2015 / MODELL: Luchsstreifgebiete mit

2015 / MODELL: Luchsstreifgebiete mit Abrechnung pro Luchsindividuum
Die einbezogenen Luchsnachweise
a) Lokalisationen zur Äufnung des Luchspools
Jeder eindeutige und unabhängige Luchsnachweis (Identifikation des Luchses durch KORA aufgrund des Fellmusters) hilft den Projektpool zu äufnen! Dabei gilt:
Luchsnachweise im Kt. SO ergeben im ersten Folgejahr jedes Nachweises Fr. 6'000 (bzw. pro Mt. Fr. 500.- während 12 Monaten), im zweiten Folgejahr 2'000 (bzw. 170.- pro Mt. Während 12 Monaten).
Luchsnachweise innerhalb 5km Distanz zum Kt. SO ergeben im ersten Folgejahr jedes Nachweises Fr. 2'000 (bzw. pro Mt. Fr.170.- während 12 Monaten), im zweiten Folgejahr nichts mehr.
Nach jedem neuen, eindeutigen, unabhängigen Luchsnachweis beginnt diese zeitliche Äufnungspraxis von vorne.
Als Luchsnachweise in diesem Sinne gelten Photos, Fänge und Telemetrielokalisationen (Monat des Nachweises).
Die Entschädigungspraxis ist vorerst bis Ende der Pachtperiode beschränkt. Die Ablösung des Entschädigungsmodells kann ebenfalls durch die neue Möglichkeit eines aktiven Luchsmanagements erfolgen.
b) Grundbeitrag an Luchspool
Dieser Grundbeitrag entfällt im 2015.
c) Lokalisationen zur Entschädigung der Jagdreviere
Es werden nur eindeutige Luchsnachweise als Grundlage zur Entschädigung einbezogen, jedoch keine GPS Lokalisationen.
Es werden nur unabhängige Nachweise verwendet, z.B. bei Photoserien am Riss desselben Luchses zählt nur das Erstbild.
Es werden eindeutig bestimmbare Luchsrisse (verifiziert durch Luchsverantwortliche) berücksichtigt.
Es gelten folgende Datumsbereiche:
Einbezug der Daten gemäss 4-Jahres-Modus: Beginn am 1. Oktober 2011; Ende am 30. September 2015 (Jährlicher Stichtag).
Luchspool: Beginn: 1. Oktober 2014, Ende: 30. September 2015.
Luchsin B411 in Begleitung von 4 diesjährigen Jungtieren bei Grenchen im September 2015.
Das gewählte Entschädigungssmodell (vereinfacht)
Schritt 1:
Schritt 2:
Schritt 3:
Schritt 4:
Für jeden Luchsnachweis wird im GIS ein Einflussgebiet berechnet.
Vorgehen:
Die Luchsnachweise werden nach Individuen unterschieden: Die Pufferzonen werden jeweils pro Individuum berechnet und anschliessend überlagert. Alle unbekannten Luchse werden zu einem Individuum zusammengefasst.
Diese Pufferflächen werden pro Kategorie miteinander verschnitten; Es resultiert für jedes Luchsindividuum (a) ein 5km-Streifgebiet und (b) eine 2km-Kernzone. Sich überlagernde Kern- bzw. Streifgebiete von unterschiedlichen Individuen werden mehrfach gewichtet.
Berechnen des Luchswertes der Landschaft in den von Luchsen tangierten Jagdrevieren.
Vorgehen:
Multiplikation des Schalenwildpotentials (Maximalwert des Reh- oder Gemspotential aus der Revierbwertung) mit dem Luchshabitatmodell von KORA. Zellengrösse 25m Grid.
Aufsummieren des Luchswerts der Landschaft pro Luchsnachweis und SO Jagdrevier und getrennt für das 5km Streifgebiet und die 2km Kernzone.
Die Kernzone kann stärker gewichtet werden, indem durch die Luchsgruppe ein Gewichtungsfaktor eingegeben wird.
Eindeutig bestimmbare Luchsmuttertiere können stärker gewichtet werden als Einzeltiere, indem durch die Luchsgruppe ein Gewichtungsfaktor eingegeben wird. Der Nachweis eines Muttertieres muss in der Zeit von Juni (Wurf) - Februar (Beginn nächste Ranz) erfolgen.
Berechnen des Geldbetrages pro Jagdrevier und einzelnen Luchs.
Vorgehen:
Der Geldbetrag, welcher durch die indentifizierten Luchse zustande kommt (Luchs-Pool), wird nach dem Anteil des Luchwertes, den die Jagdreviere im Einflussgebiet haben, aufgeteilt.
Aufsummieren des Geldbetrages pro Jagdrevier.
Vorgehen:
Für jedes Jagdrevier werden die einzelnen Beträge der verschiedenen Luchsnachweise aufsummiert.
Parameter, welche durch die Luchsgruppe definiert werden können/müssen:
Ausarbeitung des Grundmodells
Festlegung Datumsbereich (seit 2013)
Der grundsätzliche Aufbau des Bewertungsmodells (Art und Weise der Berechnung im GIS etc) wurde durch die Luchsgruppe mitdefiniert.
Einbezug der Daten, welche zur Berechnung des Luchswerts einbezogen werden sollen. Hier wurde im 2013 eine Anpassung beschlossen. Anstatt ab dem 1. Januar soll künftig das Luchsjahr ab dem 1. Oktober
berechnet werden. Dies aufgrund des jährlichen Stichtags am 30. September. Die Kommunikation mit den Revieren wird so vereinfacht.
Pauschale für Jagdreviere mit sporadischer Luchspräsenz (seit 2013)
Entscheid der Luchsgruppe, welche Reviere von der Luchsentschädigung profitieren sollen. Ziel: das Geld soll den wirklich betroffenen Revieren vorbehalten bleiben, da eine Grundentlastung
des Luchsgebietes bereits in der Revierbewertung eingesetzt wurde.
Reviere, die per politischem Entscheid nicht ins Verteilungs-Modell einbezogen sind, welche aber eindeutige Luchnachweise erbringen,
erhalten für das Jahr der Luchsnachweise eine pauschale Entschädigung von CHF 500.-.
Maximales Entschädigungsprozent / Revier
Entscheid der Luchsgruppe, wie hoch das maximale Abzugsprozent pro Revier sein darf (in Abhängigkeit des zur Jagd verbleibenden Gebietes ausserhalb des optimales Luchsgebietes).
Rückstellung
Eine allfällige Summe, welche als Rückstellung für das Folgejahr vorbehalten bleiben soll.
Festbetrag pro Revier
Ein allfälliger Festbetrag, welcher allen einbezogenen Revieren - unabhängig von der nachweisbaren Luchspräsenz - ausbezahlt werden soll.
Einbezug Luchsrisse (seit 2009)
Es werden eindeutig bestimmbare Luchsrisse (verifiziert durch Luchsverantwortliche) bei der Verteilung des Luchsgeldes berücksichtigt.
Mehrwert Kernzone
Bestimmen des Wertes, den die Kernzone gegenüber dem restlichen Streifgebiet stärker einbeziehen soll.
Mehrwert Muttertier (seit 2009)
Bestimmen des Wertes, den eindeutig bestimmbare Muttertiere gegenüber Einzeltieren stärker einbeziehen soll.
Entschädigung Fotofallen
Ein allfälliger Betrag, der den Luchsverantwortlichen für Ihre Aufwendungen zum Nachweis des Luchses (Photofalleneinsätze) ausbezahlt werden soll.
Spesen Luchsverantwortliche
Ein allfälliger Betrag, der die Spesen der Luchsverantwortlichen deckt.
Einbezug der einzelnen Jagdreviere mit regelmässiger Luchspräsenz
Wahl der Parameter per 2015:
Kantonale Luchsgruppe: Vorschlag (Sitzung vom 07.09.2015) für die Parameter zur Berechnung des Luchsgeldes an die Jagdreviere.
Ausarbeitung des Grundmodells
Festlegung Datumsbereich
Einbezug der einzelnen Jagdreviere mit regelmässiger Luchspräsenz
Pauschale Jagdreviere mit sporadischer Luchspräsenz
Berechnung Einflussgebiete um Lokalisationen mit Radius 5km Zone und 2km Kernzone; Abrechnung bezgl. der variablen Summe.
Einbezug der Daten gemäss 4-Jahres-Modus: Beginn am 1. Okt. 2011; Ende am 30. Sep. 2015 (Jährlicher Stichtag).
Die Jagdreviere werden grundsätzlich analog 2014 einbezogen.
6 Luchsnachweise wurden im vergangenen Luchsjahr 2014/15 in 5 Revieren erbracht, die gemäss Entscheid von RJSO nicht in die Verteilung des Geldes aus dem Luchs-Pool einbezogen sind.
Diesem Umstand will die Luchsgruppe Rechnung tragen. Die Luchsgruppe hat beschlossen solche Reviere mit einer Pauschale von CHF 500.- für das Jahr, in dem Luchsnachweise erbracht
wurden zu entschädigen. Es handelt sich um folgende Nachweise:
• 02.10.2014, Steiherrenberg - Hänsel, Revier 54 (Nachweis mit Fotofalle)
• 30.03.2015, Buchberg, Revier 60 (Nachweis Luchs unbekannt an Riss)
• 31.03.2015, Buchberg, Revier 60 (Nachweis Luchs unbekannt an Riss)
• 30.04.2015, Stollenhau, Revier 57 (Nachweis Luchs unbekannt an Riss)
• 08.05.2015, Haglen, Revier 56 (Nachweis B474 mit Fotofalle)
• 08.09.2015, Dorn-Ischlag, Revier 18 (Nachweis B474 mit Fotofalle an Riss)
Maximales Entschädigungsprozent / Revier
Maximales Entschädigungsprozent von 25 % analog 2014.
Rückstellung 2015
Rückstellungen keine analog 2014.
Festbetrag pro Revier
Festbetrag von Fr. 500.- analog 2014.
Einbezug Luchsrisse
Es werden eindeutig bestimmbare Luchsrisse (verifiziert durch Luchsverantwortliche) bei der Verteilung des Luchsgeldes berücksichtigt.
Mehrwert Kernzone
100% d.h. doppelte Bewertung der Kernzone gegenüber Randzone.
Mehrwert Muttertier
Entschädigung Fotofallen
Muttertiere werden gegenüber Einzeltieren doppelt bewertet.
Der letztjährig ausbezahlte Betrag von CHF 27‘000.- für die Entschädigung der Betreuung der Fotofallen wird von der Luchsgruppe einstimmig als genügend erachtet und soll
von RJSO im Luchsjahr 2014/15, wie im 2013/14 über eine Pauschale an die Hegeringe, unter den Luchsverantwortlichen verteilt werden.
Spesen Luchsverantwortliche
Fr- 0.-, da Spesen durch den Kanton unabhängig vom Monitoringerfolg ausbezahlt werden müssen.
Ausarbeitung des Grundmodells
Berechnung Einflussgebiete um Lokalisationen mit Radius 5km Zone und 2km Kernzone; Abrechnung pro Luchsnachweis bezgl. der variablen Summe.
Festlegung Datumsbereich
Einbezug der Daten gemäss 4-Jahres-Modus: Beginn 1.Okt. 2011; Ende 30. Sep 2015 (Jährlicher Stichtag).
Einbezug der einzelnen Jagdreviere mit regelmässiger Luchspräsenz
Es gilt der bisherige Einbezug der Jagdreviere. Leberberg: 1, 3, 4, 6, 7, 8, 9; Bucheggberg: keine, Wasseramt: keine; Thal: 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37; OGG: 38, 41, 43, 48, 49, 51, 52; Do-Thie: 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68.
Pauschale für Jagdreviere mit sporadischer Luchspräsenz
Für das Jahr der Luchsnachweise gilt eine pauschale Entschädigung von CHF 500.-.
Maximales Entschädigungsprozent / Revier
Das maximale Entschädigungsprozent pro Revier beträgt 25%. Entspricht dem prozentualen Anteil optimales Luchsgebiet (d.h. >67% Eignung nach Log. Regr. Mod. KORA) pro Revier gemäss Revierberwertung 2004, jedoch max. 25%.
Rückstellung 2015
Im 2015 werden keine Rückstellungen getätigt.
Festbetrag pro Revier
Fr. 500.- pro einbezogenes Revier
Einbezug Luchsrisse
Es werden eindeutig bestimmbare Luchsrisse (verifiziert durch Luchsverantwortliche) bei der Verteilung des Luchsgeldes berücksichtigt.
Mehrwert Kernzone
100% d.h. doppelte Bewertung der Kernzone gegenüber Randzone.
Mehrwert Muttertier
Entschädigung Fotofallen
Muttertiere werden gegenüber Einzeltieren doppelt bewertet.
Der letztjährig ausbezahlte Betrag von CHF 27‘000.- für die Entschädigung der Betreuung der Fotofallen wird von der Luchsgruppe einstimmig als genügend erachtet und soll
von RJSO im Luchsjahr 2013/14, wie im 2012/13 über eine Pauschale an die Hegeringe, unter den Luchsverantwortlichen verteilt werden.
Spesen Luchsverantwortliche
Fr- 0.-, da Spesen durch den Kanton unabhängig vom Monitoringerfolg ausbezahlt werden müssen.
Definitiver Entscheid Revierjagd Solothurn vom ??.??.2015: Die Parameter 2015 sollen wie folgt in die Berechnungen zur Verteilung des Luchsgeldes einfliessen.
ERFORDERLICHE EINGABEN DURCH LUCHSGRUPPE (--> nur gelbe Zellen sind veränderbar!)
KENNZAHLEN des MODELLS
EINBEZUG der JAGDREVIERE
Mehrwert der KERNZONE (2km) gegenüber Gesamtzone (5km)
100%
Gesamtbetrag LUCHSPOOL
97'280
Rückstellung für 2015
Leberberg
0
Pauschale für Jagdreviere mit sporadischer Luchspräsenz
Anzahl Reviere: 18 (1x), 54 (1x), 56 (1x), 57 (1x), 60 (2x)
Total feste Beträge für 2015
500
5
2'500
Verteilbare Geldsumme Auszahlung 2015
94'780
Festbeitrag pro einbezogenes Revier
Total feste Beträge für 2015
500
16'500
Total Beiträge 2015
27'000
27'000
Buchiberg
Entschädigung Fotofallen
Spesen für Einsatz der Luchskameras
Total verfügbare, variable Summe für 2015
Wasseramt
0
51'280
Thal
Anteil Entschädigungssumme fest / variabel
0.3
Auszahlung an Reviere 2015
70'280
Auszahlung Luchsverantwortliche 2015
27'000
Kantonale LUCHSGRUPPE
Zusammensetzung:
OGG
Adolf Hess; Luchsverantwortlicher; HR Leberberg
Josef Bader; Luchsverantwortlicher, HR Thal
Hansueli Bur; HR Thal
Andreas Hallauer; HR Olten-Gösgen-Gäu
Markus Borer; Luchsverantwortlicher HR Olten-Gösgen-Gäu
Hans Wampfler; Luchsverantwortlicher, HR Dorneck-Thierstein
Ariane Hausammann; ProNatura Solothurn
Elsbeth Wirth-Wyss; WWF Solothurn
Bettina Magun; Externe GIS Beratung
KORA; Beisitz bei Bedarf
Mark Struch; Jagdverwaltung SO
Do-Thie
Zur Verfügung stehender Gelbetrag pro Luchs 2015
Entscheid
Einbezug
ja / nein
ja
nein
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Maximales
Entschädigungsprozent
bzgl. Pachtsumme
25%
Anteil optimales
Luchshabitat im Revier
gemäss
Revierbewertung 2004
61%
25%
25%
28%
55%
25%
25%
9%
25%
46%
46%
9%
45%
25%
25%
25%
25%
25%
25%
25%
96%
75%
79%
58%
40%
80%
74%
Luchs-ID
F65 = MATA (Jungtier 07 v. ALMA)
B166 (R98)
B149
B170 (Jungtier 09 von B93)
R102 (Jungtier 09 von B93)
B175 (CARV)
B167
R109
R116 (Jungtier 10 von LOMA)
B225 (früher L121/R125)
B217
B243
B259 (ADIN)
L136
B284
L139
R141
B311 (JOLY)
B301
B309
B328
B310
R153
B349
B409
B388
B350
B391
B293
B410
ja
ja
ja
25%
25%
25%
55%
65%
53%
B428
R180
B415
4'500
4'500
1'020
3'097
3'097
702
B430
B348
B411
B463 (L183)
R197
B457
B474 (R203 rsp. L185)
B475 (R202)
L184
R205
L191
R204
1'360
4500
3'180
4'500
2'000
680
2'500
1'500
1'500
500
2'500
1'500
936
3'097
2'189
3'097
1'376
468
1'721
1'032
1'032
344
1'721
1'032
0
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
22
23
25
26
27
28
29
30
31
32
Grenchen-Nord
Grenchen-Süd
Bettlach „Stock“
Selzach-Stallfluh
„Inseli“ Selzach
„Hasenmatt“
„Weissenstein“
Waldegg
Günsberg
Schnottwil
Messen
Lüterswil
Bibern
Aetingen
Lüterkofen
Nennigkofen
Biberist
Zuchwil
Derendingen
Wasseramt Nord
äuss. Wasseramt
Recherswil
Steinhof
Gänsbrunnen
Welschenrohr
Herbetswil
Aedermannsdorf
Sonnenberg
Lebern
Balsthal
33
34
35
Holderbank
„Guldenthal“
„Passwang“
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
Mümliswil-Ost
Oensingen
Egerkingen
Kestenholz
Wolfwil
Hägendorf
Härkingen
„Homberg“
„Born“ Olten
Dulliken
Däniken
Schönenwerd
Froburg
Lostorf
Buer
ja
ja
ja
nein
nein
ja
nein
ja
nein
nein
nein
nein
ja
ja
nein
25%
25%
24%
70%
30%
24%
25%
61%
25%
38%
25%
25%
28%
36%
51
52
53
54
55
56
57
Geissflue-Gugen
Kienberg
Rodersdorf
Metzerlen
Flüh
Dorneck
Nuglar
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
25%
25%
55%
47%
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
Büren-Hochwald
Seewen
Himmelried
Breitenbach
Nunningen
Meltingen
„Käsel“ Erschwil
Beinwil-West
Beinwil-Ost
Bärschwil
Kleinlützel
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Luchs-Name
MATA
CARV
ADIN
JOLY
13%
71%
75%
85%
89%
74%
37%
davon VARIABEL 2015
1'280
0
0
0
0
0
936
0
0
0
2'189
0
3'097
0
0
1'053
585
3'097
2'416
234
0
1'734
936
1'053
3'097
1'053
0
936
0
2'643
0
0
NACHWEISSUMME 2015
ÜBERTRAG RESTJAHR 2014
GRUNDBEITRAG 2015
VERGABESUMME VARIABEL 2015
13%
25%
25%
25%
25%
25%
25%
NACHWEISSUMME 2015
1'860
0
0
0
0
0
1'360
0
0
0
3'180
0
4'500
0
0
1'530
850
4'500
3'510
340
0
2'520
1'360
1'530
4'500
1'530
0
1'360
0
3'840
74'510
22'770
0
51'280
51'280
AUSWIRKUNGEN (gemäss den im Tabellenblatt EINGABEN eingesetzten Kennzahlen)
OGG
Do-Thie
25%
Bemerkungen
Anteil der Luchsbelohnung 2015 an der
Pachtsumme der einbezogenen Jagdreviere im Kt. Solothurn
1
Grenchen-Nord
ja
2'127
8508
2
Grenchen-Süd
nein
0
519
3
Bettlach „Stock“
ja
1'920
7678
25%
4
Selzach-Stallfluh
ja
1'889
7556
25%
5
„Inseli“ Selzach
nein
0
2474
6
„Hasenmatt“
ja
2'382
9529
25%
7
„Weissenstein“
ja
1'530
6118
25%
8
Waldegg
ja
1'285
14273
9%
9
Günsberg
ja
2'522
10089
25%
10
Schnottwil
nein
0
9237
11
Messen
nein
0
6284
12
Lüterswil
nein
0
6899
13
Bibern
nein
0
9299
14
Aetingen
nein
0
6812
15
Lüterkofen
nein
0
8668
16
Nennigkofen
nein
0
7606
17
Biberist
nein
0
9458
18
Zuchwil
nein
500
3130
19
Derendingen
nein
0
4227
20
Wasseramt Nord
nein
0
11304
22
äuss. Wasseramt
nein
0
9583
23
Recherswil
nein
0
5061
25
Steinhof
nein
0
2529
26
Gänsbrunnen
ja
2'186
8743
25%
27
Welschenrohr
ja
2'853
11412
25%
28
Herbetswil
ja
2'883
11530
25%
29
Aedermannsdorf
ja
3'122
13167
24%
30
31
Sonnenberg
Lebern
ja
ja
1'775
2'826
10043
11305
18%
25%
32
Balsthal
ja
2'196
9000
24%
33
Holderbank
ja
1'596
7976
20%
Leberberg
13'654
19%
34
„Guldenthal“
ja
2'221
11692
19%
Bucheggberg
0
0%
35
„Passwang“
ja
2'266
11970
19%
Wasseramt
500
1%
36
Mümliswil-Ost
ja
1'900
8701
22%
Thal
25'823
37%
37
Oensingen
ja
1'842
9946
19%
OGG
14'635
21%
38
Egerkingen
ja
804
3349
24%
Do-Thie
15'669
22%
39
Kestenholz
nein
0
11356
Total
70'280
100%
40
Wolfwil
nein
0
13878
Entschädigung Kameraeinsatz
27'000
41
42
Hägendorf
Härkingen
ja
nein
2'335
0
9341
8220
25%
Rückstellung
Total Summe 2015
0
97'280
43
„Homberg“
ja
2'503
10011
25%
44
„Born“ Olten
nein
0
7808
45
Dulliken
nein
0
7554
46
Däniken
nein
0
6367
47
Schönenwerd
nein
0
5035
48
Froburg
ja
1'965
7860
25%
49
Lostorf
ja
2'535
12230
21%
50
Buer
nein
0
6787
51
Geissflue-Gugen
ja
1'321
6438
21%
52
Kienberg
ja
1'329
8793
15%
53
Rodersdorf
nein
0
4288
54
Metzerlen
nein
500
6060
55
Flüh
nein
0
6067
56
Dorneck
nein
500
6914
Revier 56 verzeichnet 2015 Luchsnachweis.
57
Nuglar
nein
500
5779
Revier 57 verzeichnet 2015 Luchsnachweis.
58
Büren-Hochwald
nein
0
10787
59
Seewen
nein
0
10949
60
Himmelried
nein
500
6750
61
Breitenbach
nein
0
7942
62
Nunningen
ja
771
5929
13%
63
Meltingen
ja
1'575
8723
18%
64
„Käsel“ Erschwil
ja
1'826
12662
14%
65
Beinwil-West
ja
2'743
13405
20%
66
Beinwil-Ost
ja
1'794
8337
22%
67
Bärschwil
ja
1'641
13702
12%
68
Kleinlützel
ja
3'320
14853
22%
Auszahlung REVIERE
70'280
560'500
22.4%
Entschädigung Fotofallen
Total AUSZAHLUNG 2015
27'000
97'280
17.4%
21.2%
Mittelwert Entschädigung Reviere
Anteil AUSZAHLUNG an Gesamtpachtsumme
Rückstellung 2015
Total SUMME 2015
0
97'280
17.4%
Anteil Luchspool 2015 an Gesamtpachtsumme
30%
25%
20%
15%
Revier 18 verzeichnet 2015 Luchsnachweis.
10%
5%
Auszahlung pro Hegering
Revier 54 verzeichnet 2014 Luchsnachweis.
Revier 60 verzeichnet 2015 Luchsnachweise.
Median Entschädigung Reviere
Rev 37 wurde zu OGG gerechnet aufgrund gemeinsamer Eingabe der 3 Reviere.
67
65
63
61
59
57
55
53
51
49
47
45
43
41
39
37
35
33
31
29
27
25
22
19
17
13
11
9
0%
7
Thal
Anteil an
Pachtsumme
5
Wasseramt
Pachtsumme
3
Buchiberg
AUSZAHLUNG
REVIER 2015
1
Leberberg
EINBEZUG
des Reviers
15
Revier