Recht auf ein Gutachten

Recht auf ein Gutachten
Antworten auf Fragen
zum Thema KfzBegutachtung gibt der
Solinger Ingenieur
Jochen Millies.
Gibt es aktuelle Themen, die
Sie in der Branche diskutieren
oder wovor Sie warnen?
Jochen Millies: Gleich mehrere Themen. Gespannt warten wir beispielsweise auf ein Urteil des für
das Versicherungsvertragsrecht
zuständigen IV. Zivilsenats in
Berlin. Er entscheidet darüber, ob
und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen in der
Kasko-Versicherung bei einer
Abrechnung von Reparaturkosten auf Gutachtenbasis die Stundenverrechnungssätze
einer
markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde gelegt werden
kann. Ein Mercedes-Fahrer hatte
die Kosten über einen Gutachter
ermitteln lassen, der die Stundenverrechnungssätze
einer
Mercedes-Fachwerkstatt der Berechnung zugrunde legte und auf
9400 Euro kam. Die Versicherung
zahlte etwa 6400 Euro. Ihr Gutachter hatte die Lohnkosten einer ortsansässigen, nicht markengebundenen Firma der Berechnung zugrunde gelegt. Ich
bin gespannt, welches Urteil gefällt wird.
Sie sprachen von weiteren
Themen?
Jochen Millies: Der Bundesverband
der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen warnt
davor, dass Gutachten nicht
mehr durch die gesetzlich erforderliche Inaugenscheinnahme
Kfz-Meister Uwe Ohliger (l.) und Ingenieur Jochen Millies verwenden ein so
genanntes Streifensegel, um kleinste Dellen sichtbar zu machen. Foto: Uli Preuss
des qualifizierten Sachverständigen vorgenommen werden, sondern mit Hilfe von Videoaufnahmen, die ihm jemand zuliefert.
Diese Art der Begutachtung hat
im Zweifel eines Rechtsstreits
keinerlei Bestand. Per Video können nicht alle Beschädigungen
festgestellt werden.
Ein Autofahrer wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt, wie soll er anschließend vorgehen, welche Rechte
hat er?
Jochen Millies: Ab einem Schaden,
der über 715 Euro liegt, hat der
Kfz-Halter das Recht, einen unabhängigen Gutachter nach eigener
Wahl zu beauftragen, der die
Schadenshöhe berechnet und
beispielsweise den merkantilen
Verlust ermittelt und er hat das
Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das ist durch die KfzVersicherung gedeckt. Auch die
Werkstatt seines Vertrauens darf
er aussuchen.
Zahlen die Versicherungen
immer?
Jochen Millies: Das ist heute schwierig geworden. Eine Vielzahl von
Gutachten landet wieder bei uns
auf dem Tisch. Derzeit gibt es
Tendenzen, Prüfberichte einzusetzen, um Gutachten oder auch
Rechnungen der Kfz-Betriebe
nach den Vorgaben der regulierungspflichtigen
Versicherer
willkürlich zu kürzen. Eine unabhängige
Schadenfeststellung
durch einen qualifizierten Sachverständigen wird daher immer
wichtiger.
kc