Einladung zur Pressekonferenz des Personenkomitees Hammer Verschwören sich Pflegeeinrichtungen und Justiz gegen die Patienten und ihre Angehörigen ? - Pflegewesen in Österreich: dominiert von systemischen Versagen, medizinischen Fehlleistungen, Vertuschung, politischen Machtmissbrauch und alltäglich gewordenen strafbaren Handlungen bis hin zur Tötung von Patienten - Der Fall Hammer: ein krasses Beispiel von Machtmissbrauch durch die Justiz ? Dienstag 29. September 2015, 9:30 Uhr Presseclub Concordia, 1010 Wien, Bankgasse 8 mit Ingrid Hammer Betroffene und Tochter der Anna Maria Hammer Johann Branis Betroffener Alfred Zoubek Betroffener Ing. Gebhard Fidler Präsident des Verein zur Förderung der Völkerverständigung Durch Fremdverschulden im Zeitraum 20.September 2012 bis 17.September 2013, ist Frau Anna Maria Hammer in einem Krankenhaus und in einem Landespflegeheim während eines Zeitraumes von einem Jahr qualvoll verhungert und verdurstet (dehydriert) und hat mehr als 40 kg an Gewicht verloren. Wegen eines Krebsleidens und daraufhin erfolgter erfolgreicher Strahlentherapie, die allerdings den Darm schädigte, hatte der Darm eine Aufnahmekapazität von nur mehr rund 5 %, sodass eine tägliche 20-fache Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (Astronautennahrung) für Frau A. M. Hammer notwendig war. Liebevoll, fürsorglich und verantwortungsbewusst wurde die mittellose Anna Maria Hammer, 20 Jahre lang, von ihrer nunmehr 60-jährigen Tochter Ingrid Hammer, während eines Zeitraumes von 20 Jahren, gemeinsam mit insgesamt über 100 Pflegerinnen und Pflegern, jeden Tag 24 Stunden, mit ununterbrochener Anwesenheit und Beaufsichtigung einer Pflegeperson im selben Raum, betreut. Ab 20. September 2012 wurde Frau Anna Maria Hammer stationär in das Krankenhaus aufgenommen. Sie erhielt dort ab dem ersten Tag nur mehr kalorienbeschränkte Nahrung und Flüssigkeit, obwohl dem Ärzte- und Pflegepersonal bekannt war, dass die verstärkte Nahrungszufuhr für die Patientin lebensnotwendig war. Am 11. Dezember 2012 wurde Anna Maria Hammer gegen ihren Willen in ein Landespflegeheim überführt, obwohl die Tochter nachdrücklich festgestellt hatte, dass sie zur Übernahme und fachgerechten Pflege der Mutter zu Hause jederzeit weiterhin bereit war. Die Übernahme in häusliche Pflege wäre für sie lebenserhaltend gewesen. Im Pflegeheim spitzte sich die Situation durch kumulierende Pflegefehler zu. Frau Hammer wurde nicht ausreichend ernährt und beflüssigt, sie wurde nicht sachgerecht gelagert, nicht annähernd ausreichend (insbesondere nach Defäkationen) gereinigt, die daraufhin entstandenen Hautschäden/Decubiti wurden nicht fachgerecht versorgt, die Patientin wurde weiters seelisch vernachlässigt und isoliert, schließlich wurde der Tochter, nachdem diese begonnen hatte, die Zustände zu kritisieren, der Zutritt zur dahinsiechenden Mutter mit einem Betretungsverbot verweigert. Am 17.September 2013 starb Frau Anna Maria Hammer nach qualvollem Leiden allein und verlassen. Die Tochter wurde vom Tod ihrer Mutter nicht verständigt, nachdem sie sich bereits in der letzten Lebensphase von dieser nicht mehr verabschieden konnte. Nachdem alle Hinweise der Tochter auf die schweren und dauerhaften Pflegefehler sowie auf die sich vollziehende menschliche Tragödie brüsk zurückgewiesen worden waren, sah sich diese in den Jahren 2012 und 2013 gezwungen, mehrere Strafanzeigen wegen der pflegerischen und medizinischen Vernachlässigungen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft zu erstatten. Bereits ab Oktober 2012 gingen das Krankenhaus und ab März 2013 die Pflegeheimadministration zur offensiven Vertuschung der evidenten Fehlleistungen dazu über, die Tochter mit Strafanzeigen zu belegen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin mehrere Strafverfahren gegen die Tochter und ihre Unterstützer. Um die Spuren des schuldhaften Versagens zu verwischen und die konsequente Verweigerung der Übernahme jeder Verantwortung zu vertuschen, wirkten Bezirksgericht, Krankenhaus, Landespflegeheim, Bezirkshauptmannschaft, Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft, Justizministerium und Innenministerium zusammen. Von Unterstützern der Tochter wurde an die Korruptionsstaatsanwaltschaft eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Wir wollen bewusst machen, dass prinzipiell alle pflegebedürftigen Patienten und ihre obsorgenden Angehörigen in ganz Österreich in eine dermaßen katastrophale Situation kommen können. Es ist daher in höchstem öffentlichen Interesse, den gegenständlichen Fall bis ins kleinste Detail aufzuklären, und daraus allgemeine Konsequenzen politischer, rechtlicher, medizinischer, pflegerischer und organisatorischer Natur zu ziehen. Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform an Haupt und Gliedern! Als unmittelbare Maßnahmen fordern wir daher die Einsetzung - eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses sowie - einer Untersuchungskommission des Justizministeriums und - einer Pflegekommission des Gesundheitsministeriums Frau Anna Maria Hammer darf nicht umsonst verhungert und dehydriert sein ! Personenkomitee Hammer Mobil Telefon +43 (0) 6769318540
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