Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/2015 1 - Klosters

Bericht an den Gemeinderat
Nr. 19/2015
Interpellation „über die Zugehörigkeit zur Spitalregion Prättigau“ –
Antwort Gemeindevorstand an Gemeinderat
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A) Ausgangslage
Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 2. November 2015 haben Gemeinderätin Karin Guler-Muntwyler als Erstunterzeichnerin und 10 weitere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Interpellation „über die Zugehörigkeit zur Spitalregion Prättigau“ mit nachstehendem Wortlaut eingereicht:
„INTERPELLATION
über die Zugehörigkeit zur Spitalregion Prättigau
Im Dorf werden Gerüchte herumgereicht, dass die Gemeinde vorhabe, von der Spitalregion Prättigau zur Spitalregion Davos zu wechseln.
Der Vorstand wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:
1. Entsprechen diese Gerüchte der Wahrheit?
2. Falls ja, was ist die Motivation für einen solchen Wechsel?
3. Was für Auswirkungen hätte ein solcher Wechsel auf das Alters- und Pflegeheim
am Talbach?
4. Was für finanzielle Konsequenzen würde ein solcher Schritt nach sich ziehen?
5. Was wäre notwendig, um einen solchen Wechsel durchzuführen (kommunal, regional, kantonal)?
6. Wie sieht der Zeitrahmen eines solchen Wechsels aus?
Gemeinderätin
Karin Guler“
G:\Kanzlei\Gemeindeschreiber\Gemeinderatsberichte\Interpellation_Zugehoerigkeit_zur_Spitalregion_Praettigau_20151211.docx
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B) Antwort des Gemeindevorstands
B1) Prüfung Möglichkeiten und Konsequenzen eines Anschlusses zur
Spitalregion Davos (Antwort auf Frage 1)
Der Vorstand hat sich bereits im ersten Amtsjahr der laufenden Amtsperiode
Gedanken zur Stellung der Gemeinde Klosters-Serneus in der Spitalregion
Prättigau und zum Verhältnis zur und der Einbindung der Gemeinde in die
Flury Stiftung gemacht. Seit diesem Zeitpunkt steht der Gemeindevorstand in
mehr oder weniger regelmässigem Kontakt sowohl mit den Spitalverantwortlichen in Schiers (Flury Stiftung) als auch mit den Verantwortlichen des Spitals
Davos (Politische Trägerschaft, Verwaltungsrat und Direktion).
Anlass zu den insbesondere mit der Flury Stiftung punktuell geführten intensiven Besprechungen gaben zum einen die relativ heftigen personellen Umwälzungen im Jahre 2014 beim Spital Schiers, die beim Gemeindevorstand Besorgnis hinsichtlich der fortgesetzten Qualität und Wirtschaftlichkeit des Regionalspitals Prättigau erregten. Zum anderen stellte und stellt sich der Vorstand nach wie vor auf den Standpunkt, dass die Gemeinde Klosters-Serneus
unter den heute geltenden Grundlagen der Flury Stiftung einerseits einen zu
hohen Anteil an die Kosten des Regionalspitals Prättigau trägt, andererseits
im Verhältnis zur finanziellen Belastung zu geringe Möglichkeiten der Einflussnahme hat.
An dieser Stelle darf aber durchaus festgehalten werden, dass die Verantwortlichen der Flury Stiftung nach gewissen Anlaufschwierigkeiten die Anliegen der
Gemeinde Klosters-Serneus durchaus erkannt haben und nun seitens des Stiftungsvorstands bereit sind, gewisse Anpassungen – insbesondere im Bereich
der finanziellen Belastung der Gemeinde Klosters-Serneus – vorzusehen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die vorgesehenen Revisionen der
Rechtsgrundlagen der Flury Stiftung, der Stiftungsurkunde und des Stiftungs-
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reglements, welche im Rahmen eines zweistufigen Vernehmlassungsverfahrens zwei Mal angepasst und nun anlässlich der Stiftungsratssitzung vom 26.
November 2015 aller Voraussicht nach – unter Würdigung und Berücksichtigung der Anliegen der Gemeinde Klosters-Serneus bzw. des Gemeindevorstands – verabschiedet werden sollen.
An dieser Stelle seien Auszüge aus der am 18. November 2015 der Flury Stiftung unterbreiteten Stellungnahme angeführt:
„………
A) Finanzierungsschlüssel (Gemeindebeiträge/Defizite z. L. Trägerschaft)
Aus der Warte der grössten Finanzgeberin unter den Prättigauer Gemeinden begrüssen wir es sehr, dass in Bezug auf den Finanzierungsschlüssel hinsichtlich der
Defizite bzw. der Gemeindebeiträge einzig und allein auf die Einwohnerzahlen abgestellt werden soll. Diese voraussichtliche Entlastung trägt unserer Ansicht nach auch
dem Umstand Rechnung, dass auf die heutige Gemeinde Klosters-Serneus mit der
Umsetzung der Finanzausgleichsreform (FA-Reform) im Kanton Graubünden und
der Eingemeindung der Gemeinde Saas in die Gemeinde Klosters-Serneus zusätzliche Lasten auf die grösste Prättigauer Gemeinde zukommen. Die Gemeinde Klosters-Serneus spricht sich einhellig für den Finanzierungsschlüssel nach Einwohnern aus. Bei einer anderweitigen Aufteilung der durch die Gemeinden zu tragenden Beiträge an die Flury Stiftung müsste sich die Gemeinde Klosters-Serneus
im Bereich Gesundheitswesen aller Voraussicht nach vollkommen neu orientieren.
Der Vollständigkeit halber weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass es aus Sicht
der Gemeinde Klosters-Serneus einen weiteren objektiv vertretbaren, für Klosters-Serneus vorteilhafteren Finanzierungs- bzw. Defizitverteilschlüssel
gäbe. Gegenüber dem durch die Gemeinde Klosters-Serneus gemäss unseren vorstehenden Ausführungen unterstützten Verteilschlüssel nach Einwohnern läge die
Belastung von Klosters-Serneus bei einem Verteilschlüssel nach durch das Regionalspital Prättigau behandelten Klosterser Einwohnern noch deutlich tiefer. Stellt man die Belastungen von Klosters-Serneus in den Jahren 2012 und 2013
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nach Einwohnern einer theoretisch möglichen Verteilung des Spitaldefizits nach behandelten (Klosterser) Patienten gegenüber, ergäbe sich folgendes Bild (Datengrundlagen Gesundheitsamt Graubünden):
Defizitanteil Gemeinde
Klosters-Serneus Spital Schiers
2012
2013
Defizitanteil nach Einwohnern
Fr. 407‘212.56
Fr. 364‘529.54
Defizitanteil nach im Spital Schiers
behandelten Klosterser Patienten
Fr. 134‘054.81
Fr. 176‘968.04
………
B1) Revisionsanträge Stiftungsurkunde (SU)
B1.1) Zusammensetzung Stiftungsrat (SU Art. 12)
Ausgangslage/Situation: Die Anzahl der Gemeindedelegierten entsprechen
nicht der finanziellen Beteiligung der jeweiligen Gemeinde. Klosters-Serneus
trägt auf der einen Seite einen Drittel der Gemeindebeiträge an die Flury Stiftung,
verfügt auf der anderen Seite nur gerade über 4 von total 21 Delegierten.
Antrag/Lösungsvorschlag: Jede Gemeinde hat anstatt einem Delegierten
pro 1000 Einwohner neu Anspruch auf einen Delegierten pro 500 EW (für den
angebrochenen Teil von 500 Einwohnern besteht – abgesehen vom ersten
Bruchteil – kein Anspruch auf einen zusätzlichen Sitz). Mit dieser Regelung
würde sich die Anzahl Stiftungsräte von 21 auf 28 erhöhen. Dies brächte den
Vorteil mit sich, dass die durch die Gemeinden zu tragenden Defizitbeiträge
stärker mit der Anzahl Delegierten der jeweiligen Gemeinde korrespondieren
würden.
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B1.2) Gewährleistung Gewaltentrennung (zwischen Stiftungsrat und -vorstand)
Ausgangslage/Situation: Im Rahmen der Einsitznahme der Stiftungsvorstandsmitglieder im Stiftungsrat sind heute die einzelnen Vorstandsmitglieder ebenfalls
stimmberechtigt. Nach Auffassung der Vertreter der Gemeinde Klosters-Serneus
liegt hier ein grundsätzlicher Systemfehler vor. Wir empfinden es als störend, wenn
der Stiftungsvorstand im Stiftungsrat über die eigenen bzw. beantragten Geschäfte
mitbestimmen kann. Auch ist es stossend, dass der Vorstand im Stiftungsrat über
die eigene Decharge-Erteilung mitbefinden kann. Es liegt somit unbestrittenermassen ein Verstoss gegen die in öffentlichen sowie in den öffentlichen verwandten Organisationen übliche Gewaltentrennung vor. So verfügt z. B. weder ein Gemeindevorstandsmitglied von Klosters-Serneus im Gemeinderat (Parlament) Klosters-Serneus noch ein Verbandsvorstandsmitglied des Regionalverbands Pro Prättigau in der
Verbands-Delegiertenversammlung über ein Stimmrecht. Zudem wird beim bisherigen System der Flury Stiftung die Anzahl Stimmen derjenigen Gemeinden, von denen Vertreter im Vorstand Einsitz nehmen, im Stiftungsrat reduziert. Die Aufgabe
eines Stiftungsvorstandes bildet die Führung der Stiftung. Die Aufgabe eines Stiftungsratsmitgliedes ist die Vertretung der Gemeindeinteressen und insbesondere
seine Verantwortung im Zusammenhang mit der finanziellen Belastung der jeweiligen Gemeinde durch die Organisation, in welcher er in der Delegiertenversammlung
bzw. im Stiftungsrat Einsitz nimmt.
Antrag/Lösungsvorschlag: Die Gemeinde Klosters-Serneus beantragt die Einführung des in entsprechenden Organisationen üblichen Gewaltentrennungsprinzips,
wonach die einzelnen Stiftungsvorstandsmitglieder über kein Stimmrecht im
Stiftungsrat verfügen.“
Als Indiz, dass die Flury Stiftung, aber auch die Trägergemeinden die Anliegen
der Gemeinde Klosters-Serneus ernst nehmen, können die jüngsten Zeichen
und Bemühungen seitens Stiftungsvorstand und Prättigauer Gemeindeverantwortlichen um die Gemeinde Klosters-Serneus u. a. anlässlich der im Anschluss an die Infoveranstaltung der Flury Stiftung in Jenaz vom 5.10.2015
geführten Gespräche interpretiert werden.
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Hinsichtlich der Qualität, Wirtschaftlichkeit und der Personalsituation kann
festgestellt werden, dass der Betrieb mit dem neuen Spital gut angelaufen
und auch personell nach den erwähnten stürmischen Zeiten wieder Ruhe eingekehrt ist. In diesem Zusammenhang darf auch lobend festgehalten werden,
dass sich der Stiftungsvorstand beinahe in globo mit dem Gemeindevorstand
Klosters-Serneus im Jahre 2014 zu einer klärenden und sehr offenen und
transparent geführten Sitzung getroffen hatte.
B2) Motivation zur Prüfung eines allfälligen Wechsels (Antwort auf
Frage 2)
Die Veranlassung, die Spitalregion-Zugehörigkeit Davos als Alternative zur
heutigen Situation zu prüfen, gab wie erwähnt die Diskrepanz zwischen der
überdurchschnittlichen finanziellen Belastung der Gemeinde Klosters-Serneus
und dem Stimmengewicht in Stiftungsrat und Stiftungsvorstand der Flury Stiftung und der seit jeher bestehende Umstand, dass die Klosterser Bevölkerung
und Gästeschaft zu einem überwiegenden Teil das Spital Davos dem Prättigauer Regionalspital vorziehen.
B3) Auswirkungen eines allfälligen Wechsels der Spitalregion (Antwort auf Frage 3)
Welche Auswirkungen dieser Wechsel auf das Alters- und Pflegeheim am Talbach, Klosters, haben würde, kann nicht abschliessend oder einstweilen nur
aus der Warte der Gemeinde Klosters-Serneus beantwortet werden. Ein
Wechsel der Spitalregion müsste ja nicht zwingend dazu führen, dass man
sich auch in Bezug auf die Alters- und Pflegeheime von der Flury Stiftung abwenden würde. Da die Heime im Rahmen einer separaten Rechnung geführt
werden, würde die Flury Stiftung wahrscheinlich weiterhin Hand zu einer Lösung einschliesslich Klosters-Serneus bieten, was ja auch im finanziellen Interesse der Flury Stiftung liegen müsste.
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Der Gemeindevorstand könnte sich also durchaus eine Lösung vorstellen, bei
der die Spitalregion und Zugehörigkeit in Bezug auf die Alters- und Pflegeheime nicht korrespondieren.
B4) Finanzielle Konsequenzen Wechsel Spitalregion (Antwort auf
Frage 4)
Ob und wenn ja in welchem Umfang die Gemeinde Klosters-Serneus bei einem Regionswechsel Kosten gegenüber der heutigen Zugehörigkeit zur Spitalregion Prättigau einsparen würde können, wurde bis dato noch nicht abschliessend erörtert. Fakt ist, dass das Spital Davos und mit ihm die Trägergemeinde Davos grundsätzlich ein substantielles Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Gemeinde Klosters-Serneus hätten, was aufgrund des Umstands auf der Hand liegt, dass das bestehende Defizit nicht mehr durch die
Gemeinde Davos alleine getragen werden müsste. Aus Sicht der Gemeinde
Klosters-Serneus müsste ein allfälliger Defizitanteil sicherlich unter demjenigen liegen, welcher heute an das Regionalspital Prättigau entrichtet wird.
Die konkret mögliche Beitragshöhe müsste Gegenstand substantiellerer Verhandlungen mit einem möglichen Partner Davos bilden.
B5) Voraussetzungen Wechsel (Antwort auf Frage 5)
Auch in diesem Zusammenhang wurden noch keine vertieften Abklärungen
getroffen, sondern lediglich erste Sondierungsgespräche mit Vertretern der
Kantonspolitik und kantonalen Verwaltung geführt.
Gemäss Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von
betagten und pflegebedürftigen Personen des Kantons Graubünden (Krankenpflegegesetz) legt der Grosse Rat die Spitalregionen fest. Ein Wechsel in Bezug auf die Spitalregion bedürfte also eines Beschlusses des Kantonsparlaments.
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Vorgängig bzw. nach einer grundsätzlichen Einigung mit dem Spital Davos
bzw. der Gemeinde Davos müsste der Vorstand ans Departement für Justiz,
Sicherheit und Gesundheit Graubünden gelangen.
Sollte seitens des zuständigen kantonalen Departments die grundsätzliche Bereitschaft hinsichtlich der Unterstützung eines Wechsels der Spitalregion signalisiert werden, gälte es wohl im nächsten Schritt auf kommunaler Ebene die
notwendigen Beschlüsse zu fassen. Gemäss Art. 21 Ziff. 10 der Verfassung
müsste in der Gemeinde ein Entscheid über den Wechsel der Spitalzugehörigkeit durch die Urnengemeinde gefasst werden, was selbstredend einen entsprechenden Antrag seitens des Gemeindeparlaments wiederum auf Antrag
des Gemeindevorstands bedürfte.
Obwohl der Austritt einer Gemeinde in der Stiftungsurkunde der Flury Stiftung
nicht explizit festgeschrieben ist, besteht wohl gemäss Auffassung des Gemeindevorstands im Grundsatz die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei der
Flury Stiftung zu kündigen, was andererseits jedoch nur einen Sinn ergibt,
wenn das Kantonsparlament dem Spitalregionswechsel der Gemeinde Klosters-Serneus zustimmen würde.
Die Ausführungen des Gemeindevorstands in Bezug auf die Voraussetzungen
für einen Regionswechsel auf kommunaler, auf regionaler, aber insbesondere
auf kantonaler Ebene basieren mehrheitlich auf eigenen Einschätzungen. Den
genauen Weg, wie die Gemeinde hinsichtlich eines allfälligen Spitalregionswechsels vorgehen müsste, sofern dies aus kantonaler Sicht überhaupt als
opportun erscheinen sollte, würden wohl die Verantwortlichen des Sanitätsdepartements Graubünden vorgeben. Dass ein allfälliger positiver Grundsatzentscheid von Departement und Regierung des Kantons Graubünden, die letztlich
gegenüber dem Grossen Rat Antrag zu stellen haben würde, einigermassen
viel Brisanz in sich birgt, muss an dieser Stelle nicht besonders betont werden. Ein entsprechender Vorentscheid und die allfällige Zustimmung des Grossen Rates zu einem Spitalregionswechsel wären selbstredend wegweisend und
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präjudiziell hinsichtlich künftiger analoger Gesuche aus den Spitalregionen im
Kanton Graubünden.
B6) Zeitrahmen Wechsel (Antwort auf Frage 5)
Aufgrund der sehr geringen Abklärungstiefe in diesem Zusammenhang sieht
sich der Gemeindevorstand ausser Stande, Angaben bezüglich des zeitlichen
Ablaufs zu machen.
C) Abschliessende Bemerkungen
Sollten sich die Ursachen bzw. Beweggründe für einen allfälligen Spitalregionswechsel aus Sicht des Gemeindevorstands verstärken oder akzentuieren,
würde der Vorstand selbstredend noch vertiefte Abklärungen in Bezug auf die
Voraussetzungen, inhaltlichen, organisatorischen und terminlichen Abläufe sowie Konsequenzen treffen.
Klosters, 24. November 2015/MF
GEMEINDE KLOSTERS-SERNEUS
Der Gemeindepräsident:
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Kurt Steck
Der Gemeindeschreiber:
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Michael Fischer
z. K.:
Presse