COMPLIANCE -Zeitarbeit Korrekte Durchschnittsberechnung in der Zeitarbeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit Vorbemerkung Die Berechnung der Urlaubsbezahlung ist gesetzlich geregelt. Es muss der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen während des Urlaubs vergütet werden. Im Verhandlungsergebnis der Verbandstarifverträge des BAP und des IGZ mit den DGB-Gewerkschaften wurde vereinbart, dass die Lohnfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit und des Urlaub nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetz geleistet werden muss. Wird nicht korrekt abgerechnet, so wir nicht nur den Mitarbeiter/innen Einkommen vorenthalten, sondern auch Beiträge bei den Sozialversicherungsträgern. Grund: Es gilt bei den Sozialversicherungen nicht das Zuflussprinzip (was an Mitarbeiter/innen gezahlt worden ist), Grundlage ist vielmehr das Entstehungsprinzip (worauf Mitarbeiter/innen gesetzlichen bzw. tariflichen Anspruch hätten). Dies ist eine Straftat gemäß §266a StDB. Leistet eine Software dabei Hilfestellung, könnte dies als Beihilfe gewertet werden. Die Kontrolle der korrekten Zahlung nach dem Entstehungsprinzip obliegt dem Zoll – Finanzkontrolle Schwarzarbeit. A. Gesetzlichen Grundlagen 1. Der Grundsatz §11 BurlG: „Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.“ Das heißt: a) Um eine vereinfachte Berechnung durch zuführen wird, als Referenzzeitraum, auf die Arbeitsverdienste der letzten 3 Monate zurückgegriffen. Bestand die Beschäftigung noch keine 3 Monate, so wird der kürzere Zeitraum zugrunde gelegt. b) Überstundenzuschläge, Spesen, Reisekosten, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Einmalzahlungen sind aus der Durchschnittsberechnung ausgeschlossen. Alle anderen an Zulagen, Zuschlägen, Stunden und Zeitkonten, die im Rahmen des Referenzzeitraums erarbeitet wurden, sind Basis für die Berechnung des Durchschnitts. 2. Die Unabdingbarkeit §13 BurlG: „Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.“ Das heißt: Hier wird festgelegt, dass weder in Tarifverträgen noch in Einzelverträgen von den Regeln des §11 zuungunsten des Arbeitnehmers abweichen darf. Es besteht ein klarer Anspruch auf die in §11 festgelegte Art der Durchschnittsberechnung. 3. Die Besonderheit § 11 Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. © I.Q.Z GmbH Januar 2016 COMPLIANCE -Zeitarbeit B. Die Korrekt Umsetzung Die Durchschnittsberechnung sollte mit Softwareunterstützung korrekt erfolgen, da sonst sowohl die Mitarbeiter betrogen werden als auch der strafrechtlich relevante Tatbestand der Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt ist. Die richtige Zuordnung der Lohnarten für die Durchschnittsberechnung ist entscheidend. Seriöse Softwarelösungen für Zeitarbeit stellen diese Zuordnung den Anwendern zur Verfügung. Wenn die Zuordnung der in den Durchschnitt fließenden Lohnarten korrekt erfolgt, darf es nur zwei Algorithmen (Berechnungsmethoden) als Varianten für die Durchschnittsberechnung geben (Variante 1: Zeitkontenstunden werden als gezahlt in die Durchschnittsberechnung einbezogen Variante 2: Zeitkonten werden separat im Durchschnitt berechnet). Leider bieten einige Softwareanbieter mehr als zwei Algorithmen an, die dann – bei Anwendung durch das Zeitarbeitsunternehmen – zu geringeren Durchschnittswerten im Krankheits- und Urlaubsfall führen. Die korrekten Möglichkeiten sind hier dargestellt: 1. Variante Alle gearbeiteten Stunden (auch die ins Zeitkonto fließen) fließen mit ihren Werten für die Durchschnittsberechnung verwendet Der Gesamtverdienst ohne Spesen etc.(siehe A.1,b) aber inkl. des Werts der Zeitkontenzuflüsse der letzten 13 Wochen (3 Monate) _______________________________________________________ = Lohnanspruch je Tag in € 65 Tage (5 Tage in der Woche X 13 Wochen) Sind Mitarbeiter/innen weniger als 3 Vormonate beschäftigt, wird der Gesamtverdienst durch die Anzahl der seit dem Eintritt ermittelten Arbeitstage geteilt. 2. Variante Die zweistufige Berechnung des Durchschnitts erfasst zum Einem eine die Auszahlungs- und eine Zeitkontenkomponente (was in den vorangegangenen 3 Monaten als Bruttolohn bezahlt wurde und was auf Zeitkonten geflossen ist): Schritt 1: Gesamtverdienst ohne Spesen etc.(siehe A.1,b und ohne Wert der Zeitkontenzuflüsse) der letzten 13 Wochen (3 Monate) ________________________________________________ = Lohnanspruch je Tag in € 65 Tage (5 Tage in der Woche X 13 Wochen) Schritt 2: Nettozuwachs der Zeitkonten der letzten 13 Wochen (3 Monate) _____________________________________ = Zufluss ZK-Stunden je Tag 65 Tage (5 Tage in der Woche X 13 Wochen) Sind Mitarbeiter/innen weniger als 3 Vormonate beschäftigt, wird der Gesamtverdienst durch die Anzahl der seit dem Eintritt ermittelten Arbeitstage geteilt. © I.Q.Z GmbH Januar 2016 COMPLIANCE -Zeitarbeit Beide Methoden kommen übrigens zum gleichen Ergebnis. Die Exceltabelle zur Eigenkontrolle der richtigen Durchschnittsberechnung können Sie unter [email protected] – Stichwort Durchschnittsberechnung - anfordern. Beispiel 1: Überstunden werden ausbezahlt bzw. fließen in den Durchschnitt ein Beispiel Muster der Durchschnittsberechnung (Urlaub und Krankheit) Durchschnittsberechnung Anzahl Urlaubstage Anzahl Kranktage Die Überstunden werden ausbezahlt Die Überstunden auf das Zeitkonto 3 aktueller Monat 4 aktueller Monat 1. Vormonat 147 Soll- Stunden ÜSTD-Zuschlag BZ-Zuschlag SA-Zuschlag SO-Zuschlag Fahrgeld Verpflegung 178 10 178 5 8 Stunden 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 € € € € € 25,00% 30,00% 25,00% 50,00% Bruttowert 1.780,00 25,00 534,00 12,50 40,00 54,00 80,00 € € € € € € € Gesamtbrutto Abzug Spesen X (zutreffendes mit X ankreuzten) Betrag für DurchschnittsAbzug Üstd- Abzug Prozente Einmalzahlung berechnung 1.Vormonat 2.525,50 € 134,00 € 25,00 € 2.Vormonat 2.808,74 € 156,00 € 17,50 € 3. Vormonat 2.221,21 € 100,00 € 0 2.366,50 € 150,00 € 2.121,21 € 2.525,50 € Summe 2. Vormonat Stunden ÜSTD-Zuschlag BZ-Zuschlag Krank Fahrgeld VMA Urlaubsgeld 161 Sollstunden 184 7 184 7 10,00 € 10,00 € 10,00 € 13,32 € 25,00% 30,00% 1.840,00 € 17,50 € 552,00 € 93,24 € 72,00 € 84,00 € 150,00 € Eintrag in die Lohnabrechnung pro Tag TU und K Tagessatz geteilt durch 7 Stunden Lohnart Urlaub Krank 154 Stunden BZ-Zuschlag Krank Urlaub Fahrgeld VMA 154 154 14 7 6.972,95 € geteilt durch 65 Tage Bruttowert 3. Vormonat 2.485,24 € Stunden 21 28 Tagessatz in € für Urlaub und Krankheit/Tag 107,28 € Wert Summe 15,33 € 321,83 € 15,33 € 429,10 € 2.808,74 € Soll stunden 10,00 € 10,00 € 13,01 € 13,01 € 20,00% Bruttowert 1.540,00 € 308,00 € 182,14 € 91,07 € 44,00 € 56,00 € 2.221,21 € Wenn Sie zwar die Überstunden auf das Zeitkonto des Beschäftigten buchen, jedoch bei der Durchschnittsberechnung keine Extrabuchung von Zeitkonten durchführen wollen, müssen Sie die Werte der Zeitkontenstunden aus den Vormonaten den Bruttowerten der Monate hinzufügen. Entscheidend ist, dass der Durchschnittswert je Tag mit dem vom Lohnprogramm berechneten Wert übereinstimmt. © I.Q.Z GmbH Januar 2016 COMPLIANCE -Zeitarbeit Beispiel 2 mit separater Zeitkontenberechnung Beispiel 2 Durchschnittsberechnung Anzahl Urlaubstage Anzahl Kranktage 1. Vormonat Stunden ÜSTD-Zuschlag BZ-Zuschlag SA-Zuschlag SO-Zuschlag Fahrgeld VMA Zeitkonto-Std. 3 aktueller Monat 4 aktueller Monat Stunden ÜSTD-Zuschlag BZ-Zuschlag Krank Fahrgeld VMA Urlaubsgeld Zeitkonto-Std. Die Überstunden werden ausbezahlt Die Überstunden auf das Zeitkonto 147 Sollstunden 178 10 178 5 8 10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € Gesamtbrutto 25,00% 30,00% 25,00% 50,00% 31 10,00 € Bruttowert 2. Vormonat Muster der Durchschnittsberechnung (Urlaub und Krankheit) 1.780,00 € 25,00 € 534,00 € 12,50 € 40,00 € 54,00 € 80,00 € -310,00 € 2.215,50 € 161 Sollstunden 184 7 184 7 10,00 € 10,00 € 10,00 € 13,32 € 25,00% 30,00% 30 10,00 € Bruttowert 3. Vormonat 154 Soll Stunden BZ-Zuschlag Krank Urlaub Fahrgeld VMA 154 154 14 7 10,00 € 10,00 € 13,01 € 13,01 € 20,00% Bruttowert 1.840,00 € 17,50 € 552,00 € 93,24 € 72,00 € 84,00 € 150,00 € -300,00 € Abzug Abzug Üstd- EinmalProzente zahlung Abzug Spesen 1.Vormonat 2.215,50 € 134,00 € 25,00 € 2.Vormonat 2.508,74 € 156,00 € 17,50 € 3. Vormonat 2.221,21 € 100,00 € 0 Betrag für Durchschnittsberechnung 2.056,50 € 150,00 € 2.185,24 € 2.121,21 € Summe 6.362,95 € geteilt durch 65 Tage Tagessatz Eintrag in die Lohnabrechnung pro Tag TU und K in € Tagessatz geteilt durch 7 Stunden Lohnart Urlaub Stunden 21 Krank 28 97,89 € Wert Summe 13,98 € 293,67 € 13,98 € 391,57 € Zeitkonten für die Durchschnittsberechnung (nur wenn Überstunden auf das Zeitkonto gebucht werden) Zufluss zum Zeitkonto 2.508,74 € 1.540,00 € 308,00 € 182,14 € 91,07 € 44,00 € 56,00 € (zutreffendes mit X ankreuzten) X Abfluss vom Zeitkonto Nettowert für Durchschnitt 1.Vormonat 31 31 2.Vormonat 30 30 3. Vormonat Summe 61 geteilt durch 65 Tage 2.221,21 € 0,94 ZK Stunden je Durchschnittstag Zu- oder Abfluss Zeitkonto Lohnart Zufluss ZK © I.Q.Z GmbH Stunden 6,57 Wert 10,00 € Summe 65,70 € Januar 2016 COMPLIANCE -Zeitarbeit © I.Q.Z GmbH Januar 2016
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