Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften

Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften
Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1114
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorgehensweise
2
1.1.
Vor Ergebnisverwendung
2
1.2.
Nach teilweiser Ergebnisverwendung
4
1.2.1.
Ausweis von Bilanzgewinn/Bilanzverlust
4
1.2.2.
Entnahmen aus/Einstellungen in Rücklagen
7
1.2.2.1. Entnahmen aus Rücklagen
7
1.2.2.2. Einstellungen in Rücklagen
9
1.2.2.3. Sonderfall: Rücklagen bei der Unternehmergesellschaft (UG)
12
1.3.
Nach vollständiger Ergebnisverwendung
14
1.4.
Darstellung der Gewinnverwendung als Vortrag auf neue Rechnung
15
1.5.
Gewinnausschüttungen
19
1.5.1.
Vorabausschüttung im Geschäftsjahr
19
1.5.2.
Ausschüttung aus dem Vorjahr – Minderung der Bilanzposition »Gewinnvortrag«
21
1.5.3.
Ausschüttung aus dem Vorjahr – Minderung der GuV-Position »Gewinnvortrag aus dem Vorjahr«
23
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1.
Vorgehensweise
1.1.
Vor Ergebnisverwendung
In der Bilanz soll die Position Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Die Gewinnund Verlustrechnung schließt mit der Position Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Der Gewinn/Verlust aus dem Vorjahr soll in voller Höhe vorgetragen werden. Für das laufende
Geschäftsjahr liegen noch keine Beschlüsse für die Verwendung des Jahresergebnisses vor.
Gesellschaftsvertragliche Regelungen gibt es nicht.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
SKR 03
9000 Saldenvorträge
Sachkonten
40.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
40.000,00 €
40.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
40.000,00 €
40.000,00 € an 9000 Saldenvorträge
Sachkonten
40.000,00 €
40.000,00 € an 9000 Saldenvorträge
Sachkonten
40.000,00 €
SKR 04
9000 Saldenvorträge
Sachkonten
Verlustvortrag aus dem Vorjahr
SKR 03
0868 Verlustvortrag vor
Verwendung
SKR 04
2978 Verlustvortrag vor
Verwendung
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Seite 3
Beispiel
Die L+L GmbH hat im Vorjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 30.000 Euro erzielt sowie einen
Gewinnvortrag in Höhe von 10.000 Euro. Es gibt keinen Beschluss für die Gewinnverwendung. Im
aktuellen Wirtschaftsjahr beläuft sich der Jahresüberschuss auf 60.000 Euro.
Lösung
Gemäß den oben aufgeführten Buchungen für den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ergibt sich die
folgende Darstellung:
Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
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1.2.
Nach teilweiser Ergebnisverwendung
1.2.1.
Ausweis von Bilanzgewinn/Bilanzverlust
In der Bilanz sollen die Positionen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/
Verlustvortrag als Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen werden.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird vom Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/
Bilanzverlust übergeleitet. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit der Position Bilanzgewinn/
Bilanzverlust.
1. Schritt
Buchen Sie den Gewinnvortrag/Verlustvortrag wie im Punkt »Vor Ergebnisverwendung« auf Seite
beschrieben:
2
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
SKR 03
9000 Saldenvorträge
Sachkonten
40.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
40.000,00 €
40.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
40.000,00 €
40.000,00 € an 9000 Saldenvorträge
Sachkonten
40.000,00 €
40.000,00 € an 9000 Saldenvorträge
Sachkonten
40.000,00 €
SKR 04
9000 Saldenvorträge
Sachkonten
Verlustvortrag aus dem Vorjahr
SKR 03
0868 Verlustvortrag vor
Verwendung
SKR 04
2978 Verlustvortrag vor
Verwendung
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2. Schritt
Buchen Sie den Gewinnvortrag vom Bilanzkonto auf das GuV-Konto um.
Umbuchung Gewinnvortrag
SKR 03
0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
40.000,00 € an 2860 Gewinnvortrag nach
Verwendung
40.000,00 €
40.000,00 € an 7700 Gewinnvortrag nach
Verwendung
40.000,00 €
40.000,00 € an 0868 Verlustvortrag vor
Verwendung
40.000,00 €
40.000,00 € an 2978 Verlustvortrag vor
Verwendung
40.000,00 €
SKR 04
2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
Umbuchung Verlustvortrag
SKR 03
2868 Verlustvortrag nach
Verwendung
SKR 04
7720 Verlustvortrag nach
Verwendung
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Beispiel
Die L+L GmbH möchte im aktuellen Wirtschaftsjahr anstelle des Jahresüberschusses in Höhe von
60.000 Euro und des Gewinnvortrags in Höhe von 40.000 Euro einen Bilanzgewinn über 100.000 Euro
ausweisen.
Lösung
Gemäß den oben aufgeführten Buchungen wurde der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr vorgetragen
und von »vor Verwendung« auf »nach Verwendung« umgebucht. Es ergibt sich die folgende
Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr):
Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
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1.2.2.
Entnahmen aus/Einstellungen in Rücklagen
Ein Teil des Jahresüberschusses soll in Rücklagen eingestellt werden. Alternativ soll ein Betrag aus den
Rücklagen entnommen werden.
1.2.2.1. Entnahmen aus Rücklagen
Entnahmen aus der Kapitalrücklage
SKR 03
0840 Kapitalrücklage
an 2795 Entnahmen aus der
Kapitalrücklage
SKR 04
2920 Kapitalrücklage
an 7730 Entnahmen aus der
Kapitalrücklage
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
aus der gesetzlichen Rücklage:
SKR 03
0846 Gesetzliche Rücklage
an 2796 Entnahmen aus der
gesetzlichen Rücklage
SKR 04
2930 Gesetzliche Rücklage
an 7735 Entnahmen aus der
gesetzlichen Rücklage
aus satzungsmäßigen Rücklagen:
SKR 03
0851 Satzungsmäßige Rücklage
an 2797 Entnahmen aus der
satzungsmäßigen
Rücklage
SKR 04
2950 Satzungsmäßige Rücklage
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an 7745 Entnahmen aus der
satzungsmäßigen
Rücklage
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aus anderen Gewinnrücklagen:
SKR 03
0855 Andere Gewinnrücklagen
an 2799 Entnahmen aus anderen
Gewinnrücklagen
SKR 04
2960 Andere Gewinnrücklagen
an 7750 Entnahmen aus anderen
Gewinnrücklagen
aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen:
SKR 03
0849 Rücklage für Anteile an
einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten
Unternehmen
an 2840 Entnahmen aus der
Rücklage für Anteile an
einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten
Unternehmen
SKR 04
2935 Rücklage für Anteile an
einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten
Unternehmen
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an 7743 Entnahmen aus der
Rücklage für Anteile an
einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten
Unternehmen
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1.2.2.2. Einstellungen in Rücklagen
Einstellungen in die Kapitalrücklage
SKR 03
2495 Einstellungen in die
Kapitalrücklage nach den
Vorschriften über die
vereinfachte
Kapitalherabsetzung
an 0840 Kapitalrücklage
SKR 04
7760 Einstellungen in die
Kapitalrücklage nach den
Vorschriften über die
vereinfachte
Kapitalherabsetzung
an 2920 Kapitalrücklage
Einstellungen in Gewinnrücklagen
in die gesetzliche Rücklage:
SKR 03
2496 Einstellungen in die
gesetzliche Rücklage
an 0846 Gesetzliche Rücklage
SKR 04
7765 Einstellungen in die
gesetzliche Rücklage
an 2930 Gesetzliche Rücklage
in satzungsmäßige Rücklage:
SKR 03
2497 Einstellungen in
satzungsmäßige
Rücklagen
an 0851 Satzungsmäßige Rücklage
SKR 04
7775 Einstellungen in
satzungsmäßige
Rücklagen
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an 2950 Satzungsmäßige Rücklage
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in andere Gewinnrücklagen:
SKR 03
2499 Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen
an 0855 Andere Gewinnrücklagen
SKR 04
7780 Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen
an 2960 Andere Gewinnrücklagen
in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen:
SKR 03
2480 Einstellungen in die
Rücklage für Anteile an
einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten
Unternehme
an 0849 Rücklage für Anteile an
einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten
Unternehmen
SKR 04
7773 Einstellungen in die
Rücklage für Anteile an
einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten
Unternehme
an 2935 Rücklage für Anteile an
einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten
Unternehmen
Beispiel
Die L+L GmbH hat im aktuellen Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 60.000 Euro
erwirtschaftet. Aus dem Vorjahr ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 40.000 Euro vorhanden. 25.000
Euro sollen in die Gewinnrücklagen eingestellt werden.
Lösung
1. Schritt:
Gemäß den unter Punkt »Ausweis von Bilanzgewinn/Bilanzverlust« auf Seite 4 aufgeführten
Buchungen wurde der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr vorgetragen und von »vor Verwendung« auf
»nach Verwendung« umgebucht.
2. Schritt:
Die Einstellung in die Gewinnrücklage ist wie folgt zu buchen:
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SKR 03
2499 Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen
25.000,00 € an 0855 Andere Gewinnrücklagen
25.000,00 €
25.000,00 € an 2960 Andere Gewinnrücklagen
25.000,00 €
SKR 04
7780 Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen
Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr):
Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung:
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Darstellung im Kontennachweis zur GuV:
1.2.2.3. Sonderfall: Rücklagen bei der Unternehmergesellschaft (UG)
Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG muss die Unternehmergesellschaft 25 % des um den Verlustvortrag aus
dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen.
Einstellung gesetzliche Rücklage
SKR 03
2496 Einstellungen in
gesetzliche Rücklagen
3.750,00 € an 0846 Gesetzliche Rücklagen
3.750,00 €
3.750,00 € an 2930 Gesetzliche Rücklagen
3.750,00 €
SKR 04
7765 Einstellungen in
gesetzliche Rücklagen
Beispiel
Die L+L UG (haftungsbeschränkt) erwirtschaftet einen Jahresüberschuss in Höhe von 15.000 Euro. Es
gibt keinen Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
Lösung
Von dem erzielten Jahresüberschuss sind nach § 5a Abs. 3 GmbHG 25 % in die gesetzliche Rücklage
einzustellen.
15.000 Euro x 25 % = 3.750 Euro Einstellung in gesetzliche Rücklage
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Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr):
Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung:
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1.3.
Nach vollständiger Ergebnisverwendung
Steht die vollständige Ergebnisverwendung bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses fest, zeigt die
Bilanz weder die Position Jahresüberschuss noch Bilanzgewinn.
Beispiel
Die L+L GmbH hat im aktuellen Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 100.000 Euro
erwirtschaftet. Dieser soll komplett in die Gewinnrücklagen eingestellt werden.
Lösung
Die Einstellung in die Gewinnrücklage ist wie folgt zu buchen:
SKR 03
2499 Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen
100.000,00 € an 0855 Andere Gewinnrücklagen 100.000,00 €
SKR 04
7780 Einstellungen in andere
Rücklagen
100.000,00 € an 2960 Andere Gewinnrücklagen 100.000,00 €
Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr):
Der Bilanzgewinn beläuft sich in diesem Beispielsfall auf 0 Euro. Es erfolgt kein Ausweis in der Bilanz.
Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
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In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung:
Abweichend von der Bilanz wird in der GuV ein Bilanzgewinn in Höhe von 0 Euro ausgewiesen.
Darstellung im Kontennachweis zur GuV:
1.4.
Darstellung der Gewinnverwendung als Vortrag auf neue Rechnung
Die Gewinn-/Verlustverwendung kann handelsrechtlich als Vortrag auf neue Rechnung ausgewiesen
werden.
Beachten Sie, dass der Ausweis eines Vortrags auf neue Rechnung steuerrechtlich nicht zulässig ist. In
der Steuerbilanz und in der Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz) müssen Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag, Gewinnvortrag/Verlustvortrag bzw. Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen werden.
Diese Tatsache hat für die Übertragung der E-Bilanz zentrale Bedeutung. Über den
Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz können Sie eine Einheitsbilanz oder eine Steuerbilanz
übertragen. Die Position »Vortrag auf neue Rechnung« darf in beiden Fällen nicht enthalten sein.
Beispiel
Die L+L GmbH hat im aktuellen Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 75.000 Euro
erwirtschaftet. Dieser soll komplett als »Vortrag auf neue Rechnung« ausgewiesen werden.
Lösung
Die Gewinnverwendung ist wie folgt zu buchen:
SKR 03
2869 Vortrag auf neue
Rechnung (GuV)
75.000,00 € an 0869 Vortrag auf neue
Rechnung (Bilanz)
75.000,00 €
75.000,00 € an 2979 Vortrag auf neue
Rechnung (Bilanz)
75.000,00 €
SKR 04
7795 Vortrag auf neue
Rechnung (GuV)
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Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr):
Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung:
Darstellung im Kontennachweis zur GuV:
Exkurs: E-Bilanz
Im Rahmen der E-Bilanz muss die L+L GmbH das Auswertungsschema Jahresabschluss 020 »EBilanz Kapitalgesellschaft« verwenden.
Mit diesem ergibt sich die folgende Darstellung im Kapitalbereich:
Der Vortrag auf neue Rechnung darf nicht enthalten sein. Folglich wird dieser als aufzulösender
Auffangposten gekennzeichnet. Der Start des Bereitstellungsassistenten wird entsprechend verhindert.
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Zusätzliche Informationen zum Thema aufzulösende Auffangposten finden Sie im Info Nr. 1204 EBilanz.
1. Lösungsmöglichkeit
Sie erstellen eine Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz).
In diesem Fall buchen Sie den Gewinnvortrag anstelle auf »Vortrag auf neue Rechnung« wie folgt:
SKR 03
2869 Vortrag auf neue
Rechnung (GuV)
75.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
75.000,00 €
75.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
75.000,00 €
SKR 04
7795 Vortrag auf neue
Rechnung (GuV)
In der Bilanz erhalten Sie die folgende Darstellung:
In der GuV ergibt sich unverändert die folgende Darstellung:
Darstellung im Kontennachweis zur GuV:
2. Lösungsmöglichkeit
Sie erstellen im Modus »zwei Abschlusszwecke« eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz.
In der Handelsbilanz ist der Ausweis als Vortrag auf neue Rechnung zulässig. In der Steuerbilanz nicht.
Wechseln Sie in die steuerlichen Anpassungsbuchungen (Periode 13 Buchungskreis 110) und
erfassen Sie die folgende steuerliche Anpassungsbuchung:
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SKR 03
0869 Vortrag auf neue
Rechnung (GuV)
75.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
75.000,00 €
75.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
75.000,00 €
SKR 04
2979 Vortrag auf neue
Rechnung (GuV)
Darstellung in der Handelsbilanz:
Darstellung in der Steuerbilanz:
Die Steuerbilanz wird im Rahmen der E-Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen.
Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung ist unverändert zur 1. Lösungsmöglichkeit, die auf
Seite 17 beschrieben ist.
Detaillierte Informationen zur Arbeit mit zwei Abschlusszwecken finden Sie im Info Nr. 1190 Handelsund Steuerbilanz im Agenda-Rechnungswesen (Zwei Abschlusszwecke).
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1.5.
Gewinnausschüttungen
In den folgenden Passagen werden die gängigen Varianten der Gewinnausschüttung dargestellt.
1.5.1.
Vorabausschüttung im Geschäftsjahr
Ein Teil vom Jahresüberschuss soll bereits im laufenden Geschäftsjahr an die Gesellschafter
ausgeschüttet werden. Die Vorabausschüttung soll in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt
werden.
Beispiel
Die L+L GmbH wird im laufenden Wirtschaftsjahr voraussichtlich einen Jahresüberschuss in Höhe von
100.000 Euro erwirtschaften. Es sollen vorab an die Gesellschafter Ludwig und Lindner je 15.000 Euro
ausgeschüttet werden.
Lösung
Die Vorabausschüttung (Nettobetrag) ist wie folgt zu buchen:
SKR 03
2870 Vorabausschüttung
30.000,00 € an 0755 Verbindlichkeiten
30.000,00 €
gegenüber Gesellschaftern
für offene Ausschüttungen
SKR 04
7790 Vorabausschüttung
30.000,00 € an 3519 Verbindlichkeiten
30.000,00 €
gegenüber Gesellschaftern
für offene Ausschüttungen
Zuzüglich ist die Kapitalertragsteuer wie folgt zu passivieren:
SKR 03
2870 Vorabausschüttung
10.000,00 € an 1749 Verbindlichkeiten aus
Einbehaltungen (KapESt
und SolZ auf KapESt) für
offene Ausschüttungen
10.000,00 €
10.000,00 € an 3760 Verbindlichkeiten aus
Einbehaltungen (KapESt
und SolZ auf KapESt) für
offene Ausschüttungen
10.000,00 €
SKR 04
7790 Vorabausschüttung
Insgesamt ergeben sich Verbindlichkeiten für die Gesellschaft in Höhe von 40.000 Euro.
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Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr):
Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung:
Darstellung im Kontennachweis zur GuV:
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1.5.2.
Ausschüttung aus dem Vorjahr – Minderung der Bilanzposition »Gewinnvortrag«
Ziel: Die Ausschüttung soll das Konto 0860/2970 »Gewinnvortrag vor Verwendung« mindern.
Beispiel
Die L+L GmbH hat einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 70.000 Euro. Davon sollen
30.000 Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Lösung
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ist wie folgt vorzutragen:
SKR 03
9000 Saldenvorträge
Sachkonten
70.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
70.000,00 €
70.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
70.000,00 €
SKR 04
9000 Saldenvorträge
Sachkonten
Die Gewinnausschüttung (Nettobetrag) ist wie folgt zu buchen:
SKR 03
0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
30.000,00 € an 0755 Verbindlichkeiten
30.000,00 €
gegenüber Gesellschaftern
für offene Ausschüttungen
SKR 04
2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
30.000,00 € an 3519 Verbindlichkeiten
30.000,00 €
gegenüber Gesellschaftern
für offene Ausschüttungen
Zuzüglich ist die Kapitalertragsteuer wie folgt zu passivieren:
SKR 03
0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
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10.000,00 € an 1746 Verbindlichkeiten aus
Einbehaltungen (KapESt
und SolZ auf KapESt) für
offene Ausschüttungen
10.000,00 €
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SKR 04
2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
10.000,00 € an 3760 Verbindlichkeiten aus
Einbehaltungen (KapESt
und SolZ auf KapESt) für
offene Ausschüttungen
10.000,00 €
Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr):
Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich keine Auswirkungen.
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1.5.3.
Ausschüttung aus dem Vorjahr – Minderung der GuV-Position »Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr«
Ziel: Die Ausschüttung soll das Konto 2860/7700 »Gewinnvortrag nach Verwendung« mindern. Dadurch
mindert sich in der Gewinn- und Verlustrechnung die Position »Gewinnvortrag aus dem Vorjahr«.
Beispiel
Die L+L GmbH hat einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 70.000 Euro. Dieser wird von
vor auf nach Verwendung gebucht. Im Anschluss sollen 30.000 Euro an die Gesellschafter
ausgeschüttet werden.
Lösung
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ist wie folgt vorzutragen:
SKR 03
9000 Saldenvorträge
Sachkonten
70.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
70.000,00 €
70.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
70.000,00 €
SKR 04
9000 Saldenvorträge
Sachkonten
Buchen Sie den Gewinnvortrag vom Bilanzkonto auf das GuV-Konto um:
SKR 03
0860 Gewinnvortrag vor
Verwendung
70.000,00 € an 2860 Gewinnvortrag nach
Verwendung
70.000,00 €
70.000,00 € an 7700 Gewinnvortrag nach
Verwendung
70.000,00 €
SKR 04
2970 Gewinnvortrag vor
Verwendung
Die Gewinnausschüttung (Nettobetrag) ist wie folgt zu buchen:
SKR 03
2860 Gewinnvortrag nach
Verwendung
Autor: MG / 08.12.2015
30.000,00 € an 0755 Verbindlichkeiten
30.000,00 €
gegenüber Gesellschaftern
für offene Ausschüttungen
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Info für Anwender Nr. 1114
SKR 04
7700 Gewinnvortrag nach
Verwendung
30.000,00 € an 3519 Verbindlichkeiten
30.000,00 €
gegenüber Gesellschaftern
für offene Ausschüttungen
Zuzüglich ist die Kapitalertragsteuer wie folgt zu passivieren:
SKR 03
2860 Gewinnvortrag nach
Verwendung
10.000,00 € an 1746 Verbindlichkeiten aus
Einbehaltungen (KapESt
und SolZ auf KapESt) für
offene Ausschüttungen
10.000,00 €
10.000,00 € an 3760 Verbindlichkeiten aus
Einbehaltungen (KapESt
und SolZ auf KapESt) für
offene Ausschüttungen
10.000,00 €
SKR 04
7700 Gewinnvortrag nach
Verwendung
Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr):
Autor: MG / 08.12.2015
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Info für Anwender Nr. 1114
Seite 25
Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung:
Darstellung im Kontennachweis zur GuV:
Autor: MG / 08.12.2015
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG