Vier Arten der Unterbringung

21.09.2015
Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge gesucht
Aufgrund der stetig steigenden Anzahl an Asylbewerbern, die dem Landratsamt
Aschaffenburg zur Unterbringung zugewiesen werden, ist dieses aktuell auf der Suche nach
neuen Unterkünften. Hierbei sind vier Arten der Unterbringung zu unterscheiden, die jeweils
eigene Immobilien benötigen:
1. Wohnungen für Flüchtlinge: Flüchtlinge sind anerkannte Asylbewerber. Nach der
Anerkennung ziehen Asylbewerber aus den staatlichen Unterkünften aus und benötigen
private Wohnungen für sich und ggf. ihre Familie. Geeignet sind hierfür abtrennbare
Wohnungen für eine oder mehrere Personen. Ein Mietverhältnis kommt direkt zwischen dem
Vermieter und dem Flüchtling zu Stande. Solange der Flüchtling keine eigenen Einnahmen
hat, ist der Mietzins über das Jobcenter gewährleistet. Falls Sie geeignete Wohnungen
anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Aschaffenburg, Sozialamt,
Tel.: 06021/394-350 oder per E-Mail an [email protected].
2. Dauerhafte Unterkünfte für dezentral unterzubringende Asylbewerber: Asylbewerber,
die in einer Erstaufnahmeeinrichtung registriert und untersucht wurden, werden bis zum
Abschluss des Asylverfahrens in staatlichen Unterkünften untergebracht. Das Landratsamt
Aschaffenburg muss derzeit wöchentlich mindestens 50 Asylbewerber dezentral
unterbringen. Geeignet hierfür sind Immobilien, in denen mindestens 10 Asylbewerber
gemeinsam untergebracht werden können. Da die Asylbewerber Geldleistungen für den
eigenen Lebensunterhalt erhalten, müssen auch ausreichend Kühl-, Spül- und
Kochgelegenheiten vorhanden sein. Weitere Bedingungen wären die Gewährleistung eines
täglichen Ansprechpartners für die Unterkunft vor Ort und die Möblierung der Unterkunft.
Mieter wäre der Freistaat Bayern, der im Rahmen einer Pauschale die Kosten der Unterkunft
gewährleistet. Falls Sie geeignete Unterkünfte anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an
das Landratsamt Aschaffenburg, Sozialamt, Tel.: 06021/394-350 oder per E-Mail an
[email protected].
3. Notunterkünfte: Aufgrund des derzeit sehr hohen Zustroms an Asylbewerbern können
nicht mehr alle Asylbewerber in regulären Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen
untergebracht werden. Auch diese Asylbewerber werden kurzfristig dem Landratsamt
Aschaffenburg zur Unterbringung zugewiesen. In diesen Notunterkünften werden
vorübergehend Asylbewerber behelfsmäßig für einige Wochen untergebracht, bis für sie ein
Platz in einer regulären Einrichtung geschaffen werden kann. Zu diesem Zweck sucht das
Landratsamt Aschaffenburg Gewerbeimmobilien, in denen notfallmäßig ab ca. 100
Asylbewerber untergebracht werden können. Idealerweise bestehen in dieser Immobilie
bereits sanitäre Einrichtungen und auch Büroflächen. Falls Sie geeignete
Gewerbeimmobilien zur Anmietung für bis zu zwei Jahre anbieten möchten, wenden Sie sich
bitte an das Landratsamt Aschaffenburg, Sozialamt, Tel.: 06021/394-350 oder per E-Mail an
[email protected].
4. Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige: Mittlerweile kommen auch viele
minderjährige
Asylbewerber
ohne
Begleitung
der
Eltern
oder
anderer
Personensorgeberechtigter nach Bayern. Für diese sucht das Kreisjugendamt Unterkünfte,
in denen diese wohnen und täglich von Fachkräften freier Jugendhilfeträger rund um die Uhr
betreut werden können. Geeignet sind Wohnungen mit mindestens 5 Zimmern oder Häuser
mit mindestens 8 Zimmern, in denen ein pädagogisch-betreutes Wohnen angeboten werden
kann. Mieter wäre der Landkreis Aschaffenburg oder direkt ein mit dem Jugendamt
kooperierender freier Jugendhilfeträger.
Falls Sie hierfür geeignete Immobilien anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt
für Kinder, Jugend und Familie, Tel.: 06021/394-553 oder [email protected].
Weitere Informationen zu Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Aschaffenburg
finden Sie unter: http://www.landkreis-aschaffenburg.de/fluechtlinge.
Schließlich suchen die Regierung von Unterfranken und das Landratsamt Aschaffenburg
Baugrundstücke zur mindestens 3-jährigen Pacht, um auf diesen Gebäude zur
Unterbringung von Asylbewerbern zu errichten. Sollten Sie geeignete Flächen anbieten
wollen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Aschaffenburg, Sozialamt, Tel.:
06021/394-350 oder per E-Mail an [email protected].