Latente Steuern

Bilanzierung latenter Steuern
Matthias Gröne
Bilanzierung von latenten Steuern
Relevanz der Thematik
 Latente Steuern sind das Resultat von Differenzen zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz

In der jüngeren Vergangenheit sind die Differenzen deutlich
angestiegen
Abweichung
Abweichung
Einheitsbilanz
HGB
BilMoG
Internationalisierung
EStG
Aufgabe
formelle
StEntlG 99/00/02 Maßgeblichkeit
 Weiteres Vorgehen:

Aufbereitung der Bilanzierungsvorschriften anhand des
Gesetzestextes in § 274 HGB
Matthias Gröne
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Ansatzvorschrift
[Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen
von Vermögensgegenständen, Schulden und RAP und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen…]
 Differenzen entstehen, wenn in der Handelsbilanz eine andere
Bilanzierung als in der Steuerbilanz vorgenommen wird
DERZEIT
DERZEIT
DERZEIT
DERZEIT
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Vermögen in StBil
<
Vermögen in HBil
Schulden in StBil
>
Schulden in HBil
Vermögen in StBil
>
Vermögen in HBil
Schulden in StBil
<
Schulden in HBil
Steuerliches Ergebnis geringer als
das Ergebnis der Handelsbilanz
Matthias Gröne
Steuerliches Ergebnis höher als das
Ergebnis der Handelsbilanz
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Ansatzvorschrift
[…die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
abbauen…]
 Unterscheidung zwischen temporäre Differenzen, quasipermanente Differenzen und permanente Differenzen:
Temporäre Differenzen
Quasi-Perm. Differenz.
Permanente Differenz.
Differenzen bauen
sich automatisch ab
[Prinzip der
Zweischneidigkeit
der Bilanz]
(Bsp: Unterschiedliche
Abschreibungsmethode)
Differenzen bauen
sich im gewöhnlichen
Geschäftsgang nicht
ab, können sich aber
theoretisch abbauen
(Bsp: Unterschiedliche
Grundstücksbewertung)
Differenzen können
sich auch theoretisch
nicht abbauen
(Bsp: Nicht abziehbare
Betriebsausgaben in der
Steuerbilanz)
Latente Steuern!
Latenten Steuern!
Keine latenten Steuern!
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Ansatzvorschrift
[…so ist eine sich daraus insgesamt ergebende
Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz
anzusetzen.]
 Künftige Steuerbelastung setzt voraus, dass künftig höhere
Erträge bzw. geringere Aufwendungen in der StBil entstehen
DERZEIT
DERZEIT
KÜNFTIG
KÜNFTIG
Fall 1
Fall 2
Fall 1
Fall 2
Vermögen in StBil
<
Vermögen in HBil
Schulden in StBil
>
Schulden in HBil
Steuerbelastender
Abbau der
Differenz
Steuerbelastender
Abbau der
Differenz
Steuerliches Ergebnis geringer als
das Ergebnis der Handelsbilanz
Matthias Gröne
Steuerliches Ergebnis höher als das
Ergebnis der Handelsbilanz
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Ansatzvorschrift
[…so ist eine sich daraus insgesamt ergebende
Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz
anzusetzen.]
DERZEIT
KÜNFTIG
Steuerliches Ergebnis geringer als
das Ergebnis der Handelsbilanz
Steuerliches Ergebnis höher als
das Ergebnis der Handelsbilanz
 Es liegen passive latente Steuern vor; passiv, da die künftige
Steuerbelastung eine Art Schuld gegenüber dem Finanzamt
darstellt
 Für diese passiven latenten Steuern besteht eine Passivierungspflicht [„so ist“]
Matthias Gröne
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Ansatzvorschrift
[Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung
kann als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt
werden.]
 Künftige Steuerentlastung setzt voraus, dass künftig geringere
Erträge bzw. höhere Aufwendungen in der StBil entstehen
DERZEIT
DERZEIT
KÜNFTIG
KÜNFTIG
Fall 3
Fall 4
Fall 3
Fall 4
Vermögen in StBil
>
Vermögen in HBil
Schulden in StBil
<
Schulden in HBil
Steuerentlastender
Abbau der
Differenz
Steuerentlastender
Abbau der
Differenz
Steuerliches Ergebnis höher als das
Ergebnis der Handelsbilanz
Matthias Gröne
Steuerliches Ergebnis geringer als
das Ergebnis der Handelsbilanz
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Ansatzvorschrift
[Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung
kann als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt
werden.]
DERZEIT
KÜNFTIG
Steuerliches Ergebnis höher als
das Ergebnis der Handelsbilanz
Steuerliches Ergebnis geringer als
das Ergebnis der Handelsbilanz
 Es liegen aktive latente Steuern vor; aktive, da die künftige
Steuerentlastung eine Art Forderung gegenüber dem Finanzamt
darstellt
 Für diese aktiven latenten Steuern besteht ein Aktivierungswahlrecht [„kann“]
Matthias Gröne
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Ansatzvorschrift
[…eine sich daraus insgesamt ergebende…]
 Wichtig: Der Gesetzgeber stellt auf eine Gesamtbetrachtung
der latenten Steuern ab, d.h. es ist bspw. unzulässig


nur aktive und/oder passive latente Steuern auf ausgewählte
Differenzen zu aktivieren,
aktive latente Steuern bei einer sich insgesamt ergebenden
künftigen Steuerbelastung (also in Summe höherer passiver
latenten Steuern) gar nicht zu berücksichtigen.
Beispiel: Bei der X-AG ergeben sich im Geschäftsjahr 2015 drei Sachverhalte, die in der
Steuerbilanz anders bilanziert werden als in der Handelsbilanz. Die Differenzen A und B führen
jeweils zu aktiven latenten Steuern von 30, Differenz C zu passiven latenten Steuern von 70.
Lösung: Die Gesamtbetrachtung verlangt, dass die Differenzen summiert werden, danach ergeben
sich insgesamt 60 aktive und 70 passive latente Steuern. Die 60 aktive latente Steuern nicht zu
bilanzieren, wäre aufgrund der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung unzulässig.
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Bewertungsvorschrift
[Die Beträge der sich insgesamt ergebenden Steuerbe- und
–entlastung sind mit den unternehmensindividuellen
Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu
bewerten…]
 Maßgeblichkeit der künftigen Steuersätze!


Problem: Künftige Steuersätze sind vielfach nicht bekannt!
Daher werden hilfsweise zumeist die aktuellen
unternehmensindividuellen Steuersätze herangezogen
 Technisches Vorgehen:

Die Differenzen werden mit dem unternehmensindividuellen
Steuersatz multipliziert,

der sich hieraus ergebende Betrag wird bilanziert.
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Bewertungsvorschrift
[Die ausgewiesenen Posten sind aufzulösen, sobald die
Steuerbe- oder –entlastung eintritt…]
 Sobald sich die Differenzen abbauen [Eintritt des Effekts der
Zweischneidigkeit der Bilanz], werden die bilanzierten latenten
Steuern (sukzessive) aufgelöst

Eine Auflösung erfolgt auch, wenn mit dem Eintritt einer künftigen
Steuerbelastung oder Steuerentlastung nicht mehr zu rechnen ist

Bsp: Bilanzierung in der Steuerbilanz wird von der Betriebsprüfung
als unzulässig qualifiziert
 Spezialfall steuerliche Verlustvorträge

Sind bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern in Höhe der
innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung zu berücksichtigen
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Bilanzierung von latenten Steuern
Überblick über die Ausweisvorschrift
[Die sich ergebende Steuerbe- und die sich ergebende
Steuerentlastung können auch unverrechnet angesetzt werden]
 Der Gesetzgeber unterstellt damit als Regelausweis, dass aktive
latente Steuern und passive latente Steuern saldiert werden, so
dass nur der Überschuss ausgewiesen wird
Beispiel: Die X-AG hat insgesamt aktive latente Steuern von 60 und passive latente Steuern von 70.
Folgt die Gesellschaft nun dem Regelausweis, werden die aktiven mit den passiven latenten Steuern
saldiert, so dass nur der Überschuss von 10 als passive latente Steuern ausgewiesen wird.
 Abweichend hiervon können aktive und passive latente Steuern
auch unverrechnet ausgewiesen werden
Beispiel: Die X-AG hat insgesamt aktive latente Steuern von 60 und passive latente Steuern von 70.
Macht die Gesellschaft von diesem Wahlrecht Gebrauch, werden 60 aktive und 70 passive latente
Steuern ausgewiesen.
Matthias Gröne
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