Ausschreibungfürdas KUG-JahresstipendiumfürausländischeStudierende anderUniversitätfürMusikunddarstellendeKunstGraz(KUG) ZurInformation: DasKUG-JahresstipendiumfürausländischeStudierendewirdStudierendenfür9Monate(Oktober –Juni einesStudienjahrs)vergebenundbeträgtmax.600€monatlich.DerformloseschriftlicheAntragistinder AbteilungfürinternationaleBeziehungen(MichaelaRitter)inkl.allernötigenUnterlagenundNachweise- siehePunktA-einzubringen. A)Voraussetzungen: 1. Ordentliche ausländische Studierende/Ordentlicher ausländischer Studierender (Vorlage der aktuellenZulassungsbestätigungmitStudienblatt) 2. Alter:zwischenvollendetem18.und30.LebensjahrzumZeitpunktderAntragstellung 3. Semester a. Bachelorstudium:Antragstellungabdem4.zugelassenenSemester b. Masterstudium: Antragstellung ab dem 2. zugelassenen Semester (die positive DeutschprüfungistnachdenjeweiligencurricularenBestimmungennachzuweisen) 4. Ausgezeichneter Studienerfolg im zentralen künstlerischen Fach / in den zentralen künstlerischen Fächern(ZKF): a. Bachelorstudium:mehrheitlich„SehrGut“undnichtschlechterals„Gut“(bezogenaufdie letzten3abgeschlossenenSemester) b. Masterstudium:„SehrGut“(bezogenaufalleabgeschlossenenSemester) c. FürStudienrichtungenohnezentraleskünstlerischesFach:GesamtdurchschnittallerNoten in den Pflicht- und Wahlfächern < 2,0 (Bachelorstudium: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenSemester;Masterstudium:bezogenaufalleabgeschlossenenSemester) 5. AusreichendeStudientätigkeitindenPflicht-undWahlfächernderjeweiligenStudienrichtungund deren positiver Abschluss: Vorlage mittels Bestätigung des Studienerfolgs inklusive aller Prüfungsantritte; anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt: mindestens 67 % der für die jeweilige Studiendauer vorgesehenen ECTS-Credits sind bis spätestens 30.6. des StudienjahrsderAntragstellungnachzuweisen. 6. EinhaltungdergesetzlichenStudiendauerplus1Toleranzsemester 7. SozialeBedürftigkeit(schriftlicheDarstellungdersozialenSituation) 8. FürStudierendemiteinemzentralenkünstlerischenFachodermehrerenzentralenkünstlerischen Fächern:beieinemZKF1aktuellesEmpfehlungsschreibenderbetreffendenZKF-Lehrpersonund1 weiteres aktuelles Empfehlungsschreiben einer Lehrperson in einem künstlerischen Fach im Original;beimehrerenzentralenkünstlerischenFächern2aktuelleEmpfehlungsschreibenderZKFLehrendenimOriginal 9. AngabederBankverbindung:österreichischerIBAN 10. Aktueller, letztgültiger Meldezettel/Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister („Gesamtdatensatz“ oder „dient zur Vorlage bei der Kunstuniversität Graz“); ausländische Studierende,dienieinÖsterreichgemeldetwaren,legeneineKopieihresReisepassesvor. B)Ausschließungsgründe: 1. EinabgeschlossenesMaster-oderDiplomstudiumanderKUG 2. Bestehende negative Note in einem Prüfungsfach oder mehreren Prüfungsfächern zum Zeitpunkt derVergabesitzung 3. Bezieher/Bezieherin eines „KUG-Semesterstipendiums (Einmalzahlung) für ausländische Studierende“ 4. Ein bestehendes aktives Dienstverhältnis zur Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) C)ZusätzlicheInformationen: 1. Bachelorstudium: Bevorzugt werden Bewerbungen, die im zentralen künstlerischen Fach (in den zentralen künstlerischen Fächern) in den letzten 3 abgeschlossenen Semestern ein „Sehr Gut“ aufweisen. 2. Wenn notwendig, wird für die Vergabe der Stipendien der Notendurchschnitt in den Pflicht- und Wahlfächern des letzten Studienjahrs (Bachelorstudium) bzw. Semesters (Masterstudium) berücksichtigt. 3. EineBewerbungempfiehltsichnur,wennalleVoraussetzungenerfülltundallenötigenUnterlagen beigebrachtwerdenkönnen.SolltendieRichtlinienauchnurineinemPunktnichterfülltwerden, besteht keinerlei Aussicht auf Zuerkennung des Stipendiums, da nur eine geringe Anzahl von StipendienzurVerfügungsteht. 4. Auf die Zuerkennung des „KUG-Jahresstipendiums für ausländische Studierende“ besteht kein Rechtsanspruch. D)Fristen: 1. AbgabefristfürdasStudienjahr2016/2017:20.5.2016 Graz,am5.4.2016 DerVorsitzendederStipendienkommission: Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.BernhardGritsch
© Copyright 2024 ExpyDoc