Freie Berufe im Fokus der europäischen Politik

Freie Berufe im Fokus der europäischen Politik
Dr. Horst Vinken
Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe
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Freie Berufe in Deutschland – engagiert für die Allgemeinheit
Wirtschaftsfaktor, Arbeitgeber, Ausbilder
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werden immer mehr: 1,309 Mio. selbstständige Freiberufler; plus 3,5 Prozent gegenüber 2014
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steuern immer mehr zum BIP bei: aktuell 10,1 Prozent oder jeden zehnten Euro; 1950: 1,0 Prozent
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beschäftigen immer mehr:
rund 3,08 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – 2015 erstmals 3‐Millionen‐Marke durchbrochen
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Freie Berufe in Deutschland – engagiert für die Allgemeinheit
Wirtschaftsfaktor, Arbeitgeber, Ausbilder
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bilden jungen Menschen aus: bis Ende September 43.238 neue Ausbildungsverträge, plus 3,6 Prozent, insgesamt rund 122.000 Auszubildende
 Ausbildungsbereich mit dem höchsten Zuwachs
 höchster Frauenanteil
 höchster Anteil an ausländischen Auszubildenden
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Freie Berufe – im Deregulierungsfokus
• Transparenzinitiative im Zuge der Evaluierung der Berufsqualifikationsrichtlinie
• Länderspezifische Empfehlungen • Aktuelle Binnenmarkstrategie
• Vertragsverletzungsverfahren
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Freie Berufe – Vertragsverletzungsverfahren
Folgende Punkte werden aufgegriffen:
• Rechtsform
• Fremdkapitalbeteiligung • Honorar‐ und Gebührenordnungen 5
Rechtsform/Verbot berufsübergreifender Kooperation
Vertragsverletzungsverfahren laufen gegen:
• Malta bei Architekten und Ingenieuren
• Österreich bei Architekten, Ingenieuren und Patentanwälten
• Zypern bei Architekten und Ingenieuren
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Fremdkapitalbeteiligung Vertragsverletzungsverfahren laufen gegen:
• Malta bei Architekten und Ingenieuren
• Österreich bei Architekten, Ingenieuren und Patentanwälten
• Zypern bei Architekten und Ingenieuren
• Ungarn bei Apothekern (zudem Mehrbesitzverbot)
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Fremdkapitalbeteiligung – Schatztruhe des EuGH
„Doc Morris“‐Urteil des EuGH aus dem Jahr 2009: Besitz und Betrieb einer Apotheke dürfen Apothekern vorbehalten bleiben; „Optiker‐Urteil“ aus dem Jahr 2005: Griechisches Fremdbesitzverbot für Optikergeschäfte ist nicht gerechtfertigte Einschränkung der Niederlassungsfreiheit.
‐> Pille nicht gleich Brille: EuGH unterscheidet zwischen Gewerbe und Freien Berufen.
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Honorar‐ und Gebührenordnungen
Vertragsverletzungsverfahren laufen gegen:
• Deutschland bei Architekten, Ingenieuren und Steuerberatern (HOAI und StBVV)
• Österreich bei Tierärzten
• Polen bei Patentanwälten
• Spanien bei „Procuradores“
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Mögliche weitere Baustellen zur „Dienstleistungsfreiheit“ – Steuerberatermarkt
Laut EuGH‐Generalanwalt, Pedro Cruz Villalón, sollte Deutschland seinen Markt für Steuerberater aus anderen EU‐Mitgliedstaaten öffnen. Bewertung aus Sicht der Steuerberater:  Vermeintliches „Steuerberater‐Privileg“ gibt es nicht. Kläger hätte eine vollständige Meldung über seine Tätigkeit abgeben müssen.
 Vorwurf des Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit nicht haltbar: Steuerberatungsgesetz regelt ausdrücklich steuerliche Beratung über die Grenze hinweg. 10
Fazit
 von den Freien Berufen hängen ganz zentrale Systeme ab;
 freiberufliche Dienstleistungen dürfen nicht trivialisiert werden;
 Freie Berufe wirken präventiv, vermeiden Schadensfälle. Andere Systeme regeln reaktiv den Schadensfall.
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Fazit
 statt bewährte Strukturen zu zerschlagen, wäre es wirtschaftspolitisch sinnvoll, auf kluges und nachhaltiges Wachstum zu setzen;
 System „Freier Beruf“ darf nicht auf reine Ökonomie verengt werden;
 EU sollte ihre Chancen in einem Qualitätswettbewerb suchen und nicht primär auf einen Preiswettbewerb abstellen.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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