Merkblatt Verbrennen holziger Gartenabfälle

Stadt Bayreuth
Amt für Umweltschutz
Postfach 10 10 52
95410 Bayreuth
Merkblatt
Verbrennen holziger Gartenabfälle
Hinweise des städtischen Umwelt- und Ordnungsreferates zur Verbrennung von
holzigen Gartenabfällen
Jahreszeitlich bedingt fallen in Privatgärten verschiedene Arten pflanzlicher Abfälle an. Solche
Abfälle dürfen nach der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb
zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV)" auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen,
zur Verrottung gebracht werden, sofern eine erhebliche Geruchsbelästigung der Bewohner
angrenzender Grundstücke ausgeschlossen ist.
Ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist
unzulässig. Auch deshalb werden im Stadtgebiet im Frühjahr und im Herbst in den
verschiedenen Stadtteilen kostenlos Gartenabfall-Sammlungen durchgeführt. Die Termine
dieser Sammlungen und die jeweiligen Sammelstandorte können der jährlich erscheinenden
Abfallfibel der Stadt Bayreuth entnommen werden.
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle auf den
Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, auch verbrannt werden. Das Verbrennen ist nur
an Werktagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche
Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die
Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern.
Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu
löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch
bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.
Die Stadt Bayreuth bittet jedoch, diese Feuer mindestens 1 Tag vorher fernmündlich (Tel.:
0921/25-11 26 oder 25-13 88) anzumelden, damit von hier aus auch die Feuerwehr und die
Polizei rechtzeitig informiert werden kann um etwaige Fehlalarmierungen zu vermeiden.