Voraussetzungen für den Zutritt in Produktionsbereiche (Kundenbesuche / Audits) Sie betreten einen Industriebetrieb. Vorraussetzung ist daher das Tragen geeigneter Schuhe (wir empfehlen das Tragen von Sicherheitsschuhen) sowie eine gute körperliche Verfassung. Der Zutritt in Schuhen mit hohen Absätzen ist nicht erlaubt. Personen mit Herz- / Kreislaufproblemen oder mit Herzschrittmacher dürfen die Produktion nicht betreten. Der Rundgang ist nicht rollstuhlgängig. Wenn • • • Sie an folgenden Krankheiten leiden, ist der Zutritt in Produktionsbereiche nicht erlaubt: Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E Erbrechen, Durchfall offene eitrige, infizierte Wunden oder Hautkrankheiten, deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, Grundsätzlich sind folgende Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten: • • • • • • • Bitte melden Sie sich bei der Pforte an und füllen den Besucherausweis vollständig aus. Unsere Produktions- und Lagerbereiche sind in rote und grüne Hygienezonen eingeteilt. Wie Sie sich dort zu verhalten haben entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle. Bitte berühren Sie beim Rundgang keine Lebensmittelrohstoffe. Bitte bleiben Sie während des Rundgangs bei Ihren Betreuern von WILD. Essen, Trinken und Rauchen ist während des Betriebsrundgangs nicht erlaubt. Fotografieren ist auf dem gesamten Werksgelände verboten. In den Produktions- und Lagerbereichen und Laboren sind Schutzbrillen zu tragen. Hygienezone „Grün“ Hygienezone „Rot“ Verboten sind: • Das Konsumieren/ Einnehmen von Nahrungsmitteln aller Art. Ausnahme: Wasserinseln • Sicherheitsnadeln, Reiszwecken, Pins, Büroklammern • Künstliche Fingernägel und künstliche Wimpern Erlaubt sind: • Notfallmedikamente Zutritt nur mit sauberer Arbeitskleidung bzw. Einwegkittel Zutritt nur mit sauberem und festem Schuhwerk Angemessene Händehygiene/ bei sichtbarer Verschmutzung: Hände waschen und abtrocknen Zutritt ausschließlich mit sauberer Arbeitskleidung bzw. Einwegkittel Lager- und Produktionsarbeiter: Saubere Arbeitsschuhe Andere Personengruppen: Sauberes, festes Schuhwerk mit Schuhüberzieher oder saubere Arbeitsschuhe Vor dem Betreten (Ausnahme*1) Hände gründlich waschen, abtrocknen und desinfizieren Zutritt ausschließlich mit Haarnetz und (falls nötig) Bartbinde Verboten sind: • Werkzeug aus Holz oder mit Holzgriffen • Drahtbürsten Das Mitführen von nicht arbeitsrelevanten Gegenständen ist untersagt. Gegenstände wie Stifte und dergleichen dürfen nur Unterhalb der Hüfte (z.B. Hosentasche) transportiert werden. Ausnahme: ID-Card in der Ärmeltasche Schmuck, künstliche Fingernägel, Nagel- Lacke, -Gele, u.Ä. ist/sind für Mitarbeiter der Produktion, Technik u. Lager nicht erlaubt. Andere Personenkreise können entweder ihren Schmuck ablegen oder mit Pflastern u. Latexhandschuhen abkleben bzw. abdecken Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die oben genannten Regelungen einzuhalten sowie alle Daten und Informationen in Bezug auf Rohstoffe, Produktionsverfahren und Produkte, die Ihnen während des Audits zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Zur Kenntnis genommen und akzeptiert: Datum/ Name / Unterschrift Seite 1 von 1 FB SP-QS 01.01_DE vom 02.12.2015
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