Der Teufel und die 10 Gebote Originaltitel: Le diable et les dix commandements/Le tentanzioni quotidiane Produktion: Mondex; Filmsonor-Procinex; Cinèdis; Intercontinental; Incei; Frankreich/Italien, 1962 Buch: Julien Duvivier, Maurice Bessy, René Barjavel, Henri Jeanson, Renè Barjavel, Michel Audiard, Pascal Jardin. Regie: Julien Duvivier. Kamera: Roger Fellous. Musik: Georges Garvarentz; Guy Magenta, Michel Magne. Schnitt: Paul Cayatte Darsteller: Michel Simon (Jerome Chambard), Françoise Arnoul (Françoise Beaufort), Micheline Presle (Micheline), Charles Aznavour (Denis Mayeux), Fernandel (Gott), Alain Delon (Pierre Messager), Danielle Darrieux (Clarisse Ardant), Jean-Claude Brialy (Didier Marin), Louis de Funès (Vaillant) u. v. a. (Normal, Schwarz/weiß, ca. 3200 m, 116 min1; für Kinder unter 14 Jahren nicht zugelassen) Ersteinsatz: 24. Januar 1964 Inhalt: Ein Episodenfilm mit vielen seinerzeit prominenten Schauspielern. In einer Rahmenhandlung will ein Priester seinem alten Schulfreund, einem Bauern, die Zehn Gebote beibringen. Der Teufel kommentiert die einzelnen Episoden, in denen Menschen diese Gebote verletzen. – In einer Episode taucht auf einem Bauernhof ein geheimnisvoller Fremder auf, der behauptet, Gottvater zu sein. Er stellt sich aber als entlaufener Irrer heraus. – In der Episode „Du sollst nicht töten“ spielt Charles Aznavour einen Priester, der seinen Orden verlässt, um den Mann, der für den Tod seiner Schwester verantwortlich ist, zu bestrafen. Aktenbefund: BArch DO 4 (Staatssekretariat für Kirchenfragen) Bemerkungen: „Der Teufel und die 10 Gebote“ war einer der um 1960 populären unterhaltenden Episodenfilme, überwiegend heiter gestaltet und vor allem durch die Mitwirkung vieler bekannter französischer Schauspieler bemerkenswert. Da aber von der Anlage des Films her religiöse Motive gestreift wurden, konsultierte die Hauptverwaltung Film vor der Zulassung des Films das Staatssekretariat für Kirchenfragen. Am 26. Juni 1963 erklärte das Staatssekretariat, dass „keine prinzipiellen Einwände gegen die Aufführung des Filmes“ bestünden (Dokument 1). Allerdings bat es darum, bei der Synchronisation „Stellen, an denen besonders mit Flüchen und Kraftausdrücken gegen Gott gelästert wird“ abzumildern, „um zu verhindern, daß religiöse Gefühle verletzt werden“2. Dokument 1 Brief von Hans Weise, Staatssekretariat für Kirchenfragen, an die Hauptverwaltung Film v. 26. Juni 1963. 1 Länge der in der BRD gezeigten Fassung: 127 min. Da das Zulassungsprotokoll bisher nicht aufgefunden werden konnte, ist nicht nachweisbar, inwieweit hier Veränderungen des Dialogs vorgenommen wurden. 2 Durch unsere Genossen [Hans] Wilke und [Ursula] Scheil wurde an der Abnahmeveranstaltung des französischen Films „Der Teufel und die 10 Gebote“ teilgenommen. Wie die Genossen bereits mitteilten, gibt es unsererseits keine prinzipiellen Einwände gegen die Aufführung des Filmes. Lediglich an einigen Stellen, an denen besonders mit Flüchen und Kraftausdrücken gegen Gott gelästert wird, halten wir es für richtig, Korrekturen in der Ausdrucksweise vorzunehmen, um zu verhindern, daß religiöse Gefühle verletzt werden. Wir bitten darum, daß, wenn der Film eine Synchronisation erfahren hat, wir die Möglichkeit erhalten, ihn noch einmal zu sehen. Gleichzeitig wäre zu überlegen, daß bei der Abfassung des Textes für den Filmkurier3 eine Konsultation erfolgt, um auch hierbei eine richtige Linienführung bezüglich der Politik gegenüber den konfessionell gebundenen Menschen zu erreichen. 3 Vom Progress-Filmvertrieb herausgegebenes Informationsmaterial für das Lichtspielwesen, mit Hintergrundinformationen und Werbehinweisen zu den einzelnen Filmen.
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