Version 01.05.2015 BED AND BREAKFAST ANBIETEN – WIE GEHT DAS? 1. Motivationstest Ich möchte Gäste bei mir aufnehmen… Die Besucher werden mir Fragen stellen (über Aktivitäten, Ausflugsziele, Transportmittel); bin ich genügend informiert, um diese Fragen zu beantworten? Bin ich bereit, die erforderliche Zeit aufzuwenden? Auch wenn ich für meine Leistung finanziell entschädigt werde, stelle ich mich darauf ein, dass die Qualität meiner Gastfreundschaft, das Lächeln und der Austausch sowohl für mich als auch für meine Gäste wichtiger sind als der finanzielle Aspekt? Habe ich die nötige Zeit, ein Frühstück zuzubereiten? Möchte ich etwas über die Kultur meiner Gäste erfahren? Bin ich kontaktfreudig? Bin ich neugierig? Und gehe ich offen auf andere zu? Kann ich eine oder mehrere Fremdsprachen sprechen? Wenn nein, kann ich mich auf einer nicht-sprachlichen Ebene mit meinen Gästen unterhalten? Um als Gastgeberin und Gastgeber eines Bed and Breakfast einzusteigen, sollten die meisten Antworten auf diese Fragen selbstverständlich „ja“ lauten! 2. Finanzielle Fragen Für die Umsetzung meines Vorhabens muss ich investieren… Ist das Haus, in dem ich Gästezimmer einrichten möchte, attraktiv für einen Touristen? Gibt es mögliche Störungen in nächster Nähe? Kurz gesagt, können mein Haus und seine Umgebung meinen Gästen gefallen? Habe ich die finanziellen Mittel, um eine Unterkunft für Gäste einzurichten, die dem üblichen Komfort entspricht? Bin ich mir dessen bewusst, dass bei gleichem Komfort und gleichwertiger Einrichtung der Preis tiefer liegen kann als in einem Hotel? Habe ich berücksichtigt, dass die Rentabilität meiner Einrichtung je nach Saison und Belegungsrate unterschiedlich sein kann (3 Jahre Aufbauphase)? Habe ich zusätzlich Geld zur Verfügung, um für meine Unterkunft oder mein Projekt zu werben (Flyer, eigene Webseite)? Auch wenn die Motivation nicht finanzieller Art ist, sollte eine Rentabilitätsrechnung durchgeführt werden. 3. Versicherungen, Bewilligungen und Taxen Welche Massnahmen muss ich treffen, um mein Projekt zu realisieren? Darf ich als Mieter ein oder mehrere Zimmer zur Untermiete anbieten? Es ist von Vorteil, eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Der Verdienst muss in der Steuererklärung angegeben werden (Kat. Nebenverdienste). Bitte beachten Sie das kantonale Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (GGG). Oft ist die Anzahl der anzubietenden Betten beschränkt, oder es wird das Wirtepatent verlangt. Informieren Sie sich über Brandschutz- und Hygienevorschriften (Gesundheitsamt) in Ihrem Kanton. Gästekontrolle (Handhabung bei der Kantonspolizei abklären). Je nach Kanton oder Gemeinde ist eine Gasttaxe fällig. Informieren Sie sich beim lokalen Tourismusbüro. Denken Sie daran, Ihre Hausratsversicherung betreffend Feuer, Wasserschäden oder andere, durch Ihre Gäste möglicherweise verursachten Schäden zu überprüfen. Beschäftigen Sie Personal? Wenn Sie Angestellte haben, die nicht mit Ihnen nahe verwandt sind, unterstehen Sie dem Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes und müssen pro Angestellten eine kleine Jahresgebühr bezahlen: www.l-gav.ch 4. Unterstützung Ich wünsche Unterstützung und Beratung durch einen Spezialisten. An wen kann ich mich wenden? In erster Linie wird mir Bed and Breakfast Switzerland (s. Kontaktseite) gerne alle nötigen Auskünfte erteilen und mich während der ganzen Dauer meines Projekts beraten. Die lokalen Tourismusbüros können mich informieren, mir die wichtigsten Dokumentationen zur Abgabe an meine Gäste bereitstellen und mich in der Werbung unterstützen. Schliesslich ist es von Vorteil, eine bereits bestehende Unterkunft in der näheren Umgebung zu kontaktieren. Die wertvollsten Ratschläge kommen aus der Praxis. Jeder zufriedene Gast ist der beste Werbeträger in seinem eigenen Land.
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