2015 / MODELL: Luchsstreifgebiete mit Abrechnung pro Luchsindividuum Die einbezogenen Luchsnachweise a) Lokalisationen zur Äufnung des Luchspools Jeder eindeutige und unabhängige Luchsnachweis (Identifikation des Luchses durch KORA aufgrund des Fellmusters) hilft den Projektpool zu äufnen! Dabei gilt: Luchsnachweise im Kt. SO ergeben im ersten Folgejahr jedes Nachweises Fr. 6'000 (bzw. pro Mt. Fr. 500.- während 12 Monaten), im zweiten Folgejahr 2'000 (bzw. 170.- pro Mt. Während 12 Monaten). Luchsnachweise innerhalb 5km Distanz zum Kt. SO ergeben im ersten Folgejahr jedes Nachweises Fr. 2'000 (bzw. pro Mt. Fr.170.- während 12 Monaten), im zweiten Folgejahr nichts mehr. Nach jedem neuen, eindeutigen, unabhängigen Luchsnachweis beginnt diese zeitliche Äufnungspraxis von vorne. Als Luchsnachweise in diesem Sinne gelten Photos, Fänge und Telemetrielokalisationen (Monat des Nachweises). Die Entschädigungspraxis ist vorerst bis Ende der Pachtperiode beschränkt. Die Ablösung des Entschädigungsmodells kann ebenfalls durch die neue Möglichkeit eines aktiven Luchsmanagements erfolgen. b) Grundbeitrag an Luchspool Dieser Grundbeitrag entfällt im 2015. c) Lokalisationen zur Entschädigung der Jagdreviere Es werden nur eindeutige Luchsnachweise als Grundlage zur Entschädigung einbezogen, jedoch keine GPS Lokalisationen. Es werden nur unabhängige Nachweise verwendet, z.B. bei Photoserien am Riss desselben Luchses zählt nur das Erstbild. Es werden eindeutig bestimmbare Luchsrisse (verifiziert durch Luchsverantwortliche) berücksichtigt. Es gelten folgende Datumsbereiche: Einbezug der Daten gemäss 4-Jahres-Modus: Beginn am 1. Oktober 2011; Ende am 30. September 2015 (Jährlicher Stichtag). Luchspool: Beginn: 1. Oktober 2014, Ende: 30. September 2015. Luchsin B411 in Begleitung von 4 diesjährigen Jungtieren bei Grenchen im September 2015. Das gewählte Entschädigungssmodell (vereinfacht) Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3: Schritt 4: Für jeden Luchsnachweis wird im GIS ein Einflussgebiet berechnet. Vorgehen: Die Luchsnachweise werden nach Individuen unterschieden: Die Pufferzonen werden jeweils pro Individuum berechnet und anschliessend überlagert. Alle unbekannten Luchse werden zu einem Individuum zusammengefasst. Diese Pufferflächen werden pro Kategorie miteinander verschnitten; Es resultiert für jedes Luchsindividuum (a) ein 5km-Streifgebiet und (b) eine 2km-Kernzone. Sich überlagernde Kern- bzw. Streifgebiete von unterschiedlichen Individuen werden mehrfach gewichtet. Berechnen des Luchswertes der Landschaft in den von Luchsen tangierten Jagdrevieren. Vorgehen: Multiplikation des Schalenwildpotentials (Maximalwert des Reh- oder Gemspotential aus der Revierbwertung) mit dem Luchshabitatmodell von KORA. Zellengrösse 25m Grid. Aufsummieren des Luchswerts der Landschaft pro Luchsnachweis und SO Jagdrevier und getrennt für das 5km Streifgebiet und die 2km Kernzone. Die Kernzone kann stärker gewichtet werden, indem durch die Luchsgruppe ein Gewichtungsfaktor eingegeben wird. Eindeutig bestimmbare Luchsmuttertiere können stärker gewichtet werden als Einzeltiere, indem durch die Luchsgruppe ein Gewichtungsfaktor eingegeben wird. Der Nachweis eines Muttertieres muss in der Zeit von Juni (Wurf) - Februar (Beginn nächste Ranz) erfolgen. Berechnen des Geldbetrages pro Jagdrevier und einzelnen Luchs. Vorgehen: Der Geldbetrag, welcher durch die indentifizierten Luchse zustande kommt (Luchs-Pool), wird nach dem Anteil des Luchwertes, den die Jagdreviere im Einflussgebiet haben, aufgeteilt. Aufsummieren des Geldbetrages pro Jagdrevier. Vorgehen: Für jedes Jagdrevier werden die einzelnen Beträge der verschiedenen Luchsnachweise aufsummiert. Parameter, welche durch die Luchsgruppe definiert werden können/müssen: Ausarbeitung des Grundmodells Festlegung Datumsbereich (seit 2013) Der grundsätzliche Aufbau des Bewertungsmodells (Art und Weise der Berechnung im GIS etc) wurde durch die Luchsgruppe mitdefiniert. Einbezug der Daten, welche zur Berechnung des Luchswerts einbezogen werden sollen. Hier wurde im 2013 eine Anpassung beschlossen. Anstatt ab dem 1. Januar soll künftig das Luchsjahr ab dem 1. Oktober berechnet werden. Dies aufgrund des jährlichen Stichtags am 30. September. Die Kommunikation mit den Revieren wird so vereinfacht. Pauschale für Jagdreviere mit sporadischer Luchspräsenz (seit 2013) Entscheid der Luchsgruppe, welche Reviere von der Luchsentschädigung profitieren sollen. Ziel: das Geld soll den wirklich betroffenen Revieren vorbehalten bleiben, da eine Grundentlastung des Luchsgebietes bereits in der Revierbewertung eingesetzt wurde. Reviere, die per politischem Entscheid nicht ins Verteilungs-Modell einbezogen sind, welche aber eindeutige Luchnachweise erbringen, erhalten für das Jahr der Luchsnachweise eine pauschale Entschädigung von CHF 500.-. Maximales Entschädigungsprozent / Revier Entscheid der Luchsgruppe, wie hoch das maximale Abzugsprozent pro Revier sein darf (in Abhängigkeit des zur Jagd verbleibenden Gebietes ausserhalb des optimales Luchsgebietes). Rückstellung Eine allfällige Summe, welche als Rückstellung für das Folgejahr vorbehalten bleiben soll. Festbetrag pro Revier Ein allfälliger Festbetrag, welcher allen einbezogenen Revieren - unabhängig von der nachweisbaren Luchspräsenz - ausbezahlt werden soll. Einbezug Luchsrisse (seit 2009) Es werden eindeutig bestimmbare Luchsrisse (verifiziert durch Luchsverantwortliche) bei der Verteilung des Luchsgeldes berücksichtigt. Mehrwert Kernzone Bestimmen des Wertes, den die Kernzone gegenüber dem restlichen Streifgebiet stärker einbeziehen soll. Mehrwert Muttertier (seit 2009) Bestimmen des Wertes, den eindeutig bestimmbare Muttertiere gegenüber Einzeltieren stärker einbeziehen soll. Entschädigung Fotofallen Ein allfälliger Betrag, der den Luchsverantwortlichen für Ihre Aufwendungen zum Nachweis des Luchses (Photofalleneinsätze) ausbezahlt werden soll. Spesen Luchsverantwortliche Ein allfälliger Betrag, der die Spesen der Luchsverantwortlichen deckt. Einbezug der einzelnen Jagdreviere mit regelmässiger Luchspräsenz Wahl der Parameter per 2015: Kantonale Luchsgruppe: Vorschlag (Sitzung vom 07.09.2015) für die Parameter zur Berechnung des Luchsgeldes an die Jagdreviere. Ausarbeitung des Grundmodells Festlegung Datumsbereich Einbezug der einzelnen Jagdreviere mit regelmässiger Luchspräsenz Pauschale Jagdreviere mit sporadischer Luchspräsenz Berechnung Einflussgebiete um Lokalisationen mit Radius 5km Zone und 2km Kernzone; Abrechnung bezgl. der variablen Summe. Einbezug der Daten gemäss 4-Jahres-Modus: Beginn am 1. Okt. 2011; Ende am 30. Sep. 2015 (Jährlicher Stichtag). Die Jagdreviere werden grundsätzlich analog 2014 einbezogen. 6 Luchsnachweise wurden im vergangenen Luchsjahr 2014/15 in 5 Revieren erbracht, die gemäss Entscheid von RJSO nicht in die Verteilung des Geldes aus dem Luchs-Pool einbezogen sind. Diesem Umstand will die Luchsgruppe Rechnung tragen. Die Luchsgruppe hat beschlossen solche Reviere mit einer Pauschale von CHF 500.- für das Jahr, in dem Luchsnachweise erbracht wurden zu entschädigen. Es handelt sich um folgende Nachweise: • 02.10.2014, Steiherrenberg - Hänsel, Revier 54 (Nachweis mit Fotofalle) • 30.03.2015, Buchberg, Revier 60 (Nachweis Luchs unbekannt an Riss) • 31.03.2015, Buchberg, Revier 60 (Nachweis Luchs unbekannt an Riss) • 30.04.2015, Stollenhau, Revier 57 (Nachweis Luchs unbekannt an Riss) • 08.05.2015, Haglen, Revier 56 (Nachweis B474 mit Fotofalle) • 08.09.2015, Dorn-Ischlag, Revier 18 (Nachweis B474 mit Fotofalle an Riss) Maximales Entschädigungsprozent / Revier Maximales Entschädigungsprozent von 25 % analog 2014. Rückstellung 2015 Rückstellungen keine analog 2014. Festbetrag pro Revier Festbetrag von Fr. 500.- analog 2014. Einbezug Luchsrisse Es werden eindeutig bestimmbare Luchsrisse (verifiziert durch Luchsverantwortliche) bei der Verteilung des Luchsgeldes berücksichtigt. Mehrwert Kernzone 100% d.h. doppelte Bewertung der Kernzone gegenüber Randzone. Mehrwert Muttertier Entschädigung Fotofallen Muttertiere werden gegenüber Einzeltieren doppelt bewertet. Der letztjährig ausbezahlte Betrag von CHF 27‘000.- für die Entschädigung der Betreuung der Fotofallen wird von der Luchsgruppe einstimmig als genügend erachtet und soll von RJSO im Luchsjahr 2014/15, wie im 2013/14 über eine Pauschale an die Hegeringe, unter den Luchsverantwortlichen verteilt werden. Spesen Luchsverantwortliche Fr- 0.-, da Spesen durch den Kanton unabhängig vom Monitoringerfolg ausbezahlt werden müssen. Ausarbeitung des Grundmodells Berechnung Einflussgebiete um Lokalisationen mit Radius 5km Zone und 2km Kernzone; Abrechnung pro Luchsnachweis bezgl. der variablen Summe. Festlegung Datumsbereich Einbezug der Daten gemäss 4-Jahres-Modus: Beginn 1.Okt. 2011; Ende 30. Sep 2015 (Jährlicher Stichtag). Einbezug der einzelnen Jagdreviere mit regelmässiger Luchspräsenz Es gilt der bisherige Einbezug der Jagdreviere. Leberberg: 1, 3, 4, 6, 7, 8, 9; Bucheggberg: keine, Wasseramt: keine; Thal: 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37; OGG: 38, 41, 43, 48, 49, 51, 52; Do-Thie: 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68. Pauschale für Jagdreviere mit sporadischer Luchspräsenz Für das Jahr der Luchsnachweise gilt eine pauschale Entschädigung von CHF 500.-. Maximales Entschädigungsprozent / Revier Das maximale Entschädigungsprozent pro Revier beträgt 25%. Entspricht dem prozentualen Anteil optimales Luchsgebiet (d.h. >67% Eignung nach Log. Regr. Mod. KORA) pro Revier gemäss Revierberwertung 2004, jedoch max. 25%. Rückstellung 2015 Im 2015 werden keine Rückstellungen getätigt. Festbetrag pro Revier Fr. 500.- pro einbezogenes Revier Einbezug Luchsrisse Es werden eindeutig bestimmbare Luchsrisse (verifiziert durch Luchsverantwortliche) bei der Verteilung des Luchsgeldes berücksichtigt. Mehrwert Kernzone 100% d.h. doppelte Bewertung der Kernzone gegenüber Randzone. Mehrwert Muttertier Entschädigung Fotofallen Muttertiere werden gegenüber Einzeltieren doppelt bewertet. Der letztjährig ausbezahlte Betrag von CHF 27‘000.- für die Entschädigung der Betreuung der Fotofallen wird von der Luchsgruppe einstimmig als genügend erachtet und soll von RJSO im Luchsjahr 2013/14, wie im 2012/13 über eine Pauschale an die Hegeringe, unter den Luchsverantwortlichen verteilt werden. Spesen Luchsverantwortliche Fr- 0.-, da Spesen durch den Kanton unabhängig vom Monitoringerfolg ausbezahlt werden müssen. Definitiver Entscheid Revierjagd Solothurn vom ??.??.2015: Die Parameter 2015 sollen wie folgt in die Berechnungen zur Verteilung des Luchsgeldes einfliessen. ERFORDERLICHE EINGABEN DURCH LUCHSGRUPPE (--> nur gelbe Zellen sind veränderbar!) KENNZAHLEN des MODELLS EINBEZUG der JAGDREVIERE Mehrwert der KERNZONE (2km) gegenüber Gesamtzone (5km) 100% Gesamtbetrag LUCHSPOOL 97'280 Rückstellung für 2015 Leberberg 0 Pauschale für Jagdreviere mit sporadischer Luchspräsenz Anzahl Reviere: 18 (1x), 54 (1x), 56 (1x), 57 (1x), 60 (2x) Total feste Beträge für 2015 500 5 2'500 Verteilbare Geldsumme Auszahlung 2015 94'780 Festbeitrag pro einbezogenes Revier Total feste Beträge für 2015 500 16'500 Total Beiträge 2015 27'000 27'000 Buchiberg Entschädigung Fotofallen Spesen für Einsatz der Luchskameras Total verfügbare, variable Summe für 2015 Wasseramt 0 51'280 Thal Anteil Entschädigungssumme fest / variabel 0.3 Auszahlung an Reviere 2015 70'280 Auszahlung Luchsverantwortliche 2015 27'000 Kantonale LUCHSGRUPPE Zusammensetzung: OGG Adolf Hess; Luchsverantwortlicher; HR Leberberg Josef Bader; Luchsverantwortlicher, HR Thal Hansueli Bur; HR Thal Andreas Hallauer; HR Olten-Gösgen-Gäu Markus Borer; Luchsverantwortlicher HR Olten-Gösgen-Gäu Hans Wampfler; Luchsverantwortlicher, HR Dorneck-Thierstein Ariane Hausammann; ProNatura Solothurn Elsbeth Wirth-Wyss; WWF Solothurn Bettina Magun; Externe GIS Beratung KORA; Beisitz bei Bedarf Mark Struch; Jagdverwaltung SO Do-Thie Zur Verfügung stehender Gelbetrag pro Luchs 2015 Entscheid Einbezug ja / nein ja nein ja ja nein ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja Maximales Entschädigungsprozent bzgl. Pachtsumme 25% Anteil optimales Luchshabitat im Revier gemäss Revierbewertung 2004 61% 25% 25% 28% 55% 25% 25% 9% 25% 46% 46% 9% 45% 25% 25% 25% 25% 25% 25% 25% 96% 75% 79% 58% 40% 80% 74% Luchs-ID F65 = MATA (Jungtier 07 v. ALMA) B166 (R98) B149 B170 (Jungtier 09 von B93) R102 (Jungtier 09 von B93) B175 (CARV) B167 R109 R116 (Jungtier 10 von LOMA) B225 (früher L121/R125) B217 B243 B259 (ADIN) L136 B284 L139 R141 B311 (JOLY) B301 B309 B328 B310 R153 B349 B409 B388 B350 B391 B293 B410 ja ja ja 25% 25% 25% 55% 65% 53% B428 R180 B415 4'500 4'500 1'020 3'097 3'097 702 B430 B348 B411 B463 (L183) R197 B457 B474 (R203 rsp. L185) B475 (R202) L184 R205 L191 R204 1'360 4500 3'180 4'500 2'000 680 2'500 1'500 1'500 500 2'500 1'500 936 3'097 2'189 3'097 1'376 468 1'721 1'032 1'032 344 1'721 1'032 0 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 22 23 25 26 27 28 29 30 31 32 Grenchen-Nord Grenchen-Süd Bettlach „Stock“ Selzach-Stallfluh „Inseli“ Selzach „Hasenmatt“ „Weissenstein“ Waldegg Günsberg Schnottwil Messen Lüterswil Bibern Aetingen Lüterkofen Nennigkofen Biberist Zuchwil Derendingen Wasseramt Nord äuss. Wasseramt Recherswil Steinhof Gänsbrunnen Welschenrohr Herbetswil Aedermannsdorf Sonnenberg Lebern Balsthal 33 34 35 Holderbank „Guldenthal“ „Passwang“ 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 Mümliswil-Ost Oensingen Egerkingen Kestenholz Wolfwil Hägendorf Härkingen „Homberg“ „Born“ Olten Dulliken Däniken Schönenwerd Froburg Lostorf Buer ja ja ja nein nein ja nein ja nein nein nein nein ja ja nein 25% 25% 24% 70% 30% 24% 25% 61% 25% 38% 25% 25% 28% 36% 51 52 53 54 55 56 57 Geissflue-Gugen Kienberg Rodersdorf Metzerlen Flüh Dorneck Nuglar ja ja nein nein nein nein nein 25% 25% 55% 47% 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 Büren-Hochwald Seewen Himmelried Breitenbach Nunningen Meltingen „Käsel“ Erschwil Beinwil-West Beinwil-Ost Bärschwil Kleinlützel nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja Luchs-Name MATA CARV ADIN JOLY 13% 71% 75% 85% 89% 74% 37% davon VARIABEL 2015 1'280 0 0 0 0 0 936 0 0 0 2'189 0 3'097 0 0 1'053 585 3'097 2'416 234 0 1'734 936 1'053 3'097 1'053 0 936 0 2'643 0 0 NACHWEISSUMME 2015 ÜBERTRAG RESTJAHR 2014 GRUNDBEITRAG 2015 VERGABESUMME VARIABEL 2015 13% 25% 25% 25% 25% 25% 25% NACHWEISSUMME 2015 1'860 0 0 0 0 0 1'360 0 0 0 3'180 0 4'500 0 0 1'530 850 4'500 3'510 340 0 2'520 1'360 1'530 4'500 1'530 0 1'360 0 3'840 74'510 22'770 0 51'280 51'280 AUSWIRKUNGEN (gemäss den im Tabellenblatt EINGABEN eingesetzten Kennzahlen) OGG Do-Thie 25% Bemerkungen Anteil der Luchsbelohnung 2015 an der Pachtsumme der einbezogenen Jagdreviere im Kt. Solothurn 1 Grenchen-Nord ja 2'127 8508 2 Grenchen-Süd nein 0 519 3 Bettlach „Stock“ ja 1'920 7678 25% 4 Selzach-Stallfluh ja 1'889 7556 25% 5 „Inseli“ Selzach nein 0 2474 6 „Hasenmatt“ ja 2'382 9529 25% 7 „Weissenstein“ ja 1'530 6118 25% 8 Waldegg ja 1'285 14273 9% 9 Günsberg ja 2'522 10089 25% 10 Schnottwil nein 0 9237 11 Messen nein 0 6284 12 Lüterswil nein 0 6899 13 Bibern nein 0 9299 14 Aetingen nein 0 6812 15 Lüterkofen nein 0 8668 16 Nennigkofen nein 0 7606 17 Biberist nein 0 9458 18 Zuchwil nein 500 3130 19 Derendingen nein 0 4227 20 Wasseramt Nord nein 0 11304 22 äuss. Wasseramt nein 0 9583 23 Recherswil nein 0 5061 25 Steinhof nein 0 2529 26 Gänsbrunnen ja 2'186 8743 25% 27 Welschenrohr ja 2'853 11412 25% 28 Herbetswil ja 2'883 11530 25% 29 Aedermannsdorf ja 3'122 13167 24% 30 31 Sonnenberg Lebern ja ja 1'775 2'826 10043 11305 18% 25% 32 Balsthal ja 2'196 9000 24% 33 Holderbank ja 1'596 7976 20% Leberberg 13'654 19% 34 „Guldenthal“ ja 2'221 11692 19% Bucheggberg 0 0% 35 „Passwang“ ja 2'266 11970 19% Wasseramt 500 1% 36 Mümliswil-Ost ja 1'900 8701 22% Thal 25'823 37% 37 Oensingen ja 1'842 9946 19% OGG 14'635 21% 38 Egerkingen ja 804 3349 24% Do-Thie 15'669 22% 39 Kestenholz nein 0 11356 Total 70'280 100% 40 Wolfwil nein 0 13878 Entschädigung Kameraeinsatz 27'000 41 42 Hägendorf Härkingen ja nein 2'335 0 9341 8220 25% Rückstellung Total Summe 2015 0 97'280 43 „Homberg“ ja 2'503 10011 25% 44 „Born“ Olten nein 0 7808 45 Dulliken nein 0 7554 46 Däniken nein 0 6367 47 Schönenwerd nein 0 5035 48 Froburg ja 1'965 7860 25% 49 Lostorf ja 2'535 12230 21% 50 Buer nein 0 6787 51 Geissflue-Gugen ja 1'321 6438 21% 52 Kienberg ja 1'329 8793 15% 53 Rodersdorf nein 0 4288 54 Metzerlen nein 500 6060 55 Flüh nein 0 6067 56 Dorneck nein 500 6914 Revier 56 verzeichnet 2015 Luchsnachweis. 57 Nuglar nein 500 5779 Revier 57 verzeichnet 2015 Luchsnachweis. 58 Büren-Hochwald nein 0 10787 59 Seewen nein 0 10949 60 Himmelried nein 500 6750 61 Breitenbach nein 0 7942 62 Nunningen ja 771 5929 13% 63 Meltingen ja 1'575 8723 18% 64 „Käsel“ Erschwil ja 1'826 12662 14% 65 Beinwil-West ja 2'743 13405 20% 66 Beinwil-Ost ja 1'794 8337 22% 67 Bärschwil ja 1'641 13702 12% 68 Kleinlützel ja 3'320 14853 22% Auszahlung REVIERE 70'280 560'500 22.4% Entschädigung Fotofallen Total AUSZAHLUNG 2015 27'000 97'280 17.4% 21.2% Mittelwert Entschädigung Reviere Anteil AUSZAHLUNG an Gesamtpachtsumme Rückstellung 2015 Total SUMME 2015 0 97'280 17.4% Anteil Luchspool 2015 an Gesamtpachtsumme 30% 25% 20% 15% Revier 18 verzeichnet 2015 Luchsnachweis. 10% 5% Auszahlung pro Hegering Revier 54 verzeichnet 2014 Luchsnachweis. Revier 60 verzeichnet 2015 Luchsnachweise. Median Entschädigung Reviere Rev 37 wurde zu OGG gerechnet aufgrund gemeinsamer Eingabe der 3 Reviere. 67 65 63 61 59 57 55 53 51 49 47 45 43 41 39 37 35 33 31 29 27 25 22 19 17 13 11 9 0% 7 Thal Anteil an Pachtsumme 5 Wasseramt Pachtsumme 3 Buchiberg AUSZAHLUNG REVIER 2015 1 Leberberg EINBEZUG des Reviers 15 Revier
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