Weiterfhrende_Schulen

Weiterführende Schulen: Übertrittsbedingungen aus der
Sekundarschule E
Stand: August 2015
Gymnasium BL
(Oberwil)
FMS BL
(Gymn. Oberwil)
Gymnasien BS
Zeugnis des 1. Semesters im
9. Schuljahr: in den Fächern D, F, E
und M ein Notenschnitt von 5.0. Die
Eignung wird von der Klassenkonferenz bejaht. Die Aufnahme erfolgt
provisorisch.
Zeugnis des 1. Semesters im
9. Schuljahr: in den Fächern D, F/ E und
M ein Notenschnitt von 4.7. Der Notenschnitt von F und E zählt ungerundet als
eine Note. M zählt doppelt. Die Aufnahme ist definitiv. Bei nicht Erreichen der
Voraussetzungen, ist eine Aufnahmeprüfung an der Kantonsschule Olten zu
absolvieren, da der Kanton BL keine
Aufnahmeprüfungen durchführt.
Provisorische Aufnahme in eine 2. KL
(9. SJ), wenn im Zeugnis des
1. Semesters im 9. Schuljahr in D, F, E
und M ein Notenschnitt von mind. 5.0
erreicht wird.
Die Eignung wird von der Klassenkonferenz bejaht. Die Aufnahme erfolgt provisorisch.
M:\OZL\Schule\Weiterführende Schulen\WeiterführSchulen_Übertrittsbeding_Sek E ohne WMS.doc
FMS BS
- Gymn. Münsterplatz
- Gymn. Bäumlihof
- Gymn. Kirschgarten
- Gymn. Leonhard
- Wirtschaftsgymnasium
Prüfungsfrei: Erfüllte Promotionsbedingungen im Zeugnis des 1.
Semesters im 9. Schuljahr und in
den Fächern D, F/ E und M ein
Notenschnitt von 4.7. Der Notenschnitt von F und E zählt ungerundet als eine Note. M zählt doppelt.
Die Aufnahme ist definitiv. Bei nicht
Erreichen der Voraussetzungen, ist
eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
Weiterführende Schulen: Übertrittsbedingungen aus der
Sekundarschule P
Stand: August 2015
Gymnasium BL
(Oberwil)
FMS BL
(Gymn. Oberwil)
Gymnasien BS
Def. Beförderung in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres sowie in den
Fächern D, M und F ein Notenschnitt
von 4.0. Bei Erreichen der Bedingungen nur in einem der beiden
Zeugnisse erfolgt die Aufnahme
provisorisch.
Def. Beförderung in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres. Bei Erreichen
der Bedingungen nur in einem der
beiden Zeugnisse erfolgt die Aufnahme provisorisch.
Def. Beförderung in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres sowie in den
Fächern D, F und M ein Notenschnitt
von mind. 4.0. Bei Erreichen der Bedingungen nur in einem der beiden
Zeugnisse erfolgt die Aufnahme provisorisch.
Besonderheiten für die Schuljahre
2015/16 bis 2017/18: Der Eintritt in den
beschleunigten 3-jährigen Gymnasialzug erfolgt definitiv, wer in beiden
Zeugnissen des 9. Schuljahres definitiv
befördert ist, in D, F und M einen Notenschnitt von mind. 4.0 hat und zusätzlich im Zeugnis Ende des 9. Schuljahres in allen Promotionsfächern
mind. ein Notenschnitt von 4.5. Ungenügende Fächer zählen doppelt. Bei
nicht Erreichen der Bedingungen, erfolgt ein definitiver Eintritt in den 4jährigen Zug. Eine freiwillige Anmeldung in den 4-jährigen Zug ist möglich.
M:\OZL\Schule\Weiterführende Schulen\WeiterführSchulen_Übertrittsbeding_Sek P ohne WMS.doc
FMS BS
- Gymn. Münsterplatz
- Gymn. Bäumlihof
- Gymn. Kirschgarten
- Gymn. Leonhard
- Wirtschaftsgymn.
Def. Beförderung in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres. Bei Erreichen
der Bedingungen nur in einem der
beiden Zeugnisse erfolgt die Aufnahme provisorisch.