Staatliches Schulamt Backnang: Stand 08/2015 Gemeinsamer Unterricht Eckpunkte zur Umsetzung der Inklusion und kooperativer Organisationsformen (Außenklassen) Stand: 23.09.2015 Claudia Dippon, Thomas Biber [Geben Sie Text ein] Staatliches Schulamt Backnang Gemeinsamer Unterricht Eckpunkte zur Umsetzung der Inklusion und Kooperativer Organisationsformen (Außenklassen) - vorläufig im Hinblick auf die noch folgenden Ausführungsbestimmungen (§84a SchG) Inklusive Bildungsangebote Zuständigkeit Kooperative Organisationsformen (Außenklassen) Die Einlösung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemäß den Ausführungen im Sonderpädagogischen Gutachten und dem Feststellungsbescheid des Staatlichen Schulamtes (SSA) erfolgt in gemeinsamer Verantwortung von allgemeiner Schule und Sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ). Das Schulverhältnis besteht an der allgemeinen Schule: Der Schüler zählt statistisch bei allg. Schule. Der Schüler zählt zum Klassenteiler. Die Einlösung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemäß den Ausführungen im Sonderpädagogischen Gutachten und dem Feststellungsbescheid des Staatlichen Schulamtes erfolgt in Verantwortung des Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentrums (SBBZ). Schülerbeförderung z.B. mit einem Schülerfahrzeug Ein Elternantrag ist erforderlich. Die Schülerbeförderung wird im Einzelfall durch die allgemeine Schule (Päd. Stellungnahme an SSA) in Kooperation mit dem Schulträger und dem Landratsamt organisiert. Wird durch die Kooperationsvereinbarung geregelt. Sachkosten Die Schulträger der öffentlichen allgemeinen Schulen erhalten für jeden inklusiven Schüler einen pauschalen Betrag. Die Sachkosten erhält der Schulträger des SBBZ. Schülerstatus/ Statistik Das Schulverhältnis besteht am SBBZ: Der Schüler zählt statistisch im SBBZ und zählt nicht ist für den Klassenteiler an der allgemeinen Schule. Ressourcen/ Personal Gruppenbezogene Angebote ermöglichen die Bündelung von sonderpädagogischen Ressourcen. Das SSA legt in Rücksprache mit dem SBBZ den Ressourcenrahmen fest. Das jeweilige Deputat wird komplett in der Stundentafel der allg. Schule eingesetzt. Die Außenklasse wird von einer Lehrkraft des SBBZ geführt. Die Deputatsverteilung der Lehrkräfte liegt in Verantwortung der Schulleitung des SBBZ. Stundenplan Der Einsatz der Doppelbesetzung erfolgt unter pädagogischen Gesichtspunkten. Eine Abstimmung der Stundenpläne von allgemeiner Schule und SBBZ im Hinblick auf Lehrereinsatz ist erforderlich. Wird durch die Kooperationsvereinbarung geregelt. Konferenzen/ schulische Veranstaltungen Die Teilnahme Lehrkraft des SBBZ erfolgt in Absprache mit den Schulleitungen. Wird durch die Kooperationsvereinbarung geregelt. Pflegerische Kräfte (bei geistiger Behinderung/ Körperbehinderung/ somatischer Erkrankung) Schülerakte Vor Einrichtung des inklusiven Bildungsangebotes wird dies mit dem Schulträger, der Krankenkasse und der Eingliederungshilfe verhandelt und geklärt. Betreuende Kräfte des SBBZ nach Bedarf. Schülerakten werden an der allgemeinen Schule geführt. Schülerakten werden am SBBZ geführt. Sonderpädagogisches Das Sonderpädagogische Gutachten verbleibt im Gutachten SBBZ. Eine Kopie des Sonderpädagogischen Gutachtens (ohne Anhang) geht in die Schülerakte der allgemeinen Schule. Das Sonderpädagogische Gutachten ist Grundlage für die Kooperative Bildungsplanung im Rahmen der Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB). Das Sonderpädagogische Gutachten verbleibt im SBBZ. Das Sonderpädagogische Gutachten ist Grundlage für die Kooperative Bildungsplanung im Rahmen der Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB). Verlängerung nach Befristung Liegt in Verantwortung der Schulleitung der allgemeinen Schule: - Aktualisierung des Sonderpädagogisches Bildungsbedarfes (Sonderpädagogischer Bericht) - Beratungsgespräch mit Elternvotum - Formular „Anforderung Schulbescheid“ - Termine Inklusion beachten (Schuljahresplan Inklusion) Liegt in Verantwortung der Schulleitung des SBBZ: - Aktualisierung des Sonderpädagogisches Bildungsbedarfes (Sonderpädagogischer Bericht) - Beratungsgespräch mit Elternvotum - Formular „Anforderung Schulbescheid“ Kooperative Bildungsplanung im Rahmen von ILEB (Förderpläne) Die kooperative Bildungsplanung erfolgt in gemeinsamer Verantwortung der unterrichtenden Lehrkräfte der allgemeinen Schule und des Sonderpädagogen. Bezugsgrößen sind: - das Sonderpädagogische Gutachten - der Bildungsplan (Förderschwerpunkt) - bei lernzielgleicher Inklusion außerdem der entsprechende BP der allg. Schule Die Förderplanung wird regelmäßig fortgeschrieben und ist mit allen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte abgestimmt. Die indiv. Bildungsziele werden in regelmäßigen Abständen mit dem Schüler und den Eltern beraten. Die kooperative Bildungsplanung erfolgt in Verantwortung der Sonderpädagogen. Zeugnis Der Schüler erhält ein Zeugnis der allg. Schule. Bemerkungen: "X wurde im inklusiven Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Y unterrichtet." Bei lernzieldifferentem Unterricht erfolgt grundsätzlich eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse. Bezugsgrößen sind das Sonderpädagogische Gutachten der Bildungsplan (Förderschwerpunkt) ggfs. BP der allg. Schule (lernzielgleich) Die Förderplanung wird regelmäßig fortgeschrieben und ist mit allen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte abgestimmt. Die indiv. Bildungsziele werden in regelmäßigen Abständen mit dem Schüler und den Eltern beraten. Der Schüler erhält ein Zeugnis des SBBZ. Lernzeit/Lerngruppen Anbindung an das SBBZ Praxisbegleitung Arbeiten im Team Zusammenarbeit mit den Eltern Elterneinbindung/ Gremien Stand 23.09.2015 Der Gemeinsame Unterricht erfolgt entsprechend der Bildungsziele für die einzelnen SuS (Differenzierung). Vorübergehend können nach pädagogischen oder auch Leistungsgesichtspunkten Lerngruppen gebildet werden. Eine Nutzung der Angebote des SBBZ ist nicht vorgesehen. - Dienstbesprechungen - Fortbildungsangebote - Beratung durch Praxisbegleiter Inklusion Basis des Gemeinsamen Unterrichts ist die Zusammenarbeit von den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften. Eine gemeinsame Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht ist erforderlich. Fest installierte, regelmäßige Teamzeiten sind grundlegend. Zuständig ist die allgemeine Schule (hier hat der Schüler sein Schulverhältnis) Durch die gemeinsame Verantwortung wird bei der Elternarbeit bei Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpäagogisches Bildungsangebot der Sonderpädagoge beteiligt bzw. kann hierbei auch federführend tätig sein. Eltern von Kindern mit Anspruch sind formell eingebunden (können wählen und gewählt werden). Ziel ist der Gemeinsame Unterricht entsprechend der Bildungsziele für die einzelnen SuS (Differenzierung). Das Lehrer-Team entscheidet über den Umfang des Gemeinsamen Unterrichts. Angebote des SBBZ können genutzt werden (AGAngebote, Psychomotorik, therapeutisches Reiten etc), dies wird über eine Kooperationsvereinbarung geregelt. - Dienstbesprechungen - Fortbildungsangebote - Beratung durch Praxisbegleiter Inklusion Basis des Gemeinsamen Unterrichts ist die Zusammenarbeit von den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften. Eine gemeinsame Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht ist erforderlich. Fest installierte, regelmäßige Teamzeiten sind grundlegend. Zuständig ist das SBBZ. Eine Einbindung der Eltern in die Gremien der allg. Schule nicht möglich (können nicht wählen oder gewählt werden). Eine informelle/beratende Einbeziehung ist wünschenswert.
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