Solidarität muss praktisch werden! Unterstützen Sie konkret und

Solidarität muss praktisch werden!
Allgemein an das Netzwerk spenden
Unterstützen Sie konkret und direkt die
Arbeit des Antirassistischen Netzwerkes
Sachsen-Anhalt!
Das Antirassistische Netzwerk unterstützt sowohl einzelne Personen
und Familien, als auch allgemein Flüchtlinge und ihre politischen und
sozialen Kämpfe für ein menschenwürdiges Leben und für ihr Recht
auf Rechte.
Konkret bedeutet das z.B. die Isolation in den Lagern aufzubrechen,
Mobilität möglich zu machen und Öffentlichkeit zu schaffen.
Dabei entstehen immer wieder Fahrtkosten, die für Flüchtlinge oft
nicht tragbar sind oder auch Sachkosten, die wir über Spenden
refinanzieren müssen.
Spendenaufrufe/Stand März 2015
Wir bedanken uns im Voraus herzlichst bei allen
SpenderInnen und UnterstützerInnen!
Das Antirassistische Netzwerk
Wir freuen uns über jede kleine, finanzielle Spende, die unsere
unabhängige und solidarische Arbeit möglich macht!
Für nicht Einzelfall spezifische Spenden können sie folgendes Konto
verwenden:
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Deutsche Kredit Bank
IBAN: DE80 1203 0000 0000 8355 12
BIC: BYLADEM1001
Betreff: Wir Bleiben Alle
Bei Fragen können Sie sich an folgende Mail-Adressen werden:
[email protected]
[email protected]
Sachspenden (gebrauchte Kleidung u.ä.)
In den letzten Wochen haben wir öfters Anfragen bekommen, ob wir
Kleidung, Spielsachen u.ä. annehmen um diese Dinge in den Lagern
weiterzuverteilen.
Wir freuen uns über das gestiegene Interesse Flüchtlinge mit Spenden
direkt unterstützen zu wollen. Wir sammeln allerdings nur in
konkreten Einzelfällen auch Sachspenden und rufen dann auch
konkret dazu auf.
Da wir keine caritative Einrichtung sind und keine Kapazitäten zum
Sammeln und Weiterverteilen von Sachspenden haben und darin auch
nicht unsere Hauptaufgabe sehen, bitten wir von Spenden dieser Art
an uns abzusehen.
Sie können sich in diesem Fall aber z.B. an örtliche Flüchtlings- und
Migrantinnenberatungsstellen wenden, die meist von paritätischen
Organisationen, wie der Caritas, der Diakonie oder der AWO
angeboten werden.
Spendenaufruf für Yekaalo Ghirmay im Kirchenasyl
Lutherstadt Wittenberg, den 10.6.15
Seit dem 22. März lebt Yekaalo Ghirmay hier mit uns in der
Hoffnungskirche zusammen. Die Gemeinde hat bisher die Miete für
sein Zimmer übernommen und auch so manchen Lebensmitteleinkauf.
Sie wird zudem für die Nebenkosten aufkommen, wenn diese nach
Yekaalos Auszug zu zahlen sind.
Wir wären sehr dankbar, wenn uns ein Spenderkreis unterstützen
würde, zumal nicht abzusehen ist, wie lange Yekaalo noch bei uns
sein wird.
Die monatlichen Kosten belaufen sich für ihn auf ca. 250 €. Hinzu
kommt der bei der Rechtsanwältin offene Betrag und eventuell
notwendig werdende Arztkosten. So sind wir für jede Unterstützung
dankbar.
Die Kontoverbindung der Hoffnungskirche, auf die Spenden eingezahlt
werden können, mit dem Vermerk „Kirchenasyl Yekaalo Ghirmay“,
lautet:
IBAN DE83 8055 0101 0000 0108 71
BIC NOLADE21WBL
Sparkasse Wittenberg
Liebe Grüße aus der Lutherstadt Wittenberg,
Brigitte Neumeister, Pastorin
Spendenaufruf für Haile Shushay
Am 27.5.2015 wurde in den frühen Morgenstunden eine Abschiebung
in Magdeburg verhindert. Mehr als 80 Magdeburger*innen, darunter
zahlreiche Geflüchtete, hatten sich gegen 1 Uhr vor dem Heim in
Westerhüsen versammelt und somit den Eingang versperrt. Der 21jährige Haile Shushay sollte aufgrund der Dublin-Verordnung nach
Italien abgeschoben werden. Haile Shushay wurde in einem kleinen
Dorf in Eritrea geboren und wuchs dort mit vier weiteren
Geschwistern auf. Die Eltern waren einfache Bauern. Sushay begann
mit 7 Jahren auf dem Feld zu arbeiten. Mit 18 Jahren sollte er den
Militärdienst bei der nationalen Armee beginnen. Als er dies
verweigerte, da er sich um seinen schwer kranken Vater kümmern
musste, sollte er verhaftet werden. Shushay floh. Über Italien, wo
man ihm gewaltsam die Fingerabdrücke abnahm, gelangte er im
September 2014 nach Deutschland. Warum hat Shushay all das auf
sich genommen?
Eritrea besitzt keine Verfassung, bis heute gilt das Kriegsrecht. Neben
dem Militärdienst, der einige Eritreer schon im Alter von 15 Jahren
erwartet, prangert die Organisation Human Right’s Watch vor allem
den „Staatsdienst“ an: Männer und unverheiratete Frauen verbringen
oft den Großteil ihres Lebens mit Zwangsarbeit. Die innenpolitische,
wirtschaftliche und soziale Lage in Eritrea wird seit Jahren in erster
Linie durch den ungelösten Grenzkonflikt mit Äthiopien bestimmt.
Folge ist unter anderem die weitgehende Militarisierung der
Gesellschaft. Die Ausübung von Grundrechten, wie z.B. Rede– und
Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Religionsfreiheit, ist nicht oder
nur extrem eingeschränkt möglich. Wer kann, verlässt das Land.
Allein 2014 stellten 36 000 Eritreer einen Asylantrag in Europa, die
meisten davon in Schweden, Deutschland und der Schweiz. Dennoch
werden Geflüchtete aus Eritrea massenhaft aus Deutschland
abgeschoben...
Aufgrund der Dublin-Verordnung sollte auch Shushay wieder nach
Italien verschleppt werden. Diese Verordnung besagt, das diejenigen
Länder für den Asylantrag zuständig sind, wo der Geflüchtete zuerst
registriert worden sei. Dies führt zu einer extrem ungerechten
Verteilung der Geflüchteten in Europa, da primär die Küstenländer
die Hauptlast tragen müssen und Binnenländer wie Deutschland
wiederum die Menschen dorthin abschieben. Der Zustand der
Flüchtlingsversorgung in Italien ist katastrophal. Schon lange gibt es
weder Unterbringungsmöglichkeiten noch medizinische Versorgung. In
etlichen Gerichtsurteilen wurden die systemischen Mängel in Italien
festgestellt und daraufhin Abschiebungen ausgesetzt.
Diesmal konnte die Abschiebung von Haile Shushay verhindert
werden, jedoch ist er damit noch nicht in Sicherheit. Die Behörden
wollen ihn weiterhin abschieben. Zusammen mit einem Anwalt
versucht er nun, dies abzuwenden. Um die Überstellungsfrist nach
Italien zu überbrücken, suchen Unterstützer*innen nun Kirchenasyl.
Wenn ihr eine nette Gemeinde kennt, meldet euch.
Wir bitten alle solidarischen Menschen, für die Anwaltskosten von
Haile Shushay zu spenden. Jeder Betrag zählt!
Spendenkonto
Verwendungszweck: hiergeblieben
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Bank: DKB Bank
IBAN: DE80 1203 0000 0000 8355 12
BIC: BYLADEM1001
Erneuter Spendenaufruf für Familie Rexha
Über Familie Rexha aus Albanien
Juni 2015
Bereits vergangenen Dezember haben wir um Spenden für Familie
Rexha gebeten. Wir möchten uns im Namen der Familie Rexha, des
Medinetz Halle und no lager halle herzlich für die bereits erfolgte
Unterstützung bei allen SpenderInnen bedanken!
Mit Hilfe des UnterstützerInnenkreis konnte die Familie vor erst vor
einer Abschiebung bewahrt werden. Darüber hinaus wurde Frau Rexha
im Mai endlich an der Hüfte operiert. Zur Zeit befindet sich sich in
der Nachsorgephase und wird physiotherapeutisch betreut. Eine
intensive Reha steht in den nächsten Wochen noch an.
Doch bis heute hat die Familie keinen gesicherten Aufenthaltstitel
und ist weiterhin von einer erzwungenen Rückführung nach Albanien
bedroht. Um alle Rechtswege auszuschöpfen, bittet die Familie
erneut um Unterstützung, um die aktuell anfallenden Kosten für die
Anwältin bezahlen zu können.
Wenn Sie die Familie unterstützen möchten, spenden Sie bitte
auf folgendes Konto:
Medinetz Halle/Saale e.V.
Kontonummer: 1894042405
IBAN: DE 65 8005 3762 1894 042405
Saalesparkasse
BLZ: 80053762
BIC: NOLADE21HAL
Dezember 2014
Dorela und Mirsad Rexha leben mit ihren beiden Kinder Enis (5) und
Agnesa (1) seit 2012 in Deutschland. Jetzt soll die Familie
abgeschoben werden. Frau Rexha wird die Behandlung einer
schwerwiegenden Hüfterkrankung vom Sozialamt verweigert, die
Familie ist deshalb auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um eine
Operation und Anwaltskosten bezahlen zu können.
Familie Rexha floh 2012 aus Albanien nach Deutschland, Herr Rexha
war dort mit Morddrohungen aufgrund einer Familienfehde
konfrontiert. Heute leben sie in Annaburg und die Familie fühlt sich
dort wohl. Von Sozialamt und Ausländerbehörde werden der Familie
allerdings Steine in den Weg gelegt. Herr Rexha durfte mehrere
Arbeitsangebote nicht annehmen, Frau Rexha wurde die Behandlung
Ihrer Hüftschädigung verweigert und Anfang Juli ist der gemeinsame
Asylantrag abgelehnt worden.
Frau Rexha leidet seit Kindesalter an einer Verletzung der Hüfte, die
sich seit diesem Sommer stark verschlimmert hat. Da die aufwändige
Operation in Albanien nicht durchgeführt werden konnte, muss Frau
Rexha mit der Verletzung leben. Die ständige Fehlbelastung hat zur
Zerstörung ihres Hüftgelenks geführt. Aktuell kann sie nur noch mit
Gehstützen und Schmerztabletten laufen. Das Sozialamt verweigert
ihr die dringend nötige Operation, trotz eindeutiger Empfehlung aus
der Uniklinik Halle.
No lager halle und das Medinetz Halle/Saale e.V. bitten um Ihre
Unterstützung! Ihr Spende kann die Familie bei der Finanzierung
von Operation und Anwaltskosten unterstützen. Die Operation
und die nötige Reha-Behandlung werden etwa 50'000 Euro
kosten.