abgrenzung der massnahmen vom schulischen unterricht

ABGRENZUNG DER MASSNAHMEN VOM
SCHULISCHEN UNTERRICHT >>
Information und Fragenkatalog
Stand: 15. März 2016
Unter dem Link http://bkj.nu/unterricht finden Sie die aktuelle Definition vom
BMBF zur Abgrenzung förderfähiger lokaler Maßnahmen vom schulischen
Unterricht.
Alle Punkte dieser Abgrenzung müssen in den einzelnen Projekten und
einzelnen Projektmodulen erfüllt sein, damit eine Bewilligung oder
Verlängerung möglich ist.
Auch in der angehängten Kooperationsvereinbarung ist diese Definition Bestandteil.
Zur Verdeutlichung möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben.
Projekte der kulturellen Bildung als außerunterrichtliche lokale Maßnahmen im Förderprogramm
„Kultur macht stark“ finden nach/außerhalb der Kernunterrichtszeit bzw. nach/außerhalb Zeiten
schulischer Verpflichtungen, d. h. nach Schulschluss, an den Wochenenden oder in den Ferien statt.
Ausnahmen können einmalige und kurzzeitige Schnupperangebote zum Kennenlernen der
Angebote bilden, wenn sie bestimmte Bedigungen und unsere Modulvorgaben (z. B.
Einstiegsangebote) erfüllen. Die Genehmigung erfolgt durch die BKJ unter Auflagen.
Angebote im Rahmen des offenen Ganztagsschulbetriebs sind nur am Nachmittag und nur zu Zeiten
möglich, in denen es Arbeitsgemeinschaften oder freie Betreuungsangebote gibt, die nicht
verpflichtend sind.
In den Zeiten des (teil-)gebundenen Ganztags sind keine Angebote möglich. Einzelfälle außerhalb
dieser verpflichtenden Zeiträume, z. B. in Pausen oder Freistunden, bedürfen der besonderen
Prüfung und Genehmigung.
Grundsätzlich gilt dabei: Die Schülerinnen und Schüler (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) können
sich frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden. Daraus folgt: Die
Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Wahl zwischen dem Kultur-macht-stark-Angebot und Freizeit
oder einer frei gestalteten Pause besteht. Die Freiwilligkeit ist nicht gegeben, wenn sich die
Schüler/-innnen z. B. im Rahmen von Wahlpflichtkursen zwischen verschiedenen Kursen
entscheiden müssen.
Angebote, die als Kurs, Wochen- oder Ganztagsprojekte konzipiert sind und während der
Unterrichtszeit oder Zeiten schulischer Verpflichtungen stattfinden sollen, können demnach nicht
gefördert werden. Auch Angebote, die den Schulunterricht ersetzen, sind nicht förderfähig.
Was ist zu tun?
Bitte beantworten Sie die – für die Schulform zutreffenden – Fragen und hinterlegen Sie die Antworten unter
dem jeweiligen Link in unserer Datenbank (siehe Fragebogen unten).
Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail und telefonisch zur Verfügung: (030) 48 48 60-34.
Im Anschluss an Ihre Eingaben erfolgt eine Prüfung und Klärung unsererseits. Wenn diese abgeschlossen ist,
bitten wir Sie um Einreichung eines unterschriebenen Originals der gemachen Angaben.
Sollten Sie die Durchführung von Schnupperangeboten (Einstiegsmodul) planen, welche unterrichtliche oder
schulische Pflichtzeiten berühren, bitte stellen Sie hierzu schriftlich einen kurzen Antrag mit näheren
Erläuterungen. Sie erhalten dann nähere Informationen, welche Voraussetzungen/Auflagen zu erfüllen sind.
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1. Fragen für die Zusammenarbeit mit Halbtagsschulen
Sollten Sie mit Halbtagsschulen zusammenarbeiten, denen ein Hort angegliedert ist, dann beantworten Sie
bitte die Fragen für den offenen Ganztag.
Bitte beantworten Sie folgende Fragen unter https://bkj.nu/halbtagsschulen.
Wann finden die einzelnen Module konkret statt (Wochentage und Uhrzeiten) und was findet
parallel dazu statt (z. B. Arbeitsgemeinschaften, Freizeit/keine schulischen Angebote)?
Werden in irgendeiner Form Unterrichtszeiten oder andere schulische Angebote, wie z. B.
Projektwochen, Wandertage etc, berührt?
Wer (welche Person/-en bei welchem/-n Bündnispartner/-n) verantwortet die Organisation?
Wie ist die Aufsichtspflicht geregelt, wer übernimmt die Aufsichtspflicht?
Wann und wie werden die Eltern informiert und in welcher Form liegt deren Einverständnis vor?
Sind Lehrer/-innen eingebunden und wenn ja, in welcher Rolle?
Bitte bestätigen Sie, dass folgene Aufgaben beim außerschulischen Partner liegen:
Antragstellung / Projektverwaltung
Koordination Personal/Honorarkräfte/Ehrenamtliche
Festlegung von Inhalten/Zielen/Ablauf/Methoden.
Bitte bestätigen Sie zudem, dass keine Benotung stattfindet bzw. das Angebot nicht Eingang in die Benotung
findet.
2. Fragen für die Zusammenarbeit mit offenen Ganztagsschulen (inkl. Hort)
Bitte beantworten Sie nachfolgende Fragen unter https://bkj.nu/offeneganztagsschulen.
Bitte beachten Sie besonders die obige Information zur notwendigen Freiwilligkeit der Teilnahme und zu den
zeitlichen Rahmenbedingungen.
Wann finden die einzelnen Module konkret statt (Wochentage und Uhrzeiten) und was findet
parallel dazu statt (z. B. Pause, offene Angebote, Betreuung, Arbeitsgemeinschaften, Freizeit/keine
schulischen bzw. Ganztagsangebote)?
Wie ist der Ganztag organisiert und in welchem Bereich des Ganztags ist das Projekt verortet, sofern
es innerhalb der Ganztagszeiten verankert ist?
Werden in irgendeiner Form Unterrichtszeiten oder andere schulische Angebotszeiten, wie z. B.
nachmittägliche Arbeitsgemeinschaften, Beteuungszeiten, offene Angebote/freie Lernzeiten,
Projektwochen, Wandertage etc., berührt?
Wie grenzt sich das Projekt vom regulären Ganztagsprogramm ab? Wie ist die Zusätzlichkeit
sichergestellt?
Wie wird die Freiwilligkeit sichergestellt und welche Alternative haben die Kinder/Jugendlichen,
wenn sie nicht am Projekt teilnehmen wollen?
Wie setzt sich die Teilnehmendengruppe zusammen (aus welchen Schüler/-innen)?
Wer (welche Person/-en bei welchem/-n Bündnispartner/-n) verantwortet die Organisation?
Wie ist die Aufsichtspflicht geregelt, wer übernimmt die Aufsichtspflicht?
Wann und wie werden die Eltern informiert und in welcher Form liegt deren Einverständnis vor?
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Sind Lehrer/-innen bzw. Erzieher/-innen eingebunden und wenn ja, in welcher Rolle?
Es braucht zudem die Bestätigung, dass folgende Aufgaben beim außerschulischen Partner liegen:
Antragstellung / Projektverwaltung
Koordination Personal/Honorarkräfte/Ehrenamtliche
Festlegung von Inhalten/Zielen/Ablauf/Methoden.
Bitte bestätigen Sie zudem, dass keine Benotung stattfindet bzw. das Angebot nicht Eingang in die Benotung
findet.
3. Fragen für die Zusammenarbeit mit (teil-)gebundenen Ganztagsschulen
Bitte beantworten Sie nachfolgende Fragen unter https://bkj.nu/teilgebundeneganztagsschulen.
Bitte beachten Sie, dass alle Module außerhalb der Zeiten des (teil-)gebundenen Ganztags stattfinden
müssen, um die Freiwilligkeit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Ausnahmen können nur
Schnupperangebote und Pausenzeiten bilden, was bei der BKJ zu beantragen und zu klären ist.
Wann endet der (teil-)gebundene Ganztag und wann sollen die Module konkret stattfinden
(Wochentage und Uhrzeiten)?
Wie ist der Ganztag organisiert und wie ist sichergestellt, dass das Projekt nicht innerhalb der
verpflichtenden Ganztagszeiten verankert ist?
Werden in irgendeiner Form Unterrichtszeiten oder andere schulische Angebotszeiten, wie z. B.
nachmittägliche Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen, Wandertage etc, berührt?
Wie grenzt sich das Projekt vom regulären Ganztagsprogramm ab? Wie ist die Zusätzlichkeit
sichergestellt?
Wie wird die Freiwilligkeit sichergestellt und welche Alternative haben die Kinder/Jugendlichen,
wenn sie nicht am Projekt teilnehmen wollen?
Wie setzt sich die Teilnehmendengruppe zusammen (aus welchen Schüler/-innen)?
Wer (welche Person/-en bei welchem/-n Bündnispartner/-n) verantwortet die Organisation?
Wie ist die Aufsichtspflicht geregelt, wer übernimmt die Aufsichtspflicht?
Wann und wie werden die Eltern informiert und in welcher Form liegt deren Einverständnis vor?
Sind Lehrer/-innen bzw. Erzieher/-innen eingebunden und wenn ja, in welcher Rolle?
Es braucht zudem die Bestätigung, dass beim außerschulischen Partner liegen
Antragstellung / Projektverwaltung
Koordination Personal/Honorarkräfte/Ehrenamtliche
Festlegung von Inhalten/Zielen/Ablauf/Methoden.
Bitte bestätigen Sie zudem, dass keine Benotung stattfindet bzw. das Angebot nicht Eingang in die Benotung
findet.
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