KUG-Jahresstipendium für ausländische Studierende

Ausschreibungfürdas
KUG-JahresstipendiumfürausländischeStudierende
anderUniversitätfürMusikunddarstellendeKunstGraz(KUG)
ZurInformation:
DasKUG-JahresstipendiumfürausländischeStudierendewirdStudierendenfür9Monate(Oktober –Juni
einesStudienjahrs)vergebenundbeträgtmax.600€monatlich.DerformloseschriftlicheAntragistinder
AbteilungfürinternationaleBeziehungen(MichaelaRitter)inkl.allernötigenUnterlagenundNachweise-
siehePunktA-einzubringen.
A)Voraussetzungen:
1. Ordentliche ausländische Studierende/Ordentlicher ausländischer Studierender (Vorlage der
aktuellenZulassungsbestätigungmitStudienblatt)
2. Alter:zwischenvollendetem18.und30.LebensjahrzumZeitpunktderAntragstellung
3. Semester
a. Bachelorstudium:Antragstellungabdem4.zugelassenenSemester
b. Masterstudium: Antragstellung ab dem 2. zugelassenen Semester (die positive
DeutschprüfungistnachdenjeweiligencurricularenBestimmungennachzuweisen)
4. Ausgezeichneter Studienerfolg im zentralen künstlerischen Fach / in den zentralen künstlerischen
Fächern(ZKF):
a. Bachelorstudium:mehrheitlich„SehrGut“undnichtschlechterals„Gut“(bezogenaufdie
letzten3abgeschlossenenSemester)
b. Masterstudium:„SehrGut“(bezogenaufalleabgeschlossenenSemester)
c. FürStudienrichtungenohnezentraleskünstlerischesFach:GesamtdurchschnittallerNoten
in den Pflicht- und Wahlfächern < 2,0 (Bachelorstudium: bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenenSemester;Masterstudium:bezogenaufalleabgeschlossenenSemester)
5. AusreichendeStudientätigkeitindenPflicht-undWahlfächernderjeweiligenStudienrichtungund
deren positiver Abschluss: Vorlage mittels Bestätigung des Studienerfolgs inklusive aller
Prüfungsantritte; anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt: mindestens 67 %
der für die jeweilige Studiendauer vorgesehenen ECTS-Credits sind bis spätestens 30.6. des
StudienjahrsderAntragstellungnachzuweisen.
6. EinhaltungdergesetzlichenStudiendauerplus1Toleranzsemester
7. SozialeBedürftigkeit(schriftlicheDarstellungdersozialenSituation)
8. FürStudierendemiteinemzentralenkünstlerischenFachodermehrerenzentralenkünstlerischen
Fächern:beieinemZKF1aktuellesEmpfehlungsschreibenderbetreffendenZKF-Lehrpersonund1
weiteres aktuelles Empfehlungsschreiben einer Lehrperson in einem künstlerischen Fach im
Original;beimehrerenzentralenkünstlerischenFächern2aktuelleEmpfehlungsschreibenderZKFLehrendenimOriginal
9. AngabederBankverbindung:österreichischerIBAN
10. Aktueller, letztgültiger Meldezettel/Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister
(„Gesamtdatensatz“ oder „dient zur Vorlage bei der Kunstuniversität Graz“); ausländische
Studierende,dienieinÖsterreichgemeldetwaren,legeneineKopieihresReisepassesvor.
B)Ausschließungsgründe:
1. EinabgeschlossenesMaster-oderDiplomstudiumanderKUG
2. Bestehende negative Note in einem Prüfungsfach oder mehreren Prüfungsfächern zum Zeitpunkt
derVergabesitzung
3. Bezieher/Bezieherin eines „KUG-Semesterstipendiums (Einmalzahlung) für ausländische
Studierende“
4. Ein bestehendes aktives Dienstverhältnis zur Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
(KUG)
C)ZusätzlicheInformationen:
1. Bachelorstudium: Bevorzugt werden Bewerbungen, die im zentralen künstlerischen Fach (in den
zentralen künstlerischen Fächern) in den letzten 3 abgeschlossenen Semestern ein „Sehr Gut“
aufweisen.
2. Wenn notwendig, wird für die Vergabe der Stipendien der Notendurchschnitt in den Pflicht- und
Wahlfächern des letzten Studienjahrs (Bachelorstudium) bzw. Semesters (Masterstudium)
berücksichtigt.
3. EineBewerbungempfiehltsichnur,wennalleVoraussetzungenerfülltundallenötigenUnterlagen
beigebrachtwerdenkönnen.SolltendieRichtlinienauchnurineinemPunktnichterfülltwerden,
besteht keinerlei Aussicht auf Zuerkennung des Stipendiums, da nur eine geringe Anzahl von
StipendienzurVerfügungsteht.
4. Auf die Zuerkennung des „KUG-Jahresstipendiums für ausländische Studierende“ besteht kein
Rechtsanspruch.
D)Fristen:
1. AbgabefristfürdasStudienjahr2016/2017:20.5.2016
Graz,am5.4.2016
DerVorsitzendederStipendienkommission:
Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.BernhardGritsch