Kredite widerrufen und Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen

RECHTSTIPP:
Kredite widerrufen und
Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen sparen
Wer gegenwärtig Immobiliendarlehen aufnimmt, profitiert von günstigen Zinsen,
durchschnittlich ca. 2 %. Vor einigen Jahren zahlte man für Immobilienkredite noch mit mehr
als das Doppelte. Will man aus einem Kredit, beispielsweise einem Immobiliendarlehen, das
ehemals mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufgenommen wurde, aussteigen, verlangte eine
Bank Vorfälligkeitsentschädigung. Das heißt, den Ausstieg gewährt sie nur, wenn der
Zinsausfall wegen der vorzeitigen Vertragsauflösung abgegolten wird. Die
Vorfälligkeitsentschädigungen, die in Deutschland zu zahlen sind, sind enorm, oft viele
Tausend Euro.
Kann ich einen Kreditvertrag widerrufen
ohne eine Vorfälligkeitsentsc hädigung zahlen zu müssen ?
Es lohnt sich dies zu überprüfen. Das Gesetz und die Rechtsprechung bieten hierzu
Möglichkeiten.
So besteht z. B. ein ordentliches Kündigungsrecht bei Darlehensverträgen mit gebundenem
Sollzinssatz etwa von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehensbetrages
auch bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Allerdings ist eine Kündigungsfrist von
sechs Monaten einzuhalten [§ 489 (1) Nr. 2 BGB].
Eine Kündigung wird aber dann unwirksam, wenn der geschuldete Betrag nicht binnen zwei
Wochen nach der Kündigung zurückgezahlt wird. Es empfiehlt sich daher unbedingt sich vor
Ausspruch der Kündigung zu versichern, dass das Geld in Höhe des zurück zu gewährenden
Darlehensbetrags zur Verfügung steht.
Abgesehen davon ergeben sich weitere Möglichkeiten, nämlich bei rechtlichen Formmängeln.
Diese liegen insbesondere vor, wenn die Bank nicht wirksam über die Widerrufsmöglichkeit
des Vertrages belehrt hat und viele Bankkunden häufig auch noch viele Jahre nach dem
Vertragsabschluss ihre Immobiliendarlehen vorzeitig auflösen ohne die sogenannte
Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen und dies ist in sehr vielen Darlehensverträgen
der Fall, da die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und damit unwirksam sind.
So kann sich ein Widerruf lohnen, wenn Sie aus einem teuren Kredit aussteigen und die
aktuell günstigen Zinsen nutzen wollen oder wenn Sie eine Immobilie verkaufen und keine
oder wenig Vorfälligkeitsentschädigung zahlen wollen oder sogar dann, wenn Sie eine
Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt haben und diese zurückfordern möchten. Die
Vorteile des Widerrufs sind beachtlich und können bei einem Kredit von 100.000,00 € mehr
als 10.000,00 € betragen.
Wenn die Widerrufsbelehrung falsch war, können Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen, da die
gesetzliche Widerrufsfrist nie begonnen hatte zu laufen. Dann können Sie sogar bereits
gezahlte Zinsen und Bearbeitungsgelder zurückfordern.
Der Gesetzgeber gewährt jedem Verbraucher beim Abschluss von Darlehensverträgen als
Schutz ein sogenanntes W i d e r r u f s r e c h t , das es ihm ermöglicht, die getroffene
Entscheidung zu überdenken und seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete
Willenserklärung zu widerrufen. An diese W i d e r r u f s b e l e h r u n g stellen der
Gesetzgeber und die Rechtsprechung strenge Anforderungen.
Denen sind die Banken in sehr vielen Fällen nicht nachgekommen.
Allerdings hat der Gesetzgeber geregelt, dass Sie das Darlehen - wie vorerwähnt - binnen 30
Tagen nach dem Widerruf zurückzahlen müssen, sodass vor Erklärung des Widerrufs auch
hier in jedem Falle die Anschlussfinanzierung sichergestellt werden sollte.
Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?
Das Gesetz fordert bei Verbraucherdarlehensverträgen die ordnungsgemäße Belehrung über
ein Widerrufsrecht (§§ 495, 355 BGB). Bei ordnungsgemäßer Belehrung hat der Verbraucher
eine Bedenkzeit von 14 Tagen, innerhalb derer er den Vertrag widerrufen kann. Eine solche
Belehrung muss eindeutig, umfassend und graphisch vom übrigen Vertragstext abgehoben
sein. Es muss ein eindeutiger Hinweis enthalten sein, an wen der Widerruf zu richten ist und
auch die Folgen des Widerrufs. Durch die Belehrung soll der Verbraucher nicht nur von
seinem Widerrufsrecht erfahren, sondern er soll auch in die Lage versetzt werden, es
auszuüben.
Die Rechtsprechung hat viele Widerrufsbelehrungen von Banken als unwirksam angesehen.
falsche Belehrung über Fristen:
Selbst die sogenannte Musterwiderrufsbelehrung 2002 mit den Worten „Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ war vom Bundesgerichtshof fehlerhaft angesehen
worden, da der Verbraucher im Unklaren darüber gelassen worden war, was unter dem Wort
„frühestens“ zu verstehen war und er der Meinung sein konnte, die Frist könnte eventuell
auch später beginnen.
Kein Hinweis auf Rechtsfolgen:
Wenn in der Belehrung die Rechtsfolgen des Widerrufs nicht erläutert oder falsch sind, ist sie
fehlerhaft, z. B. mit Lebensversicherungsvertrag kombinierter Darlehensvertrag.
Kein Hinweis auf verbundenes Geschäft:
Wenn bei sogenannten verbundenen Geschäften, z. B. bei der Kombination eines
Darlehensvertrages mit einer Restschuldversicherung nicht auf die Rechtsfolgen hingewiesen
wird, ist die Belehrung falsch und das Darlehen kann widerrufen werden.
Zusätzliche oder ergänzende Formulierungen:
Sie können für Kreditnehmer verwirrend und unverständlich sein und machen dann die
Belehrungen fehlerhaft mit der Folge der Widerrufsmöglichkeit auch nach Fristablauf, z. B.
mit Darlehen finanzierte Immobilienfonds.
Veraltete Formularmuster:
Wenn in diesen z. B. auf veraltete Rechtsvorschriften verwiesen wird, führt dies zur
Fehlerhaftigkeit einer Belehrung.
Grundsätzlich nicht fehlerhaft sind Widerrufsbelehrungen, die den sogenannten
Musterwiderrufsbelehrungen entsprechen, selbst wenn das Muster fehlerhaft war, da den
Banken insoweit nichts vorzuwerfen ist.
Was ist, wenn die Belehrung fehlerhaft
war und Sie widerrufen wollen?
In diesem Falle hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Mit anderen Worten:
Das Darlehen kann jederzeit widerrufen werden, sogar noch nach Vertragsablauf.
Dann wandelt sich der Darlehensvertrag in ein sogenanntes Rückabwicklungsverhältnis um
(§§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346, 348 BGB).
Jetzt aber Vorsicht: Der Widerrufende hat der Bank die Darlehenssumme zunächst innerhalb
von 30 Tagen zurückzuzahlen. Deshalb ist es ganz wichtig sich vor dem Widerruf zu
versichern, dass hierzu genügend Geld vorhanden ist, eventuell auch mit einem neuen Kredit
einer anderen Bank.
Die Bank hat die erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zu erstatten. Die Bank darf aber die
vereinbarten Zinsen für die Kapitalüberlassung verlangen. Jedoch hat der Verbraucher die
Möglichkeit nachzuweisen, dass der marktübliche Zinssatz für ein vergleichbares Darlehen
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geringer gewesen ist [§ 346 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BGB].
Behilflich ist insoweit die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank bei Wohnungsbaukrediten.
Gerne können Sie sich wegen einer Beratung oder Vertretung an uns wenden!
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