Vorraussetzungen für den Zutritt in Produktionsbereiche

Voraussetzungen für den Zutritt in Produktionsbereiche
(Kundenbesuche / Audits)
Sie betreten einen Industriebetrieb. Vorraussetzung ist daher das Tragen geeigneter Schuhe (wir empfehlen das Tragen von
Sicherheitsschuhen) sowie eine gute körperliche Verfassung. Der Zutritt in Schuhen mit hohen Absätzen ist nicht erlaubt.
Personen mit Herz- / Kreislaufproblemen oder mit Herzschrittmacher dürfen die Produktion nicht betreten. Der Rundgang ist nicht
rollstuhlgängig.
Wenn
•
•
•
Sie
an
folgenden
Krankheiten
leiden,
ist
der
Zutritt
in
Produktionsbereiche
nicht
erlaubt:
Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder
Virushepatitis A oder E
Erbrechen, Durchfall
offene eitrige, infizierte Wunden oder Hautkrankheiten, deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden
können,
Grundsätzlich sind folgende Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten:
•
•
•
•
•
•
•
Bitte melden Sie sich bei der Pforte an und füllen den Besucherausweis vollständig aus.
Unsere Produktions- und Lagerbereiche sind in rote und grüne Hygienezonen eingeteilt. Wie Sie sich dort zu verhalten
haben entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle.
Bitte berühren Sie beim Rundgang keine Lebensmittelrohstoffe.
Bitte bleiben Sie während des Rundgangs bei Ihren Betreuern von WILD.
Essen, Trinken und Rauchen ist während des Betriebsrundgangs nicht erlaubt.
Fotografieren ist auf dem gesamten Werksgelände verboten.
In den Produktions- und Lagerbereichen und Laboren sind Schutzbrillen zu tragen.
Hygienezone „Grün“
Hygienezone „Rot“
Verboten sind:
•
Das Konsumieren/ Einnehmen von Nahrungsmitteln aller Art. Ausnahme: Wasserinseln
•
Sicherheitsnadeln, Reiszwecken, Pins, Büroklammern
•
Künstliche Fingernägel und künstliche Wimpern
Erlaubt sind:
•
Notfallmedikamente
Zutritt nur mit sauberer Arbeitskleidung bzw. Einwegkittel
Zutritt nur mit sauberem und festem Schuhwerk
Angemessene Händehygiene/ bei sichtbarer Verschmutzung: Hände
waschen und abtrocknen
Zutritt ausschließlich mit sauberer Arbeitskleidung bzw. Einwegkittel
Lager- und Produktionsarbeiter:
Saubere Arbeitsschuhe
Andere Personengruppen:
Sauberes, festes Schuhwerk mit Schuhüberzieher oder saubere
Arbeitsschuhe
Vor dem Betreten (Ausnahme*1) Hände gründlich waschen,
abtrocknen und desinfizieren
Zutritt ausschließlich mit Haarnetz und (falls nötig) Bartbinde
Verboten sind:
•
Werkzeug aus Holz oder mit Holzgriffen
•
Drahtbürsten
Das Mitführen von nicht arbeitsrelevanten Gegenständen ist untersagt.
Gegenstände wie Stifte und dergleichen dürfen nur Unterhalb der
Hüfte (z.B. Hosentasche) transportiert werden.
Ausnahme: ID-Card in der Ärmeltasche
Schmuck, künstliche Fingernägel, Nagel- Lacke, -Gele, u.Ä. ist/sind für
Mitarbeiter der Produktion, Technik u. Lager nicht erlaubt. Andere
Personenkreise können entweder ihren Schmuck ablegen oder mit
Pflastern u. Latexhandschuhen abkleben bzw. abdecken
Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die oben genannten Regelungen einzuhalten sowie alle Daten und Informationen in
Bezug auf Rohstoffe, Produktionsverfahren und Produkte, die Ihnen während des Audits zugänglich gemacht werden, streng
vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Zur Kenntnis genommen und akzeptiert:
Datum/ Name / Unterschrift
Seite 1 von 1
FB SP-QS 01.01_DE vom 02.12.2015