DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 47 BtM-Rezepte korrekt beliefern Auch bei der Belieferung von BtM-Rezepten müssen Rabattverträge beachtet werden. Dazu stellt das nachfolgende Schema eine Unterstützung für die Abgabepraxis dar. BtM-Rezept Alle Formalien korrekt? (BtMVV § 9) ja Aut-idem-Kreuz gesetzt? ja nein ja Heilung1 durch Apotheke möglich? (BtMVV § 9) Arzt ➔ Rezeptänderung! nein Rabattverträge zu beachten? nein ja Austausch3 erlaubt und dem Patienten vermittelbar? nein Dokumentation für Nichtabgabe des Rabattarzneimittels (z. B. Pharm. Bedenken) aufs Rezept ja Abgabe des verordneten BtMs (ggf. Besonderheiten Original/Import bzgl. Aut-idem-Kreuz beachten)2 nein Abgabe des RabattArzneimittels Abgabe des verordneten BtMs (oder eines der drei preisgünstigsten oder eines Imports4 gem. § 5 Rahmenvertrag) © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: September 2015 Hinweise: 1 Der Apotheker kann nach Rücksprache mit dem Arzt Änderungen im Rezept-Teil I und II vornehmen. Der Arzt vermerkt diese Änderungen im Rezept-Teil III. Beide müssen ihre Änderungen mit Unterschrift und Datum versehen. Das Ausstellungsdatum darf nicht korrigiert werden. 2 Auch bei BtM gilt: Ein rabattiertes Original hat Vorrang vor einem nicht rabattierten Import (und umgekehrt). Original und Import gelten auch bei BtM als identische Präparate ➔ ein Aut-idem-Kreuz alleine schützt nicht vor dem Austausch Original/Import. 3 Beim Austausch eines BtMs immer auch BtM-rechtliche Austauschkriterien beachten (z. B. exakte Stückzahl, bei transdermalen Systemen Beladungsmenge/Freisetzungsrate, bei retardierten Arzneiformen identische Wirkdauer) ➔ § 4 Rahmenvertrag 4 Auch BtM gehen in die Importquote mit ein ➔ ggf. auf verfügbare 15/15-Importe prüfen!
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