Stadt Bernkastel-Kues Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ gemäß § 13a BauGB Begründung Stand: 29. Februar 2016 Entwurf zur erneuten Beteiligung ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon Telefax 06561/9449-01 06561/9449-02 E-Mail Internet [email protected] www.i-s-u.de STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Ziele der Planung .............................................................................. 3 2 Verfahrensverlauf ................................................................................................. 3 3 Das Plangebiet / Planungskonzeption ................................................................ 4 Lage und Geltungsbereich / Topographie ............................................................ 4 Nutzung und Bebauung / Nutzungskonzeption..................................................... 5 Verkehrliche Erschließung ................................................................................... 6 Freiraumkonzept .................................................................................................. 7 Ver- und Entsorgung ............................................................................................ 7 Besitz- und Eigentumsverhältnisse ...................................................................... 7 Planungsalternativen............................................................................................ 7 4 Ziele und Darstellungen übergeordneter Planungen ......................................... 8 Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) .......................................................... 8 Regionaler Raumordnungsplan ............................................................................ 8 Einzelhandels- und Zentrenkonzept ..................................................................... 9 Sanierung ............................................................................................................ 9 Gestaltungs- und Erhaltungssatzung ................................................................... 9 Derzeitige planungsrechtliche Situation................................................................ 9 5 Berücksichtigung der Umweltbelange .............................................................. 10 Naturschutz / Landespflege................................................................................ 10 Artenschutz ........................................................................................................ 11 Immissionen ....................................................................................................... 11 6 Begründung der Planfestsetzungen / Planinhalte ........................................... 12 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (BauGB und BauNVO) .......................... 12 Örtliche Bauvorschriften ..................................................................................... 14 Hinweise und Empfehlungen.............................................................................. 14 7 Abwägung / Auswirkungen der Planung .......................................................... 14 8 Planverwirklichung und Durchführung des Bebauungsplans ........................ 15 9 Kosten und Flächenbilanz ................................................................................. 15 Kosten................................................................................................................ 15 Flächenbilanz ..................................................................................................... 15 Seite 2 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ 1 ENTWURF zur erneuten Beteiligung Anlass und Ziele der Planung Im Altstadtbereich der Stadt Bernkastel-Kues befindet sich innerhalb der Denkmalzone „Ortskern“ das Areal der alten Weinbauschule. Dieses ehemalige kurfürstliche Amts- und Kellnereigebäude aus den 1650er Jahren soll gemeinsam mit angrenzenden Gebäuden, die sich ebenfalls innerhalb der Denkmalzone „Ortsmitte“ befinden in eine neue Nutzung gebracht werden. Anlässlich der städtebaulichen Steuerungsbedarfe soll hierfür der Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ aufgestellt werden. Das Gebäude der alten Weinbauschule steht seit dem Jahr 2010 zum Verkauf. Nachdem über viele Jahre mehrere mögliche Nachnutzungen diskutiert wurden, hat sich die Stadt BernkastelKues entschlossen, den Bereich, der bereits vom einfachen Bebauungsplan „Altstadt Bernkastel, 1. Änderung“ überplant ist, mit einer Kerngebietsausweisung zukunftssicher zu entwickeln. Es soll im Rahmen der Planung die Möglichkeit eingeräumt werden, dass typische Kerngebietsnutzungen in Bernkastel etabliert werden können. Dazu gehören insbesondere wegen der stark touristisch geprägten aber auch touristisch ausgerichteten Stadt im hier diskutierten Altstadtbereich gastronomische und Hotelnutzungen. Des Weiteren kann sich die Einrichtung von Verwaltungen und Geschäfts- sowie Bürogebäuden in Anlehnung an die schräg gegenüber befindliche Verbandsgemeindeverwaltung integrieren. Der Schwerpunkt soll jedoch auch hinsichtlich einer weiteren Belebung der Altstadt die Kombination aus Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe sein. Durch die Umnutzung der alten Weinbauschule kann das Ziel der Sanierung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erreicht werden, was an zentraler Stelle der Stadt Bernkastel-Kues wünschenswert ist. Daher sollen weitere Gebäude in die Gesamtentwicklung eingebunden werden, weshalb diese auch in den Bebauungsplan einbezogen sind. 2 Verfahrensverlauf Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Bernkastel-Kues hat in seiner Sitzung am 22.06.2015 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Weinbauschule“ gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“ beschlossen. Der Beschluss ist am __.__.____ ortsüblich bekannt gemacht worden. Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplans „Alte Weinbauschule“ einschließlich der Textfestsetzungen wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____ zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Mit der Veröffentlichung vom __.__.____ ist dies ortsüblich mit den Angaben bezüglich Ort und Dauer der Auslegung sowie dem Hinweis, dass Stellungnahmen zu dem Entwurf während der Auslegefrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben sowie ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, bekannt gemacht worden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB parallel mit Schreiben vom __.__.____ beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum __.__.____ gebeten. Seite 3 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplans „Alte Weinbauschule“ einschließlich der Textfestsetzungen wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____ zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Mit der Veröffentlichung vom __.__.____ ist dies ortsüblich mit den Angaben bezüglich Ort und Dauer der Auslegung sowie dem Hinweis, dass Stellungnahmen zu dem Entwurf während der Auslegefrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben sowie ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, bekannt gemacht worden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB parallel mit Schreiben vom __.__.____ beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum __.__.____ gebeten. Abwägungs- und Satzungsbeschluss Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt BernkastelKues in seiner Sitzung am __.__.____ sowie am __.__.____ geprüft. Nach Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Bernkastel-Kues in seiner Sitzung am __.__.____ den Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ gemäß § 24 GemO RLP i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 3 Das Plangebiet / Planungskonzeption Lage und Geltungsbereich / Topographie Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bernkastel unweit der Fußgängerzone und des zentralen Moselparkplatzes. Die Moselbrücke mit der Verbindung von Bernkastel und Kues befindet sich nur wenige Meter entfernt. Ebenfalls in geringer Entfernung befindet sich der zentrale Moselparkplatz der Stadt Bernkastel-Kues. Insgesamt hat das Plangebiet eine Größe von rund 0,4 ha und umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Bernkastel, Flur 3: 214/1, 214/2, 233, 494/232, 495/232, 633/231, 635/214, 636/214, 684/213 und 685/213. Genau wie die gesamte Ortslage des Stadtteils Bernkastel, weist auch das Plangebiet eine durch die örtliche Topographie geprägte Bausubstanz auf. Das Gelände schließt auf dem Niveau der Straße „Gestade“ an und erstreckt sich in östlicher Richtung einerseits abwärts zum Haupteingang der alten Weinbauschule und andererseits aufwärts in Richtung des Freibereiches. Mit der rückwärtigen Bebauung wird ein beachtlicher Höhenunterschied zur deutlich höher gelegenen „Karlstraße“ überwunden. Seite 4 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ Abb. 1: ENTWURF zur erneuten Beteiligung Nutzungen im Plangebiet (Luftbild LANIS, ohne Maßstab) Nutzung und Bebauung / Nutzungskonzeption Derzeit wird das Gelände nur in Teilen genutzt. Neben dem gering frequentierten Spielplatz auf dem Freigelände direkt an der Straße „Gestade“ wird das Gebäude der alten Weinbauschule nur noch sporadisch für Ausstellungen oder Veranstaltungen genutzt. Die meisten Räume sind derzeit wegen des schlechten Zustandes jedoch nicht nutzbar oder sogar gesperrt. Die Alte Weinbauschule steht unter Denkmalschutz. Gleiches gilt für das Gebäude Karlstraße 9a. Das Gebäude tritt zur Moselseite hin mit dem Baukörper der alten Weinbauschule als Ensemble in Erscheinung. Von der Karlstraße aus, erscheint es als eigenständiges Gebäude. Intern sind die Baukörper jedoch voneinander getrennt erschlossen. Derzeit in den Sommermonaten noch in Nutzung ist die Terrasse, welche sich an der Karlstraße befindet und über eine Metall-Außentreppe an das Freigelände und damit auch an den Zugang zur Straße Gestade angebunden ist. Hier befindet sich eine gastronomische Nutzung. Nicht genutzt ist derzeit das Gebäude Gestade 11a. Hier befinden sich im Untergeschoss Geschäftsräume und in den Obergeschossen Wohneinheiten. Das gesamte Gebäude ist stark sanierungsbedürftig. Es liegt innerhalb der Denkmalzone der Bernkasteler Altstadt. Daher ist mindestens die Straßenfassade als erhaltenswert einzustufen. Dies wird im Bebauungsplan sowie einem möglichen neuen Bau- und Nutzungskonzept berücksichtigt. Das ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindliche Gebäude Gestade 11 beherbergt ein Hotel mit Restaurant, welches augenscheinlich derzeit nicht aktiv betrieben wird und renovierungs- oder gar sanierungsbedürftig zu sein scheint. Das Gebäude soll in die Gesamtentwicklung eingebunden werden. Die Fassade des Hotels steht ebenfalls im Rahmen der Denkmalzone unter Schutz. Seite 5 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ Abb. 2: ENTWURF zur erneuten Beteiligung Panoramabild des Plangebietes (eigene Aufnahme) Für das gesamte Gelände soll eine neue Nutzungsstruktur ermöglicht werden, die mit baulichen Veränderungen einhergehen muss. Daher soll der Bebauungsplan in Anlehnung an die bestehende Struktur und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und der Lage des Bereichs mit direkter Anknüpfung an den zentralen Moselparkplatz und die Fußgängerzone der Bernkasteler Altstadt eine Nachnutzung im touristischen Bereich und / oder in Form von angemessenen und örtlich integrierbaren Büro- und Verwaltungsnutzungen ermöglichen. Auch eine Wiedernutzbarmachung der Verkaufsflächen im Erdgeschoss (Gestade 11a) ist in diesem Zuge denkbar. Im Rahmen der Kerngebietsausweisung sind auch Wohnnutzungen für Betriebsinhaber oder Bereitschaftspersonen oder ausnahmsweise allgemeine Wohnnutzungen denkbar. Die Stadt Bernkastel-Kues wünscht sich, mit der Planung einen Anstoß zur Verwirklichung eines größeren Hotels im Bernkasteler Altstadtbereich mit besonders guter Lage und Aussicht auf die Mosel zu erwirken. Die zusätzlich möglichen Nutzungen sollen einen ausgewogenen Nutzungsmix sowie alternative Konzepte ermöglichen. Verkehrliche Erschließung Verkehrlich ist das Gelände von zwei Seiten sicher erschlossen. Die Karlstraße im Osten des Plangebietes dient derzeit als relativ schmale Erschließung der Andienung der dort gelegenen Nutzungen. Die Straße ist jedoch sehr schmal und für eine größere Frequentierung im Zuge neuer Nutzungen nicht geeignet. Die Alte Weinbauschule kann aus der Fußgängerzone über die seitliche Torzufahrt am Markt (im Norden) angedient werden. Zudem erscheint die Straße Gestade westlich des Plangebietes als Haupterschließung für den gesamten Bereich als sinnvoll. Zukünftig soll die Haupterschließung über die moselseitig verlaufende Straße Gestade erfolgen, um verkehrliche Konflikte in der Fußgängerzone mit der engen Kurvensituation im Bereich der Zufahrt zum Hof der alten Weinbauschule und der Zufahrt zur Karlstraße nach Möglichkeit zu vermeiden. Zudem soll der Verkehr nicht bewusst durch die Fußgängerzone geführt werden. Vielmehr soll das Plangebiet direkt von der derzeit ohnehin relativ stark frequentierten Straße Gestade angebunden werden. Hinsichtlich der städtebaulichen Struktur soll über den Anschluss an die Straße Gestade auch die Zufahrt zu Stellplätzen oder Tiefgaragen realisierbar sein. Damit wird der ruhende Verkehr für den Betrachter aus dem Ensemble nicht wahrnehmbar. Konflikte mit dem fließenden Verkehr auf der Straße Gestade können durch Ordnungsmaßnahmen, Auflagen zur Abbiegerichtung oder über Koppelung an die Ampel des Fußgängerüberwegs vermieden werden. Eine gesonderte Betrachtung des Verkehrsaufkommens wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht durchgeführt, da aktuell die konkrete Nutzung und die jeweilige Dimension nicht bekannt sind. Insofern lassen sich ein Verkehrsaufkommen oder eine Einfügung in den derzeitigen Verkehr auf der Straße Gestade ohnehin nicht quantifizieren. Die Umsetzung einer adäquaten Nutzung ist Seite 6 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung jedoch zu erwarten, was den Bebauungsplan jedenfalls vollziehbar macht. Details zur Erschließung sind unter Umständen in nachgelagerten Verfahren zur Genehmigung zu klären. Freiraumkonzept Derzeit befindet sich im Plangebiet ein als Freifläche mit Rasenstruktur in Erscheinung tretender Bereich. Zudem befinden sich dort ein Brunnen mit Bänken und ein paar einzelne Spielgeräte für Kinder. Die Aufenthaltsqualität ist hingegen weniger gegeben. Vielmehr zieht es die Menschen am Platz vorbei in die Bernkasteler Altstadt. Durch die im Planentwurf vorgegebene Baustruktur besteht die Möglichkeit, dass im Teilbereich Nr. 3 des Kerngebietes eine höher gelegte Freiraumgestaltung erfolgen kann. Durch die Begrenzung der baulichen Höhe könnte hier dennoch der ruhende Verkehr abgewickelt werden. Die grundsätzliche Offenhaltung eines Teils des Freiraumes ist damit sichergestellt, wird allerdings nicht verbindlich im Bebauungsplan gesteuert. Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung ist durch die bereits bestehenden Anschlüsse in den umliegenden Straßen gesichert. Im Plangebiet befindet sich eine Trafo-Station der Westnetz GmbH. Diese ist über Zuleitungen an die Straße Gestade angebunden und dort in das Netz verzweigt. Im Zuge der Baureifmachung des Geländes könnte der Trafo in den Bereich des Straßenrandes vorgezogen und dauerhaft an dieser Stelle neu eingebunden werden, falls am Standort grundsätzlich etwas geändert werden soll. Eine gesonderte Fläche wird hierfür derzeit im Bebauungsplan nicht bestimmt. Vielmehr soll der Standort mit einem möglichen Vorhaben und den Vorgaben für die Gestaltung und den Denkmalschutz in Einklang gebracht werden, was erst im Zuge der konkreten Objektplanung erfolgen kann. Die Möglichkeiten werden aber über die Zulässigkeiten von Nebenanlagen über die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan geschaffen. Besitz- und Eigentumsverhältnisse Die Besitzverhältnisse sollen in einen gemeinsamen Vorhabenträger übergehen, damit sich an dieser Stelle eine harmonische und denkmalgerechte Gesamtentwicklung verwirklichen lässt. Planungsalternativen Alternativ zur geplanten Nutzungs- und Baustruktur könnte das Areal unverändert nachgenutzt werden. Der schlechte Zustand des Gebäudes Gestade 11a und der alten Weinbauschule lassen eine wirtschaftliche Nachnutzung alleine dieser separaten Strukturen jedoch unrealistisch erscheinen. Daher ist eine Gesamtentwicklung sinnvoll und anzustreben. Eine Entfernung von Bausubstanz ohne Rekonstruktion oder Teilerhalt ist aus denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich. Insofern ist die bestehende Struktur zwingend in die Gesamtplanung einzubinden. Die Rekonstruktion des ehemals an dieser Stelle gestandenen Turmgebäudes erscheint in historischer als auch in nutzungsbezogener Hinsicht die beste Alternative und kann für die Stadt Bernkastel-Kues eine zusätzliche Aufwertung der Moselfassade der Bernkasteler Altstadt herbeiführen. Dabei sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Rekonstruktion nach aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen erfolgen kann. Auch die Belange der Barrierefreiheit sollten dabei beachtet werden. Seite 7 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ 4 ENTWURF zur erneuten Beteiligung Ziele und Darstellungen übergeordneter Planungen Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) Gemäß LEP IV ist die Stadt Bernkastel-Kues im System der zentralen Orte RLP als Mittelzentrum eingestuft. Dabei hat die Stadt gemäß Ziel Z 40 gemeinsam mit Traben-Trarbach einen Mittelbereich zu versorgen (kooperierende Mittelzentren). Des Weiteren liegt die Stadt insgesamt gemäß Ziel Z 87 in einem landesweit bedeutsamen Bereich für den Freiraumschutz, der einen Großteil des Moseltals umfasst. Nach Ziel Z 92 befindet sich die Stadt zudem in der landesweit bedeutsamen Kulturlandschaft „Mittleres Moseltal“. Hinsichtlich der Nutzungsabsichten und Planaussagen im Plangebiet wird den Anforderungen der Ziele Z 31 bis Z 34 entsprochen, indem bereits innerstädtische Flächen zugunsten einer Nachnutzung für innerstädtische Belange reaktiviert werden sollen. Gemäß Z 98 und G 99 grenzt das Plangebiet mit seiner Lage nahe dem Moselufer in Bernkastel an die Aussagen zum regionalen Biotopverbund der Verbindungsflächen Gewässer. Allerdings greift die Planung nicht in Strukturen ein, die entweder zum Biotopverbund geeignet sind oder aber als Biotopverbundflächen entwickelt werden können. Die Planung ist auch von Aussagen des G 110 und Z 111 betroffen. Hier werden ein angemessener und die Situation verbessernder Umgang mit dem Niederschlagswasser und Berücksichtigung der Überschwemmungsgebiete gefordert. Die Planung hat auf diese Vorgaben bereits reagiert. Konkrete Maßnahmen sollen im Zuge der Objektplanung beachtet werden, um den gesetzlichen Vorgaben des Überschwemmungsgebietes gerecht zu werden. Gemäß Ziel Z 134 befindet sich Bernkastel-Kues mit der Lage im Moseltal in einem landesweit bedeutsamen Bereich für Erholung und Tourismus. Daher ist die Planung so ausgelegt, dass touristisch interessante Nutzungen realisiert werden können. Zudem dient die Entwicklung des Areals der Attraktivierung der Umgebung und damit einer nachhaltigen Aufwertung der Bernkasteler Altstadtsilhouette. Die Planung ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung aus dem LEP IV vereinbar. Regionaler Raumordnungsplan Der derzeit geltende Raumordnungsplan der Region Trier stammt aus dem Jahr 1985 und wurde 1995 in Teilen fortgeschrieben. Derzeit befindet sich der Plan in der Neuaufstellung und genießt den Status der zu sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und ist bei Planungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich enthält der Raumordnungsplan sowohl in der geltenden Fassung als auch im neuen Entwurf keine den Zielaussagen des LEP IV entgegenstehenden Aussagen, die gesondert hier zu berücksichtigen wären. In Konkretisierung des LEP wird der Stadt Bernkastel-Kues durch den Raumordnungsplan über Ziel 2.2.2 die besondere Funktion für Wohnen, Gewerbe und Erholung zugewiesen. Zudem gibt der Raumordnungsplan unter 6.2 als zusammengefasstes Ziel für den Mittelbereich BernkastelKues / Traben-Trarbach die qualitative Anhebung der Übernachtungsmöglichkeiten vor. Auch diesem Ziel soll durch die Planung Rechnung getragen werden. Da die konkrete Vorhabenplanung mit dem Denkmalschutz abzustimmen sein wird und die wesentlichen Belange zur Rekonstruktion der alten Silhouette des Bernkasteler Moselufers durch die festgesetzten Maße der baulichen Nutzung geregelt sind sowie die Vorgaben der Bernkasteler Gestaltungssatzung im Bebauungsplan verankert wurden, ist davon auszugehen, dass die Planung die touristischen Belange und damit die Erholungsfunktion in besonderem Maße berücksichtigt. Damit werden auch die Anforderungen des Entwurfs für den neuen Raumordnungsplan erfüllt, der für Bernkastel-Kues ebenfalls die besondere Funktion Freizeit / Erholung vorsieht. Seite 8 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung Die Planung ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung aus dem Raumordnungsplan vereinbar. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Zur zielgerichteten Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet hat Bernkastel-Kues ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erstellt, welches den Vorgaben des LEP IV entsprechend die zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet festlegt. Das Plangebiet befindet sich demnach im zentralen Versorgungsbereich Bernkastel. Grundsätzlich ist durch den Bebauungsplan die Errichtung von Einzelhandelsbetrieben über die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ermöglicht. Dies ist mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept vereinbar. Dennoch ist das städtebauliche Ziel der Stadt weniger die Installation von Einzelhandelsbetrieben an dieser Stelle sondern vielmehr die Aufwertung für den Tourismus über ansprechende Gastronomie und Beherbergungsbetriebe. Der Handel soll sich schwerpunktmäßig in der Fußgängerzone konzentrieren. Über die Ausnahmeregelung kann jedoch auf Bedarfe im Plangebiet flexibel reagiert werden. Die Planung ist mit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt BernkastelKues vereinbar. Sanierung Im Sanierungsrahmenplan hat die Stadt Bernkastel-Kues den Sanierungsbedarf und die Zielsetzungen der Sanierung festgelegt. Das Plangebiet befindet sich ebenfalls innerhalb dieses Bereiches. Dabei wurde ein hoher bis mittlerer Sanierungsbedarf ermittelt. Um diese Probleme nun angehen zu können und das Areal in einer wirtschaftlich tragfähigen Herangehensweise zu entwickeln, sollen die Sanierungsmängel behoben werden und damit eine neue Nutzungsstruktur etabliert werden. Die Belange der Sanierungsrahmenplanung werden demnach durch die Realisierung der Planung zielkonform umgesetzt. Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Das Plangebiet befindet sich im Kernbereich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Bernkastel-Kues. Die hierin formulierten Zielaussagen gelten auch im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans, was durch die Verknüpfung über die Festsetzung Nr. 2.2 klar geregelt wird. Insofern sind spätere Bauvorhaben den Vorgaben der Satzung anzupassen. Die Satzung wird mit ihren das Plangebiet betreffenden Aussagen Teil des Bebauungsplans Derzeitige planungsrechtliche Situation Aktuell befindet sich das Plangebiet im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Altstadt Bernkastel“, der nahezu die gesamte Siedlungsfläche des Stadtteils Bernkastel umfasst. Nur wenige Gebäude sind nicht durch diesen Plan überplant. In der Kernaussage legt der einfache Bebauungsplan bereits ein Mischgebiet fest. Die Eigenschaft des einfachen Bebauungsplans bringt es jedoch mit sich, dass die überbaubaren Flächen nicht geregelt werden. Dies beurteilt sich daher derzeit nach § 34 BauGB bzw. nach den denkmalschutzrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Regelungen. Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan soll ein qualifizierter Bebauungsplan entstehen, der die Überbaubarkeit im Sinne einer städtebaulichen Steuerung der Entwicklung regelt. Daher muss der bestehende Bebauungsplan durch den neuen planungsrechtlich überlagert werden. Des Weiteren stellt der Bebauungsplan bislang auch eine Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und zwei Verkehrsflächen dar. Diese Darstellungen sollen zugunsten einer Kerngebietsausweisung weichen. Seite 9 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung Ebenfalls enthalten ist ein Geh- und Leitungsrecht. Dieses Recht wird im neuen Bebauungsplan übernommen. Abb. 3: Abgrenzung des Plangebietes im alten Bebauungsplan (Bebauungsplan „Altstadt Bernkastel“) Der Bebauungsplan kann im Zuge des Verfahrens nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren überlagernd aufgestellt werden. 5 Berücksichtigung der Umweltbelange Im Planverfahren gemäß § 13a BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich. Gleichwohl ist zu den Umweltbelangen in der Regel eine allgemeine Aussage zu treffen, die die Nichtbeeinträchtigung erkennen lässt. Für die Planung und ein potenziell mögliches Vorhaben wurde im Rahmen einer UVP-Vorprüfung1 die generelle Betroffenheit von Umweltbelangen überprüft. Hieraus können auch Aussagen für das Planverfahren entnommen werden. Naturschutz / Landespflege Von der Planung sind keine Schutzgebiete oder Schutzobjekte betroffen. Die derzeitige Wertigkeit des Geländes ist als gering bis mittel einzustufen. Das Freigelände ist unterirdisch teilweise mit Gewölbestrukturen unterkellert, so dass eine Versiegelung hier zumindest teilweise anzunehmen ist. Für den lokalen Klima-, Wasser- und Bodenschutz sind die durch die Planung möglichen Eingriffe als nicht erheblich einzustufen, da die derzeitigen Strukturen bereits naturschutzfachlich keine hohe Wertigkeit aufweisen. 1 Vgl. ISU Bitburg: Bauvorhaben „Alte Weinbauschule“ – Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, 29.05.2015 Seite 10 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung In der konkreten Objektplanung sollte drauf geachtet werden, dass die Flächen in einigen Teilbereichen mit Durchgrünungsmaßnahmen versehen werden. Konkret ist dies jedoch an der Objektplanung auszurichten, daher kann und soll im Bebauungsplan keine konkretere Aussage zu Maßnahmenregelungen getroffen werden, zumal diese naturschutzrechtlich nicht erforderlich sind. Die zu erwartenden Eingriffe gelten gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB nicht durch eine Kompensation auszugleichen. Es handelt sich um die Reaktivierung einer innerstädtischen Fläche mit entsprechender Nachnutzung der dort befindlichen Baustrukturen. Artenschutz2 Zur Überprüfung, ob artenschutzrechtliche Belange betroffen sein könnten, wurde im Vorfeld der Planung eine Begehung der Immobilien und der Freiflächen durch einen Fachgutachter unternommen. Dieses Vorgehen wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Es wurde untersucht, ob schützenswerte Vögel, Fledermäuse oder Eidechsen potenziell Gefährdungen ausgesetzt sein könnten, was zu Konflikten mit dem Artenschutz führen könnte. Dabei ging es vor allem darum, dass Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG möglichst frühzeitig identifiziert oder ausgeschlossen werden können. Dazu wurden hinsichtlich der Vögel die Fassaden untersucht. Zudem fand eine Begehung aller Dachgeschosse und Kellergewölbe zur Verifizierung von Fledermausbelangen statt. Die Freibereiche wurden hinsichtlich der Nähe zu den Weinbergen auf das Vorkommen von Mauereidechsen untersucht. Diese exemplarische Prüfung konnte unabhängig von Brut- oder Jagdzeiten erfolgen, da es lediglich um die Aufdeckung von Potenzialen für einen begründeten Anfangsverdacht gehen sollte. Im Hinblick auf eine nicht sichere Festlegung über die durch den Bebauungsplan ermöglichten Eingriffe in die Strukturen, muss hier von einer Momentaufnahmen ausgegangen werden, so dass vor Aufnahme von Bauarbeiten eventuell eine solche Untersuchung wiederholt werden müsste. Dass in die bestehenden Strukturen im Rahmend er denkmalrechtlichen Möglichkeiten jedoch auch ohne diesen Bebauungsplan eingegriffen werden dürfte, zeigt, dass § 44 BNatSchG unmittelbar wirkt und nicht erst durch Regularien in der Bauleitplanung in örtliches Satzungsrecht verankert werden muss. Es ergab sich aus der Untersuchung, dass für keine der untersuchten Tier-Gruppen ein begründeter Anfangsverdacht besteht, da keinerlei Hinweise auf Nester oder potenzielle Habitate gefunden wurden. Mit den Belangen des Artenschutzes ist damit auf Ebene der Bauleitplanung kein Konflikt zu erwarten. Immissionen3 Das Plangebiet befindet sich direkt an der Straße Gestade, einer Bundesstraße mit einem nicht zu vernachlässigenden täglichen Verkehrsaufkommen. Zudem sind die Auswirkungen des nahe gelegenen Moselparkplatzes und der Schifffahrt mit möglichen tieffrequenten Störwirkungen zu beachten. Daher wurde eine Untersuchung durchgeführt, die auf Basis der 16. BImSchV, der RLS 90, der VLärmSchR 97 und der DIN 18005 Aussagen über die Betroffenheit des Gebietes von Lärm aus verschiedenen Quellen trifft. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Plangebiet Auflagen erhält, die sich als Festsetzung in den Bebauungsplan einfügen. Dies erfolgte über die Darstellung der hier vorliegenden Lärmpegelbereiche. So sind Schallschutzfenster für einen Teil des Gebietes vorzusehen, die den Verkehrslärm angemessen zurückhalten. Dazu sind für den Nachtzeitraum allerdings auch Lüfter vorzusehen, damit die Fenster geschlossen bleiben können. Auch mögliche 2 Vgl. ISU Bitburg: Planung Alte Weinbauschule in der Stadt Bernkastel-Kues – Artenschutzorientierte Eignungsprüfung, 18.03.2015 3 Vgl. ISU GmbH: Bernkastel-Kues – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“, 31.07.2015 Seite 11 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung Außenwohnbereiche werden für einen Teil des Gebietes ausgeschlossen. Diese Maßnahmen dienen dazu die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten zu können und eine Vollziehbarkeit des Bebauungsplans zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei um eine erste Stufe der Begutachtung. In einer zweiten Stufe der Begutachtung wurde exemplarisch eine Nutzung als Hotelkomplex untersucht, damit im Rahmen der Planung klar wird, wie sich mögliche Lärmschutzbelange einerseits und Belange des Denkmalschutzes und der Gestaltung andererseits in Einklang bringen lassen können. Die untersuchte Nutzung des Hotelkomplexes war auch Gegenstand der exemplarischen UVP-Vorprüfung. Gegenstand der Begutachtung waren jedoch nicht alle Details, die im Zuge einer Vorhabenplanung erarbeitet werden können, sondern lediglich grobe Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren unter Umständen näher beleuchtet werden müssen. Das betrifft insbesondere die Aussagen zu den möglichen Einflüssen der Nutzung im Plangebiet auf die Umgebung, welche im Zuge des hier vorliegenden Bebauungsplans nicht definiert festgesetzt wird (kein Vorhabenbezogener Bebauungsplan). Der mögliche Mix aus Hotel und Veranstaltungsfläche führt gemäß Gutachten dazu, dass weitere Maßnahmen vorzusehen sind, die auch mit dem Denkmalschutz vereinbar sein können. Grundsätzlich ist die Planung eines Kerngebietes mit dem zulässigen Nutzungsmix aber umsetzbar. Daher dient die exemplarische Überprüfung eines Hotels auch der Planungssicherheit im Bauleitplanverfahren, weil sich eine grundsätzliche Umsetzbarkeit des Bebauungsplans und der durch die Stadt Bernkastel-Kues favorisierten Nutzung als Hotel hieraus ableiten lassen kann. 6 Begründung der Planfestsetzungen / Planinhalte Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (BauGB und BauNVO) Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet wird ein Kerngebiet festgesetzt, welches im Rahmen der Feingliederung an die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Bernkastel-Kues angepasst wurde. Die als allgemein zulässig aufgenommenen Nutzungen entsprechen den durch die Stadt Bernkastel-Kues gewünschten innerstädtischen Nutzungsstrukturen, die auch dem Tourismus in der Stadt ein breiteres Fundament geben sollen. Ausschließlich Wohnnutzung sollte beispielsweise an dieser prominenten Stelle der Moselfassade nicht installiert werden, da auch Nutzungskonflikte mit dieser Nutzung zu erwarten wären. Insbesondere möchte die Stadt eine gastronomische Nutzung und Hoteleinrichtung installieren, um dem städtebaulichen Ziel der Stärkung des Tourismus gerecht werden zu können und den Schwerpunkt von den Tagestouristen weiter auf Übernachtungsgäste lenken zu können. Ausgeschlossen werden die Nutzungen, die im Sinne der Stadt Bernkastel-Kues den Gebietscharakter nicht treffen und auch den sonstigen Belangen der Planung entgegenstehen würden. Eine Besonderheit stellt dabei die Bernkastel-Kueser Definition der Full-Service und QuickService-Gastronomie dar. Während Full-Service-Gastronomie im Sinne von Bedienung am Sitzplatz zugelassen werden soll, ist die Quick-Service-Gastronomie nicht zulässig. Damit soll dem Gast eine Verweilmöglichkeit gegeben werden, die im Zusammenhang mit einer angestrebten Aufenthaltsqualität zu sehen ist. Maß der baulichen Nutzung Die GRZ wurde im Kerngebiet auf den Wert von 1,0 festgesetzt. Dies dient der Nutzbarmachung des Geländes und der gleichzeitigen Eröffnung von Nutzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Neubauten und der angemessenen Sanierung der bestehenden Bausubstanz. Eine Versiegelung Seite 12 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung in diesem Umfang ist zudem in Anbetracht der Umgebung der historischen Altstadt als ortstypisch zu bezeichnen. Dies ist auch daran zu erkennen, dass selbst für als Freibereiche zu bezeichnende Flächen teilweise eine Unterkellerung aus historischen Bauzusammenhängen aufzuzeigen ist. Die Flächen sind daher faktisch bezüglich ihrer Bodenfunktion versiegelt. Aufgrund der unterschiedlichen Belange, die im Plangebiet zu beachten sind, wurden die Vorgaben der Höhe baulicher Anlagen durch Trauf- und Firsthöhe sowie die Ausgestaltung von Flachdachelementen definiert. Hierzu wurde das Gebiet gegliedert, um die Vorgaben der alten Bausubstanz zu schützen. Zudem sollen durch die definierten Bereiche städtebauliche Kanten gebildet und die Rekonstruktion des alten „Turms“ ermöglicht werden. Im Rahmen der Höhenfestsetzungen lässt sich ein Ensemble entwickeln, das den Strukturen der Altstadt gerecht wird, den Denkmalschutz beachtet und gleichzeitig eine zeitgemäße Architektur und Nutzungsstruktur erlaubt. Um eine heute übliche Nutzung etablieren zu können, sind technische Aufbauten zulässig, die beispielsweise den Überstand eines Aufzugschachtes oder die gestalterisch integrierte Aufstellung von Kühl- und Lüftungsanlagen beinhalten. Durch diese Aufbauten darf die bauliche Höhe überschritten werden, da sie in der Regel nicht die Struktur der Dachlandschaft prägen oder überformen sondern sich unterordnen. Natürlich gelten für solche Anlagen die gesetzlichen Vorgaben zum Schallschutz. Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Das Anbauen bis an die Grundstücksgrenze ist dabei auch durch die Baugrenzen teilweise definiert. Weitere Anforderungen des Denkmalschutzes sind auch hierin berücksichtigt. Der Bebauungsplan setzt erstmals Baugrenzen fest. Der zuvor geltende einfache Bebauungsplan hatte diese Regelungen nicht enthalten. Daher sind die überbaubaren Bereiche nun erstmals gemäß den städtebaulichen Zielvorstellungen der baulichen Nutzbarmachung des Geländes klar strukturiert und nicht mehr den Beurteilungsmaßstäben des § 34 BauGB zugängig. Dass über die nun definierten Baugrenzen eine Grenzbebauung ermöglicht wird, widerspricht nicht den bisherigen Beurteilungsmaßstäben nach § 34 BauGB. Da in der Umgebung des Plangebietes und teilweise auch schon bei Gebäuden im Plangebiet eine Grenzbebauung als ortstypisch anzunehmen ist, greift die Festsetzung hier diesen Umstand planungsrechtlich nur auf. Die sonstigen nachbarrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Belange gelten hiervon unberührt im Zuge nachgelagerter Genehmigungsverfahren. Flächen für Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen Ein Ziel der Stadtentwicklung in Bernkastel-Kues ist es, den ruhenden Verkehr in Planverfahren bestmöglich zu regeln und das Erscheinungsbild der Stadt durch die Regelungen zu erhalten oder zu verbessern. Aus diesem Grund sind Stellplätze nur innerhalb der überbaren Grundstücksflächen zulässig und nicht im Randbereich zur angrenzenden Straße Gestade. Für eine neue Nutzung stehen daher mit der Errichtung einer Tiefgarage oder der leicht von der Straße rückversetzten Anlage von Stellplätzen zwei gute städtebaulich integrative Alternativen zur Verfügung. Nebenanlagen können im Plangebiet zugelassen werden. Dies betrifft dann vor allem die der Erschließung dienenden Anlagen, wie beispielsweise der in einer folgenden Objektplanung abzustimmende Standort für den Trafo, der sich derzeit auf dem Areal befindet (neuer Standort oder Verbleib an der bestehenden Stelle). Leitungsrechte Das aus der alten Planung ersichtliche Leistungsrecht wird in den neuen Plan übernommen. Damit ist die bisherige Regelung planungsrechtlich angemessen berücksichtigt und überführt. Seite 13 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Aus dem Gutachten zum Immissionsschutz ergingen für die Planung Maßnahmen, die über Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden müssen. Dabei handelt es sich um die Benützung von Schallschutzfenstern und Bauteilen mit einem festgelegten minimalen Schalldämmmaß. Die Festsetzung dient dem Schutz der gesunden Wohn- und Arbeitsbedingungen im Plangebiet. Daher wurden Lärmpegelbereiche definiert, die zur Schallschutzklasse für die einzelnen Bauteile Hinweise auf deren Beschaffenheit und Schalldämmmaß liefern. Die Festsetzungen beruhen auf der Beurteilung von Straßenverkehrsgeräuschen aus einer Betrachtung der Bundesstraße, dem Moselparkplatz und der Schifffahrt auf der Mosel. Hierzu wurden die Regelungen und Vorgaben der 16. BImSchV, der DIN 18005, der RLS 90 und der VLärmSchR 97 angewendet. Auch wurden in diesem Zusammenhang Ausnahmen festgesetzt, da eine konkrete bauliche Struktur und mögliche daraus resultierende Abschirmwirkungen im Gutachten noch nicht ersichtlich waren. Durch entsprechende Nachweise und Berechnungen ist die Nutzung der Ausnahmeregelungen im Baugenehmigungsverfahren festzulegen. Örtliche Bauvorschriften Auf die Aufnahme dezidierter örtlicher Bauvorschriften wurde in der Planung verzichtet. Vielmehr wird durch Festsetzung 2.2 die in Bernkastel-Kues für den betroffenen Bereich geltende Gestaltungssatzung zum Bestandteil der Planung. Sie ist maßgeblich zur weiteren Bewertung von Bauvorhaben im Kontext der historischen Altstadt heranzuziehen. Weitere Belange ergeben sich aus den denkmalrechtlichen Vorgaben, die ebenfalls einzuhalten sind. Hierzu sind in weiter folgenden Genehmigungsverfahren Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich. Hinweise und Empfehlungen Die im Plan enthaltenen Hinweise stellen teilweise Aussagen aus Richtlinien und Normen dar, die im Genehmigungsverfahren ohnehin zu beachten wären, der Erläuterung wegen jedoch hier noch einmal aufgeführt wurden. Weitere Hinweise enthalten Anregungen, die sich mangels Legitimation oder fehlenden bodenrechtlichen Bezugs nicht als Festsetzung in den Bebauungsplan aufnehmen lassen. Daher sind auch sie in nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren zu beachten. 7 Abwägung / Auswirkungen der Planung Es ist davon auszugehen, dass alle Belange der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Zuge der Planung erkannt wurden und auch sach- und fachgerecht in den Entscheidungen zur Planung Berücksichtigung fanden. Mit einigen Trägern öffentlicher Belange sowie mit einigen Behörden und auch Nachbarn wurde im Zuge der Planung bereits über Details einer möglichen Vorhabenumsetzung gesprochen. Die Ergebnisse wurden alle beachtet. Die Belange des Artenschutzes, der möglichen Betroffenheit von Umweltbelangen, des Immissionsschutzes und auch des Hochwasserschutzes wurden umfassen ermittelt und in die Planung integriert. Aus dem Verfahren ergaben sich kleinere Anpassungen an der Planung, die abgewogen und begründet wurden. Dies betrifft bespielweise die Herauslösung eines Flurstücks aus dem Plangebiet oder die Anpassung von Darstellungen der Planzeichnung sowie die Aufnahme von Hinweisen in die Planunterlagen. Seite 14 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016 STADT BERNKASTEL-KUES Begründung Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ ENTWURF zur erneuten Beteiligung Andere Belange konnten in der Planung nicht beachtet werden. Dies betrifft etwa die Verkleinerung der Fläche für die mögliche zeitgemäße Rekonstruktion eines ehemals im Plangebiet befindlichen Gebäudes oder die planungsrechtlich nicht steuerbare Sicherung des Treppenaufgangs zur Karlstraße. Es ist davon auszugehen, dass die vorliegende Planung allen Anforderungen an eine angemessene Abwägung öffentlicher und privater Belange gerecht wird. 8 Planverwirklichung und Durchführung des Bebauungsplans Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Planung zeitnah nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgen soll. Die Details zur Umsetzung sind in der Phase der Objektplanung abzustimmen. Dabei sind auch die Leitungsträger und der Denkmalschutz aktiv rechtzeitig in die Planung und Umsetzung einzubinden. 9 Kosten und Flächenbilanz Kosten Der Stadt Bernkastel-Kues entstehen durch die Planung keine Kosten für Erschließung, Baureifmachung oder Sanierungsmaßnahmen. Flächenbilanz Bezeichnung Größe in m² Geltungsbereich Bauflächen Kerngebiet MK Davon überbaubare Flächen Prozentualer Anteil 3.946 100,0 3.946 3.866 100,0 97,9 Diese Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes „Alte Weinbauschule“ der Stadt Bernkastel-Kues. Bernkastel-Kues, den ____________________ ____________________ Stadtbürgermeister Seite 15 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 29. Februar 2016
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