ABGRENZUNG DER MASSNAHMEN VOM SCHULISCHEN UNTERRICHT >> Information und Fragenkatalog Stand: 15. März 2016 Unter dem Link http://bkj.nu/unterricht finden Sie die aktuelle Definition vom BMBF zur Abgrenzung förderfähiger lokaler Maßnahmen vom schulischen Unterricht. Alle Punkte dieser Abgrenzung müssen in den einzelnen Projekten und einzelnen Projektmodulen erfüllt sein, damit eine Bewilligung oder Verlängerung möglich ist. Auch in der angehängten Kooperationsvereinbarung ist diese Definition Bestandteil. Zur Verdeutlichung möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben. Projekte der kulturellen Bildung als außerunterrichtliche lokale Maßnahmen im Förderprogramm „Kultur macht stark“ finden nach/außerhalb der Kernunterrichtszeit bzw. nach/außerhalb Zeiten schulischer Verpflichtungen, d. h. nach Schulschluss, an den Wochenenden oder in den Ferien statt. Ausnahmen können einmalige und kurzzeitige Schnupperangebote zum Kennenlernen der Angebote bilden, wenn sie bestimmte Bedigungen und unsere Modulvorgaben (z. B. Einstiegsangebote) erfüllen. Die Genehmigung erfolgt durch die BKJ unter Auflagen. Angebote im Rahmen des offenen Ganztagsschulbetriebs sind nur am Nachmittag und nur zu Zeiten möglich, in denen es Arbeitsgemeinschaften oder freie Betreuungsangebote gibt, die nicht verpflichtend sind. In den Zeiten des (teil-)gebundenen Ganztags sind keine Angebote möglich. Einzelfälle außerhalb dieser verpflichtenden Zeiträume, z. B. in Pausen oder Freistunden, bedürfen der besonderen Prüfung und Genehmigung. Grundsätzlich gilt dabei: Die Schülerinnen und Schüler (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) können sich frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden. Daraus folgt: Die Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Wahl zwischen dem Kultur-macht-stark-Angebot und Freizeit oder einer frei gestalteten Pause besteht. Die Freiwilligkeit ist nicht gegeben, wenn sich die Schüler/-innnen z. B. im Rahmen von Wahlpflichtkursen zwischen verschiedenen Kursen entscheiden müssen. Angebote, die als Kurs, Wochen- oder Ganztagsprojekte konzipiert sind und während der Unterrichtszeit oder Zeiten schulischer Verpflichtungen stattfinden sollen, können demnach nicht gefördert werden. Auch Angebote, die den Schulunterricht ersetzen, sind nicht förderfähig. Was ist zu tun? Bitte beantworten Sie die – für die Schulform zutreffenden – Fragen und hinterlegen Sie die Antworten unter dem jeweiligen Link in unserer Datenbank (siehe Fragebogen unten). Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail und telefonisch zur Verfügung: (030) 48 48 60-34. Im Anschluss an Ihre Eingaben erfolgt eine Prüfung und Klärung unsererseits. Wenn diese abgeschlossen ist, bitten wir Sie um Einreichung eines unterschriebenen Originals der gemachen Angaben. Sollten Sie die Durchführung von Schnupperangeboten (Einstiegsmodul) planen, welche unterrichtliche oder schulische Pflichtzeiten berühren, bitte stellen Sie hierzu schriftlich einen kurzen Antrag mit näheren Erläuterungen. Sie erhalten dann nähere Informationen, welche Voraussetzungen/Auflagen zu erfüllen sind. Seite 1 1. Fragen für die Zusammenarbeit mit Halbtagsschulen Sollten Sie mit Halbtagsschulen zusammenarbeiten, denen ein Hort angegliedert ist, dann beantworten Sie bitte die Fragen für den offenen Ganztag. Bitte beantworten Sie folgende Fragen unter https://bkj.nu/halbtagsschulen. Wann finden die einzelnen Module konkret statt (Wochentage und Uhrzeiten) und was findet parallel dazu statt (z. B. Arbeitsgemeinschaften, Freizeit/keine schulischen Angebote)? Werden in irgendeiner Form Unterrichtszeiten oder andere schulische Angebote, wie z. B. Projektwochen, Wandertage etc, berührt? Wer (welche Person/-en bei welchem/-n Bündnispartner/-n) verantwortet die Organisation? Wie ist die Aufsichtspflicht geregelt, wer übernimmt die Aufsichtspflicht? Wann und wie werden die Eltern informiert und in welcher Form liegt deren Einverständnis vor? Sind Lehrer/-innen eingebunden und wenn ja, in welcher Rolle? Bitte bestätigen Sie, dass folgene Aufgaben beim außerschulischen Partner liegen: Antragstellung / Projektverwaltung Koordination Personal/Honorarkräfte/Ehrenamtliche Festlegung von Inhalten/Zielen/Ablauf/Methoden. Bitte bestätigen Sie zudem, dass keine Benotung stattfindet bzw. das Angebot nicht Eingang in die Benotung findet. 2. Fragen für die Zusammenarbeit mit offenen Ganztagsschulen (inkl. Hort) Bitte beantworten Sie nachfolgende Fragen unter https://bkj.nu/offeneganztagsschulen. Bitte beachten Sie besonders die obige Information zur notwendigen Freiwilligkeit der Teilnahme und zu den zeitlichen Rahmenbedingungen. Wann finden die einzelnen Module konkret statt (Wochentage und Uhrzeiten) und was findet parallel dazu statt (z. B. Pause, offene Angebote, Betreuung, Arbeitsgemeinschaften, Freizeit/keine schulischen bzw. Ganztagsangebote)? Wie ist der Ganztag organisiert und in welchem Bereich des Ganztags ist das Projekt verortet, sofern es innerhalb der Ganztagszeiten verankert ist? Werden in irgendeiner Form Unterrichtszeiten oder andere schulische Angebotszeiten, wie z. B. nachmittägliche Arbeitsgemeinschaften, Beteuungszeiten, offene Angebote/freie Lernzeiten, Projektwochen, Wandertage etc., berührt? Wie grenzt sich das Projekt vom regulären Ganztagsprogramm ab? Wie ist die Zusätzlichkeit sichergestellt? Wie wird die Freiwilligkeit sichergestellt und welche Alternative haben die Kinder/Jugendlichen, wenn sie nicht am Projekt teilnehmen wollen? Wie setzt sich die Teilnehmendengruppe zusammen (aus welchen Schüler/-innen)? Wer (welche Person/-en bei welchem/-n Bündnispartner/-n) verantwortet die Organisation? Wie ist die Aufsichtspflicht geregelt, wer übernimmt die Aufsichtspflicht? Wann und wie werden die Eltern informiert und in welcher Form liegt deren Einverständnis vor? Seite 2 Sind Lehrer/-innen bzw. Erzieher/-innen eingebunden und wenn ja, in welcher Rolle? Es braucht zudem die Bestätigung, dass folgende Aufgaben beim außerschulischen Partner liegen: Antragstellung / Projektverwaltung Koordination Personal/Honorarkräfte/Ehrenamtliche Festlegung von Inhalten/Zielen/Ablauf/Methoden. Bitte bestätigen Sie zudem, dass keine Benotung stattfindet bzw. das Angebot nicht Eingang in die Benotung findet. 3. Fragen für die Zusammenarbeit mit (teil-)gebundenen Ganztagsschulen Bitte beantworten Sie nachfolgende Fragen unter https://bkj.nu/teilgebundeneganztagsschulen. Bitte beachten Sie, dass alle Module außerhalb der Zeiten des (teil-)gebundenen Ganztags stattfinden müssen, um die Freiwilligkeit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Ausnahmen können nur Schnupperangebote und Pausenzeiten bilden, was bei der BKJ zu beantragen und zu klären ist. Wann endet der (teil-)gebundene Ganztag und wann sollen die Module konkret stattfinden (Wochentage und Uhrzeiten)? Wie ist der Ganztag organisiert und wie ist sichergestellt, dass das Projekt nicht innerhalb der verpflichtenden Ganztagszeiten verankert ist? Werden in irgendeiner Form Unterrichtszeiten oder andere schulische Angebotszeiten, wie z. B. nachmittägliche Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen, Wandertage etc, berührt? Wie grenzt sich das Projekt vom regulären Ganztagsprogramm ab? Wie ist die Zusätzlichkeit sichergestellt? Wie wird die Freiwilligkeit sichergestellt und welche Alternative haben die Kinder/Jugendlichen, wenn sie nicht am Projekt teilnehmen wollen? Wie setzt sich die Teilnehmendengruppe zusammen (aus welchen Schüler/-innen)? Wer (welche Person/-en bei welchem/-n Bündnispartner/-n) verantwortet die Organisation? Wie ist die Aufsichtspflicht geregelt, wer übernimmt die Aufsichtspflicht? Wann und wie werden die Eltern informiert und in welcher Form liegt deren Einverständnis vor? Sind Lehrer/-innen bzw. Erzieher/-innen eingebunden und wenn ja, in welcher Rolle? Es braucht zudem die Bestätigung, dass beim außerschulischen Partner liegen Antragstellung / Projektverwaltung Koordination Personal/Honorarkräfte/Ehrenamtliche Festlegung von Inhalten/Zielen/Ablauf/Methoden. Bitte bestätigen Sie zudem, dass keine Benotung stattfindet bzw. das Angebot nicht Eingang in die Benotung findet. Seite 3
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