Gemeinsamer Unterricht - SCHULAMT

Staatliches Schulamt Backnang: Stand 08/2015
Gemeinsamer
Unterricht
Eckpunkte zur Umsetzung der Inklusion und
kooperativer Organisationsformen (Außenklassen)
Stand: 23.09.2015
Claudia Dippon, Thomas Biber
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Staatliches Schulamt Backnang
Gemeinsamer Unterricht
Eckpunkte zur Umsetzung der Inklusion und Kooperativer Organisationsformen (Außenklassen)
- vorläufig im Hinblick auf die noch folgenden Ausführungsbestimmungen (§84a SchG)
Inklusive Bildungsangebote
Zuständigkeit
Kooperative Organisationsformen (Außenklassen)
Die Einlösung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemäß den Ausführungen im Sonderpädagogischen Gutachten und dem
Feststellungsbescheid des Staatlichen Schulamtes
(SSA) erfolgt in gemeinsamer Verantwortung von
allgemeiner Schule und Sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ).
Das Schulverhältnis besteht an der allgemeinen
Schule:
Der Schüler zählt statistisch bei allg. Schule.
Der Schüler zählt zum Klassenteiler.
Die Einlösung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemäß den Ausführungen
im Sonderpädagogischen Gutachten und dem Feststellungsbescheid des Staatlichen Schulamtes erfolgt
in Verantwortung des Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentrums (SBBZ).
Schülerbeförderung
z.B. mit einem Schülerfahrzeug
Ein Elternantrag ist erforderlich.
Die Schülerbeförderung wird im Einzelfall durch die
allgemeine Schule (Päd. Stellungnahme an SSA) in
Kooperation mit dem Schulträger und dem Landratsamt organisiert.
Wird durch die Kooperationsvereinbarung geregelt.
Sachkosten
Die Schulträger der öffentlichen allgemeinen Schulen erhalten für jeden inklusiven Schüler einen pauschalen Betrag.
Die Sachkosten erhält der Schulträger des SBBZ.
Schülerstatus/
Statistik
Das Schulverhältnis besteht am SBBZ:
Der Schüler zählt statistisch im SBBZ und zählt nicht
ist für den Klassenteiler an der allgemeinen Schule.
Ressourcen/
Personal
Gruppenbezogene Angebote ermöglichen die Bündelung von sonderpädagogischen Ressourcen. Das
SSA legt in Rücksprache mit dem SBBZ den Ressourcenrahmen fest. Das jeweilige Deputat wird
komplett in der Stundentafel der allg. Schule eingesetzt.
Die Außenklasse wird von einer Lehrkraft des SBBZ
geführt.
Die Deputatsverteilung der Lehrkräfte liegt in Verantwortung der Schulleitung des SBBZ.
Stundenplan
Der Einsatz der Doppelbesetzung erfolgt unter pädagogischen Gesichtspunkten.
Eine Abstimmung der Stundenpläne von allgemeiner
Schule und SBBZ im Hinblick auf Lehrereinsatz ist
erforderlich.
Wird durch die Kooperationsvereinbarung geregelt.
Konferenzen/ schulische Veranstaltungen
Die Teilnahme Lehrkraft des SBBZ erfolgt in Absprache mit den Schulleitungen.
Wird durch die Kooperationsvereinbarung geregelt.
Pflegerische Kräfte
(bei geistiger Behinderung/ Körperbehinderung/ somatischer
Erkrankung)
Schülerakte
Vor Einrichtung des inklusiven Bildungsangebotes
wird dies mit dem Schulträger, der Krankenkasse
und der Eingliederungshilfe verhandelt und geklärt.
Betreuende Kräfte des SBBZ nach Bedarf.
Schülerakten werden an der allgemeinen Schule
geführt.
Schülerakten werden am SBBZ geführt.
Sonderpädagogisches Das Sonderpädagogische Gutachten verbleibt im
Gutachten
SBBZ. Eine Kopie des Sonderpädagogischen Gutachtens (ohne Anhang) geht in die Schülerakte der
allgemeinen Schule.
Das Sonderpädagogische Gutachten ist Grundlage
für die Kooperative Bildungsplanung im Rahmen der
Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung
(ILEB).
Das Sonderpädagogische Gutachten verbleibt im
SBBZ.
Das Sonderpädagogische Gutachten ist Grundlage für
die Kooperative Bildungsplanung im Rahmen der Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB).
Verlängerung nach
Befristung
Liegt in Verantwortung der Schulleitung der allgemeinen Schule:
- Aktualisierung des Sonderpädagogisches Bildungsbedarfes (Sonderpädagogischer Bericht)
- Beratungsgespräch mit Elternvotum
- Formular „Anforderung Schulbescheid“
- Termine Inklusion beachten (Schuljahresplan
Inklusion)
Liegt in Verantwortung der Schulleitung des SBBZ:
- Aktualisierung des Sonderpädagogisches Bildungsbedarfes (Sonderpädagogischer Bericht)
- Beratungsgespräch mit Elternvotum
- Formular „Anforderung Schulbescheid“
Kooperative Bildungsplanung im
Rahmen von ILEB
(Förderpläne)
Die kooperative Bildungsplanung erfolgt in gemeinsamer Verantwortung der unterrichtenden Lehrkräfte
der allgemeinen Schule und des Sonderpädagogen.
Bezugsgrößen sind:
- das Sonderpädagogische Gutachten
- der Bildungsplan (Förderschwerpunkt)
- bei lernzielgleicher Inklusion außerdem der
entsprechende BP der allg. Schule
Die Förderplanung wird regelmäßig fortgeschrieben
und ist mit allen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte abgestimmt.
Die indiv. Bildungsziele werden in regelmäßigen Abständen mit dem Schüler und den Eltern beraten.
Die kooperative Bildungsplanung erfolgt in Verantwortung der Sonderpädagogen.
Zeugnis
Der Schüler erhält ein Zeugnis der allg. Schule.
Bemerkungen:
"X wurde im inklusiven Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Y unterrichtet."
Bei lernzieldifferentem Unterricht erfolgt grundsätzlich eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse.
Bezugsgrößen sind
das Sonderpädagogische Gutachten
der Bildungsplan (Förderschwerpunkt)
ggfs. BP der allg. Schule (lernzielgleich)
Die Förderplanung wird regelmäßig fortgeschrieben
und ist mit allen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte abgestimmt.
Die indiv. Bildungsziele werden in regelmäßigen Abständen mit dem Schüler und den Eltern beraten.
Der Schüler erhält ein Zeugnis des SBBZ.
Lernzeit/Lerngruppen
Anbindung an das
SBBZ
Praxisbegleitung
Arbeiten im Team
Zusammenarbeit mit
den Eltern
Elterneinbindung/
Gremien
Stand 23.09.2015
Der Gemeinsame Unterricht erfolgt entsprechend
der Bildungsziele für die einzelnen SuS (Differenzierung).
Vorübergehend können nach pädagogischen oder
auch Leistungsgesichtspunkten Lerngruppen gebildet werden.
Eine Nutzung der Angebote des SBBZ ist nicht vorgesehen.
- Dienstbesprechungen
- Fortbildungsangebote
- Beratung durch Praxisbegleiter Inklusion
Basis des Gemeinsamen Unterrichts ist die Zusammenarbeit von den in der Klasse unterrichtenden
Lehrkräften. Eine gemeinsame Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht ist erforderlich.
Fest installierte, regelmäßige Teamzeiten sind
grundlegend.
Zuständig ist die allgemeine Schule (hier hat der
Schüler sein Schulverhältnis)
Durch die gemeinsame Verantwortung wird bei der
Elternarbeit bei Kindern mit einem Anspruch auf ein
sonderpäagogisches Bildungsangebot der Sonderpädagoge beteiligt bzw. kann hierbei auch federführend tätig sein.
Eltern von Kindern mit Anspruch sind formell eingebunden (können wählen und gewählt werden).
Ziel ist der Gemeinsame Unterricht entsprechend der
Bildungsziele für die einzelnen SuS (Differenzierung).
Das Lehrer-Team entscheidet über den Umfang des
Gemeinsamen Unterrichts.
Angebote des SBBZ können genutzt werden (AGAngebote, Psychomotorik, therapeutisches Reiten
etc), dies wird über eine Kooperationsvereinbarung
geregelt.
- Dienstbesprechungen
- Fortbildungsangebote
- Beratung durch Praxisbegleiter Inklusion
Basis des Gemeinsamen Unterrichts ist die Zusammenarbeit von den in der Klasse unterrichtenden
Lehrkräften. Eine gemeinsame Planung, Durchführung
und Reflexion von Unterricht ist erforderlich.
Fest installierte, regelmäßige Teamzeiten sind grundlegend.
Zuständig ist das SBBZ.
Eine Einbindung der Eltern in die Gremien der allg.
Schule nicht möglich (können nicht wählen oder gewählt werden). Eine informelle/beratende Einbeziehung ist wünschenswert.