Weiterführende Schulen: Übertrittsbedingungen aus der Sekundarschule E Stand: August 2015 Gymnasium BL (Oberwil) FMS BL (Gymn. Oberwil) Gymnasien BS Zeugnis des 1. Semesters im 9. Schuljahr: in den Fächern D, F, E und M ein Notenschnitt von 5.0. Die Eignung wird von der Klassenkonferenz bejaht. Die Aufnahme erfolgt provisorisch. Zeugnis des 1. Semesters im 9. Schuljahr: in den Fächern D, F/ E und M ein Notenschnitt von 4.7. Der Notenschnitt von F und E zählt ungerundet als eine Note. M zählt doppelt. Die Aufnahme ist definitiv. Bei nicht Erreichen der Voraussetzungen, ist eine Aufnahmeprüfung an der Kantonsschule Olten zu absolvieren, da der Kanton BL keine Aufnahmeprüfungen durchführt. Provisorische Aufnahme in eine 2. KL (9. SJ), wenn im Zeugnis des 1. Semesters im 9. Schuljahr in D, F, E und M ein Notenschnitt von mind. 5.0 erreicht wird. Die Eignung wird von der Klassenkonferenz bejaht. Die Aufnahme erfolgt provisorisch. M:\OZL\Schule\Weiterführende Schulen\WeiterführSchulen_Übertrittsbeding_Sek E ohne WMS.doc FMS BS - Gymn. Münsterplatz - Gymn. Bäumlihof - Gymn. Kirschgarten - Gymn. Leonhard - Wirtschaftsgymnasium Prüfungsfrei: Erfüllte Promotionsbedingungen im Zeugnis des 1. Semesters im 9. Schuljahr und in den Fächern D, F/ E und M ein Notenschnitt von 4.7. Der Notenschnitt von F und E zählt ungerundet als eine Note. M zählt doppelt. Die Aufnahme ist definitiv. Bei nicht Erreichen der Voraussetzungen, ist eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Weiterführende Schulen: Übertrittsbedingungen aus der Sekundarschule P Stand: August 2015 Gymnasium BL (Oberwil) FMS BL (Gymn. Oberwil) Gymnasien BS Def. Beförderung in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres sowie in den Fächern D, M und F ein Notenschnitt von 4.0. Bei Erreichen der Bedingungen nur in einem der beiden Zeugnisse erfolgt die Aufnahme provisorisch. Def. Beförderung in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres. Bei Erreichen der Bedingungen nur in einem der beiden Zeugnisse erfolgt die Aufnahme provisorisch. Def. Beförderung in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres sowie in den Fächern D, F und M ein Notenschnitt von mind. 4.0. Bei Erreichen der Bedingungen nur in einem der beiden Zeugnisse erfolgt die Aufnahme provisorisch. Besonderheiten für die Schuljahre 2015/16 bis 2017/18: Der Eintritt in den beschleunigten 3-jährigen Gymnasialzug erfolgt definitiv, wer in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres definitiv befördert ist, in D, F und M einen Notenschnitt von mind. 4.0 hat und zusätzlich im Zeugnis Ende des 9. Schuljahres in allen Promotionsfächern mind. ein Notenschnitt von 4.5. Ungenügende Fächer zählen doppelt. Bei nicht Erreichen der Bedingungen, erfolgt ein definitiver Eintritt in den 4jährigen Zug. Eine freiwillige Anmeldung in den 4-jährigen Zug ist möglich. M:\OZL\Schule\Weiterführende Schulen\WeiterführSchulen_Übertrittsbeding_Sek P ohne WMS.doc FMS BS - Gymn. Münsterplatz - Gymn. Bäumlihof - Gymn. Kirschgarten - Gymn. Leonhard - Wirtschaftsgymn. Def. Beförderung in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres. Bei Erreichen der Bedingungen nur in einem der beiden Zeugnisse erfolgt die Aufnahme provisorisch.
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