Dramatische Auswirkungen einer Gesetzesänderung Diözesan

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Gesendet: Freitag, 5. Februar 2016 11:41
Betreff: PM vom 05.02.16 - Dramatische Auswirkungen einer Gesetzesänderung
Dramatische Auswirkungen einer Gesetzesänderung
Diözesan-Caritasverband Paderborn kritisiert geplante Einschränkungen des Familiennachzugs
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als inhuman und gefährlich.
Paderborn, 05.02.2016 (cpd) – Einen Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen die UNKinderrechtskonvention befürchtet der Diözesan-Caritasverband Paderborn im vom Kabinett
beschlossenen Asylpaket II. „Die Einschränkung des Familiennachzugs hat dramatische
Auswirkungen vor allem für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, sagt Paul Krane-Naumann
vom Diözesan-Caritasverband. Für einen Großteil von ihnen könnte der Nachzug der Eltern sogar
dauerhaft verhindert werden, weil die Einreise der Eltern nach Deutschland bis zum 18. Geburtstag
erfolgt sein müsse. „Viele Kinder könnten ihre Eltern jahrelang nicht wiedersehen“, befürchtet Paul
Krane-Naumann.
Mit großer Sorge betrachtet der Diözesan-Caritasverband auch die ebenfalls vorgesehene
Aussetzung des Nachzugs von Kindern zu ihren Eltern. Damit werde die bereits hohe Zahl von
Kindern und Jugendlichen weiter steigen, die den gefährlichen Weg über das Meer und die
Balkanroute nach Deutschland nehmen. „Sie sind dort erheblichen Gefahren für Leib und Leben
ausgesetzt“, sagt Krane-Naumann. Das belegten auch „erschreckende Zahlen“ des
Bundeskriminalamtes, wonach allein in Deutschland zu Jahresanfang 4749 unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge als vermisst galten. Es sei zu befürchten, dass viele davon in die Hände
krimineller Banden gefallen seien und sexuell missbraucht würden.
„Die Verhinderung des Familiennachzugs ist inhuman und widerspricht christlichen
Wertvorstellungen“, kritisiert Paul Krane-Naumann. Konkret widerspreche die vorgesehene
Regelung dem Geist und dem Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 10
(Familienzusammenführung), Artikel 18 (Verantwortung für das Kindeswohl) und Artikel 22
(Flüchtlingskinder). Die aus dem Entwurf resultierende langfristige bis dauerhafte Trennung
minderjährig eingereister Flüchtlinge von ihren Eltern ist aus Sicht des Diözesan-Caritasverbandes
mit dem in Artikel 6 des Grundgesetzes eingeräumten Grundrecht auf Schutz der Familie nicht zu
vereinbaren.
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