Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs

Nichtamtliche Lesefassung des JSL
Vom 28. August 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 60, S. 261–346)
in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 75, S. 428–436)
Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den
polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang
Anlage B
Fachspezifische Bestimmungen
I.
Fächer mit der Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts
Spanisch
§ 1 Studienumfang im Fach Spanisch
(1) Im Fach Spanisch sind im Bereich der Fachwissenschaft 75 ECTS-Punkte zu erwerben.
(2) Im Rahmen der Option Lehramt Gymnasium ist im Fach Spanisch darüber hinaus das Modul Fachdidaktik Spanisch mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten gemäß Anlage C dieser Studien- und
Prüfungsordnung zu absolvieren.
(3) Im Rahmen der Option Individuelle Studiengestaltung können im Fach Spanisch weitere Module
beziehungsweise Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsumfang von bis zu 12 ECTS-Punkten absolviert werden.
§ 2 Unterrichts- und Prüfungssprache
(1) Soweit im Vorlesungsverzeichnis nicht anders angekündigt, werden die Lehrveranstaltungen im Fach
Spanisch in spanischer oder deutscher Sprache abgehalten.
(2) Die jeweils zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen sind nach den Vorgaben des Dozenten/der
Dozentin beziehungsweise des Prüfers/der Prüferin in spanischer oder deutscher Sprache zu erbringen.
Wird eine Lehrveranstaltung nicht in spanischer oder deutscher Sprache abgehalten, sind die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen nach den Vorgaben des Leiters/der Leiterin der Lehrveranstaltung
beziehungsweise des Prüfers/der Prüferin in spanischer oder deutscher Sprache oder in derjenigen
Sprache zu erbringen, in der die Lehrveranstaltung durchgeführt wird.
§ 3 Studieninhalte im Bereich der Fachwissenschaft
(1) Im Fach Spanisch sind im Bereich der Fachwissenschaft die nachfolgenden Pflichtmodule zu absolvieren:
Sprachwissenschaft – Grundlagen (6 ECTS-Punkte)
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
Lehrveranstaltung
Art
P/WP
SWS
Überblicksveranstaltung zur
Sprachwissenschaft
V/Ü
P
2
2
1
SL
Einführung in die spanische
Sprachwissenschaft
Ü
P
2
4
1
PL: schriftlich
Abkürzungen in den Tabellen:
Art = Art der Lehrveranstaltung; P = Pflichtveranstaltung; WP = Wahlpflichtveranstaltung; SWS = vorgesehene Semesterwochenstundenzahl; Semester = empfohlenes Fachsemester; S = Seminar; Ü = Übung;
V = Vorlesung; PL = Prüfungsleistung; SL = Studienleistung
Nichtamtliche Lesefassung des JSL
Literaturwissenschaft – Grundlagen (6 ECTS-Punkte)
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
Lehrveranstaltung
Art
P/WP
SWS
Überblicksveranstaltung zur
Literaturwissenschaft
V/Ü
P
2
2
2
SL
Einführung in die spanische
Literaturwissenschaft
Ü
P
2
4
2
PL: schriftlich
Sprachwissenschaft – Vertiefung (6 bzw. 9 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
Art
P/WP
SWS
Sprachwissenschaftliche Übung 1
Ü
WP
2
3
2
SL
Proseminar aus dem Bereich der iberoromanistischen Sprachwissenschaft
S
P
2
6
3
PL: schriftlich
Nach eigener Wahl ist entweder im Modul Sprachwissenschaft – Vertiefung oder im Modul Literaturwissenschaft – Vertiefung neben der Pflichtveranstaltung auch die Wahlpflichtveranstaltung zu belegen.
Literaturwissenschaft – Vertiefung (6 bzw. 9 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
Art
P/WP
SWS
Literaturwissenschaftliche Übung 1
Ü
WP
2
3
2
SL
Proseminar aus dem Bereich der iberoromanistischen Literaturwissenschaft
S
P
2
6
3
PL: schriftlich
Nach eigener Wahl ist entweder im Modul Literaturwissenschaft – Vertiefung oder im Modul Sprachwissenschaft – Vertiefung neben der Pflichtveranstaltung auch die Wahlpflichtveranstaltung zu belegen.
Sprach- oder Literaturwissenschaft – Spezialisierung (8 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
Art
P/WP
SWS
Hauptseminar aus dem Bereich
der iberoromanistischen
Sprachwissenschaft
S
WP
2
8
4
PL: schriftlich
Hauptseminar aus dem Bereich
der iberoromanistischen
Literaturwissenschaft
S
WP
2
8
4
PL: schriftlich
Nach eigener Wahl ist eines der beiden Hauptseminare zu belegen.
Kulturwissenschaft I (3 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
Kulturwissenschaftliche Übung 1 zu
einem spanischsprachigen Gebiet
Art
P/WP
SWS
Ü
P
2
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
3
1
PL: schriftlich
2
Nichtamtliche Lesefassung des JSL
Kulturwissenschaft II (3 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
Art
P/WP
SWS
Kulturwissenschaftliche Übung 2 zu
einem spanischsprachigen Gebiet
Ü
WP
2
3
4
PL: schriftlich
Medienkulturwissenschaftliche Übung
Ü
WP
2
3
4
PL: schriftlich
Medienkulturwissenschaftliche
Vorlesung
V
WP
2
3
4
PL: schriftlich
Nach eigener Wahl ist eine der drei Wahlpflichtveranstaltungen zu belegen.
Sprachkompetenz Spanisch I.A (8 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
Art
P/WP
SWS
Anwendungskompetenz Spanisch,
Niveau B2.1
Ü
P
2
4
1
PL: mündlich
Anwendungskompetenz Spanisch,
Niveau B2.2
Ü
P
2
4
3
SL
Voraussetzung für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung Anwendungskompetenz Spanisch, Niveau
B2.2 ist die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung Anwendungskompetenz Spanisch, Niveau
B2.1.
Sprachkompetenz Spanisch I.B (8 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
Art
P/WP
SWS
Systemkompetenz Spanisch,
Niveau B2.1
Ü
P
2
4
2
PL: schriftlich
Systemkompetenz Spanisch,
Niveau B2.2
Ü
P
2
4
4
SL
Voraussetzung für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung Systemkompetenz Spanisch, Niveau B2.2 ist
die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung Systemkompetenz Spanisch, Niveau B2.1.
Sprachkompetenz Spanisch II.A (4 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
Anwendungskompetenz Spanisch,
Niveau C1
Art
P/WP
SWS
Ü
P
2
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
4
6
PL: mündlich
Voraussetzung für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung Anwendungskompetenz Spanisch, Niveau C1
ist die erfolgreiche Absolvierung des Moduls Sprachkompetenz Spanisch I.A.
Sprachkompetenz Spanisch II.B (4 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
Systemkompetenz Spanisch,
Niveau C1
Art
P/WP
SWS
Ü
P
2
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
4
6
PL: schriftlich
Voraussetzung für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung Systemkompetenz Spanisch, Niveau C1 ist
die erfolgreiche Absolvierung des Moduls Sprachkompetenz Spanisch I.B.
3
Nichtamtliche Lesefassung des JSL
(2) Im Fach Spanisch ist im Bereich der Fachwissenschaft außerdem nach eigener Wahl eines der beiden folgenden Wahlpflichtmodule zu absolvieren:
Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft – Ergänzung I (10 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
Art
P/WP
SWS
Übung aus dem Bereich Sprachkompetenz Spanisch (mindestens
Niveau C1)
Ü
P
2
4
5
SL
Sprachwissenschaftliche Übung 2
Ü
WP
2
3
5
SL
Literaturwissenschaftliche Übung 2
Ü
WP
2
3
5
SL
Kulturwissenschaftliche Übung 3 zu
einem spanischsprachigen Gebiet
Ü
WP
2
3
5
SL
Vorlesung aus dem Bereich der
romanistischen Sprachwissenschaft
V
WP
2
3
5
SL
Vorlesung aus dem Bereich der
romanistischen Literaturwissenschaft
V
WP
2
3
5
SL
Neben der Pflichtveranstaltung sind nach eigener Wahl zwei der fünf Wahlpflichtveranstaltungen zu belegen.
Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft – Ergänzung II (10 ECTS-Punkte)
Lehrveranstaltung
Fachspezifisches Studium an einer
Hochschule im spanischsprachigen
Ausland
Art
P/WP
SWS
P
ECTSStudienleistung/
Semester
Punkte
Prüfungsleistung
10
5
SL
Das fachspezifische Studium an einer Hochschule im spanischsprachigen Ausland bedarf hinsichtlich der
Geeignetheit der Hochschule und der Auswahl geeigneter Lehrveranstaltungen der Zustimmung des/der
zuständigen Fachvertreters/Fachvertreterin der Albert-Ludwigs-Universität. An der ausländischen Hochschule sind Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der romanistischen oder der allgemeinen Sprachwissenschaft, der romanistischen oder der komparativen Literaturwissenschaft, der pluridisziplinären Kulturwissenschaft oder der Sprachkompetenz zu belegen. Voraussetzung für die Anerkennung des fachspezifischen Studiums an einer Hochschule im spanischsprachigen Ausland ist, dass der/die Studierende an
der ausländischen Hochschule erfolgreich an geeigneten Lehrveranstaltungen teilgenommen hat und
einen schriftlichen Studienbericht vorlegt.
§ 4 Orientierungsprüfung
Die Orientierungsprüfung im Fach Spanisch ist bestanden, wenn in der Lehrveranstaltung Systemkompetenz Spanisch, Niveau B2.1 im Modul Sprachkompetenz Spanisch I.B die studienbegleitende Prüfungsleistung erbracht wurde.
§ 5 Wiederholung studienbegleitender Prüfungsleistungen
Studienbegleitende Prüfungsleistungen im Fach Spanisch, die mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden. Darüber hinaus kann
eine nicht bestandene studienbegleitende Prüfungsleistung ein zweites Mal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung setzt in der Regel die Wiederholung der zugehörigen Lehrveranstaltung voraus.
4
Nichtamtliche Lesefassung des JSL
§ 6 Bachelorarbeit
(1) Die Bachelorarbeit im Fach Spanisch kann in spanischer oder deutscher Sprache angefertigt werden.
(2) Die Bachelorarbeit wird von einem Gutachter/einer Gutachterin bewertet.
§ 7 Bildung der Abschlussnote für das Fach Spanisch
Bei der Bildung der Abschlussnote für das Fach Spanisch werden die Modulnoten wie folgt gewichtet:
Modul
Sprachwissenschaft – Grundlagen
Literaturwissenschaft – Grundlagen
Sprachwissenschaft – Vertiefung
Literaturwissenschaft – Vertiefung
Sprach- oder Literaturwissenschaft – Spezialisierung
Kulturwissenschaft I
Kulturwissenschaft II
Sprachkompetenz Spanisch I.A
Sprachkompetenz Spanisch I.B
Sprachkompetenz Spanisch II.A
Sprachkompetenz Spanisch II.B
Gewichtung der Note
zweifach
zweifach
zweifach
zweifach
vierfach
einfach
einfach
zweifach
zweifach
zweifach
zweifach
5