Jahresbericht 2014 Vorwort des Präsidenten Liebe Beschäftigte unserer bayerischen Steuerverwaltung! Am 1. August 2015 wird das Bayerische Landesamt für Steuern 10 Jahre alt. Das Jubiläum wird Thema unseres Landesamtstages am 16. Juli 2015 sein. Mit einem Blick zurück auf die letzten zehn Jahre. Und einem Ausblick auf die nächsten zehn Jahre. In die Gründungsphase vor zehn Jahren fällt das Bild von Hans Schüller: Er verglich das aus den bisherigen Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg und dem Technischen Finanzamt neu entstandene Bayerische Landesamt für Steuern mit einer Hummel: Die könne angesichts ihrer Größe eigentlich nicht fliegen. Da sie das aber nicht wisse, klappe es mit dem Fliegen doch. Die „Hummel BayLfSt“ hat in den letzten zehn Jahren sehr erfolgreich das Fliegen gelernt. In fünf bis zehn Jahren wird zu den beiden großen Standorten Nürnberg und München eine weitere Dienststelle des Bayerischen Landesamtes für Steuern in Zwiesel hinzugekommen sein. Und in Neustadt a.d. Aisch eine Servicestelle Bayern-Server (25 Köpfe) unseres RZ Nord. Die Hummel wird auch mit drei (großen) Standorten erfolgreich fliegen;-), da bin ich mir sicher. Bis es soweit ist, liegt aber eine anspruchsvolle Aufgabe vor uns. Für die dritte Dienststelle des Bayerischen Landesamtes für Steuern in Zwiesel sollen die Arbeitsplätze für 100 Beschäftigte aus dem Steuerbereich der Dienststelle München nach Zwiesel verlagert werden. So sieht es die vom Bayerischen Kabinett am 4. März 2015 beschlossene Heimatstrategie (im Entwurf) vor. Anspruchsvoll auch deswegen, weil durch Altersabgänge allein, die dann in Zwiesel nachbesetzt werden, der Aufbau in Zwiesel nur schwer zu bewerkstelligen sein wird. Umso wichtiger wird es daher sein, den Entwurf des Personalrahmenkonzepts, soweit es nicht nur die geltende Rechtslage beschreibt, möglichst bald aus dem Stadium der Ankündigung in verbindliche Rechtsformen zu überführen. Wer sich freiwillig melden soll, muss verlässliche Rahmenbedingungen haben. Und abschätzen können, was die „Verlagerung“ bringt. Ebenso wichtig ist, die Beschäftigten, nachdem die Entscheidung nun so gefallen ist, auf dem Weg der Umsetzung mitzunehmen. Dies gilt für die Verlagerung, die das Bayerische Landesamt trifft, ebenso wie für die Verlagerungen, die einzelne Finanzämter umzusetzen haben werden. Nach dem Stand bei Abfassung dieses Vorworts werden die Finanzämter Nürnberg Nord und Süd sowie Erlangen die Aufgaben der Arbeitnehmerstellen einschl. der zugehörigen Rechts- 3 Vorwort des Präsidenten behelfsstelle verlagern in sog. Bearbeitungsstellen an den Standorten der Finanzämter Obernburg (30 Köpfe) und Bad Neustadt a.d. Saale (50 Köpfe) sowie des Finanzamts Cham mit Außenstellen (41 Köpfe). Aus dem Verdichtungsraum München sollen Aufgaben nach Nördlingen verlagert werden (25 Köpfe). Und das Finanzamt Nürnberg Zentral soll die Grunderwerbsteuerstelle an das Finanzamt Lohr mit Außenstellen abgeben (13 Köpfe). Die Umsetzung dieser Verlagerungen wird in einer AG, zu deren erster Sitzung alle Beteiligten noch im April eingeladen werden sollen, vorbereitet werden. Für die Verlagerungen, die die Finanzämter betreffen, gibt es Blaupausen, auf die die AG zurückgreifen kann. Insbesondere kann die Einrichtung der Bearbeitungsstellen im seinerzeitigen Bezirk der Oberfinanzdirektion München auf eine inzwischen 25jährige Tradition zurück blicken. Auf der Amtsleitertagung, für die der vorliegende Jahresbericht erstellt worden ist, werden sicherlich schon erste Erkenntnisse zu den anstehenden Verlagerungen vorliegen. Ein Jahresbericht blickt üblicherweise zurück. Diesen Rückblick haben die Vizepräsidenten unseres Bayerischen Landesamtes für Steuern übernommen, Paul König für den IuK-Bereich und der „Neue“, Christoph Habammer, für den Steuerbereich. Ich will in diesem Zusammenhang nur drei Dinge hervorheben. Mit dem 10-Punkte-Programm für die IuK-Unterstützung, das nun sukzessive umgesetzt wird, gehen wir verstärkt auf die Sorgen und Nöte der Beschäftigten unserer bayerischen Finanzämter ein; erwähnen will ich nur die Verstärkung der Bandbreite unseres Finanzamtsnetzes sowie das Testcenter. Mit GINSTER-Master schaffen wir im Herbst/Winter 2015 die Grundlage für die Einführung der in Entwicklung begriffenen KONSENS-Verfahren am Finanzamt auf modernen Datenbanken; unsere über Jahrzehnte gewachsenen „SpeiKos“ (Speicherkonten) sind für die bundeseinheitlichen KONSENS-Verfahren nicht brauchbar. Und schließlich gibt das Diskussionspapier der „AG Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ Anlass zur Hoffnung, dass im Interesse der Beschäftigten vor allem die Abgabenordnung und damit die Verfahren am Finanzamt dem technisch und organisatorisch Möglichen angepasst werden. Die drei Beispiele zeigen exemplarisch: Die digitale Steuerverwaltung wird immer mehr Wirklichkeit. Der Weg dorthin ist manchmal noch mit Steinen gepflastert. Aber es gibt kein Zurück mehr. Und wer sieht, wie die Steuerverwaltung sich in den letzten Jahr(zehnt)en verändert hat und wie fast durchweg alle Beschäftigten den Weg zu einer modernen und digitalen Steuerverwaltung mitgegangen sind, wie sie das Neue zur alltäglichen Arbeit gemacht haben und aus der alltäglichen Arbeit Feedback für Neues geben, der kann nur Dank sagen, Lob, Respekt und Anerkennung. Und das möchte ich hiermit tun. Ich sage Ihnen, liebe Beschäftigte unserer bayerischen Finanzämter und unseres Bayerischen Landesamtes für Steuern, Dank, Lob, Respekt und Aner- 4 Vorwort des Präsidenten kennung für die hervorragende Arbeit, die Sie tagein, tagaus in den unterschiedlichsten Funktionen unter zum Teil nicht immer einfachen Rahmenbedingungen für unser Gemeinwesen leisten. Sie sind Spitze … Mit herzlichen Grüßen Ihr Roland Jüptner 5 Vorwort des Vizepräsidenten, Leiter des Bereichs IuK Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wieder soweit, wir blicken auf das Jahr 2014 zurück. Wie immer ein spannendes Jahr mit Höhen und Tiefen. Zu Beginn des Jahres mussten wir feststellen, dass die Stimmung vor Ort nicht die beste ist. Immer mehr Arbeit, immer mehr EDV, wo soll das noch hinführen? „Ich bin nur noch damit beschäftigt, den Fall in die Maschine zu bringen, ich komme nicht zu meiner eigentlichen Arbeit“. Eine Aussage die wir oft zu hören bekamen. Dies war Anlass, wie bereits im Jahr 2013, den Problemen auf den Grund zu gehen. Eine wichtige Erkenntnis hierbei war, dass es immer schwerer wird, neue Arbeits- bzw. Geschäftsprozesse, neue EDV-Verfahren zu verstehen. Man weiß oft nicht was man wo und warum eingeben soll. Fallen die Systeme aus, weiß man nicht welche Tätigkeiten oder Eingaben man noch machen kann und welche nicht. Der eine weiß wie ein Fehler der EDV „umschifft“ werden kann, der andere nicht. Kein Finanzamt ist wie das andere. Die einen haben z.B. alle FnD`s schon eingegeben, die anderen nicht. In Abhängigkeit davon, führen neue Programme zu Schwierigkeiten oder eben nicht. Erst jetzt erkennt man den Sinn der zusätzlichen Eingaben und wünscht sich, man hätte sie doch schon erledigt. Dies sind immer noch die Folgen des Umstiegs auf risikoorientierte Arbeitsweisen und Verfahren. Wir mussten auch feststellen, dass wir die Ämter mit Informationen überfluten. Teilweise über 50 Seiten Erklärungen zu neuen Verfahren, wer soll damit zu Recht kommen. Woher weiß ich was mich betrifft, was wichtig ist. Ohne Information wird es nicht gehen. Aber das Thema EDV wird auch immer mehr zum Thema vor Ort, zur Managementaufgabe im Finanzamt. Sowohl der Organisations- als auch der IT-Bereich des BayLfSt tun was sie können. Am Schluss – und das ist die neue Erkenntnis - bedarf es auch einer Umsetzung vor Ort. Durch neue Technologien wird die Notwendigkeit der Hardware-Betreuung vor Ort weniger, die Betreuung der Menschen, das Vermitteln von Information am Amt aber immer wichtiger. Dies entbindet nicht die IT von ihrer Verantwortung, für optimale EDV-Unterstützung zu sorgen, es macht die IT aber auch zur Chefsache im Finanzamt. 6 Vorwort des Vizepräsidenten, Leiter des Bereichs IuK Dabei wollen wir unterstützen. Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der Frage, wie das am besten zu bewerkstelligen sein wird. Ich versichere Ihnen, dass wir gemeinsam mit dem Steuerbereich weiterhin mit vollem Einsatz daran arbeiten, die Arbeitsbedingungen vor Ort weiter zu verbessern. Welche Aufgaben hierbei zu meistern waren, können Sie dem Jahresbericht entnehmen. Er vermittelt einen interessanten Überblick über das was wir für Sie tun. 2015 wird aus Sicht der EDV ein wichtiges Jahr. Mit Einführung von GINSTER Master kommt das erste zentrale KONSENS-Verfahren zum Einsatz. Die bisher sehr erfolgreiche Serverzentralisierung wird in 2015 alle restlichen Ämter umstellen. Auf Bundesebene haben sich die Länder nun für AUSTER entschieden. Das bayerische - Verfahren wird zur Bundeslösung und heißt ab jetzt sinnigerweise „Perle“. Seit 2014 befinden sich die Clearingstellen der ELSTER ausschließlich in Nürnberg, verteilt auf zwei Gebäude. Um Probleme schneller lösen zu können, werden wir unser zentrales HelpDesk und den Leitstand weiter ausbauen, ein Service den auch andere Ressorts gerne nutzen. Ich wünsche viel Spaß beim Lesen des Jahresberichtes Ihr Paul König 7 Vorwort des Vizepräsidenten, Leiter des Bereichs Steuer Liebe Angehörige der bayerischen Steuerverwaltung, der vorliegende Jahresbericht ist wieder Beleg ihrer Leistungsstärke. Gerade in Zeiten überhöhter und verengter medialer Diskussionen um einzelne Steuerhinterzieher, Swiss oder Luxemburg leaks sowie den neuen Begriff einer aggressiven Steuergestaltung sollte man den Blick für unsere gemeinsame Aufgabe nicht verlieren. Wir sollen Steuern gleichmäßig, gerecht und in der vom Gesetzgeber festgelegten Höhe erheben. Nicht nur weil das Steueraufkommen in 2014 erstmals in Bayern die 100 Mrd. Euro Grenze gerissen hat, haben Sie auch heuer diese Aufgabe wieder vorbildlich erfüllt. Der bayerische Haushaltsgesetzgeber hat die Bedeutung der Einnahmenverwaltung erkannt und gehandelt. Bereits im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden 200 neue Stellen, 600 Anwärterstellen und rund 850 Stellenhebungen im Steuerbereich geschaffen. Auch im Nachtragshaushalt 2014 wurde erstmals der Stellenkegel geöffnet. Als Ergebnis stehen 125 neue Stellen für unsere Finanzämter und 25 Stellen für den IuK-Bereich des Landesamtes. Trotz der bekannten angespannten Personallage und in Kenntnis des Personalabbaus anderer Flächenländer ist dies weitaus mehr als der vielzitierte „Tropfen auf den heißen Stein“. Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden 500 weitere Anwärterstellen und rund 300 Stellenhebungen für die Steuerverwaltung beschlossen. Im neuen Doppelhaushalt ist auch ein Stellenhebungskonzept für unser Ressort im Umfang von rund 3 Mio. € enthalten. Alle diese Maßnahmen sind Anerkennung Ihrer Arbeit und Leistung. Unsere Steuerverwaltung wird durch Altersabgänge in den nächsten 15 Jahren rund die Hälfte des Personals verlieren. Die hohen Anwärterzahlen garantieren einen Ersatz. Wir müssen aber nicht nur motivierte junge Berufsanfänger finden, sondern sie auch qualitativ hochwertig aus- und fortbilden. Investitionen in unsere Bildungseinrichtungen sind genehmigt. Der Finanzcampus Ansbach erhält neue Kapazitäten, Herrsching einen Erweiterungsbau, der Standort Kaufbeuren bleibt langfristig erhalten und in Kronach wird eine neue Ausbildungsstätte entstehen. Nicht minder wichtig ist die praktische Ausbildung in den Finanzämtern. Hier bitte ich um Ihr Engagement. Blickt man auf die Aktivitäten des Steuergesetzgebers im vergangenen Jahr erkennt man zwei Merkmale. Erstens: Änderungen sind vermehrt in Gesetzgebungsvorhaben verpackt, bei denen man Steuergesetzänderungen nicht vermutet. Beispielhaft seien das Kroatienan- 8 Vorwort des Vizepräsidenten, Leiter des Bereichs Steuer passungsgesetz und das Zollkodexanpassungsgesetz genannt. Zweitens und bedeutender: Der materielle Steuergesetzgeber hat eine Entlastung der Verwaltung als Ziel aus dem Auge verloren. Beispielhaft seien nur die Neuregelung der Selbstanzeige sowie die umsatzsteuerliche Rückabwicklung der Bauträgerfälle genannt. Es ist deshalb zu befürchten, dass uns die rechtsauslegenden BMF Schreiben im bekannten Umfang erhalten bleiben. Doch ein helles Licht leuchtet am Ende des Tunnels. Ende dieses Jahres wurde ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgelegt. Erarbeitet wurde das Papier vom BMF sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die dort vorgeschlagene grundlegende Änderung der Abgabenordnung bezweckt vor allem eines, den Bearbeitern und Bearbeiterinnen in den Finanzämtern Zeit zur Prüfung zu geben. Erreicht wird dies durch die Möglichkeit vollmaschinell geprüfte Steuerbescheide zu erlassen, die keiner personellen Prüfung bedürfen. Damit werden nicht nur die Vorteile der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens gehoben, sondern der Nutzen des Risikomanagementsystems kommt beim Beschäftigten direkt an. Sollte der Gesetzgeber handeln, werden zuerst die Arbeitnehmerstellen entlastet werden. Die Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse wird weiter voranschreiten. Die Abhängigkeit von funktionierenden EDV-Verfahren wird bleiben. IuK-Kenntnisse sind deshalb für alle Arbeitsbereiche genauso wichtig wie steuerfachliches Wissen. Kein anderer großer Verwaltungsbereich kann heute Anträge in einem rechtlich komplexen Umfeld elektronisch annehmen, maschinell prüfen und volldigitale Verwaltungsakte erlassen. Vielen Dank dafür, dass Sie mit der Eingabe der Daten, beispielsweise im Bereich der festsetzungsnahen Daten, eine wertvolle Investition dazu geleistet haben, die jetzt zunehmend Nutzen bringt. ELSTER und ELSTER-online-Portal sind die e government Projekte in Deutschland mit den höchsten Zuwachsraten und den besten Bürgerbewertungen. Belege für die Leistungsstärke unseres EDV-Bereiches im Landesamt. Die IuK hat viel getan, um die Stabilität der EDV Systeme in den Finanzämtern zu verbessern. Trotzdem wird es auch zukünftig Ausfälle geben, für die nicht selten das Landesamt und Bayern keine Verantwortung tragen. Hier bitte ich um Verständnis und vor allem Gelassenheit. Das Landesamt wird sich auch in 2015 als kompetenter Dienstleister der Finanzämter beweisen müssen. Dabei ist es ein nicht zu unterschätzender Vorteil, dass die Mittelbehörde einen leistungsstarken IT-Bereich hat und im KONSENS-Verbund die Hauptverantwortung trägt. Denn Personal, Organisation und steuerfachliche Themen sind nur mit IuK zu verwirklichen. Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre des Berichtes und freue mich, stell- 9 Vorwort des Vizepräsidenten, Leiter des Bereichs Steuer vertretend für die Kolleginnen und Kollegen des Bereiches Steuer, auf die weitere Zusammenarbeit. Ihr Dr. Christoph Habammer 10 Inhaltsverzeichnis Inhalt I. Dem Präsidenten direkt unterstellt .................................................................................. 16 1. Stabstelle 1 – Zentrale Vergabestelle ............................................................................. 16 II. Dem Vizepräsidenten Steuer direkt unterstellt ................................................................ 17 1. Planungsstab „Strategie München .................................................................................. 17 1.1. Aufbau des Steuerzentrums München – Errichtung und Fortentwicklung des Finanzamts München .......................................................................................... 17 1.2. Aufbau eines Datenerfassungs- und Scanzentrums in Wunsiedel ...................... 18 1.3. Zentralisierung der Finanzkassen ........................................................................ 18 III. Bereich Steuer – Abteilung 1........................................................................................... 19 1. Organisation und Verwaltung .......................................................................................... 19 1.1. Elektronische Hauptakte (eHa) in den Geschäftsstellen ...................................... 19 1.2. Wissensmanagement ........................................................................................... 20 1.3. Geschäftsprozessmanagement (GPM) ................................................................ 22 1.4. Barrierefreiheit ...................................................................................................... 23 2. Anwenderreferat .............................................................................................................. 24 2.1. Einführung neuer EDV-Verfahren ........................................................................ 24 2.2. Fachgruppen ........................................................................................................ 25 2.3. Regionale HSL-Tagungen .................................................................................... 25 2.4. Unterstützung der EDV-Anwender durch Schulungen ......................................... 26 2.5. Digitales Steuerrecht ............................................................................................ 26 2.6. Gesundheitsmanagement im BayLfSt .................................................................. 28 3. Haushalt, Beschaffung und Kraftfahrzeuge für die Finanzämter und die Landesfinanzschule, Landesvermögen/Liegenschaftsverwaltung .................................. 30 3.1. Bauausgaben für Finanzämter ............................................................................. 30 3.2. Ausgaben aus dem Investitionstitel der Finanzämter ........................................... 30 3.3. Verwaltungsausgaben .......................................................................................... 31 3.4. Sächliche Verwaltungsausgaben im Detail .......................................................... 31 4. Controlling / Risikomanagement ..................................................................................... 32 4.1. Controlling ............................................................................................................ 32 4.1.1. Einkommensteuer ................................................................................................ 32 4.1.1.1. Veranlagungsstelle Arbeitnehmer ........................................................................ 32 4.1.1.2. Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung....................................................... 35 4.1.1.3. Veranlagungsstelle Personengesellschaften ....................................................... 37 4.1.2. Feststellungen ...................................................................................................... 40 4.1.2.1. Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung....................................................... 40 11 Inhaltsverzeichnis 4.1.2.2. Veranlagungsstelle Personengesellschaften ....................................................... 42 4.1.3. Körperschaftsteuer ............................................................................................... 45 4.1.3.1. Veranlagungsstelle Körperschaftsteuer ............................................................... 45 4.2. Elektronische Bilanz (E-Bilanz) ............................................................................ 48 4.3. Studie „Fachliches Review des Risikomanagements am BayLfSt“ ...................... 49 IV. Bereich Steuer – Abteilung St 2: Personelles aus dem gesamten Geschäftsbereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern ........................................................................... 51 1. Personallage ................................................................................................................... 51 1.1. Allgemeines .......................................................................................................... 51 1.2. Zu den einzelnen Qualifikationsebenen im Geschäftsbereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern .................................................................................... 51 2. Ausbildung....................................................................................................................... 54 2.1. Einstieg in der 2. Qualifikationsebene .................................................................. 54 2.2. Einstieg in der 3. Qualifikationsebene .................................................................. 54 2.3. Nachwuchswerbung ............................................................................................. 55 3. Fortbildung ...................................................................................................................... 57 4. Modulare Qualifizierung und Ausbildungsqualifizierung .................................................. 60 5. Einführung von VIVA-PSV bei den Finanzämtern ........................................................... 61 6. Potenzialtag..................................................................................................................... 61 7. Einrichtung einer psychosozialen Beratungsstelle .......................................................... 62 V. Bereich Steuer – Abteilung 3........................................................................................... 63 1. Körperschaftsteuer .......................................................................................................... 63 1.1. Anzahl der Veranlagungsfälle .............................................................................. 63 1.2. Erklärungseingang und Veranlagungsstand ........................................................ 63 1.3. Körperschaftsteueraufkommen ............................................................................ 64 2. Gewerbesteuer ................................................................................................................ 66 2.1. Fallzahlen und Veranlagungsstand ...................................................................... 66 2.2. Erklärungseingang ............................................................................................... 67 2.3. Messbetragsaufkommen ...................................................................................... 68 3. Einkommensteuer ........................................................................................................... 70 3.1. Veranlagung zur Einkommensteuer 2013 ............................................................ 70 3.2. Feststellungen gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO für den VZ 2013 .............................. 71 4. Lohnsteuer ...................................................................................................................... 72 4.1. Arbeitnehmer-Veranlagung 2013 ......................................................................... 72 4.2. Arbeitsergebnis der Lohnsteuer-Außenprüfung im Jahr 2014 ............................. 72 5. Umsatzsteuer .................................................................................................................. 74 12 Inhaltsverzeichnis 5.1. Umsatzsteueraufkommen .................................................................................... 74 5.2. Umsatzsteuer-Sonderprüfung .............................................................................. 74 5.3. Umsatzsteuer-Nachschau .................................................................................... 75 5.4. Zentralstellen für Unternehmensneugründungen (Clearingstellen) ...................... 75 6. Erbschaft- und Schenkungsteuer .................................................................................... 76 7. Sonstige Verkehrsteuern ................................................................................................. 77 8. Grunderwerbsteuer ......................................................................................................... 77 9. Kraftfahrzeugsteuer ......................................................................................................... 78 10. Einheitsbewertung ........................................................................................................... 78 11. Bedarfsbewertung ........................................................................................................... 78 12. Fachstellen für Grundstückswertermittlung ..................................................................... 78 13. Bausachverständige ........................................................................................................ 79 14. Betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung ........................................................... 80 15. Zentralstellen Feststellungsverfahren § 151 BewG ......................................................... 81 16. Land- und Forstwirtschaft ................................................................................................ 82 16.1. Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ............................................ 82 16.2. Vermessungstechnische Beamte (VB) ................................................................. 83 16.3. ALS und VB bilden zusammen das „Team Bodenschätzung“ ............................. 84 16.4. Forstwirtschaft ...................................................................................................... 84 VI. Bereich Steuer – Abteilung 4........................................................................................... 85 1. Betriebsprüfung ............................................................................................................... 85 1.1. Allgemeines .......................................................................................................... 85 1.2. Personallage in der Betriebsprüfung .................................................................... 86 1.3. Festgestellte Mehrsteuern .................................................................................... 87 2. Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Steuerberatungsgesetz, Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen ............................................................................................... 89 2.1. Stand der Rechtsbehelfsbearbeitung ................................................................... 89 2.1.1. Neuzugänge ......................................................................................................... 89 2.1.2. Erledigungen ........................................................................................................ 90 2.1.3. Unerledigte Fälle am Jahresende ........................................................................ 90 2.1.4. Klagen .................................................................................................................. 91 2.1.5. Verfahren vor dem BFH, Bundesverfassungsgericht oder EuGH ........................ 92 2.2. Zentrale Haftungsbearbeitung bei den Finanzämtern .......................................... 92 2.3. Lohnsteuerhilfevereine ......................................................................................... 93 2.4. Statistik der Steuerfahndung ................................................................................ 93 2.5. Statistische Erhebungen in den Bußgeld- und Strafsachenstellen ...................... 95 3. Vollstreckung, Stundung, Erlass, Arrest, zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe ...... 97 13 Inhaltsverzeichnis 3.1. Vollstreckung ........................................................................................................ 97 3.1.1. Rückstände für veranlagte Steuern (V-Steuern) in Vollstreckung ........................ 97 3.1.2. Arbeitsbelastung, Arbeitsstand und Maßnahmen der Vollstreckung .................... 98 3.1.3. Neuerungen im Bereich Vollstreckung ............................................................... 100 3.2. Stundung und Erlass .......................................................................................... 101 3.2.1. Arbeitsbelastung................................................................................................. 101 3.2.2. Neuerungen im Bereich Stundung und Erlass ................................................... 102 3.3. Zwischenstaatliche Amtshilfe in Ertragsteuern ................................................... 102 4. Fachprüfung für Auslandsbeziehungen und betriebliche Altersversorgung .................. 103 4.1. Allgemein............................................................................................................ 103 4.2. Prüfungstätigkeit der Auslandsfachprüfung ........................................................ 103 4.3. Fachprüfung für betriebliche Altersversorgung .................................................. 106 VII. Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS) ................................................................ 108 VIII. Bereichsübergreifende Projekte Steuer/IuK .................................................................. 110 1. Die Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) ................................................................... 110 2. SEPA ............................................................................................................................. 112 3. MÜSt ............................................................................................................................. 114 4. StundE........................................................................................................................... 114 5. ZEUGE: Erweiterung um Abfragen an das Kraftfahrtbundesamt .................................. 116 6. AUSTER ........................................................................................................................ 116 7. Einführung von BayZeit ................................................................................................. 116 8. EloSt und E-Bilanz ........................................................................................................ 117 9. Einführung von Ginster als Master ................................................................................ 118 10. Informationen zu UNIFA-Email ...................................................................................... 120 IX. Korruptionsbeauftragter am Bayerischen Landesamt für Steuern ................................ 122 X. Bereich IuK – Abteilung IuK 1- Anwendungsentwicklung.............................................. 123 1. AUSTER wird zu PERLE ............................................................................................... 123 XI. Bereich IuK – Abteilung IuK 2 - Zentrale Dienste .......................................................... 126 1. Ausbildung im IuK-Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern ....................... 126 2. Außenstellenoptimierung Südbayern – Technische Fusion des Finanzamts Nördlingen und der Außenstelle Donauwörth .................................................................................. 127 3. TÜV-Prüfzeichen für UNIFA .......................................................................................... 127 4. ZEUS ............................................................................................................................. 128 14 Inhaltsverzeichnis 5. Testcenter ..................................................................................................................... 128 6. Verfahrensbetreuung..................................................................................................... 129 7. Qualitätsverbesserungen als Ergebnis des Runden Tisches ........................................ 131 8. Einführung technisches Verfahrensmanagement ......................................................... 132 9. Haushalt 2014 ............................................................................................................... 133 10. Team KDB/ Geräteausstattung/ Transport .................................................................... 134 XII. Bereicht IuK – Abteilung 3 - Rechenzentrum Nord ....................................................... 136 1. Betrieb Midrange-Systeme ............................................................................................ 136 2. Betrieb Datenbanksysteme ........................................................................................... 138 3. Betrieb Großrechner BS2000 ........................................................................................ 140 4. Verfügbarkeit der Auskunfts-Systeme ........................................................................... 142 5. Speicherentwicklung im Großrechner-Umfeld ............................................................... 143 6. Sicherungsvolumen ....................................................................................................... 143 7. Druck-, Kuvertier- und Logistikzentrum ......................................................................... 144 8. Service-Desk ................................................................................................................. 149 9. Die ELSTER-Kommunikation wird in Bayern konzentriert – „aus 2 mach 1“ ................ 150 XIII. Übersicht über die bayerischen Finanzämter und die Landesfinanzschule .................. 152 15 Stabstelle 1 I. Dem Präsidenten direkt unterstellt 1. Stabstelle 1 – Zentrale Vergabestelle Entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 07. Juli 2005, die Vergabestellen zu konzentrieren, wurde die Zentrale Vergabestelle für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) am Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) angesiedelt. Die Zentrale Vergabestelle soll in Zukunft alle Vergabeverfahren des StMFLH und seiner nachgeordneten Behörden bei einem Auftragswert oberhalb von 25.000 € netto betreuen. Derzeit ist die Zentrale Vergabestelle für die Steuerverwaltung (Bayerisches Landesamt für Steuern mit Rechenzentrum Nord, Finanzämter sowie Landesfinanzschule) und die Vermessungsverwaltung (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit ITDienstleistungszentrum des Freistaates Bayern, sowie Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) zuständig. Daneben werden vereinzelt Ausschreibungen für das StMFLH und andere Behörden durchgeführt, z.B. die Datenbank BAYERN-RECHT für die Bayerische Staatskanzlei und die Briefdienstleistungen der Behörden des Freistaates Bayern für das Landesamt für Finanzen. Im Jahr 2014 wurden von der Zentralen Vergabestelle 60 Vergabeverfahren mit einem Nettoauftragswert von 46.019.558 € durchgeführt. Die Verfahren werden elektronisch über das System eVergabe abgewickelt. 16 Bereich Steuer Planungsstab „Strategie München“ II. Dem Vizepräsidenten Steuer direkt unterstellt 1. Planungsstab „Strategie München 1.1. Aufbau des Steuerzentrums München – Errichtung und Fortentwicklung des Finanzamts München Zum 1. August 2009 wurden die bisherigen sieben Finanzämter in München unter einem Dach zusammengefasst. Ziel ist eine effizientere Aufgabenwahrnehmung, ein effizienterer Personaleinsatz und ein gleichmäßigerer Gesetzesvollzug. Die Fortentwicklung des Finanzamts München wird durch mehrere Projektgruppen begleitet. Projektgruppe „Umsetzung Zielstruktur Finanzamt München“ Die Projektgruppe „Umsetzung Zielstruktur Finanzamt München“ hat Vorschläge zur weiteren Konkretisierung der Zielstruktur vorgelegt. Diese betreffen die künftige Abteilung I (Veranlagung natürliche Personen) und die künftige Abteilung III (Körperschaften und Personengesellschaften). In einem nächsten Schritt werden der technische Umsetzungsaufwand ermittelt und ein detaillierter Fahrplan für die Realisierung aufgestellt. Projektgruppe „Finanzamt München – Verlagerung Bewertung“ Im Zuge der Verlagerung von weiteren Aufgaben des Finanzamts München wird die Bewertungsstelle der Abteilung Körperschaften nach Höchstädt a. d. Donau verlagert. Die eingesetzte Projektgruppe befasst sich mit den personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für diese Verlagerung und begleitet die tatsächliche Umsetzung. Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen Verlagerung von Teilen der Allgemeinen Veranlagungsstellen Unter dem Motto „Die Arbeit zu den Menschen bringen“ werden Teile der Allgemeinen Veranlagungsstellen (Steuererklärungen mit bis zu fünf Anlagen Vermietung und Verpachtung ohne Gewinneinkünfte) sowie die zugehörigen Rechtsbehelfsstellen von München wegverlagert. Dazu werden in Grafenau und in Donauwörth zwei neue Bearbeitungsstellen eingerichtet. 17 Bereich Steuer 1.2. Planungsstab „Strategie München“ Aufbau eines Datenerfassungs- und Scanzentrums in Wunsiedel In Wunsiedel wird seit dem Jahr 2011 ein Datenerfassungs- und Scanzentrum für die Erfassung von Steuer- und Feststellungserklärungen aus den Bereichen Allgemeine Veranlagungsstelle (AVSt) und Veranlagung der Personengesellschaften eingerichtet. Ziel ist es, die in Papierform vorliegenden Daten in elektronischer Form verfügbar zu machen, die dann als Grundlage für das Risikomanagement dienen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten in den Finanzämtern entlastet, da sie die Daten nicht mehr selbst erfassen müssen. Der Aufbau des Datenerfassungszentrums erfolgte stufenweise. Seit Herbst 2014 liefern alle bayerischen Finanzämter ihre Erklärungen nach Wunsiedel, seit März 2015 werden alle gelieferten Erklärungen gescannt. Ab dem ersten Halbjahr 2015 wird begonnen, im Rahmen der freiwerdenden Erfassungskapazitäten auch Erklärungen aus dem Bereich der Arbeitnehmerveranlagung zu scannen. 1.3. Zentralisierung der Finanzkassen Die Zahl der Kassen an den Finanzämtern wird bayernweit auf 19 Finanzkassen reduziert. Ziel ist es, in den Finanzkassen einen effizienteren Personaleinsatz zu ermöglichen und langfristig überlebensfähige Arbeitseinheiten zu schaffen. Bisher wurden seit Ende 2012 insgesamt 13 zentralisierte Finanzkassen erfolgreich eingerichtet (bei den Finanzämtern Hof, Lichtenfels, Ansbach, Amberg, Nürnberg-Süd, Freising, Schwabach, Schrobenhausen, Zwiesel, Traunstein, Fürstenfeldbruck, Eggenfelden und Schweinfurt). Im Jahr 2015 wird mit der Übernahme der Kassenaufgaben des Finanzamts Augsburg-Land der Aufbau der zentralisieren Finanzkasse Günzburg in Krumbach abgeschlossen. . 18 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 11 III. Bereich Steuer – Abteilung 1 1. Organisation und Verwaltung 1.1. Elektronische Hauptakte (eHa) in den Geschäftsstellen Der Ministerrat hat im Januar 2013 über den Stand der Einführung des elektronischen Dokumentenmanagementsystems (DMS) der Firma Fabasoft (eGov-Suite Bayern) beraten und entschieden, die flächendeckende Einführung in der staatlichen Verwaltung zu konzentrieren. Im Bereich der Finanzämter und der Landesfinanzschule Bayern (FÄ/LFS) ist das einzig denkbare Einsatzgebiet die Geschäftsstelle. Die Anwendung zielt nicht auf die im steuerlichen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren gespeicherten Daten, bzw. auf die in KONSENS entwickelten Produkte (eAkte - Steuer) ab, sondern ist allein für die im Kontext des allgemeinen Geschäftsbetriebes geführten Papierakten im Arbeitsbereich Geschäftsstelle von Interesse. Insoweit war für die elektronische Akte in den Geschäftsstellen eine namentliche Abgrenzung notwendig – elektronische Hauptakte – kurz: „eHa“. Auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses und der bestehenden Anforderungen bei den FÄ/LFS wurden die Anforderungen zur Umsetzung der elektronischen Hauptakte in den Geschäftsstellen der Finanzämter/LFS (eHa) im Rahmen einer Voruntersuchung geprüft. Die Voruntersuchung wurde durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bayerischen Landesamtes für Steuern (Organisationsreferat, Anwenderreferat, IuK-Verfahrens- management, IuK-Haushalt), zweier Finanzämter (Geschäftsstellenleitung und Mitarbeiterin aus den FÄ Starnberg und Würzburg) sowie Vertretern des CCDMS begleitet. Mit Einsatz einer elektronischen Hauptakte (eHa) soll ein sicheres elektronisches Dokumentenmanagementsystem mit Workflowunterstützung auf Leitungs- (Amtsleitung, Sachgebietsleitung) und Geschäftsstellenebene geschaffen werden. Die Möglichkeit schnell auf erforderliche Informationen zugreifen zu können soll durch die Bereitstellung einer modernen Suchmaschine erfolgen. Die Möglichkeit, „eHa“ als sicheres elektronisches Kommunikationsmedium zwischen den Ressort-Behörden (z. B. FÄ/FÄ; FÄ/BayLfSt; FÄ/BayLfSt/StMFLH) zu verwenden, steht zur Disposition. Im Frühjahr 2015 soll am Finanzamt Starnberg die technische Voraussetzung geschaffen werden, um die webbasierte Software im Rahmen des Vorprojekts zu testen. 19 Bereich Steuer 1.2. Abteilung St 1 – Referat St 11 Wissensmanagement Das Thema Wissensmanagement stellte auch im Jahr 2014 einen Aufgabenschwerpunkt im Organisationsbereich dar. Im Bereich der Steuerverwaltung werden in den kommenden 15 Jahren ca. 40 – 50 % des derzeit vorhandenen Personals ausgetauscht werden. Der demografische Wandel birgt die Gefahr des Verlustes von gewachsenem Wissen und Erfahrung in den verschiedensten Bereichen. Zu befürchten ist insbesondere, dass das implizite Wissen, also das langjährige vertiefte Erfahrungswissen, für den Staat verloren geht. Sowohl implizites als auch explizites Wissen gilt es rechtzeitig zu sichern und auf nachfolgende Bearbeitergenerationen zu übertragen. Die Wissensweitergabe ist Teil der dienstlichen Aufgabenwahrnehmung. Das dienstlich erworbene Wissen ist Verwaltungswissen und sollte als solches auch einem Nachfolger zur Verfügung gestellt werden. Wissenstransfer Das Projekt Wissenstransfer, dessen Inhalt es war die Methode eines strukturierten, Wissenstransfers zu testen, konnte im Lauf des Jahres erfolgreich mit dem Ergebnis abgeschlossen werden, dass künftig im Bayerischen Landesamt für Steuern Wissenstransfers für einzelne Stellen angeboten werden. Dabei werden zwischen dem Experten (bisherigen Stelleninhaber) und dem Nachfolger Interviewsitzungen durchgeführt, in denen insbesondere das implizite Wissen des Experten festgehalten und auf den Nachfolger übertragen wird. Eine stufenweise Ausweitung dieser Methode ist für die Zukunft geplant. Daneben engagiert sich das Bayerische Landesamt für Steuern in einer bundesweiten Arbeitsgruppe, um an einem länderübergreifenden bundeseinheitlichem Wissenstransferkonzept mitzuarbeiten. Die bereits bestehende enge Zusammenarbeit zu den Ländern Rheinlandpfalz und Nordrhein-Westfalen wurde unter Federführung der Bundesfinanzakademie weiter intensiviert. Ziel ist es nicht nur für besondere Stellen Wissenstransfers anzubieten, sondern den Finanzämtern auch Methoden und Werkzeuge an die Hand zu geben, um Wechsel auf Bearbeiterebene sinnvoll und strukturiert begleiten zu können. Einführung eines Wiki Im Sommer 2014 wurde flächendeckend an allen 101 bayerischen Finanzämtern und Außenstellen, sowie an den Bildungseinrichtungen in Herrsching und Ansbach ein Wiki eingeführt. Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung erhalten hierdurch die Möglich- 20 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 11 keit sich auf einer gemeinsamen Wissensplattform auszutauschen, ihr Wissen weiterzugeben, fortzuschreiben und zu aktualisieren. Das Wiki ist aufgrund seiner intuitiven Bedienbarkeit ein geeignetes Medium bestehendes Wissen für künftige Bearbeiter verfügbar zu machen und zu bewahren. Ein Wiki dient somit dem allgemeinen Wissensmanagement und lässt die Allgemeinheit am verfügbaren Wissen teilhaben. Es ermöglicht die dauerhafte Bevorratung und Bereitstellung von Wissen. Dabei ist eine aktive Mitwirkung aller Nutzer gefordert. Jeder Nutzer kann (und soll) neue Seiten erstellen oder bestehende Seiten ändern, aktualisieren bzw. ergänzen. 21 Bereich Steuer 1.3. Abteilung St 1 – Referat St 11 Geschäftsprozessmanagement (GPM) Finanzkasse / Datenerfassung BiFi Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle (Leistender) Veranlagungsstelle (Leistender) Geschäftsprozessmanagement (GPM) beschäftigt sich mit der Identifikation und Dokumentation von Geschäftsprozessen und strebt deren Steuerung sowie Verbesserung an. Es umfasst somit die Planung, Ausführung und Kontrolle aller Geschäftsprozesse (GP) und ihres Umfelds. Steuera bzug bei Bauleistunge n (Einzelunte rnehmen oder Körperschaft) Steueranmeldung prüfen D Lohns teuer-Arbeitgebers telle (Leistender ) Nein Steue rkonto mit Kombination Leistungsempfänger/ Leistender vorhanden ? Ja neues Steuerkonto einrichten D Lohns teuer-Arbeitgebers telle (Leist ender ) Steueranmeldung zur Datenerfassung weiterleiten D Lohns teuer-Arbeitgebers telle (Leistender ) Steueranmeldung verbuchen / zum SOLL stellen D Datenerf as sung BiFi Steueranmeldung an LohnsteuerArbeitgeberstelle zurückgeben D Datenerf as sung BiFi Anrechnung auf angemeldete Lohnsteuer und Vorauszahlungen prüfen ( § 48c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG) D Lohns teuer-Arbeitgebers telle (Leistender ) Ja Nein Anrechnung vollständig oder teilweise mögli ch ? VT-Sperren entsprechend setzen D Lohns teuer-Arbeitgebers telle (Leistender ) Guthaben gem. Anweisung umbuchen D Finanzkass e Finanzkasse zur Umbuchung anweisen D Lohns teuer-Arbeitgebers telle (Leist ender ) Mit Erhalt Guthabenliste (Januar des Folgejahres) Kontrollmitteilung erstellen und an Veranlagungsstelle des Leistenden senden D Lohns teuer-Arbeitgebers telle (Leistender ) Ja Neuaufnahme prüfen Nein verbleibendes Guthaben ? Steuerkonto für Leistende n vorhanden ? D Veranlagungss telle (Leist ender ) Ja Nein Vermerk über vorhandenes Guthaben in zeitraumbezogene FnD speichern Kontrollmitteilung zur Auswertung bei Veranlagung vorhalten Ja Neuaufnahme erfolgt ? D Veranlagungss telle (Leistender ) D Veranlagungss telle (Leistender ) Nein Das Umfeld beinhaltet die strategische Ausrichtung, die Aufbau- und Ablauforganisation und Informationstechnologie. Durch ein Geschäftsprozessdiagramm werden einzelne Geschäftsprozesse oder Teilprozesse abstrahiert und graphisch dargestellt. Die Abbildung eines Prozesses als Geschäftsprozessdiagramm wird mit Hilfe der standardisierten Modellierungssprache BPMN 2.0 durchgeführt. Kontrollmitteilung zur Auswertung bei Veranlagung vorhalten D Veranlagungss telle (Leistender ) Veranlagung für VZ der Leistungserbringung durchführen auf oder KSt DAnrechnung Veranlagungss telleESt (Leistender ) ( § 48c Abs. 1 Nr. 3 EStG) und ggf. Aufrechnung mit weiteren Ansprüchen prüfen D Veranlagungss telle (Leistender ) Ja Nein Anrechnung/ Aufrechnung vollständig oder teilweise möglich ? VT-Sperren entsprechend setzen D Veranlagungss telle (Leistender ) LohnsteuerArbeitgeberstelle über Veranlagungsergebnis informieren LohnsteuerArbeitgeberstelle über Veranlagungsergebnis informieren D Veranlagungss telle (Leistender ) D Veranlagungss telle (Leistender ) Ja Guthaben gem. Anweisung umbuchen vollständige Anrechnung mit ESt oder KSt möglich (§ 48c Abs. 1 Nr. 3 EStG) ? Finanzkasse zur Umbuchung anweisen D Finanzkass e D Lohns teuer-Arbeitgebers telle (Leist ender ) Kopie Steuerbescheid und/ oder Erhebungsabfrage (alle Steuerarten) Nein Anrechnung auf Bauabzugsteuerbeträge (§ 48c Abs. 1 Nr. 4 EStG) prüfen D Lohns teuer-A rbeitgebers telle (Leist ender ) Ja Nein vollständige Anrechnung mit ESt o de r KSt und/ oder Bauabzugsteuerbeträg e möglich (§ 48c Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 EStG) ? VT-Sperren entsprechend setzen D Lohns teuer-A rbeitgebers telle (Leistender ) Guthaben gem. Anweisung umbuchen D Finanzkass e Finanzkasse zur Umbuchung anweisen D Lohns teuer-A rbeitgebers telle (Leist ender ) Aufrechnung auf weitere Ansprüche prüfen (gem. Erhebungsabfrage aus Veranlagung) D V eranlagungss telle (Leistender ) Guthaben gem. Anweisung umbuchen / erstatten D Finanzkass e Finanzkasse zur Umbuchung / Erstattung anweisen Ziel ist es, über die Geschäftsprozessmodellierung ein Bewusstsein über Abläufe und Zusammenhänge herzustellen und Auswirkungen von Veränderungen in den Abläufen im Vorfeld einschätzen zu können (GP-Analyse). Unter dem Stichwort „Agieren statt Reagieren“ kann eine gezielte GP-Steuerung als Chance zu einer rechtzeitigen Gegensteuerung und Gestaltung genutzt werden. Die Vorteile des GPM spiegeln sich in einer erhöhten Effizienz, Transparenz und Flexibilität sowie besseren Qualität. Um ein Prozessdenken und Prozesshandeln langfristig entwickeln und etablieren zu können, wird die Methodik an praktischen Beispielen am Bayerischen Landesamt für Steuern erarbeitet und erprobt. D Lohns teuer-A rbeitgebers telle (Leistender ) Abbildung 1: Beispiel zur Änderung des Verfahrens bei der Bauabzugsteuer. Zu finden im AIS unter Themen > Steuerrecht > Ertragsteuern und Nebengesetze > Einkommensteuer/Lohnsteuer > Einkommensteuerrecht (nach Paragrafen geordnet) > §§ 48 - 48d (Bauabzugsteuer); Prozessdiagramm zu Tz. 2.1 22 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 11 Mit Hilfe des Geschäftsprozessdiagramms werden die Abläufe über die beteiligten Stellen (im Beispiel Finanzkasse, Lohnsteuerarbeitgeberstelle und Veranlagungsstelle) transparent. Es sind die Schnittstellen und Entscheidungswege erkennbar, sowie die Tätigkeiten, die zu dem angestrebten Prozessergebnis, im Beispiel die Prüfung der Anrechnungsreihenfolge und -möglichkeiten bis zum abschließend verrechneten Steuerabzug, führen. Bei den einzelnen erforderlichen Tätigkeiten können die Rollen der durchführenden sowie gegebenenfalls auch von entscheidungsbefugten oder zu informierenden Stellen mitangegeben werden. 1.4. Barrierefreiheit Das Allgemeine Informationssystem (AIS) stellt seit 2003 in Form eines Intranets die umfassende Informationsplattform der bayerischen Steuerverwaltung dar. In das AIS werden sämtliche allgemeine, nicht einzelfall-spezifische Informationen eingestellt. Im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen im Bereich des Wissensmanagements kommt dem AIS als zentralem Veröffentlichungsmedium von Dokumenten mit regelndem Charakter immer mehr Bedeutung zu. Zur Sicherung eines einheitlichen Qualitätsstandards wurden vom Bayerischen Landesamt für Steuern „Redaktionsrichtlinien zur Qualitätssicherung der Inhalte im AIS“ erstellt. Ziel der Qualitätssicherung ist auch die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der barrierefreien Darstellung von Inhalten. In konsequenter Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BayBITV) hat das Bayerische Landesamt für Steuern alle organisatorischen Maßnahmen getroffen, um zukünftig die Barrierefreiheit der im Allgemeinen Informationssystem (AIS) der bayerischen Steuerverwaltung zu veröffentlichenden Dokumente gewährleisten zu können. Die o.g. Redaktionsrichtlinien geben klare Vorgaben hinsichtlich der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Dokumenten. Die Mitarbeiter/innen des Bayerischen Landesamtes für Steuern wurden / werden aufwändig geschult, um auf der Basis von MS Word 2010 barrierefreie Dokumente erstellen zu können. Diese Dokumente müssen zur Veröffentlichung im AIS zukünftig zwingend in PDFDokumente konvertiert werden. 23 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 12 2. Anwenderreferat 2.1. Einführung neuer EDV-Verfahren Die EDV-Landschaft der Finanzverwaltung wird seit einigen Jahren von der strategischen Neuausrichtung durch KONSENS geprägt. Sowohl in den bayerischen als auch in den bundesweiten Finanzämtern sind bereits einige KONSENS-Verfahren im Einsatz, in den nächsten Jahren werden auch die Kernverfahren der Finanzverwaltung auf KONSENS umgestellt, beginnend aktuell mit GINSTER-Master. Im Zuge dieser Umstellung haben sich einige übergeordnete Ziele herauskristallisiert, die nun schrittweise verfolgt werden. Wesentlich ist dabei der Weg zur papierlosen Bearbeitung der Steuerfälle und zu einem elektronischen Workflow. Dies erfordert auch die Führung elektronischer Akten, den Ausbau des IT-Einsatzes mit verbesserter Effizienz und Zusammenarbeit zwischen den Ländern, sowie den Ausbau und die Verbesserung der elektronischen Kommunikation zwischen den am Besteuerungsverfahren Beteiligten. Im Hinblick auf diese Ziele wurden bereits einige Meilensteine erreicht: mittlerweile gibt es für alle Stellen des Finanzamts Automationsunterstützung für die Erledigung der Kernaufgaben, der Anteil der elektronisch eingehenden Erklärungen konnte erhöht werden, Papiereingänge werden gescannt, mit EloSt ist eine vollständige elektronische Weiterverarbeitung möglich. Auch für die nächsten Jahre werden solche Meilensteine im Hinblick auf papierlose Bearbeitung angepeilt, sei es die Realisierung der elektronischen Akte, Erweiterung des ePosteingangs, oder die Umsetzung der Vorschläge zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit weitergehender elektronischer Kommunikation. Bei der Umsetzung dieser Ziele im Rahmen neuer Verfahren oder Verfahrensänderungen gilt es, stets auch die Belange der Anwender/innen im Finanzamt zu beachten und einfließen zu lassen. Das Anwenderreferat, das in fachlicher und organisatorischer Hinsicht an der Entwicklung neuer und Fortentwicklung bestehender Verfahren beteiligt ist, formuliert dabei unter Einbeziehung von Praktikerwissen aus den Finanzämtern die Anforderungen an solche neuen Verfahren. Das Wissen aus den Finanzämtern fließt durch Beteiligung an Fach- und Arbeitsgruppen, durch Fehlermeldungen (Helpdesk) und Rückmeldungen zu Verfahren und durch Verbesserungsvorschläge ein. Fertiggestellte neue Verfahren werden zunächst fachlich getestet und im Anschluss regelmäßig einem Praxistest im Echteinsatz – der Pilotierung – unterzogen. Die pilotierenden Ämter testen Fehlerfreiheit und Bedienbarkeit der Verfahren, sie prüfen die Notwendigkeit 24 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 12 von Schulungen und probieren gegebenenfalls auch verschiedene Möglichkeiten aus. Sie nehmen damit eine stärkere Belastung in Kauf um den übrigen Finanzämtern den Einsatz der Verfahren zu erleichtern. Darüber hinaus müssen sie gegebenenfalls noch mit Fehlern im Programm umgehen, die durch ihren Einsatz im Flächeneinsatz nicht mehr auftauchen. Im Gegenzug profitieren sie durch die frühe Einbindung von der Möglichkeit, bestimmte Aspekte mitzugestalten, insbesondere Schulungen und Begleitunterlagen. Auch im Jahr 2014 wurden in den Finanzämtern neue Verfahren eingesetzt, andere befanden sich noch in der Pilotierungsphase in wenigen Ämtern (hierzu Näheres im Teil „Bereichsübergreifende Projekte Steuer/IuK“). 2.2. Fachgruppen Um jederzeit die praxisgerechte Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Verfahren im Blick zu haben gibt es eine Vielzahl von Fachgruppen (hierzu auch die gesonderte Veröffentlichung „Projekte, Fach- und Arbeitsgruppen“). Diese bestehen entweder dauerhaft, zur Betreuung eines Verfahrens, oder temporär, beispielsweise zur Erstellung der fachlichen Anforderungen (in einem sogenannten Lastenheft) für einen bestimmten Verfahrensteil. Das Anwenderreferat beteiligt sich an Fachgruppen und leitet viele sogar federführend. Darüber hinaus sind wir bestrebt, möglichst häufig auch interessierte und erfahrene Bearbeiter aus den Finanzämtern einzubeziehen. 2.3. Regionale HSL-Tagungen Das Anwenderreferat veranstaltet jährlich ca. 10 regionale Tagungen für die HSL Automation. Diese Tagungen, die bayernweit an wechselnden Orten stattfinden, haben entscheidenden Einfluss auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern und dem Bayerischen Landesamt für Steuern. Die Finanzämter beteiligen sich in der Regel mit zwei Teilnehmern an den Tagungen, aus dem Anwenderreferat nehmen zwei bis drei Kollegen teil. Zusätzlich ist jeweils ein Vertreter der IuK anwesend. Die Teilnehmerzahl erlaubt es, EDVProbleme mit den Kollegen zu diskutieren und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Die im AIS veröffentlichten Protokolle zeigen, welche Themenvielfalt sich im Rahmen der Tagungen ergeben kann. Selbstverständlich können dabei nicht alle Probleme gelöst werden, allerdings fördern die Gespräche darüber das gegenseitige Verständnis. Die Möglichkeit, vorab Themen für die Besprechungen anzumelden, wird vielfach genutzt. Dies erleichtert den Kollegen des Bayerischen Landesamtes für Steuern die Vorbereitung auf die Tagung und hat für die Fragesteller den Vorteil, dass ihnen bereits in der Sitzung die Antwort der 25 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 12 jeweilig zuständigen Bearbeiter vorgestellt werden kann. Anderenfalls werden Themen mitgenommen und im Nachgang Lösungswege gesucht. 2.4. Unterstützung der EDV-Anwender durch Schulungen Um den Umgang der Anwender mit den angebotenen Programmen zu verbessern, aber auch um für neue EDV-Anwendungen die Akzeptanz bei den Anwendern zu fördern, ist es wichtig, dass diese durch praxisgerechte und zeitnahe Schulungen gut vorbereitet werden. Das Anwenderreferat koordiniert die Schulungen, die an den Bildungseinrichtungen, in den Schulungszentren sowie dezentral vor Ort stattfinden. Wie auch in den Vorjahren wurden Schulungen für die verschiedenen Bereiche im Finanzamt angeboten. Neu durchgeführt wurden insbesondere Schulungen im Bereich „Bifi für die Veranlagung“, „EDV-Praxis - von der Erhebung in die Veranlagung leichtgemacht“ und „StundE“. 2.5. Digitales Steuerrecht Seit dem Mai 2012 bietet das Anwenderreferat in Zusammenarbeit mit der Landesfinanzschule Bayern die Seminarreihe Digitales Steuerrecht an. Inhalt sind ausgewählte Themen des Steuerrechts und deren Umsetzung mit Eingaben unter UNIFA. Das Besondere an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist, dass es sich um Kurzschulungen handelt, die nicht länger als zwei Stunden dauern und vor Ort im Finanzamt stattfinden. 2014 wurden folgende Module angeboten: Bekanntgabe Bekanntgabeprobleme bei Todesfällen – ein immer wiederkehrendes Thema von schier endloser Vielfalt, mit hoher Alltagsrelevanz. Festsetzung von Vorauszahlungen Vergessen Sie WORD für die Festsetzung von Vorauszahlungen – fast alles geht maschinell schneller und effizienter – dazu zählt auch die rückwirkende Herabsetzung! Lassen Sie die EDV arbeiten – sparen Sie Zeit! Storno und Co Stornieren, Aufheben, Fälligkeitsänderungen und weitere Aktionen, die einen „verunglückten“ Steuerbescheid wieder in die richtige Spur setzen. 26 Bereich Steuer MÜSt-Übersichten Abteilung St 1 – Referat St 12 Effektives Arbeiten – Zeit sparen und im Dschungel der Vielfalt den Überblick behalten! Wissensmanagement Immer komplexere Gesetzgebung, verbunden mit jahresabhängigen Dienst- und Arbeitsanweisungen machen „Wissen auf Vorrat“ aufwändig. Wer weiß wo’s steht und wie Wissensmanagement geht, lebt leichter. Durchblick beim AIS, Juris, UNIFA-Hilfe und Fabadir. festsetzungsnahe Daten fnD bei Grundstücken und in Beteiligungsfällen – richtige Eingaben helfen bei der Festsetzung durch weniger Hinweise beim RMS. Umgang mit DB-RB Zeit sparen durch effektive Verwendung der Eingabe und Abfragemöglichkeiten der Datenbank zum Rechtsbehelfsverfahren. 27 Bereich Steuer 2.6. Abteilung St 1 – Referat St 12 Gesundheitsmanagement im BayLfSt Das Anwenderreferat ist auch für das Gesundheitsmanagement im Bayerischen Landesamt für Steuern zuständig. Ein Hauptbestandteil des behördlichen Gesundheitsmanagements ist die Vermittlung von Wissen, durch welches sich die individuelle Einstellung der Person zu ihrer Gesundheit und somit auch ihr Gesundheitsverhalten ändern. Dieser Wissenstransfer erfolgt seit 2008 in erster Linie über Gesundheitstage. Jedes Jahr gelingt es ein attraktives Programm zusammen zu stellen. Der Aufwand ist nicht unerheblich, da weitestgehend derselbe Programminhalt jeweils an beiden Standorten in München und Nürnberg dargestellt werden muss. Inhaltlich wechselt die Organisation jährlich indem es einmal ausschließlich Vorträge zu Gesundheitsthemen gibt und im Jahr darauf dann wieder Aktionsstände und Vorträge. Über das Gesundheitsmanagement werden den Beschäftigten im Bayerischen Landesamt für Steuern zahlreiche gesundheitsfördernde Angebote zur Verfügung gestellt. Nach anfänglichem Zögern steigen die Teilnehmerzahlen inzwischen erfreulich an. Die Angebote werden von den Beschäftigten gerne angenommen und die Teilnahme wird seitens der Vorgesetzten auch unterstützt. Im Jahre 2009 beschränkte sich das wöchentliche Angebot einer aktiven Teilnahme neben zwei Kursen für Rückengymnastik (20 Minuten in der Mittagszeit) noch auf 2 Kurse für klassische Gymnastik (45 Minuten außerhalb der Dienstzeit) und einen Kurs für Yoga, sowie Angebote zur Teilnahme an einer mobilen Massage. Letzteres wurde auch bereits am Standort in Nürnberg durchgeführt. Die wöchentliche Beteiligung lag im Durchschnitt bei 70 Personen. Seit 2012 verfügen wir auch am Campus in Nürnberg über einen Gesundheitsraum, in dem wir gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen können. Im Jahre 2014 stellt sich die Situation folgendermaßen dar: Es wurden wöchentlich 4 Rückengymnastikkurse mit einer Beteiligung von 137 Personen, 2 klassische Gymnastikkurse mit einer Beteiligung von 16 Personen, 28 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 12 2 Karatekurse mit einer Beteiligung von 24 Personen, 1 Pilateskurs mit einer Beteiligung von 15 Personen, 3 Yogakurse mit einer Beteiligung von 49 Personen sowie mobile Massage an drei Standorten mit einer Beteiligung von durchschnittlich 14 Personen durchgeführt. An der Jahresaktion „mit dem Rad zur Arbeit“ beteiligten sich 58 Personen. Für das Jahr 2015 ist geplant das Angebot zu erweitern und zwar mit Kursen für autogenes Training und Hypnose. Leider wird der Karatekurs am Standort Nürnberg zumindest im 1.Halbjahr 2015 nicht durchgeführt, weil sich die Trainerin vorübergehend beruflich nach Frankreich orientieren musste. So rasant wie sich die Beteiligung entwickelte, stiegen auch die Zahlen bei der Finanzierung. Im Jahre 2009 wurden noch 4.800,00 € veranschlagt. Im Jahre 2014 waren es bereits 23.384,00 €. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat bezuschusste diese Maßnahmen mit 6.681,00 €. Dies entspricht der Größe von 4,00 € pro LfSt-Mitarbeiter pro Jahr. Die Durchführung der Kurse wird von 11 verschiedenen Übungsleiter/innen abgehalten, die allesamt eine entsprechende Qualifikation nachweisen müssen. 29 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 14 3. Haushalt, Beschaffung und Kraftfahrzeuge für die Finanzämter und die Landesfinanzschule, Landesvermögen/Liegenschaftsverwaltung 3.1. Bauausgaben für Finanzämter 3.2. Ausgaben aus dem Investitionstitel der Finanzämter 30 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 14 3.3. Verwaltungsausgaben 3.4. Sächliche Verwaltungsausgaben im Detail 31 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 4. Controlling / Risikomanagement 4.1. Controlling 4.1.1. Einkommensteuer 4.1.1.1. Veranlagungsstelle Arbeitnehmer Im Bereich Veranlagungsstelle Arbeitnehmer werden Einkommensteuererklärungen der Steuerbürgerinnen und -bürger bearbeitet, deren Einkünfte sich ausschließlich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, Renteneinkünfte und / oder sonstige Einkünfte erstrecken. Es werden zunächst die zu veranlagenden und erledigten Einkommensteuerfälle (Antrags- und Pflichtveranlagungen) betrachtet. Die Anzahl zu veranlagender Einkommensteuerfälle im Arbeitsbereich der Arbeitnehmerstellen wurde geschätzt. Neben der bekannten Zahl der abzugebenden Pflichtveranlagungen ist hinsichtlich der freiwillig abzugebenden Antragsveranlagungen nicht absehbar, wie viele hiervon tatsächlich in den Finanzämtern bis zum Abschluss der Veranlagung dieses Veranlagungszeitraums abgegeben werden. Die Zahl der erledigten Fälle des VZ-1 (= VZ 2013) konnte auch im Berichtsjahr 2014 wieder leicht gesteigert werden (vgl. Abb. 1). ESt ‐ Arbeitnehmerstelle ‐ Zu veranlagende u. veranlagte Fälle (AVL u. PVL) VZ‐1 zum 31.12.2014 2.092.112 2.820.159 2.806.157 2.779.903 2.067.708 1.500.000 2.012.329 Anzahl 2.000.000 2.002.889 2.500.000 2.780.098 3.000.000 1.000.000 500.000 ‐ 2011 2012 2013 2014 zu veranlagende ESt‐Fälle VZ‐1 zum 31.12. erledigte ESt‐Fälle VZ‐1 zum 31.12. Abb. 1: ESt - Arbeitnehmerstelle - Zu veranlagende u. veranlagte Fälle VZ-1 zum 31.12.2014 32 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 Eine vergleichbare Entwicklung ergab sich bei der Erledigungsquote VZ-1 der Antrags- und Pflichtveranlagungen zum 31.12.2014. Diese hat sich inzwischen das vierte Jahr in Folge erhöht und beträgt derzeit 74,2% (vgl. Abb. 2). Die Erledigungsquote VZ-2 (= VZ 2012) der Antrags- und Pflichtveranlagungen zum 30.06.2014 liegt seit Jahren konstant über 85 % (aktuell: 86,9 %). (Hinweis: Die in den Erledigungsquoten enthaltenen zu veranlagenden Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer sind geschätzt, da neben den bekannten Zahlen der abzugebenden Pflichtveranlagungen, für die freiwillig abzugebenden Antragsveranlagungen nicht absehbar ist, wie viele hiervon tatsächlich in den Finanzämtern bis zum Abschluss der Veranlagung dieses Veranlagungszeitraums abgegeben werden.) ESt ‐ Arbeitnehmerstelle ‐ Erledigungsquote (AVL u. PVL) VZ‐1 zum 31.12.2014 90,0 80,0 70,0 72,0 72,4 73,7 74,2 2011 2012 2013 2014 in Prozent 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 VZ‐1 Abb. 2: ESt - Arbeitnehmerstelle - Erledigungsquote VZ-1 zum 31.12.2014 Die durchschnittlichen Laufzeiten der Arbeitnehmerveranlagungen haben sich im Berichtsjahr 2014 im Vergleich zu 2013 auf 46,1 Tage erfreulicherweise deutlich verringert (vgl. Abb. 3). Für die Ermittlung der Laufzeiten der Arbeitnehmerfälle wurden nur die erledigten Fälle des VZ-1 und VZ-2 berücksichtigt. 33 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 ESt ‐ Arbeitnehmerstelle ‐ Laufzeiten 56 54 54,4 53,3 52 51,1 Tage 50 48 46 46,1 44 42 40 2011 Abb. 3: 2012 2013 VZ‐1 und VZ‐2 (AVL u. PVL) 2014 ESt - Arbeitnehmerstelle - Laufzeiten Bewertung: Die erhöhten Laufzeiten der Einkommensteuerveranlagungen in den Vorjahren (bis 2013) hatten mehrere Gründe. Neben Personalfehlbeständen und der Belastung durch die Ausbildung einer steigenden Anzahl von Anwärtern, waren die Arbeitnehmerstellen auch durch die Einführung des neuen Verfahrens der „elektronischen“ Lohnsteuerkarte (ELSTAM-Verfahren) sowie durch die Auswertung von Rentenbezugsmitteilungen und Kontrollmitteilungen der Banken nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) zusätzlich belastet. Zudem wurde im Jahr 2013 die Quantität der Arbeitserledigung durch die Zentralisierung der Finanzkassen beeinflusst. Die Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Finanzkassen in den Veranlagungsbereich stellte eine neue zusätzliche Herausforderung für die Finanzämter dar. Ab 2014 hat sich die angespannte Situation etwas normalisiert, was sich auch in den Laufzeiten widerspiegelte. 34 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 4.1.1.2. Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung Im Bereich Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung werden Einkommensteuererklärungen der Steuerbürgerinnen und -bürger mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben, selbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung sowie die Erklärungen zur gesonderten Feststellung für Einzelunternehmer und die Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung veranlagt. Als erstes werden für diesen Bereich die zu veranlagenden und erledigten Einkommensteuerfälle (Pflichtveranlagungen) betrachtet. Die Feststellungen werden unter dem Punkt 4.2.1 behandelt. Die zu veranlagenden Einkommensteuerfälle der Allgemeinen Veranlagung steigen seit Jahren kontinuierlich und haben sich seit dem Berichtsjahr 2011 um 5,1 % auf 2,13 Millionen Fälle erhöht. Gleichzeitig konnte die Anzahl der zum 31.12.2014 erledigten Fälle des VZ-1 (= VZ 2013) im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht gesteigert werden (vgl. Abb. 4). ESt ‐ Allgemeine Veranlagungsstelle ‐ Zu veranlagende u. veranlagte Fälle VZ‐1 zum 31.12.2014 1.121.528 2.060.253 2.095.396 1.083.858 500.000 1.069.815 1.000.000 1.092.087 Anzahl 1.500.000 2.026.048 2.000.000 2.128.808 2.500.000 ‐ 2011 2012 2013 2014 zu veranlagende ESt‐Fälle VZ‐1 zum 31.12. erledigte ESt‐Fälle VZ‐1 zum 31.12. Abb. 4: ESt - Allgemeine Veranlagungsstelle - Zu veranlagende u. veranlagte Fälle VZ-1 zum 31.12.2014 Anders als im Vorjahr konnte die Erledigungsquote VZ-1 der Pflichtveranlagungen, trotz Erhöhung der zu veranlagenden Fälle, aufgrund der gleichzeitigen Erhöhung der erledigten Einkommensteuererklärungen des VZ-1, leicht gesteigert werden. Die Erledigungsquote VZ-1 beträgt zum 31.12.2014 52,7 % (vgl. Abb. 5). Dagegen verringerte sich die Erledigungsquote VZ-2 (= VZ 35 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 2012) zum Stichtag 30.06.2014 im Berichtsjahr 2014 auf 88,7 %, nachdem sie über Jahre hinweg bei über 90 % lag. ESt ‐ Allgemeine Veranlagungsstelle Erledigungsquote VZ‐1 zum 31.12.2014 60,0 in Prozent 50,0 53,9 51,9 51,7 52,7 2011 2012 2013 2014 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 VZ‐1 Abb. 5: ESt - Allgemeine Veranlagungsstelle Erledigungsquote VZ-1 zum 31.12.2014 Im Berichtsjahr 2014 hat sich die Laufzeit der erledigten Einkommensteuerfälle gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert und beträgt derzeit 66,1 Tage (vgl. Abb. 6). Für die Ermittlung der Laufzeiten wurden auch in der Allgemeinen Veranlagungsstelle nur die erledigten Fälle des VZ-1 und VZ-2 berücksichtigt. ESt ‐ Allgemeine Veranlagungsstelle ‐ Laufzeiten 70 65 66,6 66,1 2013 2014 Tage 60 55 60,3 56,1 50 45 40 2011 2012 VZ‐1 u. VZ‐2 Abb. 6: ESt - Allgemeine Veranlagungstelle - Laufzeiten Bewertung: In den Vorjahren kam es in der Allgemeinen Veranlagungsstelle zu einem Rückgang der Erledigungsquote sowie einer Erhöhung der Laufzeiten. 36 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 Die Ursachen hierfür waren die bereits genannten Personalfehlbestände, die Auswertung von Rentenbezugs- und Kontrollmitteilungen nach der ZIV sowie die Belastung durch die Ausbildung aufgrund einer steigenden Anzahl von Anwärtern. Daneben wurde flächendeckend ein Risikomanagementsystem an allen Finanzämtern eingeführt. Soweit die Erklärungen in Papierform betroffen sind, wurde das Risikomanagementsystem an zahlreichen Finanzämtern zusammen mit einer zentralen Vorwegerfassung der Daten im Datenerfassungszentrum beim Finanzamt Wunsiedel eingeführt. Gleichzeitig erfolgt seit 2011 die Umstellung der bisher in Papierform gewarteten Dauerunterlagen hin zu einer papierlosen, elektronischen Wartung (festsetzungsnahe Daten). Hierbei müssen die Daten, die sich aus den Akten ergeben (z.B. Abschreibungstabellen für Gebäude) in die festsetzungsnahen Daten eingepflegt werden. Diese zeitintensive Arbeit muss bis zur vollständigen Befüllung der festsetzungsnahen Daten von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern neben den sonstigen Arbeiten zusätzlich erledigt werden. Die Einführung und Umstellung der Arbeitsweise auf die neuen Systeme führten daher zunächst zu einer Mehrbelastung, die sich in den Vorjahren in den Leistungskennzahlen negativ bemerkbar machte. Beide Verfahren sollen künftig zu einer stärkeren Entlastung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter führen. Ab dem Berichtsjahr 2014 sind erste Anzeichen einer Verbesserung der Erledigungsquote sowie der Laufzeiten erkennbar. Dies zeigt, dass die neuen Verfahren langsam greifen und die Beschäftigten von deren Vorteilen profitieren. 4.1.1.3. Veranlagungsstelle Personengesellschaften Im Bereich Veranlagungsstelle Personengesellschaften werden die Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Personengesellschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben und selbständiger Arbeit sowie die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter bearbeitet. Als erstes werden für diesen Bereich die zu veranlagenden und erledigten Einkommensteuerfälle (Pflichtveranlagungen) betrachtet. Die Feststellungen werden unter dem Punkt 4.2.2 behandelt. Die zu veranlagenden Einkommensteuerfälle dieses Bereichs sind seit dem Jahr 2011 um 1,7 % gesunken. Die Anzahl der zum 31.12.2014 erledigten Fälle des VZ-1 (= VZ 2013) konnte im Berichtsjahr wieder auf den Stand des Jahres 2012 gehoben werden und liegt bei 20.000 Fällen (vgl. Abb. 7). 37 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 ESt ‐ Personengesellschaften ‐ Zu veranlagende u. veranlagte Fälle VZ‐1 zum 31.12.2014 54.253 54.220 54.758 50.000 55.218 60.000 19.471 10.000 20.054 20.000 20.074 30.000 21.648 Anzahl 40.000 ‐ 2011 2012 2013 2014 zu veranlagende ESt‐Fälle VZ‐1 zum 31.12. erledigte ESt‐Fälle VZ‐1 zum 31.12. Abb. 7: ESt - Personengesellschaften - Zu veranlagende u. veranlagte Fälle VZ-1 zum 31.12.2014 Die leichte Verringerung der zu veranlagenden Einkommensteuererklärungen bei gleichzeitiger Steigerung der absolut erledigten Fälle bewirkte im Berichtsjahr 2014, dass die Erledigungsquote VZ-1 der Pflichtveranlagungen sich ebenfalls erholte. Diese beträgt zum 31.12.2014 37,0 % (vgl. Abb. 8). Die Erledigungsquote VZ-2 (= VZ 2012) betrug zum Stichtag 30.06.2014 85,5 % und konnte sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls etwas verbessern. ESt ‐ Personengesellschaften Erledigungsquote VZ‐1 zum 31.12.2014 60,0 in Prozent 50,0 40,0 30,0 39,2 36,6 35,9 37,0 2012 2013 2014 20,0 10,0 0,0 2011 VZ‐1 Abb. 8: ESt – Personengesellschaften Erledigungsquote VZ-1 zum 31.12.2014 38 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 Im Berichtsjahr 2014 hat sich die Laufzeit der erledigten Einkommensteuerfälle gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert und beträgt derzeit 66,0 Tage (vgl. Abb. 9). Für die Ermittlung der Laufzeiten wurden auch in der Veranlagungsstelle Personengesellschaften nur erledigte Fälle des VZ-1 und VZ-2 berücksichtigt. ESt ‐ Personengesellschaften ‐ Laufzeiten 80 70 60 56,2 Tage 50 68,1 66,0 2013 2014 59,7 40 30 20 10 0 2011 2012 VZ‐1 u. VZ‐2 Abb. 9: ESt - Personengesellschaften - Laufzeiten Bewertung: Im Veranlagungsbereich Personengesellschaften wurde in den Vorjahren, analog zur Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung, auch die bisher in Papierform gewarteten Dauertatbestände auf eine papierlose, elektronische Erfassung (festsetzungsnahe Daten) umgestellt und das Risikomanagementsystem eingeführt, was in den Anfangsjahren, ebenso wie in der Allgemeinen Veranlagungsstelle, mit entsprechenden Mehrarbeiten für die Bearbeiter verbunden ist, in den Folgejahren aber zu einer Minderung der Arbeitsbelastung der Beschäftigten führt. Erste Anzeichen, dass die beiden Verfahren ebenfalls im Veranlagungsbereich Personengesellschaften zu wirken beginnen, sind die Erhöhung der Erledigungsquote sowie die leichte Verkürzung der Laufzeiten der Einkommensteuerveranlagungen. 39 Bereich Steuer 4.1.2. Abteilung St 1 – Referat St 15 Feststellungen 4.1.2.1. Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung Im Bereich Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung werden neben den in Punkt 4.1.1.2 (Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung) aufgeführten Einkommensteuererklärungen auch Feststellungserklärungen für Einzelunternehmer und Vermietung und Verpachtung veranlagt. Als nächstes werden für diesen Bereich die zu veranlagenden und erledigten Feststellungserklärungen untersucht. Die Zahlen für die Feststellungserklärungen der Allgemeinen Veranlagungsstelle haben sich analog zu den Zahlen der Einkommensteuerfälle dieses Bereichs entwickelt. So ist die Anzahl der zu veranlagenden Feststellungserklärungen seit Jahren ebenfalls kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Berichtsjahr 2011 um 3,4 % auf 121.500 Fälle erhöht. Gleichzeitig konnten im Vergleich zum Vorjahr auch die erledigten Fälle des VZ-1 (= VZ 2013) zum 31.12.2014 wieder gesteigert werden (vgl. Abb. 10). Fest ‐ Allgemeine Veranlagungsstelle ‐ Zu veranlagende u. veranlagte Feststellungen VZ‐1 zum 31.12.2014 59.238 119.804 58.177 40.000 58.209 60.000 118.664 80.000 59.868 Anzahl 100.000 117.526 120.000 121.500 140.000 20.000 ‐ 2011 2012 2013 2014 zu veranlagende Feststellungen VZ‐1 zum 31.12. erledigte Feststellungen VZ‐1 zum 31.12. Abb. 10: Fest - Allgemeine Veranlagungsstelle - Zu veranlagende u. veranlagte Feststellungen VZ-1 zum 31.12.2013 Bei der Erledigungsquote VZ-1 der erledigten Feststellungen der Allgemeinen Veranlagungsstellen konnte der Vorjahreswert, trotz Erhöhung der zu veranlagenden Feststellungen, gehalten werden. Dies war vor allem aufgrund der gleichzeitigen Erhöhung der erledigten Feststellungen des VZ-1 möglich. Die Erledigungsquote VZ-1 beträgt zum 31.12.2014 48,8% (vgl. Abb. 11). Die Erledigungsquote VZ-2 (= VZ 2012) zum Veranlagungsstichtag 30.06.2014 liegt bei 87,9 %. 40 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 Fest ‐ Allgemeine Veranlagungsstelle Erledigungsquote VZ‐1 zum 31.12.2014 60,0 50,0 50,9 49,1 48,6 48,8 2011 2012 2013 2014 in Prozent 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 VZ‐1 Abb. 11: Fest - Allgemeine Veranlagungsstelle Erledigungsquote VZ-1 zum 31.12.2014 Die Entwicklung der Laufzeiten der erledigten Feststellungen ist ähnlich wie die der erledigten Einkommensteuerfälle der Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung. Die seit dem Jahr 2011 anhaltende Verlängerung der Laufzeiten konnten bei den zu bearbeitenden Feststellungen im Berichtsjahr 2014 nicht gestoppt werden. Diese erhöhten sich auf 66,6 Tage (vgl. Abb. 12). Für die Ermittlung der Laufzeiten wurden auch in der Veranlagungsstelle Allgemeine Veranlagung nur erledigte Fälle des VZ-1 und VZ-2 berücksichtigt. Fest ‐ Allgemeine Veranlagungsstelle ‐ Laufzeiten 70 65 65,3 66,6 60 Tage 60,1 55 56,2 50 45 2011 2012 2013 VZ‐1 u. VZ‐2 Abb. 12: Fest - Allgemeine Veranlagungsstelle - Laufzeiten 41 2014 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 Bewertung: Die Ursachen für die Stagnation der Erledigungsquote sowie die Erhöhung der Laufzeiten der erledigten Feststellungserklärungen liegen unter anderem darin, dass die Zahl der zu veranlagenden Feststellungen seit Jahren ansteigt. Ähnlich wie bei den Einkommensteuerfällen dieses Bereichs, greifen auch hier die Vorteile, die sich durch die Einführung des Risikomanagementsystems und die elektronischen festsetzungsnahe Daten für die Beschäftigten künftig ergeben, noch sehr langsam. 4.1.2.2. Veranlagungsstelle Personengesellschaften Im Bereich Veranlagungsstelle Personengesellschaften werden neben den in Punkt 4.2.1 aufgeführten Einkommensteuererklärungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Personengesellschaften hauptsächlich Feststellungserklärungen von Personengesellschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben und selbständiger Arbeit veranlagt. Als nächstes werden für diesen Bereich die zu veranlagenden und erledigten Feststellungserklärungen untersucht. Die Zahl der zu veranlagenden Feststellungserklärungen steigt bereits seit Jahren an und hat sich seit dem Berichtsjahr 2011 um 6,2 % auf 126.000 Fälle erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden zum 31.12.2014 allerdings auch wieder mehr Fälle des aktuellen VZ-1 (= VZ 2013) erledigt (vgl. Abb. 13). 42 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 Fest ‐ Personengesellschaften ‐ Zu veranlagende u. veranlagte Feststellungen VZ‐1 zum 31.12.2014 124.431 122.166 80.000 20.000 50.056 47.789 40.000 49.166 60.000 50.071 Anzahl 100.000 118.958 120.000 126.372 140.000 ‐ 2011 2012 2013 2014 zu veranlagende Feststellungen VZ‐1 zum 31.12. erledigte Feststellungen VZ‐1 zum 31.12. Abb. 13: Fest - Personengesellschaften - Zu veranlagende u. veranlagte Feststellungen VZ-1 zum 31.12.2014 Die Erhöhung der erledigten Feststellungen bei gleichzeitiger Erhöhung der zu veranlagenden Fälle bewirkt, dass die Erledigungsquote VZ-1 im Berichtsjahr 2014 leicht angestiegen ist. Diese beträgt zum 31.12.2014 39,6 % (vgl. Abb. 14). Die Erledigungsquote VZ-2 (= VZ 2012) ist zum Stichtag 30.06.2014 wieder leicht angestiegen (86,0 %) und hält sich damit in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. 43 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 Fest ‐ Personengesellschaften Erledigungsquote VZ‐1 zum 31.12.2014 50,0 in Prozent 40,0 42,1 39,1 39,5 39,6 2012 2013 2014 30,0 20,0 10,0 0,0 2011 VZ‐1 Abb. 14: Fest – Personengesellschaften Erledigungsquote VZ-1 zum 31.12.2014 Die Laufzeit der erledigten Feststellungserklärungen hat sich im Berichtsjahr 2014 analog zu der Laufzeit der erledigten Einkommensteuerfälle gegenüber dem Vorjahr verringert und beträgt derzeit 69,4 Tage (vgl. Abb. 15). Für die Ermittlung der Laufzeiten wurden auch in der Veranlagungsstelle Personengesellschaften nur erledigte Fälle des VZ-1 und VZ-2 berücksichtigt. Fest ‐ Personengesellschaften ‐ Laufzeiten 80 70 Tage 60 50 60,8 66,3 73,1 69,4 2013 2014 40 30 20 10 0 2011 2012 VZ‐1 u. VZ‐2 Abb. 15: Fest - Personengesellschaften - Laufzeiten Bewertung: Die Verkürzung der Laufzeiten der erledigten Feststellungserklärungen sowie die Verbesserung der Erledigungsquoten, trotz steigender Fallzahlen, ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die Vorteile der beiden neuen Verfahren (Einsatz Risikomanagementsystem und Arbei- 44 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 ten mit den elektronischen festsetzungsnahen Daten), analog zu den Einkommensteuerfällen dieses Bereichs, zum Tragen kommen. 4.1.3. Körperschaftsteuer 4.1.3.1. Veranlagungsstelle Körperschaftsteuer Im Bereich Veranlagungsstelle Körperschaftsteuer werden Körperschaftsteuererklärungen von Kapitalgesellschaften und Vereinen bearbeitet. Es werden zunächst die zu veranlagenden und erledigten Körperschaftsteuerfälle der Grund- und Überwachungskennbuchstaben (= GKB und ÜKB) betrachtet. Die zu veranlagenden Körperschaftsteuererklärungen steigen seit Jahren weiter an und haben sich seit dem Berichtsjahr 2011 um 7,8 % auf über 239.000 Fälle erhöht. Gleichzeitig ist es den Finanzämtern gelungen die Anzahl der zum 31.12.2014 erledigten Fälle des VZ-1 (= VZ 2013) im Vergleich zu den Vorjahren zu steigern (vgl. Abb. 16). KSt ‐ Körperschaftsteuerstelle ‐ Zu veranlagende u. veranlagte Fälle VZ‐1 zum 31.12.2014 300.000 233.960 228.702 221.794 50.000 106.509 103.861 100.000 108.600 150.000 105.774 Anzahl 200.000 239.136 250.000 0 2011 2012 2013 2014 zu veranlagende Fälle KSt (GKB und ÜKB) VZ‐1 zum 31.12. erledigten KSt‐Fälle (GKB u. ÜKB) VZ‐1 zum 31.12. Abb. 16: KSt - Körperschaftsteuerstelle - Zu veranlagende u. veranlagte Fälle VZ-1 zum 31.12.2014 Die Steigerung der erledigten Körperschaftsteuerfälle des VZ-1 führt im Berichtsjahr 2014 jedoch nicht zu einer höheren Erledigungsquote VZ-1, da die Zahl der zu veranlagenden Körperschaftsteuererklärungen im Verhältnis noch stärker gestiegen ist. Daher konnte die Erledigungsquote 45 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 VZ-1 zum 31.12.2014, trotz steigender Anzahl der erledigten Fälle, nur auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Diese beträgt aktuell 45,4 % (vgl. Abb. 17). Die Erledigungsquote VZ-2 (= VZ 2012) liegt zum Stichtag 30.09. seit Jahren konstant über 96 % (aktuell: 96,6 %). KSt ‐ Körperschaftsteuerstelle ‐ Erledigungsquote VZ‐1 (GKB u. ÜKB) zum 31.12.2014 60,0 50,0 in Prozent 40,0 46,8 46,2 45,5 45,4 2011 2012 2013 2014 30,0 20,0 10,0 0,0 VZ‐1 (GKB u. ÜKB) Abb. 17: KSt - Körperschaftsteuerstelle - Erledigungsquote VZ-1 (GKB u. ÜKB) zum 31.12.2014 Die Laufzeit der erledigten Körperschaftsteuererklärungen hat sich im Berichtsjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr leicht verringert und beträgt derzeit 69,4 Tage (vgl. Abb. 18). Für die Ermittlung der Laufzeiten wurden auch in der Veranlagungsstelle Körperschaftsteuer nur erledigte Fälle (GKB und ÜKB) des VZ-1 und VZ-2 berücksichtigt. 46 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 KSt ‐ Körperschaftsteuerstelle ‐ Laufzeiten gesamt 75 70 71,4 71,4 Tage 69,5 69,4 65 60 2011 2012 2013 2014 VZ‐1 u. VZ‐2 (GKB u. ÜKB) Abb. 18: KSt - Körperschaftsteuerstelle - Laufzeiten gesamt Bewertung Da sich die Personalsituation im Bereich der Körperschaftsteuerstellen zu den Vorjahren nicht gravierend geändert hat, ist eine Steigerung der erledigten Körperschaftsteuerfälle bei gleichzeitiger Senkung der Laufzeiten als positiv zu bewerten. Die Stagnation der Erledigungsquote auf dem Vorjahreswert ist durch die weiter ansteigende Zahl der zu veranlagenden Fälle verursacht. Hierauf haben die Körperschaftsteuerstellen keinen Einfluss. Neben dem weiterhin populären Wirtschaftsstandort Bayern ist die steigende Anzahl bei Neugründungen im Bereich der Kapitalgesellschaften ein Hauptfaktor für die Zunahme der zu veranlagenden Fälle. 47 Bereich Steuer 4.2. Abteilung St 1 – Referat St 15 Elektronische Bilanz (E-Bilanz) Mit dem Ende 2008 verabschiedeten Steuerbürokratieabbaugesetz besteht nach § 5b EStG für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (G + V) durch Datenfernübertragung und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Die Konzeption und Realisierung dieses Vorhabens wurde im KONSENS-Projekt E-Bilanz angesiedelt. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01.01.2013 begonnen haben, wurde und wird es nicht beanstandet, wenn die Bilanzen und GuV noch in Papierform abgegeben werden [BMF-Schreiben vom 28. September 2011 (BStBl I Seite 855 und unter www.esteuer.de)]. Nach Ablauf dieser Nichtbeanstandungsregelung und somit erstmals verpflichtender elektronischer Abgabe für das Wirtschaftsjahr 2013 sind im Jahr 2014 bundesweit bereits knapp über 1 Million E-Bilanzen an die Finanzverwaltung übermittelt worden. In Bayern waren es bis Ende des Jahres 177.599 E-Bilanzen. 48 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 Sowohl die Übermittlung der E-Bilanzen durch die Anwender als auch die Anzeige im Finanzamt erfolgte bisher trotz der großen Datenmengen nahezu problemlos. Das Verfahren hat sich als massentauglich und „robust“ erwiesen. Die technische Möglichkeit der Übermittlung aller bisher in der Papierversion (zum Teil auch freiwillig) enthaltenen Daten (z.B. Kontennachweise, Anlagenspiegel, Auszüge aus dem Anlageverzeichnis) ist bereits im Datenschema (Taxonomie) umgesetzt. Aus vielen Ämtern wird jedoch berichtet, dass in der Praxis vermehrt nur noch der Mindestumfang übermittelt wird, der für eine steuerrechtliche Beurteilung des Falles häufig nicht ausreicht und somit zu Rückfragen durch die Ämter und damit zu Mehraufwand führt. In enger Abstimmung mit den beiden Steuerberaterkammern München und Nürnberg wurden in 2014 Werbemaßnahmen eingeleitet mit dem Ziel, die Akzeptanz der E-Bilanz und den Umfang der Datensätze zu erhöhen. Darüber hinaus lässt die technische Weiterentwicklung der Softwareprodukte eine Verbesserung der elektronisch übermittelten Datensätze erwarten. Bei Festsetzung der E-Bilanz in der Unterfallart 78 werden grundlegende Plausibilitäten abgeprüft und dem Bearbeiter als Fach(Prüf-)hinweise angezeigt. Risikoregeln zur E-Bilanz sind bereits von einer KONSENS-Arbeitsgruppe definiert worden, wurden aber in 2014 noch nicht ausgegeben. 4.3. Studie „Fachliches Review des Risikomanagements am BayLfSt“ Das Bayerische Landesamt für Steuern hat im Jahr 2014 eine Studie zum Thema Risikomanagement (RMS) durchgeführt. Ziel dieser Studie war, herauszufinden, wo im internationalen Vergleich das Risikomanagement in Bayern momentan steht und mit welchen Mitteln andere 49 Bereich Steuer Abteilung St 1 – Referat St 15 Länder arbeiten. Wichtig war auch, über in anderen Ländern tätige Risikomanagement-Experten eine Vorstellung über die dort verfolgten Strategien zu gewinnen. Im Rahmen dieser Studie kam man zu dem Ergebnis, dass kein anderes Land ein dem deutschen RMS ähnliches Verfahren im Einsatz hat. Wir sind also allein, aber das Verfahren leistet gute Arbeit. Im Verlauf der Studie wurde sogar bekannt, dass einige andere europäische Länder inzwischen darüber nachdenken, künftig ebenfalls mehr Risiko-Regeln zum Einsatz zu bringen. Da die Regeln aber nur bei der Veranlagung eines konkreten Falles wirken, bleiben Vorgehensweisen und Auffälligkeiten unentdeckt, die sich erst durch eine Gesamtbetrachtung aller Fälle erkennen lassen. In diesem Bereich, der Analytik, sind andere Länder uns voraus. Nach den aus der Studie gewonnenen Erkenntnissen ist es sinnvoll, das regelbasierte System, das wir im Einsatz haben in der Weiterentwicklung mit den Methoden der Analytik zu kombinieren. 50 Bereich Steuer Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 IV. Bereich Steuer – Abteilung St 2: Personelles aus dem gesamten Geschäftsbereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern 1. Personallage 1.1. Allgemeines Im Geschäftsbereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern konnten im Kalenderjahr 2014 insgesamt 2.210 Beförderungen ausgesprochen werden (2013: 3.243 Beförderungen). Die Beförderungen verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Besoldungsgruppen: A 16+AZ A 16 A 15 A 14 A 13 A 12 A 11 A 10 A 09+AZ A 09 A 08 A 07 A 06 A 05 A 04 1 2 20 53 115 241 507 302 184 321 292 144 14 7 7 0 1.2. 100 200 300 400 500 600 Zu den einzelnen Qualifikationsebenen im Geschäftsbereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern Die folgenden Besetzungszahlen sind für die bayerischen Finanzämter, die Landesfinanzschule Bayern in Ansbach und das Bayerische Landesamt für Steuern zum Stichtag 01.01.2015 dargestellt. 51 Bereich Steuer Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Anteile der Beschäftigten in Prozent 7,59 2,58 3,45 1. QE 42,92 2. QE 3. QE 4. QE Tarifbereich 43,46 Einstieg in der 4. QE und mQ A 14 Die Ist-Besetzung beträgt in der 4. Qualifikationsebene zum Stichtag 01.01.2015 insgesamt 560,69 MAK (Mitarbeiterkapazität, d.h. als Arbeitsanteile 1,0). Dies entspricht 594 aktiven Beamtinnen und Beamten. Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 und mQ A 10 In der 3. Qualifikationsebene besteht zum Stichtag 01.01.2015 eine Ist-Besetzung von 7.067,71 MAK. Insgesamt befinden sich 8.009 aktive Beamtinnen und Beamten in der 3. Qualifikationsebene im Einsatz. Einstieg in der 2. QE, AQ A 07 und mQ A 07 In der 2. Qualifikationsebene besteht zum Stichtag 01.01.2015 eine Ist-Besetzung von 6.980,08 MAK. Dies entspricht 8.366 aktiven Beamtinnen und Beamten. 52 Bereich Steuer Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Einstieg in der 1. QE und mQ A 07 Die Ist-Besetzung beträgt in der 1. Qualifikationsebene zum Stichtag 01.01.2015 insgesamt 419,70 MAK. Insgesamt befinden sich 443 aktive Beamtinnen und Beamten der 1.Qualifikationsbene im Einsatz. Tarifbeschäftigte Bei den Tarifbeschäftigten beträgt die Ist-Besetzung zum 01.01.2015 insgesamt 1.233,62 MAK. Dies entspricht 1.624 aktiven Beschäftigten im Tarifbereich. Besetzung im Vorjahresvergleich: Einstieg in der 4. QE 01.01.2015 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2014 Personen Personen MAK MAK 561 560,69 530,35 7.977 7.067,71 7.044,69 8.358 6.980,08 6.966,55 443 368 419,70 359,20 1.624 1.717 1.233,62 1.318,65 und 594 mQ A 14 Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 und 8.009 mQ A 10 Einstieg in der 2. QE, AQ A 07 und 8.366 mQ A 07 Einstieg in der 1. QE und mQ A 07 Tarifbereich In der bayerischen Steuerverwaltung schaffen zum Stichtag 01.01.2015 19.036 aktive Beamtinnen/ Beamte und Tarifbeschäftigte (dies entspricht 16.261,80 MAK) mit ihrer Arbeit die finanzielle Grundlage für die Tätigkeit des Freistaats Bayern. 53 Bereich Steuer 2. Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Ausbildung Die steigenden Einstellungszahlen waren und sind weiterhin ein beherrschendes Thema in der Bayerischen Steuerverwaltung. Gegenwärtig werden an den Bildungseinrichtungen an der Landesfinanzschule Bayern in Ansbach sowie an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Finanzwesen, in Herrsching bzw. Kaufbeuren rund 2.100 Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet. 2.1. Einstieg in der 2. Qualifikationsebene Derzeit befinden sich insgesamt 781 Steuersekretäranwärterinnen und –anwärter in Ausbildung. Im Jahr 2015 können zum 01.09.2015 bayernweit voraussichtlich 502 Steuersekretäranwärterinnen und –anwärter eingestellt werden. Einstellungszahlen in der 2. QE 600,00 502 500,00 461 393 386 2013 2014 400,00 300,00 300 200,00 100,00 0,00 2011 2012 2015 Einstellungen 2. QE 2.2. Einstieg in der 3. Qualifikationsebene Momentan befinden sich insgesamt 1.349 Steuerinspektoranwärterinnen und –anwärter in Ausbildung. Im Jahr 2015 können zum 01.10.2015 bayernweit voraussichtlich 532 Steuerinspektoranwärterinnen und –anwärter eingestellt werden. 54 Bereich Steuer Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Einstellungszahlen in der 3. QE 600,00 500,00 400,00 532 490 457 386 300 300,00 200,00 100,00 0,00 2011 2012 2013 2014 2015 Einstellungen 3. QE 2.3. Nachwuchswerbung Aufgrund der aktuell hohen Einstellungszahlen sowie der allgemeinen demographischen Entwicklung gewinnt das Thema Nachwuchswerbung immer mehr an Bedeutung. Um die attraktiven beruflichen Möglichkeiten zielgruppenorientiert zu präsentieren, hat das Bayerische Landesamt für Steuern in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur eigene Werbefilme für die Nachwuchswerbung produziert. Blick hinter die Kulissen bei den Dreharbeiten Im Mai und Juni 2014 fanden die Dreharbeiten zu den Recruiting-Filmen an den Bildungseinrichtungen in Ansbach und Herrsching, am Finanzamt Regensburg sowie im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg statt. Neben den vier Hauptdarstellerinnen und -darstellern sind in den Filmen weitere 18 Anwärterinnen und Anwärter als Statisten zu sehen. Besonders hervorzuheben ist die Mitwirkung von Herrn Staatsminister Dr. Markus Söder. 55 Bereich Steuer Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Landesfinanzschule Ansbach Finanzamt Regensburg Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Finanzwesen, Herrsching Unterschiedliche Filme sind entstanden Folgende Filme wurden für Zwecke der Nachwuchswerbung erstellt: - ein Video für die Ausbildung in der zweiten Qualifikationsebene - ein Video für das duale Studium in der dritten Qualifikationsebene und - ein Making-Of-Video von beiden o. g. Videos Um einen möglichst hohen Werbeeffekt zu erzielen, wurden die Werbefilme direkt über YouTube sowie auf der Internetseite www.steuer.bayern.de/ausbildung mittels Link auf YouTube veröffentlicht. Die Werbefilme werden daneben für Präsentationen auf Messen und Schulveranstaltungen zur Verfügung stehen. 56 Bereich Steuer Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Im Zusammenhang mit der Erstellung der Filme konnte zudem ein weiterer, langjähriger Wunsch der Finanzämter erfüllt werden und ein gewisses Kontingent an Werbemitteln angeschafft werden, wie z.B. Kugelschreiber und Post-It´s. Präsentation der Werbefilme Am 11.11.2014 wurden die Werbefilme allen Mitwirkenden, den am Projekt Beteiligten und den Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleitern präsentiert. Ehrung der Hauptdarsteller/innen durch Bild von einigen Darstellern/innen Herrn Dr. Jüptner Im Rahmen der Veröffentlichung der Werbefilme wurde auch die Internetseite www.steuer.bayern.de/ausbildung überarbeitet und erscheint nunmehr in einem neuen, modernen Layout. Zusätzlich wurde auch eine Broschüre für die zweite und dritte Qualifikationsebene erstellt, die den Interessenten sehr ausführliche Informationen zu der Ausbildung und dem Studium am Finanzamt bietet. 3. Fortbildung Allen Beschäftigten, die täglich planvoll, konsequent und verantwortungsbewusst Ihre Aufgabe auf Basis der gesetzlichen Vorschriften übernehmen und ausführen, wird eine wichtige Hilfestellung geboten, den stetig steigenden Anforderungen unserer Verwaltung zu begegnen. In der zentralen Fortbildung an den Bildungsstätten und Tagungseinrichtungen konnten trotz quantitativ eingeschränkter Unterkunftsmöglichkeiten neue Seminarangebote aufgenommen werden (s.u.). 57 Bereich Steuer Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Das Konzept der dezentralen Fortbildung an den Dienststellen wurde weitergeführt, um die Beschäftigten auch hier aktuell, zeitnah, effektiv und vor Ort zu informieren. Insgesamt wurden im Jahr 2014 Fortbildungsveranstaltungen für 24.640 Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt: Teilnehmerzahlen 883 4.049 Zentrale Veranstaltungen Dezentrale Veranstaltungen Externe Veranstaltungen 19.708 Im Fortbildungsprogramm 2014/2015 wurden sechs neue Seminare aufgenommen: Vertiefungsschulung SAP für Betriebsprüfer/-innen, BpAEuro Aufbauschulung (Teil IV Personengesellschaften - § 15 a EStG), Zusammenarbeit Steuer- und Zollverwaltung: Schulung zu mitteilungsrelevanten Sachverhalten – Indikatorenschulung für die Zielgruppe der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Betriebsprüfung, Prüfungsfälle mit möglichem Umsatzsteuer-Betrug – Erkennen und Bearbeiten (für Umsatzsteuer-Sonderprüfer/-innen, Betriebsprüfer/-innen und BNV-Bearbeiter/- innen), Fallstudie Rotenburger für Sachgebietsleiter/-innen der Umsatzsteuer- Sonderprüfung, Körperschaftsteuer für Beschäftigte ab Ämter der 2. QE – Vertiefungsseminar. 58 Bereich Steuer Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Neben dem Fortbildungsprogramm wurden gemeinsam mit den jeweiligen Fachreferaten wieder zahlreiche dezentrale Schulungen durchgeführt, um auf aktuelle Themen einzugehen. So fanden beispielsweise 22 eintägige Veranstaltungen „Umsatzsteuer kompakt“ mit den wichtigsten Änderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Umsatzsteuerrecht statt. Für die Betriebsprüfung und Betriebsnahe Veranlagung wurden z.B. Seminare für die Bankenfachprüfer/-innen, für Land-und Forstwirtschaft-Prüfer/-innen oder Fachprüfer/-innen für Erbschaft- und Schenkungssteuer, Schulungen zum Thema Betriebliche Altersversorgung sowie Aufbauschulungen Investmentsteuerrecht durchgeführt. Weiterhin wurden Seminare für neue Beschäftigte der zentralisierten Finanzkassen Freising, Schwabach, Schrobenhausen, Zwiesel, Traunstein und Krumbach vor Ort angeboten. Ebenso spielt die ressortübergreifende Fortbildung eine wichtige Rolle. Hierbei besteht beispielsweise die Möglichkeit an Seminaren der Bundesfinanzakademie, der Bayerischen Akademie für Verwaltungsmanagement („Qualifizierungsoffensive I“) und der Allgemeinen Inneren Verwaltung („Qualifizierungsoffensive II“) oder anderen externen Anbietern teilzunehmen. In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege – Allgemeine Innere Verwaltung – in Hof wurden u.a. 10 Inhouse-Seminare „Interkulturelles Kompetenztraining“ angeboten, die speziell für die Vollstreckung und die Stundungsund Erlassstellen angepasst wurden. Diese Schulungen werden auch künftig fortgeführt. Zahl der Fortbildungsveranstaltungen 800 731 700 600 500 Fachlich 400 Allgemein 300 200 100 191 174 156 136 68 0 zentral dezentral Externe Veranstaltungen 59 Bereich Steuer 4. Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Modulare Qualifizierung und Ausbildungsqualifizierung Bei der modularen Qualifizierung (mQ) für Ämter ab der BesGr. A 10 und A 14 sind fachliche und überfachliche Maßnahmen in Form von einzelnen Modulen erfolgreich zu absolvieren. Sie bauen auf fundierte steuerfachliche Kenntnisse, Erfahrungswissen und Führungspraxis auf. Im Jahr 2014 wurden die Qualifizierungsmodule in folgender Anzahl durchgeführt: Anzahl der Teilnehmer/innen durchgeführten Module an den Modulen Externe Teilneh- mer/innen anderer Ressorts mQ nach A 10 10 153 2 mQ nach A 14 12 96 11 Für die Ausbildungsqualifizierung (AQ) wurden im Jahr 2014 insgesamt 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen. Diese absolvieren jeweils den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst, den sie mit der entsprechenden Qualifikationsprüfung abschließen. 60 Bereich Steuer 5. Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 Einführung von VIVA-PSV bei den Finanzämtern Das bisher nur am Bayerischen Landesamt für Steuern genutzte Personalverwaltungsprogramm VIVA-PSV soll nach Entscheidung durch das Bayerische Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat nun auch bei den Finanzämtern eingeführt werden. Durch die dezentrale Dateneingabe an den Finanzämtern kann künftig eine sehr zeitnahe Erfassung der Daten stattfinden, die zu einer Steigerung der Aktualität der Personalstammdaten und zum Aufbau verwaltungsökonomischerer Geschäftsprozesse führen wird. Insbesondere kann hier der bisherige Belegfluss zwischen den Finanzämtern und dem Bayerischen Landesamt für Steuern in Teilen abgebaut werden. Durch die Schaffung einer Schnittstelle zwischen dem Personalverwaltungsprogramm der Finanzämter (ACUSTIG) und VIVA-PSV können zudem bisherige Doppelerfassungen (durch die Finanzämter im System ACUSTIG einerseits und in VIVA-PSV durch das Bayerische Landesamt für Steuern andererseits) mit zum Teil unterschiedlicher Datenhaltung künftig vermieden werden. Größter Vorteil ist, dass den einzelnen Dienststellen durch die Anbindungen an VIVA-PSV jederzeit die vollständigen Daten zu den einzelnen Personalfällen zur Verfügung stehen werden. Die zur Einführung erforderlichen Arbeiten werden am Bayerischen Landesamt für Steuern im Rahmen eines Projektes durchgeführt. Nach derzeitigem Stand soll die Pilotierung zum 01.04.2015 an den Finanzämtern Cham, Dillingen, Freising und Regensburg gestartet werden. Bei erfolgreicher Pilotierung kann im Laufe des Jahres 2016 mit dem bayernweiten Einsatz begonnen werden. 6. Potenzialtag Eine moderne und ständigem Wandel unterliegende Steuerverwaltung muss auf Führungskräfte vertrauen können, die den vielseitigen Ansprüchen und der wachsenden Verantwortung gerecht werden können. Die Führungskräfteauswahl und die Führungs- kräfteentwicklung bilden hierbei die Basis für eine gesunde Führungskultur. Ein wesentlicher Baustein ist der Potenzialtag für Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, Ausbildungsqualifizierung und modularer Qualifizierung nach A 10, denen in ihrer periodischen Beurteilung erstmals die Sachgebietsleitungseignung zuerkannt wurde. Er dient der Feststellung der Führungskompetenz. Im Jahr 2014 fanden 18 Potenzialtage mit insgesamt 107 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Im Jahr 2014 wurden in einigen Finanzamtsgruppen Informationsveranstaltungen zum Potenzialtag durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, potenzielle Teilnehmer/-innen und gegebenenfalls auch Amtsleiter/-innen bzw. Sachgebietsleiter/-innen über den Ablauf und 61 Bereich Steuer Abteilung St 2 – Referate St 21 – St 24 die Inhalte des Potenzialtags zu informieren. Es ist jeweils eine Informationsveranstaltung für jede Finanzamtsgruppe vorgesehen. Sofern in einer Finanzamtsgruppe im Jahr 2014 noch keine Informationsveranstaltung erfolgte, ist sie für das Jahr 2015 geplant. 7. Einrichtung einer psychosozialen Beratungsstelle Bei der Stabstelle Betriebsärztlicher Dienst beim Landesamt für Finanzen wurde für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat eine Stelle eines Psychologen mit abgeschlossener Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten geschaffen. Diese Stelle wurde im Februar 2014 mit Herrn Egid Roth, Psychologischer Psychotherapeut, besetzt. Die psychosoziale Beratungsstelle ist bayernweit zuständig für die Betreuung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und hat ihren Sitz in München. Die Psychosoziale Beratungsstelle bietet psychosoziale Hilfestellung für alle betroffenen Beschäftigten und für Führungskräfte. Es ist Aufgabe der psychosozialen Beratungsstelle, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, aus denen sie alleine keinen Ausweg finden, sobald es zu Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz kommt. Ziel dieser Hilfestellungen ist die Anbahnung adäquater Maßnahmen, wie z.B. die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Anlaufstellen. Darüber hinaus bietet die psychosoziale Beratungsstelle die Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement an, wenn das Einverständnis des Beschäftigten vorliegt. 62 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 31 V. Bereich Steuer – Abteilung 3 1. Körperschaftsteuer 1.1. Anzahl der Veranlagungsfälle Die Anzahl der in Bayern ansässigen und zu veranlagenden Körperschaften zeigt weiterhin eine steigende Tendenz. Im Jahr 2013 stieg die Fallzahl um 6.183 auf 240.105 Fälle (+ 2,64 % im Vergleich zu + 2,34 % im Vorjahr). Ein bedeutender Beitrag zu dieser Steigerung geht erneut auf die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zurück, die sich als neue "Rechtsform" etabliert und die britische Limited nahezu verdrängt hat. Im Jahr 2013 stieß die Zahl der im Geschäftsbereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern registrierten Unternehmergesellschaften an die Grenze von 15.000. Lag der prozentuale Anteil dieser Gesellschaften an der Gesamtzahl der Körperschaftsteuerfälle zum Ende des Jahres 2009 noch bei rund 1,6 %, so betrug er zum Ende des Jahres 2013 rund 6 % der Fälle. 300000 250000 200000 169407 192860 196909 184436 188780 175799 180902 202775 208764 214841 221595 228559 233922 240105 150000 100000 50000 0 1 1.2. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Erklärungseingang und Veranlagungsstand Der Veranlagungsstand 2013 zum Stichtag 03.02.2015 zeigt sich im Vergleich zum Referenzzeitpunkt der Veranlagung 2012 nahezu unverändert (54,92 % im Vergleich zu 55,13 %). Der Stand der ausstehenden Erklärungen für 2013 hat sich hingegen auf 27,61 % erhöht (Vorjahr: 26,75 %), sodass der Bestand unerledigter Fälle auf 17,47 % zurückging (Vorjahr: 18,12 %). 63 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 31 In absoluten Zahlen hat sich gleichwohl eine Steigerung der veranlagten Fälle ergeben. Mit 131.876 Fällen zum Stichtag 03.02.2015 lag der Wert leicht über dem Vorjahreswert (128.950). Dies entspricht einer Steigerung der veranlagten Fälle um 2,25 % und zeigt in Kombination mit dem leichten Rückgang der unerledigten Fälle, dass die mit der Veranlagung der Körperschaften betrauten Kolleginnen und Kollegen den Arbeitsmehraufwand gut gemeistert haben. Überdies liegt die weitestgehend abgeschlossene Körperschaftsteuerveranlagung 2012 mit einem Erledigungsstand von 98,73 % erneut leicht über dem Vorjahresergebnis (98,65 %). Zwei Finanzämter haben die Veranlagung 2012 bereits zu 100 % abgeschlossen. 17,47% erledigte Fälle 54,92% 27,61% 1.3. ausstehende Erklärungen unerledigter Bestand 03.02.2015 Körperschaftsteueraufkommen Das Körperschaftsteueraufkommen 2014 hat mit 5,2 Mrd. € ein neues Allzeithoch erreicht und mit einer Steigerung um 25 % die letztjährige Prognose (4,4 %) weit übertroffen. Es trägt zu über einem Viertel zum bundesweiten Steueraufkommen (20 Mrd. €) bei. Dieses außerordentlich positive Ergebnis wird nicht wesentlich durch den Umstand geschmälert, dass Bayern durch die Körperschaftsteuerzerlegung rund 255 Mio € wieder an andere Bundesländer abgeben muss. 64 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 31 6 5,2 4,92 5 4,3 4,16 4,15 4 3,65 3,6 3,12 2,95 3 2,89 2,79 2,61 2 1,76 1,04 1,04 2002 2003 1 ‐0,1 0 1999 2000 2001 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 ‐1 Der Arbeitskreis Steuerschätzung beim Bundesministerium der Finanzen geht in seiner Schätzung vom November 2014 von einer Steigerung des bundesweiten Körperschaftsteueraufkommens im Jahr 2015 um 4,8 % aus. Angesichts der positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bayern kann davon ausgegangen werden, dass auch die Unternehmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern wieder einen beträchtlichen Beitrag dazu leisten werden. 65 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 31 2. Gewerbesteuer 2.1. Fallzahlen und Veranlagungsstand Die weitestgehend abgeschlossene Veranlagung des Gewerbesteuermessbetrags 2012 weist zum 03.02.2015 einen Erledigungsstand von 97,88 % auf und liegt damit geringfügig über dem Vorjahresergebnis (97,78 %). Der Veranlagungsstand des laufenden Veranlagungsjahres 2013 weist mit 44,77 % im Vergleich zum Vorjahr (44,27 %) ebenfalls ein leichtes Plus aus. Wie in den Vorjahren war ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, von 575.246 auf nunmehr 603.418 (+ 4,90 %). GewSt-Fallzahlenentwicklung 700.000 603.418 600.000 575.246 553.141 531.595 512.317 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2009 2010 2011 66 2012 2013 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 31 Eine Gegenüberstellung der Fallzahlen und der Erledigungsquoten für die Bereiche „Körperschaften“, „Personengesellschaften“ und „sonstiger G-Bereich“ führt zu folgendem Ergebnis; angegeben ist die prozentuale Steigerung gegenüber dem Vorjahr (rot) bzw. die Veränderung der Erledigungsquote in Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr (blau): 2011 Körperschaften Personengesellschaften sonst. G-Bereich 2012 2013 Fallzahlen Erled.quote Fallzahlen Erled.quote Fallzahlen Erled.quote 183.469 52,27% 190.043 52,25% 195.766 52,17% +3,79% -0,31 +3,58% -0,02 +3,01% -0,08 68.047 47,84% 70.180 48,49% 71.606 47,59% +3,53% -4,08 +3,13% -0,65 +2,03% -0,90 287.019 39,63% 299.294 38,31% 336.002 39,86% +4,19% -3,03 +4,28% -1,32 +12,26% +1,55 Aus der Aufstellung wird ersichtlich, dass im Bereich „Körperschaften“ und „Personengesellschaften“ die Erledigungsquoten trotz eines Fallzahlenzuwachses nur geringfügig gesunken sind. Im sonstigen G-Bereich ist die Erledigungsquote nach einigen Jahren des Rückgangs erstmals wieder angestiegen. Der hohe Fallzahlenzuwachs im sonstigen G-Bereich erklärt sich u.a. dadurch, dass Fälle des Ü-Bereichs ab 2013 statistisch im sonstigen G-Bereich erfasst werden. 2.2. Erklärungseingang Der Stand der ausstehenden Erklärungen für 2013 stieg gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,69 Prozentpunkte von 36,74 % auf 37,43 % an, lag damit aber weiterhin unter den Werten früherer Jahre (2008: 38,61 %; 2007: 39 %; 2006: 38 %). Das verbesserte Abgabeverhalten führt allerdings nach wie vor nicht zu einem verbesserten Veranlagungsstand. Der unerledigte Bestand fällt gegenüber dem Vorjahr mit 17,80 % gegenüber 18,99 % und liegt damit weiterhin über den Werten früherer Jahre (2008: 15 %; 2007: 16 %; 2006: 13 %; 2005: 11 %). 67 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 31 GewSt Erhebungszeitraum 2013 - Stand des Erklärungseingangs 37,43% 44,77% ausstehende Erklärungen unerledigter Bestand z. 02.02.2015 erledigte Fälle 17,80% 2.3. Messbetragsaufkommen Das Messbetragsaufkommen in 2012 stieg gegenüber dem Vorjahresergebnis von 1.914 Mio. € auf 1.939 Mio. € (+ 1,31 %). Dieses Ergebnis verteilt sich wie folgt: Körperschaften: 1.258 Mio. € = 65 % (Vj: 1.210 Mio. € = 63 %) Personengesellschaften: 445 Mio. € = 23 % (Vj: 474 Mio. € = 25 %) sonstiger G-Bereich: 236 Mio. € = 12 % (Vj: 230 Mio. € = 12 %) Der größte Zuwachs gegenüber dem Vorjahr war mit 4,0 % bei den Körperschaften, gefolgt von dem sonstigen G-Bereich mit 2,6 % zu verzeichnen. Bei den Personengesellschaften ist das Messbetragsaufkommen 2012 gegenüber dem Vorjahr mit -6,1% deutlich gesunken. 68 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 31 Das Messbetragsaufkommen 2013 zum Veranlagungsstand Februar ist mit 779 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gesunken. GewSt-Messbetragsaufkommen in Mio € für den Erhebungszeitraum 2013 zum Veranlagungsstand Februar 1200 1016 1016 1000 863 857 797 800 779 752 600 400 200 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Der Arbeitskreis Steuerschätzung beim Bundesministerium der Finanzen prognostiziert für die nächsten Jahre ein stetig steigendes Messbetragsaufkommen. Die Gewerbesteuer als aufkommensstärkste Gemeindesteuer soll in dem Zeitraum 2013 bis 2019 einen bundesweiten Zuwachs von 17,5 % zu verzeichnen haben. 69 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 32 3. Einkommensteuer 3.1. Veranlagung zur Einkommensteuer 2013 (Stand jeweils 03.02.2015) Die Zahl der für 2013 zu veranlagenden Einkommensteuerfälle ist gegenüber dem Veranlagungszeitraum 2012 um 40.237 (= 1,14 %) auf nunmehr 3.573.126 angestiegen. Die Zahl der erledigten Veranlagungen hat sich um 49.388 (= 2,03 %) auf 2.484.205 erhöht. Gegenüber dem Vorjahreswert für 2012 hat sich der Bestand an offenen Fällen des Veranlagungszeitraums 2013 somit um 9.151 (= 1,01%) auf 1.088.921 verringert. Einkommensteuerveranlagungen 2013 2.484.205 1.088.921 veranlagt offen 2012 2.434.817 ‐ 1.000.000 1.098.072 2.000.000 70 3.000.000 4.000.000 Bereich Steuer 3.2. Abteilung St 3 – Referat St 32 Feststellungen gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO für den VZ 2013 (Stand jeweils 03.02.2015) Im Vergleich zum Veranlagungszeitraum 2012 hat sich die Zahl der für 2013 durchzuführenden Feststellungen um 3.181 (= 1,30 %) auf nunmehr 248.315 erhöht. Insgesamt konnten 129.312 Feststellungsverfahren erledigt werden, was einer Steigerung um 724 (= 0,56 %) entspricht. Trotzdem hat sich der Bestand an offenen Fällen des Veranlagungszeitraums 2013 gegenüber dem Vorjahreswert für 2012 um 2.457 (= 2,11%) auf 119.003 erhöht. Feststellungen gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO 2013 129.312 119.003 veranlagt offen 2012 128.588 ‐ 50.000 100.000 116.546 150.000 71 200.000 250.000 300.000 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 32 4. Lohnsteuer 4.1. Arbeitnehmer-Veranlagung 2013 Bei den Arbeitnehmerveranlagungen ist zwischen Pflichtveranlagungen und Veranlagungen zu unterscheiden, die nur auf Antrag des Arbeitnehmers zur Anrechnung von Lohnsteuer durchgeführt werden. Bis zum 03.02.2015 sind bei den für die Veranlagung der Arbeitnehmer zuständigen Stellen insgesamt 2.319.671 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2013 eingegangen, darunter 1.240.202 Pflichtveranlagungsfälle und 1.079.469 Antragsveranlagungen. Am 04.02.2014 waren noch 62.457 Pflichtveranlagungen und 35.902 Antragsveranlagungen offen. Der Anteil der unerledigten Erklärungen lag damit insgesamt bei 4,2% (Vorjahr: 4,0%, bezogen auf den Veranlagungszeitraum 2012). Arbeitnehmerveranlagungen 2013 1,5% Pflichtveranlagungen erledigt 50,3% 45,3% Antragsveranlagungen erledigt 45,3% 4,2% 2,7% Antragsveranlagungen offen 1,5% 50,8% 4.2. Pflichtveranlagungen offen 2,9% Arbeitsergebnis der Lohnsteuer-Außenprüfung im Jahr 2014 Für die Überwachung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber ist nach § 42f EStG die Lohnsteuer-Außenprüfung zuständig. Die Zahl der insgesamt in Bayern erfassten Arbeitgeber stieg erneut von 398.395 Arbeitgebern im Jahr 2013 auf nunmehr 405.256 Arbeitgeber an. Hiervon wurden im Jahr 2014 12.475 (Vorjahr: 13.443) Arbeitgeber abschließend geprüft. Es handelt sich dabei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Die Lohnsteuernachforderungen im Berichtszeitraum betrugen 218.724.785 € (Vorjahr: 166.495.803 €). Im Jahresdurchschnitt waren 271 (Vorjahr: 273) Lohnsteuer-Außenprüfer/-innen im Einsatz. Zusätzlich zur Lohnsteuer-Außenprüfung wurde durch das Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 (BGBl. I Seite 1809) ein neues Instrument, die sog. 72 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 32 Lohnsteuer-Nachschau, eingeführt. Dieses besondere Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte trat zum 30. Juni 2013 in Kraft und ist in § 42g EStG geregelt. Die im Jahr 2014 durchgeführten Lohnsteuer-Nachschauen führten zu Mehrsteuern von 215.333,25 €. 73 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 33 5. Umsatzsteuer 5.1. Umsatzsteueraufkommen Das Umsatzsteueraufkommen der bayerischen Finanzämter betrug im Kalenderjahr 2014 24.790.551.485 € und ist damit gegenüber dem Vorjahresaufkommen (22.860.758.409 €) um 8,4 % gestiegen. Die Umsatzsteuer war somit nach der Lohnsteuer (38.765.809.751 €) auch 2014 die zweitwichtigste Einnahmequelle des Freistaates Bayern. 5.2. Umsatzsteuer-Sonderprüfung Im Kalenderjahr 2014 wurden 11.437 Unternehmen (2013: 11.645) zu einer UmsatzsteuerSonderprüfung gemeldet. Bei einem Anfangsbestand von 4.564 unerledigten Prüfungsmeldungen, 1.130 Meldungsrückgaben und 10.287 abgeschlossenen Prüfungen verblieben am 31.12.2014 noch 4.584 zu bearbeitende Prüfungsmeldungen. Im Jahresdurchschnitt waren 224 (Vorjahr: 207) Umsatzsteuer-Sonderprüferinnen und Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt. Die wichtigsten statistischen Daten von 2012 bis 2014 im Überblick: Mehrsteuern insgesamt 2012 2013 2014 306.728.693 € 359.647.828 € 795.938.192 € Neben dem erfreulichen Anstieg des Prüfungsmehrergebnisses in 2014 konnte auch der Anteil des festgesetzten echten Mehrergebnisses auf 91 % (Vorjahr: 79 %) gesteigert werden. 74 Bereich Steuer 900 Abteilung St 3 – Referat St 33 Mehrergebnis gesamt (in Millionen Euro) 800 700 600 500 400 Mehrergebnis… 300 200 100 0 2010 5.3. 2011 2012 2013 2014 Umsatzsteuer-Nachschau Des Weiteren führten die bayerischen Finanzämter in 2014 insgesamt 6.670 UmsatzsteuerNachschauen nach § 27b UStG durch. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr (6.546) einem leichten Anstieg um 124 Fälle. Dabei wurde ein Mehrergebnis in Höhe von rund 7,5 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €) erzielt. In 530 Fällen fand ein nahtloser Übergang zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. 5.4. Zentralstellen für Unternehmensneugründungen (Clearingstellen) Für 2014 können leider keine Informationen zur Tätigkeit der Zentralstellen für Unternehmensneugründungen zur Verfügung gestellt werden, da mit der Einführung des Verfahrens RMS-FB die bisherige Verpflichtung der Finanzämter zur Bereitstellung der dafür benötigten Daten in Form von Excel-Listen entfallen ist und die stattdessen vorgesehene automatisierte Erhebung der Daten aufgrund eines technischen Fehlers nicht möglich war. 75 Bereich Steuer 6. Abteilung St 3 – Referat St 34 Erbschaft- und Schenkungsteuer In den sechs bayerischen Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen haben sich die statistischen Daten in den Jahren 2010 bis 2014 wie folgt entwickelt: Kalenderjahr Zahl der Sterbefälle Zahl der Schenkungen 2010 2011 2012 2013 2014 136.649 133.070 130.683 137.141 134.484 123.774 123.588 119.491 130.410 130.180 Insgesamt wurden in 2014 132.323 Sterbefallanzeigen und 129.661 Schenkungsmitteilungen ausgewertet. Davon waren 11.047 Sterbefälle (8,3 %) und 5.675 Schenkungen (4,4 %) steuerpflichtig. Steueraufkommen in Mio € 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 1357 940 2010 996 1078 847 2011 2012 76 2013 2014 Bereich Steuer 7. Abteilung St 3 – Referat St 34 Sonstige Verkehrsteuern Steueraufkommen in Mio. € Kalenderjahr Rennwett- und Lotteriesteuer Spielbankabgabe 8. 2010 2011 2012 2013 2014 204 206 189 209 214 12 12 11 11 11 Grunderwerbsteuer In den 18 bayerischen Grunderwerbsteuerstellen haben sich die statistischen Daten der Jahre 2010 bis 2014 wie folgt entwickelt: 2010 2011 2012 2013 2014 Neuzugänge 317.944 331.279 329.489 322.687 323.426 bearbeitete Fälle 317.722 330.857 328.369 293.394 290.120 davon mit Steuer 211.408 221.493 218.545 191.197 187.897 davon ohne Steuer 106.314 109.364 109.824 102.197 102.223 1.040 1.178 1.252 1.347 1.425 13,7 13,3 6,3 7,6 5,8 Aufkommen in Mio. € Veränderung in % Steueraufkommen in Mio € 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 2010 2011 2012 77 2013 2014 Bereich Steuer 9. Abteilung St 3 – Referat St 34 Kraftfahrzeugsteuer Gem. § 18a Abs. 1 FVG endete spätestens zum 30.06.2014 die Organleihe für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer. In Bayern erfolgte die Umstellung seit 28. April 2014. Seit diesem Zeitpunkt waren keine Eingaben in UNIFA mehr möglich. Am 02. Mai 2014 begannen die Datenmigration und die Abholung der Akten; Die Migration wurde seitens der Finanzverwaltung geordnet vorbereitet und verlief ohne nennenswerte Probleme. In der Zeit vom 02. bis 18. Mai 2014 wurden keine Kraftfahrzeugsteuerfälle bearbeitet. Ab 19. Mai 2014 nahmen die Hauptzollämter die Bearbeitung auf. 10. Einheitsbewertung Zahl der wirtschaftlichen Einheiten: 2010 2011 2012 2013 2014 873.778 874.859 875.832 876.329 4.893.843 4.932.539 4.975.415 5.021.366 5.065.001 5.767.520 5.806.317 5.850.274 5.897.198 5.941.330 Land- und forstwirtschaftliches Vermö- 873.677 gen Grundvermögen Grundbesitz samt insge- Insgesamt wurden in 2014 407.323 Fälle veranlagt. 11. Bedarfsbewertung In 2014 wurden 38.073 Bedarfsbewertungen angefordert. Es konnten im Jahre 2014 44.783 Fälle erledigt werden. Die Anzahl der Fälle mit einem niedrigeren gemeinen Wert beläuft sich auf 1.602. 12. Fachstellen für Grundstückswertermittlung Bei den Fachstellen für Grundstückswertermittlung gingen vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 1.158 Anfragen ein, davon konnten 1.603 erledigt werden, so dass sich am 31.12.2014 ein Arbeitsvorrat von 968 zu bearbeitenden Fällen ergibt. 78 Bereich Steuer 13. Abteilung St 3 – Referat St 34 Bausachverständige Im Jahr 2014 wurde das zu erledigende Arbeitspensum von 4 Bausachverständigen auf 3,0 Planstellen bewältigt. Im Vordergrund steht neben der Bearbeitung von Einzelfällen in der Hauptsache die Unterstützung der Fachstellen für Grundstückswertermittlung. Daneben bereiten die Bausachverständigen Grundsatzfragen auf und unterstützen die Finanzämter bei tiefer gehenden baufachlichen Fragestellungen neben der Bewertung auch in vielen weiteren steuerlichen Bereichen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Bausachverständigen der Bundesländer in übergreifenden Bewertungsfragen. Weiter sind die BSV an den Fortbildungsseminaren für die S-Prüfer der Bewertungsstellen der Finanzämter beteiligt Zur Erledigung von registrierten Einzelfällen kommen außerdem eine Vielzahl von kurzfristigen Auskünften an die Finanzämter und Fachstellen, die meist telefonisch oder per Mail gegeben werden, sowie der Kontakt mit Steuerberatern. Der erhebliche Zeitaufwand hierfür und der Arbeitsaufwand für entsprechende Recherchen und ähnliches sind statistisch nicht gesondert erfasst. Im Kalenderjahr 2014 ergab sich für die Bausachverständigen an beiden Standorten mit Stand 31.Dezember folgender Arbeitsstand an registrierten Einzelfällen: Zugang 2014 Erledigungen 2014 Arbeitsbereich registrierte Fälle Bedarfsbewertung 22 Einheitsbewertung 15 Ertragsteuern 17 Sonstiges 1 Gesamt 55 Bedarfsbewertung 23 Einheitsbewertung 39 Ertragsteuern 28 Sonstiges 1 Gesamt 91 79 Bereich Steuer 14. Abteilung St 3 – Referat St 34 Betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung Der Bereich der (betriebswirtschaftlichen) Unternehmensbewertung hat sich im Jahr 2014 innerhalb der bayerischen Finanzverwaltung erfolgreich etabliert. Die Anzahl der Ansprechpartner Unternehmensbewertung wurde um 3 erhöht. Die zwischen dem Bayerischen Landesamt für Steuern und den Steuerberaterkammern München und Nürnberg eingerichtete Arbeitsgruppe „Bewertung“, die sich mit Themenstellungen aus dem Bereich der (betriebswirtschaftlichen) Unternehmensbewertung beschäftigt, wurde erfolgreich fortgesetzt. Die Organisation des Fachbereichs der (betriebswirtschaftlichen) Unternehmensbewertung innerhalb der Bayerischen Finanzverwaltung sowie die Verteilung der Aufgabengebiete lassen sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen. 80 Bereich Steuer 15. Abteilung St 3 – Referat St 34 Zentralstellen Feststellungsverfahren § 151 BewG Im Jahr 2014 sind in den Zentralstellen Feststellungsverfahren § 151 BewG insgesamt 5.265 Feststellungserklärungen neu eingegangen, 5.028 Erklärungen konnten erledigt werden. Die Fallzahlen haben sich wie folgt entwickelt: 6000 5000 4000 Zugänge 3000 Erledigungen Rückstand 2000 1000 0 2012 2013 2014 81 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 35 16. Land- und Forstwirtschaft 16.1. Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) Zum 31.12.2014 arbeiteten 21 aktive Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige im Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern; ein ALS ist in der Ruhephase der Altersteilzeit und zwei ALS sind langfristig in Elternzeit. Die Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen stehen allen Arbeitsbereichen im Finanzamt für landwirtschaftliche Wertermittlungen und Fachfragen zur Verfügung. Zweiundvierzig v. H ihrer Arbeitstage verwendeten die ALS auf die Bodenschätzung. Dabei überprüften sie vor Ort auf 25.529 ha, ob sich die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden geändert hat. Der Anteil ihrer Tätigkeit für die Bewertung und für die Einkommensteuer war in diesem Jahr mit 22,8 % bzw. 23,5 % etwa gleich, bei erheblichen Unterschieden zwischen einzelnen ALS. Aufteilung der Tätigkeiten der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen sonst. steuerliche Zwecke/Amtshilfe 4,9% Sonstiges; 6,2% 2014 Bodenschätzung; 42,8% Einkommensteuer 23,5% Bewertung; 22,8% 82 Bereich Steuer Abteilung St 3 – Referat St 35 Der Vergleich der letzten Jahre Bodenschätzung je ALS Fläche (ha) Anteil d. ALS Anteil a. d. a. ges. Einkommensteuer je Bewertung je ALS Fälle Arbtagen ges. sonst. steuerliche Zwecke/Amtshilfe je Arbtagen ges. ges. Arbeitsta- ALS Anteil a. d. Fälle Anteil an den Sonstiges Fälle Arbtagen gen Anteil a. d. Anteil a. d. ges. ges. Arbtagen Arbtagen Innen Außen nachge- 2012- aktive 2014 MAK 2012 21,46 27.907 1300 42,2% 65,3 22,0% 37,4 21,2% 11,6 6,8% 7,8% 74% 26% 2013 21,33 20.904 980 39,8% 66,7 22,3% 43,2 24,7% 4,2 5,9% 7,2% 78% 22% 2014 20,95 25529 1218 42,8% 80 22,8% 35,9 23,5% 4,9 4,5% 6,2% 73,7% 26,1% 16.2. schätzte Fläche (ha) Vermessungstechnische Beamte (VB) Hauptaufgabe der VB ist die Aufnahme der Daten der Bodenschätzung auf dem Feld, ihre Verarbeitung im Innendienst und der Transfer der bearbeiteten Daten zur Vermessungsverwaltung. In Absprache mit dem ALS werden die Flächen digital im Geoinformationssystem gekennzeichnet, die vom Schätzungsausschuss außerhalb des bebauten Bereiches nach dem Bodenschätzungsgesetz nachgeschätzt werden. Aufteilung der Tätigkeiten der Vermessungstechnischen Beamten 2014 80% 60% 40% 20% 0% 83 Bereich Steuer 16.3. Abteilung St 3 – Referat St 35 ALS und VB bilden zusammen das „Team Bodenschätzung“ Im Feldvergleich werden mit Hilfe der außendienstfähigen Laptops die landwirtschaftlichen nutzbaren von den nicht nutzbaren Flächen mit GPS-Unterstützung abgegrenzt. Etwa vier Fünftel ihrer Arbeitszeit verwenden die VB für den Feldvergleich (34 %) und für die digitale Erfassung und Einarbeitung von Nachschätzungen (45 %). 16.4. Forstwirtschaft Das Referat St 35 ist zentrale Stelle für fachliche Überprüfung und Mengenfeststellungen von Meldungen von Holznutzungen infolge höherer Gewalt. Im Jahr 2014 wurden Meldungen von 1.500 Betrieben bearbeitet und eine Schadholzmenge von 457.000 Festmetern festgestellt. Die Schäden verteilen sich wie folgt: Schadensursachen in Festmetern 250000 200000 150000 100000 50000 0 Windwurf Eis‐/Schneebruch Borkenkäfer sonstige Schäden Weiterer Schwerpunkt im Referat St 35 ist die forstliche Gutachtertätigkeit bei Kaufpreisaufteilungen für steuerliche Zwecke. Es wurden 47 größere Verkäufe mit einem Kaufpreisvolumen von 42,7 Mio. € bearbeitet. Als neue Aufgabe hinzugekommen ist die Ermittlung von forstlichen Liquidationswerten (97 Fälle mit insgesamt 5,83 Mio. € Liquidationswert) Zu den übrigen Aufgaben des Referats St 35 gehören die - örtliche Überprüfung und Festsetzung von Nutzungssätzen (25 Betriebswerke mit insgesamt 11.800 Hektar), - forstliche Einheitsbewertung (39 Betriebe mit insgesamt 22.600 Hektar), - Bedarfsbewertung (31 Betriebe mit 8.600 Hektar). 84 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 41 VI. Bereich Steuer – Abteilung 4 1. Betriebsprüfung 1.1. Allgemeines Im Jahr 2014 wurden bei insgesamt 24.078 Steuerpflichtigen Betriebsprüfungen durchgeführt (Vorjahr insgesamt: 23.063 Prüfungen). Damit ist die Zahl der in 2014 geprüften Steuerpflichtigen in der Summe um 1.015 Fälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der qualifizierten Absetzungen um 2.149 auf 8.013 ebenfalls gestiegen. Das nachfolgende Schaubild stellt die Entwicklung der durchgeführten Betriebsprüfungen und qualifizierten Absetzungen seit 2011 dar: Bei den Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften (früher Einkunftsmillionäre), den Bauherrengemeinschaften/Verlustzuweisungsgesellschaften und bei den Gesellschaftern wurden 1.720 (Vorjahr: 1.866) Betriebsprüfungen durchgeführt. Für den Zeitraum 2011 – 2014 zeigt sich hier folgendes Bild: 85 Bereich Steuer 1.2. Abteilung St 4 – Referat St 41 Personallage in der Betriebsprüfung Die Personalbesetzung in der Betriebsprüfung entwickelte sich seit 2011 wie folgt: Erläuterung: SL = Sachgebietsleiter Die Ist-Besetzung ist jeweils auf den 1.1. des Folgejahres ermittelt 86 Bereich Steuer 1.3. Im Abteilung St 4 – Referat St 41 Festgestellte Mehrsteuern Berichtszeitraum wurden 3.039.449.524 € Mehrsteuern festgestellt (Vorjahr: 2.645.067.801). Die Entwicklung der Mehrsteuern für den Zeitraum 2011 – 2014 kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden: Außenprüfung von Kleinstbetrieben und Ü-Fällen sowie betriebsnahe Veranlagungen In den 85 BNV-Stellen beträgt im Kalenderjahr 2014 die „Zahl der im Kalenderjahr vorhandenen Bearbeiter/innen“ 258,94 (2013: 272,37). Geschäftsplanmäßig waren den BNVStellen zum 01.01.2015 275,42 Bearbeiter/innen (01.01.2014: 283,42) zugewiesen. Die Besetzung der BNV-Stellen entwickelte sich seit 2011 wie folgt: 87 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 41 Die Anzahl der 2014 durchgeführten Außenprüfungen, betriebsnahen Veranlagungen und Sachverhaltsaufklärungen hat sich wie folgt entwickelt: - Außenprüfungen: 4.280 (Vorjahr: 4.307) - Betriebsnahe Veranlagungen: 2.196 (Vorjahr: 2.324) - Sachverhaltsaufklärungen: 840 (Vorjahr: 927) Die im Berichtsjahr festgestellten Mehrsteuern betragen 122,9 Mio. € (Vorjahr: 107,2 Mio. €). 88 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 42 2. Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen 2.1. Stand der Rechtsbehelfsbearbeitung Steuerberatungsgesetz, Die Datenbank Rechtsbehelfe (DB-Rb) ist bei allen bayerischen Finanzämtern in nahezu allen Arbeitsbereichen im Einsatz. 2.1.1. Neuzugänge Die Zahl der eingegangenen Einsprüche entwickelte sich im Zeitraum 2010 bis 2014 wie folgt: Neuzugänge Einsprüche 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 Neuzugänge Einsprüche 300.000 200.000 100.000 0 2010 2011 2012 2013 89 2014 Bereich Steuer 2.1.2. Abteilung St 4 – Referat St 42 Erledigungen In den Arbeitseinheiten und in den Rechtsbehelfsstellen wurden die Einspruchsverfahren in den Kalenderjahren 2010 bis 2014 wie folgt erledigt: Einspruchserledigungen 1.200.000 Erledigung durch Zeitablauf oder auf andere Weise 1.000.000 Aufhebungen/Änderungen 800.000 Rücknahmen 600.000 Teil‐Einspruchsentscheidungen 400.000 Einspruchsentscheidungen 200.000 0 2010 2011 2012 2013 2014 Der hohe Anteil an Aufhebungsbescheide resultiert aus der Durchführung von Sonderrechenläufen zur nachträglichen Beifügung von Katalogvorläufigkeitsvermerken (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO). 2.1.3. Unerledigte Fälle am Jahresende Die Zahl der unerledigten Einsprüche in den Finanzämtern zum jeweiligen Jahresende und die darin enthaltenen Masseneinsprüche haben sich wie folgt entwickelt: Unerledigte Einsprüche 1.000.000 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 Bestand 31.12. gesamt Massenverfahren 2010 2011 2012 2013 90 2014 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 42 Zur besseren Unterstützung der Finanzämter bei der Überwachung von ruhenden Rechtsbehelfsverfahren werden alle beim BFH und BVerfG anhängigen Rechtsfragen für die Datenbank Rechtsbehelfe (DB-Rb) aufbereitet, so dass die relevanten Rechtsfragen zu jedem Einzelfall abgespeichert werden können. Die Überwachung der Zwangsruhe erfolgt maschinell durch zentrale Vergabe von Erledigungskennzeichen. Sind zu allen gespeicherten Gründe der Verfahrensruhe Erledigungskennzeichen gesetzt, werden die noch nicht erledigten Einsprüche maschinell in den Status „In Bearbeitung“ gespeichert und können über die „Abfragen zur Arbeitsplanung“ problemlos zur weiteren Bearbeitung aufgefunden werden. Die Informationen zu den anhängigen Rechtsfragen werden im zweiwöchigen Rhythmus aktualisiert und auch den anderen Bundesländern, bei denen DB-Rb im Einsatz ist, zur Verfügung gestellt. Klagen 2.1.4. Die Zahl der Klageverfahren und ihre Erledigungen stellen sich wie folgt dar: Klagen 16.000 14.000 12.000 10.000 Zugang Erledigungen 8.000 Bestand zum 31.12. 6.000 4.000 2.000 0 2010 2011 2012 2013 91 2014 Bereich Steuer 2.1.5. Abteilung St 4 – Referat St 42 Verfahren vor dem BFH, Bundesverfassungsgericht oder EuGH Der Verfahrensstand hat sich wie folgt entwickelt: BFH, Bundesverfassungsgericht oder EuGH 800 700 600 500 Zugang 400 Erledigungen Bestand zum 31.12. 300 200 100 0 2010 2.2. 2011 2012 2013 2014 Zentrale Haftungsbearbeitung bei den Finanzämtern Die zentralen Haftungsstellen sollen durch gezieltes Aufgreifen und konsequente Haftungsprüfung zur Sicherung des Steueraufkommens beitragen. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im Jahr 2014 folgende Ergebnisse erzielt: Haftungsanfragen und ‐bescheide 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 Erledigte Haftungsanfragen 1.500 Zahl der Haftungsbescheide 1.000 500 0 2010 2011 2012 2013 92 2014 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 42 Festgesetzte Haftungsbeträge (Mio. €) 140,0 120,0 100,0 80,0 Festgesetzte Haftungsbeträge (Mio. €) 60,0 40,0 20,0 0,0 2010 2011 2012 2013 2014 Die Haftung trägt damit in erheblichem Umfang – auch in vorbeugender Weise - zur Durchsetzung und Sicherung des Steueranspruchs bei. 2.3. Lohnsteuerhilfevereine Der Aufsicht des Bayerischen Landesamtes für Steuern unterliegen 1.771 Beratungsstellen von insgesamt 125 Lohnsteuerhilfevereinen. Davon haben 95 Vereine ihren Sitz in Bayern. 2.4. Statistik der Steuerfahndung Die Anzahl der durchgeführten Fahndungsprüfungen sowie der erledigten Amts- und Rechtshilfen entwickelte sich im Zeitraum 2010 - 2014 wie folgt: 4000 Fahndungsprüfungen und erledigte Amts‐/Rechtshilfen 3500 3000 durchgeführte Fahndungsprüfungen 2500 erledigte Amts‐ und Rechtshilfen 2000 1500 1000 500 0 2010 2011 2012 2013 93 2014 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 42 Die rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafen stiegen im Jahr 2014 deutlich: Höhe der rechtskräftigen Freiheitsstrafen in Jahren 500 400 300 200 100 0 2010 2011 2012 2013 2014 Die vorläufigen/erprüften Mehrsteuern entwickelten sich in den Jahren 2010 bis 2014 wie folgt: Höhe der erprüften Mehrsteuern in Mio. € 600 500 400 300 200 100 0 2010 2011 2012 94 2013 2014 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 42 Die Geldstrafen des Jahres 2011 sowie die Auflagen des Jahres 2014 bezogen sich auf wenige Ausnahmefälle. Geldstrafen und Auflagen 14 12 Geldstrafen in Mio. € 10 8 Auflagen gem. § 153a StPO in Mio. € 6 4 2 0 2010 2.5. 2011 2012 2013 2014 Statistische Erhebungen in den Bußgeld- und Strafsachenstellen Die Anzahl der eingegangenen Prüfungsberichte und Anzeigen, sowie der eingeleiteten Strafverfahren und Bußgeldverfahren entwickelte sich im Zeitraum 2010 – 2014 wie folgt: 95 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 42 Die Anzahl der Selbstanzeigen in Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz nahm folgende Entwicklung: Eingeleitete Straf- und Bußgeldverfahren wurden im Zeitraum 2010 bis 2014 wie folgt erledigt: 96 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 43 3. Vollstreckung, Stundung, Erlass, Arrest, zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe 3.1. Vollstreckung 3.1.1. Rückstände für veranlagte Steuern (V-Steuern) in Vollstreckung alle €-Beträge einschl. steuerlicher Nebenleistungen Zum 01.01.2015 waren rd. 811,1 Mio. € in Vollstreckung. Die Komplexität der Vollstreckung zeigt sich auch daran, dass ein Großteil der rückständigen Beträge auf Fälle mit hohen Rückständen entfällt. Rund 2/3 der Vollstreckungsforderungen der bayerischen Finanzämter waren in den vergangenen Jahren in Rückstandsfällen gebunden, die größer als 50.000 € waren. Diese Großrückstandsfälle machten jedoch weniger als 5 v.H. der gesamten Rückstandsfälle aus. 97 Bereich Steuer 3.1.2. Abteilung St 4 – Referat St 43 Arbeitsbelastung, Arbeitsstand und Maßnahmen der Vollstreckung Bayernweit waren zum 31.12.2014 54.576 Fälle in Vollstreckung. Gegenüber dem Vorjahr hat sich eine Mehrung von 620 Fällen (1,15 %) ergeben. 98 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 43 Im Jahr 2014 sind bei den bayerischen Finanzämtern 330.964 Vollstreckungsersuchen (VE) anderer Finanzämter bzw. Behörden eingegangen. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Minderung um 13.376 VE (- 3,88 %). Der Schlussbestand ist bei den VE um 541 Fälle auf 68.215 leicht gestiegen. Das ist eine Mehrung gegenüber dem Vorjahr um 0,76 %. Auf eine Darstellung der Entwicklung der KraftSt-Fälle wird aufgrund der Abgabe der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund im Mai 2014 verzichtet. Erläuterungen: SF-Stelle = Stelle für die Beitreibung komplexer bzw. schwieriger Fälle; V-Steuer-Stelle = Stelle für die Beitreibung aller Rückstände aus veranlagten Steuern Sonderstelle = Stelle für die Beitreibung von KraftSt-Rückständen und von Forderungen aus Vollstreckungsersuchen Die Forderungspfändung ist die häufigste und erfolgreichste Vollstreckungsmaßnahme. Der Rückgang im Bereich der Sonderstelle ist im Wegfall der Zuständigkeit bei der KraftSt begründet. 99 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 43 In den Zahlungen sind die auf Vollstreckungsersuchen eingehobenen Beträge nicht enthalten. Die hohen Zahlungseingänge auf Vollstreckungsrückstände sind dem großen Engagement der Kolleginnen und Kollegen in den Vollstreckungsstellen zu verdanken und stiegen in 2014 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 54,8 Mio. € (+ 5,77 %) an. 3.1.3. Neuerungen im Bereich Vollstreckung Die Vollziehungsbeamten wurden im März 2014 flächendeckend mit EC-Kartenlesegeräten ausgestattet. Die Abwicklung erfolgt durch die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl (PIN) in ein mobiles Kartenzahlungsgerät. Nach erfolgreicher Überprüfung der Karte auf Verfügungsrahmen und Tageslimit erhält der Vollziehungsbeamte eine Bestätigung, welche die Zahlung garantiert. Im Jahre 2014 wurden insgesamt 4.418 EC-Kartenzahlungen abgewickelt. Dabei wurden 1.381.427,33 € vereinnahmt. Im Jahr 2014 fanden neun Seminare „Eigensicherung für Vollziehungsbeamte/innen“ statt. Damit wurde die in 2013 neu eingeführte Seminarreihe fortgeführt. Das speziell für Vollziehungsbeamte/innen konzipierte Seminar enthält neben praktischen Eigensicherungstrainings auch theoretische Einweisungen in die Grundsätze der Eigensicherung. Alle Vollziehungsbeamte/innen, die Bedarf gemeldet hatten, konnten so erfolgreich geschult werden. Es ist geplant, entsprechende Schulungen auch für den Innendienst anzubieten. 100 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 43 3.2. Stundung und Erlass 3.2.1. Arbeitsbelastung Insgesamt sind im Kalenderjahr 2014 64.029 Stundungs- und 31.653 Erlassanträge bei den Finanzämtern eingereicht worden. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 8,64 % weniger Stundungs- und 13,09 % mehr Erlassanträge. 101 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 43 Die Tabelle zeigt, dass der größte Teil der erlassenen Beträge auf Insolvenzerlasse entfällt, in denen die Ermessensentscheidung durch die Insolvenzordnung vorgeprägt ist, wobei dieser Anteil in 2014 deutlich zurückgegangen ist. Die Höhe der Stundungen war stets einzelfallbedingt. 3.2.2. Neuerungen im Bereich Stundung und Erlass Die Pilotierung des Sachbearbeitungsverfahren StundE wurde im Jahr 2014 auf die Finanzämter Schweinfurt und München Abteilung Erhebung ausgedehnt. Seit Dezember 2014 finden die Schulungen für den im Jahr 2015 angestrebten Flächeneinsatz statt. Inhalt der Schulungen sind die Teilverfahren Stundung aus persönlichen Gründen, Erlass aus Billigkeitsgründen und Insolvenzerlass. 3.3. Zwischenstaatliche Amtshilfe in Ertragsteuern Im Jahr 2014 wurden 9592 ein- und ausgehende Amtshilfeersuchen bzw. Spontanauskünfte aus 53 Ländern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bzw. vom BZSt an die bayerischen Finanzämter weitergeleitet. Der Ausbau des unmittelbaren Auskunftsverkehrs zwischen den bayerischen und tschechischen grenznahen Finanzämtern wurde auch im Jahr 2014 weiter vorangetrieben. Neben zwei Arbeitstreffen der bayerischen und tschechischen Ansprechpartner/innen in Karlsbad und Passau fand zum fünften Mal der Tschechisch Sprachkurs für die bayerischen Ansprechpartner/innen statt. 102 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 44 4. Fachprüfung für Auslandsbeziehungen und betriebliche Altersversorgung 4.1. Allgemein Neben der normalen Prüfungstätigkeit hat sich im Jahr 2014 die Teilnahme an grenzüberschreitenden gemeinsamen Betriebsprüfungen (sog. joint audits) fortgesetzt. Betroffen waren insbesondere Prüfungsfälle mit Österreich, Italien (Venetien) und den Niederlanden. Die Neuregelungen des Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetzes lassen hier in Abstimmung mit dem Bundeszentralamt für Steuern zu, insbesondere Sachverhaltsermittlungen gemeinsam mit der betroffenen ausländischen Steuerverwaltung durchzuführen. Herausgehobener Schwerpunkt des Jahres 2014 war aber sicherlich die fachliche Mitwirkung am INTERNATIONAL TAX AUDIT FORUM MUNICH, einer 3-tägigen Konferenz über grenzüberschreitende Betriebsprüfungen mit Diskussion aktueller Rechtsfragen aus dem Internationalen Steuerrecht. Mit dieser Tagung wurde die seit 2006 bestehende Auslandsfachprüfertagung durch das Internationale Steuerzentrum nebst Trägerverein auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Fachprüfung für betriebliche Altersversorgung hat neben der normalen Prüfungstätigkeit sowie der Unterstützung der Finanzämter im Rahmen beantragter verbindlicher Auskünfte durch Teilnahme an verschiedenen Arbeitstagungen anderer Bundesländer an der Meinungsbildung rund um diesen schwierigen Themenbereich bundesweit mitgewirkt. Über die weitere Referatsarbeit kann, unterteilt in die Prüfungsbereiche „Auslandsfachprüfung“ sowie „Fachprüfung für betriebliche Altersversorgung“, wie folgt berichtet werden: 4.2. Prüfungstätigkeit der Auslandsfachprüfung Die Ergebnisse der Prüfungstätigkeit lassen sich für das Jahr 2014 wie folgt zusammenfassen: Die Gesamtzahl der neu zu bearbeitenden Meldungen der Finanzämter ist im Berichtsjahr auf 662 Fälle gestiegen (Vorjahr: 570) und entwickelte sich seit 2011 wie folgt: 103 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 44 Fallmeldungen 700 600 500 400 300 200 100 0 2011 2012 2013 2014 Mit 592 abgeschlossenen Prüfungsfällen konnten im Vergleich zum Arbeitsergebnis des Vorjahres (577) mehr Fälle erledigt werden. Der Stand der unerledigten Prüfungsfälle ist zum 31.12.2014 aufgrund der erhöhten Meldezahlen auf insgesamt 814 (Vorjahr: 744) Fälle angestiegen. Die Entwicklung der abgeschlossenen und unerledigten Prüfungsfälle für den Zeitraum 2011 bis 2014 kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden: Abgeschlossene und unerledigte Prüfungsfälle 900 800 700 600 500 Abgeschlossene Prüfungsfälle 400 Unerledigte Prüfungsfälle 300 200 100 0 2011 2012 2013 2014 Beim Vergleich der Mehrergebnisse ist zu beachten, dass die geprüften Zeiträume überwiegend die Jahre ab 2008 umfassen, in denen der reduzierte Körperschaftsteuer-Satz von 15 % zur Anwendung kommt. 104 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 44 Das Mehrergebnis aus den Prüfungen der Auslandsbeziehungen in Bayern beläuft sich 2014 auf 220,92 Mio. € (Vorjahr: 313,74 Mio. €), abgeschlossen werden. Die Erfassung der Verlustminderungen, also der Beträge, die sich ggfs. in Zukunft steuerlich auswirken, betrug im Jahr 2014 158,30 Mio. € (Vorjahr: 279,36 Mio. €). Die Entwicklung der Jahre 2011 bis 2014 stellt sich im Überblick wie folgt dar: Mehrergebnis und Verlustminderungen Gesamt €350.000.000 €300.000.000 €250.000.000 €200.000.000 Mehrergebnis Gesamt €150.000.000 Verlustminderungen Gesamt €100.000.000 €50.000.000 €0 2011 2012 2013 2014 Die durchschnittlichen Mehrergebnisse pro Prüfungsfall haben sich wie folgt entwickelt: Durchschnittliches Mehrergebnis pro Prüfungsfall €600.000 €543.737 €465.340 €500.000 €400.000 €377.160 €373.184 €300.000 €200.000 €100.000 €0 2011 2012 2013 105 2014 Bereich Steuer 4.3. Abteilung St 4 – Referat St 44 Fachprüfung für betriebliche Altersversorgung Die Fachprüfer/-innen des Referats St 44 wirken unverändert beratend und unterstützend im Rahmen von Außenprüfungen (sowie Anträgen auf verbindliche Auskunft) bei Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung mit. Die Ergebnisse der Prüfungstätigkeit lassen sich für das Jahr 2014 wie folgt zusammenfassen: Die Anzahl der neu zu bearbeitenden Aufträge ist mit 550 Fallmeldungen gegenüber dem Vorjahr (552) nahezu unverändert. Die Anzahl der erledigten Prüfungsfälle ist hingegen im Vergleich zum Vorjahr (573) leicht auf insgesamt 508 Fallerledigungen gesunken. Die Zahl der am 31.12.2014 nicht abschließend bearbeiteten Fälle ist damit auf 339 Fälle (Vorjahr: 318) angestiegen. Die Entwicklung der Prüfungsfälle seit 2011 kann nachstehender Übersicht entnommen werden: Abgeschlossene und unerledigte Prüfungsfälle 800 700 600 500 400 Abgeschlossene Prüfungsfälle 300 Unerledigte Prüfungsfälle 200 100 0 2011 2012 2013 2014 106 Bereich Steuer Abteilung St 4 – Referat St 44 In 2014 konnte ein Mehrergebnis i.H.v. 16,48 Mio. € (Vorjahr: 25,03 Mio. €) erreicht werden. Auch hier wirkte sich die gesetzliche Absenkung des Körperschaftsteuer-Satzes von 25 % auf 15 % aus. Die Mehrergebnisse im Zeitraum 2011 bis 2014 stellen sich wie folgt dar: Mehrergebnis Gesamt €35.000.000 €31.750.000 €30.000.000 €25.000.000 €25.030.000 €23.630.000 €20.000.000 €16.477.820 €15.000.000 €10.000.000 €5.000.000 €0 2011 2012 2013 2014 Die durchschnittlichen Mehrergebnisse pro Prüfungsfall haben sich wie folgt entwickelt: Durchschnittliches Mehrergebnis pro Prüfungsfall €60.000 €56.394 €50.000 €40.000 €43.682 €33.095 €32.437 €30.000 €20.000 €10.000 €0 2011 2012 2013 107 2014 Bereich Steuer VII. Abteilung St Q – Referat SZS Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS) Der Aufbau der zum 01.06.2013 gegründeten Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS) wurde in 2014 konsequent vorangetrieben. Hierbei lag das Hauptaugenmerk auf dem Ausbau der IT-Kapazitäten und –Fähigkeiten, sowohl in Bezug auf Personal als auch in Bezug auf Hardware/Software, Datengrundlage und Auswertungsmöglichkeiten. Obwohl der Ausbau der Einheit noch nicht abgeschlossen ist und sich insbesondere der Einstieg in die Datenanalyse mittels statistischer und analytischer Methoden noch im Anfangsstadium befindet, wurden im Rahmen von Auswertungen und Prüffeldern bereits erste Erfolge bei der Aufdeckung und Analyse systematischer Steuerausfallrisiken und Steuerbetrugsmuster erzielt. Zum Jahresende 2014 befanden sich 50 Prüffelder in Arbeit. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit waren vor allem die Überwachung des E-Commerce, die Informationsbeschaffung, -aufbereitung und –weitergabe im Zusammenspiel mit anderen Behörden und Verwaltungen, die Koordination bedeutender, prototypischer Einzelfälle, die Unterstützung der Finanzämter, anderer Bundesländer und EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Eurofisc, KUSS, ZAUBER) sowie die Erstellung von ersten Auswertungen für das Aufgabengebiet Risikomanagement. Zudem wurden Schulungen an der Landesfinanzschule Bayern sowie an Finanzämtern zur Erkennung von betrugsanfälligen Sachverhalten vor allem im Bereich der Umsatzsteuer durchgeführt. Insgesamt konnte seit Gründung der SZS bereits ein Ergebnis an vorläufigen Mehrsteuern im achtstelligen Bereich erzielt werden. Einzelfälle 2014 Fallherkunft 2014 Fälle Fallaufbereitung Weiterleitung an Fallbearbeitung Prozent und 2014 Fälle Prozent Davon: die Finanzämter Fallübernahme von 628 84% Weiterleitung 660 89% 0 0% Zusammenarbeit 30 4% KUSS Fallübernahme aus NEPOMUK mit Finanzämtern 108 Bereich Steuer Fallaufbereitung Weiterleitung an Abteilung St Q – Referat SZS und die Eigene Fallbear- 31 4% 0 0% 19 3% 740 100% beitung KUSS Fallübernahme von 63 9% Finanzämtern beteiligung Eigene Aufgriffe 43 6% Sonstige 6 1% 740 100% Summe Aktive Prüfungs- 109 Sonstige Bereichsübergreifend Steuer/IuK VIII. Bereichsübergreifende Projekte Steuer/IuK 1. Die Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) Seit einiger Zeit strebt das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens an, insbesondere durch die Verbesserung der Qualität des Steuervollzugs und den Abbau von Bürokratiekosten für Bürger, Unternehmen, Beraterschaft sowie die Steuerverwaltung. Um dies erreichen zu können, wurde unter anderem die Entscheidung getroffen, papierbasierte Verfahrensabläufe schrittweise abzulösen und den gesamten Besteuerungsprozess durch elektronische Verfahren zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird dem Bürger seit Januar 2014 die Möglichkeit angeboten, bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung die sog. „Vorausgefüllte Steuererklärung“ zu nutzen. Diese soll als kostenloses elektronisches Serviceangebot der Steuerverwaltung die Erstellung der Einkommensteuererklärung dadurch erleichtern, dass dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten die zu seiner Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen angezeigt werden und nach Prüfung in die Felder der Erklärung automatisch übernommen werden können. Sollten die angeforderten Daten in die Erklärung übernommen werden, besteht trotzdem die Möglichkeit, diese manuell per Eingabe zu ändern, da dem Anwender wie bisher die Verpflichtung obliegt, die bereitgestellten Informationen zu prüfen und in vielen Fällen auch durch eigene Daten zu ergänzen. Sofern sich der Anwender nach Prüfung und gegebenenfalls Ergänzung der Daten zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung entschließt, kann durch die Steuerverwaltung nicht nachvollzogen werden, ob und in welchem Umfang die abgerufenen Daten verwendet oder geändert wurden. Insoweit stehen allen interessierten Bürgern sowie ihren Bevollmächtigten seit Anfang 2014 in einer ersten Stufe - zunächst Informationen über die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen zur Verfügung. Im Januar 2015 wurde dies um die Lohnersatzleistungen erweitert. Ein Abruf der Daten ist dabei rund um die Uhr 7 Tage die Woche und bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt möglich. Hierfür stehen dem Anwender sowohl die Dienste der Steuerverwaltung (www.elster.de) als auch die Dienste kommerzieller Softwareanbieter zur Verfügung. 110 Bereichsübergreifend Steuer/IuK Unabhängig, mit welcher Anwendung die Informationen des Steuerpflichtigen abgerufen werden, wird selbstverständlich der Wahrung des Steuergeheimnisses Rechnung getragen. Schließlich können nur der Steuerpflichtige selbst oder ausdrücklich durch ihn autorisierte Personen - wie etwa sein Ehepartner oder sein steuerlicher Berater - die Daten abrufen. Das hierfür erforderliche Berechtigungsmanagement sieht dabei nach elektronischer Antragsstellung des Bevollmächtigten grundsätzlich die aktive Zustimmung des Steuerpflichtigen gegenüber der Steuerverwaltung vor. Im Einzelnen beantragt beispielsweise der Ehemann die Berechtigung zum Abruf der Daten der Ehefrau. Damit er dann auch die Daten abrufen kann, muss die Ehefrau in einem zweiten Schritt gegenüber der Steuerverwaltung ihre Zustimmung erklären. Dies kann vollelektronisch oder durch Übergabe eines mit Brief versendeten Codes (Freischaltcode) geschehen. Freischaltcode-Briefe wurde 2014 bayernweit über 260.000 gedruckt und versendet. Dieses Zustimmungserfordernis würde bei steuerberatenden Berufen, deren ordnungsgemäße Bevollmächtigung entsprechend AEAO Nr. 1 zu § 80 vermutet wird, aufgrund der notwendigen Mitwirkung der Mandanten zu einer störenden Verzögerung im Kanzleibetrieb führen. Um diesen Effekt zu vermeiden und den Prozessen im Kanzleibetrieb Rechnung zu tragen, wurde zusammen mit den Steuerberaterkammern und ihren Mitgliedern der Weg zu einer elektronischen Übermittlung der Vollmachtsdaten mit schnellstmöglicher Erlangung der Berechtigung zum Datenabruf für den jeweiligen Mandanten ohne dessen aktive Mitwirkung – die Unterzeichnung der Vollmachtsurkunde ausgenommen – ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Berater in einer durch die Steuerberaterkammern eingerichteten Vollmachtsdatenbank die Informationen zum jeweiligen Mandanten entsprechend der unterzeichneten Vollmacht erfassen und diese Daten in einem nächsten Schritt an die Finanzverwaltung übermitteln. Daraufhin erhält der jeweilige Mandant in der seit Anfang Januar 2014 eingesetzten ersten Stufe der Vollmachtsdatenbank ein Informationsschreiben mit dem Hinweis, dass die jeweilige Kanzlei die Bevollmächtigung zum Datenabruf gegenüber der Steuerverwaltung angezeigt hat und er der Erteilung der Berechtigung in einer Frist von 14 Tagen widersprechen kann. Nach Unterzeichnung der Vollmachtsurkunde können die steuerlichen Vertreter folglich nach Ablauf der Widerspruchsfrist und den zu berücksichtigenden Postlaufzeiten ohne weiteres Zutun der Mandanten komfortabel auf deren Daten zugreifen und den Kanzleibetrieb entsprechend organisieren (dies wurde bayernweit 2014 in knapp 200.000 Fällen praktiziert). 111 Bereichsübergreifend Steuer/IuK Steuerberater, die von dem Angebot der Vollmachtsdatenbank keinen Gebrauch machen, können selbstverständlich über die herkömmlichen Wege des Berechtigungsmanagements an der vorausgefüllten Steuererklärung teilnehmen. Aufgrund des umfangreichen Anwenderkreises und der umfangreichen Anwendungsmöglichkeiten kommt die vorausgefüllte Steuererklärung für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger in Betracht. Sie ist daher ein zentrales Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung und entspricht dem wichtigen politischen Anliegen der Steuervereinfachung. Im Vorhaben KONSENS wurden die vorausgefüllte Steuererklärung und das Projekt Vollmachtsdatenbank (Stufe 1) dem Verfahren ELSTER und damit Bayern als Auftrag nehmendem Land zugeordnet. Die Funktionalitäten werden seit Januar 2014 angeboten und künftig im Rahmen von weiteren Stufen kontinuierlich ausgebaut. Anfang November 2014 hatte die vorausgefüllte Steuererklärung erstmals über 1 Mio. Teilnehmer (aktuell – Anfang Februar 2015 – sind es 1,366 Mio.). In der entsprechenden Datenbank sind mehr als 10 Mio. Belege gespeichert und täglich werden mehr als 10.000 abgerufen. 2. SEPA Im Rahmen von SEPA (Single Euro Payments Area) entstand innerhalb der EU, Island, Monaco, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum. Bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer wurden so standardisiert, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen mehr gibt. Die bisherigen Bankverbindungen (Kontonummer und Bankleitzahl) wurden durch die internationalen Bankverbindungen ersetzt (IBAN – International Bank Account Number – und BIC – Business Identifier Code -). 112 Bereichsübergreifend Steuer/IuK Laut SEPA-Verordnung der EU vom März 2012 war vorgegeben, dass die Umstellung auf SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften einheitlich bis 1. Februar 2014 erfolgen sollte. Zur Analyse der Anforderungen durch die SEPA-Verordnung und deren Abstimmung wurde auf Bundesebene eine Sonderarbeitsgruppe eingerichtet. Die Einführungsplanung für die bayerische Steuerverwaltung erfolgte durch eine bayerische Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern des IuK- und des Steuerbereichs des Bayerischen Landesamtes für Steuern zusammensetzte. Die Planungs- und Überwachungsaufgaben der bayerischen Arbeitsgruppe umfassten die Umstellung der Bankverbindungen auf das SEPA-Format in allen Bereichen des automatisierten Besteuerungsverfahrens, die Berücksichtigung der neuen SEPA-Datensatzformate beim elektronischen Zahlungsverkehr-Datenaustausch mit den Banken, die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens. In den bisherigen Besprechungen (2014: 6) wurden der produktive Einsatz des SEPAErstattungsverfahrens am 02.07.2013 und das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zum 16.01.2014 vorbereitet. Hierzu wurde ein detaillierter Einführungsplan erstellt und regelmäßig überprüft bzw. abgearbeitet. Zusätzlich wurde die Gelegenheit wahrgenommen, auf aktuelle Entwicklungen einzugehen und auf Fragestellungen in der Einführungsphase zu reagieren. Die Einführungsplanung der bayerischen Arbeitsgruppe diente zudem zur Orientierung für die durchzuführenden Arbeiten in den anderen Bundesländern. Nach den abgeschlossenen Vorbereitungstätigkeiten (Aufbau einer Mandatsreferenznummern-Datenbank, Umwidmung der Lastschrifteinzugsermächtigungen mit Druck und Versand der Umwidmungsschreiben) wurden die Programme für das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zum 16.01.2014 erstmals eingesetzt. In der Folge wurden beim SEPA-Einzugstermin am 11.02.2014 (Einzug der zum 10.02.2014 fälligen Steuern) erstmals zahlreiche Abbuchungsmitteilungen dezentral ausgegeben, was zu einer außergewöhnlich starken Belastung der Poststellen, Finanzkassen und der EDVBetreuung führte. Kurzfristig wurde der Ausdruck nachfolgender Abbuchungsmitteilungen auf das Hochleistungsdruckzentrum im Rechenzentrum Nord übertragen. Mit der UNIFA-Version 6.0 (Pilotierung ab 01.07.2014; Flächeneinsatz im September 2014) konnten die in der ARCO-Datenbank archivierten Abbuchungsmitteilungen aufgerufen werden. 113 Bereichsübergreifend Steuer/IuK Seit Mitte des Jahres 2014 sind zentrale Programme für das Lastschrifteinzugsverfahren unter COR1 im Einsatz. Hierdurch verringert sich die Vorlagefrist für Lastschriften von inländischen Bankverbindungen auf einen Arbeitstag. Vor dem Einsatz dieses LEV-Weges betrug die Vorlagefrist für Erstlastschriften noch 5 Arbeitstage, für Folgelastschriften 2 Arbeitstage. Im Dezember 2014 wurden Programme für IBAN-only eingesetzt. Hierdurch entfällt auch die Wartung des BIC für inländische Bankverbindungen im Grundinformationsdienst. 3. MÜSt Das Verfahren MÜSt-Übersichten (UNIFA-Dialogverfahren zur MÜSt) hat für die Finanzämter durch die Erweiterung um das KONSENS Erinnerungs-/ Zwangsgeldverfahren mit den Funktionalitäten „MÜSt-Maßnahmen Finanzamt“ und „MÜSt-Maßnahmen Sachbearbeiter“ noch mehr an Bedeutung gewonnen. Denn damit kann das Finanzamt direkt zentrale Erinnerungsläufe über selbst bestimmte Steuernummernbereiche ebenso wie der Sachbearbeiter über ausgewählte Steuernummern seines Zuständigkeitsbereichs veranlassen. In der Folge wurden in 2014 nur zwei zentrale Läufe des Rechenzentrums Nord zur Erinnerung der nicht beratenen Steuerfälle für den VZ 2013 durchgeführt (Ende August und Anfang September). Die vorgezogenen Erinnerungsläufe in der Zeit von Juni – August sowie zentrale Läufe zur 2.Erinnerung sind entfallen. Durch die Finanzämter wurden für den VZ 2013 von Juni bis Mitte August 2014 ca. 566.000 1.Erinnerungen angestoßen. Insgesamt wurden etwa 52.000 (ca. 10%) mehr 1.Erinnerungen versendet, als bei den vorgezogenen Erinnerungsläufen für den VZ 2012. Aus den Rückmeldungen der Finanzämter konnten bereits im 2. Halbjahr 2014 mit der UNIFA-Version 6.0 einige Anwenderforderungen zum Erinnerungs-/ Zwangsgeldverfahren umgesetzt werden (z.B. werden getroffene Maßnahmen sofort in den Übersichten farbig hinterlegt, die Abgabefrist kann je getroffener Maßnahme unterschiedlich vergeben werden, die Spalte „gesperrt wegen“ wurde eingeführt). Auch für die anderen MÜSt-Übersichten werden laufend Anwenderforderungen umgesetzt, sobald sie über die KONSENS Fachgruppe MÜSt abgestimmt und in Auftrag gegeben sind. 4. StundE Mit dem KONSENS-Sachbearbeitungsverfahren StundE (Stundung und Erlass) wird das bisher im Einsatz befindliche EOSS-Verfahren StEAV abgelöst. 114 Bereichsübergreifend Steuer/IuK StundE bietet eine vollständige Automationsunterstützung der Fallbearbeitung bei Stundungs- und Erlassanträgen. Ferner wird die Bearbeitung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung unterstützt. Im Teilbereich Stundung und Erlass deckt StundE dabei von der Erfassung eingehender Anträge bis zur Erstellung von Bescheiden alle Vorgänge ab. Die automatische Berechnung und Festsetzung von Stundungszinsen gehört ebenso zum Leistungsumfang von StundE wie die Bearbeitung von Einsprüchen und die Durchführung von Änderungsverfahren. Bearbeiter Tätigkeiten wie Zinsberechnung, Berechnung von Ratenzahlungsplänen oder Erstellung von standardisierten Bescheiden und Bescheid Anteilen sind in StundE weitgehend automatisiert. Jedoch bleiben die Entscheidungen der Bearbeiter zentraler Punkt des Verfahrens. Die Bearbeiter werden dabei durch zahlreiche Prüfungen des Systems unterstützt, rechtliche Normen korrekt umzusetzen. Im Teilbereich Aussetzung der Vollziehung erfolgt bislang die Gewährung/ Ablehnung eingehender Anträge automationsunterstützt. In allen Prozessen erfolgen Abfragen auf Erhebungs- und Personendaten. Des Weiteren werden in den jeweiligen Teil-Prozessen Ergebnisse erzeugt (Buchungssätze Stundung/ Erlass/ AdV und Kontensperren setzen/ aufheben), die automatisch verarbeitet werden. Die angelegten Vorgänge werden in einer eigenen StundE-Datenbank abgelegt. Dadurch ist es möglich, die Historie eines Falles in StundE zu dokumentieren bzw. einzusehen. Anfang April 2014 wurde die Pilotierung von StundE für die Teilverfahren Stundung aus persönlichen Gründen, Erlass aus Billigkeitsgründen und Insolvenzerlass auf die Finanzämter München Abteilung Erhebung und Schweinfurt ausgedehnt. Vorab wurden die betroffenen Bearbeiter vor Ort entsprechend geschult. Ende 2014 wurde mit dem Flächeneinsatz von StundE für die oben genannten Teilverfahren begonnen, dieser soll bis zum 30.06.2015 abgeschlossen werden. 115 Bereichsübergreifend Steuer/IuK 5. ZEUGE: Erweiterung um Abfragen an das Kraftfahrtbundesamt Das Verfahren ZEUGE ist seit 2008 bei den Bußgeld- und Strafsachenstellen und den Steuerfahndungsstellen im Einsatz. Es ermöglicht den elektronischen Abruf von Daten aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV), dem Bundeszentralregister (BZR) und dem Führungszeugnisregister. Daneben teilen die Bußgeld- und Strafsachenstellen dem ZStV bestimmte Informationen über steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren mit. Im Jahre 2014 wurde das Verfahren um den Zugriff der Steuerfahndungsstellen auf die Fahrzeug- und Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) erweitert. Die Steuerfahndungsstellen sind nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) berechtigt, diese Daten, zur Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten, im elektronischen Verfahren abzurufen. 6. AUSTER Mit der technischen Umstellung von Windows- auf Linux-Applikationsserver wurden die Versionen 4.0.1.0 und 4.1.1.0 entwickelt und eingesetzt. Darin enthalten sind unter anderem die Möglichkeit zur Verwendung des Scrollrades, welche von vielen Beschäftigten begrüßt wurde, die Umstellung auf PDF-Druck, Ausdehnung der Trefferprüfung auf Vorerwerbe vom Bestand des einzelnen Finanzamts auf alle bayerischen Erbschaftsteuerämter, 7. Erfassung von ODER-Konten bzw. -Depots als spezielle Freibelege, Fehlerkorrekturen. Einführung von BayZeit BayZeit ist ein EDV-Verfahren für Zeiterfassung, Abwesenheitsdatenverwaltung und Zutrittskontrolle, das vom Landesamt für Finanzen ressortübergreifend als so genannte Basiskomponente für die bayerische Staatsverwaltung betrieben wird. Es ist bei einer Neubeschaffung bzw. einer größeren Ersatzbeschaffung eines Zeitmanagementsystems von den einzelnen Geschäftsbereichen grundsätzlich einzusetzen. Beim FA Aschaffenburg ist BayZeit bereits seit 01.04.2012 im Einsatz, allerdings noch ohne Anbindung an das in den Geschäftsstellen eingesetzte Verfahren ACUSTIG. Nach programmtechnischer Realisierung dieser Schnittstelle zwischen BayZeit und ACUS- 116 Bereichsübergreifend Steuer/IuK TIG wurde dann ab August 2014 mit der Ausdehnung auf weitere Ämter begonnen; über die Schnittstelle werden Abwesenheitsdaten aus BayZeit nach ACUSTIG übertragen. Nachdem vor dem Einsatz von BayZeit bei den meisten Ämtern entsprechende Bau- und Verkabelungsmaßnahmen für die Installation der Buchungs- und Zutrittsterminals durchgeführt und die „Sachbearbeiter Zeitwirtschaft“ vom LfF in Regensburg geschult werden müssen, wird sich der Flächeneinsatz über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ziel ist es, BayZeit möglichst bis Ende 2018 bei allen Ämtern einzuführen. 8. EloSt und E-Bilanz Im Jahr 2013 konnte das Verfahren EloSt erst für die E-Bilanzen und nach entsprechenden Multiplikatoren Schulungen für die Finanzämter im November 2013 auch für elektronische Erklärungen in Bayern in der Fläche eingesetzt werden. Parallel zur Schulung und Einführung wurden die Veranlagungsbereiche der Finanzämter mit 24 Zoll-Bildschirmen ausgestattet. Noch im Dezember 2013 erfolgte die Integration der bis dahin nicht eingesetzten Unterfallarten zu den Feststellungserklärungen (UFAs 90/95). Zu diesem Zeitpunkt waren durch den Einsatz des EloSt-Dialogs mit einer Anzeigemöglichkeit für die elektronischen Erklärungen und die Integration aller Erklärungsarten auch die Voraussetzungen für den Wegfall des generellen Ausdrucks der authentifizierten ELSTERErklärungen geschaffen. Dieser zentrale Ausdruck der authentifizierten Erklärungen verursachte bis dahin wegen der stark gestiegenen Fallzahlen für ELSTER-Erklärungen eine deutliche Belastung der Finanzämter aber auch des Rechenzentrums Nord. Bereits im Rahmen der EloSt-Schulungen wurde daher von einigen Finanzämtern der Wunsch geäußert, nun auf den umfangreichen und damit aufwändigen Erklärungsausdruck ganz zu verzichten. Diesem Wunsch konnte ab Mitte Januar 2014 mit dem Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen organisatorisch und technisch für die ersten Finanzämter entsprochen werden. Sukzessive kamen weitere Finanzämter dazu, die auf den Druck verzichteten. Ende Juni 2014 wurde vollständig auf das Verteilen von Druckdateien für die Finanzämter verzichtet. Für die E-Bilanzen bestand bereits seit ihrem Einsatz die Möglichkeit, auf den Ausdruck zu verzichten. Durch den Einsatz von EloSt und den Verzicht auf die Erklärungsausdrucke hat sich die Bearbeitungsweise für die Veranlagungsstellen deutlich verändert und kann oft papierlos erfolgen (z.B. für veranlagungsbegleitende Tätigkeiten). 117 Bereichsübergreifend Steuer/IuK Seit Beginn des Flächeneinsatzes wurden von den Finanzämtern viele Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens vorgebracht. Diese wurden in der zuständigen KONSENSUnterfachgruppe KDialog-EloSt behandelt und konnten bereits in den UNIFA-Versionen 6.0 und 6.1 umgesetzt werden. 9. Einführung von Ginster als Master Im September 2013 wurde beschlossen, in Bayern als drittem Bundesland das Verfahren GINSTER als Master einzuführen. Bayern folgt damit den Ländern Hessen und Niedersachen, wo GINSTER-Master schon seit 2013 (Hessen) bzw. 2015 (Niedersachsen) flächendeckend im Einsatz ist. Alle weiteren Bundesländer folgen im Nachgang. GINSTER ist der Grundinformationsdienst Steuer der Länder, der im Rahmen von KONSENS eine neue bundeseinheitliche Lösung schafft, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Damit findet eine Entflechtung der bisher in den Speicherkonten enthaltenen Informationen verschiedener Verfahrensbereiche (Grundinformationen, Erhebung, Festsetzung) statt, um später die notwendigen Daten für die noch in der Entwicklung stehenden KONSENS-Verfahren liefern zu können. GINSTER verwaltet ebenso wie der Grundinformationsdienst im bestehenden Verfahren für alle Steuerpflichtigen die relevanten Stammdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung, etc.). Hinter dem Begriff „GINSTER als Master“ steckt grundsätzlich eine Änderung des Zugriffswegs auf die Daten. Schon seit einigen Jahren wird die sog. GINSTER-Datenbank als zweites System (sog. Slave) hinter dem Speicherkonto mitgeführt. Derzeit ist das federführende Datenhaltungssystem das Speicherkonto und die GINSTERDatenbank steht nur an zweiter Stelle. Mit Einführung von GINSTER als Master übernimmt die GINSTER-Datenbank die Leitfunktion und wird die steuernde Datenbank. Die Speicherung von Eingaben erfolgt dann direkt in der GINSTER-Datenbank, es erfolgt kein Umsetzen und Transferieren mehr durch den EDV Betreuer. Alle Verfahren werden nach und nach ihre Zugriffe primär gegen die GINSTER-Datenbank ausführen, bis am Ende das Speicherkonto am Großrechner abgelöst werden kann. Solange jedoch noch Verfahren (wie z.B. die Festsetzung) auf das Speicherkonto zugreifen, werden die Daten aus der GINSTER Datenbank täglich in das Speicherkonto rückmigriert und somit übergangsweise weiterhin in zwei Datenhaltungssystemen vorgehalten. 118 Bereichsübergreifend Steuer/IuK Für die Finanzämter steckt in erster Linie optisch „nur“ ein neuer Eingabedialog - der sog. GINSTER Dialog – dahinter. Dieser Dialog bietet folgende neue und erweiterte Eingabemöglichkeiten und Funktionen für die Nutzer: Neuer Bearbeitereingabedialog (GINSTER-Dialog) mit übersichtlicher Baumstruktur in gleicher Form wie eAkte und RMS-FB, Klare Trennung der Personen im Steuerkonto (Einzelkonto/Ehegattenkonto), Integration des GINSTER-Verzeichnisdienstes (GVD) zur Hilfe und Vereinheitlichung von Adressen, Umfangreiche Plausibilitätsprüfungen bereits bei der Eingabe, Bereinigungsunterstützung (Assistenten), GINSTER-Update (sofortige Datenbereitstellung), Speicherung zusätzlicher Informationen zu den Personen (mehrere Adressen und Kommunikationsverbindungen). Durch die Einführung von GINSTER als Master muss die derzeitige Datenqualität so verbessert werden, dass sie einen bundeseinheitlichen Standard erreicht, der u.a. auch für ein künftiges automatisiertes Abgabe- Übernahmeverfahren benötigt wird und eine zuverlässige Bezugsquelle für weitere KONSENS-Verfahren darstellt. Bereits im bestehenden Verfahren wurden bei inplausiblen Daten Prüfhinweise ausgegeben. Bisher konnte der Bearbeiter diese jedoch ignorieren und den Fall trotzdem abschließen. Dies hatte zur Folge, dass die Bestandsdaten des Speicherkontos leider nicht immer in der Form abgespeichert wurden, wie sie bereits im jetzigen Verfahren gefordert waren. Künftig führen die bisherigen Prüfhinweise des bestehenden Verfahrens in der Regel zu Abbruchfehlern. Als Vorbereitung für den Umstieg auf GINSTER als Master wurden daher sog. „Hyperaktivläufe“ über den aktuellen Datenbestand angefordert, in denen die fehlerhaften Steuerkonten mit den inplausiblen Daten aufgezeigt werden. Aufgrund der Ergebnisse dieser Läufe werden laufend automatisierte Bereinigungsläufe für den Bestand veranlasst. Fehler, die nicht maschinell bereinigt werden können, werden anhand von Listen an die Finanzämter zur Bearbeitung ausgegeben. Um weitere Unterschiede in der Bearbeitung frühzeitig zu erkennen, wurden und werden in den drei Pilotämtern Regensburg, Memmingen und Berchtesgaden „Doppeleingaben“ vorgenommen. D. h. an einzelnen Tagen werden die Eingaben von Bearbeitern aus allen be- 119 Bereichsübergreifend Steuer/IuK troffenen Arbeitsgebieten sowohl im bestehenden Verfahren als auch auf der GINSTER Master Testumgebung parallel eingegeben. Ab September 2015 ist der Flächeneinsatz geplant. Hierzu werden die Anwender unmittelbar vor der Migration und Umstellung durch ausgebildete Dozenten nach Möglichkeit vor Ort intensiv geschult und beim anschließenden Einsatz sowie während der gesamten Vorbereitungsphase durch ein beim Bayerischen Landesamt für Steuern eingerichtetes, 10 Personen umfassendes GINSTER-Stammteam, betreut. Zusätzlich zu den Präsenzschulungen wird auch frühzeitig ein Lernprogramm zur Verfügung gestellt. 10. Informationen zu UNIFA-Email Warum hat UNIFA-Email eine neue Oberfläche? Die seit Beginn des Flächeneinsatzes im September 2004 nahezu unveränderte Oberfläche von UNIFA-Email war nur noch mit hohem Aufwand wartbar. Neue Funktionalitäten konnten nur noch sehr aufwändig oder überhaupt nicht mehr umgesetzt werden. Eine Ablösung von UNIFA-Email durch Einführung der Microsoft-Produkte „Exchange 2003“ mit „Outlook WebAccess“ bzw. „Exchange 2007“ mit „Outlook“ ist geprüft worden. Die Prüfung hat ergeben, dass unverhältnismäßig hohe technische Anpassungen bzw. Änderungen in den Standardprodukten hätten vorgenommen werden müssen, um den bestehenden Sicherheitsanforderungen weiterhin gerecht zu werden. Auch wären nicht alle dienstlichen Funktionalitäten verfügbar gewesen. Aus diesem Grund und aus finanziellen Aspekten wurde entschieden, die veraltete Oberflächentechnologie von UNIFA-Email auszutauschen und zu modernisieren. UNIFA-Email ist inzwischen flächendeckend mit der neuen Oberfläche im Einsatz. Neben Bayern nutzen die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt ebenfalls UNIFA-Email in ihren Finanzämtern. Bis zur Version 3.6.X hatten sich E-Mails, das Adressbuch und der Optionen-Dialog immer in neuen Browserfenstern geöffnet; hierfür nutzt UNIFA-Email jetzt Registerkarten. Damit die Schaltflächen bei E-Mails immer sichtbar sind, sind sie jetzt am oberen Rand der Registerkarte positioniert. Am 14.02.2014 begann der Test der UNIFA-Email-Version 4.0.00 mit ausgewählten Nutzern in den Finanzämtern Bayreuth, Bamberg, Neu-Ulm und Freising. Ab der 22. KW erfolgte die Aktualisierung der UNIFA-Email-Version 3.6 auf 4.0.01. Dabei wurde wie folgt vorgegangen: 120 Bereichsübergreifend Steuer/IuK 28.05. => Umstellung des kompletten Finanzamts Bayreuth auf 4.0.01, 04.06. => Umstellung der restlichen Finanzämter mit Testern auf 4.0.01 (Bamberg, Neu-Ulm, Freising, Mühldorf), 13.06. => Umstellung aller Finanzämter auf 4.0.01, 31.07. => Einsatz des Hotfix UNIFA-Email Version 4.0.02, 28.11. => Installation der UNIFA-Email-Version 4.0.03. Wie geht es mit UNIFA-Email weiter? Nachdem mit der Umstellung der Oberfläche das Aussehen und die Bedienung von UNIFAEmail („look and feel“) in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe UNIFA-Email geändert wurde, werden mit den nächsten Versionen funktionelle Erweiterungen umgesetzt. Vorher werden in Korrekturversionen bereits erkannte Fehler beseitigt und die UNIFA-Email-Datenbanksoftware aktualisiert. Dies erfolgt mit der Version 4.0.04 voraussichtlich noch im Quartal I/2015. Mit der nächsten „großen“ Version UNIFA-Email 4.1 (Roll-Out April/ Mai 2015) erfolgt die Anpassung an den „Microsoft Internet Explorer 11“ und eine Verbesserung der Barrierefreiheit. Mit dieser Version soll es den Finanzämtern z.B. auch ermöglicht werden, den für die Postfächer zu Verfügung stehenden Speicherplatz - ähnlich wie beim Dokumentenmanager flexibler zu verteilen. Mehr Informationen zu UNIFA-Email (Allgemeines aber auch Details wie z.B. zulässige Anhänge) sind im AIS unter Themen > EDV > Verfahren > E-Mail > UNIFA–Email zu finden. 121 Bereichsübergreifend Steuer/IuK IX. Korruptionsbeauftragter Steuern am Bayerischen Landesamt für In 2014 wurde mit der Prüfung der Vergaben von öffentlichen Aufträgen der Zentralen Vergabestelle (zVS) am Bayerischen Landesamt für Steuern begonnen. Die zVS ist nicht nur für die Vergaben ab einem Auftragswert von mindestens 25.000 € (brutto) des Bayerischen Landesamtes für Steuern, der Finanzämter und Außenstellen sowie der Landesfinanzschule Bayern zuständig, sondern auch für das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LBDV), dessen nachgeordnete 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie das seit Anfang 2014 in das LBDV integrierte IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern (vormals: Rechenzentrum-Süd). Ein Schwerpunkt dieser Organisationsuntersuchung bildet dabei das seit Februar 2011 zum Einsatz kommende elektronische Vergabesystem eProcurement. Darüber hinaus wurden den Nachwuchsführungskräften der Finanzämter und des Bayerischen Landesamtes für Steuern wieder im Rahmen von insgesamt fünf Verwaltungsmanagementseminaren ein Überblick über die Grundbegriffe und wesentlichen rechtlichen Vorschriften zum Thema Korruption vermittelt. Daneben beinhalten diese Vorträge detaillierte Darstellungen zu den Bereichen „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und anderen Zuwendungen“ und „unerlaubte Hilfe in Steuersachen“. Zudem wird die besondere Verantwortung der Führungskräfte im beruflichen Alltag thematisiert. Diese Schulungen dienen auch als Ergänzung des seit letztem Jahr für alle Beschäftigten verpflichtend zu absolvierenden elektronischen Lernprogramms „Korruptionsprävention“, das in einer Mitarbeiter- und Führungskräfteversion auf dem gemeinsamen Bildungsportal der bayerischen Behörden BayLern zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin wurden verschiedene Einzelanfragen von Beschäftigten – insbesondere zum Umgang mit Geschenken und Einladungen zu Fachmessen – beantwortet. 122 Bereich IuK Abteilung IuK 1 - Anwendungsentwicklung X. Bereich IuK – Abteilung IuK 1- Anwendungsentwicklung 1. AUSTER wird zu PERLE Das bayerische Erbschaft-/ Schenkungsteuerverfahren AUSTER (AUtomationsunterSTützung ERbschaft- und Schenkungsteuer) wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich in 12 Bundesländern zur automatisierten Veranlagung der Erbschaft- und Schenkungsteuer eingesetzt. Ende 2014 wurde nun, nach enger Abstimmung der KONSENS-Steuerungsländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern, die Weiterentwicklung von AUSTER zum KONSENS-Verfahren beschlossen. Das bedeutet, dass das Verfahren nach Abschluss der Entwicklungsarbeiten bundesweit zum Einsatz kommen wird. AUSTER wurde in den Jahren 1994 bis 1997 in der bayerischen Anwendungsentwicklung entwickelt. Ende 1997 wurde AUSTER beim Finanzamt Amberg pilotiert und ab dem 1. Quartal 1998 in den weiteren bayerischen Erbschaftsteuer-Ämtern Nördlingen, Eggenfelden, Hof, Kaufbeuren und Lohr eingesetzt. Ebenfalls noch in 1998 erfolgte der Einsatz von AUSTER im Saarland. Ab 2001 kam AUSTER auch in den Ländern Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zum Einsatz. 2007 wurde AUSTER von Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein übernommen, 2009 auch von Rheinland-Pfalz. Damit ist AUSTER seit 2009 in 12 Bundesländern im Einsatz. Unter Beteiligung aller einsetzenden Länder in der FG AUSTER wurde das Verfahren konsequent weiterentwickelt und verbessert sowie laufend der aktuellen Gesetzeslage angepasst. AUSTER nutzt aktuell die Oracle-DB-Version 11g. Ab der Version 4 (Einsatz ab 6/2014) erfolgte beim Applikationsserver der Wechsel von der Windows-Variante (Oracle Forms-Reports Services 9.0.4) zum Oracle WebLogics Server unter dem Betriebssystem Linux mit Oracle Forms/Reports 11.1.1.3. AUSTER läuft auf der Basis einer Oracle-Datenbank und eines Applikationsservers in einer sog. Web-Architektur. Der Anwender betreibt die Anwendung in einem Java-Applet im WebBrowser (z.B. Internet-Explorer, Firefox, …) Damit ist die Clientseite von AUSTER auch Terminalserver tauglich und wird in allen einsetzenden Ländern unter Citrix genutzt. Es ist sowohl mit zentralen als auch mit dezentralen Terminalservern einsatzfähig. Daneben ist weiterhin auch ein Betrieb auf PCs möglich. Die in AUSTER enthaltene Dokumentenerstellung bietet den Komfort einer unabhängigen Dokumentenverwaltung und kann bundesweit einheitliche Dokumente und Vorlagen bereitstellen (sowie derzeit auch noch länderspezifische Vordrucke). 123 Bereich IuK Abteilung IuK 1 - Anwendungsentwicklung Die Datenhaltung der AUSTER-spezifischen Daten, inklusive Festsetzungsdaten, Vorermittlungsdaten und Vorerwerben wird in AUSTER selbst vorgenommen. Für den Grundinformationsdienst und die Erhebung werden Schnittstellendatensätze erstellt. Um den Einsatz so komfortabel wie möglich zu machen und den für die Produktionsbegleitung erforderlichen Personaleinsatz im einsetzenden Land so gering wie möglich zu halten, wurde AUSTER immer wieder optimiert. Über 2500 Änderungswünsche aus allen beteiligen Ländern wurden umgesetzt; ca. 350 stehen vor der Umsetzung, um den Anwendern ein für die tägliche Arbeit optimales Werkzeug an die Hand zu geben. Dass dies bisher gut gelungen ist, zeigt das hohe Interesse an AUSTER. In allen Ländern wurde AUSTER äußerst positiv aufgenommen und die jeweilige Ausdehnung von den Anwendern sehr begrüßt. Im Rahmen des Vorhabens KONSENS, das Vereinheitlichung und Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zum Ziel gesetzt hat, wurde 2004 beschlossen, ein neues Verfahren für Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Basis der Programme von Nordrhein-Westfalen zu entwickeln und in das Festsetzungsverfahren zu integrieren. Die Fertigstellung war für 2014 geplant. Die Entwicklungsarbeit konnten jedoch aus verschiedenen Gründen nicht planmäßig durchgeführt werden. Der Fertigstellungstermin musste deutlich in die Zukunft verschoben werden. Deshalb wurde im November 2014 in den KONSENS-Gremien beschlossen, ab sofort das bestehende bayerische Verfahren AUSTER weiter zu entwickeln und an die Technische Zielarchitektur KONSENS (TZAK) anzupassen. AUSTER wird somit unter dem neuen Namen PERLE (Programm für die ERbschafts- und SchenkungssteuerstelLE) für die Veranlagung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bundesweit zum Einsatz kommen. Die Anpassungen für die vier übernehmenden Länder (BW, HE, NI und NW) und die Entwicklung hin zur Technischen Zielarchitektur KONSENS wird in 3 Stufen erfolgen und soll 2019 abgeschlossen sein. 124 Bereich IuK Abteilung IuK 1 - Anwendungsentwicklung Stufe 1: Anbindung von PERLE an das Festsetzungsverfahren im Großrechnerbereich und technische Umstellung von bisher finanzamtsspezifischer Datenhaltung auf eine landesweite Datenhaltung. Die Fertigstellung hierfür ist für 31.12.2015 geplant, der Einsatz ist geplant für das 2. und 3. Quartal 2016 in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Stufe 2: Erstellung von Formularen und Dokumenten durch Office-Vorlagen über die KONSENSOffice-Schnittstelle (KOS), anstatt bisher durch Oracle-Werkzeuge und Einzel-Freigabe der Zugriffe auf ESt-Fälle für die entsprechenden Erbschafts- und Schenkungsfälle. Die Fertigstellung hierfür ist geplant bis 30.6.2017. Der Einsatz in Hessen soll im 3. Quartal 2017 erfolgen. Stufe 3: Umstellung der kompletten Anwendung auf eine neue technische Architektur und eine neue Benutzeroberfläche entsprechend der KDialog-/UNIFA-Oberfläche. Hierfür ist die Fertigstellung geplant bis 31.12.2018. Der Einsatz in Nordrhein-Westfalen ist für das 1. Halbjahr 2019 geplant. Damit wird PERLE in 2019 in allen Bundesländern einheitlich im Einsatz sein. 125 Bereich IuK Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste XI. Bereich IuK – Abteilung IuK 2 - Zentrale Dienste 1. Ausbildung im IuK-Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern „Wirklich? Sind denn tatsächlich schon drei Jahre vorbei?“ und „Ja, endlich sind die drei Jahre vorbei“ sind momentan die beiden Kern-Aussagen, die sich gegenüberstehen. Im September 2012 hat der IuK-Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern begonnen, Fachinformatiker für Systemintegration auszubilden. Im Juni 2015 schließen die beiden ersten langersehnten und heißbegehrten Fachkräfte die Ausbildung nun endlich ab. Drei Jahre lang haben die mittlerweile 47 Ausbildungsbeauftragen und die Personalabteilung mit den Auszubildenden mitgefiebert. Und jetzt wo die Abschlussprüfung unmittelbar bevorsteht, hat man das Gefühl, dass alles doch ziemlich schnell verging. Am Anfang war natürlich alles neu. Die wenigsten von uns hatten jemals etwas von der IHK oder von unserem dualen Ausbildungssystem, das die Berufsschule und den Betrieb beinhaltet, gehört. Bei uns kannte man bisher eben nur Herrsching, Ansbach und Hof. Dementsprechend musste am Anfang viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden. Mittlerweile kann man jedoch guten Gewissens behaupten, dass man ein eingespieltes Team geworden ist. Es war und ist ein Prozess, junge Menschen auszubilden; aber ein Prozess, der sich ständig nach vorne bewegt und weiterentwickelt; eine Tätigkeit, bei der man den unmittelbaren Erfolg vor Augen hat; bei der man sich immer wieder die Frage stellt, ob der Azubi alles verstanden hat, was man ihm soeben vermitteln wollte und innerliche Luftsprünge macht, wenn man feststellt, dass man einem wissbegierigen Menschen etwas beigebracht hat. Aber auch wir können viel von unseren Azubis lernen. Auch wenn das Hauptaugenmerk derzeit auf unseren ersten Auszubildenden 2012/2015 ruht, welche kurz vor der Abschlussprüfung stehen, darf man die 11 anderen Auszubildenden nicht unbeachtet lassen. Fünf davon absolvieren nämlich in nur zwei Wochen ihre Zwischenprüfung und sind seit Wochen fleißig dabei, den Stoff von 1,5 Jahren nachzubereiten. Auch unsere neuesten sechs FISIs haben sich mittlerweile gut eingelebt und nehmen schon rege am laufenden Betrieb teil. Und man darf als Ausblick geben, dass im Januar schon fünf neue Tarifverträge für September unterschrieben wurden, wir dann also insgesamt 16 Azubis beschäftigen. Auch der Erfolg der Verwaltungsinformatikanwärter/innen soll hier nicht untergehen. Im letzten Jahr haben insgesamt 11 Anwärter/innen und ein Aufstiegsbeamter erfolgreich alle ihre Prüfungen bestanden und am Ende ein Diplom erhalten. Dieses Jahr werden voraussichtlich 9 Anwärter/innen im Oktober zum/zur TOIin ernannt. Für 2015 ist ein Kontingent von 20 neuen Verwaltungsinformatikanwärter/innen vorgesehen. Dann wären es somit in beiden 126 Bereich IuK Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste Ausbildungen insgesamt 61 Anwärter/innen und Azubis, die die technische Laufbahn in der Steuerverwaltung eingeschlagen haben. Auf diesem Wege auch ein herzliches Dankeschön an alle, die sich immer wieder der Aufgabe „Ausbildung“ stellen und diese mit Freude und Engagement erfüllen. 2. Außenstellenoptimierung Südbayern – Technische Fusion des Finanzamts Nördlingen und der Außenstelle Donauwörth Im Dezember 2014 wurden die bisher dezentral installierten Server der Außenstelle Donauwörth virtualisiert und auf Rechnersysteme ins Rechenzentrum Nord verlagert; bereits im Mai 2014 waren die dezentralen Serversysteme des Stammamts Nördlingen virtualisiert/ zentralisiert worden. Zeitgleich erfolgte im Dezember im Rahmen eines eigenen Projekts die technische Fusion der beiden Dienststellen, bei der die dezentralen Datenbestände der betroffenen Dienststellen zusammengeführt und somit Stammamt und Außenstelle zu einer neuen „technischen“ Einheit verschmolzen wurden. Durch diese technische Fusion der beiden Dienststellen Nördlingen und Donauwörth wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die vom Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat am 03.12.2012 beauftragte Optimierung durch entsprechende Aufgabenverlagerungen flexibler durchführen zu können. Die bestehende Steuernummernsystematik blieb davon unberührt, d.h. die Steuernummern der Außenstelle Donauwörth (9111) wurden – im Gegensatz zu den bisherigen Außenstellen-Optimierungen nicht auf die FA-Nummer des Stammamts Nördlingen (9152) umgestellt. 3. TÜV-Prüfzeichen für UNIFA Softwarequalität hat für UNIFA (Universeller Finanzamtsarbeitsplatz), der federführend von Bayern entwickelten und im Rahmen von KONSENS bundesweit eingesetzten Benutzeroberfläche für die Sachbearbeitung, einen hohen Stellenwert. Das Bayerische Landesamt für Steuern unterzieht sich mit der Software UNIFA bereits seit Jahren einer regelmäßigen Prüfung durch den TÜV Süd. In einem mehrtägigen Audit analysiert der TÜV die Funktionalität und die Ergonomie von UNIFA sowie der zugehörigen Entwicklungs- und Testprozesse. Der TÜV legt dabei seinen Prüfkatalog zur Qualität von Anwendungssoftware auf der Basis anerkannter Anforderungen und Standards zu Grunde. Dies sind die Normen ISO IEC 25051 (Funktionalität) und DIN/EN/ISO 9241 (Ergonomie). 127 Bereich IuK Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste Im Juni und Juli 2014 fand eine Revisionsprüfung auf Basis der UNIFA-Version 6.0.0.0 statt. Der Schwerpunkt lag dabei - neben der eigentlichen Software – auf der Planung und Durchführung der entwicklungsbegleitenden Testaktivitäten, z.B. Last- und Performancetests und Tests zur produktionstechnischen Abnahme. Das Prüfzeichen wurde erneut bestätigt. 4. ZEUS Im Rahmen der Serverzentralisierung wurden auch die dezentralen ZEUS-Server verlagert. Die ersten sechs Standorte wurden von ZEUS auf BayZeit umgestellt. 5. ‐ Testcenter Koordination der produktionstechnischen Abnahme (ptA) In Zusammenarbeit mit Anwendungsentwicklung, einsetzenden Stellen, Verfahrensbetreuung sowie Verfahrensmanagement wurden im Jahr 2014 vom Testcenter des Bayerischen Landesamtes für Steuern 630 produktionstechnische Abnahmen (ptA) koordiniert beziehungsweise selbst durchgeführt. ‐ Testautomation Die Nutzung von Testautomation unter Verwendung von Schlüsselwörtern (SWTA) konnte im vergangenen Jahr im Bereich der Anwendungsentwicklung etabliert werden. Im Verfahrens- und Systemtest kommen sowohl im Vorfeld einer UNIFA-Hauptversion als auch bei den wöchentlichen Programmänderungen während der Pilotierung regelmäßig automatisierte Testfälle zum Einsatz. Neben der kontinuierlichen Erweiterung der Testfälle ist in einem nächsten Schritt die Einführung eines verfahrensübergreifenden automatisierten Plattformtests, der sich im Bereich der produktionstechnischen Abnahme bereits bestens bewährt hat, für die Testumgebungen der Anwendungsentwicklung geplant. Die nötigen Vorarbeiten zur Nutzung von Testfällen auf verschiedenen Plattformen mit jeweils unterschiedlichen Testdaten (datengetriebene Tests) konnten im letzten Jahr zu einem Großteil bereits erledigt werden. ‐ Mini-One-Stop-Shop (MOSS) Für im EU-Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die Umsätze aus Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehleistungen und auf elektronischem Weg erbrachten 128 Bereich IuK Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste Leistungen ab 01.01.2015 in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen, wird ein neues Besteuerungsverfahren ( MOSS) eingeführt, nach dem diese Unternehmer von der Möglichkeit Gebrauch machen können, alle vorgenannten Umsätze an Nichtunternehmer mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in anderen EU-Mitgliedstaaten nur in dem EUMitgliedstaat umsatzsteuerlich zu erklären, in dem sie ansässig sind. Da sich nach dem Ort der Leistung bestimmt, in welchem Mitgliedstaat der EU eine Umsatzsteuer entsteht, führt das EU-rechtlich vorgegebene besondere „Mini-one-stop-shopVerfahren“ dazu, dass deutsche Finanzbehörden ausländische Steuern und andere EUMitgliedstaaten deutsche Umsatzsteuer erheben und weiterleiten. Zur Abwicklung dieses Testauftrags war der Aufbau einer komplexen Umgebung notwendig, der rechtzeitig bis zum Jahresende im Testcenter erfolgte, um die erforderlichen Arbeitsschritte ‐ Bearbeitung einer Registrierungsmeldung, ‐ Neuaufnahme oder Ausschluss eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, ‐ Bearbeitung der besonderen Erklärung, ‐ Erinnerung der Erklärungsabgabe, ‐ Erhebung Zahlung, ‐ Erhebung Erstattung, ‐ Zahlungsverzug, im Testbetrieb abdecken zu können. ‐ Schulungsumgebung für IuK-Verfahren Für die Ausbildung der 2. und 3. QE als auch für den zentralen sowie dezentralen Fortbildungsbetrieb in unseren Finanzämtern soll eine neue Schulungsumgebung aufgebaut werden. Ziel ist, die Finanzamtswelt 1:1 in einem abgeschotteten System für die Schulung nachzubilden. In 2014 fand eine Voruntersuchung unter Leitung des Testcenters statt. Die Ergebnisse der Voruntersuchung bilden die Grundlage für die sich anschließende Hauptuntersuchung, welche ebenfalls vom Testcenter geleitet wird. 6. Verfahrensbetreuung Die Hauptaufgabe der Verfahrensbetreuung ist die möglichst schnelle Behebung der von den Finanzämtern über Ticketsystem gemeldeten Störungen sowie die Information der Anwender im Verlauf der Störungsbehebung. 129 Bereich IuK Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste Neben der alltäglichen Arbeit beteiligten sich die Verfahrensbetreuungen an der Durchführung der 10 zweitägigen EDV-Betreuer-Workshops in Wasserburg, Herrsching, Deggendorf, Bamberg, Würzburg und München, zu denen sich 249 Teilnehmer (HSL Automation und EDV-Betreuer) aus den Finanzämtern angemeldet hatten. An diesen Terminen nahm die Verfahrensbetreuung durch ihre Beiträge zu aktuellen Themen, mit Hinweisen und Neuerungen zu den aktuellen und zukünftigen UNIFA-Versionen sowie mit Tipps und Tricks zur alltäglichen Arbeit der EDV-Betreuer teil und stand bei den Diskussionsrunden als Ansprechpartner zur Verfügung. In den Vorträgen wurden insbesondere die Themenbereiche Laptop, Office, Drucken, Projekt Server Zentral, Festsetzung, Grundinfo und GINSTER-Master, EloSt mit Erklärungsübersicht, ELStAM, und die Unterstützung für die Sehbehinderten und Blinden behandelt. Aus der folgenden Grafik sind die „TOP 6“ der bebuchten Kostenträger ersichtlich. Dies waren wie bereits in den Vorjahren die Kostenträger zu den Bereichen Festsetzung, Notebook (einschl. aller Fachverfahren), Erhebung, Office, Citrix im Finanzamt und VO-System. TOP 6 der bebuchten Kostenträger im Jahresverlauf 1.400,00 STD 1.200,00 STD 1.000,00 STD 800,00 STD 600,00 STD 400,00 STD 200,00 STD 0,00 STD Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 in Std. in Std. in Std. in Std. in Std. in Std. in Std. in Std. in Std. in Std. in Std. in Std. KS Festsetzung Support KS Erhebung Support KS VoSystem Support BY Notebookverfahren Support BY Citrix beim FA Support FV UNIFA Office Support 130 Bereich IuK 7. Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste Qualitätsverbesserungen als Ergebnis des Runden Tisches Am 3. April 2014 fand im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit dem dortigen Amtschef ein Runder Tisch zu Problemen bei der ITUnterstützung in der bayerischen Steuerverwaltung statt. Auslöser hierfür war die beim Gewerkschaftstag der bfg im November 2013 geäußerte Kritik an der EDV-Unterstützung für die Finanzämter. Im Rahmen dieses Runden Tisches ist ein Maßnahmenpaket in Form eines 10-Punkte-Papiers verabschiedet worden. Grundlage für die beschlossenen Maßnahmen waren die Ergebnisse aus mehreren Finanzamtsbesuchen durch Vertreter des Steuer- und IuK-Bereichs des Bayerischen Landesamtes für Steuern, die im ersten Quartal des Jahres 2014 durchgeführt worden sind. Neben technischen Maßnahmen (wie z.B. Serverzentralisierung, Bandbreitenerhöhung, Erweiterung der Testmöglichkeiten und weiteren Investitionen im Hardwarebereich) sowie Personalzuführungen im IuK-Bereich wurden auch weitere Schritte zur Optimierung der Kommunikation beschlossen. So sollte sich eine Arbeitsgruppe um die Verbesserung der amtsinternen Kommunikation in EDV-Belangen kümmern. Diese Arbeitsgruppe, die unter Beteiligung der beiden Bezirkspersonalräte, von Amtsleitern, HSL Automation, EDV-Betreuern, Bearbeitern und Vertretern des Bayerischen Landesamtes für Steuern im Laufe des Jahres 2014 ihre Arbeit aufgenommen hat, wird im Jahr 2015 ihre Vorschläge vorlegen. Im Rahmen der Finanzamtsbesuche wurde des Öfteren Kritik an der Kommunikation im Störungs- und Wartungsfall geübt. Als eine wesentliche Folge des Runden Tisches wurde deshalb im Bayerischen Landesamt für Steuern ein längerfristig angelegter Qualitätsverbesserungsprozess gestartet, der sukzessive die bestehenden Schwachstellen analysiert und Optimierungen anstößt. Weiterhin stand beim Runden Tisch eine Verbesserung der Situation in den Finanzämtern im Zusammenhang mit der zeitlichen Planung von Wartungsarbeiten im Fokus. So hat eine BayLfSt-interne Arbeitsgruppe die Voraussetzung für ein einheitliches Wartungsfenster (jeweils Dienstag ab 17: 00 Uhr) geschaffen. Damit wird erreicht, dass die anfallenden Regelwartungen soweit möglich zusammengefasst und die Ausfallzeiten in den Finanzämtern damit minimiert werden. Daneben wurden die Rahmenbedingungen bei der kurzfristigen Anordnung von Mehrarbeit verbessert, was zu mehr Flexibilität bei der Steuerung des IuKPersonals im Zusammenhang mit sogenannten Notfallwartungen geführt hat. 131 Bereich IuK 8. Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste Einführung technisches Verfahrensmanagement Einer der Kritikpunkte der Finanzämter ist die bei Wartungsarbeiten bzw. Verfügbarkeitsstörungen von Hard- und Software veröffentlichten Informationen, die oft wenig aussagekräftig sind oder zu technische Beschreibungen enthalten. Es fehlen regelmäßig genaue Angaben, welche Anwendungen im UNIFA-Dialog betroffen sind und welche Beeinträchtigungen sich für die Bearbeiter hierdurch ergeben. Um die Qualität der Informationen zu verbessern und an die Bedürfnisse der Finanzämter anzupassen, wurde zum 01.10.2014 die neue Stelle des „technischen Verfahrensmanagers“ geschaffen. Aktuell ist diese Stelle mit zwei Personen zu jeweils einem Arbeitszeitanteil von 0,5 MAK besetzt. Das technische Verfahrensmanagement soll u.a. sicherstellen, dass die im AIS veröffentlichten Störungsmeldungen künftig anwendergerecht formuliert und einheitlich gestaltet werden. Beispielsweise werden künftig Verfahrensinfos zu Wartungsarbeiten oder Störungen, bei denen einzelne oder mehrere UNIFA-Anwendungen nicht verfügbar sind oder nicht funktionieren, immer mit dem Begriff „Nichtverfügbarkeit (diverser) UNIFA- Anwendungen aufgrund …“ veröffentlicht. Damit soll erreicht werden, dass künftig Störungen sofort an der immer gleichlautenden Überschrift erkannt werden können. In der Verfahrensinfo wird möglichst genau beschrieben, welche UNIFA-Anwendungen betroffen sind und welche Folgen für den Bearbeiter durch den Ausfall entstehen. Gleichzeitig werden neben den ausführlichen Verfahrensinfos zusätzlich regelmäßig Kurzmitteilungen veröffentlicht, die zeitnah über den aktuellen Stand der Wartungsarbeiten bzw. der Störungsbearbeitung informieren. Ebenso sollen auch Einschätzungen über die Dauer des Ausfalls angegeben werden. Diese Kurzmitteilungen enthalten immer einen Link auf die zugehörige aktuelle Verfahrensinfo. 132 Bereich IuK 9. Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste Haushalt 2014 133 Bereich IuK 10. Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste Team KDB/ Geräteausstattung/ Transport Neben dem laufenden Tagesgeschäft, dem Vornehmen von Umbuchungen in der CMDB, die die sog. KDB Ende des Jahres 2014 abgelöst hat, und dem Bearbeiten der weiterhin stetig ansteigenden Anzahl von Incidents und Changes, gab es auch im abgelaufenen Jahr 2014 zahlreiche Austauschaktionen, die die Bereiche Geräteverwaltung und den Transport tangierten. 134 Bereich IuK Abteilung IuK 2 – Zentrale Dienste Neben der Umstellung aller Stand Alone - Rechner auf Windows 7 und der damit verbundenen Austauschaktion wurden weitere sogenannte Lerninseln an den bayerischen Finanzämtern eingerichtet. Ebenso wurden aufgrund der Umstellung auf Windows 7 alle Telearbeitsplatz- und Sehbehinderten-Rechner ausgetauscht. Aufgrund des flächendeckenden Einsatzes des EloST-Verfahrens wurden im vergangenen Jahr an die entsprechenden Stellen 24“ TFTs ausgeliefert. Das Projekt Server Virtualisierung schritt weiter voran und es wurden im Rahmen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung neue Arbeitsplätze im Bereich der Zwangsvollstreckung geschaffen. In diesem Zusammenhang wurden neue TFTs, PCs und Scanner beschafft. Besondere Erwähnung verdient die technische Fusion des Finanzamts Nördlingen und der Außenstelle Donauwörth. Auch wurden in 2014 wieder neue Finanzkassen in Nord- und Südbayern eingerichtet. Vielen dieser Vorgänge wurde im abgelaufenen Jahr seitens der Geräteverwaltung doppelt Rechnung getragen, da im Zuge der Vorbereitungsarbeiten zur Ablösung der Kaufmännischen Datenbank (KDB) die Buchungen zu Testzwecken auch auf der neuen, nun webbasierten Oberfläche APM (Asset Portfolio Management) durchgeführt werden mussten. Mit Dezemberbeginn wurde die KDB endgültig abgelöst durch die neue CMDB. 135 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord XII. Bereicht IuK – Abteilung 3 - Rechenzentrum Nord 1. Betrieb Midrange-Systeme Das Rechenzentrum Nord betreibt im Midrange-Umfeld Systeme für die Steuerverwaltung und für andere bayerischen Behörden wie beispielsweise das Landesamt für Finanzen. Die in diesem Jahr neu aufgebauten Systemumgebungen bzw. die Erweiterung bestehender Umgebungen wurden weitgehend durch Virtualisierung der Systeme auf VMware-Basis und die Nutzung von Clusterumgebungen erreicht. So konnte die Verfügbarkeit der Gesamtumgebungen nach außen erhöht werden. Die Anzahl der Midrange-Systeme stellte sich im Jahr 2014 wie folgt dar: Windows-Systeme Linux-Systeme gesamt gesamt Gesamt davon virtuell davon virtuell Test 20 2 70 61 90 Entwicklung 4 - 75 55 79 Referenz 10 - 140 98 150 Produktion 600 10 134 97 734 Auf Linux-Systemen wurden im Jahr 2014 für den Betrieb der Steuerverwaltung folgende Verfahren produktiv betrieben: ELFE (Elektronische Festsetzung), ELFE-RBM (Rentenbezugsmitteilungen), BIENE (Bundesweite integrierte einheitliche neue Erhebung), GINSTER (Grundinformationsdienst), GVD (GINSTER Verzeichnisdienst), RMS-FB (Risikomanagementsystem für die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung), 136 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord DB-Rb (Maschinelle Unterstützung der Rechtsbehelfe), VO-System (Unterstützung der Vollstreckungsstellen), UNIFA-Wiedervorlagesystem, Risikomanagement RBE für UStVA (OIS II), ZEUGE (Zentrale Ermittlungsunterstützung auf der Grundlage von EOSS/ KONSENS), MüSt-Übersichten (Maschinelle Überwachung der Steuerfälle), MISTRAL (Berichtswesen und FA-Leistungsvergleich), GRAL (Grafiken für MISTRAL) DAME (Data Warehouse, Auswertungen und BI-Methoden), KMV (Kontrollmitteilungsverfahren), APOLL/ BPM (Automatisierung der Prozessorganisation und Prozesskontrolle), AIS (Allgemeines Informationssystem für die Steuerverwaltung), APLAUS (Autorenarbeitsplatz UNIFA-Online-Hilfesystem), BUSSARD (Elektronische Unterstützung der Bußgeld- und Strafsachenstellen), SteuPOL (Data Warehouse für steuerpolitische Auswertungen), OSTIA (ELSTER-Fälle), DBZUG (Erfassung der Grenzpendler), LUNA (Länderübergreifende Namensabfrage), wwwEAW (ELSTER-Auswertung), Elster-Such (ELSTER-Kontoabfrage), ElsterLohn II (Elektronische Lohnsteueranmeldung), EASyS (Ermittlungs- und Analysesystem der Steuerfahndung), Janus (Landesamtinternes Portal und Suchmaschine), BayLfSt- und IuK-Wiki, Claudia (Clearing von Steuererklärungsdaten, automatisiert und dialogunterstützt), DDD (Daten-Document-Dispatcher), GDA (Gesamtdokumentenarchivierung), ARCO (Archivierung und Ablösung der COM-Verfilmung), E-Bilanz Dialog, StundE (Stundungs- und Erlassbearbeitung), ZENDRUM, Prisma (Zentrale Druckumleitung). 137 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Weiterhin waren folgende Verfahren externer Kunden produktiv im Einsatz: Bayerische Polizeiverwaltung o BayZeit (Zeiterfassung und Einsatzplanung) o BayZeit (Zeiterfassung) o ePayment (Zahlungsabwicklung) o Authega (Authentifizierungsframework) o MMS-Online (Mitarbeiter-Management-Service) inklusive Anbindung an Au- LfF thega Immobilien Bayern (ImBy) o Webserver Justiz o DMS (Dokumentenmanagementsystem) Archivierungssystem für verschiedene Kunden CIO Bayern o x-trans.eu Auf allen Linux-Systemen wird die Performance und Verfügbarkeit mit dem Produkt Nagios/OMD überwacht. Im Windows-Umfeld kommt das Produkt SCOM der Firma Microsoft zum Einsatz. Vorbereitende Maßnahmen für 2015: 2. Ginster Master (Grundinformationsdienst), Elfe BDE (Bestandsdatenspeicher für ePost Eingänge) GeCo AV, EV, Proton (Gesamtfalladministration/ VGP-Controller) Pingo (Prüfungsinnendienstprogramm) MOSS (Mini-One-Stop-Shop) Betrieb Datenbanksysteme Die im RZ betriebenen Datenbanksysteme gliedern sich anhand der Verfahren und des genutzten Speicherplatzes wie in der folgenden Tabelle gezeigt auf (Stand: Ende 2014). Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Datenwachstum bei den KONSENS-Kernverfahren ELFE, BIENE und GINSTER festzustellen. Im Verfahren ELFE wurden für jedes Teilverfahren eigene dedizierte Datenbanksysteme bereitgestellt und Oracle RAC als Clusterware abgelöst. Für Auswertungen im Referat Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht wurde eine leistungs- 138 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord starke Appliance zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Serverzentralisierung wurden in 2014 24 Finanzamts- und 3 Schulungsdatenbanken in das Rechenzentrum migriert. StMFLH Zentraler Bereich Steuer Größe in GB AIS 86 Archivierungssystem 192 ARCO 1778 APLAUS 8 APOLL 33 Aufgabenliste 2 BayMBS 5 BIENE 194 BUSSARD/ UNIFA-Wiedervorlage 9 LfSt-Wiki/ IuK-Wiki 29 DAME 1500 DB-Rb 107 DIANA 99 DDD 9 EASyS 188 ELFE 1623 GDA 579 GINSTER 646 Cloud Control 80 inStep 21 Janus 4 KMS 7 MISTRAL 142 139 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord MüSt-Übersichten 43 OSTIA/ EloSt/ DBZUG 232 rbE-UstVA 13 RMS-Veranlagung 3 Steuer-Wiki 11 SteuPOL 106 StundE 6 VO-System 59 ZEUGE 5 7819 Dezentraler Bereich Steuer (Finanzämter) UNIFA- und ACUSTIG Daten 2340 ACUSTIG Zentral Advanced Queuing 24 GridControl München 81 2445 3. Betrieb Großrechner BS2000 Die zentrale Produktion im Bereich der Steuerverwaltung wird nach wie vor im Stapelbetrieb auf den BS2000 Großrechnern erledigt. Diese laufen im 7x24-Stunden-Betrieb. Die Arbeiten werden mit Hilfe des Auftragsverwaltungssystems „ESM“ vollautomatisiert abgewickelt. Wie bereits in den Vorjahren stieg der CPU-Verbrauch im Bereich Festsetzung und Finanzamtsauskunft/ Probeberechnung im Jahr 2014 um mehr als 30 Prozent. Diese Steigerung wurde jedoch durch die starke Verringerung des Filetransferaufkommens im Bereich EloSt und die damit verbundenen geringeren Anforderungen an die CPU-Leistung der beiden Großrechner kompensiert. Insgesamt kam es so im Jahr 2014 nur zu einer minimalen Steigerung des gesamten CPU-Verbrauchs um ca. 5 Prozent. Die in der 5. KW 2014 erfolgte Aufrüstung der Zentraleinheit ZE1 auf 14 Prozessoren führte zu einer deutlichen Verringerung der Auslastungswerte. Performanceengpässe waren deshalb im Jahr 2014 nicht zu verzeichnen. Es sind augenblicklich ausreichend Leistungsreser- 140 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord ven vorhanden, um eine für das Jahr 2015 erwartete weitere Steigerung des CPUVerbrauchs im Bereich Festsetzung und Finanzamtsauskunft/ Probeberechnung ohne Performanceeinbußen zu bewältigen. Die beiden derzeit im RZ Nord installierten Großrechner S200-140 verfügen jeweils über 32 GB Hauptspeicher und eine Rechenleistung von 4100 RPF (Relativer Performance Faktor). ZE1 und ZE2 2014 100 90 80 70 60 CPU ZE1 2… 50 40 30 20 10 0 1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53 Woche 141 Bereich IuK 4. Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Verfügbarkeit der Auskunfts-Systeme Nahezu alle Bearbeiter in den Finanzämtern sind auf ein Funktionieren des Auskunfts-/ Online-Verfahrens angewiesen. Deshalb wird dieses System ständig überwacht, um etwaigen Ausfällen vorbeugend zu begegnen und ggf. unverzüglich Fehler zu beheben. Die zentrale Verfügbarkeit des Auskunfts-/Onlinesystems lag im Durchschnitt bei beachtlichen 99,96% - teilweise bei monatlich 100% - bezogen auf die vereinbarten Sollzeiten. 2014 Südbayern Nordbayern Januar 99,98% 100,00% Februar 100,00% 100,00% März 100,00% 100,00% April 99,93% 100,00% Mai 99,80% 99,98% Juni 99,90% 99,99% Juli 99,62% 99,88% August 100,00% 100,00% September 99,95% 100,00% Oktober 100,00% 100,00% November 100,00% 100,00% Dezember 100,00% 100,00% Durchschnitt 99,93% 99,99% Hierbei handelt es sich um die Verfügbarkeit der zentralen Auskunftsanwendung auf den Großrechnern im RZ. Es können andere, sowohl zentrale als auch dezentrale Komponenten ausfallen oder Netzausfälle auftreten, so dass die tatsächliche Verfügbarkeit des gesamten Auskunftsverfahrens von den Werten in der Tabelle abweichen kann. Was sich jedoch auf alle Finanzämter gleichermaßen auswirkt, ist die nahezu lückenlose Verfügbarkeit der zentralen Auskunftsanwendung. 142 Bereich IuK 5. Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Speicherentwicklung im Großrechner-Umfeld Die Entwicklung des Speicherplatzbedarfs für Dateien der Produktion und der Anwendungsentwicklung liegt im üblichen Rahmen. Der Speicherbedarf zu Beginn und Ende des Jahres 2014 stellt sich wie folgt dar: Speichereinheit Bedarf Bedarf 31.12.2014 01.01.2014 Produktion 1256 GB 1201 GB Auskunftssystem 2138 GB 2278 GB Anwendungsentwicklung 6. 1690 1583 Sicherungsvolumen Zur Sicherung der Daten im RZ Nord wird das virtuelle Bandsystem „CentricStor“ eingesetzt. Bei diesem Verfahren werden die Daten zuerst auf virtuelle Bänder gesichert, die auf Magnetplatten abgebildet werden. Nach Erreichen der notwendigen Kapazität werden mehrere dieser virtuellen Bänder auf ein physikalisches Band in den Robotern ausgegeben. Diese Vorgehensweise beschleunigt die Sicherungsverfahren und gewährleistet, dass die Sicherungen innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeitfenster erledigt werden können. Sicherungskapazitäten zu Beginn und Ende des Jahres 2014: Sicherungsgruppe 01.01.2014 31.12.2014 BS2000 64.000 GB 64.000 GB Anzahl gespeicherter Fälle am 31.12.2014 Südbayern Nordbayern gesamt V-Steuer 6.180.011 3.718.382 9.898.393 KraftSt 6.460.712 4.566.184 11.026.896 GrESt 1.411.411 1.170.082 2.581.493 Verwahrung 5.271 1.052 6.323 Kurzdatensätze 2.310.699 2.241.919 4.552.618 143 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord sonstige Bescheide 315.020 200.462 515.482 V-Steuern/ BESAK 170.594.262 102.363.916 272.958.178 Bescheide KraftSt/ KISAK 0 0 0 Bewertung Grundvermö- 7. gen 3.004.687 2.060.314 5.065.001 Bewertung L+F 401.607 474.722 876.329 Druck-, Kuvertier- und Logistikzentrum Das Druck-, Kuvertier- und Logistikzentrum des RZ Nord deckt ein umfangreiches Leistungsspektrum ab. Für den Kunden Steuer wird Druck, Kuvertierung und Versand aller zentralen Ausdrucke der bayerischen Finanzämter (Steuerbescheide, Erinnerungen, Listen, Prüfhinweise, Elster–Authentifizierungsschreiben, Mahnungen etc.) erledigt. Neben der Steuerverwaltung werden für das Landesamt für Finanzen der Druck, die Kuvertierung und der Versand aller Jahresgehaltsmitteilungen und Bezügemitteilungen sowie die Versorgungsauskünfte abgewickelt. Für die Landesjustizkasse in Bamberg werden Druck, Kuvertierung und Versand der Zahlungsaufforderungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde für den Kunden Justiz ab März 2014 Druck, Kuvertierung und Versand der Grundbuchauszüge übernommen. Auch für die AUTHEGA Verfahren AUTHEGA-Landesamt für Finanzen, AUTHEGAStaatsbäderverwaltung und der Erreichbarkeitsplattform (AUTHEGA-EPF) wurden Druck, Kuvertierung und Versand der jeweiligen Authentifizierungsschreiben durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden im Druckzentrum des RZ Nord insgesamt 123,6 Mio. DIN A4-Seiten auf Hochleistungsdrucksystemen der Firma Canon erstellt. 144 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Anteile am Druckoutput nach Kunden: Kunde Druckvolumen (in DIN A4-Seiten) Steuerverwaltung 100.991.049 Landesamt für Finanzen 13.095.597 Landesjustizkasse 6.704.106 Grundbuchauszüge für die Jus- 2.853.400 tiz Druckvolumen 2014 des Druckzentrums RZ Nord (DIN A4-Seiten) aufgeteilt nach Kunden: 6,7 Mio. 5,42% 13,1 Mio. 10,59% 2,85 Mio. 2,31% Steuerverwaltung Landesamt für Finanzen Landesjustizkasse Grundbuchauszüge 101 Mio. für die Justiz 81,68% Im Kuvertierzentrum des RZ Nord wurden im Jahr 2014 insgesamt 26,9 Mio. Briefe mit drei Kuvertieranlagen der Firma BÖWE SYSTEC und einer Kuvertieranlage der Firma Pitney Bowes maschinell gefertigt. Dabei werden pro Brief von den Anlagen der Firma Böwe derzeit variabel zwischen 1 und 6 Blatt in ein Kuvert gefüllt. Bei umfangreichen Sendungen an denselben Empfänger wird die Erstellung von Nachfolgesendungen automatisch abgewickelt. Die Anlage der Firma Pitney Bowes befüllt eine Sendung je nach Art des Kuverts mit bis zu 9 Blatt bzw. bis zu 29 Blatt und heftet die Blätter einer Sendung als Sonderfunktion automatisch zusammen. 145 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Anteile am Kuvertieroutput nach Kunden: Kunde Kuvertiervolumen Steuerverwaltung 19.911.511 Landesamt für Finanzen 4.679.371 Landesjustizkasse 2.201.746 Grundbuchauszüge für die Justiz 132.294 Kuvertiervolumen 2014 des Kuvertierzentrums RZ Nord aufgeteilt nach Kunden: 2,2 Mio. 8,18% 132.294 0,49% Steuerverwaltung 4,7 Mio. 17,38% Landesamt für Finanzen Landesjustizkasse Grundbuchauszüge für die Justiz 19,9 Mio. 73,95% Im Versandzentrum wurden im Jahr 2014 zur Auslieferung an externe Postdienstleistungsunternehmen insgesamt 42.463 Pakete und Sendungen personell gefertigt. Davon entfallen 10.117 Pakete und Sendungen auf den Versand für den Kunden Steuer und auf den Kunden Landesamt für Finanzen 32.346 Pakete und Sendungen. 146 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Pakete und Sendungen 2014 des Versandzentrums aufgeteilt nach Kunden: 10.117 24% Steuerverwaltung Landesamt für Finanzen 32.346 76% Zur Erhöhung der Flexibilität einer täglich stark variierenden Verarbeitungsmenge und um auf geänderte Verfahrensanforderungen (z.B. Maschinelle Überwachung der Steuerfälle – MÜSt-Maßnahme-FA) besser reagieren zu können, wurde für das Kuvertierzentrum im Februar 2014 eine 3. Kuvertieranlage der Fa. Böwe angeschafft. Darüber hinaus wurde ebenfalls im Februar 2014 eine automatische Randstreifenabsauganlage angeschafft und an die drei Kuvertieranlagen der Fa. Böwe angeschlossen, um Verarbeitungsstopps zu reduzieren und damit den Kuvertierdurchsatz zu erhöhen. Die vollständige Implementierung der o.g. Maschinen in den täglichen Betrieb wurde im Laufe des Jahres 2014 realisiert. Das Verfahren SolumSTAR (Druck und Kuvertierung der Grundbuchauszüge für die Justiz) wurde wie geplant ab März 2014 von der Justiz übernommen. Dafür wurde die in München verwendete Kuvertiermaschine der Firma Pitney Bowes abgebaut, zerlegt, nach Nürnberg transportiert und hier im RZ Nord wieder aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Vorfeld erfolgten dafür bereits über das gesamte Jahr 2013 umfangreiche Planungen, Vorbereitungen und Tests. Der Kuvertierbereich wurde eigens dafür Ende 2013 durch entsprechende Umbaumaßnahmen erweitert, um den Stellplatz für die Maschine zu schaffen. Im Zuge der SEPA (Single European Payment Area) Umstellung hat sich die bereits im September 2013 begonnene Sonderaktion der SEPA Umwidmungsschreiben noch bis Ende Januar 2014 verlängert. 147 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Insgesamt wurden für die Sonderaktion der SEPA Umwidmungsschreiben insgesamt 7,35 Mio. Schreiben zusätzlich gedruckt, kuvertiert und versendet, wovon 650.000 Schreiben auf den Januar 2014 entfallen sind. Im Jahr 2014 wurden in Zusammenarbeit mit der Elster-Seite über das gesamte Jahr verteilt für das Verfahren VASt (Vorausgefüllte Steuererklärung) zusätzlich zur normalen Tagesproduktion ca. 510.000 Schreiben gedruckt, kuvertiert und versendet. Im Oktober 2014 ging das Verfahren AUTHEGA-EPF (Erreichbarkeitsplattform) in Betrieb, wofür im Druck- und Kuvertierzentrum des RZ Nord die nötigen Authentifizierungsschreiben gedruckt, kuvertiert und versendet werden. Aktuell wird die Konsolidierung von zentralen Druckerzeugnissen des IT-DLZ geprüft, um das Druckvolumen für die dort noch produzierten Verfahren LKV (Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V.), KM (Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) und LfStaD (Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) mit einem Volumen von insgesamt ca. 2,5 Mio. DIN-A4 Seiten durch das RZ Nord zu übernehmen. Unser Umweltbeitrag im Jahr 2014 Im Druckzentrum wird überwiegend auf Recyclingpapier gedruckt. Hochgerechnet auf die produzierte Blattzahl wurden im Vergleich zu Frischfaserpapier im Jahr 2014 folgende Ressourcen eingespart: Verbraucheinsparung durch Recyclingpapier Wasser in l Strom in kWh Holz in kg 11.197.527 2.298.737 1.057.701 Ressourcenverbrauch für die Papierherstellung Wasser in l Strom in kWh Holz in kg Recyclingpapier Frischfaserpapier Recyclingpapier Frischfaserpapier Recyclingpapier 1.057.701 0 Frischfaserpapier 18.418.098 7.220.571 3.779.518 1.480.781 Quelle: IFEU Heidelberg 2006 148 Bereich IuK 8. Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Service-Desk Der Service-Desk (SD) ist der primäre Ansprechpartner für alle Kunden (Single Point of Contact) des RZ Nord und hält engen Kontakt mit sämtlichen Stellen im IuK-Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern. Innerhalb der Service-Zeiten von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Freitags bis 15:00 Uhr) ist die Annahme, Erfassung und weitere Bearbeitung eingehender Störungen (Incidents nach ITIL) durchgehend gewährleistet. Das Ticketsystem kann von allen Kunden rund um die Uhr (7x24h) genutzt werden. Durch die webbasierende Anbindung des Kunden an das Ticketsystem (CA Service Desk Manager Version R12.6 (deutsch)) des RZ Nord wird eine durchgängige Nachverfolgung sämtlicher Aktivitäten (absolute Transparenz) beim Bayerischen Landesamt für Steuern für die Kunden ermöglicht. Im Jahr 2014 war das Hauptaugenmerk in der Weiterentwicklung des Service Desk Managers, der im IT-Bebauungsplan Bayern als „Basiskomponente – dezentral“ unter dem Begriff „User Help Desk“ gelistet ist, auf die Realisierung der internen Mandantenkopplung gerichtet. Zwischen den Mandanten RZ Nord und LfF (Bayerisches Landesamt für Finanzen) wurde prototypisch der Austausch von Incident Tickets ermöglicht, diese Art des Ticketmanagements wird nun für alle am System teilnehmenden Mandanten zur Verfügung gestellt. 149 Bereich IuK Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Das Ticketaufkommen des Mandanten RZ Nord ist im Jahr 2014 leicht gesunken (52.446 gegenüber 54.966 im Jahr 2013). Grund dafür ist, dass viele in der Vergangenheit als Incident klassifizierte Tickets inzwischen korrekterweise als Change eröffnet werden. Die Anzahl der neu eröffneten Changes stieg von 4.401 (2013) auf 6.376 (2014). 9. Die ELSTER-Kommunikation wird in Bayern konzentriert – „aus 2 mach 1“ Kaum waren die Arbeiten rund um den ELSTER-Umzug abgeschlossen, ergaben sich neue Herausforderungen für die Administratoren der ELSTER-Clearingstelle (Clearingstelle bedeutet in diesem Zusammenhang „Kommunikationsdrehscheibe“). Eine seit einigen Jahren laufende Organisationsuntersuchung zu Optimierungen rund um ELSTER hatte ergeben, dass die bisherige Aufteilung der Produktionskapazitäten zwischen Bayern und NordrheinWestfalen zugunsten einer organisatorischen Neueinrichtung, nämlich einer sog. ZPS (Zentrale Produktions- und Servicestelle) an einem Rechenzentrum umgestaltet werden solle. Die Einrichtung dieser ZPS „ELSTER-Kommunikation“ erfolgte demzufolge am RZ Nord in Nürnberg und wird dort aus „einer Hand“ organisiert und verantwortet. Das RZF in Düsseldorf soll im Gegenzug die ZPS „Fachdienste“ betreiben. 150 Bereich IuK Der bayerische Abteilung IuK 3 – Rechenzentrum Nord Aufgabenbereich umfasst damit die Web-Auftritte www.elster.de, www.elsteronline.de und www.elsterformular.de, ebenso den Betrieb des Trustcenters zur Registrierung und Authentifizierung der entsprechenden Zugänge. Auch alle eingehenden Steuerklärungen (Voranmeldungen, Anmeldungen, Jahressteuererklärungen und andere Dinge) sowie deren Verteilung an die zuständigen Rechenzentren der Bundesländer sind im bayerischen Aufgabenbereich enthalten. Das RZF betreibt u.a. alle Einrichtungen rund um ELSTAM/KMV und nutzt dabei jedoch auch die Kommunikationsstrukturen der bayerischen ZPS. Im Laufe des Jahres 2014 erfolgte im Rahmen der Neubeschaffung von Servern die Aufgabenverlagerung aus NRW nach Bayern. Parallel dazu wurden mehrere sehr bedeutende und arbeitsaufwendige Systemwechsel – wie Austausch der Datenbank, des Applikationsservers, des Betriebssystems und die Umstellung auf virtuelle Rechnerstrukturen – vollzogen. Alle Aufgaben konnten im laufenden Betrieb erfolgreich ohne Beeinträchtigung der Verfügbarkeit – sowohl gegenüber dem Bürger, als auch gegenüber den angeschlossenen Rechenzentren der anderen Bundesländer – erledigt werden. Neben diesen ohnehin schon herausfordernden Arbeiten wurde ein zweiter unabhängiger Betriebsraum in einem zweiten Brandabschnitt, genauer gesagt in einem eigenen Gebäude, eingerichtet und mit allen notwendigen Komponenten in Betrieb genommen, was wiederum aufwändige Systemumstellungen mit sich brachte. Diese technischen und systemtechnischen Maßnahmen dienen der Erhöhung bzw. Erhaltung der Verfügbarkeit der ELSTER-Anwendungen auf sehr hohem Niveau. Von den geleisteten Arbeiten profitiert nicht nur Bayern, sondern alle Bundesländer und auch der Bund, zumal verschiedene Zollverfahren die ELSTER-Clearingstelle ebenfalls nutzen. Fazit: „nimm 2, mach 1 – das aber richtig“ 151 Übersicht Finanzämter XIII. Übersicht über die bayerischen Finanzämter und die Landesfinanzschule Finanzamt Amberg Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 778,70 LRD Friedbert Seidel Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 209,92 Auszubildende 36 Durchschnittsalter 49,10 Teilzeitquote 38,4 % Finanzamt Ansbach mit Außenstellen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 1.449,00 LRD Stefan Decke Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 259,30 Auszubildende 61 Durchschnittsalter 43,91 Teilzeitquote 46,4 % Finanzamt Aschaffenburg Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 1.474,00 LRD Dr. Edmund Wilhelm Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 283,30 Auszubildende 29 Durchschnittsalter 45,80 Teilzeitquote 39,0 % 152 Übersicht Finanzämter Finanzamt Augsburg-Land Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 1.498,00 LRD Helmut Schön Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 364,77 Auszubildende 58 Durchschnittsalter 46,81 Teilzeitquote 51,6 % Finanzamt Augsburg-Stadt Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 2.587,00 Amtsleiterin N.N. Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 312,03 Auszubildende 40 Durchschnittsalter 45,63 Teilzeitquote 41,9 % Finanzamt Bad Kissingen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 444,34 LRD Franz-Josef Weingart Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 122,37 Auszubildende 14 Durchschnittsalter 51,85 Teilzeitquote 48,7 % 153 Übersicht Finanzämter Finanzamt Bad Neustadt a.d. Saale Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 272,00 RD Jürgen Fuchs Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 59,47 Auszubildende 24 Durchschnittsalter 53,10 Teilzeitquote 43,06 % Finanzamt Bamberg Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 905,12 LRD Dr. Heribert Zankel Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 187,48 Auszubildende 45 Durchschnittsalter 49,75 Teilzeitquote 52,4 % Finanzamt Bayreuth Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 830,51 LRD Udo Lautenbacher Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 220,03 Auszubildende 50 Durchschnittsalter 47,95 Teilzeitquote 33,99 154 Übersicht Finanzämter Finanzamt Berchtesgaden-Laufen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 318,67 LRDin Susanne Samborski Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 78,58 Auszubildende 11 Durchschnittsalter 52,94 Teilzeitquote 61,8 % Finanzamt Burghausen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 439,11 LRD Ludwig Forstmayr Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 78,12 Auszubildende z.Zt. keine Durchschnittsalter 50,74 Teilzeitquote 57,82 % Finanzamt Cham mit Außenstellen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 621,00 LRDin Hildegard Küspert Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 159,64 Auszubildende 50 Durchschnittsalter 49,9 Teilzeitquote 31,8 % 155 Übersicht Finanzämter Finanzamt Coburg Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 804,78 Amtsleiter/in z.Zt. unbesetzt Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 149,52 Auszubildende 28 Durchschnittsalter 47,26 Teilzeitquote 39,8 % Finanzamt Dachau Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 403,50 Amtsleiter LRD Robert List Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 105,25 Auszubildende 21 Durchschnittsalter 43,75 Teilzeitquote 65,5 % Finanzamt Deggendorf Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 640,99 LRD Peter Gruber Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 132,75 Auszubildende 34 Durchschnittsalter 45,79 Teilzeitquote 41,8 % 156 Übersicht Finanzämter Finanzamt Dillingen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 281,58 Amtsleiter N.N. Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 63,85 Auszubildende 8 Durchschnittsalter 50,71 Teilzeitquote 50,7 % Finanzamt Dingolfing Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 207,00 RD Stephan Reinkowski Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 70,50 Auszubildende 21 Durchschnittsalter 48,19 Teilzeitquote 62,8 % Finanzamt Ebersberg Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 342,81 LRD Gerhard Stolz Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 103,06 Auszubildende 11 Durchschnittsalter 39,98 Teilzeitquote 36,6 % 157 Übersicht Finanzämter Finanzamt Eggenfelden Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 572,74 LRD Herbert Wenk Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 142,62 Auszubildende 19 Durchschnittsalter 43,31 Teilzeitquote 41,7 % Finanzamt Eichstätt Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 401,85 LRDin Ursula Vorlaufer Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 88,85 Auszubildende 18 Durchschnittsalter 49,11 Teilzeitquote 38,2 % Finanzamt Erding Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 807,80 LRD Josef Petzenhammer Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 155,54 Auszubildende 18 Durchschnittsalter 45,65 Teilzeitquote 46,5 % 158 Übersicht Finanzämter Finanzamt Erlangen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 2.808,00 LRD Dietmar Daubitz Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 251,60 Auszubildende 28 Durchschnittsalter 47,51 Teilzeitquote 68,56 % Finanzamt Forchheim Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 222,22 RD Wolfgang Eder Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 75,65 Auszubildende 16 Durchschnittsalter 51,51 Teilzeitquote 37,6 % Finanzamt Freising Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 1.231,73 LRD Ralph-Peter Nienkirchen Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 224,22 Auszubildende 24 Durchschnittsalter 43,20 Teilzeitquote 19,5 % 159 Übersicht Finanzämter Finanzamt Fürstenfeldbruck Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 1.125,89 LRD Frank Ströhl Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 272,42 Auszubildende 31 Durchschnittsalter 46,00 Teilzeitquote 44,4 % Finanzamt Fürth Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 894,00 LRD Günter Kohl Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 206,00 Auszubildende 31 Durchschnittsalter 44,83 Teilzeitquote 42,47 % Finanzamt Garmisch-Partenkirchen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 402,00 LRD Michael Bodenstedt Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 121,00 Auszubildende 19 Durchschnittsalter 50,3 Teilzeitquote 47,0 % 160 Übersicht Finanzämter Finanzamt Grafenau Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 176,41 RDin Brigitte Behammer Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 58,55 Auszubildende 35 Durchschnittsalter 50,94 Teilzeitquote 52,2 % Finanzamt Günzburg Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 452,17 Amtsleiter N.N. Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 118,68 Auszubildende 12 Durchschnittsalter 46,85 Teilzeitquote 45,2 % Finanzamt Gunzenhausen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 291,87 RD Wolfgang Löwe Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 67,47 Auszubildende 14 Durchschnittsalter 53,69 Teilzeitquote 57,5 % 161 Übersicht Finanzämter Finanzamt Hersbruck Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 539,00 Amtsleiter N.N. Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 115,95 Auszubildende 23 Durchschnittsalter 44,55 Teilzeitquote 29,3 % Finanzamt Hilpoltstein Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 91,26 RD Thomas Lösel Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 35,02 Auszubildende 0 Durchschnittsalter 54,64 Teilzeitquote 65,9 % Finanzamt Hof mit Außenstellen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 684,00 LRD Matthias Hollmann Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 209 Auszubildende 27 Durchschnittsalter 47,27 Teilzeitquote 33,0 % 162 Übersicht Finanzämter Finanzamt Ingolstadt Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 3.641,00 Amtsleiter LRD Holger Raub Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 188,18 Auszubildende 29 Durchschnittsalter 52,05 Teilzeitquote 50,2 % Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 1.539,00 LRD Maximilian Stock Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 242,05 Auszubildende 59 Durchschnittsalter 51 Teilzeitquote 41,0 % Finanzamt Kelheim Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 417,15 LRD Hans-Dieter Baumann Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 126,00 Auszubildende 21 Durchschnittsalter 50,59 Teilzeitquote 56,7 % 163 Übersicht Finanzämter Finanzamt Kempten mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 1.123,47 LRD Hans-Jürgen Vogel Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 263,50 Auszubildende 30 Durchschnittsalter 49,41 Teilzeitquote 48,0 % Finanzamt Kitzingen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 331,00 RD Christian Neumüller Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 66,88 Auszubildende 14 Durchschnittsalter 45,98 Teilzeitquote 40,7 % Finanzamt Kronach Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 210,62 RD Günter Wolkersdorfer Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 47,25 Auszubildende 13 Durchschnittsalter 52,18 Teilzeitquote 56,7 % 164 Übersicht Finanzämter Finanzamt Kulmbach Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 217,66 RD Dietmar Lauckner Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 49,50 Auszubildende 22 Durchschnittsalter 51,80 Teilzeitquote 44,8 % Finanzamt Landsberg am Lech Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 383,90 LRD Wolfgang Diem Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 84,60 Auszubildende 8 Durchschnittsalter 48,80 Teilzeitquote 51,0 % Finanzamt Landshut Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 1.737,00 LRDin Elisabeth Fett Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 289,00 Auszubildende 55 Durchschnittsalter 48,8 Teilzeitquote 36,6% 165 Übersicht Finanzämter Finanzamt Lichtenfels Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 224,33 RD Frank Drews Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 73,15 Auszubildende 9 Durchschnittsalter 44,27 Teilzeitquote 23,8 % Finanzamt Lindau Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 357,03 Amtsleiter RD Jörg Piper Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 61,32 Auszubildende 8 Durchschnittsalter 52,63 Teilzeitquote 50,0 % Finanzamt Lohr am Main mit Außenstellen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 521,00 LRD Frank Beifuß Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 140,47 Auszubildende 17 Durchschnittsalter 49,42 Teilzeitquote 40,48 % 166 Übersicht Finanzämter Finanzamt Memmingen mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 728,63 LRDin Dr. Tanja Firgau Personal in MAK (Stand 01.01.2014) 135,20 Auszubildende 28 Durchschnittsalter 48,82 Teilzeitquote 47,6 % Finanzamt Miesbach Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 757,00 LRD Gerd Seubert Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 147,35 Auszubildende 8 Durchschnittsalter 43,41 Teilzeitquote 33,1 % Finanzamt Mühldorf Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 1.333,00 Amtsleiter LRD Josef Mayr Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 170,45 Auszubildende 25 Durchschnittsalter 50,69 Teilzeitquote 52,8 % 167 Übersicht Finanzämter Finanzamt München Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 31.098,90 LRD Hans-Herbert Szymanski Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 3.062,49 Auszubildende 126 Durchschnittsalter 40,94 Teilzeitquote 29,8 % Finanzamt Neu-Ulm Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 935,77 LRD Stefan Ruess Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 188,24 Auszubildende 15 Durchschnittsalter 47,44 Teilzeitquote 43,5 % Finanzamt Neumarkt i.d.OPf. Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 544,00 LRD Paul Prengel Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 77,40 Auszubildende 29 Durchschnittsalter 46,12 Teilzeitquote 49,1 % 168 Übersicht Finanzämter Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 1.097,00 Amtsleiter N.N. Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 214,85 Auszubildende 31 Durchschnittsalter 48,89 Teilzeitquote 44,14 % Finanzamt Nürnberg-Nord Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 493,00 LRD Thomas Reiß Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 179,90 Auszubildende 21 Durchschnittsalter 43,29 Teilzeitquote 32,9 % Finanzamt Nürnberg-Süd Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 606,07 LRD Herbert Bürner Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 397,98 Auszubildende 50 Durchschnittsalter 43,39 Teilzeitquote 25,4 % 169 Übersicht Finanzämter Finanzamt Nürnberg-Zentral Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 3.902,06 LRDin Dr. Martina Hoffmann Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 208,29 Auszubildende 0 Durchschnittsalter 47,03 Teilzeitquote 32,49 % Finanzamt Obernburg a. Main mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 379,00 N.N. Amtsleiter Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 89,86 Auszubildende 3 Durchschnittsalter 49,83 Teilzeitquote 55,0 % Finanzamt Passau mit Außenstellen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 1.029,09 LRD Manfred Ziga Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 252,81 Auszubildende 58 Durchschnittsalter 50,94 Teilzeitquote 44,01 % 170 Übersicht Finanzämter Finanzamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 403,00 Amtsleiter LRD Josef Lang Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 92,80 Auszubildende 5 Durchschnittsalter 50,52 Teilzeitquote 55,0 % Finanzamt Regensburg Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 2.115,00 LRD Norbert Reichel Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 336,65 Auszubildende 92 Durchschnittsalter 50,1 Teilzeitquote 41,3 % Finanzamt Rosenheim mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 1.537,82 Amtsleiter LRD Michael Alt Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 349,52 Auszubildende 26 Durchschnittsalter 47,52 Teilzeitquote 46,1 % 171 Übersicht Finanzämter Finanzamt Schobenhausen mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 356,00 Amtsleiter RD Karl Ostermeier Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 99,50 Auszubildende 23 Durchschnittsalter 53,30 Teilzeitquote 58,8 % Finanzamt Schwabach Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 395,88 LRD Gerhard Schweser Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 120,72 Auszubildende 16 Durchschnittsalter 49,98 Teilzeitquote 59,20 % Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 530,90 Amtsleiter N.N. Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 96,79 Auszubildende 49 Durchschnittsalter 51,21 Teilzeitquote 40,7 % 172 Übersicht Finanzämter Finanzamt Schweinfurt Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 994,00 LRD Claus Zeisner Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 189,3 Auszubildende 45 Durchschnittsalter 46,03 Teilzeitquote 33,0 % Finanzamt Starnberg Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 835,39 LRDin Daniela Ötvös Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 136,38 Auszubildende 10 Durchschnittsalter 38,94 Teilzeitquote 30,3 % Finanzamt Straubing Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 554,00 LRDin Elisabeth Karlstetter Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 148,90 Auszubildende 48 Durchschnittsalter 50,60 Teilzeitquote 44,4 % 173 Übersicht Finanzämter Finanzamt Traunstein Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 946,75 LRDin Annemarie Hofmann Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 238,31 Auszubildende 27 Durchschnittsalter 49,01 Teilzeitquote 48,0 % Finanzamt Uffenheim Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 236,28 RDin Liane Claus Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 71,51 Auszubildende 11 Durchschnittsalter 50,30 Teilzeitquote 36,0 % Finanzamt Waldsassen Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 164,05 RD Gerhard Hildebrand Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 57,30 Auszubildende 26 Durchschnittsalter 49,86 Teilzeitquote 34,4 % 174 Übersicht Finanzämter Finanzamt Weiden i.d.OPf. Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 608,00 N.N. Amtsleiter Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 149,99 Auszubildende 46 Durchschnittsalter 49,6 Teilzeitquote 40,0 % Finanzamt Weilheim-Schongau Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 481,00 LRDin Angelika Geiger-Küpper Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 110,44 Auszubildende 17 Durchschnittsalter 48,73 Teilzeitquote 59,1 % Finanzamt Wolfratshausen mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 465,11 LRD Max Walleitner Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 143,00 Auszubildende 5 Durchschnittsalter 48,26 Teilzeitquote 50,4 % 175 Übersicht Finanzämter Finanzamt Würzburg mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ 2.216,00 Amtsleiterin LRDin Maria Heil Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 344,09 Auszubildende 76 Durchschnittsalter 49 Teilzeitquote 43,6 % Finanzamt Wunsiedel mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 219,36 LRDin Edith Löw-Eger Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 123,95 Auszubildende 15 Durchschnittsalter 39,52 Teilzeitquote 43,09 % Finanzamt Zeil a. Main mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiter 191,51 RD Hubertus König Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 56,60 Auszubildende 17 Durchschnittsalter 48,80 Teilzeitquote 63,02 % 176 Übersicht Finanzämter Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle Steueraufkommen 2014 in Mio.€ Amtsleiterin 207,00 LRDin Elke Kudlich-Schwarz Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 107,42 Auszubildende 22 Durchschnittsalter 48,40 Teilzeitquote 40,3 % Landesfinanzschule Bayern Zahl der Anwärter/innen 1.442 in Ausbildung 2014 Amtsleiterin LRDin Andrea Knoll Personal in MAK (Stand 01.01.2015) 47,27 Durchschnittsalter 46,70 Teilzeitquote 20,8 % 177 Herausgeber Bayerisches Landesamt für Steuern Präsidialbüro Sophienstraße 6 80333 München Telefon: 089 9991 - 0 Telefax: 089 9991 - 1099 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.lfst.bayern.de 178
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