Einstweilige Verfügung gegen die Elbtreuhand Martius GmbH und Sascha Acker wegen systematischer Falschmeldungen Neue Informationen Stand: 26.02.16 Wir haben mit dem Hintermann des Gegners, der Elbtreuhand Martius GmbH (Treuhand), das erste Gespräch mit dem Ziel, alles für Sie, liebe Anleger/innen zu tun, geführt. Um die, nach unserer Einschätzung herrsche eine erfreulich aufbauende Stimmung, Atmosphäre nicht zu stören, haben wir im Vertrauen auf die Einigungsbereitschaft in Ihrem Interesse auf die Vollziehung des Titels (Einstweilige Verfügung) verzichtet und die Rechte aufgegeben. Aber wenn die Treuhänderin versuchen sollte, uns zu verleumden, werden wir nochmal die Gerichte bemühen, um gegen dieses Verhalten vorzugehen. Wir werden Sie hierzu weiter auf dem Laufenden halten. Vorab Mit unserem offenen Brief an die Gesellschafter der DIREKT INVEST POLEN Portfolio Fonds 2, 3, 5 und 7 Ende Oktober/Anfang November letzten Jahres haben wir Sie, die Anleger der oben genannten DIREKT INVEST POLEN Portfolio Fonds, über die nach unserer Meinung falsche, verleumderische Berichterstattung vom Treuhänder der Elbtreuhand Martius GmbH, dem Geschäftsführer Sascha Acker und von Hansgeorg Martius, informiert. Die zahlreichen Vorwürfe gegen die elbfonds Verwaltung GmbH und im Besonderen gegen Stephan Groht persönlich, wurden in unterschiedlichen Ausführungen von uns auf der Homepage www.elbfonds.de dargestellt. Mit Schreiben vom 04. November 2015 hat die Elbtreuhand Martius GmbH weiterhin massiv über die elbfonds Verwaltung GmbH und Stephan Groht falsch und verleumderisch berichtet und hat mit dem Schreiben versucht unseren offenen Brief an Sie, die Gesellschafter der Fonds, zu topedieren. Ohne Erfolg! (siehe unten) Allerdings haben wir durch dieses Schreiben – nachweislich – vorliegen, welche systematischen Falschmeldungen die Elbtreuhand Martius GmbH, Sascha Acker, über die elbfonds Verwaltung GmbH und Stephan Groht verbreitet. Dies haben wir mit unserer Rechtsanwaltsanwaltskanzlei Gröpper/Köpke zum Anlass genommen hierzu eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg anzustreben, mit dem Ziel, diese systematischen Falschaussagen und Verleumdungen vom Treuhänder unter Strafandrohung zu unterlassen. Das Ergebnis Das Landgericht Hamburg hat dem Antrag unserer Rechtsanwälte am 06.01.2016 stattgegeben und hat hiermit die systematische Fehl- bzw. Falschinformation der Elbtreuhand Martius GmbH Einstweilige Verfügung gegen die Elbtreuhand Martius GmbH und Sascha Acker persönlich 1 vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Acker sowie Sascha Acker als Privatperson unter Strafandrohung untersagt. Die elbfonds Verwaltung GmbH und Stephan Groht persönlich haben zahlreiche Punkte aus dem Schreiben der Elbtreuhand Martius GmbH vom 04. November 2015 zur Unterlassung beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat hierzu am 06. Januar 2016 einen Beschluss lassen. Für Zuwiderhandlungen hat das Landgericht Hamburg ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro im Einzelfall oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monate festgesetzt. (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) Wir werden diese Einstweilige Verfügung und Die Auswirkungen jetzt mit dem Treuhänder Elbtreuhand Martius GmbH Herrn Acker und Herrn Martius besprechen und werden Sie über die Details hierzu weiter auf der Homepage www.elbfonds.de informieren. Bitte gucken Sie hierzu auch unter Auswertung aus dem offenen Brief, da Sie sich als Gesellschafter der DIREKT INVEST POLEN Portfolio Fonds in drei der vier Fonds für die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung entschieden haben. Einstweilige Verfügung gegen die Elbtreuhand Martius GmbH und Sascha Acker persönlich 2
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