Versicherung von Windenergieanlagen

Versicherung
von
Windenergieanlagen
–
Tücken
und
Lücken
Ein
Bericht
aus
der
Praxis
Dipl.-Kaufmann Christian Schlösser
Enser Versicherungskontor GmbH
Versicherungsmakler VDVM
An der Tigge 4
59469 Ense-Oberense
• 
Vermittlung von Versicherungsschutz für WEA seit 19 Jahren und
gleichzeitig Schadensbegleitung
• 
ca. 3.500 WEA im Bestand
• 
• 
17 Mitarbeiter
seit 15 Jahren selber Betreiber mehrerer WEA und
Projektierer diverser Windparks
• 
heute Geschäftsführer diverser Windparks
Versicherung
von
Windenergieanlagen
‐
Tücken
und
Lücken
Versicherte
Sachen
Windenergieanlage(n)
inkl.
Nebenanlagen
Fundament
Trafo
Übergabe‐
sta3on
Interne
Parkverkabelung
Nicht
versichert:
•  Umspannwerke,
•  Übergabesta3onen
die
nicht
Eigentum
der
WEA
sind.
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‐
Tücken
und
Lücken
Einschluss
externe
Parkverkabelung
möglich
Konstruk3ons‐,
Material‐
oder
Ausführungs‐
fehler
All‐Gefahren
Deckung
u.a.
Versagen
von
Mess‐,
Regel
o.
Sicherheits‐
technik
Innere
Unruhen,
Erdbeben,
Überschwem‐
mung,
Hochwasser
Sturm,
Frost
Eisgang,
Feuer,
Überspannung,
Explosion
Diebstahl,
Vandalismus
Bedienungsfeh‐
ler,
Ungeschick‐
lichkeit,
Fahr‐
lässigkeit,
Böswilligkeit
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Windenergieanlagen
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Tücken
und
Lücken
Abrechnung
eines
Getriebeschadens
Grundlagen
Baujahr
2007
Abschreibungssatz
5,5
%*
Selbstbehalt
MAS
2.500,00
€
Selbstbehalt
BU
5
Tage
Schadenshöhe
225.910,95
€
*mit
CMS
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Tücken
und
Lücken
Abrechnung
eines
Getriebeschadens
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Windenergieanlagen
‐
Tücken
und
Lücken
Abrechnung
eines
Getriebeschadens
Versicherung
von
Windenergieanlagen
‐
Tücken
und
Lücken
Fundamentschäden
Versicherung
von
Windenergieanlagen
‐
Tücken
und
Lücken
Fundamentschäden
Schadensbild
KonstrukLonsbedingt
wurde
zu
wenig
Stahl
eingebaut.
Version
1:
Version
2:
Version
3: 25
t
42
t
55
t
KonstrukLonsfehler
sind
mitversichert.
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Windenergieanlagen
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Tücken
und
Lücken
Fundamentschäden
Problem:
Fundamente
sind
mangelhaV
errichtet.
OVmals
ist
jedoch
kein
Folgeschaden
entstanden.
Kosten
für
die
reine
MangelbeseiLgung
sind
nicht
ersatzpflichLg.
MangelbeseiLgung
in
diesem
Fall
nicht
möglich,
bzw.
nur
unter
Zerstörung
des
Fundamentes.
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Tücken
und
Lücken
Wellen
im
Rotorgurt
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Windenergieanlagen
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Tücken
und
Lücken
Wellen
im
Rotorgurt
Schadensbild
•  Bei
der
Herstellung
des
Rotorbla`s
kam
es
zu
einem
Ausführungsfehler.
•  Hierdurch
hat
der
Gurt
„Wellen“
geworfen.
•  Es
drohte
ein
Rotorbla`bruch.
•  Betroffen:
u.a.
ein
komple`er
Windpark.
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Tücken
und
Lücken
Wellen
im
Rotorgurt
Problem:
Rotorblä`er
sind
mangelhaV
errichtet.
Kosten
für
BeseiLgung
der
Folgeschäden
lagen
zwischen
10
%
‐
15
%
der
Gesamtreparaturkosten.
Die
mit
dem
Hersteller
vereinbarte
Verfügbarkeit
war
mit
einem
Limit
versehen.
Der
Versicherer
hat
nur
den
gutachterlich
festgestellten
Zeitraum
bei
der
Ausfallberechnung
anerkannt,
welcher
für
die
BeseiLgung
der
Folgeschäden
benöLgt
wurde.
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Tücken
und
Lücken
Schaltschrank
/
Generator
Schadensbild
•  Im
Dezember
kommt
es
zu
einem
Lichtbogen
im
Schaltschrank.
Vermutet
wird
bei
der
Schadensmeldung
Blitzschlag.
•  Im
Januar
fällt
der
Generator
aus.
Vermutet
wird
eine
Vorschädigung,
durch
den
vermuteten
Blitzschlag,
welche
sich
erst
bei
starkem
Wind
zum
Wicklungsschluss
entwickelt
hat.
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Tücken
und
Lücken
Schaltschrank
/
Generator
Problem:
Es
besteht
nur
Kasko‐Deckung.
BlitzauskunV
ist
negaLv.
Untersuchung
im
Schadenslabor
brachte
keinen
Nachweis
einer
von
außen
wirkenden
Gefahr.
Versicherer
lehnt
Schaden
ab.
Schaltschrank
/
Generator
Kunde
beauVragt
unabhängigen
Sachverständigen
Dieser
weist
Wartungsfehler
nach.
Durch
nicht
angezogene
Schraubverbindung
kam
es
zu
Prellkontakten
und
hierdurch
zu
dem
Lichtbogen.
Schaden
wird
beim
Wartungsunternehmen
geltend
gemacht
Ha_pflichtversicherer
des
Wartungsunternehmens
erkennt
Verschulden
an
und
übernimmt
die
Reparaturkosten.
Vollwartungsvertrag
und
Versicherungsschutz
VWV‐Vertragspartner
übernimmt
Gefahrtragung
für
Risiken,
die
auch
Versicherungen
übernehmen.
Es
bedarf
somit
nur
noch
einer
subsidiären
Deckung
durch
den
Versicherer.
I.d.R.
höhere
Gewalt.
Vollwartungsvertrag
und
Versicherungsschutz
Der
Versicherer
schließt
generell
Schäden
vom
Versicherungsschutz
aus,
„soweit
für
sie
ein
Dricer
als
Lieferant
(Hersteller
oder
Händler),Werkunternehmer
oder
aus
Reparaturau_rag
einzutreten
hat.“
aber
Sollte
der
Drice
seine
Ersatzpflicht
nicht
anerkennen,
geht
der
Versicherer
in
Vorleistung.
Vollwartungsvertrag
und
Versicherungsschutz
•  Es
gibt
Konzepte
zur
Subsidärdeckung,
bei
denen
der
Versicherer
die
Gefahren,
die
im
VWV
übernommen
werden,
komple`
ausschließt.
•  Sollte
der
VWV‐Vertragspartner
seine
Eintri`spflicht
negieren,
verweigert
der
Versicherer
die
Vorleistung.
•  Er
wird
den
VN
auch
nicht
beim
Regress
unterstützen
oder
–
mangels
Vorleistung
–
selbst
regressieren.
Enser Versicherungskontor GmbH
Versicherungsmakler VDVM
Geschäftsführer: Christian Schlösser, Dipl.-Kaufm. (FH)
An der Tigge 4
59469 Ense-Oberense
Phone: +49 (0)2938-9780-0
Fax:
+49 (0)2938-9780-30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.evk-oberense.de
Registriert im deutschen Vermittlerregister unter der
Registrierungsnummer: : D-3M1H-C8H8A-29
Versicherung
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Windenergieanlagen
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Tücken
und
Lücken
Vielen
Dank