Ratgeber - FeWo

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WLAN im Ferienhaus: Sichern Sie sich richtig ab!
Egal ob in einer österreichischen Berghütte,
Inhalt
in der Strandwohnung auf Usedom oder in
einer abgelegenen mallorquinischen Finca:
• Oft reicht ein Anschluss ohne Hardware
Die meisten Menschen suchen an ihrem
• Sichere Verschlüsselung, Firewall und ein eigener
Urlaubsort nicht nur Ruhe und Erholung,
Benutzerzugang für Mieter
sondern wollen auch gut erreichbar sein –
• Sichern Sie sich vertraglich ab
vor allem über das Internet.
• Checkliste: Was sollte in einer WLAN-Nutzungs-
Sie informieren so sich über Veranstaltungen
vereinbarung stehen?
vor Ort, stöbern nach guten Restaurants oder
• Nützliche Infos zur Online-Sicherheit
versenden Urlaubsbilder an Verwandte und
Freunde.
Die Zahlen der jährlichen Deutschen Ferien-
Vermietung allgemein
haus-Urlaubsanalysen von FeWo-direkt zeigen
deutlich, dass für die meisten Touristen der
Zugang zum weltweiten Netz bereits zum Standard zählt – auch in abgelegenen Regionen.
Vermieter, die ihren Gästen noch keinen Internetzugang bieten, sollten ihr Objekt daher
unbedingt technisch aufrüsten, um deshalb
nicht mögliche Anfragen an die Konkurrenz zu
verlieren. Dabei spielt allerdings das Thema
Sicherheit eine große Rolle: Denn kein Vermieter will nach der Abreise seiner Gäste zum
Beispiel für widerrechtlich heruntergeladene
Dateien haften oder seine Daten durch Schadsoftware ausspionieren lassen. Hier finden Sie
die wichtigsten Tipps, wie Sie sich vor solchen
Risiken schützen können.
Oft reicht ein Anschluss ohne
Hardware
Vermieter, die neben dem Internetanschluss auch einen
PC im Ferienhaus oder der Ferienwohnung haben,
riskieren, dass über das Netz oder von den Urlaubern
mitgebrachte CDs, DVDs, Datensticks oder Programme
ungebetene „Gäste“ das Gerät verseuchen. Der effektivste Schutz vor solchen Viren, Trojanern und anderen
Web-Schädlingen ist, keine Hardware zur Verfügung zu
stellen, die befallen werden kann.
Da viele, vor allem jüngere Reisende, bereits über WLANfähige mobile Endgeräte wie Laptop oder Smartphones
verfügen, reicht den meisten Urlaubern bereits ein
Anschluss an das weltweite Datennetz aus. Die Anschaffung eines Computers für Ihre Ferienimmobilie sollten
Sie also überdenken, wenn Sie vor allem jüngere Paare
oder Gruppen, Familien oder Aktivurlauber ansprechen,
die im Internet stark vernetzt sind und meist mobile
Geräte im Gepäck haben.
Tip
Sollte Ihre Zielgruppe eher Wert auf einen vorhandenen
Computer am Urlaubsort legen, müssen Sie auf einen
stets aktuellen Virenschutz achten, um sich vor Angriffen
aus dem Internet zu wappnen. Erst im Februar 2015 hat
das Computermagazin „chip.de“ 20 Virenscanner auf
Herz und Nieren geprüft und eine Rangliste zusammengestellt.
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Sichere Verschlüsselung, Firewall und
ein eigener Benutzerzugang für Mieter
Wenn Sie einen WLAN-Anschluss bieten, sollte dieser
ausschließlich Ihren Gästen zur Verfügung stehen
und nicht auch von Ihnen selbst genutzt werden. Das
erleichtert im Ernstfall den Nachweis, wer zum fraglichen Zeitpunkt den Anschluss genutzt hat.
Tip
Updates der Software Ihres WLAN-Routers sollten
Sie, ähnlich wie beim Betriebssystem eines PC, ebenfalls
regelmäßig durchführen. Für mehr Sicherheit sorgt
darüber hinaus ein eigener Benutzerzugang (WAP2Schlüssel) mit Passwort für das WLAN. Damit lässt sich
klären, wann welcher Mieter Zugriff auf das Internet
hatte.
Bei Ferienwohnungen oder -häusern greift – anders als
etwa in einem Hotel – in der Regel nur ein Mieter auf das
WLAN zu. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, kann
den WAP2-Schlüssel sogar für jeden Gast neu konfigurieren. Ältere Schlüssel verlieren damit ihre Gültigkeit und
können nicht unbefugt weitergegeben werden.
Beachten Sie: Die Installation und die Konfiguration
von Routern und Firewalls einschließlich einer PortSperre oder etwa der Begrenzung des täglichen Download-Volumens ist nicht unbedingt etwas für ComputerLaien. Der BGH verlangt diese zusätzlichen technischen
Möglichkeiten deshalb nicht vom durchschnittlichen
Internetnutzer. Aber mit etwas Hintergrundwissen über
Funktion und Verfahren, sowie einem Interesse an Computer-Themen, können versierte Vermieter ihr WLAN
trotzdem entsprechend absichern. Wer sich das nicht
zutraut, kann die Hilfe eines Computer-Profis erwägen.
Oft gibt es solche Experten auch schon in der Familie,
im Freundes- oder Bekanntenkreis.
Verschlüsseln Sie außerdem diesen Internetzugang.
Als besonders sicher gilt das sogenannte WAP2-Verfahren, ein spezieller Sicherheitsstandard für Funknetzwerke. Damit verhindern Sie, dass Dritte – also etwa die
Urlauber im Nachbarhaus – auf Ihren Anschluss unbefugt zugreifen und zum Beispiel unkontrolliert Daten
herunterladen. Vom Bundesgerichtshof wurde 2010
klargestellt, dass eine Verschlüsselung für WLAN-Inhaber
zumutbar ist, um den Anschluss gegen Missbrauch zu
schützen (BGH, Az.: I ZR 121/08).
Vorsicht vor unzulässiger Datenspeicherung
Einzelne Verbindungsdaten während der Mietdauer
dürfen nicht ohne Weiteres vom Vermieter protokolliert und gespeichert werden. Dazu müssen nämlich
die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung und zum Datenschutz eingehalten werden.
Hier einen wasserdichten Vertrag aufzusetzen und
vom Mieter unterzeichnen zu lassen, ist für die Vermietung von Ferienwohnungen sehr aufwendig und
beeinträchtigt das notwendige Vertrauensverhältnis
zwischen Gast und Vermieter. Denn bei den persönlichen Daten sind die meisten Menschen sehr empfindlich.
Zusätzlich können Sie eine Firewall auf Ihrem WLANRouter installieren. Darüber lässt sich zum Beispiel auch
der Zugriff auf bestimmte Internetseiten blockieren
(Port-Sperrung), die zum Datentausch (Filesharing)
genutzt werden.
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Vermietung allgemein
Zudem sollten Sie Ihren PC so einstellen, dass keine
externen Daten oder Programme von CDs oder Datensticks installiert werden können, sich Anhänge von Mails
nicht automatisch öffnen und bestimmte Seiten im
Netz wie etwa Tauschbörsen nicht angesteuert werden
können. Außerdem rät das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik, die Sicherheits-Updates
des Betriebssystems sowie anderer Software auf dem
Computer möglichst zügig zu installieren, sobald sie
verfügbar sind.
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Sichern Sie sich vertraglich ab
WLAN auf das Endgerät gelangen können und der
Gast sein Gerät mit einem aktuellen Virenschutzprogramm schützen kann.
Da die herkömmlichen technischen
Möglichkeiten Grenzen haben und sich
auch Sperren umgehen lassen, ist es für
Ferienhausvermieter ratsam, sich mittels
einer Klausel im Mietvertrag oder über
eine gesonderte Nutzungsvereinbarung
zusätzlich gegen Missbrauch abzusichern.
In einem Fall, in dem ein Vermieter einer Wohnung wegen illegalen Downloads von Musikdateien seines Mieters über die Plattform edonkey abgemahnt worden war,
gab das Amtsgericht München (Az.: 142 C 10921/11)
dem Beklagten recht. Dieser hatte sich in einer Zusatzvereinbarung vom Mieter versichern lassen, das Internet
nicht zu illegalen Zwecken zu nutzen. Damit, so sah
es das Gericht, sei der Vermieter „seinen Prüfpflichten
hinreichend nachgekommen“. Nun stellt das Vermieten
von Ferienwohnungen keine Langzeitvermietung wie im
oben genannten Fall dar. Dennoch kann auch hier der
Mieter eindeutig einem bestimmten Buchungszeitraum
zugeordnet werden. Damit bietet das Urteil auch für die
Rechtslage bei Ferienimmobilien einen guten Anhaltspunkt
6. Stellen Sie klar, dass der Gast bei Nutzung des
WLAN das geltende Recht einzuhalten hat und
keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte nutzt oder
verbreitet, keine urheberrechtlich geschützten Güter
widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich macht, die geltenden Jugendschutzvorschriften
beachtet, keine belästigenden, verleumderischen
oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet,
sowie das WLAN nicht zur Versendung von MassenNachrichten (Spam) oder für eine andere Form
unzulässiger Werbung nutzt.
Lassen Sie sich von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen
Verwendung des WLAN durch den Gast oder auf
einem Verstoß gegen Ihre Vereinbarung beruhen.
Checkliste: Was sollte in einer WLANNutzungsvereinbarung stehen?
7. Stellen Sie auch klar, dass der Gast für alle Kosten
und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer
rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des WLAN aufkommen muss.
1. Legen Sie fest, dass das WLAN, einschließlich
des Benutzerzugangs und des Passworts, nur für
den Buchungszeitraum zur Verfügung steht und als
(kostenlose) Serviceleistung jederzeit widerrufen
werden kann.
Tip
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie eine
solche Nutzungsvereinbarung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen oder eine Mustervereinbarung
auf Ihre Bedürfnisse anpassen.
2. Weisen Sie darauf hin, dass der Mieter Dritten
keinen Zugang zum WLAN gewähren und die Nutzerdaten nicht weitergeben darf.
Nützliche Infos zur Online-Sicherheit
3. Behalten Sie sich vor, den Zugang auf bestimmte
Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren, wie
zum Beispiel gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten.
Das Bürger-CERT warnt Bürger und kleine Unternehmen vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken
in Computer-Anwendungen. Es ist ein Projekt des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Die aktuellen Meldungen lassen sich mit wenigen
Mausklicks abonnieren.
4. Weisen Sie darauf hin, dass Schadsoftware wie
Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung des
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Vermietung allgemein
5. Legen Sie fest, dass für die über das WLAN übermittelten Daten sowie die in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte der Gast verantwortlich ist und die Kosten zu
tragen hat.
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Informativ ist auch die Seite der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Reichhardt & Schlotz zu Abmahnungen
wegen illegalen Filesharings, dem Haftungsrisiko
des Anschlussinhabers und der möglichen Lösungen
mit weiterführenden Links.
Eine gute Zusammenfassung des Themas einschließlich eines Links zu einem Mustervertrag für die Nutzung von WLAN bietet die Seite www.erfolgreichegastgeber.de.
Vermietung allgemein
Sollte Ihnen trotz aller Schutzmaßnahmen und Vereinbarungen zum Beispiel eine Abmahnung ins Haus flattern,
müssen Sie reagieren – solche Dinge unbeachtet liegen
zu lassen, kann teuer werden. Suchen Sie in diesem Fall
Rat bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medienund Internetrecht. Mit ihm können Sie auch Rückgriff auf
den Mieter besprechen.
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Juli 2015
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