Freie Berufe im Fokus der europäischen Politik Dr. Horst Vinken Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe 1 Freie Berufe in Deutschland – engagiert für die Allgemeinheit Wirtschaftsfaktor, Arbeitgeber, Ausbilder • werden immer mehr: 1,309 Mio. selbstständige Freiberufler; plus 3,5 Prozent gegenüber 2014 • steuern immer mehr zum BIP bei: aktuell 10,1 Prozent oder jeden zehnten Euro; 1950: 1,0 Prozent • beschäftigen immer mehr: rund 3,08 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – 2015 erstmals 3‐Millionen‐Marke durchbrochen 2 Freie Berufe in Deutschland – engagiert für die Allgemeinheit Wirtschaftsfaktor, Arbeitgeber, Ausbilder • bilden jungen Menschen aus: bis Ende September 43.238 neue Ausbildungsverträge, plus 3,6 Prozent, insgesamt rund 122.000 Auszubildende Ausbildungsbereich mit dem höchsten Zuwachs höchster Frauenanteil höchster Anteil an ausländischen Auszubildenden 3 Freie Berufe – im Deregulierungsfokus • Transparenzinitiative im Zuge der Evaluierung der Berufsqualifikationsrichtlinie • Länderspezifische Empfehlungen • Aktuelle Binnenmarkstrategie • Vertragsverletzungsverfahren 4 Freie Berufe – Vertragsverletzungsverfahren Folgende Punkte werden aufgegriffen: • Rechtsform • Fremdkapitalbeteiligung • Honorar‐ und Gebührenordnungen 5 Rechtsform/Verbot berufsübergreifender Kooperation Vertragsverletzungsverfahren laufen gegen: • Malta bei Architekten und Ingenieuren • Österreich bei Architekten, Ingenieuren und Patentanwälten • Zypern bei Architekten und Ingenieuren 6 Fremdkapitalbeteiligung Vertragsverletzungsverfahren laufen gegen: • Malta bei Architekten und Ingenieuren • Österreich bei Architekten, Ingenieuren und Patentanwälten • Zypern bei Architekten und Ingenieuren • Ungarn bei Apothekern (zudem Mehrbesitzverbot) 7 Fremdkapitalbeteiligung – Schatztruhe des EuGH „Doc Morris“‐Urteil des EuGH aus dem Jahr 2009: Besitz und Betrieb einer Apotheke dürfen Apothekern vorbehalten bleiben; „Optiker‐Urteil“ aus dem Jahr 2005: Griechisches Fremdbesitzverbot für Optikergeschäfte ist nicht gerechtfertigte Einschränkung der Niederlassungsfreiheit. ‐> Pille nicht gleich Brille: EuGH unterscheidet zwischen Gewerbe und Freien Berufen. 8 Honorar‐ und Gebührenordnungen Vertragsverletzungsverfahren laufen gegen: • Deutschland bei Architekten, Ingenieuren und Steuerberatern (HOAI und StBVV) • Österreich bei Tierärzten • Polen bei Patentanwälten • Spanien bei „Procuradores“ 9 Mögliche weitere Baustellen zur „Dienstleistungsfreiheit“ – Steuerberatermarkt Laut EuGH‐Generalanwalt, Pedro Cruz Villalón, sollte Deutschland seinen Markt für Steuerberater aus anderen EU‐Mitgliedstaaten öffnen. Bewertung aus Sicht der Steuerberater: Vermeintliches „Steuerberater‐Privileg“ gibt es nicht. Kläger hätte eine vollständige Meldung über seine Tätigkeit abgeben müssen. Vorwurf des Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit nicht haltbar: Steuerberatungsgesetz regelt ausdrücklich steuerliche Beratung über die Grenze hinweg. 10 Fazit von den Freien Berufen hängen ganz zentrale Systeme ab; freiberufliche Dienstleistungen dürfen nicht trivialisiert werden; Freie Berufe wirken präventiv, vermeiden Schadensfälle. Andere Systeme regeln reaktiv den Schadensfall. 11 Fazit statt bewährte Strukturen zu zerschlagen, wäre es wirtschaftspolitisch sinnvoll, auf kluges und nachhaltiges Wachstum zu setzen; System „Freier Beruf“ darf nicht auf reine Ökonomie verengt werden; EU sollte ihre Chancen in einem Qualitätswettbewerb suchen und nicht primär auf einen Preiswettbewerb abstellen. 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
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