02_Update zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Russland

28.04.2015
Weltweit engagiert
Update zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
in Russland
Dr. Andreas Knaul | IHK Nürnberg für Mittelfranken | 27. April 2015
© Rödl & Partner
27.04.2015
1
Agenda
01
Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland
1.1 Geschäftspartner
1.2 Bürokratie und Korruption
1.3 Währungsrisiken
1.4 Sanktionen
1.5 Protektionismus
1.6 Datenschutz
02
Rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung in
Russland
2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht
2 2 Vertragsgestaltung
2.2
V t
t lt
beim
b i Export
E
t
2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz
2.4 Tochtergesellschaften
2.5 Arbeits- und Migrationsrecht
2.6 Steuerrechtliche Aspekte
03
© Rödl & Partner
Fazit
27.04.2015
2
1
28.04.2015
Agenda
01
Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland
1.1 Geschäftspartner
1.2 Bürokratie und Korruption
1.3 Währungsrisiken
1.4 Sanktionen
1.5 Protektionismus
1.6 Datenschutz
02
Rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung in
Russland
2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht
2 2 Vertragsgestaltung beim Export
2.2
2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz
2.4 Tochtergesellschaften
2.5 Arbeits- und Migrationsrecht
2.6 Steuerrechtliche Aspekte
03
© Rödl & Partner
Fazit
27.04.2015
3
1. Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in
Russland
Geschäftspartner
Bürokratie und
Korruption
Herausforderungen in
Russland
Währungsrisiken
Sanktionen
Protektionismus
Datenschutz
© Rödl & Partner
27.04.2015
4
2
28.04.2015
1.1 Geschäftspartner
 Prüfung
g möglicher
g
Geschäftspartner
p
Geschäftspartner
Quellen
Wichtige Informationen
 Öffentlich zugängliche Quellen:
 Rechtsstatus des Partners (Registrierung,
Gesellschafter, Stammkapital)
 Vertretungsbefugnis
 Wertvolles Vermögen, Vorhandenseien
von erforderlichen Lizenzen, Patenten,
Zertifikaten
 Rechtsstreitigkeiten, Insolvenz





Register juristischer Personen (entspricht
Handelsregister, http://egrul.nalog.ru)
Register der Immobilienrechte
Lizenzregister
Register von Rospatent
Website der Wirtschaftsgerichte
(http://kad.arbitr.ru)
 Selbstregulierende Organisationen (SRO)
 Informationsagenturen
 Informationsanfrage beim russischen
Partner
© Rödl & Partner
27.04.2015
5
1.2 Bürokratie und Korruption
Bürokratie:
 Auf einen Geschäftsmann kommen in Russland
20 Beamte
Bürokratie und
K
Korruption
ti
 Mehr als 1,5 Millionen Beamte im heutigen
Russland – gegenüber 700.000
Staatsangestellten in der gesamten, ehemaligen
Sowjetunion
Richtiger Umgang:
Korruption:
 Eine derzeit noch fixe Säule der russischen
Wirtschafts- und Sozialstruktur
 2014: Russland auf Platz 136 (von 175) im
Korruptionsindex von „Transparency
International“ (Deutschland auf Platz 12)
 Frühzeitige Information und
Planung von Investitionsvorhaben;
genügend Zeit und Geld
einplanen
 Kenntnis des Rechtssystems
 Outsourcing
 Corporate-Compliance
© Rödl & Partner
27.04.2015
6
3
28.04.2015
1.3 Währungsrisiken:
Wechselkursdifferenzen in Steuerrecht und Buchführung
Allgemeine Auswirkungen:
Währungsrisiken
 EinkaufsEinkaufs und Verkaufspreise
 IC- Leistungsbeziehungen
 Finanzierung
 Kapitalerhaltung/ Unterkapitalisierung
 Auswirkungen auf die Bilanzierung und Ertragslage
 Teilweise unterschiedliche Behandlung in der handelsrechtlichen und steuerlichen
Buchführung bei Mutter- und Tochtergesellschaft
Maßnahmen zur Abdeckung von Währungsrisiken:
 Prüfung der Finanzierungsform
 Natural und Financial Hedging
 Sorgfältige Vertragsgestaltung (z.B. Maßnahmen bei Insolvenz des Geschäftspartners)
© Rödl & Partner
27.04.2015
7
1.4 Sanktionen:
Überblick der Sanktionen Russland/ Ukraine
US-Sanktionen:
 Listung
g natürlicher Personen und Unternehmen
 Genehmigungspflicht bestimmter Produktgruppen
(Ölindustrie analog zur EU)
 Kapitalmarktbeschränkungen
Sanktionen
Sanktionen Russlands:
 Listung natürlicher Personen
 Importverbote für Lebensmittel mit Ursprung in der EU, den USA, Kanada, Australien und
Norwegen
Sanktionen
S
kti
d
der EU:
EU
 Listung natürlicher Personen und Unternehmen
 Exportverbot (inkl. Technische Hilfe, Vermittlung, Finanzierung) bestimmter Produktgruppen
(nach Russland, auf die Krim bzw. Sewastopol)
 Genehmigungspflicht bestimmter Produktgruppen
 Kapitalmarktbeschränkungen
 Importverbot für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol
© Rödl & Partner
27.04.2015
8
4
28.04.2015
1.4 Sanktionen:
Überblick Sanktionen der EU
Finanzsanktionen:
„Den … aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen
dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur
Verfügung gestellt werden oder zugute kommen“, d.h. Verbot von z.B.
 Verkauf von Waren und Dienstleistungen
 Geldtransfers und Verwaltung von Vermögen
 Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen wie Bargeld, Zinsen, Kredite, etc.
© Rödl & Partner
27.04.2015
9
1.4 Sanktionen:
Überblick Sanktionen der EU
Wirtschaftssanktionen:
 Waffenembargo: Verbot der Lieferung/ Verkauf/ Ausfuhr/ etc. von Militärgüter (wie Waffen,
Herstellungsausrüstung, etc.)
 Dual-Use Güter: nur ein Verbot, wenn die Güter für militärische Zwecke oder für einen
militärischen Endnutzer in RU bestimmt sein könnten und bei Lieferung an bestimmte
gelistete Unternehmen wie JSC Kalashnikov; bei ziviler Nutzung – Genehmigungspflicht
 Bestimmte Güter der Ölindustrie: Genehmigungspflicht bei einer Lieferung/ Verkauf/ Ausfuhr/
etc.
 Sonstige Güter: Genehmigungspflicht bei Wissen über eine Verwendung im Zusammenhang
mit ABC-Waffen, Raketentechnologie oder einer militärischen Endverwendung
© Rödl & Partner
27.04.2015
10
5
28.04.2015
1.4 Sanktionen
Empfehlungen:
 „Sanktions-Compliance“
„Sanktions Compliance
 Prüfung von Geschäftspartnern
 Prüfung der Exportwaren auf Überschneidungen mit den sanktionierten Gütern (Stichwort
Dual-Use)
 Sorgfältige Vertragsgestaltung
© Rödl & Partner
27.04.2015
11
1.5 Protektionismus
 Regierungsverordnung Nr. 656 vom 14. Juli 2014 und
Nr. 84 vom 31. Januar 2015 verbieten den Kauf
bestimmter ausländischer Fahrzeuge und Techniken
für staatliche und kommunale Bedürfnisse.
Protektionismus
• Betroffen sind die dort aufgelisteten Straßenfahrzeuge, Kommunaltechniken,
Baumaschinen und Ausrüstungen zur Exploration von Rohstoffen (z.B. Traktoren,
Autobusse, Bagger, Container, Kräne usw.)
• Die Techniken werden in 3 Kategorien unterteilt, die unterschiedliche Anforderungen
stellen, um doch von der öffentlichen Hand gekauft werden zu dürfen.
• V
Verboten
b
wird
i d nicht
i h di
die ausländische
lä di h M
Marke
k an sich,
i h sondern
d
d
das P
Produkt,
d k d
das iim
Ausland produziert wird.
• Problematisch wird es bei Produkten, die in Russland hergestellt werden, aber einen
hohen Anteil an ausländischen Materialien oder Arbeitsschritten aufweisen.
© Rödl & Partner
27.04.2015
12
6
28.04.2015
1.5 Protektionismus
• Die Tatsache der Produktion in Russland reicht allein nicht aus. Es muss von der
russischen Industrie- und Handelskammer für die betroffene Ware das Zertifikat „CT1“ ausgestellt werden, um von der öffentlichen Hand gekauft werden zu dürfen.
• Dabei wird ein strenger Maßstab bei der Beurteilung angelegt. Deren komplexen
Anforderungen sind in dem 2. Abschnitt des Abkommens vom 20. November 2009
„Über die Regeln der Bestimmung des Herkunftslandes einer Ware in der
Zusammenarbeit der unabhängigen Staaten“ zu finden.
 Regierungsverordnung Nr. 102 vom 5. Februar 2015 verbietet den Kauf von bestimmten
ausländischen medizinischen Geräten und Erzeugnissen für staatliche und kommunale
Bedürfnisse.
 Im Gespräch ist momentan eine Erweiterung der Verbote auf den Kauf von ausländischer
IT-Ausrüstung für staatliche und kommunale Bedürfnisse.
© Rödl & Partner
27.04.2015
13
1.6 Speicherung persönlicher Daten
 Die ab 01.09.2015 in Kraft tretenden Änderungen im
Datenschutz
russischen Datenschutzgesetz
g
verpflichten
p
die
Operatoren der personenbezogenen Daten, bei der
Erfassung von personenbezogenen Daten russischer Staatsangehöriger alle Handlungen
nur auf Servern innerhalb der Russischen Föderation sicherzustellen.
 Unter „personenbezogenen Daten“ sind alle Informationen zu verstehen, die es gestatten,
eine natürliche Person genau zu identifizieren (z.B. Nachname, Vorname, Vatersname,
Geburtstag, Adresse, soziale, familiäre und finanzielle Lage, Bildungsgrad, Beruf, etc.).
 Als „Operatoren der personenbezogenen Daten“ sind sowohl russische Personen als
p
von ausländischen Personen zu verstehen.
auch Repräsentanzen/Filialen
 Nach dem Inkrafttreten der Änderungen sind die Sammlung, Speicherung, Veränderung
und andere im Gesetz genannten Handlungen mit den personenbezogenen Daten
außerhalb Russlands ausdrücklich verboten.
 Die Möglichkeit der Übertragung der personenbezogenen Daten, die ursprünglich in
Russland erfasst und gespeichert wurden, auf Server im Ausland wird mit den Vertretern
der zuständigen staatlichen Behörde (Roskomnadsor) derzeit aktiv diskutiert.
© Rödl & Partner
27.04.2015
14
7
28.04.2015
Agenda
01
Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland
1.1 Geschäftspartner
1.2 Bürokratie und Korruption
1.3 Währungsrisiken
1.4 Sanktionen
1.5 Protektionismus
1.6 Datenschutz
02
Rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung in
Russland
2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht
2 2 Vertragsgestaltung beim Export
2.2
2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz
2.4 Tochtergesellschaften
2.5 Arbeits- und Migrationsrecht
2.6 Steuerrechtliche Aspekte
03
Fazit
© Rödl & Partner
27.04.2015
15
2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht
 Reformen im Zivilrecht
 Ausgeprägte Regelungen zum Schutz des Geistigen Eigentums (Markenschutz, IP)
 Strenges Kartellrecht (M&A)
 U.U. Einschränkungen und Genehmigungsvorbehalte bei Erwerb von Grund und Boden
 Mitgliedschaften
Mit li d h ft iin Selbstregulierenden
S lb t
li
d O
Organisationen
i ti
(SRO) im
i B
Bau- und
dM
Montagesektor
t
kt
 Langwierige und bürokratische Genehmigungs- sowie Registrierungsprozesse
© Rödl & Partner
27.04.2015
16
8
28.04.2015
2.2 Vertragsgestaltung beim Export
Allgemeines Vertragsrecht





Grundsatz der Vertragsfreiheit
Haftung, Garantie
Produkthaftung, Verbraucherschutz
Formvorschriften
Genaue Beschreibung der Haftungs- und Rückabwicklungsbedingungen im Falle von
Nichterfüllung / Schlechterfüllung des Vertrages
Prüfung der Zeichnungsbefugnis des Vertreters des Vertragspartners

Stempel und Schriftform beachten
Gesetzliche Vertragsbesicherung in Russland





Sicherheit durch Bürgschaft / Bankgarantie
Hypothek, keine Grundschuld
Eigentumsvorbehalt
Pfandrecht (keine Sicherungsübereignung)
Vertragsstrafe, Forderungsabtretung
© Rödl & Partner
12.03.2015
27.04.2015
17
2.2 Vertragsgestaltung beim Export
 Organvorbehalte (25% Vermögen oder Insidergeschäfte)
 Rahmenverträge, essentialia negotii
 Gerichtsstand: Vollstreckung und Vollstreckbarkeit
 Ausweg: u.U. Schiedsgericht (nicht: russisches Arbitragegericht!)
 Rechtswahl: deutsches, russisches oder neutrales (Drittstaat) Recht
 Zwingendes Recht beachten, z.B. Verbraucherschutz, Zoll- und Steuerrecht
 Sprache
 IdR zweisprachige Verträge
© Rödl & Partner
12.03.2015
27.04.2015
18
9
28.04.2015
2.2 Vertragsgestaltung beim Export
Mögliche Vertragsarten:
 Handelsvertretervertrag (Art.
(Art 184 ZGB)
 Schriftformerfordernis
 Handelsvertreter und Prinzipal müssen Unternehmer sein
 Franchisevertrag (Art. 1027-1040 ZGB)
 Parteien können Unternehmen und registrierte Einzelunternehmer sein
 Schriftformerfordernis und Registrierung beim russischen Patentamt (Rospatent)
 Nichtbeachtung dieser Formerfordernisse ➔ Nichtigkeit
 Kommissionsvertrag (Art. 990-1004 ZGB)
 Der Kommissionär wird im Auftrag und auf Rechnung des Kommittenten
Kommittenten,
 Jedoch im eigenen Namen tätig
 Agenturvertrag (Art. 1005-1011 ZGB)
 Zwischen einem Auftrag und Kommission angesiedelt
© Rödl & Partner
27.04.2015
19
2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz
 Akkreditierte Repräsentanz
 abgesonderter
g
Teil des Stammhauses
 Hilfs- und Unterstützungstätigkeit
 ggf. beschränkte Steuer- und Abgabenpflicht
 Akkreditierte Filiale
 abgesonderter Teil des Stammhauses
 unbeschränkte unternehmerische Tätigkeit
 unbeschränkte Steuer- und Abgabenpflicht
 Eigene Tochtergesellschaft
 selbständige Rechtseinheit
 unbeschränkte unternehmerische Tätigkeit
 unbeschränkte Steuer- und Abgabenpflicht
© Rödl & Partner
27.04.2015
20
10
28.04.2015
2.4 Tochtergesellschaft:
Welche Formen gibt es?
Personengesellschaften
Volle Gesellschaft (PT) und
Gesellschaft auf Vertrauen (KT)
 persönliche Haftung der Gesellschafter
 der österr. OG/ deutschen OHG ähnlich
OOO entspricht der deutschen GmbH
Gesellschaftsformen in
Russland
Kapitalgesellschaften
Aktiengesellschaft (AO)
 öffentliche Aktiengesellschaft (ПAO)
 nichtöffentliche Aktiengesellschaft (АО)
wertpapierrechtliche Formerfordernisse
zu beachten
Wirtschaftspartnerschaft
© Rödl & Partner
27.04.2015
21
2.4 Tochtergesellschaft:
Gründung einer OOO
Allgemeines:
 OOO = „Obschtschestvo s Ogranitschennoj Otvetstvennostju“
 In Russland ca. 3.000.000 OOOs, 75 % aller juristischen Personen
 Aber auch viele „Eintagsfliegen“
 Selbständige Rechtseinheit
 Beschränkte Haftung der Gesellschafter
© Rödl & Partner
27.04.2015
22
11
28.04.2015
2.4 Tochtergesellschaft:
Gründung einer OOO
Enkelverbot
 Enkelverbot: Gründung durch den einzigen Gesellschafter
 Der einzige Gesellschafter hat wiederum einen einzigen Gesellschafter.
 Das ist verboten!
© Rödl & Partner
27.04.2015
23
2.4 Tochtergesellschaft:
Gründung einer OOO
Rechtliche Fakten
 Gründung der OOO durch eine oder mehrere –
natürliche oder juristische – Personen möglich
 Nicht mehr als 50 Gesellschafter – sonst Umwandlung
in eine AO erforderlich
 Alleiniges Gründungsdokument der OOO ist die Satzung
 Gesetzliches Mindestkapital: 10
10.000
000 Rubel (ca
(ca. 130 Euro)
 Sacheinlage möglich – Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen
© Rödl & Partner
27.04.2015
24
12
28.04.2015
2.4 Tochtergesellschaft:
Organstruktur einer OOO
Gesellschafterversammlung
 oberstes Leitungsorgan
 die Sitzung findet mindestens einmal jährlich statt
Aufsichtsrat
Exekutivorgane
(nicht obligatorisch)
Einzelexekutivorgan
Generaldirektor / (-en)
© Rödl & Partner
Oder mehrere
Einzelexekutivorgane
• einzel- oder
gesamtvertretungsbefugt
und Vorstand
(nicht) obligatorisch
27.04.2015
25
2.4 Tochtergesellschaft:
Generaldirektor
Beschränkung der Machtstellung des Generaldirektors
 Generaldirektor ist einzelvertretungsbefugt
 Mehrere Generaldirektoren (das Vier-Augen-Prinzip)
sind einzel –oder zusammenvertretungsberechtigt
 Interne Entscheidungsabläufe können reguliert werden
(Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat)
 Errichtung eines Aufsichtsrates
 Übertragung von Kompetenzen
 Z.B. diverse Großgeschäfte wie Verfügungen über Immobilien der Gesellschaft
 Faktische Kontrolle:
 Diverse Bereiche ausgliedern – z.B. die Buchhaltung (Taschenbuchhalter)
 Online Banking: Autorisierung von Zahlungsaufträgen durch die Muttergesellschaft
© Rödl & Partner
27.04.2015
26
13
28.04.2015
2.4 Tochtergesellschaft:
Haftung einer OOO
 Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur
mit der Höhe ihrer Anteile
 Gesellschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschafter
 Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem der Gesellschafter
 Haftungsschirm: Begrenzung auf russische Tochter
© Rödl & Partner
27.04.2015
27
2.4 Tochtergesellschaft:
Durchgriffshaftung auf die Muttergesellschaft
 Im Konkursfall der Tochter
 Verschulden erforderlich
 Tochter hat kein Vermögen
 Subsidiäre Haftung der Muttergesellschaft
 Bei bindenden Anweisungen an die Tochter oder mit der Zustimmung der
Muttergesellschaft
 Solidarische Haftung
 Vermeidung der Haftung – Errichtung einer Zwischenholding
 Nachteil: Organisatorischer Aufwand und Kosten
© Rödl & Partner
27.04.2015
28
14
28.04.2015
2.5 Arbeits- und Migrationsrecht
Für ausländische Arbeitnehmer notwendig:
 „Quote“
Q t “ – für
fü Arbeitgeber
A b it b
 Arbeitserlaubnis – für Arbeitnehmer
 Ausnahme Arbeitserlaubnis: Montage, Chefmontage oder Wartung der Ausrüstung
 Arbeitsvisum – für Arbeitnehmer
 Sprachzertifikat– für Arbeitnehmer
 Erleichterungen für „Hochqualifizierte Fachkräfte“:
 Arbeitserlaubnis für 3 Jahre
 Keine Quotenregelung
 Kein Sprachzertifikat erforderlich
© Rödl & Partner
27.04.2015
29
2.6 Steuerrechtliche Aspekte
Aktuelle Rechtslage
 Moderate Steuersätze, aber kein Niedrigsteuerland (Regel-Steuersatz 20%,
Steuerermäßigungen von 0% bis zu 15,5% und Sonderwirtschaftszonen)
 Sehr formalistisch
 Verschiedene Reformen in der Vergangenheit
e besse te Rechtssicherheit,
ec tss c e e t, ABER:
 Verbesserte
 immer noch große Regelungslücken bzw. Unklarheiten
 z.T. keine einheitliche Rechtsanwendung
 teilweise keine wirtschaftliche Betrachtungsweise
© Rödl & Partner
27.04.2015
30
15
28.04.2015
2.6 Steuerrechtliche Aspekte:
Steuerverfahren - Steuerarten / Zollabgaben (EUST)
Natürliche Personen
Unternehmen
 Transportsteuer (R)
 Einkommensteuer für
natürliche Personen (F)
 Vermögensteuer für natürliche
Personen (L)
 Umsatzsteuer (F)
 Steuer auf die Gewinnung von
Bodenschätzen(F)
 Akzisen(F)
 Wassersteuer(F)
 Gewinnsteuer für
Unternehmen (F)
 Vermögensteuer für
Unternehmen (R)
 Steuer auf
p g
((R))
Glücksspielgeschäfte
 Bodensteuer/Grundsteuer (L)
 Gebühr für die Nutzung
natürlicher Ressourcen (F)
 Staatliche Gebühr
 Zölle/ Einfuhrumsatzsteuer (F)
© Rödl & Partner
27.04.2015
F = föderal
R = regional
L = lokal
31
2.6 Steuerrechtliche Aspekte:
Gewinnsteuer - Steuerzahler und Steuerpflicht
 Steuerzahler:
 russische Organisationen
 ausländische Organisationen,
• die Tätigkeit in der RF durch eine Betriebsstätte ausüben
• Einnahmen aus Quellen in der RF
 Beschränkte Steuerpflicht
 Unbeschränkte Steuerpflicht
© Rödl & Partner
27.04.2015
32
16
28.04.2015
2.6 Steuerrechtliche Aspekte:
Umsatzsteuer
Steuerbarkeit von Lieferungen und Leistungen (Leistungsort)
Ort der Lieferung in Russland (Art. 147 StGB)

wenn Ware sich auf russischem bzw. anderem unter der Gerichtsbarkeit der RF stehenden
Territorium befindet und weder entladen noch transportiert wird

wenn sich die Ware zum Zeitpunkt des Beginns der Entladung oder des Transports
auf russischem bzw. anderem unter der Gerichtsbarkeit der RF stehenden Territorium
befindet
und / oder
Ort der Leistung in Russland (Art. 148 StGB)

Grundsatz: Sitz des Leistenden

Leistungsempfängerprinzip

Spezielle Tatbestände (u.a. Belegenheits- und Tätigkeitsprinzip)
© Rödl & Partner
27.04.2015
33
2.6 Steuerrechtliche Aspekte:
Betriebsstätte - Steuerliche Registrierung
Abgesonderte Geschäftseinheit
(Обособленны подразделения)
Filiale
© Rödl & Partner
Repräsentanz
(nicht kommerziell)
Repräsentanz
(kommerziell)
27.04.2015
Betriebsstätte
34
17
28.04.2015
2.6 Steuerrechtliche Aspekte:
Betriebsstätte - Nationales Recht
 Betriebsstätten sind in der RF beschränkt steuerpflichtig
 steuerrechtlich wie ein selbständiges Unternehmen behandelt
 Der Besteuerung unterliegt nur jener Teil des Gewinns, der einer
in der RF ausgeübten Tätigkeit zuzurechnen ist
• Gewinnsteuer (Punkt 2, Art. 247 StGB)
 Steuersatz auf den Gewinn beträgt 20 %
© Rödl & Partner
27.04.2015
35
Agenda
01
Herausforderungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland
1.1 Geschäftspartner
1.2 Bürokratie und Korruption
1.3 Währungsrisiken
1.4 Sanktionen
1.5 Protektionismus
1.6 Datenschutz
02
Rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung in
Russland
2.1 Zivil- und Genehmigungsrecht
2 2 Vertragsgestaltung beim Export
2.2
2.3 Rechtsformen – Formen der Präsenz
2.4 Tochtergesellschaften
2.5 Arbeits- und Migrationsrecht
2.6 Steuerrechtliche Aspekte
03
© Rödl & Partner
Fazit
27.04.2015
36
18
28.04.2015
3. Fazit
 Tendenz:
 Der russische Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen
fü Investitionen
für
I
titi
in
i einzelnen
i
l
Bereichen
B i h verbessert
b
t (4
(4. T
Teilil ZGB
ZGB, G
GmbH-Reform,
bH R f
Strafrechtsreform, Hochqualifizierte Spezialisten)
 Positiver Trend in Richtung Rationalisierung der Verwaltung
 Praxis:
 Wettbewerb unter den Regionen um ausländische Investitionen
 Bürokratie und Korruption – leider alles beim Alten…
 Die Schlüssel zum Erfolg
 Unternehmerischer Mut
 Gründliche Planung
 Nicht am falschen Ende sparen - professionelle Beratung
 Geduld!
© Rödl & Partner
27.04.2015
37
Die Welt zu Gast …
Programm und Anmeldung
online unter
www.roedl.de/forumgoingglobal
» 26 Vorträge » 61 Referenten » 1 Paneldiskussion » Regionenmesse » Themenmesse
» Keynote: Prof. Dr. Hans-Dieter Hermann
Sportpsychologe der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft
© Rödl & Partner
27.04.2015
38
19
28.04.2015
Wir und die Castellers de Barcelona
Die Menschentürme sind wie
wir: „Jeder
Jeder Einzelne zählt
zählt“ – im
Miteinander und bei der
Beratung unserer Mandanten.
© Rödl & Partner
27.04.2015
39
Ihr Ansprechpartner
Dr. Andreas Knaul, LL.M., d.i.a.p. (E.N.A.)
Rechtsanwalt, Partner
Niederlassungsleiter Russland und Kasachstan
Rödl & Partner
Business Center Le Fort
Elektrosawodskaja ul. 27, Gebäude 2
107023 Moskau, Russland
Telefon
+7 (495) 933 -5120
Fax
+7 (495) 933 -5121
[email protected]
Rödl & Partner
Linija 14, Gebäude 7
Wasiljewskij Ostrow
199034 St. Petersburg, Russland
Telefon
+7 (812) 320 66 93
Telefax
+7 (812) 320 66 95
„Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns.
Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von
Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu
dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller
Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine
Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der
Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe.
© Rödl & Partner
27.04.2015
40
20