Einstweilige Verfügung gegen die Elbtreuhand Martius GmbH und

Einstweilige Verfügung gegen
die Elbtreuhand Martius GmbH und Sascha Acker
wegen systematischer Falschmeldungen
Neue Informationen
Stand: 26.02.16
Wir haben mit dem Hintermann des Gegners, der Elbtreuhand Martius GmbH (Treuhand), das
erste Gespräch mit dem Ziel, alles für Sie, liebe Anleger/innen zu tun, geführt.
Um die, nach unserer Einschätzung herrsche eine erfreulich aufbauende Stimmung,
Atmosphäre nicht zu stören, haben wir im Vertrauen auf die Einigungsbereitschaft in Ihrem
Interesse auf die Vollziehung des Titels (Einstweilige Verfügung) verzichtet und die Rechte
aufgegeben.
Aber wenn die Treuhänderin versuchen sollte, uns zu verleumden, werden wir nochmal die
Gerichte bemühen, um gegen dieses Verhalten vorzugehen.
Wir werden Sie hierzu weiter auf dem Laufenden halten.
Vorab
Mit unserem offenen Brief an die Gesellschafter der DIREKT INVEST POLEN Portfolio Fonds 2, 3,
5 und 7 Ende Oktober/Anfang November letzten Jahres haben wir Sie, die Anleger der oben
genannten DIREKT INVEST POLEN Portfolio Fonds, über die nach unserer Meinung falsche,
verleumderische Berichterstattung vom Treuhänder der Elbtreuhand Martius GmbH, dem
Geschäftsführer Sascha Acker und von Hansgeorg Martius, informiert.
Die zahlreichen Vorwürfe gegen die elbfonds Verwaltung GmbH und im Besonderen gegen
Stephan Groht persönlich, wurden in unterschiedlichen Ausführungen von uns auf der
Homepage www.elbfonds.de dargestellt.
Mit Schreiben vom 04. November 2015 hat die Elbtreuhand Martius GmbH weiterhin massiv
über die elbfonds Verwaltung GmbH und Stephan Groht falsch und verleumderisch berichtet
und hat mit dem Schreiben versucht unseren offenen Brief an Sie, die Gesellschafter der Fonds,
zu topedieren. Ohne Erfolg! (siehe unten)
Allerdings haben wir durch dieses Schreiben – nachweislich – vorliegen, welche systematischen
Falschmeldungen die Elbtreuhand Martius GmbH, Sascha Acker, über die elbfonds Verwaltung
GmbH und Stephan Groht verbreitet.
Dies haben wir mit unserer Rechtsanwaltsanwaltskanzlei Gröpper/Köpke
zum Anlass
genommen hierzu eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg anzustreben, mit
dem Ziel, diese systematischen Falschaussagen und Verleumdungen vom Treuhänder unter
Strafandrohung zu unterlassen.
Das Ergebnis
Das Landgericht Hamburg hat dem Antrag unserer Rechtsanwälte am 06.01.2016 stattgegeben
und hat hiermit die systematische Fehl- bzw. Falschinformation der Elbtreuhand Martius GmbH
Einstweilige Verfügung gegen die Elbtreuhand Martius GmbH und Sascha
Acker persönlich
1
vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Acker sowie Sascha Acker als Privatperson unter
Strafandrohung untersagt.
Die elbfonds Verwaltung GmbH und Stephan Groht persönlich haben zahlreiche Punkte aus dem
Schreiben der Elbtreuhand Martius GmbH vom 04. November 2015 zur Unterlassung beim
Landgericht Hamburg eingereicht.
Das Landgericht Hamburg hat hierzu am 06. Januar 2016 einen Beschluss lassen.
Für Zuwiderhandlungen hat das Landgericht Hamburg ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000
Euro im Einzelfall oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monate festgesetzt.
(Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei
Jahre)
Wir werden diese Einstweilige Verfügung und Die Auswirkungen jetzt mit dem Treuhänder
Elbtreuhand Martius GmbH Herrn Acker und Herrn Martius besprechen und werden Sie über die
Details hierzu weiter auf der Homepage www.elbfonds.de informieren.
Bitte gucken Sie hierzu auch unter Auswertung aus dem offenen Brief, da Sie sich als
Gesellschafter der DIREKT INVEST POLEN Portfolio Fonds in drei der vier Fonds für die
Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung entschieden haben.
Einstweilige Verfügung gegen die Elbtreuhand Martius GmbH und Sascha
Acker persönlich
2