Prof. Dr. Wolfgang Schild Sommersemester 2015 Hausarbeit GK Strafrecht Sonstige Delikte Sachverhalt A ist Handballfan. Seine Lieblingsmannschaft hat gerade den Abstieg aus der ersten Bundesliga verhindern können. Daher stößt A mit sich selbst gebührend auf seine Mannschaft an und trinkt fast eine ganze Flasche Schnaps aus. Nun ist A so richtig in Feierlaune und überlegt sich zu seinem Kumpel B zu fahren, um mit ihm auf das von seiner Lieblingsmannschaft gewonnene Handballspiel anzustoßen. A steigt in den Pkw seiner Mutter, obwohl A nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, und fährt los. Auf halber Strecke läuft unerwartet eine Katze über die Straße. A muss ausweichen und fährt dabei eine am Rand stehende Mülltonne um. A erkennt, dass der Müll überall auf der Straße verteilt ist; er hat aber keine Lust diesen einzusammeln und fährt weiter zu B. An der Mülltonne ist ein Schaden in Höhe von 40 Euro entstanden. Dieser Vorfall wurde allerdings von dem in einem Streifenwagen sitzenden Polizeibeamten Z beobachtet. Z verfolgt A und fordert ihn zum Halten auf. A, der bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich aufgefallen ist, hat Angst, dieses Mal eine erhebliche Strafe zu erhalten und gibt Gas. Z versucht den Streifenwagen links neben den Pkw des A zu setzen, um diesen zu überholen und dann zum Halten zu bringen. Um das Überholen zu verhindern, zieht A sein Fahrzeug langsam nach links. Eine Kollision der Fahrzeuge kann - was A bewusst ist und worauf er auch vertraut - nur durch ein starkes Abbremsen des Streifenwagens verhindert werden. A zeigt den Polizeibeamten den Stinkefinger, anschließend gibt er Gas und kann davon kommen. Bei B angekommen, erzählt ihm A von seiner „kleinen Verfolgungsjagd“. B freut sich, dass der A es diesen Polizisten mal „richtig gezeigt“ hat. Um es der Polizei, mit der auch B schon häufiger in Konflikt geraten ist, mal so richtig zu zeigen, ruft B anonym den Notruf an und erzählt wahrheitswidrig, dass im Stadtpark gerade ein Mann brutal zusammengeschlagen wird. Diesen Notruf erhält eine Polizeistreife und der Fahrer, der Polizeibeamte C, startet sofort mit Blaulicht und Sirene. Dabei überholt er an einer Kreuzung mehrere vor einer Ampel stehende Pkws. Dadurch gerät er zu weit über die Mittellinie, so dass der 1 entgegenkommende Autofahrer M scharf bremsen und ausweichen muss, um der drohenden Kollision zu entgehen. Mit einer Gefährdung hat der C durchaus gerechnet, aber darauf vertraut, dass es zu keinem Unfall kommen wird. Am nächsten Morgen hat A die Befürchtung, dass die Polizei ihn ja durch die Nummernschilder ausfindig machen kann. Er schraubt daher die Nummernschilder ab und ersetzt diese durch andere. Die alten Nummernschilder legt A in der Garage des B ab. Als B diese findet, hat er nun Angst für die Taten des A verdächtigt zu werden, wenn die Nummernschilder bei ihm gefunden werden sollten. Er legt sie daher im Keller des Mehrfamilienhauses, in dem er wohnt, in einen mit Papier gefüllten Eimer, übergießt diese mit Benzin und zündet diese an. A hat den Keller verlassen und nicht bemerkt, dass sich das Feuer auf die Holzregale und weitere Gegenstände ausgebreitet hat. Die Feuerwehr musste anrücken. Durch das Löschwasser ist der Keller für die nächsten Monate unbenutzbar. Strafbarkeit der Beteiligten? Erforderliche Strafanträge sind gestellt. Es ist davon auszugehen, dass A eine BAK von 3,0 Promille hatte. Strafbarkeiten aus dem StVG sollen nicht geprüft werden. Abgabe der Hausarbeit spätestens am Montag, den 31.08.2015 am Lehrstuhl U 8-200 / -206 oder -211 bis 13.00 Uhr oder durch Einwurf in das Postfach 1260 in T3 / U3 bis 13.00 Uhr oder durch Übersendung mit der Post (Datum des Poststempels gilt; kann die Fristwahrung durch den Poststempel nicht nachgewiesen werden, so ist der Nachweis nur durch Vorlage einer Einschreibequittung möglich). Eine Abgabe der Hausarbeit in der Bibliothek ist nicht möglich. Bearbeitungshinweis: Die Arbeit darf einen Umfang von 20 Seiten nicht überschreiten (linker Seitenrand mind. 30 %, 1,5-facher Zeilenabstand bei einer Schriftgröße von 12pt bzw. 10cpi). Der schriftlichen Fassung muss auch eine CD mit der gespeicherten Arbeit beigefügt werden. 2 Kommentar [CM1]: Es muss heißen „B“ hat den Keller verlassen…
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