Von: Caritas-Presse [mailto:[email protected]] Gesendet: Freitag, 5. Februar 2016 11:41 Betreff: PM vom 05.02.16 - Dramatische Auswirkungen einer Gesetzesänderung Dramatische Auswirkungen einer Gesetzesänderung Diözesan-Caritasverband Paderborn kritisiert geplante Einschränkungen des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als inhuman und gefährlich. Paderborn, 05.02.2016 (cpd) – Einen Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen die UNKinderrechtskonvention befürchtet der Diözesan-Caritasverband Paderborn im vom Kabinett beschlossenen Asylpaket II. „Die Einschränkung des Familiennachzugs hat dramatische Auswirkungen vor allem für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, sagt Paul Krane-Naumann vom Diözesan-Caritasverband. Für einen Großteil von ihnen könnte der Nachzug der Eltern sogar dauerhaft verhindert werden, weil die Einreise der Eltern nach Deutschland bis zum 18. Geburtstag erfolgt sein müsse. „Viele Kinder könnten ihre Eltern jahrelang nicht wiedersehen“, befürchtet Paul Krane-Naumann. Mit großer Sorge betrachtet der Diözesan-Caritasverband auch die ebenfalls vorgesehene Aussetzung des Nachzugs von Kindern zu ihren Eltern. Damit werde die bereits hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen weiter steigen, die den gefährlichen Weg über das Meer und die Balkanroute nach Deutschland nehmen. „Sie sind dort erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt“, sagt Krane-Naumann. Das belegten auch „erschreckende Zahlen“ des Bundeskriminalamtes, wonach allein in Deutschland zu Jahresanfang 4749 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als vermisst galten. Es sei zu befürchten, dass viele davon in die Hände krimineller Banden gefallen seien und sexuell missbraucht würden. „Die Verhinderung des Familiennachzugs ist inhuman und widerspricht christlichen Wertvorstellungen“, kritisiert Paul Krane-Naumann. Konkret widerspreche die vorgesehene Regelung dem Geist und dem Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 10 (Familienzusammenführung), Artikel 18 (Verantwortung für das Kindeswohl) und Artikel 22 (Flüchtlingskinder). Die aus dem Entwurf resultierende langfristige bis dauerhafte Trennung minderjährig eingereister Flüchtlinge von ihren Eltern ist aus Sicht des Diözesan-Caritasverbandes mit dem in Artikel 6 des Grundgesetzes eingeräumten Grundrecht auf Schutz der Familie nicht zu vereinbaren. Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. Fachstelle Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit Am Stadelhof 15 33098 Paderborn Tel. 05251 209-215 Fax 05251 209-202 [email protected] www.caritas-paderborn.de Vorstand: Domkapitular Dr. Thomas Witt (Vorsitzender) und Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) Sitz des Vereins: Paderborn, Registernummer: VR 680 Amtsgericht Paderborn Mach dich stark für Generationengerechtigkeit Die Kampagne der Caritas 2016: www.caritas.de/starke-generationen
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