Neue Datenschutzregelung per 1.9.15 in Russland. Bekannt?

Neue Datenschutzregelung per 1.9.15 in Russland.
Bekannt?
Sitzung GDD Erfa-Kreis Datenschutz
M. Le Maire | IHK Mannheim, 07.10.2015
Agenda
1. Data Localization Rule
2.Anwendungsbereich
3.Speicherung und Verarbeitung
4.Sanktionen
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1. Data Localization Rule
Ab dem 1. September 2015 sind Datenbank-Betreiber in Russland dazu
verpflichtet, personenbezogene Daten russischer Bürger innerhalb der
Russischen Föderation zu speichern.
Die entsprechenden Änderungen am Föderalen Gesetz über personenbezogene Daten
Nr. 152 (nachstehend – Gesetz) wurden bereits vor einem Jahr beschlossen.
Eine Übergangsregelung wurde nicht eingeführt.
Auch in der Vergangenheit gespeicherte Daten fallen unter den Anwendungsbereich,
soweit die Daten heute noch genutzt werden.
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2. Anwendungsbereich
Sitz / Niederlassung
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die Daten russischer Bürger erheben, speichern
oder verarbeiten.
Dabei wird nicht unterschieden zwischen russischen Unternehmen, ausländischen
Unternehmen mit Niederlassungen in Russland oder ausländischen Unternehmen
ohne Standort in Russland.
Entscheidend ist allein, dass die angebotenen Leistungen oder Waren
von russischen Kunden genutzt werden.
Russische Staatsbürger mit Wohnsitz in Russland
Die Anwendbarkeit erstreckt sich nicht auf alle Personen mit russischer Staatsangehörigkeit,
sondern nur auf russischer Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Russland haben.
Das heißt Daten russischer Staatsangehöriger, die außerhalb Russlands leben, sind von der
Regelung nicht betroffen.
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3. Speicherung und Verarbeitung
Die Primärdatenbank muss sich auf russischem Staatsgebiet befinden.
Ihr Standort muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist der zuständigen
Aufsichtsbehörde (Roskomnadsor, russische Aufsichtsbehörde für Massenmedien,
Telekommunikation und Datenschutz) mitgeteilt werden.
Die dort erfolgende Art der Datenverarbeitung ist festgeschrieben (siehe Tabelle).
Im Ausland dürfen die Datenbanken entweder als eine gleichwertige Kopie der russischen
Datenbank oder als ein Teil davon aufbewahrt werden.
Die Übermittlung der Kopien ins Ausland wird dann als zulässig angesehen, wenn
die aktuell schon geltenden datenschutzrechtlichen Grundsätze eingehalten werden.
Nicht ausreichend ist es jedoch, nur eine Kopie der betroffenen personenbezogenen Daten
auf russischem Territorium zu speichern.
Auch für die Kopie ist festgelegt, welche Verarbeitungsschritte erfolgen dürfen (siehe Tabelle).
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3. Speicherung und Verarbeitung: Tabelle
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4. Sanktionen
Bei Verstößen gegen die neue gesetzliche Regelung drohen Geldstrafen oder die Sperrung
der Internetseite.
Derzeit beträgt die Geldstrafe umgerechnet zwischen 150 € und 4.500 €, wobei unklar ist, ob
sich die Strafe auf einen kompletten Vorfall oder jeden einzelnen Datensatz beziehen soll.
Empfindlicher wird Unternehmen treffen, dass die zuständige Behörde den Zugang zu
Internetseiten sperren lassen kann. Dies ist auch ohne Gerichtsbeschluss möglich, wenn sie
sie als Bedrohung der öffentlichen Ordnung einstuft.
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Backup
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Grenzüberschreitender Datentransfer
In Bezug auf die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten
russischer Bürger sind, wie die Vertreter der russischen Aufsichtsbehörde mehrmals
betonten, keine Änderungen zu erwarten.
Die internationalen Verpflichtungen, die Russland mit der Ratifizierung des
Übereinkommens des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen
Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108) eingegangen ist,
bleiben vorrangig.
Gemäß der Datenschutzkonvention darf Russland die sogenannte grenzüberschreitende
Übermittlung personenbezogener Daten weder verbieten noch sich Sondergenehmigungen
dafür ausbedingen.
Zwei Hauptkriterien sind dabei wichtig:
1. Erfüllung aller bereits bestehenden Auflagen für grenzüberschreitenden Datentransfer
(Artikel 12 des Gesetzes) und
2. Lokalisierung der Primärdatenbank in Russland.
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Weitere Regelungen
Aussonderung der Daten
Unternehmen können wählen zwischen der kompletten Speicherung ihrer Datensätze
in Russland oder der Aussortierung der russischen Daten.
Dazu sollten sie einen Prozess zur Identifizierung der russischen Staatsangehörigen,
auf die das Gesetz anwendbar ist, einrichten.
Definition Datenbank
Eine Datenbank stellt nach Auffassung der russischen Aufsichtsbehörde eine
„beliebige Anhäufung von personenbezogenen Daten unabhängig vom materiellen Träger“
dar.
Diese breite Begriffsauslegung gestattet es, jede beliebige strukturierte Datenanhäufung
als Datenbank zu nutzen, so etwa eine einfache Word- bzw. Excel-Tabelle.
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Ausnahmefälle
Laut russischer Aufsichtsbehörde soll es eine Reihe von Fällen geben, für welche die neuen
Regelungen nicht gelten, so zum Beispiel, wenn die Tätigkeit eines Datenbank-Betreibers
Gegenstand eines internationalen Abkommens ist.
Unter anderem betrifft es die Bereiche Bankenwesen und Flugverkehr.
Nach Auffassung von Wjatscheslaw Chairjusow, Leiter IT & Media Praxis bei Noerr Moskau,
gibt es dafür weder im Gesetz noch in den von Russland unterschriebenen internationalen
Abkommen eine rechtliche Begründung, sodass es höchstwahrscheinlich einer zusätzlichen
Regelung bedarf.
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News
Eine große Anzahl ausländischer und inländischer Unternehmen sind betroffen – von
Amazon und Facebook bis theoretisch sogar ein Hotel in Berlin, das die Namen russischer
Gäste auf seinen Computern gespeichert hat.
Jedoch unterscheiden sich die Herausforderungen bei der Einhaltung des Gesetzes je nach
Art des Unternehmens und der Datenbankarchitektur erheblich (siehe Details im Whitepaper
von East-West Digital News und EY).
Viele Unternehmen haben bereits einen großen Aufwand betrieben, um die Anforderungen
des Gesetzes rechtzeitig zu erfüllen, wie die öffentlichen Ankündigungen von Apple,
Booking.com, eBay, PayPal, Alibabas Tochter AliExpress und des internationalen
Zahlungsdienstleisters PayU während der vergangenen Monaten zeigen.
Einige Firmen aus dem E-Commerce-Bereich wie KupiVip und La Redoute hatten die
Einführung des Gesetzes bereits vor einigen Jahren vorausgeahnt und ihre Daten von
ausländischen auf russische Server übertragen.
Google, SAP, Samsung, Lenovo und IBM haben laufenden Arbeiten zur Datenübertragung
nach
Russland angekündigt.
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News
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Exkurs: Personenbezogene Daten nach russischem Recht
Nach russischem Recht besteht das Hauptmerkmal “personenbezogener Daten”
darin, dass sich mittels dieser eine einzelne spezifische Person unter vielen
Personen identifizieren lasse.
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Exkurs: Personenbezogene Daten nach russischem Recht
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Legal Background
Legal Background:
Federal Law Nr. 242-FZ of 21 July 2014, amending Federal Law Nr. 152-FZ of 27 July 2006 on Personal
Data, states:
“Article 18:
…
5. While collecting personal data, for instance by means of the information-telecommunication network
"Internet" the operator shall ensure the recording, systematizing, accumulating, storing, making more
precise (updating, modifying) and retrieving of the personal data of citizens of the Russian Federation by
means of databases located on the territory of the Russian Federation, except for the cases mentioned in
Items 2, 3, 4, 8 of Part 1 of Article 6 of the present Federal Law.“
Comments:
The exceptions in the last sentence exclusively refer to cases regarding processing by State authorities.
The factor of applicability is not the location of the operator (as it is the case regarding European Data
Protection Law), but the mere fact, that data of Russian citizens are processed by means enumerated in the
law. Thus not only Russia-based operators or foreign operators with a legal presence in Russia are affected,
but all operators regardless of their location, as soon as their business aims at Russian citizens and thus
data of Russian citizens are processed.
The law will come into force on 1 September 2015 (Federal Law No. 526-FZ of 31 December 2014).
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Quellen
http://russland.ahk.de/news/single-view/artikel/neue-datenschutz-regelungen-dargelegt-von-roskomnadsor/
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/russland-neues-datenschutzgesetz-ab-september-2015/
http://news.kpmg.de/neues-gesetz-russische-daten-sollen-in-russland-bleiben/
https://www.wko.at/Content.Node/Industrie_Aktuell/Weitere-Themen-Aussenhandel-Ausgabe-16-Artikel-01Neues-r.html
http://www.silicon.de/41617255/russlands-neuer-datenschutz-herausforderung-fuer-online-unternehmen/
Whitepaper
http://www.ewdn.com/files/personaldatastorage.pdf
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