Faltblatt - MLUL - Land Brandenburg

 Wenn Sie noch Fragen haben …
Abfälle richtig entsorgen
Rechtsgrundlagen
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) § 23: „Im Wald
oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Wald-
… wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Ordnungs- oder
Beim Abbrennen eines Holzfeuers im Freien sind verschiedene
rand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der
Umweltamt. Die jeweilige Adresse und Telefonnummer finden Sie
Rechtsvorschriften zu beachten. Unter anderem sind dies:
Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen so-
auch im Inter­net unter:
www.service.brandenburg.de/de/umweltaemter/307594
Abfallgruppe
Abfallart
Entsorgung
Gartenabfälle
Laub, Baum-, Strauch-,
Rasenschnitt**
Kompost, Biotonne,
Annahmestelle* für Bioabfälle
wie das Rauchen verboten.“
Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) § 7: „Das Verbrennen
Herausgeber:
Holzabfälle
Ministerium für Ländliche Entwicklung,
Fenster- und Türrahmen, Zaunlatten und -pfähle, Möbelteile
Sperrmüllsammlungen*,
Containerdienst*
Umwelt und Landwirtschaft
NatSchAG) § 22 Abs. 2 Satz 2: „Die Erholungssuchenden haben im
oder belästigt werden können“.
Übrigen besondere Rücksicht auf Natur, Landschaft, Vegetation und
Bei Einhaltung der in diesem Faltblatt gegebenen Ratschläge für
wild lebende Tiere sowie die Waldbrandgefahr zu nehmen.“
kleine Holzfeuer sind in der Regel Gefährdungen und Belästigungen nicht zu erwarten. Ausnahmen: Nachbarbeschwerden
schreitungen in der Luft.
Papier, Karton
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
14473 Potsdam
Naturschutzausführungsgesetz des Landes Brandenburg (Bbg-
die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet
Verordnungen zum Pflanzenschutzgesetz
oder Verbrennung im Gebiet mit der Gefahr von Grenzwertüber-
des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 103
sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien ist unter­sagt, soweit
Verpackungen
Zeitungen, Zeitschriften,
Geschenkpapier, Karton
Papier, Kunststoffbehältnisse
aller Art
Papiercontainer, Wertstofferfassung
Ordnungsbehördliche Verordnung der Kommunen mit regional­
Immissions- und
Klimaschutz
spezifischen Regelungen.
Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) § 4:
Papiersammlung, „blaue Tonne“,
„gelber Sack“
„Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen –
Gärten ist nicht zulässig.“ Das heißt, das private Verbrennen
nach Landes­recht bis zu 20.000 Euro – geahndet werden. Darüber
von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten.
hinaus sind auch Satzungen der Kleingartenverbände sowie Mietund Pachtverträge zu beachten.
Telefon 0331 8 66-72 37
[email protected]
Baumaterial
Bauholz, Teerpappe
Containerdienst*, Schadstoffsammlung*
Altreifen
Auto- und Fahrradreifen,
sonstige Gummiabfälle
Reifenhandel, Containerdienst*
Textilien, Schuhe
Altkleider, Altschuhe
Altkleidersammlung, Containerdienst*
Gesamtherstellung: Power-DesignThing GmbH
Fotos: Constanze Mikeska, MLUL Fotoarchiv
www.mlul.brandenburg.de/info/holzfeuer
3. Auflage: 5.000
Juni 2015
* Die Annahmestellen für pflanzliche Abfälle, Sperrmüll- und Schadstoffsammlungen, Containerdienste, Fahrten des Schadstoffmobils können Sie bei dem für Sie
zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Abfallzweckverband) erfragen. In der Regel wird von diesem jährlich an jeden
Haushalt eine Abfallfibel übersandt, die diese Informationen enthält. Auch die Ämter und Gemeinden können Ihnen weiterhelfen.
**Bei Befall der Pflanzen mit Quarantäneschadorganismen entsprechend Pflanzenschutzgesetz kann die zuständige Pflanzenschutzbehörde als besondere Form der
Vernichtung auch die Verbrennung anordnen.
Holzfeuer
im Freien
Brennstoffe
Lange Zeit war es ein vertrautes und zu recht oft ungeliebtes Bild:
Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz
Gartenfeuer, bei denen zusammen mit Holz- auch andere Abfälle
wie Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts,
verbrannt wurden. Von einer Feuerstelle aus verteilten sich Rauch,
verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr lang-
Ruß und Geruch oft als quälende Belästigung für Mensch und Um-
sam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert
welt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke. Inzwischen ist
wurden, sind sie trocken.
im Land Brandenburg das private Verbrennen von Garten- und
Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub sowie frischer Baum- und
Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionel-
Strauchschnitt, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt, sondern soll-
le Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann.
ten kompostiert werden.
Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu
Für Abfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Schutzmitteln
beantragen.
behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruch-
Entsprechend dem Wunsch vieler Bürger, diesen kostenpflichtigen
holz sowie Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten besteht ein Brenn-
Aufwand zu verringern, gelten nachstehende Hinweise, in welchen
und Kompostierverbot.
10 goldene Regeln
Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des
Trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein
Sicherheit
Genehmigungsfrei sind nur kleine Feuer. Daher darf die Größe des
Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder
(z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher, Löschdecke). Es ist wichtig und
Ab Waldbrandgefahrstufe 4 muss generell ein Abstand von 50
vorausschauend, dass eine zuverlässige Aufsichtsperson das Feuer
Metern eingehalten werden. Die aktuellen Waldbrandgefahrenstu-
bis zum vollständigen Erlöschen der Glut überwacht.
fen Ihrer Region können Sie der folgenden Internetseite entnehmen:
Holzhaufens im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht
Ausgeschlossen sind Gebiete, in denen die Grenzwerte für die
übersteigen. Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flam-
entfachen
Löschmittel immer bereithalten (Wasser, Sand,
www.mil.brandenburg.de/wgs/text
Rücksichtnahme
me möglichst klein bleibt.
schreitung besteht und in einem Luftreinhalteplan besondere
Entsprechend der Größe des Feuers, der Richtung und der Stärke
Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter, bei
Regelungen dazu getroffen wurden. Ob Ihr Gebiet dazu gehört,
des Windes und den besonderen örtlichen Gegebenheiten muss
selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 Meter
können Sie der folgenden Internetseite entnehmen:
eine ausreichende Distanz zu brennbaren Materialien berück-
betragen.
www.mlul.brandenburg.de/info/luftreinhalteplanung
sichtigt werden. Bei besonders brandgefährdeten Materialien wie
den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimm-
Reetdächern und Dächern mit Dachpappe, oder von trockenem
ten Gebäuden und Bereichen. In Gebieten mit besonders sensiblen
Feuerlöscher)
Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus
Ödland, Schilfgürteln, Getreidefeldern ist ein Sicherheitsabstand
sozialen Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten,
einzuhalten.
Altenheime, ist dies besonders wichtig.
Brennverbot ausgegangen werden.
Holz- und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte LebensRauchbelästigung ist in jedem Fall zu vermeiden.
Alle Voraussetzungen, die für ein Feuer im Freien eingehalten wer-
angezündet werden. Der Brennstoffhaufen sollte immer unmittelbar
den müssen, damit grundsätzlich weder Gefährdungen noch Beläs-
vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. Dadurch wird aus-
Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich,
tigungen auftreten, werden nachstehend kurz erläutert.
geschlossen, dass Igel, Jungvögel, Lurche und Kriechtiere verletzt
vorher mit den Nachbarn zu sprechen. Geplante Vorsorge und um-
oder gar verbrannt werden.
sichtige Rücksichtnahme sichern eine ungestörte Atmosphäre.
Um die Feuerstelle sollte ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen
Wenn Sie ein Holzfeuer auf einem Grundstück abbrennen wollen,
angelegt werden, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Es
dessen Eigentümer Sie nicht sind, müssen Sie zuerst klären, ob der
muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind, starkem Funken-
Eigentümer dies duldet. In einer Gartensparte kann dies durch die
flug und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht
Satzung oder bei einem Pachtgrundstück durch den Pachtvertrag
werden kann. Dazu sind entsprechende Löschmittel bereitzuhalten
geregelt sein.
niemals verwenden, Explosionsgefahr!
Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu
Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand der Feuerstelle zu
tigungswirkungen durch das Feuer und damit also von einem
stätte vieler Kleinstlebewesen. Sie dürfen deshalb keinesfalls direkt
Im Wald sind Feuer verboten.
Luftschadstoffe überschritten sind oder die Gefahr der Über-
Soweit sich Nachbarn (berechtigt) beschweren, muss von Beläs-
Holzfeuer entzünden
Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
Fällen Sie gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien ohne behördliche Genehmigung abbrennen können.
Brennstoffhaufens beträgt einen Meter
Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer
unverzüglich löschen
Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen
Brennstoffe
Lange Zeit war es ein vertrautes und zu recht oft ungeliebtes Bild:
Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz
Gartenfeuer, bei denen zusammen mit Holz- auch andere Abfälle
wie Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts,
verbrannt wurden. Von einer Feuerstelle aus verteilten sich Rauch,
verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr lang-
Ruß und Geruch oft als quälende Belästigung für Mensch und Um-
sam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert
welt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke. Inzwischen ist
wurden, sind sie trocken.
im Land Brandenburg das private Verbrennen von Garten- und
Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub sowie frischer Baum- und
Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionel-
Strauchschnitt, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt, sondern soll-
le Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann.
ten kompostiert werden.
Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu
Für Abfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Schutzmitteln
beantragen.
behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruch-
Entsprechend dem Wunsch vieler Bürger, diesen kostenpflichtigen
holz sowie Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten besteht ein Brenn-
Aufwand zu verringern, gelten nachstehende Hinweise, in welchen
und Kompostierverbot.
10 goldene Regeln
Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des
Trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein
Sicherheit
Genehmigungsfrei sind nur kleine Feuer. Daher darf die Größe des
Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder
(z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher, Löschdecke). Es ist wichtig und
Ab Waldbrandgefahrstufe 4 muss generell ein Abstand von 50
vorausschauend, dass eine zuverlässige Aufsichtsperson das Feuer
Metern eingehalten werden. Die aktuellen Waldbrandgefahrenstu-
bis zum vollständigen Erlöschen der Glut überwacht.
fen Ihrer Region können Sie der folgenden Internetseite entnehmen:
Holzhaufens im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht
Ausgeschlossen sind Gebiete, in denen die Grenzwerte für die
übersteigen. Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flam-
entfachen
Löschmittel immer bereithalten (Wasser, Sand,
www.mil.brandenburg.de/wgs/text
Rücksichtnahme
me möglichst klein bleibt.
schreitung besteht und in einem Luftreinhalteplan besondere
Entsprechend der Größe des Feuers, der Richtung und der Stärke
Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter, bei
Regelungen dazu getroffen wurden. Ob Ihr Gebiet dazu gehört,
des Windes und den besonderen örtlichen Gegebenheiten muss
selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 Meter
können Sie der folgenden Internetseite entnehmen:
eine ausreichende Distanz zu brennbaren Materialien berück-
betragen.
www.mlul.brandenburg.de/info/luftreinhalteplanung
sichtigt werden. Bei besonders brandgefährdeten Materialien wie
den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimm-
Reetdächern und Dächern mit Dachpappe, oder von trockenem
ten Gebäuden und Bereichen. In Gebieten mit besonders sensiblen
Feuerlöscher)
Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus
Ödland, Schilfgürteln, Getreidefeldern ist ein Sicherheitsabstand
sozialen Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten,
einzuhalten.
Altenheime, ist dies besonders wichtig.
Brennverbot ausgegangen werden.
Holz- und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte LebensRauchbelästigung ist in jedem Fall zu vermeiden.
Alle Voraussetzungen, die für ein Feuer im Freien eingehalten wer-
angezündet werden. Der Brennstoffhaufen sollte immer unmittelbar
den müssen, damit grundsätzlich weder Gefährdungen noch Beläs-
vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. Dadurch wird aus-
Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich,
tigungen auftreten, werden nachstehend kurz erläutert.
geschlossen, dass Igel, Jungvögel, Lurche und Kriechtiere verletzt
vorher mit den Nachbarn zu sprechen. Geplante Vorsorge und um-
oder gar verbrannt werden.
sichtige Rücksichtnahme sichern eine ungestörte Atmosphäre.
Um die Feuerstelle sollte ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen
Wenn Sie ein Holzfeuer auf einem Grundstück abbrennen wollen,
angelegt werden, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Es
dessen Eigentümer Sie nicht sind, müssen Sie zuerst klären, ob der
muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind, starkem Funken-
Eigentümer dies duldet. In einer Gartensparte kann dies durch die
flug und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht
Satzung oder bei einem Pachtgrundstück durch den Pachtvertrag
werden kann. Dazu sind entsprechende Löschmittel bereitzuhalten
geregelt sein.
niemals verwenden, Explosionsgefahr!
Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu
Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand der Feuerstelle zu
tigungswirkungen durch das Feuer und damit also von einem
stätte vieler Kleinstlebewesen. Sie dürfen deshalb keinesfalls direkt
Im Wald sind Feuer verboten.
Luftschadstoffe überschritten sind oder die Gefahr der Über-
Soweit sich Nachbarn (berechtigt) beschweren, muss von Beläs-
Holzfeuer entzünden
Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
Fällen Sie gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien ohne behördliche Genehmigung abbrennen können.
Brennstoffhaufens beträgt einen Meter
Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer
unverzüglich löschen
Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen
Wenn Sie noch Fragen haben …
Abfälle richtig entsorgen
Rechtsgrundlagen
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) § 23: „Im Wald
oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Wald-
… wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Ordnungs- oder
Beim Abbrennen eines Holzfeuers im Freien sind verschiedene
rand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der
Umweltamt. Die jeweilige Adresse und Telefonnummer finden Sie
Rechtsvorschriften zu beachten. Unter anderem sind dies:
Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen so-
auch im Inter­net unter:
service.brandenburg.de/de/umweltaemter/307594
Herausgeber:
Abfallgruppe
Abfallart
Entsorgung
Gartenabfälle
Laub, Baum-, Strauch-,
Rasenschnitt**
Kompost, Biotonne,
Annahmestelle* für Bioabfälle
Holzabfälle
Ministerium für Ländliche Entwicklung,
Fenster- und Türrahmen, Zaunlatten und -pfähle, Möbelteile
Sperrmüllsammlungen*,
Containerdienst*
Umwelt und Landwirtschaft
Naturschutzausführungsgesetz des Landes Brandenburg (Bbg-
die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet
NatSchAG) § 22 Abs. 2 Satz 2: „Die Erholungssuchenden haben im
oder belästigt werden können“.
Übrigen besondere Rücksicht auf Natur, Landschaft, Vegetation und
Bei Einhaltung der in diesem Faltblatt gegebenen Ratschläge für
wild lebende Tiere sowie die Waldbrandgefahr zu nehmen.“
kleine Holzfeuer sind in der Regel Gefährdungen und Belästigungen nicht zu erwarten. Ausnahmen: Nachbarbeschwerden
schreitungen in der Luft.
Papier, Karton
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
14473 Potsdam
sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien ist untersagt, soweit
Verordnungen zum Pflanzenschutzgesetz
oder Verbrennung im Gebiet mit der Gefahr von Grenzwertüber-
des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 103
wie das Rauchen verboten.“
Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) § 7: „Das Verbrennen
Verpackungen
Zeitungen, Zeitschriften,
Geschenkpapier, Karton
Papier, Kunststoffbehältnisse
aller Art
Papiercontainer, Wertstofferfassung
Ordnungsbehördliche Verordnung der Kommunen mit regional­
Immissions- und
Klimaschutz
spezifischen Regelungen.
Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) § 4:
Papiersammlung, „blaue Tonne“,
„gelber Sack“
„Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen –
Gärten ist nicht zulässig.“ Das heißt, das private Verbrennen
nach Landesrecht bis zu 20.000 Euro – geahndet werden. Darüber
von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten.
hinaus sind auch Satzungen der Kleingartenverbände sowie Mietund Pachtverträge zu beachten.
Telefon 0331 8 66-72 37
[email protected]
Baumaterial
Bauholz, Teerpappe
Containerdienst*, Schadstoffsammlung*
Altreifen
Auto- und Fahrradreifen,
sonstige Gummiabfälle
Reifenhandel, Containerdienst*
Textilien, Schuhe
Altkleider, Altschuhe
Altkleidersammlung, Containerdienst*
Gesamtherstellung: Power-DesignThing GmbH
Fotos: Constanze Mikeska, MLUL Fotoarchiv
www.mlul.brandenburg.de/info/holzfeuer
3. Auflage: 5.000
Juni 2015
* Die Annahmestellen für pflanzliche Abfälle, Sperrmüll- und Schadstoffsammlungen, Containerdienste, Fahrten des Schadstoffmobils können Sie bei dem für Sie
zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Abfallzweckverband) erfragen. In der Regel wird von diesem jährlich an jeden
Haushalt eine Abfallfibel übersandt, die diese Informationen enthält. Auch die Ämter und Gemeinden können Ihnen weiterhelfen.
**Bei Befall der Pflanzen mit Quarantäneschadorganismen entsprechend Pflanzenschutzgesetz kann die zuständige Pflanzenschutzbehörde als besondere Form der
Vernichtung auch die Verbrennung anordnen.
Holzfeuer
im Freien