28.04.2015 Weltweit engagiert Update zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Russland Dr. Andreas Knaul | IHK Nürnberg für Mittelfranken | 27. April 2015 © Rödl & Partner 27.04.2015 1 Agenda 01 Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland 1.1 Geschäftspartner 1.2 Bürokratie und Korruption 1.3 Währungsrisiken 1.4 Sanktionen 1.5 Protektionismus 1.6 Datenschutz 02 Rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung in Russland 2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht 2 2 Vertragsgestaltung 2.2 V t t lt beim b i Export E t 2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz 2.4 Tochtergesellschaften 2.5 Arbeits- und Migrationsrecht 2.6 Steuerrechtliche Aspekte 03 © Rödl & Partner Fazit 27.04.2015 2 1 28.04.2015 Agenda 01 Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland 1.1 Geschäftspartner 1.2 Bürokratie und Korruption 1.3 Währungsrisiken 1.4 Sanktionen 1.5 Protektionismus 1.6 Datenschutz 02 Rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung in Russland 2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht 2 2 Vertragsgestaltung beim Export 2.2 2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz 2.4 Tochtergesellschaften 2.5 Arbeits- und Migrationsrecht 2.6 Steuerrechtliche Aspekte 03 © Rödl & Partner Fazit 27.04.2015 3 1. Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland Geschäftspartner Bürokratie und Korruption Herausforderungen in Russland Währungsrisiken Sanktionen Protektionismus Datenschutz © Rödl & Partner 27.04.2015 4 2 28.04.2015 1.1 Geschäftspartner Prüfung g möglicher g Geschäftspartner p Geschäftspartner Quellen Wichtige Informationen Öffentlich zugängliche Quellen: Rechtsstatus des Partners (Registrierung, Gesellschafter, Stammkapital) Vertretungsbefugnis Wertvolles Vermögen, Vorhandenseien von erforderlichen Lizenzen, Patenten, Zertifikaten Rechtsstreitigkeiten, Insolvenz Register juristischer Personen (entspricht Handelsregister, http://egrul.nalog.ru) Register der Immobilienrechte Lizenzregister Register von Rospatent Website der Wirtschaftsgerichte (http://kad.arbitr.ru) Selbstregulierende Organisationen (SRO) Informationsagenturen Informationsanfrage beim russischen Partner © Rödl & Partner 27.04.2015 5 1.2 Bürokratie und Korruption Bürokratie: Auf einen Geschäftsmann kommen in Russland 20 Beamte Bürokratie und K Korruption ti Mehr als 1,5 Millionen Beamte im heutigen Russland – gegenüber 700.000 Staatsangestellten in der gesamten, ehemaligen Sowjetunion Richtiger Umgang: Korruption: Eine derzeit noch fixe Säule der russischen Wirtschafts- und Sozialstruktur 2014: Russland auf Platz 136 (von 175) im Korruptionsindex von „Transparency International“ (Deutschland auf Platz 12) Frühzeitige Information und Planung von Investitionsvorhaben; genügend Zeit und Geld einplanen Kenntnis des Rechtssystems Outsourcing Corporate-Compliance © Rödl & Partner 27.04.2015 6 3 28.04.2015 1.3 Währungsrisiken: Wechselkursdifferenzen in Steuerrecht und Buchführung Allgemeine Auswirkungen: Währungsrisiken EinkaufsEinkaufs und Verkaufspreise IC- Leistungsbeziehungen Finanzierung Kapitalerhaltung/ Unterkapitalisierung Auswirkungen auf die Bilanzierung und Ertragslage Teilweise unterschiedliche Behandlung in der handelsrechtlichen und steuerlichen Buchführung bei Mutter- und Tochtergesellschaft Maßnahmen zur Abdeckung von Währungsrisiken: Prüfung der Finanzierungsform Natural und Financial Hedging Sorgfältige Vertragsgestaltung (z.B. Maßnahmen bei Insolvenz des Geschäftspartners) © Rödl & Partner 27.04.2015 7 1.4 Sanktionen: Überblick der Sanktionen Russland/ Ukraine US-Sanktionen: Listung g natürlicher Personen und Unternehmen Genehmigungspflicht bestimmter Produktgruppen (Ölindustrie analog zur EU) Kapitalmarktbeschränkungen Sanktionen Sanktionen Russlands: Listung natürlicher Personen Importverbote für Lebensmittel mit Ursprung in der EU, den USA, Kanada, Australien und Norwegen Sanktionen S kti d der EU: EU Listung natürlicher Personen und Unternehmen Exportverbot (inkl. Technische Hilfe, Vermittlung, Finanzierung) bestimmter Produktgruppen (nach Russland, auf die Krim bzw. Sewastopol) Genehmigungspflicht bestimmter Produktgruppen Kapitalmarktbeschränkungen Importverbot für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol © Rödl & Partner 27.04.2015 8 4 28.04.2015 1.4 Sanktionen: Überblick Sanktionen der EU Finanzsanktionen: „Den … aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen“, d.h. Verbot von z.B. Verkauf von Waren und Dienstleistungen Geldtransfers und Verwaltung von Vermögen Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen wie Bargeld, Zinsen, Kredite, etc. © Rödl & Partner 27.04.2015 9 1.4 Sanktionen: Überblick Sanktionen der EU Wirtschaftssanktionen: Waffenembargo: Verbot der Lieferung/ Verkauf/ Ausfuhr/ etc. von Militärgüter (wie Waffen, Herstellungsausrüstung, etc.) Dual-Use Güter: nur ein Verbot, wenn die Güter für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer in RU bestimmt sein könnten und bei Lieferung an bestimmte gelistete Unternehmen wie JSC Kalashnikov; bei ziviler Nutzung – Genehmigungspflicht Bestimmte Güter der Ölindustrie: Genehmigungspflicht bei einer Lieferung/ Verkauf/ Ausfuhr/ etc. Sonstige Güter: Genehmigungspflicht bei Wissen über eine Verwendung im Zusammenhang mit ABC-Waffen, Raketentechnologie oder einer militärischen Endverwendung © Rödl & Partner 27.04.2015 10 5 28.04.2015 1.4 Sanktionen Empfehlungen: „Sanktions-Compliance“ „Sanktions Compliance Prüfung von Geschäftspartnern Prüfung der Exportwaren auf Überschneidungen mit den sanktionierten Gütern (Stichwort Dual-Use) Sorgfältige Vertragsgestaltung © Rödl & Partner 27.04.2015 11 1.5 Protektionismus Regierungsverordnung Nr. 656 vom 14. Juli 2014 und Nr. 84 vom 31. Januar 2015 verbieten den Kauf bestimmter ausländischer Fahrzeuge und Techniken für staatliche und kommunale Bedürfnisse. Protektionismus • Betroffen sind die dort aufgelisteten Straßenfahrzeuge, Kommunaltechniken, Baumaschinen und Ausrüstungen zur Exploration von Rohstoffen (z.B. Traktoren, Autobusse, Bagger, Container, Kräne usw.) • Die Techniken werden in 3 Kategorien unterteilt, die unterschiedliche Anforderungen stellen, um doch von der öffentlichen Hand gekauft werden zu dürfen. • V Verboten b wird i d nicht i h di die ausländische lä di h M Marke k an sich, i h sondern d d das P Produkt, d k d das iim Ausland produziert wird. • Problematisch wird es bei Produkten, die in Russland hergestellt werden, aber einen hohen Anteil an ausländischen Materialien oder Arbeitsschritten aufweisen. © Rödl & Partner 27.04.2015 12 6 28.04.2015 1.5 Protektionismus • Die Tatsache der Produktion in Russland reicht allein nicht aus. Es muss von der russischen Industrie- und Handelskammer für die betroffene Ware das Zertifikat „CT1“ ausgestellt werden, um von der öffentlichen Hand gekauft werden zu dürfen. • Dabei wird ein strenger Maßstab bei der Beurteilung angelegt. Deren komplexen Anforderungen sind in dem 2. Abschnitt des Abkommens vom 20. November 2009 „Über die Regeln der Bestimmung des Herkunftslandes einer Ware in der Zusammenarbeit der unabhängigen Staaten“ zu finden. Regierungsverordnung Nr. 102 vom 5. Februar 2015 verbietet den Kauf von bestimmten ausländischen medizinischen Geräten und Erzeugnissen für staatliche und kommunale Bedürfnisse. Im Gespräch ist momentan eine Erweiterung der Verbote auf den Kauf von ausländischer IT-Ausrüstung für staatliche und kommunale Bedürfnisse. © Rödl & Partner 27.04.2015 13 1.6 Speicherung persönlicher Daten Die ab 01.09.2015 in Kraft tretenden Änderungen im Datenschutz russischen Datenschutzgesetz g verpflichten p die Operatoren der personenbezogenen Daten, bei der Erfassung von personenbezogenen Daten russischer Staatsangehöriger alle Handlungen nur auf Servern innerhalb der Russischen Föderation sicherzustellen. Unter „personenbezogenen Daten“ sind alle Informationen zu verstehen, die es gestatten, eine natürliche Person genau zu identifizieren (z.B. Nachname, Vorname, Vatersname, Geburtstag, Adresse, soziale, familiäre und finanzielle Lage, Bildungsgrad, Beruf, etc.). Als „Operatoren der personenbezogenen Daten“ sind sowohl russische Personen als p von ausländischen Personen zu verstehen. auch Repräsentanzen/Filialen Nach dem Inkrafttreten der Änderungen sind die Sammlung, Speicherung, Veränderung und andere im Gesetz genannten Handlungen mit den personenbezogenen Daten außerhalb Russlands ausdrücklich verboten. Die Möglichkeit der Übertragung der personenbezogenen Daten, die ursprünglich in Russland erfasst und gespeichert wurden, auf Server im Ausland wird mit den Vertretern der zuständigen staatlichen Behörde (Roskomnadsor) derzeit aktiv diskutiert. © Rödl & Partner 27.04.2015 14 7 28.04.2015 Agenda 01 Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland 1.1 Geschäftspartner 1.2 Bürokratie und Korruption 1.3 Währungsrisiken 1.4 Sanktionen 1.5 Protektionismus 1.6 Datenschutz 02 Rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung in Russland 2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht 2 2 Vertragsgestaltung beim Export 2.2 2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz 2.4 Tochtergesellschaften 2.5 Arbeits- und Migrationsrecht 2.6 Steuerrechtliche Aspekte 03 Fazit © Rödl & Partner 27.04.2015 15 2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht Reformen im Zivilrecht Ausgeprägte Regelungen zum Schutz des Geistigen Eigentums (Markenschutz, IP) Strenges Kartellrecht (M&A) U.U. Einschränkungen und Genehmigungsvorbehalte bei Erwerb von Grund und Boden Mitgliedschaften Mit li d h ft iin Selbstregulierenden S lb t li d O Organisationen i ti (SRO) im i B Bau- und dM Montagesektor t kt Langwierige und bürokratische Genehmigungs- sowie Registrierungsprozesse © Rödl & Partner 27.04.2015 16 8 28.04.2015 2.2 Vertragsgestaltung beim Export Allgemeines Vertragsrecht Grundsatz der Vertragsfreiheit Haftung, Garantie Produkthaftung, Verbraucherschutz Formvorschriften Genaue Beschreibung der Haftungs- und Rückabwicklungsbedingungen im Falle von Nichterfüllung / Schlechterfüllung des Vertrages Prüfung der Zeichnungsbefugnis des Vertreters des Vertragspartners Stempel und Schriftform beachten Gesetzliche Vertragsbesicherung in Russland Sicherheit durch Bürgschaft / Bankgarantie Hypothek, keine Grundschuld Eigentumsvorbehalt Pfandrecht (keine Sicherungsübereignung) Vertragsstrafe, Forderungsabtretung © Rödl & Partner 12.03.2015 27.04.2015 17 2.2 Vertragsgestaltung beim Export Organvorbehalte (25% Vermögen oder Insidergeschäfte) Rahmenverträge, essentialia negotii Gerichtsstand: Vollstreckung und Vollstreckbarkeit Ausweg: u.U. Schiedsgericht (nicht: russisches Arbitragegericht!) Rechtswahl: deutsches, russisches oder neutrales (Drittstaat) Recht Zwingendes Recht beachten, z.B. Verbraucherschutz, Zoll- und Steuerrecht Sprache IdR zweisprachige Verträge © Rödl & Partner 12.03.2015 27.04.2015 18 9 28.04.2015 2.2 Vertragsgestaltung beim Export Mögliche Vertragsarten: Handelsvertretervertrag (Art. (Art 184 ZGB) Schriftformerfordernis Handelsvertreter und Prinzipal müssen Unternehmer sein Franchisevertrag (Art. 1027-1040 ZGB) Parteien können Unternehmen und registrierte Einzelunternehmer sein Schriftformerfordernis und Registrierung beim russischen Patentamt (Rospatent) Nichtbeachtung dieser Formerfordernisse ➔ Nichtigkeit Kommissionsvertrag (Art. 990-1004 ZGB) Der Kommissionär wird im Auftrag und auf Rechnung des Kommittenten Kommittenten, Jedoch im eigenen Namen tätig Agenturvertrag (Art. 1005-1011 ZGB) Zwischen einem Auftrag und Kommission angesiedelt © Rödl & Partner 27.04.2015 19 2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz Akkreditierte Repräsentanz abgesonderter g Teil des Stammhauses Hilfs- und Unterstützungstätigkeit ggf. beschränkte Steuer- und Abgabenpflicht Akkreditierte Filiale abgesonderter Teil des Stammhauses unbeschränkte unternehmerische Tätigkeit unbeschränkte Steuer- und Abgabenpflicht Eigene Tochtergesellschaft selbständige Rechtseinheit unbeschränkte unternehmerische Tätigkeit unbeschränkte Steuer- und Abgabenpflicht © Rödl & Partner 27.04.2015 20 10 28.04.2015 2.4 Tochtergesellschaft: Welche Formen gibt es? Personengesellschaften Volle Gesellschaft (PT) und Gesellschaft auf Vertrauen (KT) persönliche Haftung der Gesellschafter der österr. OG/ deutschen OHG ähnlich OOO entspricht der deutschen GmbH Gesellschaftsformen in Russland Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AO) öffentliche Aktiengesellschaft (ПAO) nichtöffentliche Aktiengesellschaft (АО) wertpapierrechtliche Formerfordernisse zu beachten Wirtschaftspartnerschaft © Rödl & Partner 27.04.2015 21 2.4 Tochtergesellschaft: Gründung einer OOO Allgemeines: OOO = „Obschtschestvo s Ogranitschennoj Otvetstvennostju“ In Russland ca. 3.000.000 OOOs, 75 % aller juristischen Personen Aber auch viele „Eintagsfliegen“ Selbständige Rechtseinheit Beschränkte Haftung der Gesellschafter © Rödl & Partner 27.04.2015 22 11 28.04.2015 2.4 Tochtergesellschaft: Gründung einer OOO Enkelverbot Enkelverbot: Gründung durch den einzigen Gesellschafter Der einzige Gesellschafter hat wiederum einen einzigen Gesellschafter. Das ist verboten! © Rödl & Partner 27.04.2015 23 2.4 Tochtergesellschaft: Gründung einer OOO Rechtliche Fakten Gründung der OOO durch eine oder mehrere – natürliche oder juristische – Personen möglich Nicht mehr als 50 Gesellschafter – sonst Umwandlung in eine AO erforderlich Alleiniges Gründungsdokument der OOO ist die Satzung Gesetzliches Mindestkapital: 10 10.000 000 Rubel (ca (ca. 130 Euro) Sacheinlage möglich – Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen © Rödl & Partner 27.04.2015 24 12 28.04.2015 2.4 Tochtergesellschaft: Organstruktur einer OOO Gesellschafterversammlung oberstes Leitungsorgan die Sitzung findet mindestens einmal jährlich statt Aufsichtsrat Exekutivorgane (nicht obligatorisch) Einzelexekutivorgan Generaldirektor / (-en) © Rödl & Partner Oder mehrere Einzelexekutivorgane • einzel- oder gesamtvertretungsbefugt und Vorstand (nicht) obligatorisch 27.04.2015 25 2.4 Tochtergesellschaft: Generaldirektor Beschränkung der Machtstellung des Generaldirektors Generaldirektor ist einzelvertretungsbefugt Mehrere Generaldirektoren (das Vier-Augen-Prinzip) sind einzel –oder zusammenvertretungsberechtigt Interne Entscheidungsabläufe können reguliert werden (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat) Errichtung eines Aufsichtsrates Übertragung von Kompetenzen Z.B. diverse Großgeschäfte wie Verfügungen über Immobilien der Gesellschaft Faktische Kontrolle: Diverse Bereiche ausgliedern – z.B. die Buchhaltung (Taschenbuchhalter) Online Banking: Autorisierung von Zahlungsaufträgen durch die Muttergesellschaft © Rödl & Partner 27.04.2015 26 13 28.04.2015 2.4 Tochtergesellschaft: Haftung einer OOO Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur mit der Höhe ihrer Anteile Gesellschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschafter Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem der Gesellschafter Haftungsschirm: Begrenzung auf russische Tochter © Rödl & Partner 27.04.2015 27 2.4 Tochtergesellschaft: Durchgriffshaftung auf die Muttergesellschaft Im Konkursfall der Tochter Verschulden erforderlich Tochter hat kein Vermögen Subsidiäre Haftung der Muttergesellschaft Bei bindenden Anweisungen an die Tochter oder mit der Zustimmung der Muttergesellschaft Solidarische Haftung Vermeidung der Haftung – Errichtung einer Zwischenholding Nachteil: Organisatorischer Aufwand und Kosten © Rödl & Partner 27.04.2015 28 14 28.04.2015 2.5 Arbeits- und Migrationsrecht Für ausländische Arbeitnehmer notwendig: „Quote“ Q t “ – für fü Arbeitgeber A b it b Arbeitserlaubnis – für Arbeitnehmer Ausnahme Arbeitserlaubnis: Montage, Chefmontage oder Wartung der Ausrüstung Arbeitsvisum – für Arbeitnehmer Sprachzertifikat– für Arbeitnehmer Erleichterungen für „Hochqualifizierte Fachkräfte“: Arbeitserlaubnis für 3 Jahre Keine Quotenregelung Kein Sprachzertifikat erforderlich © Rödl & Partner 27.04.2015 29 2.6 Steuerrechtliche Aspekte Aktuelle Rechtslage Moderate Steuersätze, aber kein Niedrigsteuerland (Regel-Steuersatz 20%, Steuerermäßigungen von 0% bis zu 15,5% und Sonderwirtschaftszonen) Sehr formalistisch Verschiedene Reformen in der Vergangenheit e besse te Rechtssicherheit, ec tss c e e t, ABER: Verbesserte immer noch große Regelungslücken bzw. Unklarheiten z.T. keine einheitliche Rechtsanwendung teilweise keine wirtschaftliche Betrachtungsweise © Rödl & Partner 27.04.2015 30 15 28.04.2015 2.6 Steuerrechtliche Aspekte: Steuerverfahren - Steuerarten / Zollabgaben (EUST) Natürliche Personen Unternehmen Transportsteuer (R) Einkommensteuer für natürliche Personen (F) Vermögensteuer für natürliche Personen (L) Umsatzsteuer (F) Steuer auf die Gewinnung von Bodenschätzen(F) Akzisen(F) Wassersteuer(F) Gewinnsteuer für Unternehmen (F) Vermögensteuer für Unternehmen (R) Steuer auf p g ((R)) Glücksspielgeschäfte Bodensteuer/Grundsteuer (L) Gebühr für die Nutzung natürlicher Ressourcen (F) Staatliche Gebühr Zölle/ Einfuhrumsatzsteuer (F) © Rödl & Partner 27.04.2015 F = föderal R = regional L = lokal 31 2.6 Steuerrechtliche Aspekte: Gewinnsteuer - Steuerzahler und Steuerpflicht Steuerzahler: russische Organisationen ausländische Organisationen, • die Tätigkeit in der RF durch eine Betriebsstätte ausüben • Einnahmen aus Quellen in der RF Beschränkte Steuerpflicht Unbeschränkte Steuerpflicht © Rödl & Partner 27.04.2015 32 16 28.04.2015 2.6 Steuerrechtliche Aspekte: Umsatzsteuer Steuerbarkeit von Lieferungen und Leistungen (Leistungsort) Ort der Lieferung in Russland (Art. 147 StGB) wenn Ware sich auf russischem bzw. anderem unter der Gerichtsbarkeit der RF stehenden Territorium befindet und weder entladen noch transportiert wird wenn sich die Ware zum Zeitpunkt des Beginns der Entladung oder des Transports auf russischem bzw. anderem unter der Gerichtsbarkeit der RF stehenden Territorium befindet und / oder Ort der Leistung in Russland (Art. 148 StGB) Grundsatz: Sitz des Leistenden Leistungsempfängerprinzip Spezielle Tatbestände (u.a. Belegenheits- und Tätigkeitsprinzip) © Rödl & Partner 27.04.2015 33 2.6 Steuerrechtliche Aspekte: Betriebsstätte - Steuerliche Registrierung Abgesonderte Geschäftseinheit (Обособленны подразделения) Filiale © Rödl & Partner Repräsentanz (nicht kommerziell) Repräsentanz (kommerziell) 27.04.2015 Betriebsstätte 34 17 28.04.2015 2.6 Steuerrechtliche Aspekte: Betriebsstätte - Nationales Recht Betriebsstätten sind in der RF beschränkt steuerpflichtig steuerrechtlich wie ein selbständiges Unternehmen behandelt Der Besteuerung unterliegt nur jener Teil des Gewinns, der einer in der RF ausgeübten Tätigkeit zuzurechnen ist • Gewinnsteuer (Punkt 2, Art. 247 StGB) Steuersatz auf den Gewinn beträgt 20 % © Rödl & Partner 27.04.2015 35 Agenda 01 Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland 1.1 Geschäftspartner 1.2 Bürokratie und Korruption 1.3 Währungsrisiken 1.4 Sanktionen 1.5 Protektionismus 1.6 Datenschutz 02 Rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung in Russland 2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht 2 2 Vertragsgestaltung beim Export 2.2 2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz 2.4 Tochtergesellschaften 2.5 Arbeits- und Migrationsrecht 2.6 Steuerrechtliche Aspekte 03 © Rödl & Partner Fazit 27.04.2015 36 18 28.04.2015 3. Fazit Tendenz: Der russische Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen fü Investitionen für I titi in i einzelnen i l Bereichen B i h verbessert b t (4 (4. T Teilil ZGB ZGB, G GmbH-Reform, bH R f Strafrechtsreform, Hochqualifizierte Spezialisten) Positiver Trend in Richtung Rationalisierung der Verwaltung Praxis: Wettbewerb unter den Regionen um ausländische Investitionen Bürokratie und Korruption – leider alles beim Alten… Die Schlüssel zum Erfolg Unternehmerischer Mut Gründliche Planung Nicht am falschen Ende sparen - professionelle Beratung Geduld! © Rödl & Partner 27.04.2015 37 Die Welt zu Gast … Programm und Anmeldung online unter www.roedl.de/forumgoingglobal » 26 Vorträge » 61 Referenten » 1 Paneldiskussion » Regionenmesse » Themenmesse » Keynote: Prof. Dr. Hans-Dieter Hermann Sportpsychologe der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft © Rödl & Partner 27.04.2015 38 19 28.04.2015 Wir und die Castellers de Barcelona Die Menschentürme sind wie wir: „Jeder Jeder Einzelne zählt zählt“ – im Miteinander und bei der Beratung unserer Mandanten. © Rödl & Partner 27.04.2015 39 Ihr Ansprechpartner Dr. Andreas Knaul, LL.M., d.i.a.p. (E.N.A.) Rechtsanwalt, Partner Niederlassungsleiter Russland und Kasachstan Rödl & Partner Business Center Le Fort Elektrosawodskaja ul. 27, Gebäude 2 107023 Moskau, Russland Telefon +7 (495) 933 -5120 Fax +7 (495) 933 -5121 [email protected] Rödl & Partner Linija 14, Gebäude 7 Wasiljewskij Ostrow 199034 St. Petersburg, Russland Telefon +7 (812) 320 66 93 Telefax +7 (812) 320 66 95 „Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. © Rödl & Partner 27.04.2015 40 20
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