Amtsblatt 19 - 26. September 2015

FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG
Jahrgang 22
Öffentliche Bekanntmachung
•
•
•
Sitzung des Ausschusses Gesundheit und
Soziales des Kreistages Wittenberg
Montag, 05.10.2015, 17:00 Uhr
Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, 06886
Lutherstadt Wittenberg
Tagesordnung:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift vom
07.09.2015
4. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Unterbringung und Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern
5. Vorstellung des Jahresberichtes 2014 des
Fachdienstes Gesundheit
6. Informationen aus der Verwaltung
7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder
des Ausschusses
Loos
Vorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
•
•
•
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreistages Wittenberg
Dienstag, 13.10.2015, 17:00 Uhr
Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3,
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tagesordnung:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift vom
17.08.2015
4. Anfragen der Gäste
5. Bericht Prüfung privates Inkasso
6. Förderung Kreissportbund
7. Informationen aus der Verwaltung
8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder
des Ausschusses
S. Müller
Vorsitzender
26. September 2015
Sprechtag des Landrates
in Jessen (Elster)
Der nächste Außensprechtag des Landrates Jürgen Dannenberg findet
am 6. Oktober 2015, ab 15:00 Uhr im
Bürgerbüro der Außenstelle Jessen
der Kreisverwaltung Wittenberg, Markt
17–19, 06917 Jessen (Elster) statt.
Um Anmeldung bis 1. Oktober wird
gebeten (Tel.: 03491/479 200).
Öffentliche Ausschreibungen
Schulzentrum Bad Schmiedeberg, Umbau und Sanierung Schulgebäude – 1. BA
Der Landkreis Wittenberg schreibt für den
Umbau und die Sanierung des Schulzentrums Bad Schmiedeberg, Torgauer Straße
32 a in 06905 Bad Schmiedeberg (1. Bauabschnitt) folgende Gewerke im Zuge öffentlicher Ausschreibungen nach VOB aus.
Los 24 – Fliesen- und Plattenarbeiten
(Ö 86/15 B)
Los 25 – Maler- und Lackierarbeiten
(Ö 83/15 B)
Los 26 – Bodenbelagsarbeiten
(Ö 82/15 B)
Los 27 – Aufarbeitung Terrazzoböden
(Ö 85/15 B)
Nähere Einzelheiten dazu können Sie den
Veröffentlichungen unter www.eVergabe.
de, www.eVergabe-online.de sowie auf
der Homepage des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de
(Ausschreibungen, Ausschreibungen nach
VOB) entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe 19
Nachruf
Mit großer Betroffenheit haben wir zur
Kenntnis nehmen müssen, dass unser
langjähriges Mitglied des Kreistages
Herr Henning Kirmse
im Alter von 66 verstorben ist.
Er wird uns als engagierte und pflichtbewusste Persönlichkeit in Erinnerung
bleiben.
Wir werden sein Andenken stets in Ehren
halten.
Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren
Zeit den Angehörigen.
Jürgen Dannenberg Lothar Hensel
Landrat
Vorsitzender des
Kreistages
Fachdienst Umwelt
und Abfallwirtschaft
Bereitstellung der neuen Abfallbehälter
mit Identsystem
Der Landkreis Wittenberg lässt durch seine
beauftragten Unternehmen seit der 38. KW
die neuen Abfallbehälter mit Identsystem
bereitstellen.
Die Abfallbehälter werden nur gemäß der
vorliegenden Bestellung ausgeliefert.
Beachten Sie bitte auch die bereits erfolgte
Veröffentlichung im Amtsblatt vom 12. September 2015 auf den Seiten 4 und 5.
Seite 1 Sitzungen der Ausschüsse des Kreis- Seite 5 Informationstag zur rechtlichen
Betreuung und Vorsorgevollmacht/
tages/Sprechtag des Landrates in
Öffentliche Aufforderung/ ÖffentJessen (Elster)/Information zur Belich Bestellung/ Bekanntmachung
reitstellung der neuen Abfallbehälter
WAZV Elbe-Elster-Jessen
Seite 3 Hinweise zur Verordnung zum VerSeite 6 Wildunfälle – Unfallursache Numbrennen pflanzlicher Gartenabfälle
mer 1/ Kreisvolkshochschule
Seite 4 Information zu Ausgleichszahlungen
für Schäden an Nutztieren durch den Seite 7 Öffentliche Führung in der GedenkWolf
stätte KZ Lichtenburg Prettin
2
Stadt / Ortsteil
Coswig nur *siehe Straßenverzeichnis Coswig KW 43
Coswig nur *siehe Straßenverzeichnis Coswig KW 44
Coswig nur OT Bräsen, Cobbelsdorf,
Göritz, Grochewitz, Hundeluft, Jeber-Bergfrieden, Köselitz, Möllensdorf, Pülzig, Senst, Serno, Stackelitz,
Wahlsdorf, Weiden und Wörpen
Coswig nur OT Buko, Buro,
Düben, Klieken, Krakau, Luko,
Ragösen, Thießen und Zieko
Gräfenhainichen nur Ortsteile
Gräfenhainichen, ohne Ortsteile
Kemberg und OT Ateritz, Gaditz,
Gniest, Lubast und Rotta
Kemberg nur OT Bergwitz,
Gaditz, Gommlo, Klitzschena,
Naderkau, Pannigkau, Radis,
Reuden, Schleesen, Selbitz und
Uthausen
Lutherstadt Wittenberg nur
*siehe Straßenverzeichnis WB
KW 42
Lutherstadt Wittenberg nur
*siehe Straßenverzeichnis WB
KW 45
Lutherstadt Wittenberg nur OT
Teuchel, Griebo, Nudersdorf und
Seegrehna
Lutherstadt Wittenberg nur OT
Braunsdorf, Dobien und Reinsdorf
Lutherstadt Wittenberg nur OT
Apollensdorf, Kleinwittenberg,
Piesteritz u. Teuchel (nur Dürerweg u. Max-Liebermann-Str.)
Oranienbaum-Wörlitz und alle
Ortsteile
Amtliches aus dem Landkreis
Rest-/
Bioabfallbehälter
KW 43
KW 44
KW 42
KW 43
KW 44
KW 46
KW 43
KW 44
KW 42
KW 45
KW 42
KW 43
KW 45
KW 46
* Straßenverzeichnis für Coswig KW 43
Ackerstr., Am Anger, Am Güterbahnhof, Am
Holländer, Amselweg, Angerweg, Anhalter Weg, Antonienhüttenweg, Berliner Str.,
Elbstr., Feldweg, Finkenweg, Flämingweg,
Gartenweg, Gehrhufenweg, Grube Berta,
Grünstr., Händelweg, Heinrich-StahmannPlatz, Hohe Mühle, Hohe Straße, JohannSebastian-Bach-Str., Käthe-Kollwitz-Str.,
Kuhbrückenbreite, Letzte Reihe, Mozartweg,
Möllensdorfer Landstr., Mühlweg, Nordweg, Pulvermühle, Puschkinstr., Querstr.,
Rosenstr., Rudolf-Breitscheid-Str., Schillerstr., Schulstr., Siedlerweg, Waldfrieden,
Wörpener Landstr., Zerbster Str., Ziegelstr.,
Ziekoer Landstr.
* Straßenverzeichnis für Coswig KW 44
Akazienweg, Am Flügeldeich, Am Markt,
Am Sandheger, Baderstr., Bahnhofstr., Beethovenring, Bernauer Mark, Birkenweg,
Brahmsweg, Damaschkeweg, Domstr., Eisenbahnstr., Flieth, Friederikenstr., Fröbelstr.,
Geschwister-Scholl-Str., Goethestr., Göritzer
Landstr., Hasenwerder, Heidestr., HermannCohen-Ring, Holzstrecke, Hubertusstr., Industriestr., Kleine Str., Lange Str., Lärchenstr.,
Lindenweg, Lucas-Cranach-Ring, Lughaus,
Lugweg, Luisenstr., Mittelstr., Neue Str.,
Neumühle, Nikolas-Lauterbach-Str., Oberfischerei, Ratskiefern, Roßlauer Str., Schloßstr., Schwarzer Weg, Stadthufen, Triftweg,
Unterfischerei, Urnenweg, Wittenberger Str.
* Straßenverzeichnis für Lutherstadt Wittenberg KW 42
Am Alten Bahnhof, Am Bruchfeld, Am Feldberg, Am Fliederbusch, Am Stadtwald, An
der Bastion, An der Lünette, Barbarastr,
Berliner Str., Blumenstr., Breitscheidstr., Bürgermeisterstr., Bugenhagenstr., Collegienstr.,
Coswiger Str., Damaschkestr., Dobschützstr., Dörffurthstr., Eichstr., Elbstr., Feldstr.,
Fleischerstr., Friedrich-Engels-Str., Große
Bruchstr., Gustav-Adolf-Str., Hallesche Str.,
Hans-Lufft-Str., Hans-Sachs-Str., Heidweg,
Johann-Friedrich-Böttcher-Str., Jüdenstr.,
Juristenstr., Kiefernweg, Kirchplatz, Kleine
Bruchstr., Kleine Rothemarkstr., Kupferstr.,
Lessingstr., Lucas-Cranach-Str., Markt, Marstallstr., Mauerstr., Melanchthonstr., Mittelstr., Neumühlenweg, Neustr., Pfaffengasse,
Poetenweg, Puschkinstr., Rebenweg, Reinsdorfer Weg, Schatzungsstr., Schlossplatz,
Schlossstr., Töpferstr., Wallstr., Weingarten,
Wilhelmstr., Wilhelm-Weber-Str.
* Straßenverzeichnis für Lutherstadt Wittenberg KW 45
Am Bach, Am Rosenhag, Am Schwanenteich,
Am Wasserwerk, An der Christuskirche,
Blütenweg, Dorotheenstr., Emmy-SchachStr., Erich-Mühsam-Str., Erich-WeinertStr., Ernst-Moritz-Arndt-Str., Fichtestr.,
Franz-Schubert-Str., Fröbelstr., Ginsterweg,
Holbeinstr., Käthe-Kollwitz-Str., KarlLiebknecht-Str., Kleiststr., Kopernikusstr.,
Maiblumenstr., Narzissenweg, Oskar-Meßter-Str., Philipp-Müller-Str., Rembrandtweg,
Rheinstr., Rosenweg, Rudolf-Harbig-Str.,
Schenkendorfstr., Schillstr., Steingut, WalterNicolai-Str., Werner-Seelenbinder-Str.
Die neuen Rest- und Bioabfallbehälter sind
mit Behälteretiketten versehen. Darauf sind
unter anderem der Standort, die Behälterart
und -größe ersichtlich. Die PK auf dem
Etikett finden Sie auch auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
26. September 2015
Bis zum Jahresende können sowohl die neuen
als auch die alten Rest-/Bioabfallbehälter
genutzt werden, sie sind jeweils mit entsprechender Banderole bereitzustellen.
Die jetzigen Restabfall- und Bioabfallbehälter
ohne Chip werden ab 1. Januar 2016 nicht
mehr geleert.
Die Entleerung/Abholung der Pappe/Papierbehälter der AWU Wittenberg GmbH erfolgt
gemäß der Tourenplanung der Abfallfibel zu
den nachfolgenden Terminen.
Die neuen Pappe/Papierbehälter werden
durch die REMONDIS GmbH & Co. KG
bzw. durch die KIE Jessen GmbH durch eine
externe Firma zeitnah ausgestellt.
Pappe/Papier Abfallbehälter
Tour laut Abfallfibel
Datum
Stadt Wittenberg
WB 1, 2
15.10.2015
WB 4
16.10.2015
WB 5, 6, 22
19.10.2015
WB 10, 11
02.11.2015
WB 3, 7
05.11.2015
WB 8, 9
06.11.2015
Stadt Wittenberg (Neubauten)
Rhythmus wöchentlich 06.11.2015
sonstiger Rhythmus
09.11.2015
Umland Wittenberg
WB 15, 16, 18
29.09.2015
BS 3, 4, 5, 7
30.09.2015
WB 19, 20/ Z-E 2
06.10.2015
WB 13, 14
14.10.2015
WB 17, 21
20.10.2015
BS 6/ K 3, 4
21.10.2015
WB 12/ Z-E 1, 3
27.10.2015
BS 1, 2
28.10.2015
Z-E 4, 5
03.11.2015
K 1, 2
04.11.2015
Sollten Sie zum Zeitpunkt der straßenweisen
Gestellung der neuen Abfallbehälter keine
Tonne mit Chip erhalten haben, geben Sie bitte
unverzüglich Ihre schriftliche Bestellung beim
Landkreis Wittenberg ab. Nutzen Sie hierzu
bitte die zugesandten Bestellformulare. Sollten Sie diese Formulare nicht mehr vorliegen
haben, finden Sie die Bestellformulare auch
auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg (www.landkreis-wittenberg.de) unter
dem Suchbegriff Bestellformular bzw. erhalten Sie die Formulare direkt beim Landkreis
Wittenberg in der Breitscheidstr. 4 in 06886
Lutherstadt Wittenberg und den Außenstellen
in der K.-Liebknecht-Str. 23 in 06773 Gräfenhainichen und Markt 17–19 in 06917 Jessen.
Neufassungverordnung
zum verbrennen pflanzlicher
Gartenabfälle
Die Neufassung der Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis
26. September 2015
Wittenberg machte sich durch die Veränderung
der Waldbrandgefahrenstufen erforderlich (§ 4
Abs. 2, 2. Anstrich). Inzwischen erfolgte Gesetzesänderungen wurden mit aufgenommen,
in den §§ 2 und 3 erfolgten Klarstellungen, als
Ordnungswidrigkeit wird neu das Verbrennen
von nassen Gartenabfällen aufgeführt. An den
Bedingungen und Verboten hat sich gegenüber
den Vorjahren nichts geändert.
Öffentliche Bekanntmachung
Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher
Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg
Auf der Grundlage des § 2 der Verordnung
zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Abfallrecht vom 25. Mai 1993
(GVBl. LSA S. 262), zuletzt geändert durch
Artikel 4 der Verordnung zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung vom 19. Dezember
2005 (GVBl. LSA S. 744), wird vom Landkreis Wittenberg als untere Abfallbehörde
Nachfolgendes verordnet:
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für das Gebiet des
Landkreises Wittenberg.
(2) Die Regelungen des Pflanzenschutzrechtes (PflSchG) vom 6. Februar 2012
(BGBl. I S. 148, 1281), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928), und dazu
erlassene Rechtsverordnungen bleiben
unberührt.
(3) Diese Verordnung gilt nicht für das Gebiet der Stadt Bad Schmiedeberg mit den
Ortsteilen Großwig und Moschwig.
(4) Die Verordnung gilt nicht für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
§2
Verbrennungszeiten
(1) Auf dem Gebiet der Lutherstadt Wittenberg und der Stadt Wörlitz, OT von
Oranienbaum-Wörlitz, dürfen pflanzliche
Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden
in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 30.
November und vom 15. Februar bis zum
31. März jeweils montags bis freitags von
09:00 bis 17:30 Uhr und samstags von
9:00 bis 12:00 Uhr verbrannt werden.
(2) Im übrigen Gebiet des Landkreises Wittenberg dürfen pflanzliche Abfälle von
gärtnerisch genutzten Böden in der Zeit
vom 15. Oktober bis zum 31. März jeweils
montags bis freitags von 09:00 bis 17:30
Uhr und samstags von 09:00 bis 12:00
Uhr verbrannt werden.
§3
Beschränkungen, einzuhaltende
Sicherheitsbestimmungen
(1) Pflanzliche Gartenabfälle müssen trocken
sein und unter geringer Rauchentwicklung
verbrannt werden.
Amtliches aus dem Landkreis
(2) Unmittelbar vor dem Verbrennen sind die
pflanzlichen Gartenabfälle umzuschichten. Beim Umschichten bzw. Aufhäufen
der zu verbrennenden pflanzlichen Gartenabfälle ist auf schutzsuchende Tiere zu
achten. Es ist zu sichern, dass Tiere weder
verletzt noch getötet werden.
(3) Beim Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen sind folgende Mindestabstände zu Gebäuden und Einrichtungen
einzuhalten:
– 25 m zu Wohnhäusern, anderen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen
– 100 m zum Wald, zu Erholungseinrichtungen und EnergieversorgungsAnlagen (Nieder- sowie Hochspannungsfreileitungen)
– 300 m zu medizinischen Einrichtungen, wie Kliniken und Ärztehäusern,
Kindertagesstätten, Spielplätzen und
Sportplätzen.
Der Abfallbesitzer hat sicherzustellen,
dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und keine erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit,
insbesondere die Nachbarschaft, hervorgerufen werden.
(4) Das Feuer ist ständig unter Kontrolle
zu halten, gefährlicher Funkenflug und
erhebliche Rauchentwicklung sind zu
verhindern.
Zur Brandbekämpfung muss geeignetes
Gerät zur Verfügung stehen, sodass der
Brand bei Gefahr unverzüglich gelöscht
werden kann.
Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor das Feuer und die Glut
erloschen sind.
§4
Verbrennungsverbote
(1) Das Verbrennen von Laub aller Gehölzarten sowie Rasenschnitt ist grundsätzlich
verboten.
(2) Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten:
– bei Inversionswetterlagen (Smog, Nebel),
– bei ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 und 5. Die Waldbrandgefahrenstufen werden durch das Landeszentrum Wald des Landes Sachsen-Anhalt
gesondert für die Regionen Dübener
Heide (Bad Schmiedeberg, Kemberg,
Oranienbaum-Wörlitz, Gräfenhainichen), Elsterland (Jessen, Annaburg,
Zahna-Elster) und Vorfläming (Wittenberg, Coswig) ausgerufen,
– bei starkem Wind (ab Windstärke 6
mit einer Windgeschwindigkeit ab
38,8 km/h) und
– an gesetzlichen Feiertagen.
(3) Die vorgenannten Verbote gelten auch,
wenn sie mit einem der erlaubten Tage
zum Verbrennen der Gartenabfälle zusammentreffen.
3
§5
Ausnahmegenehmigung
(1) Ausnahmen von den vorgenannten Regelungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die untere Abfallbehörde.
(2) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Kosten
werden nach den Regelungen des Verwaltungskostengesetzes des Landes SachsenAnhalt in der jeweils geltenden Fassung
festgesetzt.
§6
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig nach § 69 Abs. 1 Ziffer 8
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, zuletzt geändert durch § 44 des Gesetzes vom
22. Mai 2013, BGBl. I S. 1324) handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 pflanzliche Gartenabfälle
außerhalb der festgesetzten Zeiten verbrennt,
2. entgegen § 3 Abs. 1 nasse Gartenabfälle
verbrennt,
3. entgegen § 3 Abs. 2 nicht unmittelbar vor
dem Verbrennen die pflanzlichen Gartenabfälle umschichtet,
4. entgegen § 3 Abs. 3 die vorgeschriebenen
Mindestabstände nicht einhält,
5. entgegen § 3 Abs. 4 das Feuer nicht ständig unter Kontrolle hält und
6. entgegen den Verboten des § 4 pflanzliche
Gartenabfälle ohne Genehmigung nach
§ 5 Abs. 1 verbrennt.
§7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg vom 10. September 2008
(veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg am 27. September 2008)
außer Kraft.
Lutherstadt Wittenberg, den 15.09.2015
Dannenberg
Landrat
Fachdienst BrandKatastrophenschutz
und Rettungswesen
Am zweiten Wochenende im September 2015
fand am Standort der Feuerwehrtechnischen
Zentrale in Wittenberg eine „Heißausbildung“
für taugliche Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren statt. An zwei Tagen wurden insge-
4
samt 102 Kameradinnen und Kameraden in
der Brandsimulationsanlage Fire Dragon 7000
der Firma Dräger auf Herz und Nieren geprüft.
Die Teilnehmer erlangten Einsatzroutine und
vertieften die theoretischen Kenntnisse bezüglich taktischen Vorgehens, Wärmegewöhnung
und desm Verhaltens der Einsatzkleidung an
den verschiedenen Brandstellen.
Der Fire Dragon 7000 ist eine gasbetriebene
Brandübungsanlage mit 3 Brandräumen und
9 Brandstellen. Sie teilt sich in einen Küchenbereich, einen Industriebereich sowie
einen Wohnbereich, in denen es verschiedene
Brandszenarien zu bewältigen gilt. Im Nachgang dieser praktischen Ausbildung werden
die Trupps zu ihrem Ergebnis befragt und sie
erhalten nützliche Tipps zur Verbesserung
ihres Vorgehens.
Voraussetzung für den Einsatz unter Atemschutz ist unter anderem die körperliche
Eignung. Diese ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26/3
in regelmäßigen Abständen festzustellen.
Als ausgebildeter Atemschutzgeräteträger hat
man viele Anforderungen im Jahr zu erfüllen,
um diese Funktion im Einsatz auch wahrnehmen zu können. Die Feuerwehrdienstvorschriften 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (FwDV 2) sowie 7 „Atemschutz“
(FwDV 7) gelten als Grundlage für die Atemschutzgeräteträger. Sie müssen jährlich eine
Unterweisung über den Atemschutz erhalten,
eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage durchführen sowie eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit
unter Atemschutz absolvieren. Diese Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die
in entsprechender Art und Umfang unter
Atemschutz im realen Einsatz waren.
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.
Die durchgeführte heiße Übung gilt gemäß
der Feuerwehrdienstvorschrift 7 als Übung
unter Einsatzbedingungen und erfüllt eine
der oben aufgeführten Voraussetzungen für
Atemschutzgeräteträger.
Information für Nutztierhalter zu
Ausgleichszahlungen für Schäden
an Nutztieren durch den Wolf
Die mit der Anpassung der Gebietskulisse
(Ausbreitungsgebiet des Wolfes in SachsenAnhalt) eingeräumte Übergangsfrist zur Einrichtung von Maßnahmen des Grundschutzes
für Nutztiere (Amtsblatt des LVwA 5/2014)
ist mit Wirkung vom 16.05.2015 abgelaufen.
Damit besteht die Notwendigkeit, die für den
Herdenschutz bestehenden Grundschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Diese wiederum
sind Grundlage für Ausgleichszahlungen im
Falle eines bestätigten Übergriffs.
Amtliches aus dem Landkreis
Für Sachschäden durch Übergriffe von
Großraubtieren auf Nutztiere besteht gemäß
§ 68 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3
des Naturschutzgesetzes des Landes SachsenAnhalt (NatSchG LSA) die Möglichkeit einer
Ausgleichszahlung. Zuständig ist nach § 7
der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes
und der Landschaftspflege (NatSch ZustVO)
die Obere Naturschutzbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407).
Innerhalb des Ausbreitungsgebietes des Wolfes kann ein Schadensausgleich nur erfolgen, wenn hinreichende Maßnahmen des
Grundschutzes für Nutztiere vorgehalten
werden. Zum Ausbreitungsgebiet des Wolfes
in Sachsen-Anhalt zählt die gesamte Fläche
des Landkreises Wittenberg.
Zu den hinreichenden Maßnahmen des
Grundschutzes für Nutztiere gehören:
• eine ringsum geschlossene Zäunung aus
mindestens 90 cm hohen Euronetzen
oder einer 5-zügigen Drahtzäunung mit
Litzenabständen von max. 20 cm zum
Boden bzw. zueinander. Empfohlen wird
eine Spannung von 5000 Volt, mindestens
erforderlich sind jedoch 3000 Volt und
eine Impulsenergie von 1,5 Joule, die
auf der gesamten Länge des Zaunes zu
gewährleisten sind.
• Alternativ kann eine nicht Spannung führende Zäunung (z. B. Maschendraht) mit
einer Mindesthöhe von 1,40 m verwendet
werden. Diese muss auf der ganzen Zaunlänge einen Untergrabschutz aufweisen
und regelmäßig auf Untergraben kontrolliert werden.
Varianten des Untergrabschutzes sind:
• Der Zaun wird 40 cm tief in den Boden
gesetzt.
• Eine Spannung führende Drahtlitze (mind.
3000 V), welche außen in max. 20 cm
Bodenabstand zum Zaun angebracht wird.
Zuständigkeit
Ausgleichszahlung
Name
Frau Boronczyk
26. September 2015
•
•
Die Befestigung der Litze erfolgt mit
Ringisolatoren an den Zaunpfählen.
Ein Knotengeflecht, welches am stehenden Zaun befestigt wird. Das Geflecht
wird mit 100 cm Breite nach außen flach
in Bodennähe ausgelegt und mit Erdankern am Boden fixiert.
Eine in sich geschlossene Zäunung ist
insbesondere an Gewässerrändern zu gewährleisten.
Verursachte Sachschäden an Nutztieren in der
gewerblichen Tierhaltung und Hobbytierhaltung sind durch einen für diese Zwecke bestätigten Gutachter zeitnah (möglichst innerhalb
von 24 h) zu beurteilen. Die Beurteilung
umfasst sowohl den Nutztierschaden als auch
den Schadensort und die Schadensumstände.
Ein Ausgleich entstandener Sachschäden
kann nur erfolgen, wenn unter Würdigung
der Gesamtheit der erfassten Sachverhalte
• innerhalb des bekannten Ausbreitungsgebietes der Wolf als Verursacher nicht
ausgeschlossen werden kann, oder
• außerhalb des bekannten Ausbreitungsgebietes der Wolf als Verursacher bestätigt
wurde, bzw. mit einer hohen Wahrscheinlichkeit als Verursacher anzusehen ist.
Ein Ausgleich kann bis zur Höhe des Marktwertes erfolgen. Ausgleichsfähig sind darüber
hinaus entstehende Tierarztkosten bis zur
Höhe des Marktwertes der Tiere sowie Kosten
der Entsorgung von Tierkörpern. Entgangener
Gewinn wird nicht entschädigt.
Nutztiere in Anbindehaltung werden nicht
entschädigt. Sachschäden an Haustieren werden nur materiell ausgeglichen, soweit die
hierfür erforderliche Sorgfaltspflicht eingehalten wurde (z. B. Leinenpflicht für Hunde
in der freien Landschaft, sofern es sich nicht
um Dienst- und Gebrauchshunde im Rahmen
der Jagdausübung handelt).
Für eine Beratung zum Grundschutz wenden
Sie sich bitte an die nachstehend aufgeführten
Personen:
Adresse/Mail
Landesverwaltungsamt, Ref. 407
Obere Naturschutzbehörde,
Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale)
[email protected]
Rissgutachten & Herr
Referenzstelle Wolfschutz
Beratung zum Berbig
Biosphärenreservat Mittelelbe,
Herdenschutz
Breite Straße 15, 39596 Arneburg
[email protected]
Beratung zum Frau Krumm- WWF Projekt „Wolfsmanagement in SachHerdenschutz
heuer
sen-Anhalt“, Breite Straße 15,
39596 Arneburg
[email protected]
Förderung Her- Herr
Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung
denschutz
Dr. Münch
(ALFF) Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Str. 24,
06844 Dessau-Roßlau
[email protected]
Monitoring &
Herr
Landesamt für Umweltschutz,
Ausbreitungs- Dr. Trost
Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale)
gebiet
[email protected]
Telefon
0345/
514-2661
039321/
51832
0173/
8221752
0151/
1885 4912
0340/
2303168
0345/
5704-670
26. September 2015
Amtliches aus dem Landkreis
Betreuungsbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
Ohnemacht ohne Vollmacht – Informationstag zur rechtlichen Betreuung und
Vorsorgevollmacht am 15.10.2015 in der
Kreisverwaltung Wittenberg
Mit dem demografischen Wandel ist in den
vergangenen Jahren die Zahl der gerichtlichen
Betreuungen und Vorsorgebevollmächtigten
erheblich gestiegen. Im Landkreis Wittenberg werden ca. 3000 Menschen von einem
ehrenamtlichen oder Berufsbetreuer betreut.
Jeder Bürger wünscht sich viele sorgenfreie
Jahrzehnte. Jedoch kann ein langes Leben
auch von Phasen geprägt sein, in denen der
Betroffene nicht mehr im Besitz aller Kräfte
ist und auf fremde Hilfe und stellvertretende
Entscheidungen anderer angewiesen sein
kann.
Viele Bürger haben in ihren Familien oder bei
nahen Freunden entsprechende Erfahrungen
sammeln können.
Diese persönliche Erfahrung kann die eigenen
Bemühungen stärken, sich vorausschauend zu
informieren. Jedoch herrschen noch immer
Irritationen sowohl zum Tätigkeitsfeld ehrenamtlicher und beruflicher Betreuer als auch
zum gerichtlichen Verfahren der Einrichtung
einer Betreuung sowie der Bedeutung einer
Vorsorgevollmacht.
Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB
Was ist eine rechtliche Betreuung?
Wer kann zum Betreuer bestellt werden?
Welche Kosten entstehen im Betreuungsverfahren?
Welche Möglichkeiten gibt es, um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden?
Wo erhalte ich Rat und Hilfe?
Fragen auf die wir Ihnen gern Antworten
geben.
Am 15.10.2015 laden der Landkreis Wittenberg in Kooperation mit dem Betreuungsverein Pro-Bet e. V., den Berufsbetreuern und
dem Amtsgericht Wittenberg alle Interessenten zu einer Informationsveranstaltung rund
um das Betreuungsrecht / Vorsorgevollmacht
ein.
Die Veranstaltung beginnt 14:00 Uhr im
Foyer der Kreisverwaltung (Neubau), Breitscheidstraße 4, 06886 Wittenberg mit einem
Stehcafé und Kuchen. Gegen 14:30 Uhr
besteht die Möglichkeit, sich über die Praxis
der Betreuung mit anschließendem Gespräch
im Rahmen eines Filmbeitrages und Vortrages
zu informieren.
Es erwarten Sie als Gastgeber Vertreter der
Berufs- und Vereinsbetreuer, des Amtsgerichtes und der Betreuungsbehörde. Als Referentin wird Sie eine kompetente Rechtsanwältin
begrüßen. Zudem besteht die Möglichkeit,
sich allgemein über Vorsorgevollmachten und
Patientenverfügungen beraten zu lassen. Auch
können Termine für individuelle Beratungsgespräche vereinbart werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
(Az. GV 14-2015)
Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass
der Landkreis Wittenberg am 09.10.2014 für
nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen
gesetzlichen Vertreter bestellt hat:
Grundbuch:
Eigentümer:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Grabo, Blatt 156
Helga Varner, geb. Wartenburg
Grabo
1 2
4 228
gesetzlicher Vertreter:
Stadt Jessen (Elster)
im Auftrag
gez. Behrens
Öffentliche Aufforderung
Der Landkreis Wittenberg hat mit Bestallungsurkunde vom 19.12.2007 gemäß Artikel
233 § 2 Abs. 3 EGBGB einen gesetzlichen
Vertreter für die unbekannten Erben der Hedwig Poschadel, geb. Krüger in Jessen bestellt.
Erben konnten bisher nicht ermittelt werden.
Hedwig Poschadel ist die Erbin des im Grundbuch von Jessen Blatt 1339 eingetragenen
Miteigentümers Gottfried Poschadel. Sie
wurde am 12.08.1877 geboren und verstarb
am 15.11.1960 in Jessen.
Durch Geldabfindung im Bodensonderungsverfahren besteht ein Guthaben.
Alle Personen, die Auskunft zu Hedwig
Poschadel bzw. deren möglichen Erben geben können, werden gebeten, sich bis zum
26. Oktober 2015 beim
Landkreis Wittenberg,
Fachdienst Gebäude, Liegenschaften, Service, Sachgebiet Grundstücksverkehr/Landpacht und offene Vermögensfragen,
Frau Lohmann
(Aktenzeichen 33/GV 33-2007)
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg,
Tel.: 03491 479-842
E-Mail: [email protected]
zu melden.
im Auftrag
gez. Erler
Benachrichtigung über eine
öffentliche Zustellung gemäß
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz
(VwZG)
vom 12.08.2005, zuletzt geändert durch
Art. 17 G v. 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786)
5
Name, Vorname
Tasto, Friedhelm
Letzte bekannte Adresse
Bouchéstr. 83, 12435 Berlin
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten
Person ist unbekannt. Zustellversuche durch
die Post und Ermittlungen über die aktuelle
Anschrift sind ergebnislos geblieben. Der
vorgenannten Person sind zwei Bescheide
bekannt zu geben. Da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist, wird die Zustellung
gem. § 10 VwZG öffentlich durchgeführt.
Die Bescheide (vom 15. September 2015,
Az.: Ko.67.32.70.14.1.6.5) können vom Empfangsberechtigten eingesehen bzw. abgeholt
werden bei:
Landkreis Wittenberg
FD Umwelt und Abfallwirtschaft – Untere
Abfallbehörde
Zimmer A3 – 39
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Vor der Abholung der Bescheide ist Kontakt
aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Gerboth
Tel.-Nr.:
03491 479-873
Die Bescheide gelten als öffentlich zugestellt,
wenn seit dem Tage der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind (§ 10 Abs. 2 VwZG).
Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.
Lutherstadt Wittenberg, 26.09.2015
Im Auftrag
gez. Dietrich
Information des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes
„Elbe-Elster-Jessen“
zur Wasserversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Wasser- und Abwasserzweckverband
„Elbe-Elster-Jessen“ (folgend WAZV) informiert darüber, dass in der Woche vom
28.09.2015 bis 04.10.2015 das neue Wasserwerk in Jessen in Betrieb geht.
Gleichzeitig geht das alte Wasserwerk aus
dem Baujahr 1972 außer Betrieb.
Das neue Wasserwerk garantiert die Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet des
WAZV. Das Trinkwasser entspricht nach wie
vor den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Mit der Inbetriebnahme des neuen
Wasserwerks erfolgt eine Optimierung und
Anpassung der Wasseraufbereitung an heutige technische Standards.
6
Informationen aus dem Landkreis
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen
während unserer Geschäftszeiten unter Telefon 03537/2648-0 gern zur Verfügung.
gez. Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) W. Kneist
Geschäftsführer
Agentur für Arbeit
Frühzeitige Arbeitssuchendmeldung erhöht die Vermittlungschancen und vermeidet den Eintritt einer Sperrzeit
Arbeitnehmer, die ihre Kündigung erhalten
haben oder deren befristetes Beschäftigungsverhältnis ausläuft, müssen sich nach den gesetzlichen Regelungen spätestens drei Monate
vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses online,
persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der
Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
„Je früher die Kontaktaufnahme mit der
Agentur für Arbeit erfolgt, desto eher können wir den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in unsere Vermittlungsaktivitäten
einbeziehen“, sagt Gerlinde Schlauch, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur
Dessau-Roßlau-Wittenberg. Erfahrungsgemäß sei es leichter, aus einem bestehenden
Beschäftigungsverhältnis heraus eine neue
Beschäftigung zu finden. „Unser Ziel ist es,
durch diese frühzeitige und aktive Beschäftigungssuche Arbeitslosigkeit gar nicht erst
eintreten zu lassen“, so Schlauch weiter.
Erfährt der Arbeitnehmer allerdings erst
später vom Ende seines Arbeitsverhältnisses (kürzere Kündigungsfristen), muss er
sich binnen der ersten drei Arbeitstage nach
Kenntnisnahme melden.
Der schnellste Weg, um sich arbeitssuchend zu melden, ist online. Unter
www.arbeitsagentur.de kann die Arbeitssuchendmeldung zu jeder Zeit erfolgen.
Die erforderliche Meldung kann auch telefonisch unter der kostenfreien Hotline
0800 4 5555 00 erfolgen.
Die entsprechende Arbeitslosmeldung zur
Beantragung des Arbeitslosengeldes ist immer persönlich erforderlich. Diese sollte
spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
erfolgen.
Wer sich nicht innerhalb dieser gesetzlichen
Frist meldet, erhält eine Sperrzeit von einer
Woche und für diese Woche keine Leistungen.
Hinweis:
Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig
davon, ob der Fortbestand des Ausbildungsoder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend
gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht
gestellt wird.
Korrektur
In der Bekanntmachung der 6. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung des Unterhaltungsverbandes Fläming-Elbaue vom
16.07.2014 im Amtsblatt für den Landkreis
Wittenberg vom 12. September 2015 ist ein
redaktioneller Fehler aufgetreten. Im letzten
Absatz muss es heißen: „für die Unterhaltung
Gewässer 2. Ordnung“.
Polizeirevier Wittenberg
Wildunfälle – Unfallursache Nummer 1
im Landkreis Wittenberg
Wie kann das Risiko minimiert werden?
Es vergeht kaum ein Tag, an dem sie nicht
passieren – gemeint sind die Wildunfälle.
Dabei ist das Verhalten der Wildtiere an den
Straßen unberechenbar. Ganz plötzlich betreten diese die Straße und kehren auch manchmal noch um, obwohl sie sich bereits mitten
auf der Fahrbahn befinden. Die Wildtiere sind
Rudeltiere. Betritt eines die Straße, kommen
nicht selten weitere hinterher. Wer durch ein
waldreiches Gebiet fährt, muss immer mit
Wild rechnen. An besonders gefährdeten
Stellen, wo die Häufigkeit von Wildwechseln
sehr hoch ist, befinden sich die Wildwechselschilder. Es besteht aber keine Garantie, dass
an nicht gekennzeichneten Stellen auch keine
Tiere die Straße queren. Deshalb ist immer
Vorsicht geboten.
Immerhin sind mehr als ein Viertel aller
Verkehrsunfälle im Landkreis Wittenberg
Wildunfälle. In Zahlen heißt das konkret, dass
es seit Januar 2015 bis zum 18.09.2015 insgesamt 2916 Verkehrsunfälle gab, 814 davon
unter Beteiligung von Wild. Das entspricht
27,91 % aller Verkehrsunfälle im Landkreis
Wittenberg.
Dabei ereignen sich die meisten Wildunfälle
in der Dämmerung und in der Nacht. Das ist
die Zeit, wo die Wildtiere besonders aktiv
sind. Da die Zeit der Dämmerung oft mit
dem morgendlichen und/oder abendlichen
Berufsverkehr zusammenfällt, steigt das Unfallrisiko stark an. Besonders hoch ist dieses
morgens zwischen 05:00 und 08:00 Uhr und
abends zwischen 17:00 und 22:00 Uhr. Hinzu
kommt auch, dass im Herbst die Paarungszeit
von Rot- und Schwarzwild ist.
Was sollte man nun tun, um nach Möglichkeit
einen Zusammenstoß mit Wild zu verhindern
beziehungsweise den Schaden möglichst
gering zu halten?
• Geschwindigkeit verringern und genügend Abstand zum Vordermann halten,
• aufmerksam fahren und Straßenrand beobachten,
• kontrolliert bremsen, Wechsel von Fernund Abblendlicht, hupen
• immer von mehreren Tieren ausgehen,
• falls Zusammenstoß nicht vermeidbar,
Lenkrad gerade halten und keine Ausweichmanöver (Schaden sonst meist größer, insbesondere auch Personenschaden)
Sollte ein Unfall passiert sein, sichern Sie
die Unfallstelle sofort, um weitere Unfälle
zu verhindern! Informieren Sie die Polizei
26. September 2015
und merken Sie sich gegebenenfalls die
Fluchtrichtung des verletzten Tieres, damit
es später gefunden werden kann. Beseitigen
Sie nicht die Spuren am Fahrzeug (wegen
Versicherung). Totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da Sie sich sonst wegen
Wilderei strafbar machen. Zudem könnte das
Wild auch erkrankt sein.
Dieke
Polizeioberkommissarin
Bildungszentrum Lindenfeld
Kreisvolkshochschule Wittenberg
Kreismusikschule Wittenberg
Kreismedienstelle Wittenberg
Falkstraße 83 · 06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon (0 34 91) 41 81-0 · Fax (0 34 91) 41 81-10
[email protected] · www.bzl-wb.de
Durch das Kultusministerium des Landes SachsenAnhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung
der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung
ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf
der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit
LQW – Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen
Herbstsemester 2015 der Kreisvolkshochschule Wittenberg
Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist
eine verbindliche Anmeldung erforderlich.
Lutherstadt Wittenberg
Seminar mit Elke Strauchenbruch: Luthers Küche
Kurs-Nr.: 5A23525, Beginn: Di., 03.11.2015,
18:30–20:00 Uhr, 2 x 2 UE (Di.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Besucherservice, Entgelt: 12,00 Euro
Gemeinsam singen am Vormittag
Kurs-Nr.: 5A27541, Beginn: Mi., 14.10.2015,
10:00–11:30 Uhr, 6 x 2 UE (Mi.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 2 (Aula), Entgelt: 26,40 Euro
Workshop: Historisches Tanzvergnügen
von gesellig bis galant
NEU
Kurs-Nr.: 5A29543, Beginn: Sa, 17.10.2015,
10:00–15:00 Uhr, 2 x 6 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss,
Raum 2 (Aula), Entgelt: 33,60 Euro
Digitale Fotografie – Grundkurs
(2 Wochenenden)
Kurs-Nr.: 5A2B546, Beginn: Sa., 10.10.2015,
09:00–16:00 Uhr, 2 x 8 UE und 2 x 4 UE
(2 x Sonnabend 09:00–16:00 Uhr und 2 x
Sonntag 09:30–12:30 Uhr); Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 16, Entgelt: 55,20 Euro
Nähen: Kleine Geschenke für die Weihnachtszeit
Kurs-Nr.: 5A2E537, Beginn: Mi., 04.11.2015,
09:30–12:30 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss,
Raum 11, Entgelt: 8,80 Euro
26. September 2015
Italienisch für die Reise
NEU
Kurs-Nr.: 5A49862, Beginn: Mo., 05.10.2015,
17:15–18:45 Uhr, 10 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 16, Entgelt: 52,00 Euro
Italienisch für Wiedereinsteiger
NEU
Kurs-Nr.: 5A49863, Beginn: Mo., 05.10.2015,
19:00–20:30 Uhr, 10 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 16, Entgelt: 52,00 Euro
Informationen aus dem Landkreis
Pretzsch
Mein eigenes Fotobuch erstellen und online
bestellen
Kurs-Nr.: 5B51738, Beginn: Mo., 23.11.2015,
09:00–11:30 Uhr, 4 x 3 UE (Mo./ Fr.); SALUS
gGmbH, Kinderheim Pretzsch, Seminarraum
„Konferenz zur Elbe“, Entgelt: 46,45 Euro
Radis
Mein Tablet-PC – ein Einsteigerkurs
Kurs-Nr.: 5A51710, Beginn: Mo., 05.10.2015,
08:30–11:45 Uhr, 6 x 4 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 17, Entgelt: 68,40 Euro
Töpfern: Anfängerkurs Drehkeramik
NEU
Kurs-Nr.: 5B26524, Beginn: Sa., 24.10.2015,
11:00–16:30 Uhr, 1 x 6 UE; Gutshof Radis,
06901 Kemberg OT Radis, Radiser Bahnhofstr. 16, Entgelt: 18,00 Euro
Meinen eigenen Computer besser verstehen
Kurs-Nr.: 5A51743, Beginn: Mi., 07.10.2015,
09:00–11:15 Uhr, 8 x 3 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 17, Entgelt: 55,20 Euro
Klöppeln traditionell
NEU
Kurs-Nr.: 5B2E589, Beginn: Mo., 28.09.2015,
18:00–20:15 Uhr, 8 x 3 UE (Mo.; nicht am
19.10.2015 (Ferien)); Gutshof Radis, 06901
Kemberg OT Radis, Radiser Bahnhofstr. 16,
Raum „Gestalten“ (OG), Entgelt: 62,40 Euro
Homepage für Unternehmen, Vereine oder
den privaten Gebrauch erstellen (ohne
Programmierkenntnisse)
NEU
Kurs-Nr.: 5A51744, Beginn: Fr., 09.10.2015,
17:00–18:30 Uhr, 8 x 2 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 17, Entgelt: 36,80 Euro
Gräfenhainichen
Tastschreiben am PC – Ferienkurs für
Schüler
Kurs-Nr.: 5A54703, Beginn: Mo., 19.10.2015,
12:30–15:45 Uhr, 5 x 4 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 18, Entgelt: 51,00 Euro
Issy – der Therapiehund und seine Einsatzmöglichkeiten
NEU
Kurs-Nr.: 5A66730, Beginn: Mi., 07.10.2015,
17:00–19:30 Uhr, 1 x 3 UE; Bildungszentrum
Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss,
Raum 18, Entgelt: 11,85 Euro
Kemberg
Zumba®fitness
Kurs-Nr.: 5B32583, Beginn: Mo., 28.09.2015,
17:45–18:45 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Mo.);
Mehrzweckhalle Rotta, Am Gemeindezentrum 9, 06901 Kemberg OT Rotta, Entgelt:
67,00 Euro
Mit Ayurveda Leber und Augen reinigen
und regenerieren
Kurs-Nr.: 5B35575, Beginn: Do., 29.10.2015,
17:00–20:45 Uhr, 1 x 5 UE; Sekundarschule
Kemberg, Schulstraße 18, Entgelt: 15,50 Euro
Pflanzen für Geist, Seele und einen guten
Schlaf
Kurs-Nr.: 5B35586, Beginn: Mi., 04.11.2015,
18:30–20:45 Uhr, 1 x 3 UE; Sekundarschule
Kemberg, Schulstraße 18, Entgelt: 9,30 Euro
Mit perfektem Outfit und Make-up zum
Bewerbungsgespräch
NEU
Kurs-Nr.: 5E30558, Beginn: Mi., 04.11.2015,
17:30–21:15 Uhr, 1 x 5 UE; Hautfachberatung, Parkstraße 24, Untergeschoss, Entgelt:
15,50 Euro
Englisch A1/1. Semester
NEU
Kurs-Nr.: 5E46831, Beginn: Mi., 07.10.2015,
18:00–19:30 Uhr, 12 x 2 UE; Paul-GerhardtGymnasium, Hainmühlenweg 4, Haus 3,
Raum 47, Entgelt: 57,60 Euro
Jessen
„Weihnachtsgeschenke aus Ton“
Kurs-Nr.: 5F26572, Beginn: Do., 08.10.2015,
18:30–20:45 Uhr, 4 x 3 UE (Do.; nicht
am 22.10.2015); Kreativraum der lustigen
Tonscherben, Am Gorrenberg 26, Entgelt:
31,20 Euro
Wirbelsäulengymnastik
Kurs-Nr.: 5F32561, Beginn: Do., 08.10.2015,
09:00–10:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Do.;
nicht am 29.10.2015); Physiotherapie Bomsdorf, Am Baderhag 3, Entgelt: 52,09 Euro
PC-Kurs für Senioren mit eigenem Laptop
Kurs-Nr.: 5F51740, Beginn: Mo., 05.10.2015,
15:45–18:00 Uhr, 8 x 3 UE; Gymnasium
Jessen, Mühlberger Straße 24, Entgelt: 61,20
Euro
Mein Fotobuch auf dem eigenen Laptop
erstellen und online bestellen
Kurs-Nr.: 5F51741, Beginn: Mi., 02.12.2015,
15:45–18:00 Uhr, 3 x 3 UE; Gymnasium
Jessen, Mühlberger Straße 24, Entgelt: 24,75
Euro
7
Coswig
Upcycling-Werkstatt – Bildschöne Kalenderblätter veredeln
Kurs-Nr.: 5G2C593, Beginn: Mo., 26.10.2015,
17:00–20:00 Uhr, 1 x 4 UE; Sekundarschule
Coswig, Lange Straße 42, Unterrichtsraum,
Entgelt: 8,40 Euro
Pflanzen für Geist, Seele und einen guten
Schlaf
Kurs-Nr.: 5G35590, Beginn: Do., 15.10.2015,
17:00–19:15 Uhr, 1 x 3 UE; Sekundarschule
Coswig, Lange Straße 42, Hauswirtschaftsraum, Entgelt: 9,30 Euro
Mein eigenes Fotobuch erstellen und online
bestellen
Kurs-Nr.: 5G51748, Beginn: Mi., 11.11.2015,
15:30–18:00 Uhr, 3 x 3 UE; , Jugendclub
Coswig, J.-S.-Bach-Straße 3, Raum 106,
Entgelt: 30,20 Euro
Oranienbaum-Wörlitz
Jetzt macht der PC was ICH will – Problemlose Nutzung von MS Word, MS Exel
und MS Power Point
NEU
Kurs-Nr.: 5H51757, Beginn: Mo., 05.10.2015,
16:00–18:30 Uhr, 6 x 3 UE (nicht am
19.10.2015); Gesamtschule im Gartenreich,
PC-Raum, Entgelt: 57,10 Euro
Gedenkstätte
KZ Lichtenburg Prettin
Öffentliche Führung
Die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin
ist am Sonntag, dem 27. September 2015
von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Für alle
interessierten Besucherinnen und Besucher
findet um 14:00 Uhr eine kostenfreie öffentliche Führung statt. Im Rahmen der
Führung werden die Dauerausstellung, Teile
des Schlossensembles sowie der ehemalige
„Bunker“ besichtigt. Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich, der Eintritt frei.
Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin
Prettiner Landstraße 4 (ehemals Annaburger
Straße)
06925 Annaburg, OT Prettin
Tel.: 035386/6099-75
Fax: 035386/6099-77
[email protected]
Internet: www.stgs.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten der ständigen Ausstellung:
Dienstag bis Donnerstag 09:00–15:30 Uhr
Freitag
09:00–13:00 Uhr
Jeden letzten Sonntag im Monat
13:00–17:00 Uhr
An Feiertagen ist die Gedenkstätte geschlossen.
Die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin
ist Teil der Stiftung Gedenkstätten SachsenAnhalt.
8
Informationen aus dem Landkreis
Jetzt
26. September 2015
Beispiel
bestellen
N ot1hizrbemlöLcokgoe
Impressum
Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg.
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich.
Herausgeber: Landkreis Wittenberg
Auflage: 70.300 Exemplare
Satz:
Mundschenk Druck+Medien
Mundschenkstr. 5, 06889 Luth. Wittenberg
Tel.: (03 49 20) 7 01-0, Fax: 70 11 99
[email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat
des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg,
Breitscheidstr. 3, Tel. (0 34 91) 47 94 25 (Pressestelle), 06886 Lutherstadt Wittenberg sowie der
Oberbürgermeister, die Bürgermeister und die
Zweckverbände.
Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird
kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren
Haushalte des Landkreises verteilt.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Mundschenk Druck+Medien
Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co.
KG, Bereich Wittenberg
Coswiger Str. 30, 06886 Luth. Wittenberg
Ansprechpartner: Olaf Richelmann
Tel.: (03 45) 1 30 10 67
Nächster Erscheinungstermin: 10. Oktober 2015
Redaktionsschluss: 2. Oktober 2015
mit
50 Stück für 99 €
A4-Format, mit je 50 Blatt und Rückpappe
Tel. 03 49 20 / 7 01 - 0 • Fax. 03 49 20 / 70 11 99
www.dm-mundschenk.de • [email protected]
Gestaltung, Druck, Weiterverarbeitung und Lieferung im Preis enthalten. Logo-Daten von Ihnen geliefert.
Preise sind Netto-Preise. Bestellungen bis 30.09. werden noch im Oktober ausgeliefert.
Sie wollen Ihr Haus verkaufen?
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie fachlich kompetent und unverbindlich.
ne.de | www.mustergmbh.de
|
|
01234/56789 | Telefax: 01234/98765 muster@onli
Musterstraße 1 a | 123456 Musterstadt Telefon:
Joachim Lehmann Immobilien
im AmtsblAtt
werben
Seit 1992 in der Lutherstadt Wittenberg
Tel. 03491-411246 · www.immolehmann.de · [email protected]
Wir sind Mitglied im Immobilienverband Deutschland
Tel. 034920 701-0 · Fax 034920 701-199
[email protected]
Reisedienst Röder
Woltersdorf 11 · 06895 Zahna-Elster · Tel. 03 49 24/80 51 52 · Fax 03 49 24/80 51 53
www.roederreisen.de
[email protected]
DIE DEUTSCHE ERFOLGSPRODUKTION!
Tagesreisen
06.10. Mit der Selketalbahn den Harz erleben
+ Busfahrt + Mittagessen + Führung im
Elchpark + Dampfzugfahrt 2 Std. +
Kaffee u. Kuchen in der Holzköhlerei 89 €
27.10. Herbstfahrt durch die Heimat
+ Busfahrt + Rundfahrt durch die Heimat
+ Mittagessen + Eintritt Kürbisaus49 €
stellung + Glas Kürbissecco
12.11. Ein Feuerzangenspektaktel im „Meißner
Blick“ + Busfahrt + Suppe satt + deftige
Schölerkost + wönziger Schlock (Feuer67 €
zangenbowle) + Kaffeegedeck
20.11. Preußischer Kartoffelabend in der Remise Wiesenburg + Busfahrt + Kartoffel-
menü + Programm mit Friedrich d.
Großen & Müller von Sanssouci + 69 €
21.11. Schautanzen in Cobbelsdorf + Busfahrt
+ Mittagessen + Schautanzen + Kaffeegedeck
49 €
27.11. Dinnershow – Filmklassiker „Casablanka“ auf Burg Rabenstein + Busfahrt +
Dinnershow
87 €
28.11. Mittelalter – Weihnachtsmarkt auf Festung Königstein & Dresden + Busfahrt +
Imbiss bei der Anreise + Eintritt Festung
Königstein mit Weihnachtsmarkt +
Aufenthalt Dresden
49 €
Mehrtagesreisen:
04.12.–06.12. Ein Dankeschön zum Saisonausklang … (2. Bus) 2 Ü/HP
297 €
Fensterkontor
Brückenstraße 5
04849 Bad Düben
50 %
Bis zu
Rabatt
am 10.10.2015 · 10 bis 14 Uhr
nur in unserer Musterausstellung
mit kleinem Sektempfang
für Ausstellungstüren und
für 3-fach-Wärmeschutzverglasung
nur Ug = 0,58 W/m2 K (Float)
www.roempler-fensterkontor.de
Telefon 03 42 43/31 10