CI-Leitfaden | Vermarktung | Eigenprodukte Advertorials sind redaktionell gestaltete Anzeigen. Das Hamburger Abendblatt ist weder Initiator noch Absender einer solchen Veröfentlichung, somit erscheinen diese immer ohne Logo vom Hamburger Abendblatt. Der Kunde, der den Autrag erteilt, darf sein eigenes Logo platzieren und muss als Absender deutlich erkennbar sein. Format und Art des Advertorials sind nach Absprache variabel – auch eigenständige Beilagen (Vermarkterbeilagen) im Tabloidformat sind möglich. Grundsatz Advertorial = redaktionell gestaltete Anzeige oder redaktionell gestaltete Sonderveröfentlichungen eines Kunden im Hamburger Abendblatt. Veröfentlichung erfolgt gegen Rechnungsstellung und ist als Anzeige gekennzeichnet. Fall 1: Vollvorlage wird vom Kunden angeliefert • Grundaufbau: der Textumbruch darf nicht der redaktionellen Spaltigkeit des Trägermediums entsprechen (aktuell: 6 Spalten nordisch und 4 Spalten Tabloid bei einer 1/1 Seite). Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, müssen die Spalten min. 5 mm schmaler als die der Readaktion sein. In diesem Fall muss der Text im Flattersatz stehen und nicht im Blocksatz. Ebenso ist eine serifenlose Schrit zu verwenden und der Durchschuss muss größer sein. Bei einem Advertorial das kleiner als eine 1/2 Seite blattbreit ist, muss zusätzich ein Rahmen das Advertorial vom redaktionellen Bereich trennen • Schriten: keine Verwendung der Schriten Chronicle, Stainless und BentonGothic in Headlines, Fließtext, Bildunterschriten • Erlaubt sind Antiqua- und Grotesk-Schriten, die sich deutlich vom Hamburger Abendblatt unterscheiden • Sämtliche Stilelemente wie z.B. Aufzählungszeichen, Zitierungen, Rotschrit, Zwischenüberschriten, Teasertexte, Portraitzeichnungen, Kopf/Balken etc. im Look des Abendblatts sind nicht erlaubt • Das Hamburger Abendblatt darf nicht zitiert werden • Farbe: keine Verwendung der Abendblatt-Farben in Flächen oder Textbausteinen • Die Produktion kennzeichnet das angelieferte Motiv mit dem Wort „Anzeige“ sowie zwei Trennungslinien Bitte die nächste Seite beachten Januar 2016 | 9 CI-Leitfaden | Vermarktung | Eigenprodukte Advertorials sind redaktionell gestaltete Anzeigen. Das Hamburger Abendblatt ist weder Initiator noch Absender einer solchen Veröfentlichung, somit erscheinen diese immer ohne Logo vom Hamburger Abendblatt. Der Kunde, der den Autrag erteilt, darf sein eigenes Logo platzieren und muss als Absender deutlich erkennbar sein. Format und Art des Advertorials sind nach Absprache variabel – auch eigenständige Beilagen (Vermarkterbeilagen) im Tabloidformat sind möglich. • Bei einer 1/1-Seite muss die Druckunterlage bereits mit dem Wort „Anzeige“ sowie den zwei Trennungslinien gekennzeichnet sein. Die Schritgröße beträgt min. 8 Pt. und ist immer oben am äußeren Rand horizontal zu platzieren. • Advertorials, die in Anzeigen-Sonderveröfentlichungen / Anzeigen-Kollektiven erscheinen, sind durch einen mindestens 0,5 Pt. starken Rahmen um die Gesamtläche kenntlich zu machen. • Die Motive müssen min. 5 Werktage vor Erscheinen zur Motivprüfung vorliegen (bei größeren Umfängen bis zu 10 Werktage vor Erscheinen) • Es besteht ein grundsätzliches Einspruchsrecht des Verlages (auch bei Einhaltung der nachfolgend genannten Gestaltungsregeln) • Die Integration von Drittanzeigen innerhalb des Advertorials bedarf der vorherigen Absprache sowie einer Prüfung des Motives durch das Hamburger Abendblatt. Das Hamburger Abendblatt erhebt einen Aufschlag von 25 % des Advertorialpreises bei der Integration von Drittanzeigen. (siehe Beispiele rechts) Advertorial „Aida“, Februar 2014 Vollvorlage vom Kunden Format: (Breite x Höhe in Millimeter) 375 x 255 mm auf nordischer Seite Januar 2016 | 10
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