Versicherung von Windenergieanlagen – Tücken und Lücken Ein Bericht aus der Praxis Dipl.-Kaufmann Christian Schlösser Enser Versicherungskontor GmbH Versicherungsmakler VDVM An der Tigge 4 59469 Ense-Oberense • Vermittlung von Versicherungsschutz für WEA seit 19 Jahren und gleichzeitig Schadensbegleitung • ca. 3.500 WEA im Bestand • • 17 Mitarbeiter seit 15 Jahren selber Betreiber mehrerer WEA und Projektierer diverser Windparks • heute Geschäftsführer diverser Windparks Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Versicherte Sachen Windenergieanlage(n) inkl. Nebenanlagen Fundament Trafo Übergabe‐ sta3on Interne Parkverkabelung Nicht versichert: • Umspannwerke, • Übergabesta3onen die nicht Eigentum der WEA sind. Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Einschluss externe Parkverkabelung möglich Konstruk3ons‐, Material‐ oder Ausführungs‐ fehler All‐Gefahren Deckung u.a. Versagen von Mess‐, Regel o. Sicherheits‐ technik Innere Unruhen, Erdbeben, Überschwem‐ mung, Hochwasser Sturm, Frost Eisgang, Feuer, Überspannung, Explosion Diebstahl, Vandalismus Bedienungsfeh‐ ler, Ungeschick‐ lichkeit, Fahr‐ lässigkeit, Böswilligkeit Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Abrechnung eines Getriebeschadens Grundlagen Baujahr 2007 Abschreibungssatz 5,5 %* Selbstbehalt MAS 2.500,00 € Selbstbehalt BU 5 Tage Schadenshöhe 225.910,95 € *mit CMS Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Abrechnung eines Getriebeschadens Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Abrechnung eines Getriebeschadens Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Fundamentschäden Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Fundamentschäden Schadensbild KonstrukLonsbedingt wurde zu wenig Stahl eingebaut. Version 1: Version 2: Version 3: 25 t 42 t 55 t KonstrukLonsfehler sind mitversichert. Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Fundamentschäden Problem: Fundamente sind mangelhaV errichtet. OVmals ist jedoch kein Folgeschaden entstanden. Kosten für die reine MangelbeseiLgung sind nicht ersatzpflichLg. MangelbeseiLgung in diesem Fall nicht möglich, bzw. nur unter Zerstörung des Fundamentes. Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Wellen im Rotorgurt Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Wellen im Rotorgurt Schadensbild • Bei der Herstellung des Rotorbla`s kam es zu einem Ausführungsfehler. • Hierdurch hat der Gurt „Wellen“ geworfen. • Es drohte ein Rotorbla`bruch. • Betroffen: u.a. ein komple`er Windpark. Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Wellen im Rotorgurt Problem: Rotorblä`er sind mangelhaV errichtet. Kosten für BeseiLgung der Folgeschäden lagen zwischen 10 % ‐ 15 % der Gesamtreparaturkosten. Die mit dem Hersteller vereinbarte Verfügbarkeit war mit einem Limit versehen. Der Versicherer hat nur den gutachterlich festgestellten Zeitraum bei der Ausfallberechnung anerkannt, welcher für die BeseiLgung der Folgeschäden benöLgt wurde. Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Schaltschrank / Generator Schadensbild • Im Dezember kommt es zu einem Lichtbogen im Schaltschrank. Vermutet wird bei der Schadensmeldung Blitzschlag. • Im Januar fällt der Generator aus. Vermutet wird eine Vorschädigung, durch den vermuteten Blitzschlag, welche sich erst bei starkem Wind zum Wicklungsschluss entwickelt hat. Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Schaltschrank / Generator Problem: Es besteht nur Kasko‐Deckung. BlitzauskunV ist negaLv. Untersuchung im Schadenslabor brachte keinen Nachweis einer von außen wirkenden Gefahr. Versicherer lehnt Schaden ab. Schaltschrank / Generator Kunde beauVragt unabhängigen Sachverständigen Dieser weist Wartungsfehler nach. Durch nicht angezogene Schraubverbindung kam es zu Prellkontakten und hierdurch zu dem Lichtbogen. Schaden wird beim Wartungsunternehmen geltend gemacht Ha_pflichtversicherer des Wartungsunternehmens erkennt Verschulden an und übernimmt die Reparaturkosten. Vollwartungsvertrag und Versicherungsschutz VWV‐Vertragspartner übernimmt Gefahrtragung für Risiken, die auch Versicherungen übernehmen. Es bedarf somit nur noch einer subsidiären Deckung durch den Versicherer. I.d.R. höhere Gewalt. Vollwartungsvertrag und Versicherungsschutz Der Versicherer schließt generell Schäden vom Versicherungsschutz aus, „soweit für sie ein Dricer als Lieferant (Hersteller oder Händler),Werkunternehmer oder aus Reparaturau_rag einzutreten hat.“ aber Sollte der Drice seine Ersatzpflicht nicht anerkennen, geht der Versicherer in Vorleistung. Vollwartungsvertrag und Versicherungsschutz • Es gibt Konzepte zur Subsidärdeckung, bei denen der Versicherer die Gefahren, die im VWV übernommen werden, komple` ausschließt. • Sollte der VWV‐Vertragspartner seine Eintri`spflicht negieren, verweigert der Versicherer die Vorleistung. • Er wird den VN auch nicht beim Regress unterstützen oder – mangels Vorleistung – selbst regressieren. Enser Versicherungskontor GmbH Versicherungsmakler VDVM Geschäftsführer: Christian Schlösser, Dipl.-Kaufm. (FH) An der Tigge 4 59469 Ense-Oberense Phone: +49 (0)2938-9780-0 Fax: +49 (0)2938-9780-30 E-Mail: [email protected] Internet: www.evk-oberense.de Registriert im deutschen Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: : D-3M1H-C8H8A-29 Versicherung von Windenergieanlagen ‐ Tücken und Lücken Vielen Dank
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