FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang 22 Öffentliche Bekanntmachung • • • Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Soziales des Kreistages Wittenberg Montag, 05.10.2015, 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 07.09.2015 4. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Unterbringung und Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern 5. Vorstellung des Jahresberichtes 2014 des Fachdienstes Gesundheit 6. Informationen aus der Verwaltung 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Loos Vorsitzender Öffentliche Bekanntmachung • • • Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreistages Wittenberg Dienstag, 13.10.2015, 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 17.08.2015 4. Anfragen der Gäste 5. Bericht Prüfung privates Inkasso 6. Förderung Kreissportbund 7. Informationen aus der Verwaltung 8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses S. Müller Vorsitzender 26. September 2015 Sprechtag des Landrates in Jessen (Elster) Der nächste Außensprechtag des Landrates Jürgen Dannenberg findet am 6. Oktober 2015, ab 15:00 Uhr im Bürgerbüro der Außenstelle Jessen der Kreisverwaltung Wittenberg, Markt 17–19, 06917 Jessen (Elster) statt. Um Anmeldung bis 1. Oktober wird gebeten (Tel.: 03491/479 200). Öffentliche Ausschreibungen Schulzentrum Bad Schmiedeberg, Umbau und Sanierung Schulgebäude – 1. BA Der Landkreis Wittenberg schreibt für den Umbau und die Sanierung des Schulzentrums Bad Schmiedeberg, Torgauer Straße 32 a in 06905 Bad Schmiedeberg (1. Bauabschnitt) folgende Gewerke im Zuge öffentlicher Ausschreibungen nach VOB aus. Los 24 – Fliesen- und Plattenarbeiten (Ö 86/15 B) Los 25 – Maler- und Lackierarbeiten (Ö 83/15 B) Los 26 – Bodenbelagsarbeiten (Ö 82/15 B) Los 27 – Aufarbeitung Terrazzoböden (Ö 85/15 B) Nähere Einzelheiten dazu können Sie den Veröffentlichungen unter www.eVergabe. de, www.eVergabe-online.de sowie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de (Ausschreibungen, Ausschreibungen nach VOB) entnehmen. Inhaltsverzeichnis Ausgabe 19 Nachruf Mit großer Betroffenheit haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass unser langjähriges Mitglied des Kreistages Herr Henning Kirmse im Alter von 66 verstorben ist. Er wird uns als engagierte und pflichtbewusste Persönlichkeit in Erinnerung bleiben. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren Zeit den Angehörigen. Jürgen Dannenberg Lothar Hensel Landrat Vorsitzender des Kreistages Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft Bereitstellung der neuen Abfallbehälter mit Identsystem Der Landkreis Wittenberg lässt durch seine beauftragten Unternehmen seit der 38. KW die neuen Abfallbehälter mit Identsystem bereitstellen. Die Abfallbehälter werden nur gemäß der vorliegenden Bestellung ausgeliefert. Beachten Sie bitte auch die bereits erfolgte Veröffentlichung im Amtsblatt vom 12. September 2015 auf den Seiten 4 und 5. Seite 1 Sitzungen der Ausschüsse des Kreis- Seite 5 Informationstag zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht/ tages/Sprechtag des Landrates in Öffentliche Aufforderung/ ÖffentJessen (Elster)/Information zur Belich Bestellung/ Bekanntmachung reitstellung der neuen Abfallbehälter WAZV Elbe-Elster-Jessen Seite 3 Hinweise zur Verordnung zum VerSeite 6 Wildunfälle – Unfallursache Numbrennen pflanzlicher Gartenabfälle mer 1/ Kreisvolkshochschule Seite 4 Information zu Ausgleichszahlungen für Schäden an Nutztieren durch den Seite 7 Öffentliche Führung in der GedenkWolf stätte KZ Lichtenburg Prettin 2 Stadt / Ortsteil Coswig nur *siehe Straßenverzeichnis Coswig KW 43 Coswig nur *siehe Straßenverzeichnis Coswig KW 44 Coswig nur OT Bräsen, Cobbelsdorf, Göritz, Grochewitz, Hundeluft, Jeber-Bergfrieden, Köselitz, Möllensdorf, Pülzig, Senst, Serno, Stackelitz, Wahlsdorf, Weiden und Wörpen Coswig nur OT Buko, Buro, Düben, Klieken, Krakau, Luko, Ragösen, Thießen und Zieko Gräfenhainichen nur Ortsteile Gräfenhainichen, ohne Ortsteile Kemberg und OT Ateritz, Gaditz, Gniest, Lubast und Rotta Kemberg nur OT Bergwitz, Gaditz, Gommlo, Klitzschena, Naderkau, Pannigkau, Radis, Reuden, Schleesen, Selbitz und Uthausen Lutherstadt Wittenberg nur *siehe Straßenverzeichnis WB KW 42 Lutherstadt Wittenberg nur *siehe Straßenverzeichnis WB KW 45 Lutherstadt Wittenberg nur OT Teuchel, Griebo, Nudersdorf und Seegrehna Lutherstadt Wittenberg nur OT Braunsdorf, Dobien und Reinsdorf Lutherstadt Wittenberg nur OT Apollensdorf, Kleinwittenberg, Piesteritz u. Teuchel (nur Dürerweg u. Max-Liebermann-Str.) Oranienbaum-Wörlitz und alle Ortsteile Amtliches aus dem Landkreis Rest-/ Bioabfallbehälter KW 43 KW 44 KW 42 KW 43 KW 44 KW 46 KW 43 KW 44 KW 42 KW 45 KW 42 KW 43 KW 45 KW 46 * Straßenverzeichnis für Coswig KW 43 Ackerstr., Am Anger, Am Güterbahnhof, Am Holländer, Amselweg, Angerweg, Anhalter Weg, Antonienhüttenweg, Berliner Str., Elbstr., Feldweg, Finkenweg, Flämingweg, Gartenweg, Gehrhufenweg, Grube Berta, Grünstr., Händelweg, Heinrich-StahmannPlatz, Hohe Mühle, Hohe Straße, JohannSebastian-Bach-Str., Käthe-Kollwitz-Str., Kuhbrückenbreite, Letzte Reihe, Mozartweg, Möllensdorfer Landstr., Mühlweg, Nordweg, Pulvermühle, Puschkinstr., Querstr., Rosenstr., Rudolf-Breitscheid-Str., Schillerstr., Schulstr., Siedlerweg, Waldfrieden, Wörpener Landstr., Zerbster Str., Ziegelstr., Ziekoer Landstr. * Straßenverzeichnis für Coswig KW 44 Akazienweg, Am Flügeldeich, Am Markt, Am Sandheger, Baderstr., Bahnhofstr., Beethovenring, Bernauer Mark, Birkenweg, Brahmsweg, Damaschkeweg, Domstr., Eisenbahnstr., Flieth, Friederikenstr., Fröbelstr., Geschwister-Scholl-Str., Goethestr., Göritzer Landstr., Hasenwerder, Heidestr., HermannCohen-Ring, Holzstrecke, Hubertusstr., Industriestr., Kleine Str., Lange Str., Lärchenstr., Lindenweg, Lucas-Cranach-Ring, Lughaus, Lugweg, Luisenstr., Mittelstr., Neue Str., Neumühle, Nikolas-Lauterbach-Str., Oberfischerei, Ratskiefern, Roßlauer Str., Schloßstr., Schwarzer Weg, Stadthufen, Triftweg, Unterfischerei, Urnenweg, Wittenberger Str. * Straßenverzeichnis für Lutherstadt Wittenberg KW 42 Am Alten Bahnhof, Am Bruchfeld, Am Feldberg, Am Fliederbusch, Am Stadtwald, An der Bastion, An der Lünette, Barbarastr, Berliner Str., Blumenstr., Breitscheidstr., Bürgermeisterstr., Bugenhagenstr., Collegienstr., Coswiger Str., Damaschkestr., Dobschützstr., Dörffurthstr., Eichstr., Elbstr., Feldstr., Fleischerstr., Friedrich-Engels-Str., Große Bruchstr., Gustav-Adolf-Str., Hallesche Str., Hans-Lufft-Str., Hans-Sachs-Str., Heidweg, Johann-Friedrich-Böttcher-Str., Jüdenstr., Juristenstr., Kiefernweg, Kirchplatz, Kleine Bruchstr., Kleine Rothemarkstr., Kupferstr., Lessingstr., Lucas-Cranach-Str., Markt, Marstallstr., Mauerstr., Melanchthonstr., Mittelstr., Neumühlenweg, Neustr., Pfaffengasse, Poetenweg, Puschkinstr., Rebenweg, Reinsdorfer Weg, Schatzungsstr., Schlossplatz, Schlossstr., Töpferstr., Wallstr., Weingarten, Wilhelmstr., Wilhelm-Weber-Str. * Straßenverzeichnis für Lutherstadt Wittenberg KW 45 Am Bach, Am Rosenhag, Am Schwanenteich, Am Wasserwerk, An der Christuskirche, Blütenweg, Dorotheenstr., Emmy-SchachStr., Erich-Mühsam-Str., Erich-WeinertStr., Ernst-Moritz-Arndt-Str., Fichtestr., Franz-Schubert-Str., Fröbelstr., Ginsterweg, Holbeinstr., Käthe-Kollwitz-Str., KarlLiebknecht-Str., Kleiststr., Kopernikusstr., Maiblumenstr., Narzissenweg, Oskar-Meßter-Str., Philipp-Müller-Str., Rembrandtweg, Rheinstr., Rosenweg, Rudolf-Harbig-Str., Schenkendorfstr., Schillstr., Steingut, WalterNicolai-Str., Werner-Seelenbinder-Str. Die neuen Rest- und Bioabfallbehälter sind mit Behälteretiketten versehen. Darauf sind unter anderem der Standort, die Behälterart und -größe ersichtlich. Die PK auf dem Etikett finden Sie auch auf Ihrem Abfallgebührenbescheid. 26. September 2015 Bis zum Jahresende können sowohl die neuen als auch die alten Rest-/Bioabfallbehälter genutzt werden, sie sind jeweils mit entsprechender Banderole bereitzustellen. Die jetzigen Restabfall- und Bioabfallbehälter ohne Chip werden ab 1. Januar 2016 nicht mehr geleert. Die Entleerung/Abholung der Pappe/Papierbehälter der AWU Wittenberg GmbH erfolgt gemäß der Tourenplanung der Abfallfibel zu den nachfolgenden Terminen. Die neuen Pappe/Papierbehälter werden durch die REMONDIS GmbH & Co. KG bzw. durch die KIE Jessen GmbH durch eine externe Firma zeitnah ausgestellt. Pappe/Papier Abfallbehälter Tour laut Abfallfibel Datum Stadt Wittenberg WB 1, 2 15.10.2015 WB 4 16.10.2015 WB 5, 6, 22 19.10.2015 WB 10, 11 02.11.2015 WB 3, 7 05.11.2015 WB 8, 9 06.11.2015 Stadt Wittenberg (Neubauten) Rhythmus wöchentlich 06.11.2015 sonstiger Rhythmus 09.11.2015 Umland Wittenberg WB 15, 16, 18 29.09.2015 BS 3, 4, 5, 7 30.09.2015 WB 19, 20/ Z-E 2 06.10.2015 WB 13, 14 14.10.2015 WB 17, 21 20.10.2015 BS 6/ K 3, 4 21.10.2015 WB 12/ Z-E 1, 3 27.10.2015 BS 1, 2 28.10.2015 Z-E 4, 5 03.11.2015 K 1, 2 04.11.2015 Sollten Sie zum Zeitpunkt der straßenweisen Gestellung der neuen Abfallbehälter keine Tonne mit Chip erhalten haben, geben Sie bitte unverzüglich Ihre schriftliche Bestellung beim Landkreis Wittenberg ab. Nutzen Sie hierzu bitte die zugesandten Bestellformulare. Sollten Sie diese Formulare nicht mehr vorliegen haben, finden Sie die Bestellformulare auch auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg (www.landkreis-wittenberg.de) unter dem Suchbegriff Bestellformular bzw. erhalten Sie die Formulare direkt beim Landkreis Wittenberg in der Breitscheidstr. 4 in 06886 Lutherstadt Wittenberg und den Außenstellen in der K.-Liebknecht-Str. 23 in 06773 Gräfenhainichen und Markt 17–19 in 06917 Jessen. Neufassungverordnung zum verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle Die Neufassung der Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis 26. September 2015 Wittenberg machte sich durch die Veränderung der Waldbrandgefahrenstufen erforderlich (§ 4 Abs. 2, 2. Anstrich). Inzwischen erfolgte Gesetzesänderungen wurden mit aufgenommen, in den §§ 2 und 3 erfolgten Klarstellungen, als Ordnungswidrigkeit wird neu das Verbrennen von nassen Gartenabfällen aufgeführt. An den Bedingungen und Verboten hat sich gegenüber den Vorjahren nichts geändert. Öffentliche Bekanntmachung Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg Auf der Grundlage des § 2 der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Abfallrecht vom 25. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 262), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung vom 19. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 744), wird vom Landkreis Wittenberg als untere Abfallbehörde Nachfolgendes verordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für das Gebiet des Landkreises Wittenberg. (2) Die Regelungen des Pflanzenschutzrechtes (PflSchG) vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928), und dazu erlassene Rechtsverordnungen bleiben unberührt. (3) Diese Verordnung gilt nicht für das Gebiet der Stadt Bad Schmiedeberg mit den Ortsteilen Großwig und Moschwig. (4) Die Verordnung gilt nicht für die Durchführung von Brauchtumsfeuern. §2 Verbrennungszeiten (1) Auf dem Gebiet der Lutherstadt Wittenberg und der Stadt Wörlitz, OT von Oranienbaum-Wörlitz, dürfen pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 30. November und vom 15. Februar bis zum 31. März jeweils montags bis freitags von 09:00 bis 17:30 Uhr und samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr verbrannt werden. (2) Im übrigen Gebiet des Landkreises Wittenberg dürfen pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 31. März jeweils montags bis freitags von 09:00 bis 17:30 Uhr und samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr verbrannt werden. §3 Beschränkungen, einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen (1) Pflanzliche Gartenabfälle müssen trocken sein und unter geringer Rauchentwicklung verbrannt werden. Amtliches aus dem Landkreis (2) Unmittelbar vor dem Verbrennen sind die pflanzlichen Gartenabfälle umzuschichten. Beim Umschichten bzw. Aufhäufen der zu verbrennenden pflanzlichen Gartenabfälle ist auf schutzsuchende Tiere zu achten. Es ist zu sichern, dass Tiere weder verletzt noch getötet werden. (3) Beim Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen sind folgende Mindestabstände zu Gebäuden und Einrichtungen einzuhalten: – 25 m zu Wohnhäusern, anderen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen – 100 m zum Wald, zu Erholungseinrichtungen und EnergieversorgungsAnlagen (Nieder- sowie Hochspannungsfreileitungen) – 300 m zu medizinischen Einrichtungen, wie Kliniken und Ärztehäusern, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Sportplätzen. Der Abfallbesitzer hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und keine erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere die Nachbarschaft, hervorgerufen werden. (4) Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, gefährlicher Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Brandbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, sodass der Brand bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor das Feuer und die Glut erloschen sind. §4 Verbrennungsverbote (1) Das Verbrennen von Laub aller Gehölzarten sowie Rasenschnitt ist grundsätzlich verboten. (2) Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten: – bei Inversionswetterlagen (Smog, Nebel), – bei ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 und 5. Die Waldbrandgefahrenstufen werden durch das Landeszentrum Wald des Landes Sachsen-Anhalt gesondert für die Regionen Dübener Heide (Bad Schmiedeberg, Kemberg, Oranienbaum-Wörlitz, Gräfenhainichen), Elsterland (Jessen, Annaburg, Zahna-Elster) und Vorfläming (Wittenberg, Coswig) ausgerufen, – bei starkem Wind (ab Windstärke 6 mit einer Windgeschwindigkeit ab 38,8 km/h) und – an gesetzlichen Feiertagen. (3) Die vorgenannten Verbote gelten auch, wenn sie mit einem der erlaubten Tage zum Verbrennen der Gartenabfälle zusammentreffen. 3 §5 Ausnahmegenehmigung (1) Ausnahmen von den vorgenannten Regelungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die untere Abfallbehörde. (2) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden nach den Regelungen des Verwaltungskostengesetzes des Landes SachsenAnhalt in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt. §6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 69 Abs. 1 Ziffer 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, zuletzt geändert durch § 44 des Gesetzes vom 22. Mai 2013, BGBl. I S. 1324) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 pflanzliche Gartenabfälle außerhalb der festgesetzten Zeiten verbrennt, 2. entgegen § 3 Abs. 1 nasse Gartenabfälle verbrennt, 3. entgegen § 3 Abs. 2 nicht unmittelbar vor dem Verbrennen die pflanzlichen Gartenabfälle umschichtet, 4. entgegen § 3 Abs. 3 die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhält, 5. entgegen § 3 Abs. 4 das Feuer nicht ständig unter Kontrolle hält und 6. entgegen den Verboten des § 4 pflanzliche Gartenabfälle ohne Genehmigung nach § 5 Abs. 1 verbrennt. §7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg vom 10. September 2008 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg am 27. September 2008) außer Kraft. Lutherstadt Wittenberg, den 15.09.2015 Dannenberg Landrat Fachdienst BrandKatastrophenschutz und Rettungswesen Am zweiten Wochenende im September 2015 fand am Standort der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Wittenberg eine „Heißausbildung“ für taugliche Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren statt. An zwei Tagen wurden insge- 4 samt 102 Kameradinnen und Kameraden in der Brandsimulationsanlage Fire Dragon 7000 der Firma Dräger auf Herz und Nieren geprüft. Die Teilnehmer erlangten Einsatzroutine und vertieften die theoretischen Kenntnisse bezüglich taktischen Vorgehens, Wärmegewöhnung und desm Verhaltens der Einsatzkleidung an den verschiedenen Brandstellen. Der Fire Dragon 7000 ist eine gasbetriebene Brandübungsanlage mit 3 Brandräumen und 9 Brandstellen. Sie teilt sich in einen Küchenbereich, einen Industriebereich sowie einen Wohnbereich, in denen es verschiedene Brandszenarien zu bewältigen gilt. Im Nachgang dieser praktischen Ausbildung werden die Trupps zu ihrem Ergebnis befragt und sie erhalten nützliche Tipps zur Verbesserung ihres Vorgehens. Voraussetzung für den Einsatz unter Atemschutz ist unter anderem die körperliche Eignung. Diese ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26/3 in regelmäßigen Abständen festzustellen. Als ausgebildeter Atemschutzgeräteträger hat man viele Anforderungen im Jahr zu erfüllen, um diese Funktion im Einsatz auch wahrnehmen zu können. Die Feuerwehrdienstvorschriften 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (FwDV 2) sowie 7 „Atemschutz“ (FwDV 7) gelten als Grundlage für die Atemschutzgeräteträger. Sie müssen jährlich eine Unterweisung über den Atemschutz erhalten, eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage durchführen sowie eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz absolvieren. Diese Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im realen Einsatz waren. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. Die durchgeführte heiße Übung gilt gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 7 als Übung unter Einsatzbedingungen und erfüllt eine der oben aufgeführten Voraussetzungen für Atemschutzgeräteträger. Information für Nutztierhalter zu Ausgleichszahlungen für Schäden an Nutztieren durch den Wolf Die mit der Anpassung der Gebietskulisse (Ausbreitungsgebiet des Wolfes in SachsenAnhalt) eingeräumte Übergangsfrist zur Einrichtung von Maßnahmen des Grundschutzes für Nutztiere (Amtsblatt des LVwA 5/2014) ist mit Wirkung vom 16.05.2015 abgelaufen. Damit besteht die Notwendigkeit, die für den Herdenschutz bestehenden Grundschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Diese wiederum sind Grundlage für Ausgleichszahlungen im Falle eines bestätigten Übergriffs. Amtliches aus dem Landkreis Für Sachschäden durch Übergriffe von Großraubtieren auf Nutztiere besteht gemäß § 68 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes des Landes SachsenAnhalt (NatSchG LSA) die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung. Zuständig ist nach § 7 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NatSch ZustVO) die Obere Naturschutzbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407). Innerhalb des Ausbreitungsgebietes des Wolfes kann ein Schadensausgleich nur erfolgen, wenn hinreichende Maßnahmen des Grundschutzes für Nutztiere vorgehalten werden. Zum Ausbreitungsgebiet des Wolfes in Sachsen-Anhalt zählt die gesamte Fläche des Landkreises Wittenberg. Zu den hinreichenden Maßnahmen des Grundschutzes für Nutztiere gehören: • eine ringsum geschlossene Zäunung aus mindestens 90 cm hohen Euronetzen oder einer 5-zügigen Drahtzäunung mit Litzenabständen von max. 20 cm zum Boden bzw. zueinander. Empfohlen wird eine Spannung von 5000 Volt, mindestens erforderlich sind jedoch 3000 Volt und eine Impulsenergie von 1,5 Joule, die auf der gesamten Länge des Zaunes zu gewährleisten sind. • Alternativ kann eine nicht Spannung führende Zäunung (z. B. Maschendraht) mit einer Mindesthöhe von 1,40 m verwendet werden. Diese muss auf der ganzen Zaunlänge einen Untergrabschutz aufweisen und regelmäßig auf Untergraben kontrolliert werden. Varianten des Untergrabschutzes sind: • Der Zaun wird 40 cm tief in den Boden gesetzt. • Eine Spannung führende Drahtlitze (mind. 3000 V), welche außen in max. 20 cm Bodenabstand zum Zaun angebracht wird. Zuständigkeit Ausgleichszahlung Name Frau Boronczyk 26. September 2015 • • Die Befestigung der Litze erfolgt mit Ringisolatoren an den Zaunpfählen. Ein Knotengeflecht, welches am stehenden Zaun befestigt wird. Das Geflecht wird mit 100 cm Breite nach außen flach in Bodennähe ausgelegt und mit Erdankern am Boden fixiert. Eine in sich geschlossene Zäunung ist insbesondere an Gewässerrändern zu gewährleisten. Verursachte Sachschäden an Nutztieren in der gewerblichen Tierhaltung und Hobbytierhaltung sind durch einen für diese Zwecke bestätigten Gutachter zeitnah (möglichst innerhalb von 24 h) zu beurteilen. Die Beurteilung umfasst sowohl den Nutztierschaden als auch den Schadensort und die Schadensumstände. Ein Ausgleich entstandener Sachschäden kann nur erfolgen, wenn unter Würdigung der Gesamtheit der erfassten Sachverhalte • innerhalb des bekannten Ausbreitungsgebietes der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, oder • außerhalb des bekannten Ausbreitungsgebietes der Wolf als Verursacher bestätigt wurde, bzw. mit einer hohen Wahrscheinlichkeit als Verursacher anzusehen ist. Ein Ausgleich kann bis zur Höhe des Marktwertes erfolgen. Ausgleichsfähig sind darüber hinaus entstehende Tierarztkosten bis zur Höhe des Marktwertes der Tiere sowie Kosten der Entsorgung von Tierkörpern. Entgangener Gewinn wird nicht entschädigt. Nutztiere in Anbindehaltung werden nicht entschädigt. Sachschäden an Haustieren werden nur materiell ausgeglichen, soweit die hierfür erforderliche Sorgfaltspflicht eingehalten wurde (z. B. Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft, sofern es sich nicht um Dienst- und Gebrauchshunde im Rahmen der Jagdausübung handelt). Für eine Beratung zum Grundschutz wenden Sie sich bitte an die nachstehend aufgeführten Personen: Adresse/Mail Landesverwaltungsamt, Ref. 407 Obere Naturschutzbehörde, Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale) [email protected] Rissgutachten & Herr Referenzstelle Wolfschutz Beratung zum Berbig Biosphärenreservat Mittelelbe, Herdenschutz Breite Straße 15, 39596 Arneburg [email protected] Beratung zum Frau Krumm- WWF Projekt „Wolfsmanagement in SachHerdenschutz heuer sen-Anhalt“, Breite Straße 15, 39596 Arneburg [email protected] Förderung Her- Herr Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung denschutz Dr. Münch (ALFF) Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Str. 24, 06844 Dessau-Roßlau [email protected] Monitoring & Herr Landesamt für Umweltschutz, Ausbreitungs- Dr. Trost Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale) gebiet [email protected] Telefon 0345/ 514-2661 039321/ 51832 0173/ 8221752 0151/ 1885 4912 0340/ 2303168 0345/ 5704-670 26. September 2015 Amtliches aus dem Landkreis Betreuungsbehörde Öffentliche Bekanntmachung Ohnemacht ohne Vollmacht – Informationstag zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht am 15.10.2015 in der Kreisverwaltung Wittenberg Mit dem demografischen Wandel ist in den vergangenen Jahren die Zahl der gerichtlichen Betreuungen und Vorsorgebevollmächtigten erheblich gestiegen. Im Landkreis Wittenberg werden ca. 3000 Menschen von einem ehrenamtlichen oder Berufsbetreuer betreut. Jeder Bürger wünscht sich viele sorgenfreie Jahrzehnte. Jedoch kann ein langes Leben auch von Phasen geprägt sein, in denen der Betroffene nicht mehr im Besitz aller Kräfte ist und auf fremde Hilfe und stellvertretende Entscheidungen anderer angewiesen sein kann. Viele Bürger haben in ihren Familien oder bei nahen Freunden entsprechende Erfahrungen sammeln können. Diese persönliche Erfahrung kann die eigenen Bemühungen stärken, sich vorausschauend zu informieren. Jedoch herrschen noch immer Irritationen sowohl zum Tätigkeitsfeld ehrenamtlicher und beruflicher Betreuer als auch zum gerichtlichen Verfahren der Einrichtung einer Betreuung sowie der Bedeutung einer Vorsorgevollmacht. Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB Was ist eine rechtliche Betreuung? Wer kann zum Betreuer bestellt werden? Welche Kosten entstehen im Betreuungsverfahren? Welche Möglichkeiten gibt es, um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden? Wo erhalte ich Rat und Hilfe? Fragen auf die wir Ihnen gern Antworten geben. Am 15.10.2015 laden der Landkreis Wittenberg in Kooperation mit dem Betreuungsverein Pro-Bet e. V., den Berufsbetreuern und dem Amtsgericht Wittenberg alle Interessenten zu einer Informationsveranstaltung rund um das Betreuungsrecht / Vorsorgevollmacht ein. Die Veranstaltung beginnt 14:00 Uhr im Foyer der Kreisverwaltung (Neubau), Breitscheidstraße 4, 06886 Wittenberg mit einem Stehcafé und Kuchen. Gegen 14:30 Uhr besteht die Möglichkeit, sich über die Praxis der Betreuung mit anschließendem Gespräch im Rahmen eines Filmbeitrages und Vortrages zu informieren. Es erwarten Sie als Gastgeber Vertreter der Berufs- und Vereinsbetreuer, des Amtsgerichtes und der Betreuungsbehörde. Als Referentin wird Sie eine kompetente Rechtsanwältin begrüßen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich allgemein über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beraten zu lassen. Auch können Termine für individuelle Beratungsgespräche vereinbart werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! (Az. GV 14-2015) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 09.10.2014 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt hat: Grundbuch: Eigentümer: Gemarkung: Flur: Flurstück: Grabo, Blatt 156 Helga Varner, geb. Wartenburg Grabo 1 2 4 228 gesetzlicher Vertreter: Stadt Jessen (Elster) im Auftrag gez. Behrens Öffentliche Aufforderung Der Landkreis Wittenberg hat mit Bestallungsurkunde vom 19.12.2007 gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB einen gesetzlichen Vertreter für die unbekannten Erben der Hedwig Poschadel, geb. Krüger in Jessen bestellt. Erben konnten bisher nicht ermittelt werden. Hedwig Poschadel ist die Erbin des im Grundbuch von Jessen Blatt 1339 eingetragenen Miteigentümers Gottfried Poschadel. Sie wurde am 12.08.1877 geboren und verstarb am 15.11.1960 in Jessen. Durch Geldabfindung im Bodensonderungsverfahren besteht ein Guthaben. Alle Personen, die Auskunft zu Hedwig Poschadel bzw. deren möglichen Erben geben können, werden gebeten, sich bis zum 26. Oktober 2015 beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gebäude, Liegenschaften, Service, Sachgebiet Grundstücksverkehr/Landpacht und offene Vermögensfragen, Frau Lohmann (Aktenzeichen 33/GV 33-2007) Breitscheidstraße 4 06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel.: 03491 479-842 E-Mail: [email protected] zu melden. im Auftrag gez. Erler Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005, zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) 5 Name, Vorname Tasto, Friedhelm Letzte bekannte Adresse Bouchéstr. 83, 12435 Berlin Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Zustellversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person sind zwei Bescheide bekannt zu geben. Da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist, wird die Zustellung gem. § 10 VwZG öffentlich durchgeführt. Die Bescheide (vom 15. September 2015, Az.: Ko.67.32.70.14.1.6.5) können vom Empfangsberechtigten eingesehen bzw. abgeholt werden bei: Landkreis Wittenberg FD Umwelt und Abfallwirtschaft – Untere Abfallbehörde Zimmer A3 – 39 Breitscheidstraße 4 06886 Lutherstadt Wittenberg Vor der Abholung der Bescheide ist Kontakt aufzunehmen mit: Sachbearbeiterin: Frau Gerboth Tel.-Nr.: 03491 479-873 Die Bescheide gelten als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind (§ 10 Abs. 2 VwZG). Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können. Lutherstadt Wittenberg, 26.09.2015 Im Auftrag gez. Dietrich Information des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Elbe-Elster-Jessen“ zur Wasserversorgung Sehr geehrte Damen und Herren, der Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“ (folgend WAZV) informiert darüber, dass in der Woche vom 28.09.2015 bis 04.10.2015 das neue Wasserwerk in Jessen in Betrieb geht. Gleichzeitig geht das alte Wasserwerk aus dem Baujahr 1972 außer Betrieb. Das neue Wasserwerk garantiert die Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet des WAZV. Das Trinkwasser entspricht nach wie vor den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Mit der Inbetriebnahme des neuen Wasserwerks erfolgt eine Optimierung und Anpassung der Wasseraufbereitung an heutige technische Standards. 6 Informationen aus dem Landkreis Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen während unserer Geschäftszeiten unter Telefon 03537/2648-0 gern zur Verfügung. gez. Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) W. Kneist Geschäftsführer Agentur für Arbeit Frühzeitige Arbeitssuchendmeldung erhöht die Vermittlungschancen und vermeidet den Eintritt einer Sperrzeit Arbeitnehmer, die ihre Kündigung erhalten haben oder deren befristetes Beschäftigungsverhältnis ausläuft, müssen sich nach den gesetzlichen Regelungen spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses online, persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. „Je früher die Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit erfolgt, desto eher können wir den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in unsere Vermittlungsaktivitäten einbeziehen“, sagt Gerlinde Schlauch, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg. Erfahrungsgemäß sei es leichter, aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus eine neue Beschäftigung zu finden. „Unser Ziel ist es, durch diese frühzeitige und aktive Beschäftigungssuche Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen“, so Schlauch weiter. Erfährt der Arbeitnehmer allerdings erst später vom Ende seines Arbeitsverhältnisses (kürzere Kündigungsfristen), muss er sich binnen der ersten drei Arbeitstage nach Kenntnisnahme melden. Der schnellste Weg, um sich arbeitssuchend zu melden, ist online. Unter www.arbeitsagentur.de kann die Arbeitssuchendmeldung zu jeder Zeit erfolgen. Die erforderliche Meldung kann auch telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 erfolgen. Die entsprechende Arbeitslosmeldung zur Beantragung des Arbeitslosengeldes ist immer persönlich erforderlich. Diese sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Wer sich nicht innerhalb dieser gesetzlichen Frist meldet, erhält eine Sperrzeit von einer Woche und für diese Woche keine Leistungen. Hinweis: Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungsoder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Korrektur In der Bekanntmachung der 6. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung des Unterhaltungsverbandes Fläming-Elbaue vom 16.07.2014 im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg vom 12. September 2015 ist ein redaktioneller Fehler aufgetreten. Im letzten Absatz muss es heißen: „für die Unterhaltung Gewässer 2. Ordnung“. Polizeirevier Wittenberg Wildunfälle – Unfallursache Nummer 1 im Landkreis Wittenberg Wie kann das Risiko minimiert werden? Es vergeht kaum ein Tag, an dem sie nicht passieren – gemeint sind die Wildunfälle. Dabei ist das Verhalten der Wildtiere an den Straßen unberechenbar. Ganz plötzlich betreten diese die Straße und kehren auch manchmal noch um, obwohl sie sich bereits mitten auf der Fahrbahn befinden. Die Wildtiere sind Rudeltiere. Betritt eines die Straße, kommen nicht selten weitere hinterher. Wer durch ein waldreiches Gebiet fährt, muss immer mit Wild rechnen. An besonders gefährdeten Stellen, wo die Häufigkeit von Wildwechseln sehr hoch ist, befinden sich die Wildwechselschilder. Es besteht aber keine Garantie, dass an nicht gekennzeichneten Stellen auch keine Tiere die Straße queren. Deshalb ist immer Vorsicht geboten. Immerhin sind mehr als ein Viertel aller Verkehrsunfälle im Landkreis Wittenberg Wildunfälle. In Zahlen heißt das konkret, dass es seit Januar 2015 bis zum 18.09.2015 insgesamt 2916 Verkehrsunfälle gab, 814 davon unter Beteiligung von Wild. Das entspricht 27,91 % aller Verkehrsunfälle im Landkreis Wittenberg. Dabei ereignen sich die meisten Wildunfälle in der Dämmerung und in der Nacht. Das ist die Zeit, wo die Wildtiere besonders aktiv sind. Da die Zeit der Dämmerung oft mit dem morgendlichen und/oder abendlichen Berufsverkehr zusammenfällt, steigt das Unfallrisiko stark an. Besonders hoch ist dieses morgens zwischen 05:00 und 08:00 Uhr und abends zwischen 17:00 und 22:00 Uhr. Hinzu kommt auch, dass im Herbst die Paarungszeit von Rot- und Schwarzwild ist. Was sollte man nun tun, um nach Möglichkeit einen Zusammenstoß mit Wild zu verhindern beziehungsweise den Schaden möglichst gering zu halten? • Geschwindigkeit verringern und genügend Abstand zum Vordermann halten, • aufmerksam fahren und Straßenrand beobachten, • kontrolliert bremsen, Wechsel von Fernund Abblendlicht, hupen • immer von mehreren Tieren ausgehen, • falls Zusammenstoß nicht vermeidbar, Lenkrad gerade halten und keine Ausweichmanöver (Schaden sonst meist größer, insbesondere auch Personenschaden) Sollte ein Unfall passiert sein, sichern Sie die Unfallstelle sofort, um weitere Unfälle zu verhindern! Informieren Sie die Polizei 26. September 2015 und merken Sie sich gegebenenfalls die Fluchtrichtung des verletzten Tieres, damit es später gefunden werden kann. Beseitigen Sie nicht die Spuren am Fahrzeug (wegen Versicherung). Totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da Sie sich sonst wegen Wilderei strafbar machen. Zudem könnte das Wild auch erkrankt sein. Dieke Polizeioberkommissarin Bildungszentrum Lindenfeld Kreisvolkshochschule Wittenberg Kreismusikschule Wittenberg Kreismedienstelle Wittenberg Falkstraße 83 · 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon (0 34 91) 41 81-0 · Fax (0 34 91) 41 81-10 [email protected] · www.bzl-wb.de Durch das Kultusministerium des Landes SachsenAnhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit LQW – Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen Herbstsemester 2015 der Kreisvolkshochschule Wittenberg Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Lutherstadt Wittenberg Seminar mit Elke Strauchenbruch: Luthers Küche Kurs-Nr.: 5A23525, Beginn: Di., 03.11.2015, 18:30–20:00 Uhr, 2 x 2 UE (Di.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Besucherservice, Entgelt: 12,00 Euro Gemeinsam singen am Vormittag Kurs-Nr.: 5A27541, Beginn: Mi., 14.10.2015, 10:00–11:30 Uhr, 6 x 2 UE (Mi.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 2 (Aula), Entgelt: 26,40 Euro Workshop: Historisches Tanzvergnügen von gesellig bis galant NEU Kurs-Nr.: 5A29543, Beginn: Sa, 17.10.2015, 10:00–15:00 Uhr, 2 x 6 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 2 (Aula), Entgelt: 33,60 Euro Digitale Fotografie – Grundkurs (2 Wochenenden) Kurs-Nr.: 5A2B546, Beginn: Sa., 10.10.2015, 09:00–16:00 Uhr, 2 x 8 UE und 2 x 4 UE (2 x Sonnabend 09:00–16:00 Uhr und 2 x Sonntag 09:30–12:30 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 16, Entgelt: 55,20 Euro Nähen: Kleine Geschenke für die Weihnachtszeit Kurs-Nr.: 5A2E537, Beginn: Mi., 04.11.2015, 09:30–12:30 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 11, Entgelt: 8,80 Euro 26. September 2015 Italienisch für die Reise NEU Kurs-Nr.: 5A49862, Beginn: Mo., 05.10.2015, 17:15–18:45 Uhr, 10 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 16, Entgelt: 52,00 Euro Italienisch für Wiedereinsteiger NEU Kurs-Nr.: 5A49863, Beginn: Mo., 05.10.2015, 19:00–20:30 Uhr, 10 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 16, Entgelt: 52,00 Euro Informationen aus dem Landkreis Pretzsch Mein eigenes Fotobuch erstellen und online bestellen Kurs-Nr.: 5B51738, Beginn: Mo., 23.11.2015, 09:00–11:30 Uhr, 4 x 3 UE (Mo./ Fr.); SALUS gGmbH, Kinderheim Pretzsch, Seminarraum „Konferenz zur Elbe“, Entgelt: 46,45 Euro Radis Mein Tablet-PC – ein Einsteigerkurs Kurs-Nr.: 5A51710, Beginn: Mo., 05.10.2015, 08:30–11:45 Uhr, 6 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17, Entgelt: 68,40 Euro Töpfern: Anfängerkurs Drehkeramik NEU Kurs-Nr.: 5B26524, Beginn: Sa., 24.10.2015, 11:00–16:30 Uhr, 1 x 6 UE; Gutshof Radis, 06901 Kemberg OT Radis, Radiser Bahnhofstr. 16, Entgelt: 18,00 Euro Meinen eigenen Computer besser verstehen Kurs-Nr.: 5A51743, Beginn: Mi., 07.10.2015, 09:00–11:15 Uhr, 8 x 3 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17, Entgelt: 55,20 Euro Klöppeln traditionell NEU Kurs-Nr.: 5B2E589, Beginn: Mo., 28.09.2015, 18:00–20:15 Uhr, 8 x 3 UE (Mo.; nicht am 19.10.2015 (Ferien)); Gutshof Radis, 06901 Kemberg OT Radis, Radiser Bahnhofstr. 16, Raum „Gestalten“ (OG), Entgelt: 62,40 Euro Homepage für Unternehmen, Vereine oder den privaten Gebrauch erstellen (ohne Programmierkenntnisse) NEU Kurs-Nr.: 5A51744, Beginn: Fr., 09.10.2015, 17:00–18:30 Uhr, 8 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17, Entgelt: 36,80 Euro Gräfenhainichen Tastschreiben am PC – Ferienkurs für Schüler Kurs-Nr.: 5A54703, Beginn: Mo., 19.10.2015, 12:30–15:45 Uhr, 5 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18, Entgelt: 51,00 Euro Issy – der Therapiehund und seine Einsatzmöglichkeiten NEU Kurs-Nr.: 5A66730, Beginn: Mi., 07.10.2015, 17:00–19:30 Uhr, 1 x 3 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18, Entgelt: 11,85 Euro Kemberg Zumba®fitness Kurs-Nr.: 5B32583, Beginn: Mo., 28.09.2015, 17:45–18:45 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Mo.); Mehrzweckhalle Rotta, Am Gemeindezentrum 9, 06901 Kemberg OT Rotta, Entgelt: 67,00 Euro Mit Ayurveda Leber und Augen reinigen und regenerieren Kurs-Nr.: 5B35575, Beginn: Do., 29.10.2015, 17:00–20:45 Uhr, 1 x 5 UE; Sekundarschule Kemberg, Schulstraße 18, Entgelt: 15,50 Euro Pflanzen für Geist, Seele und einen guten Schlaf Kurs-Nr.: 5B35586, Beginn: Mi., 04.11.2015, 18:30–20:45 Uhr, 1 x 3 UE; Sekundarschule Kemberg, Schulstraße 18, Entgelt: 9,30 Euro Mit perfektem Outfit und Make-up zum Bewerbungsgespräch NEU Kurs-Nr.: 5E30558, Beginn: Mi., 04.11.2015, 17:30–21:15 Uhr, 1 x 5 UE; Hautfachberatung, Parkstraße 24, Untergeschoss, Entgelt: 15,50 Euro Englisch A1/1. Semester NEU Kurs-Nr.: 5E46831, Beginn: Mi., 07.10.2015, 18:00–19:30 Uhr, 12 x 2 UE; Paul-GerhardtGymnasium, Hainmühlenweg 4, Haus 3, Raum 47, Entgelt: 57,60 Euro Jessen „Weihnachtsgeschenke aus Ton“ Kurs-Nr.: 5F26572, Beginn: Do., 08.10.2015, 18:30–20:45 Uhr, 4 x 3 UE (Do.; nicht am 22.10.2015); Kreativraum der lustigen Tonscherben, Am Gorrenberg 26, Entgelt: 31,20 Euro Wirbelsäulengymnastik Kurs-Nr.: 5F32561, Beginn: Do., 08.10.2015, 09:00–10:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Do.; nicht am 29.10.2015); Physiotherapie Bomsdorf, Am Baderhag 3, Entgelt: 52,09 Euro PC-Kurs für Senioren mit eigenem Laptop Kurs-Nr.: 5F51740, Beginn: Mo., 05.10.2015, 15:45–18:00 Uhr, 8 x 3 UE; Gymnasium Jessen, Mühlberger Straße 24, Entgelt: 61,20 Euro Mein Fotobuch auf dem eigenen Laptop erstellen und online bestellen Kurs-Nr.: 5F51741, Beginn: Mi., 02.12.2015, 15:45–18:00 Uhr, 3 x 3 UE; Gymnasium Jessen, Mühlberger Straße 24, Entgelt: 24,75 Euro 7 Coswig Upcycling-Werkstatt – Bildschöne Kalenderblätter veredeln Kurs-Nr.: 5G2C593, Beginn: Mo., 26.10.2015, 17:00–20:00 Uhr, 1 x 4 UE; Sekundarschule Coswig, Lange Straße 42, Unterrichtsraum, Entgelt: 8,40 Euro Pflanzen für Geist, Seele und einen guten Schlaf Kurs-Nr.: 5G35590, Beginn: Do., 15.10.2015, 17:00–19:15 Uhr, 1 x 3 UE; Sekundarschule Coswig, Lange Straße 42, Hauswirtschaftsraum, Entgelt: 9,30 Euro Mein eigenes Fotobuch erstellen und online bestellen Kurs-Nr.: 5G51748, Beginn: Mi., 11.11.2015, 15:30–18:00 Uhr, 3 x 3 UE; , Jugendclub Coswig, J.-S.-Bach-Straße 3, Raum 106, Entgelt: 30,20 Euro Oranienbaum-Wörlitz Jetzt macht der PC was ICH will – Problemlose Nutzung von MS Word, MS Exel und MS Power Point NEU Kurs-Nr.: 5H51757, Beginn: Mo., 05.10.2015, 16:00–18:30 Uhr, 6 x 3 UE (nicht am 19.10.2015); Gesamtschule im Gartenreich, PC-Raum, Entgelt: 57,10 Euro Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin Öffentliche Führung Die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin ist am Sonntag, dem 27. September 2015 von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Für alle interessierten Besucherinnen und Besucher findet um 14:00 Uhr eine kostenfreie öffentliche Führung statt. Im Rahmen der Führung werden die Dauerausstellung, Teile des Schlossensembles sowie der ehemalige „Bunker“ besichtigt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt frei. Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin Prettiner Landstraße 4 (ehemals Annaburger Straße) 06925 Annaburg, OT Prettin Tel.: 035386/6099-75 Fax: 035386/6099-77 [email protected] Internet: www.stgs.sachsen-anhalt.de Öffnungszeiten der ständigen Ausstellung: Dienstag bis Donnerstag 09:00–15:30 Uhr Freitag 09:00–13:00 Uhr Jeden letzten Sonntag im Monat 13:00–17:00 Uhr An Feiertagen ist die Gedenkstätte geschlossen. Die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin ist Teil der Stiftung Gedenkstätten SachsenAnhalt. 8 Informationen aus dem Landkreis Jetzt 26. September 2015 Beispiel bestellen N ot1hizrbemlöLcokgoe Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Wittenberg Auflage: 70.300 Exemplare Satz: Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstr. 5, 06889 Luth. Wittenberg Tel.: (03 49 20) 7 01-0, Fax: 70 11 99 [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, Breitscheidstr. 3, Tel. (0 34 91) 47 94 25 (Pressestelle), 06886 Lutherstadt Wittenberg sowie der Oberbürgermeister, die Bürgermeister und die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG, Bereich Wittenberg Coswiger Str. 30, 06886 Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Olaf Richelmann Tel.: (03 45) 1 30 10 67 Nächster Erscheinungstermin: 10. Oktober 2015 Redaktionsschluss: 2. Oktober 2015 mit 50 Stück für 99 € A4-Format, mit je 50 Blatt und Rückpappe Tel. 03 49 20 / 7 01 - 0 • Fax. 03 49 20 / 70 11 99 www.dm-mundschenk.de • [email protected] Gestaltung, Druck, Weiterverarbeitung und Lieferung im Preis enthalten. Logo-Daten von Ihnen geliefert. Preise sind Netto-Preise. Bestellungen bis 30.09. werden noch im Oktober ausgeliefert. Sie wollen Ihr Haus verkaufen? 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