weitere Sirenensignale: Sirenen-Proben im Kreis Groß-Gerau An jeweils zwei Terminen im Jahr werden die Sirenen überprüft. Regelmäßige Termine sind: 1 Minute Dauerton (2 mal unterbrochen) „Feueralarm“ -Alarmierung der Einsatzkräfte- erster Termin: letzter Samstag im April (11:00 - 11:30 Uhr) zweiter Termin: letzter Mittwoch im Oktober (10:00 - 10:30 Uhr) Verhaltensregeln: 1. Vergewissern Sie sich, dass sie sich selbst nicht in Gefahr befinden Jeweils die Sirenensignale Warnung der Bevölkerung und Entwarnung* 2. bei Gefahr an hilflose Personen im Umfeld denken 3. bei Feuer oder anderen Gefahren den Fluchtwegen folgen, keine Aufzüge benutzen 4. Türen und Fenster schließen *das Sirenensignal Entwarnung befindet sich noch im Aufbau. Die Verfügbarkeit in Ihrer Kommune entnehmen Sie der Presse vor der jeweiligen Sirenenprobe. 5. Nachbarn in Ihrer unmittelbaren Nähe verständigen 1 Minute Dauerton „Entwarnung“ Im Kreis Groß-Gerau wird Sirenensignal eingerichtet derzeit ein drittes Der einminütige ununterbrochene Dauerton dient zur Entwarnung der Bevölkerung. Das bedeutet, dass die unter „Warnung der Bevölkerung“ aufgeführten Verhaltensregeln nicht mehr aufrecht erhalten werden müssen, da keine Gefahr mehr für die Bevölkerung besteht. Das Signal ist derzeit noch nicht in allen Kommunen eingerichtet. Die Verfügbarkeit dieses Signals in den weiteren Kommunen entnehmen Sie bitte der Presse. Impressum Herausgeber: Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau Fachdienst Gefahrenabwehr Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152/989-906 Fax: 06152/989-888 email: [email protected] Internet: www.gg112.de – www.kreisgg.de © Mai 2014 Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers Warnung und Information der Bevölkerung im Kreis Groß-Gerau Warnung der Bevölkerung im Kreis Groß-Gerau Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ Um die Bevölkerung bei Gefahrensituationen wie Großbränden, Industrieunfällen oder Hochwasser besser warnen zu können, hat der Kreis Groß-Gerau das Warn- und Informationssystem „KATWARN“ eingeführt. Zusätzlich zu den etablierten Warnungen über Sirene, durch die Polizei und Feuerwehr sowie die Medien erhalten die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Groß-Gerau über dieses System per Smartphone-App postleitzahlgenaue Warnungen und Verhaltenshinweise. Zudem übermittelt die KATWARN-App deutschlandweit Warnungen zu „extremen Unwettern“ des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Die Anmeldung für KATWARN ist freiwillig und kostenfrei. Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone besitzen, können KATWARN auch als SMS-/E-Mail-Service abonnieren. Die KATWARN-App finden Sie im AppStore (iPhones) und im Google Play Store (AndroidSmartphones). Für die SMS Anmeldung senden Sie eine SMS an 0163 7558842. Als Textnachricht schreiben Sie „KATWARN“ und Ihre Postleitzahl. Für Groß-Gerau z.B. : „KATWARN 64521“ weitere Informationen: www.katwarn.de 1 Minute Heulton (auf- und abschwellend) Verhaltensregeln: 1. in geschlossene Räume begeben Bei Auslösung des Sirenensignales „Warnung der Bevölkerung“ richtet die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zeitnahe ein Info-Telefon ein. Rufnummer Info-Telefon: 06152 / 98 98 98 2. schutzlose Passanten aufnehmen 3. Keine Kinder aus der Schule oder dem Kindergarten abholen 4. Türen und Fenster schließen 5. Klimaanlage und Belüftungen ausschalten 6. nicht Rauchen / keine Funken verursachen 7. Radio und Fernsehen anschalten: HR 3, Radio FFH oder Nachtprogramm der ARD-Rundfunkanstalten 8. nur im Notfall (Unfall, Feuer…) telefonieren und nur die Notrufnummern verwenden - 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst - 110 für Polizei - 06152 / 98 98 98 für das Info-Telefon Der Fachdienst Gefahrenabwehr des Kreises Groß-Gerau gibt bei Großschadenslagen Warn- und Verhaltenshinweise auf seiner Homepage www.gg112.de bekannt.
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