Recht auf ein Gutachten Antworten auf Fragen zum Thema KfzBegutachtung gibt der Solinger Ingenieur Jochen Millies. Gibt es aktuelle Themen, die Sie in der Branche diskutieren oder wovor Sie warnen? Jochen Millies: Gleich mehrere Themen. Gespannt warten wir beispielsweise auf ein Urteil des für das Versicherungsvertragsrecht zuständigen IV. Zivilsenats in Berlin. Er entscheidet darüber, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen in der Kasko-Versicherung bei einer Abrechnung von Reparaturkosten auf Gutachtenbasis die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde gelegt werden kann. Ein Mercedes-Fahrer hatte die Kosten über einen Gutachter ermitteln lassen, der die Stundenverrechnungssätze einer Mercedes-Fachwerkstatt der Berechnung zugrunde legte und auf 9400 Euro kam. Die Versicherung zahlte etwa 6400 Euro. Ihr Gutachter hatte die Lohnkosten einer ortsansässigen, nicht markengebundenen Firma der Berechnung zugrunde gelegt. Ich bin gespannt, welches Urteil gefällt wird. Sie sprachen von weiteren Themen? Jochen Millies: Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen warnt davor, dass Gutachten nicht mehr durch die gesetzlich erforderliche Inaugenscheinnahme Kfz-Meister Uwe Ohliger (l.) und Ingenieur Jochen Millies verwenden ein so genanntes Streifensegel, um kleinste Dellen sichtbar zu machen. Foto: Uli Preuss des qualifizierten Sachverständigen vorgenommen werden, sondern mit Hilfe von Videoaufnahmen, die ihm jemand zuliefert. Diese Art der Begutachtung hat im Zweifel eines Rechtsstreits keinerlei Bestand. Per Video können nicht alle Beschädigungen festgestellt werden. Ein Autofahrer wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt, wie soll er anschließend vorgehen, welche Rechte hat er? Jochen Millies: Ab einem Schaden, der über 715 Euro liegt, hat der Kfz-Halter das Recht, einen unabhängigen Gutachter nach eigener Wahl zu beauftragen, der die Schadenshöhe berechnet und beispielsweise den merkantilen Verlust ermittelt und er hat das Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das ist durch die KfzVersicherung gedeckt. Auch die Werkstatt seines Vertrauens darf er aussuchen. Zahlen die Versicherungen immer? Jochen Millies: Das ist heute schwierig geworden. Eine Vielzahl von Gutachten landet wieder bei uns auf dem Tisch. Derzeit gibt es Tendenzen, Prüfberichte einzusetzen, um Gutachten oder auch Rechnungen der Kfz-Betriebe nach den Vorgaben der regulierungspflichtigen Versicherer willkürlich zu kürzen. Eine unabhängige Schadenfeststellung durch einen qualifizierten Sachverständigen wird daher immer wichtiger. kc
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