21.09.2015 Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge gesucht Aufgrund der stetig steigenden Anzahl an Asylbewerbern, die dem Landratsamt Aschaffenburg zur Unterbringung zugewiesen werden, ist dieses aktuell auf der Suche nach neuen Unterkünften. Hierbei sind vier Arten der Unterbringung zu unterscheiden, die jeweils eigene Immobilien benötigen: 1. Wohnungen für Flüchtlinge: Flüchtlinge sind anerkannte Asylbewerber. Nach der Anerkennung ziehen Asylbewerber aus den staatlichen Unterkünften aus und benötigen private Wohnungen für sich und ggf. ihre Familie. Geeignet sind hierfür abtrennbare Wohnungen für eine oder mehrere Personen. Ein Mietverhältnis kommt direkt zwischen dem Vermieter und dem Flüchtling zu Stande. Solange der Flüchtling keine eigenen Einnahmen hat, ist der Mietzins über das Jobcenter gewährleistet. Falls Sie geeignete Wohnungen anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Aschaffenburg, Sozialamt, Tel.: 06021/394-350 oder per E-Mail an [email protected]. 2. Dauerhafte Unterkünfte für dezentral unterzubringende Asylbewerber: Asylbewerber, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung registriert und untersucht wurden, werden bis zum Abschluss des Asylverfahrens in staatlichen Unterkünften untergebracht. Das Landratsamt Aschaffenburg muss derzeit wöchentlich mindestens 50 Asylbewerber dezentral unterbringen. Geeignet hierfür sind Immobilien, in denen mindestens 10 Asylbewerber gemeinsam untergebracht werden können. Da die Asylbewerber Geldleistungen für den eigenen Lebensunterhalt erhalten, müssen auch ausreichend Kühl-, Spül- und Kochgelegenheiten vorhanden sein. Weitere Bedingungen wären die Gewährleistung eines täglichen Ansprechpartners für die Unterkunft vor Ort und die Möblierung der Unterkunft. Mieter wäre der Freistaat Bayern, der im Rahmen einer Pauschale die Kosten der Unterkunft gewährleistet. Falls Sie geeignete Unterkünfte anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Aschaffenburg, Sozialamt, Tel.: 06021/394-350 oder per E-Mail an [email protected]. 3. Notunterkünfte: Aufgrund des derzeit sehr hohen Zustroms an Asylbewerbern können nicht mehr alle Asylbewerber in regulären Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen untergebracht werden. Auch diese Asylbewerber werden kurzfristig dem Landratsamt Aschaffenburg zur Unterbringung zugewiesen. In diesen Notunterkünften werden vorübergehend Asylbewerber behelfsmäßig für einige Wochen untergebracht, bis für sie ein Platz in einer regulären Einrichtung geschaffen werden kann. Zu diesem Zweck sucht das Landratsamt Aschaffenburg Gewerbeimmobilien, in denen notfallmäßig ab ca. 100 Asylbewerber untergebracht werden können. Idealerweise bestehen in dieser Immobilie bereits sanitäre Einrichtungen und auch Büroflächen. Falls Sie geeignete Gewerbeimmobilien zur Anmietung für bis zu zwei Jahre anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Aschaffenburg, Sozialamt, Tel.: 06021/394-350 oder per E-Mail an [email protected]. 4. Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige: Mittlerweile kommen auch viele minderjährige Asylbewerber ohne Begleitung der Eltern oder anderer Personensorgeberechtigter nach Bayern. Für diese sucht das Kreisjugendamt Unterkünfte, in denen diese wohnen und täglich von Fachkräften freier Jugendhilfeträger rund um die Uhr betreut werden können. Geeignet sind Wohnungen mit mindestens 5 Zimmern oder Häuser mit mindestens 8 Zimmern, in denen ein pädagogisch-betreutes Wohnen angeboten werden kann. Mieter wäre der Landkreis Aschaffenburg oder direkt ein mit dem Jugendamt kooperierender freier Jugendhilfeträger. Falls Sie hierfür geeignete Immobilien anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Tel.: 06021/394-553 oder [email protected]. Weitere Informationen zu Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Aschaffenburg finden Sie unter: http://www.landkreis-aschaffenburg.de/fluechtlinge. Schließlich suchen die Regierung von Unterfranken und das Landratsamt Aschaffenburg Baugrundstücke zur mindestens 3-jährigen Pacht, um auf diesen Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern zu errichten. Sollten Sie geeignete Flächen anbieten wollen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Aschaffenburg, Sozialamt, Tel.: 06021/394-350 oder per E-Mail an [email protected].
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