Für bequemes Tanken und Einkaufen: die Coop Pronto Company

Für bequemes Tanken und
Einkaufen: die Coop Pronto
Company Card.
Mit der Coop Pronto Company Card haben Sie viele
Vorteile, die Ihnen das Tanken und Einkaufen erleichtern. Die monatliche Abrechnung bietet Ihnen eine
Übersicht über die monatlichen Ausgaben für Treibstoff und alle Produkte aus dem Coop Pronto Shop.
Die Vorteile auf einen Blick.
3. Einfach und bargeldlos.
Nach dem Tanken und Einkaufen bezahlen Sie
bequem und praktisch mit Ihrer Coop Pronto
Company Card. So sind Sie auch ohne Bargeld
jederzeit mobil.
4. Detaillierte Monatsrechnung.
Die übersichtlich gestaltete Monatsrechnung
sorgt dafür, dass Sie jederzeit den Überblick
über Ihre Ausgaben haben. Die Monatsrechnung ist mehrwertsteuerkonform.
5. Die Rechnungsdaten.
Die Rechnungsdaten sind per elektronischem
File erhältlich.
1. Tanken und shoppen unterwegs zu günstigen Preisen.
Mit der Coop Pronto Company Card können
Sie an allen Coop Pronto Shops mit Tankstelle
an 365 Tagen im Jahr tanken und in den Coop
Pronto Shops mit Tankstelle bis spät einkaufen.
2. Attraktive Flottenkonditionen.
Sie kommen in den Genuss eines Rechnungsrabattes und es werden Ihnen keine Gebühren
belastet. Neben diesen Vorteilen profitieren Sie
von gestaffelten Jahresrückvergütungen, je nach
Ihrem jährlichen Benzin-/Dieselumsatz.
6. Online-Verwaltung.
Zugang zu den aktuellen Bezügen, archivierten Rechnungen und Kartenmutationen per Extranet möglich.
7. Coop Preise.
Coop Eigenmarken werden in den Coop Pronto Shops zu Coop Preisen angeboten.
8. Angebote nach Mass.
Möglichkeit der Produktrestriktion und der
Kilometererfassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Benützung der Coop Pronto Company Card
9. Sollten berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Kartenin­
habers oder an dessen Einhaltung der vorliegenden AGB bestehen, ist die Coop Mineraloel
AG berechtigt, einen Kartenantrag ohne Begründung abzulehnen bzw. Karten sperren zu
lassen.
1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Karteninhaber bzw. Kunden oder dessen
gesetzlichem Vertreter einerseits und der Coop Mineraloel AG andererseits werden durch
die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Es gilt schweizerisches
Recht. Erfüllungs- sowie Betreibungsort für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist Zürich.
Der Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehenden
Streitigkeiten ist Zürich. Die Coop Mineraloel AG behält sich indessen das Recht vor, den
Karteninhaber bzw. den gesetzlichen Vertreter beim zuständigen Gericht seines Sitzes
oder bei jeder anderen zuständigen Behörde zu belangen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt
die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, sofern die Parteien
den Vertrag auch ohne diese Bestimmungen eingegangen wären. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die
der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im
Falle einer Lücke.
11. Die Coop Mineraloel AG behält sich vor, Kreditkarten bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen (z.B. Zahlungspflichten) durch das Coop Pronto Cardcenter sperren zu
lassen und das Vertragsverhältnis per sofort aufzulösen. Nach erfolgter Kartensperrung
infolge Zahlungsverzuges wird der gesamte ausstehende Saldo sofort zur Zahlung fällig.
Die Kreditkarten bleiben Eigentum der Coop Mineraloel AG.
2. Der Kunde ist im Rahmen dieser AGB berechtigt, an den Coop Tankstellen Treibstoff
und in den Coop Pronto Shops mit Tankstelle Shopartikel zu erwerben. Der Kunde an­
er­kennt den jeweiligen an der Tankstelle angegebenen Säulenpreis zum Zeitpunkt des
Kassen­­vorgangs.
12. Die Coop Mineraloel AG behält sich das Recht vor, die AGB und die damit verbundenen
Ansätze jederzeit anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Karteninhaber im Voraus
bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Inhaber die Karte nicht
innert Monatsfrist seit Anzeige der Änderungen zurücksendet.
3. Dem Kunden wird auf Wunsch ein Lieferschein ausgestellt.
13. Der Karteninhaber hat einen Kreditkartenverlust oder -diebstahl oder die Feststellung
eines Schadens durch missbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte dem Coop Pronto
Cardcenter unverzüglich zu melden und schriftlich zu bestätigen, damit das Coop Pronto
Cardcenter die Kreditkarte allenfalls sperren lassen kann. Im Falle eines Diebstahls oder
Missbrauchs hat der Kunde zusätzlich bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Dem Coop
Pronto Cardcenter ist eine Kopie der Polizeianzeige zuzustellen. Der Karteninhaber bleibt
so lange verantwortlich für die missbräuchliche Verwendung seiner Kreditkarte(n), bis das
Coop Pronto Cardcenter die Mitteilung des Karteninhabers erhalten hat. Ab diesem
Zeit­­punkt entfällt die Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der
Karte. Das Coop Pronto Cardcenter sperrt die Kreditkarte sofort nach entsprechender
schriftlicher oder mündlicher Meldung durch den Kunden. Die Coop Mineraloel AG lehnt
jegliche Haftung im Rahmen der vertraglichen und ausservertraglichen Zusammenarbeit
mit dem (potenziellen) Kunden und/oder Karteninhaber ab.
4. Der Kartenaussteller erwartet vom Karteninhaber, dass dieser mit der Coop Pronto
Company Card einen Umsatz von mindestens 2’500 Litern Benzin/Diesel pro Kalenderjahr macht. Die Coop Pronto Company Card ist frei von wiederkehrenden Karten- und
Rechnungsgebühren. Erwirbt der Kunde keine 2’500 Liter Benzin/Diesel pro Kalenderjahr,
behält sich die Coop Mineraloel AG das Recht vor, die Coop Pronto Company Card auto­
matisch durch eine Coop Pronto Card ohne Spezialkonditionen (gemäss den AGB für die
Coop Pronto Card) zu ersetzen, welche gebührenpflichtig ist. Beschädigte Kundenkarten
werden gegen eine Gebühr von CHF 15.–* ersetzt. Dieselbe Gebühr wird für verlorene
oder gestohlene Karten berechnet, welche aus Sicherheitsgründen nicht ersetzt werden.
5. Der Kunde profitiert bei Bezahlung mit der Coop Pronto Company Card von Benzin/
Diesel – davon ausgeschlossen sind AdBlue und B30 – von den folgenden Spezialkonditi­
onen: 3 Rappen Rabatt pro Liter Benzin oder Diesel, ausgeschlossen AdBlue und B30.
Dieser Rabatt versteht sich als absatzunabhängiger Rechnungsrabatt. Zusätzliche,
absatzabhängige Jahresrückvergütung auf die mit der Coop Pronto Company Card pro
Kalenderjahr bezogenen Treibstoffmengen (Benzin und Diesel, davon ausgeschlossen
sind AdBlue und B30). Die entsprechenden Beträge werden jeweils mit der Februarrechnung des Coop Pronto Cardcenter verrechnet.
6. Auf Treibstoff- und Wareneinkäufe mit der Coop Pronto Company Card für juristische
Personen werden keine Superpunkte gewährt. Zusätzliche Vergünstigungen (z.B. Rabattgutscheine usw.) sind ebenfalls nicht gültig.
7. Die Bezüge werden gemäss dem auf dem Antrag angegebenen Zahlungsmodus dem
Kunden belastet. Die Zahlung des Gesamtbetrages durch den Karteninhaber hat bis zum
letzten Tag eines Kalendermonats zu erfolgen. Sollte die Bank/die Post (bei LSV bzw.
Debit-Direct-Vereinbarung) die Zahlung verweigern, ist das Coop Pronto Cardcenter berechtigt, die daraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug
oder nach erfolgter Kartensperrung wird der gesamte ausstehende Saldo sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverspätung wird ein monatlicher Verzugszins von 0,95% auf den
ausstehenden Saldo aufgerechnet. Die Mahnspesen betragen für die zweite Mahnung
CHF 10.–*. Für die Sperrung von Karten wird eine Gebühr von CHF 10.–* pro Karte erhoben. Reklamationen bezüglich der Richtigkeit der Rechnungsstellung haben innert 15
Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an das Coop Pronto Cardcenter zu erfolgen,
ansonsten die Rechnung als akzeptiert gilt. Die Coop Mineraloel AG behält sich das Recht
vor, Forderungen an Drittunternehmen abzutreten.
8. Die Kreditfähigkeit des Kartenantragstellers wird anhand von dessen Angaben geprüft.
Der Kartenantragsteller bestätigt die Richtigkeit der von ihm im Kartenantrag gemachten
Angaben. Die Coop Mineraloel AG behält sich vor, gegebenenfalls weitere Abklärungen
vorzunehmen sowie die vom Kartenantragsteller gemachten Angaben bei öffentlichen
Ämtern (Einwohnerkontrolle, Betreibungsamt usw.) sowie bei privaten Auskunftsstellen
zu überprüfen. Verändern sich die Einkommensverhältnisse des Karteninhabers derart,
dass die Voraussetzungen für dessen Kreditfähigkeit nicht mehr gegeben sind, ist er
verpflich­tet, dem Coop Pronto Cardcenter unverzüglich hierüber Mitteilung zu erstatten.
10. Die Coop Mineraloel AG setzt für jeden Karteninhaber aufgrund der finanziellen Verhältnisse eine Kreditlimite fest, ansonsten die Kreditlimite auf kumulierte CHF 4’000.–
für juristische Personen festgelegt wird. Die Coop Mineraloel AG behält sich das Recht
vor, die Kreditlimite jederzeit zu ändern.
14. Namens- und Adressänderungen sind dem Coop Pronto Cardcenter in Glattbrugg ZH
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
15. Die Kundenkarte ist jeweils 3 (drei) Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit stellt das
Coop Pronto Cardcenter automatisch eine neue Karte zu.
16. Mit Einreichung des Antrages für eine Coop Pronto Company Card bestätigt der Antragsteller, ein Exemplar der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung der
Coop Pronto Company Card» erhalten und deren Inhalt mit seiner Unterschrift auf dem
Kartenantrag akzeptiert zu haben.
17. Sämtliche Bestimmungen der vorliegenden AGB gelten automatisch auch für Bezüge
mit Zusatzkarten. Der Hauptinhaber verpflichtet sich, Personen, für die er eine Zusatzkarte bestellt hat, die vorliegenden AGB vollständig zur Kenntnis zu bringen. Der Hauptinhaber haftet solidarisch mit dem Inhaber der jeweiligen Zusatzkarte für die Zahlung aller
durch die Benützung der Karte entstandenen Verbindlichkeiten.
Der aktuelle Stand der AGB kann jederzeit unter www.coop-pronto.ch abgerufen werden.
Ausgabe: Februar 2016
* zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer