Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 /
15. Wahlperiode
12. 01. 2016
7933
Antrag
der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Haltung der Landesregierung zur Reform der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.wie sie aus ihrer Sicht und nach ihrer Kenntnis die wesentlichen Inhalte zur
Reform der Gebührenordnung für Ärzte bewertet;
2. ob sie die Auffassung teilt, die in dem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausdruck kommt, wonach eine Reform der GOÄ abgewendet werden
solle, weil Ziel die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung sei und
die GOÄ-Reform den Dualismus zwischen gesetzlicher Krankenversicherung
(GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) fortschreiben würde;
3.wie sie aus ihrer Sicht und nach ihrer Kenntnis das Anliegen des Verhinderns der
GOÄ-Reform vor dem Hintergrund bewertet, dass es mit der Reform lediglich
um eine notwendige Anpassung innerhalb eines bestehenden Systems geht;
4.welche Schwierigkeiten sich aus ihrer Sicht in der Abrechnung von ärztlichen
Leistungen für die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten ergeben würden, wenn das Reformvorhaben nicht umgesetzt werden könnte;
5.welche Erkenntnisse ihr darüber vorliegen, wie das Anliegen des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und gesundheitspolitischen Sprechers der SPDBundestagsfraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, das Ziel sei eine einheitliche
Bezahlung der Ärzte, egal ob sie privat oder gesetzliche versicherte Patienten
behandelten, umgesetzt werden soll;
6.welches Honorarvolumen nach ihren Erkenntnissen für die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg ausbliebe, wenn es zu keiner Weiterentwicklung der GOÄ käme;
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Eingegangen: 12. 01. 2016 / Ausgegeben: 10. 02. 2016
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7933
7.welches Honorarvolumen den Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg ihrer Einschätzung zufolge verloren ginge, wenn die GOÄ in der Höhe analog auf
das entsprechende Niveau der GKV abgesenkt würde.
12. 01. 2016
Haußmann, Dr. Rülke, Reith,
Dr. Timm Kern, Glück FDP/DVP
Begründung
Unter der Überschrift „SPD gönnt Ärzten nichts“ berichtet apotheke adhoc und
unter der Überschrift „SPD will GOÄ-Reform verhindern“ informiert die Ärztezeitung online am 7. Januar 2016 über Positionierungen der SPD-Bundestagsfraktion zur anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte. Nach Information der Ärztezeitung online vom 8. Januar 2016 mit der Überschrift „SPD
Attacke auf die GOÄ-Reform“ hat die Bundestagsfraktion der SPD am selben
Tag den entsprechenden Beschluss gefasst. Nachdem die Reform im Bundesrat
zustimmungspflichtig ist, weil die Länder über die Beihilfe betroffen sind, kommt
der Landesregierung eine Einflussmöglichkeit zu. Zu den für die Ärzteschaft in
Baden-Württemberg gravierenden Auswirkungen einer solchen wurde bereits mit
dem Landtagsantrag „Mögliche Auswirkungen der Einführung einer Bürgerversicherung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (Landtagsdrucksache
15/3725) ein Überblick gegeben. Es ist nun eine Positionierung der Landesregierung zu der Frage angezeigt, ob die notwendige Anpassung innerhalb eines bestehenden Systems dazu genutzt werden sollte, die Systemfrage GKV/PKV zu stellen.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 3. Februar 2016 Nr. 34-0141.5/28 nimmt das Ministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Antrag wie folgt
Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.wie sie aus ihrer Sicht und nach ihrer Kenntnis die wesentlichen Inhalte zur
Reform der Gebührenordnung für Ärzte bewertet;
2.ob sie die Auffassung teilt, die in dem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion
zum Ausdruck kommt, wonach eine Reform der GOÄ abgewendet werden solle, weil Ziel die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung sei und
die GOÄ-Reform den Dualismus zwischen gesetzlicher Krankenversicherung
(GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) fortschreiben würde;
3.wie sie aus ihrer Sicht und nach ihrer Kenntnis das Anliegen des Verhinderns
der GOÄ-Reform vor dem Hintergrund bewertet, dass es mit der Reform lediglich um eine notwendige Anpassung innerhalb eines bestehenden Systems geht;
4.welche Schwierigkeiten sich aus ihrer Sicht in der Abrechnung von ärztlichen
Leistungen für die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten ergeben würden, wenn das Reformvorhaben nicht umgesetzt werden könnte;
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7933
5.welche Erkenntnisse ihr darüber vorliegen, wie das Anliegen des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und gesundheitspolitischen Sprechers der SPDBundestagsfraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, das Ziel sei eine einheitliche
Bezahlung der Ärzte, egal ob sie privat oder gesetzliche versicherte Patienten
behandelten, umgesetzt werden soll;
Am 27. März 2015 hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich seitdem unter Beteiligung der Bundesärztekammer (BÄK),
der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des PKV-Verbandes, der Beihilfe
sowie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) soweit betroffen mit der Reform der Gebührenordnung für Ärzte
befasst und wesentliche Teile des bereits vorher zwischen der BÄK und dem PKVVerband abgestimmten Entwurfs berät. Das BMG hat bei diesen Verhandlungen
um Vertraulichkeit gebeten. Der Landesregierung liegt ein Entwurf der GOÄ-Novellierung bisher nicht vor. Eine Bewertung ist daher nicht möglich.
6.welches Honorarvolumen nach ihren Erkenntnissen für die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg ausbliebe, wenn es zu keiner Weiterentwicklung der GOÄ käme;
Da der Landesregierung Entwurf der GOÄ-Novellierung nicht vorliegt, sind dazu
keine Aussagen möglich.
7.welches Honorarvolumen den Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg ihrer Einschätzung zufolge verloren ginge, wenn die GOÄ in der Höhe analog auf
das entsprechende Niveau der GKV abgesenkt würde.
Für die Berechnung der Differenz zwischen der aktuellen Honorarhöhe der Ärztinnen und Ärzte bei Privatpatientinnen und -patienten wäre eine Schätzung erforderlich, wie hoch der Abrechnungsbetrag für eine bestimmte medizinische
GOÄ-Leistung nach GKV-Grundsätzen sein könnte. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten in der GKV z. B. mit dem Punktwert, der unter bestimmten Umständen von Quartal zu Quartal bei jedem Arzt und jeder Ärztin schwanken kann, ist
eine zuverlässige Schätzung nicht möglich.
Altpeter
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
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