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Offiziell als Umweltverband anerkannt
U
mwelt- und Naturschutzvereinigungen, die nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
anerkannt wurden, stehen besondere Rechte zu. Mit dem Verbandsklagerecht können diese
Vereinigungen Verwaltungsentscheidungen anfechten, wenn diese gegen umwelt- oder
naturschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Der Bürgerinitiative (BI) „Windkraft im Spessart – In
Redaktion Süd
13. November 2015
17:15 Uhr
Aktualisiert am:
13. November 2015
17:18 Uhr
Einklang mit Mensch und Natur e.V.“ wurde diese Anerkennung jetzt durch das Umweltbundesamt erteilt,
teilt die Organisation mit.
Die Anerkennung gilt für den Naturpark Spessart im Bereich der Gemeinden Biebergemünd, Linsengericht,
Westerngrund, Flörsbachtal und den angrenzenden Kommunen. Das Umweltbundesamt begründet seinen
positiven Bescheid damit, dass die BI nach ihrer Satzung und tatsächlichen Aktivitäten vorwiegend die
Ziele des Umweltschutzes fördert, indem sie sich für den Natur- und Artenschutzes engagiert und die
Öffentlichkeit über Umwelt- und Naturschutzthemen informiert.
„Unsere Arbeit hat sich gelohnt“
Der Vereinsvorsitzende Dr. Berthold Andres sagte dazu laut einer Pressemitteilung: „Wir sind sehr stolz,
dass jetzt die zeitaufwendige ehrenamtliche Arbeit unserer Mitglieder vom Umweltbundesamt als höchster
deutschen Umweltbehörde honoriert wurde und unsere Bürgerinitiative nun den Status eines anerkannten
Umwelt- und Naturschutzverbandes besitzt.“
Mit einer Anerkennung erhalten Verbände das Recht, Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nach dem
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz einzulegen. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen über Vorhaben, die
einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen oder Genehmigungen von Anlagen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz. Laut Umweltbundesamt hat sich die Umweltverbandsklage „als besonders
wirksames Instrument erwiesen, um die Einhaltung umweltrechtlicher Standards in
Genehmigungsverfahren zu überprüfen“. Das Umweltbundesamt hebt hervor, dass anerkannte
Umweltvereinigungen als „Anwalt für die Umwelt“ vor Gericht auftreten dürfen.
Frühzeitige Mitwirkung
Das Umweltbundesamt betont dabei aber auch die wichtige präventive Funktion, denn durch „die
frühzeitige Mitwirkung der Verbände und die Beachtung des geltenden Umweltrechts kann das Beschreiten
des Klageweges jedoch vermieden werden“. Der Grund hierfür: „Die Umweltverbände haben oft spezielle
Kenntnisse über den Umweltzustand vor Ort. Durch ihre Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben bringen
sie ihr Fachwissen bereits vor einer abschließenden Entscheidung der Genehmigungsbehörden ein.
Umweltgesichtspunkte, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, können dadurch von den
Genehmigungsbehörden besser erkannt und berücksichtigt werden.“
Vorstandsmitglied Rolf Zimmermann fasste dies für die BI zusammen: „Wir werden als unabhängiger
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Naturparks Spessart künftig noch enger mit unserem lokalen Wissen begleiten und auch mehr Transparenz
zu den laufenden Planungen einfordern. Wir werden uns aktiv für einen ideologiefreien Natur- und
Umweltschutz einsetzen, dazu werden wir aber notfalls auch von allen uns jetzt zur Verfügung stehenden
rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.“
Die Bürgerinitiative „Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur“ ist ein im Jahre 2012
gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Biebergemünd und verfügt über die Mitwirkungs- und
Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Vorstandsmitglied der Initiative ist
Michaela Münch, Wirtin der Bayrischen Schanz bei Ruppertshütten.
Mehr Informationen unter www.windkraft-im-spessart.de
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