B E N Ü T Z U N G S V E R T R A G (Gastvertrag) gemäß § 5 Studentenheimgesetz (gebührenfrei gemäß § 5 Abs. 1 Studentenheimgesetz) abgeschlossen zwischen der Kongregation der Brüder der Christlichen Schulen Anton-Böck-Gasse 20 1210 Wien (im Folgenden kurz: KONGREGATION) und dem Bewohner/der Bewohnerin ..................... SV-Nr. .............. ..................... ..................... (im Folgenden kurz: BEWOHNER/BEWOHNERIN) I. Benützungsgegenstand Gegenstand dieses Benützungsvertrages ist ein Gastzimmer mit Vorraum, Bad und WC samt Inventar entsprechend der beiliegenden Inventarliste./1 im Studentenheim der KONGREGATION (Anton-Böck-Gasse 20, 1210 Wien). Die beiderseits in Inventarliste doppelter wird bei Ausfertigung Übergabe des unterfertigt Zimmers und so zum Bestandteil dieses Benützungsvertrages. II. (1) Vertragsdauer Das Benützungsverhältnis beginnt am ......... und endet am ........., ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. 2 (2) Eine Verlängerung des Benützungsvertrages ist ausgeschlossen. (3) Der BEWOHNER/Die ungeachtet der BEWOHNERIN Befristung unter kann den Benützungsvertrag Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsletzten schriftlich kündigen, erstmals zum Monatsletzten der mindestens 3 Monate nach dem Beginn des Benützungsverhältnisses liegt. (4) Der Benützungsvertrag kann von der KONGREGATION vorzeitig gemäß § 12 Abs. 1, auch außergerichtlich, gekündigt werden. III. (1) Benützungsentgelt Das monatliche Benützungsentgelt beträgt derzeit € 360,- inklusive 10% Umsatzsteuer. Das Benützungsentgelt ist bis zum 5. des jeweiligen Monats im Voraus fällig. (2) Hinsichtlich des Benützungsentgelts ist ein Dauerauftrag zugunsten der KONGREGATION zu erteilen. Die Übergabe des Zimmers erfolgt erst nach Vorlage des Dauerauftrages. (3) Der BEWOHNER/Die BEWOHNERIN ersetzt der KONGREGATION alle Kosten, die sich im Zusammenhang mit einer allenfalls mangelnden Deckung des Kontos und einer daraus resultierenden Nichtdurchführung des Dauerauftrages ergeben. (4) Der BEWOHNER/Die BEWOHNERIN hat vor Übergabe des Zimmers an die KONGREGATION eine Kaution in Höhe von 1 Monatsentgelt zur Deckung allfälliger nichtbefriedigter Ansprüche der KONGREGATION gegen den BEWOHNER/die BEWOHNERIN zu übergeben. Die Kaution wird - sofern keine Ansprüche der KONGREGATION gegen den BEWOHNER/die BEWOHNERIN vorliegen und die Abmeldebestätigung des Magistrates aufliegt - dem BEWOHNER/der 3 BEWOHNERIN binnen 60 Tagen nach Auszug aus dem Zimmer zurückerstattet. IV. Vor Beendigung Räumung des Heimplatzes des Privatgegenstände Benützungsverhältnisses aus dem Heimzimmer zu sind entfernen und alle alle Beschädigungen, die über die normale Abnützung hinausgehen, zu beheben. Das Zimmer ist besenrein zu übergeben. Wird dies vom BEWOHNER/der BEWOHNERIN unterlassen, so kann die KONGREGATION dies auf Kosten des BEWOHNERS/der BEWOHNERIN veranlassen. Bei Rückgabe des Heimzimmers ist ein Protokoll zu verfassen. V. Der Verpflichtungen des BEWOHNERS/der BEWOHNERIN BEWOHNER/Die Mängel und BEWOHNERIN Schäden sowohl ist im verpflichtet, Zimmer wie allfällige auch im Heim unverzüglich der KONGREGATION bekanntzugeben. Der BEWOHNER/Die BEWOHNERIN ist verpflichtet, das Heimstatut und die Heimordnung zu beachten. VI. Der BEWOHNER/Die KONGREGATION KONGREGATION Datenverarbeitung BEWOHNERIN bekanntgegebene stimmt zu, dass personenbezogene automationsunterstützt sämtliche Daten von aufgezeichnet der der und verarbeitet werden. Die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte ist nur soweit gestattet, als eine Rechtspflicht hiezu besteht oder dies zur Verfolgung von Ansprüchen der KONGREGATION erforderlich ist. VII. Schlichtungsklausel Es wird vereinbart, dass zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Benützungsvertrag (mit Ausnahme von Streitigkeiten 4 über die Kündigung, Benützungsentgelts) der die Räumung und die Schlichtungsausschuss im Höhe des Sinne des § 18 Studentenheimgesetz zuständig ist. VIII. Sonstiges Durch den vorliegenden Rechtsbeziehungen der Heimplatzes abschließend schriftliche oder Vertragsteile geregelt. mündliche Unterfertigung des Wirksamkeit. Änderungen Benützungsvertrages Benützungsvertrag Ansehung des frühere verlieren Benützungsvertrages und zu die Allfällige Vereinbarungen vorliegenden bedürfen in sind Ergänzungen ihrer ihre dieses Rechtswirksamkeit Schriftform. Beilage: ./1 mit Inventarliste ............., am ............. ........................ ........................ Kongregation der Brüder der Christlichen Schulen Bewohner/Bewohnerin der
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