1 Prof. Dr. Wolfgang Schild Sommersemester 2015 Hausarbeit GK

Prof. Dr. Wolfgang Schild
Sommersemester 2015
Hausarbeit
GK Strafrecht Sonstige Delikte
Sachverhalt
A ist Handballfan. Seine Lieblingsmannschaft hat gerade den Abstieg aus der ersten
Bundesliga verhindern können. Daher stößt A mit sich selbst gebührend auf seine Mannschaft
an und trinkt fast eine ganze Flasche Schnaps aus.
Nun ist A so richtig in Feierlaune und überlegt sich zu seinem Kumpel B zu fahren, um mit
ihm auf das von seiner Lieblingsmannschaft gewonnene Handballspiel anzustoßen. A steigt in
den Pkw seiner Mutter, obwohl A nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, und fährt los.
Auf halber Strecke läuft unerwartet eine Katze über die Straße. A muss ausweichen und fährt
dabei eine am Rand stehende Mülltonne um. A erkennt, dass der Müll überall auf der Straße
verteilt ist; er hat aber keine Lust diesen einzusammeln und fährt weiter zu B. An der
Mülltonne ist ein Schaden in Höhe von 40 Euro entstanden.
Dieser Vorfall wurde allerdings von dem in einem Streifenwagen sitzenden Polizeibeamten Z
beobachtet. Z verfolgt A und fordert ihn zum Halten auf. A, der bereits mehrfach wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich aufgefallen ist, hat Angst, dieses Mal eine
erhebliche Strafe zu erhalten und gibt Gas. Z versucht den Streifenwagen links neben den
Pkw des A zu setzen, um diesen zu überholen und dann zum Halten zu bringen. Um das
Überholen zu verhindern, zieht A sein Fahrzeug langsam nach links. Eine Kollision der
Fahrzeuge kann - was A bewusst ist und worauf er auch vertraut - nur durch ein starkes
Abbremsen des Streifenwagens verhindert werden. A zeigt den Polizeibeamten den
Stinkefinger, anschließend gibt er Gas und kann davon kommen.
Bei B angekommen, erzählt ihm A von seiner „kleinen Verfolgungsjagd“. B freut sich, dass
der A es diesen Polizisten mal „richtig gezeigt“ hat. Um es der Polizei, mit der auch B schon
häufiger in Konflikt geraten ist, mal so richtig zu zeigen, ruft B anonym den Notruf an und
erzählt wahrheitswidrig, dass im Stadtpark gerade ein Mann brutal zusammengeschlagen
wird. Diesen Notruf erhält eine Polizeistreife und der Fahrer, der Polizeibeamte C, startet
sofort mit Blaulicht und Sirene. Dabei überholt er an einer Kreuzung mehrere vor einer
Ampel stehende Pkws. Dadurch gerät er zu weit über die Mittellinie, so dass der
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entgegenkommende Autofahrer M scharf bremsen und ausweichen muss, um der drohenden
Kollision zu entgehen. Mit einer Gefährdung hat der C durchaus gerechnet, aber darauf
vertraut, dass es zu keinem Unfall kommen wird.
Am nächsten Morgen hat A die Befürchtung, dass die Polizei ihn ja durch die
Nummernschilder ausfindig machen kann. Er schraubt daher die Nummernschilder ab und
ersetzt diese durch andere. Die alten Nummernschilder legt A in der Garage des B ab. Als B
diese findet, hat er nun Angst für die Taten des A verdächtigt zu werden, wenn die
Nummernschilder bei ihm gefunden werden sollten. Er legt sie daher im Keller des
Mehrfamilienhauses, in dem er wohnt, in einen mit Papier gefüllten Eimer, übergießt diese
mit Benzin und zündet diese an. A hat den Keller verlassen und nicht bemerkt, dass sich das
Feuer auf die Holzregale und weitere Gegenstände ausgebreitet hat. Die Feuerwehr musste
anrücken. Durch das Löschwasser ist der Keller für die nächsten Monate unbenutzbar.
Strafbarkeit der Beteiligten?
Erforderliche Strafanträge sind gestellt. Es ist davon auszugehen, dass A eine BAK von 3,0
Promille hatte. Strafbarkeiten aus dem StVG sollen nicht geprüft werden.
Abgabe der Hausarbeit spätestens am Montag, den 31.08.2015 am Lehrstuhl U 8-200 / -206 oder -211 bis
13.00 Uhr oder durch Einwurf in das Postfach 1260 in T3 / U3 bis 13.00 Uhr oder durch Übersendung mit der
Post (Datum des Poststempels gilt; kann die Fristwahrung durch den Poststempel nicht nachgewiesen werden, so
ist der Nachweis nur durch Vorlage einer Einschreibequittung möglich). Eine Abgabe der Hausarbeit in der
Bibliothek ist nicht möglich.
Bearbeitungshinweis: Die Arbeit darf einen Umfang von 20 Seiten nicht überschreiten (linker Seitenrand mind.
30 %, 1,5-facher Zeilenabstand bei einer Schriftgröße von 12pt bzw. 10cpi). Der schriftlichen Fassung muss
auch eine CD mit der gespeicherten Arbeit beigefügt werden.
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Kommentar [CM1]: Es muss heißen
„B“ hat den Keller verlassen…