Stadt Bayreuth Amt für Umweltschutz Postfach 10 10 52 95410 Bayreuth Merkblatt Verbrennen holziger Gartenabfälle Hinweise des städtischen Umwelt- und Ordnungsreferates zur Verbrennung von holzigen Gartenabfällen Jahreszeitlich bedingt fallen in Privatgärten verschiedene Arten pflanzlicher Abfälle an. Solche Abfälle dürfen nach der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV)" auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen, zur Verrottung gebracht werden, sofern eine erhebliche Geruchsbelästigung der Bewohner angrenzender Grundstücke ausgeschlossen ist. Ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist unzulässig. Auch deshalb werden im Stadtgebiet im Frühjahr und im Herbst in den verschiedenen Stadtteilen kostenlos Gartenabfall-Sammlungen durchgeführt. Die Termine dieser Sammlungen und die jeweiligen Sammelstandorte können der jährlich erscheinenden Abfallfibel der Stadt Bayreuth entnommen werden. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, auch verbrannt werden. Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist. Die Stadt Bayreuth bittet jedoch, diese Feuer mindestens 1 Tag vorher fernmündlich (Tel.: 0921/25-11 26 oder 25-13 88) anzumelden, damit von hier aus auch die Feuerwehr und die Polizei rechtzeitig informiert werden kann um etwaige Fehlalarmierungen zu vermeiden.
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