbenen untersuchen und offiziell dentod feststellen. Er stellt
den totenschein als wichtiges dokument
aus. sollte die todesursache nicht eindeutig
festzustellen sein, ist der Arzt verpflichtet,
weitere untersuchungen zu veranlassen,
was häufig die hinzuziehung der Polizei und
eine gerichtsmedizinische untersuchung
bedeutet.
für viele trauernde ist das eine furchtbare
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Ein Arzt muss zunächst offiziell den tod
foto: Panthermedia/Andriy Popov
feststellen.
situation: Ein geliebter mensch ist beispielsweise bei einem häuslichen unfall
verstorben. man ist entsetzt und geschockt. und dann ordnet der Arzt noch
eine weitere untersuchung des Verstorbenen an! doch kein Arzt tut dies, weil er
jemandem damit etwas unterstellen
möchte. das Gesetz verpflichtet ihn dazu.
Grundsätzlich gilt: die Benachrichtigung
eines Arztes sollte immer der erste
schritt sein. stirbt ein mensch daheim,
dürfen die Angehörigen nicht länger als
vier stunden warten, bis sie den Arzt
informieren.
tritt der tod im Krankenhaus oder einer
Pflegeeinrichtung ein, die von Ärzten betreut wird, erfolgt die Benachrichtigung
desArztes im regelfall durch diese Einrichtung.
n Benachrichtigung enger Verwandter,um
weitere schritte zu besprechen.
n nachforschungen, ob der Verstorbene
zu lebzeiten seinen Willen hinsichtlich
seiner Bestattung hinterlassen hat.
12
LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
Rund um die Bestattung
✔ Suche nach Grabstätte
Ist ein Grab im Familienbesitz, das
heißt, das Grabnutzungsrecht ist für eine bestimmte Zahl von Jahren erworben, dann gibt es eine Urkunde, auf der
neben dem Kaufdatum auch die Grablage angegeben ist.
Auch wenn die Grabnutzungsgebühr
noch für einige Jahre entrichtet ist, sind
häufig kommunale Gebühren für eine
Verlängerung der Grabstättennutzung
einzuplanen.
Ein Grabneukauf sollte in Ruhe und
nach einer Ortsbesichtigung am ausgewählten Friedhof erfolgen. Wer als Angehöriger zu diesem Zeitpunkt schon
eine Vorstellung von einem möglichen
Grabstein hat, sollte fragen, ob diese Art
von Grabstein an dem gewählten Feld
aufgestellt werden kann. Unter Umständen gibt es hier sehr genaue Vorschriften
seitens der Friedhofsverwaltung.
Dienstleistungen des Bestatters:
n Abholung des Leichnams
Wer daheim Abschied nehmen möchte, hat dafür Zeit. Der Leichnam darf bis
zu 36 Stunden – in einigen Bundesländern 24 Stunden – in der Wohnung bleiben, bis er in eine öffentliche Leichenhalle überführt werden muss.
✔ Festlegung Bestattungsart
Möglich sind inzwischen eine Reihe
verschiedener Bestattungsarten. Abgesehen von der Erdbestattung setzen die
meisten Bestattungsarten eine Einäscherung voraus. Die Bestattungsart
sollte im Einklang mit dem Lebensstil
und der persönlichen Überzeugung des
Verstorbenen sein.
✔ Wahl des
Im Trauerfall ist es besonders wichtig, dass
sich die Familienmitglieder gegenseitig
Foto: PantherMedia/PengGuan Chen
Halt geben.
Sicher sind Angehörige unmittelbar
nach dem Tod eines geliebten Menschen angespannter, aufgewühlter als
sonst. Deshalb haben sie das Recht,
manche Frage auch zweimal zu stellen. Bestatter sind mit dieser Sondersituation vertraut. Da es um den ein-
maligen Abschied von einem geliebten
Menschen geht, ist es für die Hinterbliebenen wichtig, sicher und mit einem guten Gefühl entscheiden zu können. Um einen würdigen Abschied zu
gestalten, braucht es Beratung und Information, zu der auch zuverlässige
Preisnennungen gehören.
Bestattungsunternehmens
Für folgende Bestattungsarten
braucht es eine Verfügung:
Einäscherung
n Verfügung zur Einäscherung oder
Kremierung:
Eine handschriftliche Verfügung kann
so lauten: „Ich (Vor- und Nachname),
wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift.“ Diese Verfügung kann auch von
den engsten Angehörigen nach Eintritt
des Todes ausgestellt werden. Gegen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
zuverlässige Soforthilfe im Trauerfall
Bestattungen aller Art
Überführungen im In- und Ausland
Bestattungsvorsorge - auch mit finanzieller Absicherung
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Erledigung aller Behördengänge und Besorgungen
auf Wunsch Hausbesuche
Gestaltung von persönlichen Trauerdrucksachen und -anzeigen
Trauerfloristik, Musik und Redner
Hauptsitz: Hohenlindener Straße 10 d
Zentrum: Lindwurmstr aße 19
Großhadern: Immastraße 1
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Haidhausen: Ismaninger Straße 7
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Obermenzing: Bergsonstraße 41
Pasing: Bodenseestraße 7
|
Perlach: Ottobrunner Straße 145
Waldfriedhof: Würmtalstraße 20 |
Nymphenburg: Baldurstraße 27
Sie finden uns unter anderem in:
Bad Tölz | Dachau | Dorfen | Erding | Freising | Fürstenfeldbruck
Garmisch-Partenkirchen | Germering | Gilching | Murnau
Neufahrn bei Freising | Weilheim | Wolfratshausen
Seebestattung
n Seebestattungsverfügung: Zu jeder
Seebestattung ist eine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Sie dokumentiert den Wunsch des Verstorbenen oder durch die Hinterbliebenen,
auf See bestattet zu werden.
Erledigung folgender Behördengänge
und Terminierung:
n Absprache des Bestattungstermins
mit der Friedhofsverwaltung.
Haben Angehörige einen bestimmten
Terminwunsch, sollten sie diesen dem
Bestatter sehr schnell mitteilen. Da die
Terminvergabe beispielsweise in München zentral erfolgt, wird er zwar versuchen, den Wunschtermin zu erhalten,
kann das aber nicht versprechen oder
gar garantieren.
n AbspracheüberdieNutzungderTrauer- oder Leichenhalle
n Auswahl des Sarges/der Urne
n Ankleiden des Leichnams, Einbettung in den Sarg, Sargbeigaben
(Fortsetzung auf Seite 13)
www.trauerhilfe-denk.de
www.trauervorsorge.de
Bestattungstradition seit 1844
WIR HELFEN WEITER
den Willen auch nur eines dieser engsten
Angehörigen darf allerdings keine Einäscherung erfolgen.
SICHERHEIT
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Im eigenen Interesse und dem Ihrer
Anhörigen hilft eine Bestattungsvorsorge, die letzten Dinge zu regeln.
• Art und Umfang der Bestattung regeln
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Ihrer Angehörigen
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
Fortsetzung von Seite 12
(Ein Verstorbener muss nicht
mit einem speziellen Leichenkleid angezogen sein. Auch
eigene Kleidung ist möglich
und persönlicher.)
■ Umfang der Bestattungsfeier.
■ Absprache mit dem zuständigen Pfarramt. (Das
zuständige Pfarramt sollte
ebenfalls zeitnah über
den Sterbefall informiert
sein, damit die Terminabsprache für das Trauergespräch mit den Angehörigen und für die Bestattung so schnell wie möglich erfolgen kann.)
■ Aufsetzen einer Todesanzeige.
■ Vorbereitung der Trauerdrucksachen: Trauerkarten, Sterbebilder.
■ Blumenschmuck für die
Bestattungsfeier.
■ Bestellung von Blumenschmuck, Handsträußen,
Kränzen für die Bestattungsfeier und eventuell
den Gottesdienst (mit
dem zuständigen Seelsorger vorher absprechen) bei einem Gärtner.
■ Suche nach einem Trauerredner, wenn der Verstorbene das bestimmt
hat oder keiner Religionsgemeinschaft angehört.
■ Suche nach Trauermusik
– Musikkapelle – Trauerfeiersänger.
Stirbt ein Angehöriger im Ausland, stellt das Standesamt dort
eine Sterbeurkunde aus. Mit der
ausländischen Sterbeurkunde
können die Angehörigen dann,
falls dies beispielsweise im Zusammenhang mit der Beantragung eines Erbscheines erforderlich ist, über den örtlichen Standesbeamten in Deutschland oder
die deutsche Auslandsvertretung
die Ausstellung einer nachbeurkundenden deutschen Sterbeurkunde durch das Standesamt I in
Berlin (Rückerstraße 9, 10119
Berlin, Telefon 030/90207-0)
beantragen.
■ Meldung des Todesfalls
✔ Beim Arbeitgeber des Verstorbenen, sofern er noch berufstätig war
■ Bei Bekannten und Verwandten
■ Bei Vereinen, Organisationen
und eventuell dem ehemaligen
Arbeitgeber, falls eine Teilnahme an der Bestattungsfeier erwünscht ist.
Ein Kondolenzbuch ist eine gute Möglichkeit, allen Trauergästen die Möglichkeit zu
geben, ihre Anteilnahme in Worte zu fasFoto: PantherMedia/Kim Jens Bauer
sen.
■ Reservierung einer Lokalität
für den Leichenschmaus –
Einladung von Bekannten
und Verwandten.
■ Kondolenzbuch
besorgen, falls gewünscht.
✔ Meldung des Todesfalls
beim zuständigen Standesamt und Beantragung der
Sterbeurkunden
Hierfür wird benötigt:
■ Totenschein
■ Personalausweis/Geburtsurkunde/Heiratsurkunde. Bei Geschiedenen
Scheidungsvermerk oder
Scheidungsurteil
mit
Rechtskraftvermerk.
■ Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war.
Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch diese
Behördengänge.
Oftmals eine schwierige und
emotionale Aufgabe: Freunde
und Bekannte über den TodesFoto: dpa
fall informieren.
Wenn der Verstorbene keine
deutschen Papiere besitzt
Ist der Verstorbene ausländi-
scher Herkunft, so müssen die
Dokumente, die nicht von
deutschen Behörden ausgestellt sind, in offizieller Übersetzung vorliegen.
Sterbeurkunden:
Wozu? Wie viele?
Nach einem Sterbefall ist für
die Hinterbliebenen die Sterbeurkunde das wichtigste Dokument, um Rechtsbelange
und -geschäfte eines Verstorbenen fortführen oder zu Ende
bringen zu können. Sie wird in
Deutschland von dem Standesamt ausgestellt, in dessen
Bezirk sich der Sterbefall ereignete, was nicht immer gleichbedeutend mit dem Wohnort
sein muss.
Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist
der Sterbeeintrag im Sterberegister des Standesamtes. Die
Urkunde weist Geburts- und
Sterbedatum (Sterbeort und
-zeit) sowie den Namen des
möglicherweise vorhandenen
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Am Waldfriedhof
Blumen sind
ein sichtbares Zeichen
des Abschiednehmens.
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und den Namen des beurkundenden Standesbeamten aus.
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ausgestellt. Sie tragen einen
Aufdruck, aus dem die Zweckbestimmung hervorgeht. Jede
weitere Sterbeurkunde kostet
seit 2009 nach Maßgabe von
Landesrecht zehn Euro.
Da Banken und Versicherungen oft auf der Vorlage einer
Sterbeurkunde im Original bestehen, sollte die Anzahl der
Sterbeurkunden eher großzügig bemessen werden.
Man sollte darauf achten,
dass man mit der Aushändigung der Sterbeurkunden alle
im Original vorgelegten Papiere und Dokumente zurückbekommt.
Wenn ein Angehöriger
im Ausland stirbt
Praktischer Hinweis:
Wenn ein alleinstehender
Mensch verstorben ist, sollte
auch an Nachstehendes gedacht
werden:
■ Versorgung von Haustieren.
■ Wasser und Gas in der Wohnung abstellen.
Sie nehmen Abschied,
alles andere machen wir
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LOSLASSEN – DER TRAUER-RATGEBER
Dienstag, 10. März 2015
Von den Verträgen bis zur Dankesanzeige
Auch nach der Bestattung warten viele wichtige Aufgaben auf die Hinterbliebenen
■ Danksagungsanzeige in
der Zeitung oder Danksagungskarten
✔ Abmeldung bei Krankenkasse, Rentenkasse, Sozialamt, Versorgungsamt
✔ Falls Betriebsrenten gezahlt werden: Abmeldung beim ehemaligen
Arbeitgeber
■ Kündigung von laufenden Zahlungen wie
Miete, Einzugsermächtigungen, Daueraufträgen,
Bankkonten, Fernsehund Rundfunkgebühren,
Telefon, Mobiltelefon,
Internet, Versicherungen, Zeitschriften sowie
Vereins- und sonstigen
Mitgliedsbeiträgen
■ Antrag auf Rentenfortzahlung (¼ Jahr) beim Rententräger stellen (dafür
wird eine Kopie der Sterbeurkunde benötigt)
✔ Handschriftliches oder
nichtamtliches
Testament, sofern vorhanden,
nach Auffinden an das
Nachlassgericht übergeben, dann eine ausreichende Anzahl von Erbscheinen beantragen
■ Räumung der Wohnung
■ Abmeldung Kfz – Abmeldung der Kfz-Steuer beim
Finanzamt
■ Benachrichtigung von
Geschäftspartnern
■ Meldung beim Finanzamt und Erstellung einer
Steuererklärung
■ Nachsendeantrag bei der
Post stellen
Wichtiger Hinweis:
Bestattungskosten eines
nahen Angehörigen kön-
Ein Nachsendeantrag bei der Post stellt sicher, dass die Briefe an den Verstorbenen
an die richtige Adresse geschickt werden.
nen steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie
nicht aus dem Nachlass gezahlt werden können und
nicht durch Ersatzleistungen (zum Beispiel Sterbegeldversicherung oder Kapitallebensversicherung)
gedeckt sind. Aufwendungen bis zu einer Höhe von
7500 Euro einschließlich
Grabstein werden von den
Finanzämtern als noch angemessen angesehen.
Nicht abzugsfähig sind
mittelbare Bestattungskosten wie beispielsweise:
VON DER PFLEGE BIS ZUM GRABSTEIN
■ Grabeinfassung
und Grabstein
Bei Erdbestattungen werden in
der Regel Grabeinfassungen
und Grabsteine am Grab angebracht. Ein Steinmetz informiert
darüber, welche Setzzeit nach
der Bestattung sinnvoll ist. Ein
Grabmal sollte nach Möglichkeit dem Lebensstil, der Lebens-
hörige die Grabstätte selber.
Wer das aber nicht übernehmen kann und will, kann einen
Gärtner mit einer Dauergrabpflege beauftragen. Die anfallenden Kosten richten sich
nach der Art des Grabes (beispielsweise Urnen-, Einzeloder Doppelgrab), der gewünschten Bepflanzung und
der Vertragslänge.
einstellung und auch der religiösen Überzeugung des Verstorbenen entsprechen. Eine gute
Frage bei der Auswahl ist folgende: „Was würde derVerstorbene für sich selber wollen oder
auswählen?“
■ Grabpflege
Natürlich pflegen viele Ange-
■ Bewirtung von Trauergästen
■ Trauerkleidung
■ Reisekosten
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3. Januar 1986
28. April 2010
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
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Andenken mit Charme und Patina
Wertvolle Tipps zum Grabmalkauf
Nach wie vor ist der Wunsch groß,
mit einem Grabmal an einen Verstorbenen zu erinnern und sein Grab damit
zu schmücken. Mit diesem Wunsch
ging man bis vor einigen Jahren zu einem der Steinmetzbetriebe, der in Friedhofsnähe seine Ausstellung hatte und
hat, ließ sich ein oder zwei Vorschläge
machen und gab den Grabstein in Auftrag.
Aber auch wenn es um ein Grabmal
geht, gibt es inzwischen viele Möglichkeiten, sich über das deutlich größer
gewordene Angebot zu informieren.
Die Ausstellungen sind heute größer
geworden, Internetkataloge vermitteln
ein breites Angebot, die Medien berichten zusätzlich über Wissenswertes und
Beachtenswertes, wenn es um den
Grabmalkauf geht. Diese Vielfalt macht
aber die Auswahl für den Auftraggeber
nicht nur leichter. Wer einige Anhaltspunkte beim Grabmalkauf im Blick behält, der wird schließlich genau das
Grabmal bekommen, das er sich vorstellt und wünscht.
Wann soll ein Grabmal
aufgestellt werden?
Diese Entscheidung treffen die Angehörigen bzw. der Auftraggeber. Soll ein
Grabmal wirklich persönlich gestaltet
werden, sollte man die Zeit der Bestattung in Ruhe vorbeigehen lassen und
danach Ideen sammeln. Neben Inspirationen, die das Internet bereithalten
Muss es Stein sein?
Neuer Trend: Grabmale mit QR-Codes. Wird der Code eingescannt, führt er beispielsweise
Foto: dpa
zu einer Biografie des Verstorbenen.
kann, sollte vor allem der Steinmetz vor
Ort seine Ideen entwickeln und anbieten können. Auch ein Gang über andere Friedhöfe kann hilfreich sein: Dabei
sieht man vielleicht doch das ein oder
andere Grabmal, das einem selber auch
gefällt.
Fristen einhalten
Ganz wichtig: Es gibt häufig von den
Friedhofsverwaltungen vorgegebene
Fristen, wann ein Grabmal frühestens
errichtet werden darf. Das hängt zum
Beispiel damit zusammen, dass sich bei
einer Erdbestattung das Grab nach eini-
gen Monaten abzusenken beginnt. Außerdem dürfen auf manchen Gräberfeldern nur bestimmte Arten eines Grabmalserrichtetwerden.Diessollteseitens
der Friedhofsverwaltung aber schon bei
der Auswahl der Grabstelle, dem sogenannten Grabkauf, angesprochen werden.
Von schlicht und trotzdem schön, bis
hin zu exklusiv und auffällig – dazwischen gibt es eine große Palette an Gestaltungsmöglichkeiten. Davon hängt
letztlich auch die Entscheidung ab, ob
man sich eher für ein Serienmodell entscheidet oder eine Sonderanfertigung
wünscht. Dass sich das auch auf den
Preis auswirkt, ist klar.
Auch über das Material, aus dem ein
Grabmal ist, kann man sich vorab Gedanken machen. Zwar steht Stein bei
der Auswahl des Materials immer noch
an erster Stelle. Ein Blick über Gräber
auf unseren Friedhöfen zeigt, dass auch
Holz, Metall, Glas, Keramik Verwendung finden. In einigen neueren Entwürfen und Modellen wird sogar Beton
verwendet. Noch einmal die Erinnerung: Eine Friedhofsverwaltung kann
Auskunft geben, ob es bei einem bestehenden Grab eine Einschränkung bezüglich des Materials und der Gestaltung gibt.
Mit der Auswahl des Materials stellt
sich auch die Frage nach dem zukünftigen Pflegeaufwand. Ein Grabmal ist der
Witterung ausgesetzt und „lebt“, setzt
Patina an. Wer das nicht mag, sollte sich
Gedanken machen, wie der Pflegeaufwand möglichst gering gehalten werden
kann. Der Steinmetz weiß darüber am
besten Bescheid.
Keine KinDerarbeit
Ein unverrückbares Kaufkriterium
sollte auf jeden Fall sein, dass der
Steinmetz bzw. der Lieferant der Steine garantiert,dass bei der Gewinnung
des Steines keine Kinderarbeit im
Spiel gewesen ist.
PreisvergLeiche sinD nicht einfach
Grundsätzlich besteht auch bei Grabmalen in
einer Ausstellung eine Pflicht, den Preis auszuweisen. Eine Stippvisite bei einigen Steinmetzbetrieben zeigte, dass das nicht überall
der Fall ist. Außerdem macht die Individualität des Produktes den Preisvergleich zusätzlich schwerer. Um trotzdem einen Vergleich
zu bekommen, muss man von den Steinmetzbetrieben, die in Betracht kommen, ein
schriftliches Angebot erbitten. Dieses Angebot beinhaltet dann nicht nur das Material
und seine Bearbeitung, sondern auch die Kosten für den Transport und die vorschriftsgemäße Anbringung des Grabmals auf der
Grabstelle.
Was für ein Aufwand, mag man sich dabei
denken. Das stimmt und stimmt nicht. Da ein
Grabmal meist zu den einmaligen Anschaffungen im Leben gehört und mit der Persönlichkeit eines lieben Menschen zu tun hat, ist
auch der planerische Aufwand im Vorlauf
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
Moslemische Bestattungen unterscheiden
sich von christlichen teilweise erheblich.
Ein kleines Zugeständnis
Baden-Württemberg hat die Sargpflicht abgeschafft – zumindest ein bisschen
Im März 2014 sorgte diese Meldung für Aufsehen: Der badenwürttembergische Landtag hat
einstimmig die Sargpflicht abgeschafft. Damit ist BadenWürttemberg nach Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Hessen und Nordrhein-Westfalen das fünfte Bundesland, in
dem die Sargpflicht abgeschafft
worden ist. Die Meldung stimmt,
ist aber nur ein Teil der ganzen
Wahrheit.
Mit dem Beschluss wird den
religiösen Bedürfnissen der mehr
als 600000 Muslime Rechnung
getragen, die im „Ländle“ wohnen. Denn im Islam werden die
Verstorbenen nicht in einem
Sarg, sondern in einem Tuch bestattet. Auch die anderen Änderungen am dortigen Bestattungs-
recht zeigen, dass es genau
darum und nicht um eine generelle Abschaffung der Sargpflicht geht: Die bisherige
Zeitspanne von 48 Stunden,
die zwischen dem Eintritt des
Todes und der Beisetzung
mindestens verstrichen sein
musste, wurde ebenfalls geändert.
Nun soll eine Erdbestattung bereits nach der erfolgten
Leichenschau erfolgen können. Auch damit trägt man
islamischen (und jüdischen)
Bestattungsriten Rechnung,
die eine Bestattung innerhalb
von 24 Stunden fordert.
Schließlich wurden die Betreiber der Friedhöfe im Begründungstext zum Gesetz
aufgefordert, auch Einrichtungen für islamische Bestattungsriten vorzuhalten, zum
Beispiel für die rituelle Waschung der Verstorbenen.
den, die Frage ist allerdings,
ob sich die reale Bestattungspraxis der in Baden-Württemberg lebenden Muslime nun
wirklich ändern wird. Fachkreise sehen in dem Gesetz
eher eine „good will“-Geste
an die Muslime, vermuten
aber gleichzeitig, dass sich die
meisten Muslime nach wie
vor aber im Land ihrer Herkunftwerdenbestattenlassen.
Auch die praktische Umsetzung darf zumindest angezweifelt werden: Denn nicht
immer (oder vielleicht sogar:
ein Bekenntnis des dann
Verstorbenen gefordert, dass
er Muslim ist. (Anders als bei
den christlichen Kirchen
gibt es keine schriftlich fixierte Religionszugehörigkeit im Islam.) Kritiker sehen
darin die Angst des Gesetzgebers, nicht an eine grundsätzliche Neuordnung des
Bestattungsrechts herangehen zu wollen. Denn beispielsweise die Frage nach
dem Sarg- und Friedhofszwang wird seit Jahren immer wieder und immer deut-
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Doch ganz ohne Sarg geht
es auch jetzt nicht: Bis zum
Grab liegt der Verstorbene,
eingewickelt in ein Leichentuch, in einem Transportsarg
und wird am Grab herausgehoben und Richtung Mekka
beigesetzt.
Der positiven Resonanz, es
war eher ein „Sich-auf-die
eigene-Schulter-Klopfen“ aus
der Politik darf man doch die
ein oder andere Frage kritisch
entgegenhalten. Die Aussage
von
Ministerpräsident
Kretschmann: „Solange sich
Menschen nicht dort begraben lassen, wo sie gelebt haben, sind sie nicht voll integriert.“, kann man griffig fin-
Einblick in einen moslemischen Friedhof.
eher selten) werden Behörden
und Friedhöfe in der Lage
sein, die 24-Stunden-Frist einzuhalten. Schließlich muss,
das sollte nicht vergessen werden, ja ein Erdgrab ausgehoben und stabilisiert werden.
Änderungen
angemahnt
Doch die grundsätzliche
Kritik reicht weiter: Mit welcher Begründung ist eine
sarglose Bestattung nur
Muslimen möglich? Denn:
Ausdrücklich wird im Gesetz eine Willenserklärung,
Foto: dpa
licher gestellt – und nicht nur
aus religiöser Perspektive.
Mit Bremen hat nun erstmals ein Bundesland die Möglichkeit geschaffen, Totenasche „offiziell“, also legal, im
eigenen Garten beizusetzen.
Eine echte Änderung der Bestattungsgesetze würde einerseits dem Wunsch nach einer
veränderten Bestattungskultur Rechnung tragen. Andererseits wären die Folgen im
Bestattungsgewerbeundauch
bei den Trägern der Friedhöfe
kaum abzuschätzen. Vieles
würde sich ändern, aber das
muss ja nicht automatisch
schlecht sein.
LOSLASSEN – DER TRAUER-RATGEBER
Dienstag, 10. März 2015
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Revolution oder Tabubruch?
Bremen hebt den Friedhofszwang bei Urnenbeisetzungen auf
Friedhofszwang – in keiner Silbe ein
charmantes Wort. Friedhofszwang
heißt im Klartext: Jeder Sarg, jede Urne ist in Deutschland auf einem Friedhof zu bestatten. Der historische Hintergrund dieser ursprünglich preußischen Verordnung hatte nichts mit
Pietät, sondern mit Hygiene zu tun.
Große Teile des deutschen Bestattungswesens sind auf diesen Friedhofszwang ausgerichtet: Ohne Friedhof geht es eben nicht, zumindest
nicht legal. Geht nicht, gilt zumindest
für den kleinen Stadtstaat Bremen seit
dem 1. Januar 2015 nicht mehr.
Im Beschluss der Bürgerschaft vom
November 2014 heißt es im schönsten
Amtsdeutsch: „Als Ausbringungsort
kommen grundsätzlich alle privaten
Grundstücke in Betracht.“ Übersetzt:
Totenasche kann auch auf Privatgrundstücken verstreut und damit beigesetzt werden. Eine Urnenbestattung
im Garten oder gar die Aufbewahrung
der Urne in den Wohnräumen ist allerdings weiterhin nicht erlaubt. Damit hat die rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit einer Entwicklung Rechnung getragen, die oftmals in der Öffentlichkeit so gar nicht wahrgenommen wird: Nicht einmal mehr die
Hälfte der Bundesbürger wünschte
sich einer Umfrage aus dem Jahr 2013
zufolge für die eigene Bestattung ein
Erd- oder Urnengrab auf dem Friedhof. Aber bis jetzt mussten alle dort
beigesetzt werden, ob sie wollten oder
nicht.
Urnenbestattung im
eigenen Garten?
Doch natürlich wird nicht nur der
Friedhofszwang abgeschafft, neue Regelungen und Verordnungen wurden
mitbeschlossen: Der nun Verstorbene
muss zu Lebzeiten schriftlich einen
Verstreuungsort bestimmt haben, außerdem muss von ihm eine Person zur
Totenfürsorge benannt worden sein.
Dieser Bevollmächtigte hat zeitnah
nach dem Eintritt des Todes eine
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Trotz der Bremer Entscheidung darf eine
Urne mit der Asche des Verstorbenen nicht
beispielsweise auf dem Kaminsims stehen.
schriftliche Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorzulegen und an Eides statt
zu versichern, dass benachbarte Grundstücke nicht in Mitleidenschaft gezogen
werden. Ferner – auch dies ist an Eides
statt zu erklären – wird die Asche nicht
an Tagen mit starken Windströmungen
ausgebracht.
Neben dem Versuch, Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen der Belästigung
durch Ascheverstreuung im Vorhinein
vermeiden zu helfen, geht es auch um
Folgendes: Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Asche auch wirklich verstreut, also beigesetzt wird, und
die Urne nicht doch im Wohnzimmerschrank landet. Diese Möglichkeit für
zumindest zwei Jahre zu schaffen, war das
ursprüngliche Anliegen der Bremer Grünen. Doch man stieß mit der Zweijahresfrist auf rechtliche Bedenken („willkürliche Fristsetzung“), außerdem war diese
Art der Beisetzung bzw. Nichtbeisetzung
mit Teilen der Bremer SPD nicht zu machen.
Vage bleibt das neue Bremer Bestattungsrecht bis jetzt, wenn es um
die Möglichkeiten der Kontrolle
geht. Im zuständigen Senat für Um-
welt, Bau und Verkehr setzt man auf
die abschreckende Wirkung des
Meineides, der mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann.
KRITIKER UND BEFÜRWORTER
Kritiker des bisherigen ausnahmslosen Friedhofszwanges sehen in dem
Bremer Schritt einen ersten Schritt in
die richtige Richtung, also in die
schrittweise Abschaffung des Friedhofszwanges. Das scheint logisch:
Wenn Totenasche auf einem privaten
Grundstück verstreut werden darf,
stellt sich schon die Frage, warum
die Urne dann nicht im Wohnzimmer
aufbewahrt werden darf.
Doch auch die Gegner der Bremer
Entscheidung, darunter auch die
christlichen Kirchen, warten mit be-
denkenswerten Argumenten auf:
Dass Tod und die Trauerkultur dadurch aus dem öffentlichen Leben
und Bewusstsein verschwinden
könnten, ist eine geäußerte Befürchtung.
Die auch im Trauerratgeber „Loslassen“ mehrfach angesprochene Totenruhe, die das Grundgesetz als
hohes schützenswertes Gut, könne
eben auf privaten Grundstücken
nicht gewährleistet werden, so ein
anderes Argument. Dies sei nur auf
Friedhöfen möglich.
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
Kein Geld für die Bestattung? Dann
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In den vergangenen Wochen wurden dramatische Zahlen über die Altersentwicklung
in Deutschland veröffentlicht. In einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
war von einem „armutspolitischen Erdrutsch“ die Rede, von 12,5 Millionen Deutschen, die rechnerisch und faktisch arm sind.
Die Altersarmut ist schon jetzt bei vielen
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So wird auch die Zahl der Sozialbestattungen weiter ansteigen. In vielen Großstädten
und strukturschwachen Gebieten liegt ihr
Anteil an der Gesamtzahl aller Bestattungen
schon bei mehr als 20 Prozent, Tendenz:
unaufhaltsam steigend. Die Sozialämter sind
angesichts dieser Zahlen bemüht, die Kosten
für eine Sozialbestattung so gering wie möglich zu halten. Die kostengünstigste Variante
ist eine anonyme Urnenbeisetzung. Hierbei
wird der Verstorbene eingeäschert und seine
Urne anschließend auf einem anonymen
Gräberfeld beigesetzt.
Muss das Sozialamt eine
Erdbestattung zahlen?
Die Kosten für diese Bestattungsart wollte
auch ein niedersächsisches Sozialamt einer
Witwe für ihren verstorbenen Ehemann erstatten, mehr nicht. Allerdings hatte der nun
Verstorbene sich zu Lebzeiten eine Erdbe-
stattung gewünscht, auch die Witwe selber
wollte keinesfalls einer Einäscherung zustimmen. Die Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. macht in einer Mitteilung darauf
aufmerksam, dass dem Wunsch des Verstorbenen entsprochen werden muss und das
Sozialamt auch die Kosten für eine Erdbestattung zu übernehmen hat. Eine Einäscherung gegen den erklärten Willen anzuordnen
und zu veranlassen widerspräche der postmortalen Menschenwürde.
Bestattungsvorsorge ist
Teil des Schonvermögens
Wer als Empfänger von Sozialleistungen
dennoch für seine eigene Bestattung Vorstellungen und Wünsche hat und gleichzeitig in
der Lage ist, einen gewissen Betrag dafür
zurückzulegen, der sollte eine Bestattungsvorsorge abschließen und die Kosten mit
einer Sterbegeldversicherung absichern. Bis
zu einer gewissen Höhe erkennen Sozialämter die Sterbegeldversicherung als Teil des
Schonvermögens an, auf das seitens der Behörde nicht zugegriffen werden darf. In der
Theorie richtig ist, dass dieser Betrag grundsätzlich auch auf einem entsprechend gekennzeichneten Sparbuch sein kann. Die
Praxis der Sozialämter sieht aber meistens
anders aus: Nur eine Sterbegeldversicherung, die nicht vorher auszahlbar ist, wird als
Schonvermögen anerkannt. Denn dieses
Geld ist aus Sicht der Sozialbehörde nur für
den Sterbefall vorgesehen, kann also für
nichts anderes ausgegeben werden.
LosLassen – Der trauer-ratgeber
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Mit Worten ein Bild malen
Frank Bärwaldt über das Berufsbild „Trauerredner“
Nicht mehr bei jeder Trauerfeier oder
Beisetzung ist ein kirchlicher Vertreter
dabei. Die Zahl der sogenannten weltlichen Bestattungen, bei denen ein
Trauerredner spricht, nimmt zu. Viele
dieser Redner haben ihren ganz eigenen Weg hin zum Beruf Trauerredner
hinter sich. So auch Frank Bärwaldt
(51), der seit etlichen Jahren persönliche Trauerreden gestaltet. Er hat dem
Trauerratgeber „Loslassen“ sehr persönlich von seinem Lebensweg und
seiner Arbeit erzählt:
„Wenn wir den Tod oder den Verlust
eines einzigartigen Menschen erfahren,
betrifft uns dies als ganzen Menschen:
nichts ist mehr so, wie es war! Alles steht
Kopf! Das zeigt sich in unserer Gedanken- und Gefühlswelt, aber auch an unserem Körper! Solch ein Einschnitt ist
erheblich! – Doch, kaum einer redet darüber ...
Schon in meiner Jugend erfuhr ich das
am eigenen Leib: Ein Freund von mir
starb und statt einiger persönlicher Worte meiner Eltern fand ich nur die Todesanzeige auf einer Kommode liegend vor.
– Kein Kommentar, nichts! So zog ich
mich mit meiner Betroffenheit und Trauer in mein Zimmer zurück, das war’s –
und ich musste alleine klar kommen!
Nach meinem Zivildienst in einem
Alten- und Pflegeheim, wo ich noch viel
öfter mit dem Thema „Sterben und Tod“
konfrontiert wurde, beschloss ich, Pastor einer evangelischen Freikirche zu
werden. Menschen zu helfen, oft in
GrenzsituationenihresLebens,obdurch
Zuhören oder Reden in ihre Situation
hinein, das füllte mich ganz aus.
Nach fast zwei Jahrzehnten Tätigkeit
als Pastor erforderte ein Lebensumbruch
ein Umdenken hin zu einem anderen
Beruf. Die Frage war nur: Welcher? – Ein
Senior unserer Gemeinde, der starb und
in seinem letzten Willen festhielt, dass
ich seine Trauerfeier gestalten und die
Trauerrede halten sollte, öffnete mir sozusagen die Augen. Ich stellte mich einigen Bestattungsinstituten vor, merkte
aber, dass der Einstieg gar nicht so einfach war. Inzwischen arbeite ich jedoch
seit fast fünf Jahren für etliche Trauerinstitute in und außerhalb Münchens.
Entweder ruft mich ein Bestatter an
oder aber Angehörige von Verstorbenen,
die mich bei einer anderen Feier gehört
haben, und bitten mich um Übernahme
einer Trauerfeier. Wir vereinbaren einen
Termin und in der Regel komme ich zu
einem Hausbesuch zu den trauernden
Angehörigen.
BinichdannvorOrt,binichganzOhr.
Ich bin offen für alles: So höre ich hin
auf das, was gesagt wird, und möchte es
verstehen, und nehme auch wahr, was
nicht gesagt wird. Gerade in der BegegnungmitTrauerndenliegtmirpersönlich
daran, so wenig wie möglich selber zu
reden, denn reden werde ich später in
der Öffentlichkeit im Rahmen der Abschieds- und Trauerfeier. Die Angehörigen lade ich ein, aus unterschiedlicher
Perspektive über den geliebten Menschen zu reden. So kommt das Leben
mit bestimmten und prägnanten Stationen zur Sprache, das Wesen, Eigenschaften und manchmal auch die Eigenarten.
Ich bin sehr dankbar, wenn mir ein breit
gefächertes Bild vermittelt wird, denn
nur so habe ich den Eindruck, einen
einzigartigen und einmaligen Menschen
im Rückblick kennengelernt zu haben.
Jedes Mal erbitte ich mir wenigstens ein
Foto des Verstorbenen, um ganz andere,
eben bildliche Eindrücke zu erhalten.
Manchmal ist der Wunsch der Angehörigen, sich selbst in irgendeiner Weise
einzubringen – oft ermutige ich auch
dazu. So entstanden schon einzigartige
Gedichte, eindrucksvolle Bildpräsentationen, passende Gesten zur Verabschiedung oder andere symbolische Handlungen, die beim persönlichen Abschied
am Grab hilfreich waren. Mir liegt stets
daran, innerhalb der Ansprache solche
Worte zu finden, die niemals Konflikte
verschärfen oder Gräben vertiefen, sondern nach Möglichkeit mit dazu beitragen können, dass man zusammen trauert.
Abgerundet wird das Trauergespräch
durch Fragen, die die Gestaltung der
Trauerfeier so persönlich wie möglich
machen: Gab es Lieblingsmusikstücke?
Etwas, was dem Verstorbenen besonders wichtig war und ihm vielleicht mitgegeben werden möchte? Wird der Trauerprozess unterstützt durch persönliche
Grabgaben: ein Brief als Danke; ein Geschenk zum letzten Abschied? Und was
möchten die Angehörigen, was von mir
am Grab noch gesagt werden soll.
Bei der Erarbeitung der persönlichen
Ansprache geht es mir vor allem um zwei
Dinge: Einmal geht es mir darum, die
Trauergäste abzuholen: mit ihren Fragen, vielleicht mit ihrem Unverständnis
bei einem plötzlichen Todesfall, mit ih-
Trauerredner Frank Bärwaldt
ren Emotionen, welcher Art auch immer
diese sind. Und zum anderen geht es mir
um eine würdevolle und angemessene
Darstellung des Verstorbenen. Die Anwesenden sollen für sich den Eindruck
haben, dass Sie den Verstorbenen genau
so kannten und schätzten. Ich male mit
Worten ein Bild von ihm, so bunt und
facettenreich wie möglich oder aber wie
nötig.
Während der Ansprache versuche ich
Blickkontakt mit den Angehörigen aufzunehmen, um zu schauen, ob „ankommt“, was ich sage. Sollte sich nach
der Trauerfeier eine Erd- oder Urnenbestattung anfügen, gehe ich, sofern von
mir erwünscht, selbstverständlich mit,
um die Trauerfeierlichkeit angemessen
von meiner Seite abzuschließen.“
Frank Bärwaldt arbeitet im GroßraumMünchen,aberauchindenLandkreisenStarnberg,Weilheim-Schongau,
Bad-Tölz und, je nach Anfrage, auch
über die Grenzen hinaus. Er ist über
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
Eine Straße durch die letzte Ruhe
Ungewöhnliche Friedhofsarchitektur: Ein Besuch im Münchner Stadtteil Riem
Ungewöhnlich, das ist das Mindeste,
was man der Friedhofsarchitektur in
München-Riem bescheinigen darf. „Am
Mitterfeld“ – links und rechts der Straße
liegen der Alte und der Neue Friedhof
München-Riem.
Der alte Teil des Friedhofs
Der alte Friedhof führt zurück in die
Dornacher Zeit von Riem. 1913 wurde
er errichtet und trägt bis heute die Züge
eines dörflichen Friedhofes: In der Mitte die Friedhofskapelle bzw. Aussegnungshalle. Um die Kapelle herum sind
Wege und Gräber in sehr symmetrischer
und klarer Struktur angelegt. Seit 1937
ein Stadtteil von München, erlebte Riem
wie auch andere Stadtteile ein rasantes
Wachstum. Ein rasanter Zuzug war zu
verzeichnen, eine neue Wohnarchitektur entstand rund um die „Messestadt“.
Als Grünfläche wurde der neue Landschaftspark konzipiert und angelegt.
In dieser sehr modernen Architektur
fiel der Alte Friedhof Riem auf. Aber vor
allem stieß er auch mit der Zahl seiner
Grabstätten an Kapazitätsgrenzen. So
begannen in den 90er-Jahren die Pla-
Nur durch eine Straße vom neuen getrennt:
der alte Friedhof in Riem.
Eiche, Baustahl, Beton und Naturstein prägen das Bild des neuen Teils.
nungen für den Neuen Friedhof Riem,
der im Jahr 2001 dann eröffnet wurde.
Ungewöhnliches entstand, eine Architektur, die entweder gefällt oder nicht
gefällt.
Beeindruckend:
der neue Teil
Die Planung und Gestaltung haben
die Architekten Andreas Meck und Stephan Köppel in Zusammenarbeit mit
den Landschaftsarchitekten Axel Lohrer und Ursula Hochrein durchgeführt.
Streng, strukturiert, nüchtern, fast
klösterlich – so wirkt die Architektur auf
den ersten Blick. Und das ist gewollt:
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Bestattungsvorsorge
Fotos: igr
abgeschlossener Raum der Ruhe, des
Abschieds und der Trauer entstanden.
Vom Eingangshof erreichen die Friedhofsbesucher die Wege zu den Gräbern,
die Aussegnungshalle, den Aufbahrungsort und den Übergang zum Alten
Friedhof.
Ein guter Raum
für Abschiede
Eiche, Baustahl, Beton und Naturstein bestimmen das Bild. Weitestgehend unbehandelt dürfen, ja sollen die
Materialien auch altern dürfen und so
den Fortlauf des Lebens spiegeln.
Die Aussegnungshalle, ein glatter Eichenholzkubus, bildet einen deutlichen
Kontrast zu den sie umgebenden Mauern. Das Holz, die Mauern aus Bruchsteinen, die Tatsache, dass es keinen
direkten Ausblick nach draußen gibt
und das Flugdach aus Beton geben der
Halle einen wirklich einzigartigen Charakter. Die dort spürbare Atmosphäre
richtet den äußeren (und wenn man
will, auch den inneren Blick) auf den
Sarg oder die Urne, Abschiednehmen
ist so wirklich möglich. Einige Leuchter,
eine Wandplastik, die als Kreuz, aber
auch als geöffnetes Fenster gedeutet
werden kann: Ein Beweis, dass „wenig“
manchmal doch „genug“ sein kann. Die
Architektur der Friedhofshalle wurde
mehrfach ausgezeichnet.
Wasserstellen, Kieswege und eine mit
Bedacht gewählte Anpflanzung geben
dem Friedhof zwar etwas Parkartiges,
lassen ihn aber auch deutlich als Friedhof erkennbar bleiben. Das ist sicher
eine gute Lösung, denn gerade in alten,
aufgelassenen Innenstadtfriedhöfen ist
der Friedhofscharakter kaum mehr zu
bemerken. Stattdessen fühlt man sich
dort manchmal wie in einer kommunalen Grün – und Freizeitanlage. Das ist
in Riem anders gelöst, erfreulicherweise.
Verwaltung durch
den Ostfriedhof
Mit 3700 Grabstellen gehört der Riemer Friedhof zu den kleineren Münchner Friedhöfen. Früher selbständig verwaltet, ist nun die Verwaltung des Ostfriedhofes für den Riemer Friedhof mit
zuständig.
ZahLreiche besonDerheiten
Der Neue Friedhof Riem, richtigerweise der neue Teil, wartet mit einigen Besonderheiten auf. Das „Kreuz im
Nichts“, diesen Titel trägt die
Großplastik des Künstlers
Hermann Bigelmayr, ist unübersehbar: Neun Meter
hoch und wuchtig. Die Kreuzsymbolik ist eigentlich nur
dann zu erkennen, wenn man
direkt unterhalb der Skulptur
steht, ist also nicht konfessionell vereinnahmend.
Die „Gedenkstätte für ungeborenes Leben“ muss ebenfalls besonders erwähnt werden. Der Anstoß kam von
betroffenen Familien, die sich
einen besonderen Ort für ihre
Trauer wünschten. Die Städtischen Friedhöfe München
haben diesen bemerkenswerten Ort in Zusammenarbeit
mit den Pfarr- und Kirchengemeinden im Jahr 2010 geschaffen.
Auf ein besonderes Grabfeld
soll außerdem aufmerksam
Auf dem Neuen Friedhof Riem haben auch moderne Skulpturen
einen Platz gefunden.
gemacht werden: „Schiefe Kiefer" – Grabfeld für Frauen. Mit
dieser Grabanlage hat München seinen ersten „Frauenfriedhof“ erhalten. Dahinter
steht der Verein „Schiefe Kiefer“, hinter dem wiederum ein
Riemer Wohnprojekt von Frauen steht. Tatsächlich stand früher auf dem Friedhof eine
„schiefe Kiefer“, das Grabfeld
des Vereins fällt heute allerdings durch die moderne Skulptur „Raumzeichnung“ auf.
LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
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Ehrenamtliches Engagement für Senioren
Foto: PantherMedia/Werner Heiber
ist wichtig.
Ein alltäglicher Vorgang
Die gesetzliche Betreuung ist vom Gesetzgeber genau geregelt
Herta Müller (Name geändert) engagiert sich seit vielen
Jahren ehrenamtlich in einem
Besuchsdienst. Einmal in der
Woche geht sie in ein Seniorenheim und besucht dort
zwei Bewohner. Die beiden
Damen freuen sich über den
Besuch von Herta Müller. Sie
nimmt sich für jede von ihnen
zwischen einer und zwei
Stunden Zeit. Im Laufe der
Zeit ist eine herzliche Verbindung entstanden.
Ohne neugierig zu sein, hat
Frau Müller irgendwann erfahren, dass eine ihrer besuchten Damen, Henriette
Wesel (Name geändert), einen gesetzlichen Betreuer
hat. Dieser war ihr zugeteilt
worden, als sie nicht mehr in
der Lage war, ihre finanziellen
und persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Irgendwann hatte Frau Müller
den Betreuer, einen Sozialarbeiter, auch einmal persönlich kennengelernt, sich vorgestellt und ihm auch ihre
Telefonnummer anvertraut –
für den Fall der Fälle.
Danach hatte sie sich erkundigt, wie es denn dazu
kommt, dass ein Mensch einen gesetzlichen Betreuer
erhält. Folgendes hatte sie
herausgefunden: Ein Betreuer kommt immer dann in Betracht, wenn ein Mensch
nicht mehr in der Lage ist,
seine finanziellen und persönlichen Angelegenheiten
selber zu regeln. Zunächst
muss der Betreute von einem
unabhängigen Gutachter untersucht werden. Falls Be-
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treuungsbedarf besteht, wird
ein Betreuer von einem Vormundschaftsgericht bestellt,
da es sich ja um einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt.
Sind Angehörige da, werden
auch diese als Betreuer in Betracht gezogen. Außerdem
hatte sie erfahren, dass gesetzliche Betreuer häufig Rechtsanwälte oder Sozialarbeiter
sind.
Bei einem ihrer letzten
Besuche spürte Frau Müller,
dass Henriette Wesel nicht
mehr lange leben würde. Sie
sah anders aus, konnte
kaum noch schlucken. Beim
Abschied streichelte ihr
Frau Müller besonders liebevoll die Wangen. Als sie
eine Woche später wieder in
das Zimmer von Frau Wesel
eintrat, fand sie die alte Dame nicht mehr vor. Auf
Nachfrage erfuhr sie, dass
sie vor ein paar Tagen verstorben sei.
Man konnte oder wollte ihr
im Seniorenheim auch nicht
mitteilen, wann und wo denn
die Bestattung stattfinden
würde. Sie erfuhr von einer
Pflegerin, dass es ganz normal
sei, dass das Pflegeheim auf
einen Bestatter zugehe, wenn
nicht ein ausdrücklich anderer Wille des Verstorbenen
hinterlegt sei. Frau Müller
war sauer, denn sie war der
Meinung, dass es sich für den
Betreuer von Henriette Wesel
gehört hätte, die Bestattung
zu veranlassen und sie zu informieren. Sie empfand es als
kaltschnäuzig, gewisserma-
ßen einen Betreuungsfall abzuschließen, um schnell einen
neuen übernehmen zu können.
Auch wenn ihre Reaktion
menschlich vielleicht nachvollziehbar scheinen mag, so hat
sich der Betreuer von Henriette
Wesel rechtlich vollkommen
korrekt verhalten. Offiziell endet die Betreuung mit dem Eintritt des Todes des Betreuten.
Ein Betreuer darf dann keinerlei
Entscheidungen mehr treffen
oder veranlassen, seine Aufgabe
ist beendet. Konkret bedeutet
das auch, dass ein gesetzlicher
Betreuer sich nicht um die Bestattung des Verstorbenen kümmern darf. Das gilt auch dann,
wenn die Betreuung vielleicht
sogar etliche Jahre ausgeübt
worden war.
Herta Müller ruft bei einigen
Bestattern an, um den Tag der
Beisetzung von Henriette Wesel
zu erfahren. Schließlich erhält
sie die gewünschte Information
und findet sich am genannten
Datum am örtlichen Friedhof
ein. Zu ihrer großen Überraschung ist sie nicht die einzige,
die den Friedhofsmitarbeiter,
der die Urne trägt und beisetzt,
begleitet. Auch der Betreuer von
Frau Wesel ist da. Beide sprechen bei der ansonsten sehr
schlichten Beisetzung ein paar
Worte. Herta Müller merkt, dass
sie sich in ihrer Einschätzung
getäuscht hat. Der Betreuer von
Henriette Wesel ist gar nicht
herzlos, wie sie es ihm gedanklich unterstellt hatte. Er hat sich
nur an geltendes Recht gehalten. Seine Teilnahme an der
Beisetzung ist ihm ein echtes
Bedürfnis gewesen.
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LosLassen – Der trauer-ratgeber
Dienstag, 10. März 2015
trauerjahr
Verlieren Senioren ihren Partner oder einen Freund, sollte
die Familie ihnen Zeit zum
Trauern geben. Mancher geht
davon aus,dass der schlimmste Schmerz nach rund einem
Jahr vorbei ist, berichtet die
Zeitschrift „Senioren Ratgeber“ (Ausgabe 1/2015). Häufig sei es für Trauernde danach jedoch immer noch
schwierig. Während sie im
Trauerjahr meist viel organisieren müssen und abgelenkt
sind, spürt mancher danach
besonders deutlich den Verlust.
Hilfreich kann es sein, wenn
Senioren nun dem Toten zu
Ehren neue Rituale schaffen.
So können sie sich zum Beispiel jährlich zum Geburtstag
des Verstorbenen mit Freunden treffen. Gibt es kein Grab,
können sie etwa einen Baum
dpa
pflanzen.
„My heart will go on“, der
Titelsong aus dem Blockbuster „Titanic“, rangiert
auf Platz Sieben der beliebtesten Songs zu Beerdigungen.
Foto: dpa
Von Schubert bis Sinatra
Die Charts der unsterblichen Hits auf Beerdigungen
Bäder
Küchenarbeitsplatten
Treppen- und
Bodenbeläge
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Der Tod spielt keine Rolle. Wichtig
für die Hinterbliebenen ist allein „die
Aussagekraft des Liedes und seine persönliche Bedeutung für den Verstorbenen.“ So fasst das Online-Portal Bestattungen.de in einer Pressemeldung vom
Dienstag seine diesjährige Zusammenstellung der beliebtesten Trauerhits auf
deutschen Beerdigungen zusammen.
Neun Rock- und Popballaden finden
sich 2014 unter den Top Ten und – wie
schon im Vorjahr – ein einziges Kirchenlied: Franz Schuberts „Ave Maria“,
das – auch wie im Vorjahr – Rang 5
belegt.
Aber ansonsten ist Bewegung gekommen in die Charts: Das unsterbliche „My
Way“ des inzwischen seit 16 Jahren toten
Frank Sinatra liegt laut Angaben erstmals
auf dem ersten Platz. Im Vorjahr musste
sich „The Voice“ noch mit Platz sechs
zufriedengeben. Auf Platz zwei schoss
Elton John empor mit dem 1997 zur Beerdigung von Prinzessin Diana umgetexteten „Candle in the Wind“. Er war 2013
gar nicht in den Top Ten vertreten gewesen. Auf Platz drei kommt in diesem Jahr
Whitney Houston mit „I Will Always
Love You“, das 2013 zweiter und 2012
erster Sieger war.
Trend zu Individuellem
Der Trend gehe seit Jahren auf Beerdigungen hin zu zeitgenössischer und individueller Musik, so die Experten von
Bestattungen.de. Die Musik solle „die
Gefühle, aber auch den Schmerz ausdrücken, den wir in Zeiten der Trauer
nicht in Worte fassen können“, erklärt
Geschäftsführer Fabian Schaaf-Mehta.
Das sei enorm wichtig für die Trauerarbeit. Tabus gebe es nicht. Erlaubt sei, was
gefällt.
Gut gefallen hat Verstorbenen und
Hinterbliebenen 2014 auch Bob Dylans
paradiesische Ankündigung „Knockin'
on Heavens Door“ (Platz 4), der textlich
ebenso passende Vorjahressieger „Time
to Say Goodbye“ von Sarah Brightman
(6), das trotzige „My Heart Will Go On“
(7) von Celine Dion, Newcomer John
Legend mit „All of Me“ (8) sowie „Only
Time“ (9) der irischen New-Age-Musikerin Enya sowie Adele mit „Someone Like
You“ (10). Für die Erhebung waren laut
Angaben von Bestattungen.de Bestatter
und Angehörige in ganz Deutschland befragt worden.
kna
ohne zeitDruck verabschieDen
Zwar müssen Hinterbliebene nach einem Todesfall viele Dinge organisieren, sie müssen aber nichts
unter überstürzen. Es bleibe genug Zeit, um sich zu verabschieden, erklärt Christoph Keldenich, Vorsitzender der Verbraucherinitiative Aeternitas. In den meisten Bundesländern muss der Verstorbene nach
36 Stunden vom Sterbeort abgeholt und in einen Kühlraum gebracht werden. In Sachsen und Brandendpa
burg liegt diese Frist bei 24 Stunden, in Thüringen bei 48 Stunden.
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Dienstag, 10. März 2015
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Nicht nur Chefsache
Kondolieren beim Tod eines Mitarbeiters
werden besser gemeinsame persönliche
Erlebnisse erwähnt.
Stirbt ein Mitarbeiter, sollte auch der
Arbeitgeber kondolieren. Doch der richtige Umgang mit den Trauernden ist für
den Chef und die Angestellten häufig
schwierig, sagt Susanne Helbach-Grosser
vom Netzwerk Etikette Trainer International. Wichtige Hinweise im Überblick:
n Anzeige: Hatte der Verstorbene eine
hohe Position im Unternehmen, sollte die
Anzeige auch in einer überregionalen
Zeitung geschaltet werden. Ansonsten
reicht die Lokalzeitung. Neben den persönlichen Eigenschaften muss in der Anzeige stehen, wie lange der Mitarbeiter im
Unternehmen gearbeitet hat. „Wichtig ist,
dass eine gewisse Wertschätzung zum
Ausdruck kommt“, betont HelbachGrosser.
n Anruf: Nach dem Tod des Mitarbeiters
gebietet der Anstand einen Anruf bei den
trauernden Angehörigen. Doch es muss
nicht automatisch der Chef zum Hörer
greifen. Helbach-Grosser rät: „Am besten
meldet sich ein Kollege, der ein vertrautes
Verhältnis zu dem Verstorbenen hatte.“
Wer sein Beileid persönlich aussprechen
möchte, sollte sich vorher anmelden.
n Schreiben: Das Trauerschreiben ist die
Aufgabe des direkten Vorgesetzten und
des Personalchefs. Statt einer Karte empfiehlt Helbach-Grosser ein Schreiben auf
schlichtem, aber hochwertigem weißen
Papier. Auf keinem Fall darf das Unternehmen das normale Firmenpapier verwenden. Am besten schreibt der Verfasser
mit schwarzem Füllhalter. „Wer eine besonders schlecht lesbare Schrift hat, kann
auch nur die persönliche Anrede mit der
Hand schreiben“, sagt die Expertin. Leere Floskeln sind dabei tabu. Stattdessen
Abschied nehmen: Nach dem Tod eines Mitarbeiters sollte der Vorgesetzte zur Trauerfeier gehen. Auch Kollegen können der Trauerrede zuhören.
Foto: dpa
HiLfe sucHen
Trauer kann krankhafte Züge annehmen. Sind
Trauernde nach sechs Monaten immer noch stark
in ihrer Verzweiflung gefangen, und finden nicht
in denAlltag zurück, kann ihnen eineTherapie zur
Bewältigung der Trauer helfen. Weitere Anzeichen sind, wenn Betroffene ihr Leben als sinnund bedeutungslos empfinden und sich intensiv
nach dem Verstorbenen sehnen. Darauf weist
Prof. Anette Kersting von der Universität Leipzig
hin, die zum Thema Trauer forscht.
In einer Studie konnte sie nachweisen, dass fast
sieben Prozent der Menschen in Deutschland, die
einen Verlust erlebt haben, eine pathologische Trauer entwickeln. Eine psychotherapeutische Behandlung kann Betroffenen
helfen, ihre Trauer zu bewältigen. Außerdem bietet eine Selbsthilfegruppe die
dpa
Möglichkeit, sich auszutauschen.
n Beerdigung: Der unmittelbare Vorgesetzte sollte auf jeden Fall zum Begräbnis
gehen. Aber auch Kollegen, die dem Mitarbeiter nahestanden, können hingehen,
wenn sie das möchten. Außerdem ist ein
Kranz Pflicht. „Den sollte der Chef aber
nicht persönlich zum Friedhof tragen“,
sagt Helbach-Grosser. Stilvoller sei es,
eine Firma zu beauftragen, die sich darum
kümmert. Aufdrängen dürfen Chef und
Kollegen sich aber nicht. Wollen die Angehörigen lieber unter sich im privaten
Kreis bleiben, muss das akzeptiert werden. Das gilt auch für Wünsche der Hinterbliebenen zur Kleiderordnung.
Julia Naue
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