Stiftung Fürst Liechtenstein Forst Kalwang

B E N Ü T Z U N G S V E R T R A G (Gastvertrag)
gemäß § 5 Studentenheimgesetz
(gebührenfrei gemäß § 5 Abs. 1 Studentenheimgesetz)
abgeschlossen zwischen der
Kongregation der Brüder der Christlichen Schulen
Anton-Böck-Gasse 20
1210 Wien
(im Folgenden kurz: KONGREGATION)
und dem Bewohner/der Bewohnerin
.....................
SV-Nr. ..............
.....................
.....................
(im Folgenden kurz: BEWOHNER/BEWOHNERIN)
I.
Benützungsgegenstand
Gegenstand dieses Benützungsvertrages ist ein Gastzimmer mit
Vorraum,
Bad
und
WC
samt
Inventar
entsprechend
der
beiliegenden
Inventarliste./1
im
Studentenheim
der
KONGREGATION
(Anton-Böck-Gasse
20,
1210
Wien).
Die
beiderseits
in
Inventarliste
doppelter
wird
bei
Ausfertigung
Übergabe
des
unterfertigt
Zimmers
und
so
zum
Bestandteil
dieses Benützungsvertrages.
II.
(1)
Vertragsdauer
Das Benützungsverhältnis beginnt am ......... und endet am
........., ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
2
(2)
Eine
Verlängerung
des
Benützungsvertrages
ist
ausgeschlossen.
(3)
Der
BEWOHNER/Die
ungeachtet
der
BEWOHNERIN
Befristung
unter
kann
den
Benützungsvertrag
Einhaltung
einer
Frist
von
3 Monaten zum Monatsletzten schriftlich kündigen, erstmals zum
Monatsletzten
der
mindestens
3
Monate
nach
dem
Beginn
des
Benützungsverhältnisses liegt.
(4)
Der Benützungsvertrag kann von der KONGREGATION vorzeitig
gemäß § 12 Abs. 1, auch außergerichtlich, gekündigt werden.
III.
(1)
Benützungsentgelt
Das monatliche Benützungsentgelt beträgt derzeit € 360,-
inklusive 10% Umsatzsteuer. Das Benützungsentgelt ist bis zum
5. des jeweiligen Monats im Voraus fällig.
(2)
Hinsichtlich des Benützungsentgelts ist ein Dauerauftrag
zugunsten
der
KONGREGATION
zu
erteilen.
Die
Übergabe
des
Zimmers erfolgt erst nach Vorlage des Dauerauftrages.
(3)
Der BEWOHNER/Die BEWOHNERIN ersetzt der KONGREGATION alle
Kosten,
die
sich
im
Zusammenhang
mit
einer
allenfalls
mangelnden Deckung des Kontos und einer daraus resultierenden
Nichtdurchführung des Dauerauftrages ergeben.
(4)
Der BEWOHNER/Die BEWOHNERIN hat vor Übergabe des Zimmers
an die KONGREGATION eine Kaution in Höhe von 1 Monatsentgelt
zur
Deckung
allfälliger
nichtbefriedigter
Ansprüche
der
KONGREGATION gegen den BEWOHNER/die BEWOHNERIN zu übergeben.
Die Kaution wird - sofern keine Ansprüche der KONGREGATION
gegen
den
BEWOHNER/die
BEWOHNERIN
vorliegen
und
die
Abmeldebestätigung des Magistrates aufliegt - dem BEWOHNER/der
3
BEWOHNERIN
binnen
60
Tagen
nach
Auszug
aus
dem
Zimmer
zurückerstattet.
IV.
Vor
Beendigung
Räumung des Heimplatzes
des
Privatgegenstände
Benützungsverhältnisses
aus
dem
Heimzimmer
zu
sind
entfernen
und
alle
alle
Beschädigungen, die über die normale Abnützung hinausgehen, zu
beheben. Das Zimmer ist besenrein zu übergeben. Wird dies vom
BEWOHNER/der BEWOHNERIN unterlassen, so kann die KONGREGATION
dies auf Kosten des BEWOHNERS/der BEWOHNERIN veranlassen. Bei
Rückgabe des Heimzimmers ist ein Protokoll zu verfassen.
V.
Der
Verpflichtungen des BEWOHNERS/der BEWOHNERIN
BEWOHNER/Die
Mängel
und
BEWOHNERIN
Schäden
sowohl
ist
im
verpflichtet,
Zimmer
wie
allfällige
auch
im
Heim
unverzüglich der KONGREGATION bekanntzugeben. Der BEWOHNER/Die
BEWOHNERIN
ist
verpflichtet,
das
Heimstatut
und
die
Heimordnung zu beachten.
VI.
Der
BEWOHNER/Die
KONGREGATION
KONGREGATION
Datenverarbeitung
BEWOHNERIN
bekanntgegebene
stimmt
zu,
dass
personenbezogene
automationsunterstützt
sämtliche
Daten
von
aufgezeichnet
der
der
und
verarbeitet werden. Die Übermittlung personenbezogener Daten
an Dritte ist nur soweit gestattet, als eine Rechtspflicht
hiezu
besteht
oder
dies
zur
Verfolgung
von
Ansprüchen
der
KONGREGATION erforderlich ist.
VII.
Schlichtungsklausel
Es wird vereinbart, dass zur Entscheidung von Streitigkeiten
aus
dem
Benützungsvertrag
(mit
Ausnahme
von
Streitigkeiten
4
über
die
Kündigung,
Benützungsentgelts)
der
die
Räumung
und
die
Schlichtungsausschuss
im
Höhe
des
Sinne
des
§ 18 Studentenheimgesetz zuständig ist.
VIII. Sonstiges
Durch
den
vorliegenden
Rechtsbeziehungen
der
Heimplatzes
abschließend
schriftliche
oder
Vertragsteile
geregelt.
mündliche
Unterfertigung
des
Wirksamkeit.
Änderungen
Benützungsvertrages
Benützungsvertrag
Ansehung
des
frühere
verlieren
Benützungsvertrages
und
zu
die
Allfällige
Vereinbarungen
vorliegenden
bedürfen
in
sind
Ergänzungen
ihrer
ihre
dieses
Rechtswirksamkeit
Schriftform.
Beilage:
./1
mit
Inventarliste
............., am .............
........................
........................
Kongregation der Brüder
der Christlichen Schulen
Bewohner/Bewohnerin
der