R atgeber WLAN im Ferienhaus: Sichern Sie sich richtig ab! Egal ob in einer österreichischen Berghütte, Inhalt in der Strandwohnung auf Usedom oder in einer abgelegenen mallorquinischen Finca: • Oft reicht ein Anschluss ohne Hardware Die meisten Menschen suchen an ihrem • Sichere Verschlüsselung, Firewall und ein eigener Urlaubsort nicht nur Ruhe und Erholung, Benutzerzugang für Mieter sondern wollen auch gut erreichbar sein – • Sichern Sie sich vertraglich ab vor allem über das Internet. • Checkliste: Was sollte in einer WLAN-Nutzungs- Sie informieren so sich über Veranstaltungen vereinbarung stehen? vor Ort, stöbern nach guten Restaurants oder • Nützliche Infos zur Online-Sicherheit versenden Urlaubsbilder an Verwandte und Freunde. Die Zahlen der jährlichen Deutschen Ferien- Vermietung allgemein haus-Urlaubsanalysen von FeWo-direkt zeigen deutlich, dass für die meisten Touristen der Zugang zum weltweiten Netz bereits zum Standard zählt – auch in abgelegenen Regionen. Vermieter, die ihren Gästen noch keinen Internetzugang bieten, sollten ihr Objekt daher unbedingt technisch aufrüsten, um deshalb nicht mögliche Anfragen an die Konkurrenz zu verlieren. Dabei spielt allerdings das Thema Sicherheit eine große Rolle: Denn kein Vermieter will nach der Abreise seiner Gäste zum Beispiel für widerrechtlich heruntergeladene Dateien haften oder seine Daten durch Schadsoftware ausspionieren lassen. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps, wie Sie sich vor solchen Risiken schützen können. Oft reicht ein Anschluss ohne Hardware Vermieter, die neben dem Internetanschluss auch einen PC im Ferienhaus oder der Ferienwohnung haben, riskieren, dass über das Netz oder von den Urlaubern mitgebrachte CDs, DVDs, Datensticks oder Programme ungebetene „Gäste“ das Gerät verseuchen. Der effektivste Schutz vor solchen Viren, Trojanern und anderen Web-Schädlingen ist, keine Hardware zur Verfügung zu stellen, die befallen werden kann. Da viele, vor allem jüngere Reisende, bereits über WLANfähige mobile Endgeräte wie Laptop oder Smartphones verfügen, reicht den meisten Urlaubern bereits ein Anschluss an das weltweite Datennetz aus. Die Anschaffung eines Computers für Ihre Ferienimmobilie sollten Sie also überdenken, wenn Sie vor allem jüngere Paare oder Gruppen, Familien oder Aktivurlauber ansprechen, die im Internet stark vernetzt sind und meist mobile Geräte im Gepäck haben. Tip Sollte Ihre Zielgruppe eher Wert auf einen vorhandenen Computer am Urlaubsort legen, müssen Sie auf einen stets aktuellen Virenschutz achten, um sich vor Angriffen aus dem Internet zu wappnen. Erst im Februar 2015 hat das Computermagazin „chip.de“ 20 Virenscanner auf Herz und Nieren geprüft und eine Rangliste zusammengestellt. 1 R atgeber Sichere Verschlüsselung, Firewall und ein eigener Benutzerzugang für Mieter Wenn Sie einen WLAN-Anschluss bieten, sollte dieser ausschließlich Ihren Gästen zur Verfügung stehen und nicht auch von Ihnen selbst genutzt werden. Das erleichtert im Ernstfall den Nachweis, wer zum fraglichen Zeitpunkt den Anschluss genutzt hat. Tip Updates der Software Ihres WLAN-Routers sollten Sie, ähnlich wie beim Betriebssystem eines PC, ebenfalls regelmäßig durchführen. Für mehr Sicherheit sorgt darüber hinaus ein eigener Benutzerzugang (WAP2Schlüssel) mit Passwort für das WLAN. Damit lässt sich klären, wann welcher Mieter Zugriff auf das Internet hatte. Bei Ferienwohnungen oder -häusern greift – anders als etwa in einem Hotel – in der Regel nur ein Mieter auf das WLAN zu. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, kann den WAP2-Schlüssel sogar für jeden Gast neu konfigurieren. Ältere Schlüssel verlieren damit ihre Gültigkeit und können nicht unbefugt weitergegeben werden. Beachten Sie: Die Installation und die Konfiguration von Routern und Firewalls einschließlich einer PortSperre oder etwa der Begrenzung des täglichen Download-Volumens ist nicht unbedingt etwas für ComputerLaien. Der BGH verlangt diese zusätzlichen technischen Möglichkeiten deshalb nicht vom durchschnittlichen Internetnutzer. Aber mit etwas Hintergrundwissen über Funktion und Verfahren, sowie einem Interesse an Computer-Themen, können versierte Vermieter ihr WLAN trotzdem entsprechend absichern. Wer sich das nicht zutraut, kann die Hilfe eines Computer-Profis erwägen. Oft gibt es solche Experten auch schon in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis. Verschlüsseln Sie außerdem diesen Internetzugang. Als besonders sicher gilt das sogenannte WAP2-Verfahren, ein spezieller Sicherheitsstandard für Funknetzwerke. Damit verhindern Sie, dass Dritte – also etwa die Urlauber im Nachbarhaus – auf Ihren Anschluss unbefugt zugreifen und zum Beispiel unkontrolliert Daten herunterladen. Vom Bundesgerichtshof wurde 2010 klargestellt, dass eine Verschlüsselung für WLAN-Inhaber zumutbar ist, um den Anschluss gegen Missbrauch zu schützen (BGH, Az.: I ZR 121/08). Vorsicht vor unzulässiger Datenspeicherung Einzelne Verbindungsdaten während der Mietdauer dürfen nicht ohne Weiteres vom Vermieter protokolliert und gespeichert werden. Dazu müssen nämlich die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung und zum Datenschutz eingehalten werden. Hier einen wasserdichten Vertrag aufzusetzen und vom Mieter unterzeichnen zu lassen, ist für die Vermietung von Ferienwohnungen sehr aufwendig und beeinträchtigt das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Gast und Vermieter. Denn bei den persönlichen Daten sind die meisten Menschen sehr empfindlich. Zusätzlich können Sie eine Firewall auf Ihrem WLANRouter installieren. Darüber lässt sich zum Beispiel auch der Zugriff auf bestimmte Internetseiten blockieren (Port-Sperrung), die zum Datentausch (Filesharing) genutzt werden. 2 Vermietung allgemein Zudem sollten Sie Ihren PC so einstellen, dass keine externen Daten oder Programme von CDs oder Datensticks installiert werden können, sich Anhänge von Mails nicht automatisch öffnen und bestimmte Seiten im Netz wie etwa Tauschbörsen nicht angesteuert werden können. Außerdem rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Sicherheits-Updates des Betriebssystems sowie anderer Software auf dem Computer möglichst zügig zu installieren, sobald sie verfügbar sind. R atgeber Sichern Sie sich vertraglich ab WLAN auf das Endgerät gelangen können und der Gast sein Gerät mit einem aktuellen Virenschutzprogramm schützen kann. Da die herkömmlichen technischen Möglichkeiten Grenzen haben und sich auch Sperren umgehen lassen, ist es für Ferienhausvermieter ratsam, sich mittels einer Klausel im Mietvertrag oder über eine gesonderte Nutzungsvereinbarung zusätzlich gegen Missbrauch abzusichern. In einem Fall, in dem ein Vermieter einer Wohnung wegen illegalen Downloads von Musikdateien seines Mieters über die Plattform edonkey abgemahnt worden war, gab das Amtsgericht München (Az.: 142 C 10921/11) dem Beklagten recht. Dieser hatte sich in einer Zusatzvereinbarung vom Mieter versichern lassen, das Internet nicht zu illegalen Zwecken zu nutzen. Damit, so sah es das Gericht, sei der Vermieter „seinen Prüfpflichten hinreichend nachgekommen“. Nun stellt das Vermieten von Ferienwohnungen keine Langzeitvermietung wie im oben genannten Fall dar. Dennoch kann auch hier der Mieter eindeutig einem bestimmten Buchungszeitraum zugeordnet werden. Damit bietet das Urteil auch für die Rechtslage bei Ferienimmobilien einen guten Anhaltspunkt 6. Stellen Sie klar, dass der Gast bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten hat und keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte nutzt oder verbreitet, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich macht, die geltenden Jugendschutzvorschriften beachtet, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet, sowie das WLAN nicht zur Versendung von MassenNachrichten (Spam) oder für eine andere Form unzulässiger Werbung nutzt. Lassen Sie sich von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Gast oder auf einem Verstoß gegen Ihre Vereinbarung beruhen. Checkliste: Was sollte in einer WLANNutzungsvereinbarung stehen? 7. Stellen Sie auch klar, dass der Gast für alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des WLAN aufkommen muss. 1. Legen Sie fest, dass das WLAN, einschließlich des Benutzerzugangs und des Passworts, nur für den Buchungszeitraum zur Verfügung steht und als (kostenlose) Serviceleistung jederzeit widerrufen werden kann. Tip Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie eine solche Nutzungsvereinbarung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen oder eine Mustervereinbarung auf Ihre Bedürfnisse anpassen. 2. Weisen Sie darauf hin, dass der Mieter Dritten keinen Zugang zum WLAN gewähren und die Nutzerdaten nicht weitergeben darf. Nützliche Infos zur Online-Sicherheit 3. Behalten Sie sich vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren, wie zum Beispiel gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten. Das Bürger-CERT warnt Bürger und kleine Unternehmen vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer-Anwendungen. Es ist ein Projekt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Die aktuellen Meldungen lassen sich mit wenigen Mausklicks abonnieren. 4. Weisen Sie darauf hin, dass Schadsoftware wie Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung des 3 Vermietung allgemein 5. Legen Sie fest, dass für die über das WLAN übermittelten Daten sowie die in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte der Gast verantwortlich ist und die Kosten zu tragen hat. R atgeber Informativ ist auch die Seite der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Reichhardt & Schlotz zu Abmahnungen wegen illegalen Filesharings, dem Haftungsrisiko des Anschlussinhabers und der möglichen Lösungen mit weiterführenden Links. Eine gute Zusammenfassung des Themas einschließlich eines Links zu einem Mustervertrag für die Nutzung von WLAN bietet die Seite www.erfolgreichegastgeber.de. Vermietung allgemein Sollte Ihnen trotz aller Schutzmaßnahmen und Vereinbarungen zum Beispiel eine Abmahnung ins Haus flattern, müssen Sie reagieren – solche Dinge unbeachtet liegen zu lassen, kann teuer werden. Suchen Sie in diesem Fall Rat bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medienund Internetrecht. Mit ihm können Sie auch Rückgriff auf den Mieter besprechen. Alle Angaben im Ratgeber wurden sorgfältig geprüft. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für alle Inhalte oder Aussagen auf verlinkten Internet-Seiten ist ausschließlich der Betreiber der jeweiligen Website verantwortlich. Für die Informationen von Dritten übernehmen wir daher keine Haftung. Juli 2015 4
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