Versicherung 2015 Au Pair in America

Versicherung
speziell für
2015 Au Pair in America
Verwaltet von Cultural Insurance Services International • 1 High Ridge Park • Stamford, CT 06905 • Diese
Versicherung wird von ACE American Insurance Company übernommen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Police sind in dieser Beschreibung des Versicherungsschutzes in
gekürzter Form dargestellt. Die vollständigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung sind in der
Hauptpolice bei Au Pair in America c/o AIFS Inc. unter der Formularnummer AH-15090 hinterlegt. Bei
Unstimmigkeiten zwischen den hier und in der Hauptpolice gemachten Deckungszusagen gilt in jedem Fall die
Hauptpolice. Dieser Versicherungsprospekt bezieht sich auf den Versicherungsschutz von Au Pairs, die 2015
in die USA einreisen.
Versicherungsschein-Nr. # GLM N04965231
Leistungsübersicht
Basisschutz & Leistungen:
 Medizinische Grundkosten
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Selbstbehalt (pro Unfall/Krankheitsfall) unter Nutzung des Netzwerkes*
Höchstgrenzen
$2.500 zu 80%
$97.500 zu 100%
$50
* Mit Netzwerk ist das First Health Network gemeint. Dem Netzwerk gehören auch die Kliniken
in den CVS-Apotheken und bei Walgreen’s an.
Selbstbehalt für eine nicht dringende in der Notaufnahme* eines
Krankenhauses behandelte Krankheit
$500
* Die Selbstbeteiligung für die Notaufnahme entfällt, wenn die versicherte Person als stationärer
Patient in das Krankenhaus eingewiesen wird oder die Krankheit als ein Notfall gilt.
Chiropraktische & therapeutische Behandlungsdienste
Ambulanter Grenzwert
Maximal $50/Besuch
Maximal 10 Besuche
Höchstbetrag gesamt $500
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Physiotherapie
Max. $100/Behandlung
Max. 15 Behandlungen
Höchstbetrag ges. $1.500
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Zahnärztliche Notbehandlung
Unfalltod & Gliederverlust
Evakuierung/Repatriierung
Familienmitglieder zum Krankenbett des Versicherten
Rückflugerstattung
Team Assist-Paket
Team Assist ID-Nr.
Nicht abgedeckt
$3.000
$100.000/$50.000
$2.000
$2.000
Inbegriffen
GLM N04965231
Reise- und Sportpaket (zusätzlich zum Basisschutz)
 Zusätzlicher Reisemonat versichert
 Verletzungen durch Sportunfälle versichert
Krankenzusatzversicherung (zusätzlich zum Basisschutz)
 Zusätzliche medizinische Kostenerstattung (je Unfall/Krankheitsfall)
 Selbstbehalt (pro Krankheitsfall) verringert auf
 Zahnärztliche Notbehandlung
 Physiotherapie
Höchstgrenzen
$400.000
$0,00
$500
im Basisschutz enthalten
Sportversicherung
Verletzungen, die durch Sportunfälle entstehen, sind wie andere Unfälle oder Krankheiten versichert.
Eine komplette Auflistung der abgesicherten Sportarten finden Sie auf S. 5.
Die Deckungszusage gilt während der ersten 364 Tage der Programmteilnahme. Eine
Weiterbehandlung eines Krankheitsfalles aus den ersten 364 Tagen ist nach Ablauf dieser nicht
abgedeckt. Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte CISI oder Au Pair in America.
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Versicherungszeitraum
Au Pair in America bietet allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen des Programms eine
Grundabsicherung an, die von dem American Institute For Foreign Study gesponsert wird. Die
Grundabsicherung umfasst die Krankenversicherung und Leistungen bei Unfalltod und Gliederverlust
während des 364tägigen Aufenthalts als Au Pair in den USA.
Das Reise- und Sportpaket und die Zusatzversicherung sind vor der Einreise in die USA abzuschließen.
Nach Einreise in die USA kann der Versicherungsschutz nicht mehr geändert werden. Der zusätzliche
Versicherungsschutz bietet bessere medizinische Leistungen, die über den Grundabsicherung, die allen
Teilnehmern bereitgestellt wird, hinausgehen, sowie eine Krankenversicherung während des 13. Monats
(Reisemonats) Ihres Aufenthalts in den USA. Außerdem verringert sich Ihr Selbstbehalt für medizinische
Ausgaben je nachdem, welches Paket Sie abgeschlossen haben. Es besteht auch die Möglichkeit beide
Zusatzpakete abzuschließen.
Die Sportversicherung ist Teil des Reise- und Sportpaketes. Sie kann separat in den USA erworben
werden und Deckung wird erst nach einer Wartezeit von 48 Stunden gewährt.
*Für Teilnehmer, die über AIFS Deutschland GmbH vermittelt werden, beinhaltet die Zusatzversicherung
immer beide Pakete - „Reise- und Sportpaket“ sowie „Krankenzusatzversicherung“.
Das Datum, an dem Ihre Krankenversicherung in Kraft tritt, ist das Datum, an dem Sie Ihren Wohnsitz
verlassen und zwar unmittelbar bevor Sie zum (zur) Programmteilnehmer(in) werden. Ihr
Versicherungsschutz endet, wenn einer der nachstehenden Umstände eintritt:
- Ablauf der Versicherungsdauer
- Beendigung der Programmteilnahme
- Direkte Rückkehr zu Ihrem Wohnsitz nach Ihrer Teilnahme am Programm.
Teil I - Leistungsbeschreibung
Wenn dem (der) Versicherten infolge einer Verletzung oder einer Krankheit Kosten entstehen, während
er (sie) über diese Versicherungspolice versichert ist, trägt die Versicherung die normalen, üblichen und
angemessen Kosten für die folgend aufgeführten medizinisch notwendigen versicherten medizinischen
Versorgungskosten. Alle versicherten medizinischen Versorgungskosten, die aufgrund eines selben oder
zugehörigen Falles, inklusive aller Komplikationen, entstehen, werden als von einer Krankheit oder Unfall
verursacht betrachtet. Die Versicherung übernimmt pro Unfall oder Krankheit einen Betrag in Höhe von
bis zu $100.000 (Basisschutz) beziehungsweise bis zu $500.000 bei Abschluss der Zusatzversicherung.
Die Versicherungsleistungen unterliegen dem Selbstbehalt und dem Mitversicherungsanteil (Co-Pay),
den unter versicherte medizinische Versorgungskosten aufgeführten Leistungen, den Einschränkungen
unter Einschränkungen von versicherten medizinischen Versorgungskosten, den Ausschlüssen, den
Einschränkungen von Vorerkrankungen sowie allen anderen Einschränkungen und Bestimmungen der
Police.
Basisschutz: Dies ist die Basisversicherung, die im Au Pair in America Programm enthalten ist und
einen Versicherungsschutz in Höhe von $100.000 pro versicherten Unfall oder Krankheitsfall bietet.
Bestimmte Begrenzungen und Ausschlüsse finden Sie in den Abschnitten Leistungen und Ausschlüsse
in diesem Informationsblatt. Der (die) Versicherte trägt pro versicherten Schadensfall einen Selbstbehalt
in Höhe von $50. Für die ersten fälligen $2.500 der eingeschlossenen medizinischen Leistungen werden
80% von der Versicherung übernommen, die übrigen 20% der ersten $2.500 werden von der
versicherten Person übernommen.
Reise- und Sportpaket: Zusätzlich zu Ihrer Grundabsicherung, die Sie von Au Pair in America erhalten,
besteht die Möglichkeit vor Ihrer Ausreise gegen eine Zusatzgebühr ein „Reise- und Sportpaket“
abzuschließen. Damit verlängert sich die Krankenversicherung um den zusätzlichen Reisemonat, sofern
der (die) Versicherte in den USA bleibt. Der Basisschutz endet mit Ablauf des 12. Monats. Durch dieses
Versicherungspaket sind auch Verletzungen mit versichert, die bei der Ausübung bestimmter Sportarten
entstehen. Diese Sportarten sind auf S. 5 dieses Merkblattes aufgeführt.
Krankenzusatzversicherung: Zusätzlich zu Ihrer Grundabsicherung, die Sie von Au Pair in America
erhalten, besteht die Möglichkeit vor Ihrer Ausreise gegen eine Zusatzgebühr eine
„Krankenzusatzversicherung“ abzuschließen. Dadurch verringert sich Ihr Selbstbehalt pro Krankheitsfall
von $50 auf $0, die Co-Pay Zahlung entfällt und die Höchstgrenze des Deckungsbeitrages erhöht sich
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von $100.000 auf $500.000 für normale, übliche und angemessene medizinisch bedingte Ausgaben
(UCR) je versichertem Unfall oder Krankheitsfall.
*Für Teilnehmer, die über AIFS Deutschland GmbH vermittelt werden, beinhaltet die Zusatzversicherung
immer beide Pakete - „Reise- und Sportpaket“ sowie „Krankenzusatzversicherung“.
Leistung für medizinische Versorgungskosten bei Unfall und Krankheit
Im Rahmen dieses Abschnittes sind nur solche Kosten als durch die Versicherung gedeckte
Kosten zu berücksichtigen, die infolge einer Invalidität entstehen, und die in der folgenden
Auflistung der Gebühren explizit aufgeführt werden und in dem Abschnitt „Ausschlüsse“ nicht
ausgeschlossen sind:
 Von einem Krankenhaus in Rechnung gestellte Gebühren für Unterbringung und Verpflegung,
stationäre Krankenpflege und andere Dienste, wie u.a. Gebühren für fachliche Betreuung jedoch mit
Ausnahme von persönlichen, im Wesentlichen nicht medizinischen Diensten; dies gilt jedoch unter der
Voraussetzung, dass die Unkosten nicht den durchschnittlichen Gebührensatz für ein halbprivates
Zimmer und Verpflegung überschreiten
 Für die Intensivversorgung im Zusammenhang mit Koronarversorgung und Fachpflegedienst in
Rechnung gestellte Gebühren
 Für ärztliche Diagnose und Behandlung in Rechnung gestellte Gebühren
 Für eine OP in Rechnung gestellte Gebühren, sofern es sich um eine Notfall-OP handelt. Handelt es
sich nicht um eine Notfall-OP, werden die Kosten für den Rückflug in das Heimatland bzw. in das
Land des gewöhnlichen Aufenthaltes erstattet, um die OP dort auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.
Sollten Sie sich entscheiden, in den USA zu bleiben und sich dort operieren zu lassen, werden die
Kosten nur in Höhe der Kosten des Rückflugtickets in Ihr Heimatland bzw. in das Land des
gewöhnlichen Aufenthaltes übernommen.
 Für folgende Zustände: Tumor und damit zusammenhängende Zustände, Schlaganfall oder
Gehirnschlag, Herz-Kreislauf-Erkrankung oder -versagen, Herzinfarkt oder Herzanfall,
Koronarthrombose, Gallenkolik, jedwede Art von Embolien, Endometriose, Aneurysma,
Brusterkrankungen; Behandlungen jedweder Form von Krebs/Neoplasma; Prostataerkrankungen;
Funktionsstörung des Fortpflanzungssystems, Hysterektomie; Gallensteine oder urologische Steine
(Nierensteine, Harnleitersteine, Blasensteine, Harnröhrensteine) und die damit verbundenen
Komplikationen; für berechtigte Ansprüche aus diesen Zuständen, inklusive sämtlicher damit
verbundener Komplikationen ist die Deckungssumme bei dem Basisschutz auf insgesamt
max. $20.000,00 begrenzt
 Chiropraktische und therapeutische Behandlungsdienste sind auf insgesamt $50 je Praxisbesuch,
wobei Röntgenaufnahmen und Untersuchungsgebühren hiervon ausgenommen sind, und auf 10
Behandlungstermine je Unfall oder Krankheitsfall begrenzt. Der maximale Versicherungsschutz je
Unfall oder Krankheitsfall beträgt $500.
 Physiotherapie ist begrenzt auf $100 pro Behandlung, ausgenommen Röntgenuntersuchungen und
Auswertungsgebühren. Bezahlt werden maximal 15 Behandlungen pro Unfall bzw. Krankheitsfall. Es
wird insgesamt max. ein Höchstbetrag von $1.500 übernommen. Die Zusatzversicherung deckt
physiotherapeutische Behandlungen gemäß Basisschutz ohne Limit pro Behandlung ab.
 Für die Nutzung eines OP-Saales in Rechnung gestellte Gebühren
 Für ambulante Behandlung in Rechnung gestellte Gebühren, jeweils geltend wie für Behandlungen,
die auf stationärer Basis versichert werden. Dazu gehören u.a. ambulante chirurgische Zentren,
ambulante Arztbesuche/Untersuchungen, Klinikversorgung und chirurgische Konsultationen zu
Evaluierungszwecken
 Für die Kosten und Verabreichung von Anästhesiemitteln in Rechnung gestellte Gebühren
 Für Arzneimittel, Röntgendienste, Labortests und –dienste, die Verwendung von Radium und
radioaktiven Isotopen, Sauerstoff, Blut, Transfusionen, Beatmungsgeräten und für medizinische
Behandlung in Rechnung gestellte Gebühren
 Verbände, Arzneimittel und Medikamente, die nur mit schriftlichem Rezept, das von einem Arzt oder
Chirurgen ausgestellt ist, erhältlich sind
 Für Prothesen, künstliche Augen, Kehlkopf und orthostatische Geräte in Rechnung gestellte
Gebühren, jedoch nicht für den Ersatz solcher Artikel
 Beförderung zu dem oder von dem nächst gelegenem Krankenhaus bzw. zu dem oder von dem
nächst gelegenem Krankenhaus, das über die entsprechenden Einrichtungen für die erforderliche
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Behandlung verfügt. Transporte solcher Art sind ausschließlich durch eine entsprechend zugelassene
Bodenambulanz durchzuführen
Unfalltod und Verlust von Gliedmaßen
Leistung bei Unfalltod. Wenn Verletzungen des (der) Versicherten innerhalb von 365 Tagen nach
dem Datum des Unfalls zum Tod führen, zahlt die Gesellschaft 100 % des Maximalbetrages.
Leistung bei Gliederverlust. Wenn Verletzungen des (der) Versicherten innerhalb von 365 Tagen
nach dem Datum des Unfalls zum Verlust eines der unten aufgeführten Gliedmaßen führen, zahlt die
Gesellschaft den Prozentsatz des unten genannten Maximalbetrages.
Verlust von
Beide Hände oder beide Füße
Sehkraft beider Augen
Eine Hand und einen Fuß
Eine Hand und die Sehkraft eines Auges
Einen Fuß und die Sehkraft eines Auges
Sprache und Gehör auf beiden Ohren
Eine Hand oder ein Fuß
Sehkraft eines Auges
Sprache oder Gehör auf beiden Ohren
Gehör auf einem Ohr
Daumen und Zeigefinger derselben Hand
Prozentsatz des Maximalbetrages:
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
50 %
50 %
50 %
25 %
25 %
„Verlust“ einer Hand oder eines Fußes bezeichnet den kompletten Verlust am oder oberhalb des Handbzw. Fußgelenks. „Verlust“ der Sehkraft eines Auges bezeichnet den vollständigen und dauernden
Verlust des kompletten Sehvermögens dieses Auges. „Verlust“ des Gehörs auf einem Ohr bedeutet
vollständiger und dauernder Verlust des kompletten Hörvermögens dieses Ohres. „Verlust“ der Sprache
bedeutet vollständiger und dauernder Verlust des kompletten Sprechvermögens. „Verlust“ des Daumens
und Zeigefingers meint den kompletten Verlust beider Glieder am oder über dem
Metacarpophalangealgelenk.
Werden durch einen Unfall mehrere Verluste erlitten, wird nur einer, und zwar der höchste, erstattet. Für
sämtliche Verluste, die infolge eines Unfalls entstehen, wird nur eine Leistung bezahlt, und zwar die
höchste, auf die Anspruch besteht. Die maximale Höchstleistung je Versicherungsfall beträgt $1.000.000.
Familienmitglieder zum Krankenbett des (der) Versicherten
Befindet sich eine versicherte Person länger als 7 aufeinander folgende Tage stationär im Krankenhaus,
übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Flugticket (Hin- und Rückflug) für eine vom Versicherten
benannte Person in der Economy Class vom Heimatland der versicherten Person zu dem Ort, in dem die
versicherte Person im Krankenhaus liegt. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören das Flugticket, die
Hotel- und Verpflegungskosten (max. $75/Tag) bis zum Höchstbetrag, der in der Leistungsübersicht
unter „Familienmitglieder zum Krankenbett des (der) Versicherten“ angegeben ist.
Rückflugerstattung
Muss die versicherte Person nach Programmantritt aufgrund des Todes oder eines lebensbedrohlichen
Unfalls oder Krankheit eines Eltern- oder Geschwisterteils nach Hause zurückkehren, wird der
versicherten Person ein Flugticket (Hin- und Rückflug) in der Economy Class vom Gastland in das
Heimatland (Abflugort bei Programmantritt) und wieder zurück in das Gastland erstattet.
Im Sinne dieser Leistung bedeutet lebensbedrohlich, dass die Krankheit oder Verletzung laut ärztlicher
Bestätigung zum Tod führen könnte.
Die Versicherung muss vorab darüber informiert werden und das Flugticket muss von der Versicherung
arrangiert werden.
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Zahnärztliche Notfallversicherung
Die Zusatzversicherung garantiert die Erstattung von bis zu $500 für notfallbedingte Zahnbehandlungen.
Diese Leistung deckt die Kosten einer Erstuntersuchung und Erstbehandlung, um Schmerzen aufgrund
einer Entzündung des Zahnfleisches oder gesunder, natürlicher Zähne zu lindern.
Vorsorgeuntersuchungen und Folgeleistungen aufgrund unzureichender und nachlässiger vorheriger
Behandlungen sind nicht abgedeckt.
Ausschlüsse
Für die unter Unfalltod und Verlust von Gliedmaßen genannten Leistungen gelten folgende
Ausschlüsse:
 Jegliche Form von Krankheit
 Bakterielle Infektionen mit Ausnahme eiterbildender Infektionen, die aufgrund eines unfallbedingten
Schnittes oder einer Wunde auftreten
 Neurosen, Psychoneurosen, Psychopathien, Psychosen oder Geisteskrankheiten bzw. emotional
bedingte Krankheiten oder Störungen jeglicher Art.
 Selbstmord oder etwaiger Selbstmordversuch, während der (die) Versicherte im Vollbesitz seiner
(ihrer) geistigen Kräfte ist, oder Selbstverstümmelung oder ein etwaiger dahingehender Versuch,
während der (die) Versicherte nicht im Vollbesitz seiner (ihrer) geistigen Kräfte ist
 Krieg oder kriegerische Handlungen (ob erklärter oder nicht erklärter Krieg)
 Schäden, die die versicherte Person erleidet, während sie als Pilot, Pilot-Schüler, Operator oder
Crew-Mitglied mit einem Fluggerät jeglicher Art fliegt, an Bord dessen geht oder aussteigt.
 Schäden, veranlasst oder entstanden bei der Begehung oder des Versuchs der Begehung einer
Straftat, oder bei denen als Ursache beigetragen hat, dass die versicherte Person an einer illegaler
Tätigkeit beteiligt war
 Schäden, die aufgrund einer Vorerkrankung entstanden sind
Für alle in der Leistungsübersicht genannten Leistungen gelten folgende Ausschlüsse:
 Vorerkrankungen. Ausnahmen sind:
a) Wenn der (die) Versicherte keine medizinische Versorgung oder Dienste erhielt, einschließlich
rezeptpflichtiger Arzneimittel oder anderer medizinischer Hilfsmittel, und sich für einen
ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten, der an oder nach dem ersten Tag des
Inkrafttretens des Versicherungsschutzes beginnt, nicht wegen eines bereits bestehenden
Leidens oder damit verbundenen Leidens in ärztliche Behandlung begeben hat, so trifft der
Ausschluss wegen eines bereits bestehenden Leidens nicht mehr zu und alle in Frage
kommenden Gebühren, die nach dem behandlungsfreien Zeitraum anfallen, werden zu
Rückerstattungszwecken berücksichtigt; oder
b) Wenn der (die) Verletzte den Versicherungsschutz der Police für einen ununterbrochenen
Zeitraum von 12 Monaten in Kraft hat, ist die Ausschlussklausel wegen eines bereits
bestehenden Leidens nicht länger gültig, und alle in Frage kommenden Gebühren, die nach dem
behandlungsfreien Zeitraum anfallen, werden zu Rückerstattungszwecken berücksichtigt; oder
c) Medizinisch bedingte Notevakuierung/Repatriierung und Überführung sterblicher Überreste
 Gebühren für eine medizinisch nicht notwendige Behandlung
 Gebühren für eine Behandlung, die die angemessenen und üblichen Gebühren übersteigen
 Gebühren für operative oder anderweitige Behandlungen, die experimentell/explorativ oder zu
Forschungszwecken ausgeführt wurden
 Dienste, Hilfsmittel oder Behandlungen, einschließlich Krankenhausaufenthalte, die nicht von einem
Arzt oder einer Ärztin empfohlen, genehmigt und als medizinisch indiziert und angemessen zertifiziert
sind
 Schwangerschaft oder Krankheit infolge einer Schwangerschaft, Geburt, Fehlgeburt, Abtreibung,
Verhütungsmethode oder Geburtenkontrolle
 Verletzung, die sich der (die) Versicherte bei der Teilnahme an berufssportlichen Aktivitäten zuzog
 Verletzungen durch folgende Sportarten: Skilanglauf, Hundeschlittenfahren, LangstreckenPferderennen, Eiskunstlaufen, Football, Freestyle Skifahren und Snowboarden, Glacier Skifahren,
Gymkhana, Heliskiing, Hurling, Eishockey, Schlittschuhlaufen, Kitesailing, Kitesurfing, Nutzung einer
Sommerrodelbahn, Rennrodeln, Monoskifahren, Mountainboarden, Mounted Orienteering
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(Orientierungslauf zu Pferde), Nordic Skiing, Fallschirmspringen (Einzel- und Tandemsprünge, jedoch
kein Basejumping), Paragliden (über Land), Parapenting (über Land), Powerkiting, Klettern (nur
organisierte Touren), Inlineskaten, Rugby (Verein/Liga), Sandboarden, Tauchen bis 40 m (PADI oder
gleichwertige Qualifikation bzw. unter Aufsicht), Shinty, Springreiten, Skateboarden, Skeleton,
Skiakrobatik, Ski Stunts, Skitraining und –wettkämpfe, Schneebobfahren, Skidoo-Fahren (unter
Aufsicht), Skifahren, Skydiving, Snowbiking, Snowboarden, Schneemobilfahren (unter Aufsicht),
Schneeschuhlaufen, Schneesurfen, Segelfliegen, Eisschnelllaufen, Rennschlittenfahren, Voltigieren,
Wakeboarden, Watercrossfahren, Wintertriathlon, Seilrutschen Bitte beachten: Verletzungen, die
bei der Ausübung dieser Sportarten entstehen, sind NUR durch die zusätzliche
Sportversicherung abgesichert.
Routineuntersuchungen, Impfungen oder andere Untersuchungen, wenn keine objektiven
krankheitsbedingten Anzeichen oder Beeinträchtigungen des normalen Gesundheitszustandes
vorliegen, sowie labordiagnostische oder röntgenologische Untersuchungen mit Ausnahme im
Hinblick auf eine Invalidität, die durch einen vorangegangenen Besuch oder Arzttermin festgestellt
wurde
Behandlung des temporomandibulären Gelenks
Ergo-, logopädische, Erholungs- oder Musiktherapie
Dienste oder Hilfsmittel, die durch eine(n) Verwandte(n) des (der) Versicherten verrichtet oder
bereitgestellt werden oder einer sonstigen Person, die in demselben Haushalt mit dem (der)
Versicherten zusammenlebt
Die Weigerung eines Arztes bzw. einer Ärztin oder eines Krankenhauses, der Gesellschaft alle
Krankenberichte und –unterlagen zur Verfügung zu stellen, führt zu der Ablehnung eines ansonsten
gültigen Anspruchs
Kosmetische oder plastische Chirurgie; dies gilt mit Ausnahme der Folgen eines versicherten Unfalls.
Im Zusammenhang mit der Police ist die Behandlung einer Deviation der Nasenscheidewand als
kosmetisches Verfahren zu betrachten
Elektive Operation oder eine elektive Behandlung, die bis zur Rückkehr des (der) Versicherten in sein
(ihr) Heimatland verschoben werden kann, wenn das Ziel der Reise darin besteht, ärztlichen Rat,
Behandlung oder eine Operation zu erhalten
Behandlung und Bereitstellung falscher Zähne oder von Zahnersatz, normalen Gehörtests und die
Bereitstellung von Hörgeräten
Augenrefraktionen oder Augenuntersuchungen zum Zweck der Verschreibung von korrektiven Linsen
für ein Brillengestell oder das Anpassen solcher Linsen, es sei denn, dies ist notwendig aufgrund
einer unfallbedingten Verletzung, die sich während der Versicherungsdauer ereignete
Behandlung wegen Alkoholismus oder Drogenabhängigkeit oder wegen Missbrauch anderer
Medikamente oder Narkotika
Verletzung oder Krankheit bzw. Behinderung, die sich der (die) Versicherte zuzog, während er (sie)
vollständig oder teilweise unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand; dies gilt nicht für
Medikamente, die behandlungsbezogen sind und durch einen Arzt für ein über diese Police
versichertes Leiden verschrieben wurden.
Jegliche geistigen und nervösen Störungen oder Erholungskuren, es sei denn, die Police bietet
anderweitigen Versicherungsschutz (einschließlich Essstörungen wie etwa Anorexie und Bulimie)
Behandlung während eines Versorgungsaufenthalts vorrangig mit Freiheitsentzug, zur Fortbildung
oder Rehabilitation oder Krankenpflegediensten
Angeborene Abnormitäten und Leiden, die sich hieraus entwickeln oder hierdurch entstehen
Die Kosten des nicht benutzten Flugtickets des (der) Versicherten für die Rückreise in sein (ihr)
Heimatland, in welches die medizinisch bedingte Evakuierung oder Rückführung und/oder
Überführung der sterblicher Überresten stattgefunden hat
Unkosten infolge oder im Zusammenhang mit vorsätzlich beigebrachten Verletzungen oder
Krankheiten
Diagnose oder Behandlung von Akne
Diagnose oder Behandlung einer Geschlechtskrankheit (begrenzt auf $500)
Unkosten infolge oder im Zusammenhang mit dem Begehen einer Straftat
Verletzung infolge der Teilnahme an einer Bergsteigeveranstaltung, bei der in der Regel mit Anseilen
und Bergführern gearbeitet wird; dasselbe gilt für Drachenfliegen, Bungeejumping, Pferde- , Autooder Motorradrennen, Parasailing
Behandlungen, die gemäß einer anderen individuellen oder Gruppenpolice bezahlt werden oder
gemäß einem anderen Dienst oder einer anderen arbeitgeberseitig bereitgestellten, im Voraus
zahlbaren Krankenversicherung, in dem Maße wie eine solche bereitgestellt oder bezahlt ist, oder
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gemäß einem vorgeschriebenen staatlichen Programm oder einer Einrichtung, das bzw. die zur
kostenlosen Behandlung von Einzelpersonen eingerichtet ist
Verletzungen, für die Leistungen gemäß einer Kraftfahrzeugversicherung gezahlt werden
Zahnärztliche Versorgung, es sei denn, infolge einer durch einen Unfall verursachten Verletzung der
natürlichen Zähne oder im Fall eines zahnärztlichen nach dem allgemeinen Plan versicherten Notfalls
Zahnprophylaktische Leistungen
Medikamente,
Behandlungen
oder
Verfahren
zur
Empfängnisbegünstigung
oder
Empfängnisverhütung oder zur Verhinderung des Geburtsvorgangs, einschließlich jedoch nicht
hierauf begrenzt: künstliche Befruchtung, Behandlung von Infertilität oder Impotenz, Sterilisierung
oder Umkehrung von Sterilisierung oder Abtreibung
Behandlung infolge von Transplantierung menschlicher Organgewebe und hierauf bezogene
Behandlung
Schwache, verkrampfte oder platte Füße, Hühneraugen, Hornhaut oder Fußnägel
Nicht medizinische Unkosten, wie etwa Telefongebühren, Transportkosten, persönliche Artikel.
Diese Versicherung findet keine Anwendung, wenn Handels- oder Wirtschaftssanktionen oder andere
Gesetze oder Regulierungen uns daran hindern, Versicherungsleistungen zu erbringen. Das schließt die
Zahlungen von Forderungen ein, ist aber nicht darauf begrenzt.
Rechtsübergang
Insoweit das Unternehmen für einen durch den (die) Versicherte(n) erlittenen Verlust Leistungen erbracht
hat, übernimmt die Company die Rechte und Rechtsbehelfe, die dem (der) Versicherten im Rahmen des
Versicherungsfalles zustanden. Dieser Vorgang wird als Rechtsübergang bezeichnet. Der (die)
Versicherte muss der Company dabei helfen, deren Rechte gegen die Partei, die für den
Versicherungsfall verantwortlich ist, zu wahren. Dies bedeutet u.U. das Unterzeichnen von Unterlagen
und das Einleiten sonstiger Schritte, die die Company zumutbarerweise verlangen kann. Wenn die
Company die Rechte eines (einer) Versicherten übernimmt, muss der (die) Versicherte das jeweils
ordnungsgemäße Rechtsübergangsformular, das von der Company bereitgestellt wird, unterzeichnen.
Definitionen
„Mitversicherung“ bezeichnet den prozentualen Anteil der berechtigten versicherten Kosten, nach
Abzug der Selbstbeteiligung. Dieser Anteil liegt in der Verantwortung des (der) Versicherungten und
muss von ihm (ihr) gezahlt werden. Der Mitversicherungsbetrag ist im Leistungskatalog unter jeder
aufgelisteten Leistung aufgeführt.
„Gesellschaft“ ist die ACE American Insurance Company.
„Gedeckter Unfall“ oder „unfallbedingt“ bezeichnet ein Ereignis, das unabhängig von Krankheit und
ohne eigenes Verschulden zu einer Körperschädigung einer versicherten Person führt.
„Gedeckte Kosten“ sind die Kosten für medizinisch notwendige Dienste, Versorgung oder Behandlung;
aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls; verschrieben, vorgenommen oder angeordnet von einem
Arzt; angemessene und übliche Kosten; die während der Laufzeit der Police entstehen und die die im
Leistungskatalog aufgeführten Höchstgrenzen für die einzelnen Leistungen nicht übersteigen.
„Selbstbehalt“ bezeichnet die Höhe des Betrages, der bei den abgedeckten Leistungen von jeder
versicherten Person selbst zu tragen ist. Dieser Betrag ist von jeder versicherten Person zu leisten,
bevor die Gesellschaft leistet. Die Höhe des Selbstbehalts ist im Leistungskatalog aufgeführt.
„Invalidität“ wird hier in Bezug auf medizinische Ausgaben verwendet und bezeichnet eine Krankheit
oder eine unfallbedingte Verletzung, die entsprechend den Angaben in der Police von einem Arzt
medizinisch versorgt werden muss.
„Arzt“ bedeutet in der Police einen Doktor der Medizin oder einen Doktor der Osteopathie, der eine
Zulassung im Bereich Medizin bzw. für das Durchführen von Operationen entsprechend den ortsüblichen
gesetzlichen Bestimmungen besitzt. Diese Definition schließt jedoch Chiropraktiker und
Physiotherapeuten aus.
„Datum des Inkrafttretens“: Eine berechtigte Person wird an dem jeweils später eintretenden
Zeitpunkt, dem Inkrafttreten der Police oder dem Datum, an dem der (die) Versicherte berechtigt ist,
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vorausgesetzt, die erforderliche Prämie wurde bezahlt, versichert.
„Elektive Operation und elektive Behandlung“ bezeichnet eine chirurgische oder medizinische
Behandlung, die nicht aufgrund pathologischer oder traumatischer Veränderungen der Funktion oder
Struktur in einem Teil des Körpers notwendig wird, auch wenn diese erstmalig nach dem Datum des
Inkrafttretens des Versicherungsschutzes auftreten,. Elektive Operationen sind u. a., jedoch nicht nur
Beschneidung, Abbinden der Eileiter, Vasektomie, Brustverkleinerung, operative Geschlechtsumwandlung und submuköse Resektion und/oder eine andere chirurgische Korrektur von
Nasenscheidewandverkrümmung mit Ausnahme von solchen Fällen, wenn dies im Rahmen einer
versicherten, akuten, eitrigen Nasennebenhöhlenentzündung erforderlich ist. Elektive Operation bezieht
sich nicht auf kosmetisch bedingte chirurgische Eingriffe, die aufgrund eines versicherten Unfalles
notwendig sind. Elektive Behandlungen sind u.a., jedoch nicht nur Behandlung von Akne, nicht
bösartigen Warzen und Leberflecken, Gewichtsreduzierung, Unfruchtbarkeit oder Lernbehinderung.
„Berechtigte Ansprüche“ sind Ansprüche, die von der Gesellschaft übernommen werden, um
Auslagen zu erstatten, die infolge einer medizinisch notwendigen Dienstleistung, Versorgung oder
Behandlung entstehen; aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls; verschrieben, vorgenommen oder
angeordnet von einem Arzt; angemessene und übliche Kosten; die im Versicherungszeitraum dieser
Police entstanden sind und die die im Leistungskatalog aufgeführten Höchstgrenzen für die einzelnen
Leistungen nicht übersteigen.
„Notfall“ bezeichnet einen Zustand, der durch eine Verletzung oder Krankheit verursacht wurde, und
sich durch Symptome von suffizienter Schwere äußert, bei denen ein umsichtiger Laie mit einem
durchschnittlichen Gesundheits- und Medizinverständnis erwarten würde, dass das Ausbleiben von
sofortiger medizinischer Betreuung die Gesundheit der Person in ernste Gefahr bringen würde.
„Familienmitglied“ bezeichnet den Ehepartner, Lebensgefährten, ein Elternteil, ein Großelternteil,
Bruder, Schwester oder Kind der versicherten Person.
„Heimatland“ bezeichnet das Land des gewöhnlichen Aufenthaltes und ständigen Wohnsitzes der
versicherten Person.
„Krankenhaus“ wie es in dieser Police verwendet wird, bezeichnet (im Gegensatz zu einer Einrichtung
für Ältere, chronisch Kranke oder Kur-, Alten- und Pflegeheime) ein Krankenhaus, das entsprechend den
Gesetzen für die Pflege und Behandlung kranker und verletzter Personen zuständig ist, über
Diagnoseeinrichtungen und Operationssäle verfügt und einen 24-h-Pflegedienst unter medizinischer
Leitung besitzt.
„Verletzung“ bezeichnet in der Police Körperverletzung, die während der Gültigkeitsdauer dieser Police
allein und direkt durch Gewalt, unfallbedingt, von außen und sichtbar verursacht wurde und die direkt
und unabhängig von allen anderen Ursachen der mit dieser Police versicherten Invalidität resultiert.
„Medizinisch notwendig“ oder „Medizinische Notwendigkeit“ bezeichnet Leistungen und
Versorgungen während des Versicherungszeitraumes, die die Gesellschaft wie folgt festlegt: 1)
angemessen und notwendig bei Symptomen und Diagnosen oder direkte Pflege und Behandlung der
Beschwerden der versicherten Person; 2) allgemein üblich für die Behandlung der Beschwerden der
versicherten Person im Rahmen der Standards des Gesundheitswesens; 3) nicht vorrangig zum Vorteil
der versicherten Person, des Arztes der versicherten Person bzw. eines anderen Dienstleisters oder
einer anderen Person; 4) nicht experimentell/zu Forschungszwecken oder unerprobt, anerkannt durch
das Gesundheitswesen oder die für jede Art von Forschungsprogramm verwendet werden; und 5) nicht
überzogen in Bezug auf Umfang, Dauer oder Intensität, um eine sichere angemessene und adäquate
Behandlung sicherzustellen.
„Gemüts- und Nervenkrankheiten“ bezeichnet eine psychische oder emotionale Krankheit bzw. eine
Verhaltensstörung.
„Ständiger Wohnsitz“ bezeichnet das Land, in dem sich die versicherte Person für gewöhnlich aufhält
und ihren Lebensmittelpunkt hat und in das sie beabsichtigt zurückzukehren.
„Vorerkrankung“ bezeichnet eine Krankheit, ein Leiden oder einen anderen Zustand der versicherten
Person, der in dem in der Leistungsübersicht angegebenen Zeitraum vor dem Inkrafttreten des
Versicherungsschutzes dieser Police für die versicherte Person: 1) erstmalig aufgetreten ist, sich
verschlimmert hat, akut wurde, oder Symptome aufgetreten sind, die eine Person veranlasst hätten,
Diagnose, Behandlungen oder Medikamente einzuholen; oder 2) es erfordert verschriebene Arzneimittel
oder Medikamente einzunehmen, es sei denn der Zustand für welchen die verschriebenen Arzneimittel
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oder Medikamente einzunehmen sind, bleibt ohne Änderungen in der erforderlichen Verschreibung
kontrolliert; oder 3) wurde von einem Arzt behandelt oder die Behandlung wurde von einem Arzt
empfohlen.
„Angemessen und üblich“ bezeichnet den Maximalbetrag, den die Gesellschaft für die
eingeschlossenen Leistungen, die die versicherte Person beanspruchen kann, als angemessen und
üblich erachtet, und zwar bis zur Höhe der tatsächlich berechneten Kosten. Die Bestimmungen der
Gesellschaft orientieren sich an: 1) Beträgen, die von anderen Serviceanbietern für dieselbe oder eine
ähnliche Leistung am selben Ort unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Verletzung oder
Krankheit in deren Zusammenhang die Leistung erbracht wurde, berechnet werden; 2) gewöhnlichen
medizinischen Umständen, für die Extrazeit, Können oder Erfahrung benötigt wird; und 3) anderen
Faktoren, die die Gesellschaft als relevant ansieht, z.B. Quellen jeweiliger Gebührenspannen.
„Angehöriger“ bezeichnet den Ehepartner, ein Elternteil, Bruder, Schwester, Kind, Großmutter,
Großvater, Enkel, Stiefvater, Stiefmutter, Stiefkind, Stiefbruder, Stiefschwester, Schwiegermutter,
Schwiegervater, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwager und Schwägerin, Tante, Onkel, Nichte,
Neffe, Vormund, Mündel bzw. Cousine und Cousin der versicherten Person.
„Krankheit“ bezeichnet in der Police Erkrankungen und Krankheiten jedweder Art, die nach dem
Inkrafttreten der Police eingetreten sind sowie die durch diese Police versichere Invalidität.
„Beendigung der Versicherung“ bedeutet, der Versicherungsschutz für die (den) Versicherte(n) endet
bei dem zuerst eintretenden Ereignis der folgenden Ereignisse: 1) Das Datum, an dem die Hauptpolice
endet; 2) Das Datum, an dem der (die) Versicherte nicht mehr berechtigt ist; oder 3) Der letzte Tag der
Versicherungszeit, die von der teilnehmenden Organisation für den (die) Versicherten gewünscht und
für die die Versicherungsprämie bezahlt wurde.
Wichtiger Hinweis
Diese Police bietet Reiseversicherungsleistungen für Personen, die außerhalb ihres Heimatlandes
reisen. Diese Police begründet keinen umfassenden Krankenversicherungsschutz (oft als
„Hauptkrankenversicherungsschutz“ bezeichnet) und deckt die individuelle Verpflichtung einer Person,
die Anforderung nach einem notwendigen Mindestversicherungsschutz gemäß dem Affordable Care Act
(ACA) sicherzustellen, nicht ab.
Für weitere Informationen über den ACA, wenden Sie sich bitte an www.HealthCare.gov
Diese Information bietet eine kurze Beschreibung der wichtigen Bestandteile der Versicherung. Es ist
kein Versicherungsvertrag. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsschutzes sind in
der Police dargelegt, die in dem Bundesstaat ausgestellt wurde, in dem die Police unter der
Formularnummer AH-15090 ausgehändigt wurde. Die vollständigen Details können in der Hauptpolice
nachgelesen werden, die Sie bei Au Pair in America anfordern können. Die Police unterliegt dem
Landesgesetz des Bundesstaates, in dem die Police ausgestellt wurde. Bitte behalten Sie diese
Information als Bezugspunkt.
Cultural Insurance Services International (CISI)
1 High Ridge Park, Stamford, CT 06905
Tel. 203-399-5130 | Fax: 203-399-5596
[email protected] | www.culturalinsurance.com
Bitte beachten: Die Versicherungspolice steht nur in englischer Sprache zur Verfügung und im Falle
eines Rechtstreits ist der Wortlaut der englischsprachigen Version maßgeblich. Die Übersetzung dient
lediglich dem Zweck der Information und ist nicht dahingehend auszulegen, dass hierdurch die
Versicherungspolice oder der Antrag modifiziert oder verändert werden. Die in dem Antrag enthaltenen
Aussagen reflektieren aufgrund linguistischer Unterschiede nicht unbedingt den Inhalt des
englischsprachig verfassten Antrags oder der Police.
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Haftpflicht- und Sachversicherung
Für Au Pair in America Teilnehmer/innen 2015
Die Police gilt vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
Verwaltet von Cultural Insurance Services International • 1 High Ridge Park • Stamford, CT 06905
Diese Versicherung wird von American Empire Surplus Lines Insurance Company, A Delaware Stock
Company übernommen
Versicherungszeitraum: Erster Geltungstag der Haftpflicht- und Sachversicherung ist der Tag, an dem
Sie ihr Heimatland verlassen, um Teilnehmer des Programms zu werden. Der Versicherungsschutz
endet, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

Ablauf des Versicherungszeitraumes

Ausscheiden aus dem Programm

Rückkehr in Ihr Heimatland nach Programmende
Leistungsbeschreibung:
Privathaftpflichtversicherung (Police #15CG61045)
Der Versicherer zahlt in Ihrem Namen alle Summen, zu deren Zahlung Sie rechtlich verpflichtet sind im
Hinblick auf die Abgeltung von einem Schadenersatz für private Haftpflichtansprüche, die gegen Sie
erhoben und dem Versicherer während der Versicherungsdauer gemeldet wurden. Die
Versicherungsdauer umfasst Ihren gesamten Aufenthalt in den USA (der 13. Aufenthaltsmonat ist jedoch
nicht enthalten). Die private Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Die
Deckungssumme liegt bei max. $100.000 je Schaden, und es besteht ein Gesamtdeckungslimit in Höhe
von $200.000 je Versicherungsdauer je Au Pair.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet folgende Leistungen:
-
Medizinische Kosten: Der Versicherer zahlt bis zu $5.000 im Namen des (der) Versicherten für
medizinische Versorgungskosten infolge eines Unfalls, den der (die) Versicherte verursacht hat
und der zu einem Personenschaden an einer anderen Person als dem (der) Versicherten führte.
-
Zusätzliche Lebenshaltungskosten: Wenn der (die) Versicherte einen Schaden verursacht, der
dazu führt, dass der Aufenthaltsort des (der) Versicherten (das Haus der Gastfamilie) nicht länger
bewohnbar ist, so zahlt der Versicherer im Namen des (der) Versicherten für eine notwendige
Erhöhung der Lebenshaltungskosten, die der Gastfamilie entstehen, einen Betrag von bis zu
$5.000 je Versicherungsdauer, damit der Haushalt in der Lage ist, seinen normalen
Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
-
Zahlung des Selbstbehalts gemäß Hausbesitzerhaftpflicht- und Hausratversicherung: Wenn
ein Schaden, der von dem (der) Versicherten verursacht wurde, zu einem Anspruch führt, der über
eine gültige und ersatzpflichtige Hausbesitzerhaftpflicht- und Hausratversicherung der Gastfamilie
für den versicherten Aufenthaltsort abgesichert ist, übernommen wird, so zahlt der Versicherer der
Gastfamilie im Namen des (der) Versicherten die Summe des Selbstbehalts der
Hausbesitzerhaftpflicht- und Hausratversicherung jeweils bis zu einer Höhe von maximal $1.000 je
Au Pair und je Versicherungsdauer.
Bitte beachten: Auf diese Leistung sind spezifische Ausschlüsse anwendbar (am häufigsten ist
dies ein Schaden, der durch das Führen eines Kraftfahrzeugs durch den (die) Versicherte(n)
verursacht wird).
Bevor Sie einen Anspruch geltend machen, wenden Sie sich bitte hinsichtlich weiterer
Informationen an CISI.
Leistung bei Verlust und Beschädigung persönlicher Wertgegenstände (Police # 15MP24971)
-
Der Versicherer bietet einen Versicherungsschutz im Wert von $2.500 zur Absicherung Ihrer
persönlichen Wertgegenstände im Fall von Diebstahl, Brand oder Unfall während Ihres Aufenthalts
in den Vereinigten Staaten.
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-
Je Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von $250 zu zahlen (dieser Eigenanteil verringert
sich mit Erwerb des Reise- und Sportpaketes auf $100).
-
Erstattet wird der jeweilige Wert zum Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles; nicht
abgedeckt sind Verlust oder Beschädigung aufgrund von Gebrauch, Abnutzung, Verschleiß oder
grobe Fahrlässigkeit.
-
Für bestimmte Dinge gibt es spezielle Obergrenzen wie z.B. max. $100 für Bargeld, $250 für
Reisepässe und in Gesamtsumme $1.000 für Diebstahl von Schmuck, Uhren und Fotoapparaten.
Bitte beachten: Eine vollständige Liste der speziellen Obergrenzen und Ausschlüsse erhalten Sie
auf Anfrage von CISI.
Bevor Sie einen Anspruch geltend machen, wenden Sie sich bitte zwecks weiterer Informationen
an CISI.
Bitte beachten: Die Versicherungspolice steht nur in englischer Sprache zur Verfügung und im Falle
eines Rechtstreits ist der Wortlaut der englischsprachigen Version maßgeblich. Die Übersetzung dient
lediglich dem Zweck der Information und ist nicht dahingehend auszulegen, dass hierdurch die
Versicherungspolice oder der Antrag modifiziert oder verändert werden. Die in dem Antrag enthaltenen
Aussagen reflektieren aufgrund linguistischer Unterschiede nicht unbedingt den Inhalt des
englischsprachig verfassten Antrags oder der Police.
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