Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 15. Wahlperiode 12. 01. 2016 7933 Antrag der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Haltung der Landesregierung zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.wie sie aus ihrer Sicht und nach ihrer Kenntnis die wesentlichen Inhalte zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte bewertet; 2. ob sie die Auffassung teilt, die in dem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausdruck kommt, wonach eine Reform der GOÄ abgewendet werden solle, weil Ziel die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung sei und die GOÄ-Reform den Dualismus zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) fortschreiben würde; 3.wie sie aus ihrer Sicht und nach ihrer Kenntnis das Anliegen des Verhinderns der GOÄ-Reform vor dem Hintergrund bewertet, dass es mit der Reform lediglich um eine notwendige Anpassung innerhalb eines bestehenden Systems geht; 4.welche Schwierigkeiten sich aus ihrer Sicht in der Abrechnung von ärztlichen Leistungen für die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten ergeben würden, wenn das Reformvorhaben nicht umgesetzt werden könnte; 5.welche Erkenntnisse ihr darüber vorliegen, wie das Anliegen des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und gesundheitspolitischen Sprechers der SPDBundestagsfraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, das Ziel sei eine einheitliche Bezahlung der Ärzte, egal ob sie privat oder gesetzliche versicherte Patienten behandelten, umgesetzt werden soll; 6.welches Honorarvolumen nach ihren Erkenntnissen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg ausbliebe, wenn es zu keiner Weiterentwicklung der GOÄ käme; 1 Eingegangen: 12. 01. 2016 / Ausgegeben: 10. 02. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7933 7.welches Honorarvolumen den Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg ihrer Einschätzung zufolge verloren ginge, wenn die GOÄ in der Höhe analog auf das entsprechende Niveau der GKV abgesenkt würde. 12. 01. 2016 Haußmann, Dr. Rülke, Reith, Dr. Timm Kern, Glück FDP/DVP Begründung Unter der Überschrift „SPD gönnt Ärzten nichts“ berichtet apotheke adhoc und unter der Überschrift „SPD will GOÄ-Reform verhindern“ informiert die Ärztezeitung online am 7. Januar 2016 über Positionierungen der SPD-Bundestagsfraktion zur anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte. Nach Information der Ärztezeitung online vom 8. Januar 2016 mit der Überschrift „SPD Attacke auf die GOÄ-Reform“ hat die Bundestagsfraktion der SPD am selben Tag den entsprechenden Beschluss gefasst. Nachdem die Reform im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, weil die Länder über die Beihilfe betroffen sind, kommt der Landesregierung eine Einflussmöglichkeit zu. Zu den für die Ärzteschaft in Baden-Württemberg gravierenden Auswirkungen einer solchen wurde bereits mit dem Landtagsantrag „Mögliche Auswirkungen der Einführung einer Bürgerversicherung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (Landtagsdrucksache 15/3725) ein Überblick gegeben. Es ist nun eine Positionierung der Landesregierung zu der Frage angezeigt, ob die notwendige Anpassung innerhalb eines bestehenden Systems dazu genutzt werden sollte, die Systemfrage GKV/PKV zu stellen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 3. Februar 2016 Nr. 34-0141.5/28 nimmt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.wie sie aus ihrer Sicht und nach ihrer Kenntnis die wesentlichen Inhalte zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte bewertet; 2.ob sie die Auffassung teilt, die in dem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausdruck kommt, wonach eine Reform der GOÄ abgewendet werden solle, weil Ziel die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung sei und die GOÄ-Reform den Dualismus zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) fortschreiben würde; 3.wie sie aus ihrer Sicht und nach ihrer Kenntnis das Anliegen des Verhinderns der GOÄ-Reform vor dem Hintergrund bewertet, dass es mit der Reform lediglich um eine notwendige Anpassung innerhalb eines bestehenden Systems geht; 4.welche Schwierigkeiten sich aus ihrer Sicht in der Abrechnung von ärztlichen Leistungen für die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten ergeben würden, wenn das Reformvorhaben nicht umgesetzt werden könnte; 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7933 5.welche Erkenntnisse ihr darüber vorliegen, wie das Anliegen des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und gesundheitspolitischen Sprechers der SPDBundestagsfraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, das Ziel sei eine einheitliche Bezahlung der Ärzte, egal ob sie privat oder gesetzliche versicherte Patienten behandelten, umgesetzt werden soll; Am 27. März 2015 hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich seitdem unter Beteiligung der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des PKV-Verbandes, der Beihilfe sowie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) soweit betroffen mit der Reform der Gebührenordnung für Ärzte befasst und wesentliche Teile des bereits vorher zwischen der BÄK und dem PKVVerband abgestimmten Entwurfs berät. Das BMG hat bei diesen Verhandlungen um Vertraulichkeit gebeten. Der Landesregierung liegt ein Entwurf der GOÄ-Novellierung bisher nicht vor. Eine Bewertung ist daher nicht möglich. 6.welches Honorarvolumen nach ihren Erkenntnissen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg ausbliebe, wenn es zu keiner Weiterentwicklung der GOÄ käme; Da der Landesregierung Entwurf der GOÄ-Novellierung nicht vorliegt, sind dazu keine Aussagen möglich. 7.welches Honorarvolumen den Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg ihrer Einschätzung zufolge verloren ginge, wenn die GOÄ in der Höhe analog auf das entsprechende Niveau der GKV abgesenkt würde. Für die Berechnung der Differenz zwischen der aktuellen Honorarhöhe der Ärztinnen und Ärzte bei Privatpatientinnen und -patienten wäre eine Schätzung erforderlich, wie hoch der Abrechnungsbetrag für eine bestimmte medizinische GOÄ-Leistung nach GKV-Grundsätzen sein könnte. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten in der GKV z. B. mit dem Punktwert, der unter bestimmten Umständen von Quartal zu Quartal bei jedem Arzt und jeder Ärztin schwanken kann, ist eine zuverlässige Schätzung nicht möglich. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 3
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