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Nr. 48
Freitag, 27. November 2015
Bauten und baurechtliche
Planungen
Richtplanung
 Teilrevisionen Regionaler Richtplan Zürcher Oberland
Anhörung und öffentliche Auflage
Fischenthal, Seegräben, Wetzikon. Die Planungskommission
der RZO hat am 23.11.2015 beschlossen:
–
–
Teilrevision Richtplan Siedlung und Landschaft: Hundeschule Unter-Aathal, Seegräben
Teilrevision Richtplan ÖBA: Eintrag Behindertenwohnheim
Strahlegg, Fischenthal
Die Akten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten
eingesehen werden auf den Gemeindekanzleien oben genannter
Gemeinden sowie unter: www.zürioberland-region.ch
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zu den Teilrevisionen äussern. Die Anregungen und Einwendungen haben einen
Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Einwendungen sind schriftlich bis spätestens Mittwoch,
10. Februar 2016 (Datum Poststempel) einzureichen an:
RZO Region Zürcher Oberland
c/o Marti Partner Architekten und Planer AG
Zweierstrasse 25, 8004 Zürich.
Auflagefrist: Freitag, 27. November 2015 bis Mittwoch,
10. Februar 2016
RZO Region Zürcher Oberland
00134683
Nutzungsplanung / Sondernutzungsplanung
 Privater Gestaltungsplan "Bülachguss"
Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 PBG
Stadt Bülach. Die Privaten Grundeigentümer haben am
16.11.2015 beschlossen:
Der Gemeinderat der Stadt Bülach hat an seiner Sitzung vom 18.
Mai 2015 den Öffentlichen Gestaltungsplan "Bülach Nord" festgesetzt. Die Genehmigung durch die Baudirektion Kanton Zürich
erfolgte am 13. Oktober 2015. Der Festsetzungsbeschluss und der
Genehmigungsentscheid wurden am 23. Oktober 2015 publiziert.
Der Private Gestaltungsplan "Bülachguss" ist ein Detailgestaltungsplan gemäss den Bestimmungen des
Öffentlichen Gestaltungsplans "Bülach Nord". Mit dieser Publikation erfolgt die öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7
des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Die nachfolgenden Unterlagen liegen ab dem 27. November 2015
während mindestens 60 Tagen bis 29. Januar 2016 im Stadtbüro,
Hans-Haller-Gasse 9, 8180 Bülach, während der ordentlichen
Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf:
•Gestaltungsplan 1:500, datiert vom 16. November 2015
•Bestimmungen zum privaten Gestaltungsplan "Bülachguss",
datiert vom 16. November 2015
•Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV, datiert vom
16. November 2015
Amtsblatt des Kantons Zürich
Bauprojekte
 Bauprojekte in Adliswil
Bauherrschaft: Anna Elisabeth Müller-Walti, Haldenstrasse 15,
8134 Adliswil,
Projektverfasser/in: Arinova AG, Soodring 21, 8134 Adliswil
Neubauähnlicher Umbau und Umnutzung bestehende Scheune
Gebäude Vers.-Nr. 187; Innere Umbauten, Umnutzung Dachgeschoss, neue Schleppgaube Gebäude Vers.-Nr. 186, Florastrasse 20 / Albisstrasse 14, Kat.-Nr. 6782, Zone WG
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Baupolizeiamt auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum
der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für
die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Stadt Adliswil
Bau und Planung
Sekretariat
 Bauprojekte in Bauma
Bauherrschaft: Lübbig Regina, Sternenbergstrasse 31,
8494 Bauma,
Projektverfasser/in: Eins Architekten AG, Stettbachstrasse 6,
8600 Dübendorf
Umbau Wohnhaus, Neubau Carport (statt Garagen) mit Zufahrt
(Projektänderungen), Vers.-Nr. 1248, Sternenbergstrasse 31,
8494 Bauma, Kat.-Nr. BA3927, Zone W1
Die Pläne liegen während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, im Gemeindehaus, Dorfstrasse 41, Bauma, Abteilung
Hochbau und Liegenschaften + Tiefbau und Werke, während
den Öffnungszeiten (Montag von 08.30-11.30 Uhr und 14.0018.30 Uhr, Dienstag-Freitag von 08.30-11.30 und 14.0016.30 Uhr) auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden
sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an die Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke zu
stellen. E-Mail-Zuschriften erfüllen die Anforderungen an die
Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist
stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung
baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr erhoben.
Bauamt Bauma
Stadt Bülach
Planung und Bau
00134511
 Kantonaler Gestaltungsplan Kantonsspital Winterthur
Festsetzung
Winterthur. Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 25.11.2015
verfügt:
I. Der kantonale Gestaltungsplan Kantonsspital Winterthur, bestehend aus dem Situationsplan Mst. 1:500 und den Bestimmungen, wird festgesetzt.
II. Der Gestaltungsplan steht bei der Stadt Winterthur (Amt für
Städtebau, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur) sowie der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12,
8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen.
III. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht
schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen
Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind
kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende
Partei zu tragen.
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung
00134495
Gemeindeverwaltung Buchs
Abteilung Bau + Werke
00134743
 Bauprojekte in Dägerlen
Bauherrschaft: Herr Christian Kramer, Im Hof 7, 8471 Oberwil
(Dägerlen),
Projektverfasser/in: Bauherr
Anbau Garage an bestehendes Doppeleinfamilienhaus, Im Hof 7,
8471 Oberwil (Dägerlen), Kat.-Nr. 1665, Zone Kernzone 2
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für
die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Politische Gemeinde Dägerlen
Gemeindeverwaltung
00134493
00134517
 Bauprojekte in Adliswil
 Bauprojekte in Benken ZH
00134335
Bauherrschaft: Heinrich + Hildegard Bucher, Grundstrasse 4,
8134 Adliswil,
Erstellen zwei Aussenparkplätze, Grundstrasse 4, Kat.-Nr. 193,
Zone Quartiererhaltungszone, Qe Grundstrasse
Bauherrschaft: Martin Rubli, Morgenacker 301, 8463 Benken ZH,
Projektverfasser/in: Bauherr
Umnutzung alter Kuhstall in Pferdestall inkl. Reitplatz mit Beleuchtung, Morgenacker, Kat.-Nr. 2268 (Stall) und 2273
(Reitplatz), Zone Landwirtschaftszone
 Bauprojekte in Dielsdorf
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Baupolizeiamt auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum
der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für
die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Stadt Adliswil
Bau und Planung
Sekretariat
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Baupolizeiamt auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum
der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für
die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Politische Gemeinde Benken
 Bauprojekte in Affoltern am Albis
Bauherrschaft: Daniel Obschlager, Schachenstrasse 2,
8909 Zwillikon,
Projektverfasser/in: LBA Architekturbüro, Laurstrasse 10,
5201 Brugg
Umnutzung Rinderstall zu Pferdestall, Neubau Remise mit Pferdestallteil, Umbau best. Anbindestall zu Mutterkuhstall mit Auslauf und Neubau Reitplatz, Vers.-Nr. 2301 und 2302, Schachenstrasse, Kat.-Nr. 6155, Zone Landwirtschaftszone
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung, Hochbauabteilung, auf.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Hochbauabteilung eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr von Fr. 60.– erhoben.
 Bauprojekte in Altikon
Bauherrschaft: Garage Simon Kunz AG, Hintergartstrasse 6,
8479 Altikon,
Projektverfasser/in: Bauherr
Erweiterung Reklameanlage, Hintergartstrasse 6, Kat.-Nr. 749,
Zone Kernzone
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Baupolizeiamt auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum
der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für
die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Gemeindeverwaltung Altikon
00134777
 Bauprojekte in Bäretswil
Bauherrschaft: Thomas Stern, Zelglistrasse 20, 8344 Bäretswil,
Projektverfasser/in: Bauherr
Neugestaltung Umgebung und Neubau Living Pool, Zelglistrasse 20, 8344 Bäretswil, Kat.-Nr. 8326, Zone Wohnzone W2/35
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Bauamt auf. Erfolgt die Ausschreibung
in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten
Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für
die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Gemeindeverwaltung Bäretswil
00134707
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Baupolizeiamt auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum
der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für
die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Gemeindeverwaltung Dielsdorf
 Bauprojekte in Birmensdorf ZH
00134763
Bauherrschaft: APG|SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG,
Giesshübelstrasse 4, 8027 Zürich,
Aufstellen eines Plakatwerbeträgers, Urdorferstrasse 2,
Kat.-Nr. 3422, Zone I5 / 7
 Bauprojekte in Dübendorf
Die Pläne liegen im Bauamt, Stallikonerstrasse 9, während 20
Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, zur Einsicht auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden
sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde
schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§
314 bis 316 PBG). Für die Zustellung wird eine Pauschale von
Fr. 40.00 verlangt.
Gemeindeverwaltung Birmensdorf
00134307
00135087
Bauherrschaft: Maya Gassmann, S Heritage Fields Dr. 1425,
84780 Washington, Utah,
Projektverfasser/in: Bauherr
Ersatz Balkone, Geerenstrasse 8, Kat.-Nr. 1821 und 2011,
Vers.-Nrn. 457 und 458, Zone W3
00134305
00134601
Gemeindeverwaltung Affoltern am Albis
Innert der Auflagefrist kann sich jedermann beim Stadtrat
Bülach, Marktgasse 28, 8180 Bülach, schriftlich zum Planinhalt
äussern.
Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft
bei der Planfestsetzung durch die privaten Grundeigentümer entschieden. Hernach stehen die Pläne und die Stellungnahme zu
den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme
offen.
314 – 316 PBG). Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids während 30 Tagen (§ 22 Abs. 1 VRG). Für die Zustellung
baurechtlicher Entscheide wird pro Bauvorhaben eine Kanzleigebühr von 50 Franken erhoben.
 Bauprojekte in Birmensdorf ZH
Bauherrschaft: Max Lehner AG, Stallikonerstrasse 71,
8903 Birmensdorf,
Projektverfasser/in: Christen Architekt, Badenerstrasse 18,
8104 Weiningen
Neubau Halle (bereits erstellt), Stallikonerstrasse 69,
Kat.-Nr. 3029, Zone G3 / 6
Die Pläne liegen im Bauamt, Stallikonerstrasse 9, während 20
Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, zur Einsicht auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden
sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde
schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§
314 bis 316 PBG). Für die Zustellung wird eine Pauschale von
Fr. 40.00 verlangt.
Gemeindeverwaltung Birmensdorf
00134837
 Bauprojekte in Buchs ZH
Bauherrschaft: Gaetano Silletta, Fischerstrasse 1, 5244 Birrhard,
Projektverfasser/in: Bauherr
Umbau/Renovation Einfamilienhaus Gebäude Vers.-Nr. 8, Verschiebung Nebengebäude, Rückversetzung Stützmauer und Erstellung Aussenparkplätze entlang der Drisglerstrasse sowie neue
Terraingestaltung und zusätzliche Stützmauern,
Drisglerstrasse 15, Kat.-Nr. 1701, Zone Landwirtschaftszone
Die Gesuchsunterlagen liegen - vom Datum der Ausschreibung
an - während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung, Badenerstrasse 1, Abteilung Bau + Werke, 1. Stock, zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später,
gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden
sind innert 20 Tagen bei der Abteilung Bau + Werke schriftlich
zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren
nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt (§§
Bauherrschaft: Givaudan Schweiz AG, Ueberlandstrasse 138,
8600 Dübendorf,
Projektverfasser/in: Bauherr
Erweiterung bestehende Abluftreinigungsanlage beim Gebäude
Vers.-Nr. 3310, Neugutstrasse 46, Kat.-Nr. 16875, Zone Industrieund Gewerbezone 2 (IG2)
Planauflage: Die Pläne liegen bei der Abteilung Hochbau,
Usterstrasse 2, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung
an.
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen
Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung der
Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert
dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist
läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 60.– verlangt.
Stadt Dübendorf
Abteilung Hochbau
00134647
 Bauprojekte in Fällanden
Bauherrschaft: Tennishalle Fällanden AG, Industriestrasse 40,
8117 Fällanden,
Neue Fensterflügel und Notausgang bei Tennishalle, neues Gerätehaus bei Tennishalle, Industriestrasse 40, 8117 Fällanden,
Kat.-Nr. 4771, Zone Gewerbezone 1 (G1)
Abteilung Planung und Bau, 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind
innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde
schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht.
"Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides
(§§ 314 - 316 PBG)."
Gemeinderat Fällanden
00134115
 Bauprojekte in Fällanden
Bauherrschaft: Modarres Mehdi, Hintere Bergstrasse 38,
8942 Oberrieden,
Projektverfasser/in: Gasser & Partner Architekten + GU AG,
Sonneggweg 5, 8180 Bülach
Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, (ersetzt zurückgezogenes Baugesuch Nr. 2014-0046), Zürich-/Dübendorfstrasse,
8117 Fällanden, Kat.-Nr. 5018, Zone Kernzone KB (KB)
Abteilung Planung und Bau, 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind
innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde
schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht.