Für ein Ende aller Zoo-Gefangenschaften ! PRESSEMITTEILUNG # 12/ 2015 30.07.2015 Zoo Osnabrück: Pelikan-Verstümmelung tierschutzwidrig? EndZOO Deutschland erstattet Anzeigen gegen Zoo Osnabrück – Die Tierschutz- und Tierrechtsorganisation „EndZOO Deutschland e.V.“ hat gestern Abend beim zuständigen Veterinäramt Osnabrück Anzeige und bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Zoos Osnabrück wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen §6 (Absatz 1) des Tierschutzgesetzes erstattet. Hintergrund der Anzeigen ist, nach Ansicht der TierrechtlerInnen, die „Verstümmelung“ (Meinung EndZOO) von zwei in der vergangenen Woche geflüchteten Rötelpelikanen. Der Zoo hat nach eigenen Aussagen, durch das Beschneiden der Federn, diese zwei geflohenen Pelikane flugunfähig gemacht. Nach Informationen von EndZOO ist ein solcher Vorgang, das Gewebe (hier Federn) eines Wirbeltieres vollständig oder teilweise zu entnehmen oder zu zerstören, laut Tierschutzgesetz §6 (Absatz 1) seit 1972 strikt verboten. Trotz dieses Verbotes haben deutsche Zoos aber bis dato tausendfach flugfähige Vögel entweder durch das Durchtrennen der Flughaut, einer Sehne des Brustmuskels oder von Nerven, das Versteifen von diversen Gelenken, Zerstörung der Federfollikel, Teilamputation ihrer Flügel (Kupieren) oder durch Stutzen der Schwungfedern zur absoluten Flugunfähigkeit verstümmelt. Bisher glaubten die Zoos mit ihrer Vogel-Verstümmelung (Meinung EndZOO) aufgrund einer vermeintlichen Gesetzesausnahme, der angeblichen „medizinischen Indikation im Einzelfall“, rechtmäßig zu handeln. Doch offenbar eine Selbstüberschätzung! Denn in einer schriftlichen Antwort auf die „kleine Anfrage“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE sah die Bundesregierung im Januar diesen Jahres im „routinemäßigen Flugunfähigmachen“ der Zoos jedoch KEINEN „medizinischen Einzelfall“ und damit auch keine Rechtfertigung der gängigen Praxis. Mehr noch, sie wertete die jahrelange Praxis als einen klaren Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz. Aufgrund dieser eindeutig tierschutzwidrigen Fakten sah sich nun die Organisation EndZOO verpflichtet, gegen das aktuelle Flugunfähigmachen der zwei Pelikane im Osnabrücker Zoo Anzeige und Strafanzeige zu erstatten. „Obwohl der Osnabrücker Zoo die Stellungnahme der Bundesregierung mit Sicherheit kennt, macht er offenbar mit der Verstümmelung (Feder stutzen) von flugfähigen Vögeln unbeirrt weiter. Das ist an Ignoranz nicht zu überbieten. Dem nicht genug. Auf seiner Facebookseite hat der Zoo das Flugunfähigmachen der beiden Pelikane sogar noch als –Haareschneiden wie beim Menschen- und als -nichts Schlimmes- verhöhnt. Das wir Menschen nach dem Haareschneiden aber noch laufen, jedoch die Vögel nach dem Schneiden ihrer Federn nicht mehr fliegen können, bleibt natürlich unerwähnt. Auch die ZooWertung, dass das Flugunfähigmachen nicht Schlimmes für die Vögel sei, kann aber nicht der Wahrheit entsprechen. Denn laut Kölner Zoodirektor wollen Zoos erst noch in der Zukunft herausfinden, ob der Vorgang des Flugunfähigmachens überhaupt negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Vögel hat. Sie wissen als noch nicht einmal, ob Vögel unter dem Vorgang des Verstümmelns leiden. Für Osnabrück dennoch nichts Schlimmes“, so Zoo-Experte und EndZOO Sprecher Frank Albrecht abschließend. EndZOO ist Frank eine Albrecht; internationale Tierrechts-, und 19 Artenschutzorganisation. Pressekontakt: Tel.: 0049 (0) 7022 97 Tierschutz89 81; Handy 0173 37 35 2 Fax: 0049 (0) Nicht-menschliche Tiere in der Zoo-Gefangenschaft haben auch ein Recht auf Leben, per7022 97 89 82; E-Mail: [email protected]; http://endzoo.at/wp/ sönlicher Freiheit und das Recht auf körperlicher und psychischer Unversehrtheit. Daher setzen wir uns für ein schnellstmögliches Auslaufen aller Zoo-Gefangenschaften ein. Zudem fordern wir weitestgehend leidmindernde Zoo-Haltungsbedingungen und wir treten für den Schutz und den Erhalt der natürlichen Lebensräume in Freiheit ein. EndZOO Deutschland e.V. Bankverbindung Postfach 1141 D – 72601 Nürtingen Tel.: +49 (0) 7022 97 89 81 Fax: +49 (0) 7022 97 89 82 E-Mail: [email protected] Internet: http://endzoo.at/wp/ Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Kto.-Nr.: 010 222 426 5 BLZ: 611 500 20 BIC: ESSLDE66XXX IBAN: DE70 6115 0020 0102 2242 65 EndZOO … … ist als gemeinnützig und besonders förderungsfähig anerkannt. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stuttgart. VR 721384
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