BKS Alte Weinbauschule - Bernkastel-Kues

Stadt Bernkastel-Kues
Bebauungsplan
„Alte Weinbauschule“
gemäß § 13a BauGB
Begründung
Stand: 29. Februar 2016
Entwurf zur erneuten Beteiligung
ISU
Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
Telefon
Telefax
06561/9449-01
06561/9449-02
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STADT BERNKASTEL-KUES
Begründung
Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
ENTWURF zur erneuten Beteiligung
INHALTSVERZEICHNIS
1
Anlass und Ziele der Planung .............................................................................. 3
2
Verfahrensverlauf ................................................................................................. 3
3
Das Plangebiet / Planungskonzeption ................................................................ 4
Lage und Geltungsbereich / Topographie ............................................................ 4
Nutzung und Bebauung / Nutzungskonzeption..................................................... 5
Verkehrliche Erschließung ................................................................................... 6
Freiraumkonzept .................................................................................................. 7
Ver- und Entsorgung ............................................................................................ 7
Besitz- und Eigentumsverhältnisse ...................................................................... 7
Planungsalternativen............................................................................................ 7
4
Ziele und Darstellungen übergeordneter Planungen ......................................... 8
Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) .......................................................... 8
Regionaler Raumordnungsplan ............................................................................ 8
Einzelhandels- und Zentrenkonzept ..................................................................... 9
Sanierung ............................................................................................................ 9
Gestaltungs- und Erhaltungssatzung ................................................................... 9
Derzeitige planungsrechtliche Situation................................................................ 9
5
Berücksichtigung der Umweltbelange .............................................................. 10
Naturschutz / Landespflege................................................................................ 10
Artenschutz ........................................................................................................ 11
Immissionen ....................................................................................................... 11
6
Begründung der Planfestsetzungen / Planinhalte ........................................... 12
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (BauGB und BauNVO) .......................... 12
Örtliche Bauvorschriften ..................................................................................... 14
Hinweise und Empfehlungen.............................................................................. 14
7
Abwägung / Auswirkungen der Planung .......................................................... 14
8
Planverwirklichung und Durchführung des Bebauungsplans ........................ 15
9
Kosten und Flächenbilanz ................................................................................. 15
Kosten................................................................................................................ 15
Flächenbilanz ..................................................................................................... 15
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Begründung
Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
1
ENTWURF zur erneuten Beteiligung
Anlass und Ziele der Planung
Im Altstadtbereich der Stadt Bernkastel-Kues befindet sich innerhalb der Denkmalzone „Ortskern“
das Areal der alten Weinbauschule. Dieses ehemalige kurfürstliche Amts- und Kellnereigebäude
aus den 1650er Jahren soll gemeinsam mit angrenzenden Gebäuden, die sich ebenfalls innerhalb
der Denkmalzone „Ortsmitte“ befinden in eine neue Nutzung gebracht werden. Anlässlich der
städtebaulichen Steuerungsbedarfe soll hierfür der Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
aufgestellt werden.
Das Gebäude der alten Weinbauschule steht seit dem Jahr 2010 zum Verkauf. Nachdem über
viele Jahre mehrere mögliche Nachnutzungen diskutiert wurden, hat sich die Stadt BernkastelKues entschlossen, den Bereich, der bereits vom einfachen Bebauungsplan „Altstadt Bernkastel,
1. Änderung“ überplant ist, mit einer Kerngebietsausweisung zukunftssicher zu entwickeln.
Es soll im Rahmen der Planung die Möglichkeit eingeräumt werden, dass typische
Kerngebietsnutzungen in Bernkastel etabliert werden können. Dazu gehören insbesondere wegen
der stark touristisch geprägten aber auch touristisch ausgerichteten Stadt im hier diskutierten
Altstadtbereich gastronomische und Hotelnutzungen. Des Weiteren kann sich die Einrichtung von
Verwaltungen und Geschäfts- sowie Bürogebäuden in Anlehnung an die schräg gegenüber
befindliche Verbandsgemeindeverwaltung integrieren. Der Schwerpunkt soll jedoch auch
hinsichtlich einer weiteren Belebung der Altstadt die Kombination aus Gastronomie- und
Beherbergungsgewerbe sein.
Durch die Umnutzung der alten Weinbauschule kann das Ziel der Sanierung unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes erreicht werden, was an zentraler Stelle der Stadt
Bernkastel-Kues wünschenswert ist. Daher sollen weitere Gebäude in die Gesamtentwicklung
eingebunden werden, weshalb diese auch in den Bebauungsplan einbezogen sind.
2
Verfahrensverlauf
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Bernkastel-Kues hat in seiner Sitzung am 22.06.2015 gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Weinbauschule“ gemäß § 13a BauGB als
„Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“ beschlossen. Der
Beschluss ist am __.__.____ ortsüblich bekannt gemacht worden.
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans „Alte Weinbauschule“ einschließlich der Textfestsetzungen
wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom
__.__.____ bis einschließlich __.__.____ zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Mit der
Veröffentlichung vom __.__.____ ist dies ortsüblich mit den Angaben bezüglich Ort und Dauer der
Auslegung sowie dem Hinweis, dass Stellungnahmen zu dem Entwurf während der Auslegefrist
vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
unberücksichtigt bleiben sowie ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können, bekannt gemacht worden.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB parallel mit Schreiben vom __.__.____ beteiligt und um die
Abgabe einer Stellungnahme bis zum __.__.____ gebeten.
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Begründung
Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
ENTWURF zur erneuten Beteiligung
Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie erneute Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans „Alte Weinbauschule“ einschließlich der Textfestsetzungen
wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom
__.__.____ bis einschließlich __.__.____ zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Mit der
Veröffentlichung vom __.__.____ ist dies ortsüblich mit den Angaben bezüglich Ort und Dauer der
Auslegung sowie dem Hinweis, dass Stellungnahmen zu dem Entwurf während der Auslegefrist
vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
unberücksichtigt bleiben sowie ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können, bekannt gemacht worden.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB parallel mit Schreiben vom __.__.____ beteiligt und um die
Abgabe einer Stellungnahme bis zum __.__.____ gebeten.
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt BernkastelKues in seiner Sitzung am __.__.____ sowie am __.__.____ geprüft.
Nach Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Bernkastel-Kues in
seiner Sitzung am __.__.____ den Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“ gemäß § 24 GemO RLP
i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3
Das Plangebiet / Planungskonzeption
Lage und Geltungsbereich / Topographie
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bernkastel unweit der Fußgängerzone und des zentralen
Moselparkplatzes. Die Moselbrücke mit der Verbindung von Bernkastel und Kues befindet sich nur
wenige Meter entfernt. Ebenfalls in geringer Entfernung befindet sich der zentrale Moselparkplatz
der Stadt Bernkastel-Kues.
Insgesamt hat das Plangebiet eine Größe von rund 0,4 ha und umfasst die folgenden Flurstücke in
der Gemarkung Bernkastel, Flur 3:
214/1, 214/2, 233, 494/232, 495/232, 633/231, 635/214, 636/214, 684/213 und 685/213.
Genau wie die gesamte Ortslage des Stadtteils Bernkastel, weist auch das Plangebiet eine durch
die örtliche Topographie geprägte Bausubstanz auf. Das Gelände schließt auf dem Niveau der
Straße „Gestade“ an und erstreckt sich in östlicher Richtung einerseits abwärts zum Haupteingang
der alten Weinbauschule und andererseits aufwärts in Richtung des Freibereiches. Mit der
rückwärtigen Bebauung wird ein beachtlicher Höhenunterschied zur deutlich höher gelegenen
„Karlstraße“ überwunden.
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Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
Abb. 1:
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Nutzungen im Plangebiet
(Luftbild LANIS, ohne Maßstab)
Nutzung und Bebauung / Nutzungskonzeption
Derzeit wird das Gelände nur in Teilen genutzt. Neben dem gering frequentierten Spielplatz auf
dem Freigelände direkt an der Straße „Gestade“ wird das Gebäude der alten Weinbauschule nur
noch sporadisch für Ausstellungen oder Veranstaltungen genutzt. Die meisten Räume sind derzeit
wegen des schlechten Zustandes jedoch nicht nutzbar oder sogar gesperrt. Die Alte
Weinbauschule steht unter Denkmalschutz. Gleiches gilt für das Gebäude Karlstraße 9a. Das
Gebäude tritt zur Moselseite hin mit dem Baukörper der alten Weinbauschule als Ensemble in
Erscheinung. Von der Karlstraße aus, erscheint es als eigenständiges Gebäude. Intern sind die
Baukörper jedoch voneinander getrennt erschlossen.
Derzeit in den Sommermonaten noch in Nutzung ist die Terrasse, welche sich an der Karlstraße
befindet und über eine Metall-Außentreppe an das Freigelände und damit auch an den Zugang zur
Straße Gestade angebunden ist. Hier befindet sich eine gastronomische Nutzung.
Nicht genutzt ist derzeit das Gebäude Gestade 11a. Hier befinden sich im Untergeschoss
Geschäftsräume und in den Obergeschossen Wohneinheiten. Das gesamte Gebäude ist stark
sanierungsbedürftig. Es liegt innerhalb der Denkmalzone der Bernkasteler Altstadt. Daher ist
mindestens die Straßenfassade als erhaltenswert einzustufen. Dies wird im Bebauungsplan sowie
einem möglichen neuen Bau- und Nutzungskonzept berücksichtigt.
Das ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindliche Gebäude Gestade 11
beherbergt ein Hotel mit Restaurant, welches augenscheinlich derzeit nicht aktiv betrieben wird
und renovierungs- oder gar sanierungsbedürftig zu sein scheint. Das Gebäude soll in die
Gesamtentwicklung eingebunden werden. Die Fassade des Hotels steht ebenfalls im Rahmen der
Denkmalzone unter Schutz.
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Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
Abb. 2:
ENTWURF zur erneuten Beteiligung
Panoramabild des Plangebietes
(eigene Aufnahme)
Für das gesamte Gelände soll eine neue Nutzungsstruktur ermöglicht werden, die mit baulichen
Veränderungen einhergehen muss. Daher soll der Bebauungsplan in Anlehnung an die
bestehende Struktur und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und der Lage des Bereichs
mit direkter Anknüpfung an den zentralen Moselparkplatz und die Fußgängerzone der Bernkasteler
Altstadt eine Nachnutzung im touristischen Bereich und / oder in Form von angemessenen und
örtlich integrierbaren Büro- und Verwaltungsnutzungen ermöglichen. Auch eine Wiedernutzbarmachung der Verkaufsflächen im Erdgeschoss (Gestade 11a) ist in diesem Zuge denkbar. Im
Rahmen der Kerngebietsausweisung sind auch Wohnnutzungen für Betriebsinhaber oder
Bereitschaftspersonen oder ausnahmsweise allgemeine Wohnnutzungen denkbar. Die Stadt
Bernkastel-Kues wünscht sich, mit der Planung einen Anstoß zur Verwirklichung eines größeren
Hotels im Bernkasteler Altstadtbereich mit besonders guter Lage und Aussicht auf die Mosel zu
erwirken. Die zusätzlich möglichen Nutzungen sollen einen ausgewogenen Nutzungsmix sowie
alternative Konzepte ermöglichen.
Verkehrliche Erschließung
Verkehrlich ist das Gelände von zwei Seiten sicher erschlossen. Die Karlstraße im Osten des
Plangebietes dient derzeit als relativ schmale Erschließung der Andienung der dort gelegenen
Nutzungen. Die Straße ist jedoch sehr schmal und für eine größere Frequentierung im Zuge neuer
Nutzungen nicht geeignet.
Die Alte Weinbauschule kann aus der Fußgängerzone über die seitliche Torzufahrt am Markt (im
Norden) angedient werden. Zudem erscheint die Straße Gestade westlich des Plangebietes als
Haupterschließung für den gesamten Bereich als sinnvoll.
Zukünftig soll die Haupterschließung über die moselseitig verlaufende Straße Gestade erfolgen,
um verkehrliche Konflikte in der Fußgängerzone mit der engen Kurvensituation im Bereich der
Zufahrt zum Hof der alten Weinbauschule und der Zufahrt zur Karlstraße nach Möglichkeit zu
vermeiden. Zudem soll der Verkehr nicht bewusst durch die Fußgängerzone geführt werden.
Vielmehr soll das Plangebiet direkt von der derzeit ohnehin relativ stark frequentierten Straße
Gestade angebunden werden.
Hinsichtlich der städtebaulichen Struktur soll über den Anschluss an die Straße Gestade auch die
Zufahrt zu Stellplätzen oder Tiefgaragen realisierbar sein. Damit wird der ruhende Verkehr für den
Betrachter aus dem Ensemble nicht wahrnehmbar. Konflikte mit dem fließenden Verkehr auf der
Straße Gestade können durch Ordnungsmaßnahmen, Auflagen zur Abbiegerichtung oder über
Koppelung an die Ampel des Fußgängerüberwegs vermieden werden. Eine gesonderte
Betrachtung des Verkehrsaufkommens wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht
durchgeführt, da aktuell die konkrete Nutzung und die jeweilige Dimension nicht bekannt sind.
Insofern lassen sich ein Verkehrsaufkommen oder eine Einfügung in den derzeitigen Verkehr auf
der Straße Gestade ohnehin nicht quantifizieren. Die Umsetzung einer adäquaten Nutzung ist
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Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
ENTWURF zur erneuten Beteiligung
jedoch zu erwarten, was den Bebauungsplan jedenfalls vollziehbar macht. Details zur
Erschließung sind unter Umständen in nachgelagerten Verfahren zur Genehmigung zu klären.
Freiraumkonzept
Derzeit befindet sich im Plangebiet ein als Freifläche mit Rasenstruktur in Erscheinung tretender
Bereich. Zudem befinden sich dort ein Brunnen mit Bänken und ein paar einzelne Spielgeräte für
Kinder. Die Aufenthaltsqualität ist hingegen weniger gegeben. Vielmehr zieht es die Menschen am
Platz vorbei in die Bernkasteler Altstadt.
Durch die im Planentwurf vorgegebene Baustruktur besteht die Möglichkeit, dass im Teilbereich
Nr. 3 des Kerngebietes eine höher gelegte Freiraumgestaltung erfolgen kann. Durch die
Begrenzung der baulichen Höhe könnte hier dennoch der ruhende Verkehr abgewickelt werden.
Die grundsätzliche Offenhaltung eines Teils des Freiraumes ist damit sichergestellt, wird allerdings
nicht verbindlich im Bebauungsplan gesteuert.
Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung ist durch die bereits bestehenden Anschlüsse in den umliegenden
Straßen gesichert.
Im Plangebiet befindet sich eine Trafo-Station der Westnetz GmbH. Diese ist über Zuleitungen an
die Straße Gestade angebunden und dort in das Netz verzweigt. Im Zuge der Baureifmachung des
Geländes könnte der Trafo in den Bereich des Straßenrandes vorgezogen und dauerhaft an dieser
Stelle neu eingebunden werden, falls am Standort grundsätzlich etwas geändert werden soll. Eine
gesonderte Fläche wird hierfür derzeit im Bebauungsplan nicht bestimmt. Vielmehr soll der
Standort mit einem möglichen Vorhaben und den Vorgaben für die Gestaltung und den
Denkmalschutz in Einklang gebracht werden, was erst im Zuge der konkreten Objektplanung
erfolgen kann. Die Möglichkeiten werden aber über die Zulässigkeiten von Nebenanlagen über die
textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan geschaffen.
Besitz- und Eigentumsverhältnisse
Die Besitzverhältnisse sollen in einen gemeinsamen Vorhabenträger übergehen, damit sich an
dieser Stelle eine harmonische und denkmalgerechte Gesamtentwicklung verwirklichen lässt.
Planungsalternativen
Alternativ zur geplanten Nutzungs- und Baustruktur könnte das Areal unverändert nachgenutzt
werden. Der schlechte Zustand des Gebäudes Gestade 11a und der alten Weinbauschule lassen
eine wirtschaftliche Nachnutzung alleine dieser separaten Strukturen jedoch unrealistisch
erscheinen. Daher ist eine Gesamtentwicklung sinnvoll und anzustreben.
Eine Entfernung von Bausubstanz ohne Rekonstruktion oder Teilerhalt ist aus
denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich. Insofern ist die bestehende Struktur zwingend in die
Gesamtplanung einzubinden.
Die Rekonstruktion des ehemals an dieser Stelle gestandenen Turmgebäudes erscheint in
historischer als auch in nutzungsbezogener Hinsicht die beste Alternative und kann für die Stadt
Bernkastel-Kues eine zusätzliche Aufwertung der Moselfassade der Bernkasteler Altstadt
herbeiführen. Dabei sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Rekonstruktion nach aktuellen
Bedürfnissen und Anforderungen erfolgen kann. Auch die Belange der Barrierefreiheit sollten
dabei beachtet werden.
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Ziele und Darstellungen übergeordneter Planungen
Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV)
Gemäß LEP IV ist die Stadt Bernkastel-Kues im System der zentralen Orte RLP als Mittelzentrum
eingestuft. Dabei hat die Stadt gemäß Ziel Z 40 gemeinsam mit Traben-Trarbach einen
Mittelbereich zu versorgen (kooperierende Mittelzentren).
Des Weiteren liegt die Stadt insgesamt gemäß Ziel Z 87 in einem landesweit bedeutsamen
Bereich für den Freiraumschutz, der einen Großteil des Moseltals umfasst. Nach Ziel Z 92 befindet
sich die Stadt zudem in der landesweit bedeutsamen Kulturlandschaft „Mittleres Moseltal“.
Hinsichtlich der Nutzungsabsichten und Planaussagen im Plangebiet wird den Anforderungen der
Ziele Z 31 bis Z 34 entsprochen, indem bereits innerstädtische Flächen zugunsten einer
Nachnutzung für innerstädtische Belange reaktiviert werden sollen.
Gemäß Z 98 und G 99 grenzt das Plangebiet mit seiner Lage nahe dem Moselufer in Bernkastel
an die Aussagen zum regionalen Biotopverbund der Verbindungsflächen Gewässer. Allerdings
greift die Planung nicht in Strukturen ein, die entweder zum Biotopverbund geeignet sind oder aber
als Biotopverbundflächen entwickelt werden können.
Die Planung ist auch von Aussagen des G 110 und Z 111 betroffen. Hier werden ein
angemessener und die Situation verbessernder Umgang mit dem Niederschlagswasser und
Berücksichtigung der Überschwemmungsgebiete gefordert. Die Planung hat auf diese Vorgaben
bereits reagiert. Konkrete Maßnahmen sollen im Zuge der Objektplanung beachtet werden, um
den gesetzlichen Vorgaben des Überschwemmungsgebietes gerecht zu werden.
Gemäß Ziel Z 134 befindet sich Bernkastel-Kues mit der Lage im Moseltal in einem landesweit
bedeutsamen Bereich für Erholung und Tourismus. Daher ist die Planung so ausgelegt, dass
touristisch interessante Nutzungen realisiert werden können. Zudem dient die Entwicklung des
Areals der Attraktivierung der Umgebung und damit einer nachhaltigen Aufwertung der
Bernkasteler Altstadtsilhouette.
Die Planung ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung aus dem LEP IV vereinbar.
Regionaler Raumordnungsplan
Der derzeit geltende Raumordnungsplan der Region Trier stammt aus dem Jahr 1985 und wurde
1995 in Teilen fortgeschrieben. Derzeit befindet sich der Plan in der Neuaufstellung und genießt
den Status der zu sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und ist bei Planungen zu
berücksichtigen.
Grundsätzlich enthält der Raumordnungsplan sowohl in der geltenden Fassung als auch im neuen
Entwurf keine den Zielaussagen des LEP IV entgegenstehenden Aussagen, die gesondert hier zu
berücksichtigen wären.
In Konkretisierung des LEP wird der Stadt Bernkastel-Kues durch den Raumordnungsplan über
Ziel 2.2.2 die besondere Funktion für Wohnen, Gewerbe und Erholung zugewiesen. Zudem gibt
der Raumordnungsplan unter 6.2 als zusammengefasstes Ziel für den Mittelbereich BernkastelKues / Traben-Trarbach die qualitative Anhebung der Übernachtungsmöglichkeiten vor. Auch
diesem Ziel soll durch die Planung Rechnung getragen werden. Da die konkrete Vorhabenplanung
mit dem Denkmalschutz abzustimmen sein wird und die wesentlichen Belange zur Rekonstruktion
der alten Silhouette des Bernkasteler Moselufers durch die festgesetzten Maße der baulichen
Nutzung geregelt sind sowie die Vorgaben der Bernkasteler Gestaltungssatzung im
Bebauungsplan verankert wurden, ist davon auszugehen, dass die Planung die touristischen
Belange und damit die Erholungsfunktion in besonderem Maße berücksichtigt. Damit werden auch
die Anforderungen des Entwurfs für den neuen Raumordnungsplan erfüllt, der für Bernkastel-Kues
ebenfalls die besondere Funktion Freizeit / Erholung vorsieht.
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Die Planung ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung aus dem Raumordnungsplan
vereinbar.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Zur zielgerichteten Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet hat Bernkastel-Kues ein
Einzelhandels- und Zentrenkonzept erstellt, welches den Vorgaben des LEP IV entsprechend die
zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet festlegt. Das Plangebiet befindet sich demnach im
zentralen Versorgungsbereich Bernkastel.
Grundsätzlich ist durch den Bebauungsplan die Errichtung von Einzelhandelsbetrieben über die
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ermöglicht. Dies ist mit dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept vereinbar. Dennoch ist das städtebauliche Ziel der Stadt weniger die Installation
von Einzelhandelsbetrieben an dieser Stelle sondern vielmehr die Aufwertung für den Tourismus
über ansprechende Gastronomie und Beherbergungsbetriebe. Der Handel soll sich
schwerpunktmäßig in der Fußgängerzone konzentrieren. Über die Ausnahmeregelung kann jedoch
auf Bedarfe im Plangebiet flexibel reagiert werden.
Die Planung ist mit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt BernkastelKues vereinbar.
Sanierung
Im Sanierungsrahmenplan hat die Stadt Bernkastel-Kues den Sanierungsbedarf und die
Zielsetzungen der Sanierung festgelegt. Das Plangebiet befindet sich ebenfalls innerhalb dieses
Bereiches. Dabei wurde ein hoher bis mittlerer Sanierungsbedarf ermittelt. Um diese Probleme nun
angehen zu können und das Areal in einer wirtschaftlich tragfähigen Herangehensweise zu
entwickeln, sollen die Sanierungsmängel behoben werden und damit eine neue Nutzungsstruktur
etabliert werden. Die Belange der Sanierungsrahmenplanung werden demnach durch die
Realisierung der Planung zielkonform umgesetzt.
Gestaltungs- und Erhaltungssatzung
Das Plangebiet befindet sich im Kernbereich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt
Bernkastel-Kues. Die hierin formulierten Zielaussagen gelten auch im Geltungsbereich dieses
Bebauungsplans, was durch die Verknüpfung über die Festsetzung Nr. 2.2 klar geregelt wird.
Insofern sind spätere Bauvorhaben den Vorgaben der Satzung anzupassen. Die Satzung wird mit
ihren das Plangebiet betreffenden Aussagen Teil des Bebauungsplans
Derzeitige planungsrechtliche Situation
Aktuell befindet sich das Plangebiet im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Altstadt
Bernkastel“, der nahezu die gesamte Siedlungsfläche des Stadtteils Bernkastel umfasst. Nur
wenige Gebäude sind nicht durch diesen Plan überplant.
In der Kernaussage legt der einfache Bebauungsplan bereits ein Mischgebiet fest. Die Eigenschaft
des einfachen Bebauungsplans bringt es jedoch mit sich, dass die überbaubaren Flächen nicht
geregelt werden. Dies beurteilt sich daher derzeit nach § 34 BauGB bzw. nach den
denkmalschutzrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Regelungen. Mit dem neu aufzustellenden
Bebauungsplan soll ein qualifizierter Bebauungsplan entstehen, der die Überbaubarkeit im Sinne
einer städtebaulichen Steuerung der Entwicklung regelt. Daher muss der bestehende
Bebauungsplan durch den neuen planungsrechtlich überlagert werden.
Des Weiteren stellt der Bebauungsplan bislang auch eine Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Parkanlage und zwei Verkehrsflächen dar. Diese Darstellungen sollen
zugunsten einer Kerngebietsausweisung weichen.
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Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
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Ebenfalls enthalten ist ein Geh- und Leitungsrecht. Dieses Recht wird im neuen Bebauungsplan
übernommen.
Abb. 3:
Abgrenzung des Plangebietes im alten Bebauungsplan
(Bebauungsplan „Altstadt Bernkastel“)
Der Bebauungsplan kann im Zuge des Verfahrens nach § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren überlagernd aufgestellt werden.
5
Berücksichtigung der Umweltbelange
Im Planverfahren gemäß § 13a BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht
erforderlich. Gleichwohl ist zu den Umweltbelangen in der Regel eine allgemeine Aussage zu
treffen, die die Nichtbeeinträchtigung erkennen lässt.
Für die Planung und ein potenziell mögliches Vorhaben wurde im Rahmen einer UVP-Vorprüfung1
die generelle Betroffenheit von Umweltbelangen überprüft. Hieraus können auch Aussagen für das
Planverfahren entnommen werden.
Naturschutz / Landespflege
Von der Planung sind keine Schutzgebiete oder Schutzobjekte betroffen. Die derzeitige Wertigkeit
des Geländes ist als gering bis mittel einzustufen. Das Freigelände ist unterirdisch teilweise mit
Gewölbestrukturen unterkellert, so dass eine Versiegelung hier zumindest teilweise anzunehmen
ist. Für den lokalen Klima-, Wasser- und Bodenschutz sind die durch die Planung möglichen
Eingriffe als nicht erheblich einzustufen, da die derzeitigen Strukturen bereits naturschutzfachlich
keine hohe Wertigkeit aufweisen.
1
Vgl. ISU Bitburg: Bauvorhaben „Alte Weinbauschule“ – Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, 29.05.2015
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Begründung
Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
ENTWURF zur erneuten Beteiligung
In der konkreten Objektplanung sollte drauf geachtet werden, dass die Flächen in einigen
Teilbereichen mit Durchgrünungsmaßnahmen versehen werden. Konkret ist dies jedoch an der
Objektplanung auszurichten, daher kann und soll im Bebauungsplan keine konkretere Aussage zu
Maßnahmenregelungen getroffen werden, zumal diese naturschutzrechtlich nicht erforderlich sind.
Die zu erwartenden Eingriffe gelten gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB nicht durch eine
Kompensation auszugleichen. Es handelt sich um die Reaktivierung einer innerstädtischen Fläche
mit entsprechender Nachnutzung der dort befindlichen Baustrukturen.
Artenschutz2
Zur Überprüfung, ob artenschutzrechtliche Belange betroffen sein könnten, wurde im Vorfeld der
Planung eine Begehung der Immobilien und der Freiflächen durch einen Fachgutachter
unternommen. Dieses Vorgehen wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Es wurde untersucht, ob schützenswerte Vögel, Fledermäuse oder Eidechsen potenziell
Gefährdungen ausgesetzt sein könnten, was zu Konflikten mit dem Artenschutz führen könnte.
Dabei ging es vor allem darum, dass Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG möglichst frühzeitig
identifiziert oder ausgeschlossen werden können. Dazu wurden hinsichtlich der Vögel die
Fassaden untersucht. Zudem fand eine Begehung aller Dachgeschosse und Kellergewölbe zur
Verifizierung von Fledermausbelangen statt. Die Freibereiche wurden hinsichtlich der Nähe zu den
Weinbergen auf das Vorkommen von Mauereidechsen untersucht. Diese exemplarische Prüfung
konnte unabhängig von Brut- oder Jagdzeiten erfolgen, da es lediglich um die Aufdeckung von
Potenzialen für einen begründeten Anfangsverdacht gehen sollte. Im Hinblick auf eine nicht
sichere Festlegung über die durch den Bebauungsplan ermöglichten Eingriffe in die Strukturen,
muss hier von einer Momentaufnahmen ausgegangen werden, so dass vor Aufnahme von
Bauarbeiten eventuell eine solche Untersuchung wiederholt werden müsste. Dass in die
bestehenden Strukturen im Rahmend er denkmalrechtlichen Möglichkeiten jedoch auch ohne
diesen Bebauungsplan eingegriffen werden dürfte, zeigt, dass § 44 BNatSchG unmittelbar wirkt
und nicht erst durch Regularien in der Bauleitplanung in örtliches Satzungsrecht verankert werden
muss.
Es ergab sich aus der Untersuchung, dass für keine der untersuchten Tier-Gruppen ein
begründeter Anfangsverdacht besteht, da keinerlei Hinweise auf Nester oder potenzielle Habitate
gefunden wurden. Mit den Belangen des Artenschutzes ist damit auf Ebene der Bauleitplanung
kein Konflikt zu erwarten.
Immissionen3
Das Plangebiet befindet sich direkt an der Straße Gestade, einer Bundesstraße mit einem nicht zu
vernachlässigenden täglichen Verkehrsaufkommen. Zudem sind die Auswirkungen des nahe
gelegenen Moselparkplatzes und der Schifffahrt mit möglichen tieffrequenten Störwirkungen zu
beachten. Daher wurde eine Untersuchung durchgeführt, die auf Basis der 16. BImSchV, der
RLS 90, der VLärmSchR 97 und der DIN 18005 Aussagen über die Betroffenheit des Gebietes von
Lärm aus verschiedenen Quellen trifft.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Plangebiet Auflagen erhält, die sich als
Festsetzung in den Bebauungsplan einfügen. Dies erfolgte über die Darstellung der hier
vorliegenden Lärmpegelbereiche. So sind Schallschutzfenster für einen Teil des Gebietes
vorzusehen, die den Verkehrslärm angemessen zurückhalten. Dazu sind für den Nachtzeitraum
allerdings auch Lüfter vorzusehen, damit die Fenster geschlossen bleiben können. Auch mögliche
2
Vgl. ISU Bitburg: Planung Alte Weinbauschule in der Stadt Bernkastel-Kues – Artenschutzorientierte Eignungsprüfung,
18.03.2015
3
Vgl. ISU GmbH: Bernkastel-Kues – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“, 31.07.2015
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Stand: 29. Februar 2016
STADT BERNKASTEL-KUES
Begründung
Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
ENTWURF zur erneuten Beteiligung
Außenwohnbereiche werden für einen Teil des Gebietes ausgeschlossen. Diese Maßnahmen
dienen dazu die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten zu können und eine
Vollziehbarkeit des Bebauungsplans zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei um eine erste Stufe
der Begutachtung.
In einer zweiten Stufe der Begutachtung wurde exemplarisch eine Nutzung als Hotelkomplex
untersucht, damit im Rahmen der Planung klar wird, wie sich mögliche Lärmschutzbelange
einerseits und Belange des Denkmalschutzes und der Gestaltung andererseits in Einklang bringen
lassen können. Die untersuchte Nutzung des Hotelkomplexes war auch Gegenstand der
exemplarischen UVP-Vorprüfung. Gegenstand der Begutachtung waren jedoch nicht alle Details,
die im Zuge einer Vorhabenplanung erarbeitet werden können, sondern lediglich grobe
Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren unter
Umständen näher beleuchtet werden müssen. Das betrifft insbesondere die Aussagen zu den
möglichen Einflüssen der Nutzung im Plangebiet auf die Umgebung, welche im Zuge des hier
vorliegenden Bebauungsplans nicht definiert festgesetzt wird (kein Vorhabenbezogener
Bebauungsplan).
Der mögliche Mix aus Hotel und Veranstaltungsfläche führt gemäß Gutachten dazu, dass weitere
Maßnahmen vorzusehen sind, die auch mit dem Denkmalschutz vereinbar sein können.
Grundsätzlich ist die Planung eines Kerngebietes mit dem zulässigen Nutzungsmix aber
umsetzbar. Daher dient die exemplarische Überprüfung eines Hotels auch der Planungssicherheit
im Bauleitplanverfahren, weil sich eine grundsätzliche Umsetzbarkeit des Bebauungsplans und der
durch die Stadt Bernkastel-Kues favorisierten Nutzung als Hotel hieraus ableiten lassen kann.
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Begründung der Planfestsetzungen / Planinhalte
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (BauGB und BauNVO)
Art der baulichen Nutzung
Im Plangebiet wird ein Kerngebiet festgesetzt, welches im Rahmen der Feingliederung an die
städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Bernkastel-Kues angepasst wurde. Die als allgemein
zulässig aufgenommenen Nutzungen entsprechen den durch die Stadt Bernkastel-Kues
gewünschten innerstädtischen Nutzungsstrukturen, die auch dem Tourismus in der Stadt ein
breiteres Fundament geben sollen. Ausschließlich Wohnnutzung sollte beispielsweise an dieser
prominenten Stelle der Moselfassade nicht installiert werden, da auch Nutzungskonflikte mit dieser
Nutzung zu erwarten wären. Insbesondere möchte die Stadt eine gastronomische Nutzung und
Hoteleinrichtung installieren, um dem städtebaulichen Ziel der Stärkung des Tourismus gerecht
werden zu können und den Schwerpunkt von den Tagestouristen weiter auf Übernachtungsgäste
lenken zu können.
Ausgeschlossen werden die Nutzungen, die im Sinne der Stadt Bernkastel-Kues den
Gebietscharakter nicht treffen und auch den sonstigen Belangen der Planung entgegenstehen
würden.
Eine Besonderheit stellt dabei die Bernkastel-Kueser Definition der Full-Service und QuickService-Gastronomie dar. Während Full-Service-Gastronomie im Sinne von Bedienung am
Sitzplatz zugelassen werden soll, ist die Quick-Service-Gastronomie nicht zulässig. Damit soll dem
Gast eine Verweilmöglichkeit gegeben werden, die im Zusammenhang mit einer angestrebten
Aufenthaltsqualität zu sehen ist.
Maß der baulichen Nutzung
Die GRZ wurde im Kerngebiet auf den Wert von 1,0 festgesetzt. Dies dient der Nutzbarmachung
des Geländes und der gleichzeitigen Eröffnung von Nutzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit
Neubauten und der angemessenen Sanierung der bestehenden Bausubstanz. Eine Versiegelung
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in diesem Umfang ist zudem in Anbetracht der Umgebung der historischen Altstadt als ortstypisch
zu bezeichnen. Dies ist auch daran zu erkennen, dass selbst für als Freibereiche zu bezeichnende
Flächen teilweise eine Unterkellerung aus historischen Bauzusammenhängen aufzuzeigen ist. Die
Flächen sind daher faktisch bezüglich ihrer Bodenfunktion versiegelt.
Aufgrund der unterschiedlichen Belange, die im Plangebiet zu beachten sind, wurden die
Vorgaben der Höhe baulicher Anlagen durch Trauf- und Firsthöhe sowie die Ausgestaltung von
Flachdachelementen definiert. Hierzu wurde das Gebiet gegliedert, um die Vorgaben der alten
Bausubstanz zu schützen. Zudem sollen durch die definierten Bereiche städtebauliche Kanten
gebildet und die Rekonstruktion des alten „Turms“ ermöglicht werden. Im Rahmen der
Höhenfestsetzungen lässt sich ein Ensemble entwickeln, das den Strukturen der Altstadt gerecht
wird, den Denkmalschutz beachtet und gleichzeitig eine zeitgemäße Architektur und
Nutzungsstruktur erlaubt.
Um eine heute übliche Nutzung etablieren zu können, sind technische Aufbauten zulässig, die
beispielsweise den Überstand eines Aufzugschachtes oder die gestalterisch integrierte Aufstellung
von Kühl- und Lüftungsanlagen beinhalten. Durch diese Aufbauten darf die bauliche Höhe
überschritten werden, da sie in der Regel nicht die Struktur der Dachlandschaft prägen oder
überformen sondern sich unterordnen. Natürlich gelten für solche Anlagen die gesetzlichen
Vorgaben zum Schallschutz.
Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Das Anbauen bis an
die Grundstücksgrenze ist dabei auch durch die Baugrenzen teilweise definiert. Weitere
Anforderungen des Denkmalschutzes sind auch hierin berücksichtigt.
Der Bebauungsplan setzt erstmals Baugrenzen fest. Der zuvor geltende einfache Bebauungsplan
hatte diese Regelungen nicht enthalten. Daher sind die überbaubaren Bereiche nun erstmals
gemäß den städtebaulichen Zielvorstellungen der baulichen Nutzbarmachung des Geländes klar
strukturiert und nicht mehr den Beurteilungsmaßstäben des § 34 BauGB zugängig. Dass über die
nun definierten Baugrenzen eine Grenzbebauung ermöglicht wird, widerspricht nicht den
bisherigen Beurteilungsmaßstäben nach § 34 BauGB. Da in der Umgebung des Plangebietes und
teilweise auch schon bei Gebäuden im Plangebiet eine Grenzbebauung als ortstypisch
anzunehmen ist, greift die Festsetzung hier diesen Umstand planungsrechtlich nur auf. Die
sonstigen nachbarrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Belange gelten hiervon unberührt im
Zuge nachgelagerter Genehmigungsverfahren.
Flächen für Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen
Ein Ziel der Stadtentwicklung in Bernkastel-Kues ist es, den ruhenden Verkehr in Planverfahren
bestmöglich zu regeln und das Erscheinungsbild der Stadt durch die Regelungen zu erhalten oder
zu verbessern. Aus diesem Grund sind Stellplätze nur innerhalb der überbaren
Grundstücksflächen zulässig und nicht im Randbereich zur angrenzenden Straße Gestade. Für
eine neue Nutzung stehen daher mit der Errichtung einer Tiefgarage oder der leicht von der Straße
rückversetzten Anlage von Stellplätzen zwei gute städtebaulich integrative Alternativen zur
Verfügung.
Nebenanlagen können im Plangebiet zugelassen werden. Dies betrifft dann vor allem die der
Erschließung dienenden Anlagen, wie beispielsweise der in einer folgenden Objektplanung
abzustimmende Standort für den Trafo, der sich derzeit auf dem Areal befindet (neuer Standort
oder Verbleib an der bestehenden Stelle).
Leitungsrechte
Das aus der alten Planung ersichtliche Leistungsrecht wird in den neuen Plan übernommen. Damit
ist die bisherige Regelung planungsrechtlich angemessen berücksichtigt und überführt.
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Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Aus dem Gutachten zum Immissionsschutz ergingen für die Planung Maßnahmen, die über
Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden müssen. Dabei handelt es sich um
die Benützung von Schallschutzfenstern und Bauteilen mit einem festgelegten minimalen
Schalldämmmaß. Die Festsetzung dient dem Schutz der gesunden Wohn- und
Arbeitsbedingungen im Plangebiet. Daher wurden Lärmpegelbereiche definiert, die zur
Schallschutzklasse für die einzelnen Bauteile Hinweise auf deren Beschaffenheit und
Schalldämmmaß liefern.
Die Festsetzungen beruhen auf der Beurteilung von Straßenverkehrsgeräuschen aus einer
Betrachtung der Bundesstraße, dem Moselparkplatz und der Schifffahrt auf der Mosel. Hierzu
wurden die Regelungen und Vorgaben der 16. BImSchV, der DIN 18005, der RLS 90 und der
VLärmSchR 97 angewendet.
Auch wurden in diesem Zusammenhang Ausnahmen festgesetzt, da eine konkrete bauliche
Struktur und mögliche daraus resultierende Abschirmwirkungen im Gutachten noch nicht
ersichtlich waren. Durch entsprechende Nachweise und Berechnungen ist die Nutzung der
Ausnahmeregelungen im Baugenehmigungsverfahren festzulegen.
Örtliche Bauvorschriften
Auf die Aufnahme dezidierter örtlicher Bauvorschriften wurde in der Planung verzichtet. Vielmehr
wird durch Festsetzung 2.2 die in Bernkastel-Kues für den betroffenen Bereich geltende
Gestaltungssatzung zum Bestandteil der Planung. Sie ist maßgeblich zur weiteren Bewertung von
Bauvorhaben im Kontext der historischen Altstadt heranzuziehen. Weitere Belange ergeben sich
aus den denkmalrechtlichen Vorgaben, die ebenfalls einzuhalten sind. Hierzu sind in weiter
folgenden Genehmigungsverfahren Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich.
Hinweise und Empfehlungen
Die im Plan enthaltenen Hinweise stellen teilweise Aussagen aus Richtlinien und Normen dar, die
im Genehmigungsverfahren ohnehin zu beachten wären, der Erläuterung wegen jedoch hier noch
einmal aufgeführt wurden.
Weitere Hinweise enthalten Anregungen, die sich mangels Legitimation oder fehlenden
bodenrechtlichen Bezugs nicht als Festsetzung in den Bebauungsplan aufnehmen lassen. Daher
sind auch sie in nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren zu beachten.
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Abwägung / Auswirkungen der Planung
Es ist davon auszugehen, dass alle Belange der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange sowie der Bürger im Zuge der Planung erkannt wurden und auch sach- und fachgerecht
in den Entscheidungen zur Planung Berücksichtigung fanden. Mit einigen Trägern öffentlicher
Belange sowie mit einigen Behörden und auch Nachbarn wurde im Zuge der Planung bereits über
Details einer möglichen Vorhabenumsetzung gesprochen. Die Ergebnisse wurden alle beachtet.
Die Belange des Artenschutzes, der möglichen Betroffenheit von Umweltbelangen, des
Immissionsschutzes und auch des Hochwasserschutzes wurden umfassen ermittelt und in die
Planung integriert.
Aus dem Verfahren ergaben sich kleinere Anpassungen an der Planung, die abgewogen und
begründet wurden. Dies betrifft bespielweise die Herauslösung eines Flurstücks aus dem
Plangebiet oder die Anpassung von Darstellungen der Planzeichnung sowie die Aufnahme von
Hinweisen in die Planunterlagen.
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Bebauungsplan „Alte Weinbauschule“
ENTWURF zur erneuten Beteiligung
Andere Belange konnten in der Planung nicht beachtet werden. Dies betrifft etwa die
Verkleinerung der Fläche für die mögliche zeitgemäße Rekonstruktion eines ehemals im
Plangebiet befindlichen Gebäudes oder die planungsrechtlich nicht steuerbare Sicherung des
Treppenaufgangs zur Karlstraße.
Es ist davon auszugehen, dass die vorliegende Planung allen Anforderungen an eine
angemessene Abwägung öffentlicher und privater Belange gerecht wird.
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Planverwirklichung und Durchführung des Bebauungsplans
Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Planung zeitnah nach Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans erfolgen soll. Die Details zur Umsetzung sind in der Phase der Objektplanung
abzustimmen. Dabei sind auch die Leitungsträger und der Denkmalschutz aktiv rechtzeitig in die
Planung und Umsetzung einzubinden.
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Kosten und Flächenbilanz
Kosten
Der Stadt Bernkastel-Kues entstehen durch die Planung keine Kosten für Erschließung,
Baureifmachung oder Sanierungsmaßnahmen.
Flächenbilanz
Bezeichnung
Größe in m²
Geltungsbereich
Bauflächen
Kerngebiet MK
Davon überbaubare Flächen
Prozentualer Anteil
3.946
100,0
3.946
3.866
100,0
97,9
Diese Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes „Alte Weinbauschule“ der Stadt
Bernkastel-Kues.
Bernkastel-Kues, den
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Stadtbürgermeister
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