Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1114 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 2 1.1. Vor Ergebnisverwendung 2 1.2. Nach teilweiser Ergebnisverwendung 4 1.2.1. Ausweis von Bilanzgewinn/Bilanzverlust 4 1.2.2. Entnahmen aus/Einstellungen in Rücklagen 7 1.2.2.1. Entnahmen aus Rücklagen 7 1.2.2.2. Einstellungen in Rücklagen 9 1.2.2.3. Sonderfall: Rücklagen bei der Unternehmergesellschaft (UG) 12 1.3. Nach vollständiger Ergebnisverwendung 14 1.4. Darstellung der Gewinnverwendung als Vortrag auf neue Rechnung 15 1.5. Gewinnausschüttungen 19 1.5.1. Vorabausschüttung im Geschäftsjahr 19 1.5.2. Ausschüttung aus dem Vorjahr – Minderung der Bilanzposition »Gewinnvortrag« 21 1.5.3. Ausschüttung aus dem Vorjahr – Minderung der GuV-Position »Gewinnvortrag aus dem Vorjahr« 23 Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 2 Info für Anwender Nr. 1114 1. Vorgehensweise 1.1. Vor Ergebnisverwendung In der Bilanz soll die Position Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Die Gewinnund Verlustrechnung schließt mit der Position Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Der Gewinn/Verlust aus dem Vorjahr soll in voller Höhe vorgetragen werden. Für das laufende Geschäftsjahr liegen noch keine Beschlüsse für die Verwendung des Jahresergebnisses vor. Gesellschaftsvertragliche Regelungen gibt es nicht. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr SKR 03 9000 Saldenvorträge Sachkonten 40.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 40.000,00 € 40.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 40.000,00 € 40.000,00 € an 9000 Saldenvorträge Sachkonten 40.000,00 € 40.000,00 € an 9000 Saldenvorträge Sachkonten 40.000,00 € SKR 04 9000 Saldenvorträge Sachkonten Verlustvortrag aus dem Vorjahr SKR 03 0868 Verlustvortrag vor Verwendung SKR 04 2978 Verlustvortrag vor Verwendung Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1114 Seite 3 Beispiel Die L+L GmbH hat im Vorjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 30.000 Euro erzielt sowie einen Gewinnvortrag in Höhe von 10.000 Euro. Es gibt keinen Beschluss für die Gewinnverwendung. Im aktuellen Wirtschaftsjahr beläuft sich der Jahresüberschuss auf 60.000 Euro. Lösung Gemäß den oben aufgeführten Buchungen für den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ergibt sich die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 4 Info für Anwender Nr. 1114 1.2. Nach teilweiser Ergebnisverwendung 1.2.1. Ausweis von Bilanzgewinn/Bilanzverlust In der Bilanz sollen die Positionen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/ Verlustvortrag als Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird vom Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/ Bilanzverlust übergeleitet. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit der Position Bilanzgewinn/ Bilanzverlust. 1. Schritt Buchen Sie den Gewinnvortrag/Verlustvortrag wie im Punkt »Vor Ergebnisverwendung« auf Seite beschrieben: 2 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr SKR 03 9000 Saldenvorträge Sachkonten 40.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 40.000,00 € 40.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 40.000,00 € 40.000,00 € an 9000 Saldenvorträge Sachkonten 40.000,00 € 40.000,00 € an 9000 Saldenvorträge Sachkonten 40.000,00 € SKR 04 9000 Saldenvorträge Sachkonten Verlustvortrag aus dem Vorjahr SKR 03 0868 Verlustvortrag vor Verwendung SKR 04 2978 Verlustvortrag vor Verwendung Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 5 Info für Anwender Nr. 1114 2. Schritt Buchen Sie den Gewinnvortrag vom Bilanzkonto auf das GuV-Konto um. Umbuchung Gewinnvortrag SKR 03 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 40.000,00 € an 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung 40.000,00 € 40.000,00 € an 7700 Gewinnvortrag nach Verwendung 40.000,00 € 40.000,00 € an 0868 Verlustvortrag vor Verwendung 40.000,00 € 40.000,00 € an 2978 Verlustvortrag vor Verwendung 40.000,00 € SKR 04 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung Umbuchung Verlustvortrag SKR 03 2868 Verlustvortrag nach Verwendung SKR 04 7720 Verlustvortrag nach Verwendung Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1114 Seite 6 Beispiel Die L+L GmbH möchte im aktuellen Wirtschaftsjahr anstelle des Jahresüberschusses in Höhe von 60.000 Euro und des Gewinnvortrags in Höhe von 40.000 Euro einen Bilanzgewinn über 100.000 Euro ausweisen. Lösung Gemäß den oben aufgeführten Buchungen wurde der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr vorgetragen und von »vor Verwendung« auf »nach Verwendung« umgebucht. Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 7 Info für Anwender Nr. 1114 1.2.2. Entnahmen aus/Einstellungen in Rücklagen Ein Teil des Jahresüberschusses soll in Rücklagen eingestellt werden. Alternativ soll ein Betrag aus den Rücklagen entnommen werden. 1.2.2.1. Entnahmen aus Rücklagen Entnahmen aus der Kapitalrücklage SKR 03 0840 Kapitalrücklage an 2795 Entnahmen aus der Kapitalrücklage SKR 04 2920 Kapitalrücklage an 7730 Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entnahmen aus Gewinnrücklagen aus der gesetzlichen Rücklage: SKR 03 0846 Gesetzliche Rücklage an 2796 Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage SKR 04 2930 Gesetzliche Rücklage an 7735 Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage aus satzungsmäßigen Rücklagen: SKR 03 0851 Satzungsmäßige Rücklage an 2797 Entnahmen aus der satzungsmäßigen Rücklage SKR 04 2950 Satzungsmäßige Rücklage Autor: MG / 08.12.2015 an 7745 Entnahmen aus der satzungsmäßigen Rücklage © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 8 Info für Anwender Nr. 1114 aus anderen Gewinnrücklagen: SKR 03 0855 Andere Gewinnrücklagen an 2799 Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen SKR 04 2960 Andere Gewinnrücklagen an 7750 Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen: SKR 03 0849 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen an 2840 Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen SKR 04 2935 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen Autor: MG / 08.12.2015 an 7743 Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 9 Info für Anwender Nr. 1114 1.2.2.2. Einstellungen in Rücklagen Einstellungen in die Kapitalrücklage SKR 03 2495 Einstellungen in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung an 0840 Kapitalrücklage SKR 04 7760 Einstellungen in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung an 2920 Kapitalrücklage Einstellungen in Gewinnrücklagen in die gesetzliche Rücklage: SKR 03 2496 Einstellungen in die gesetzliche Rücklage an 0846 Gesetzliche Rücklage SKR 04 7765 Einstellungen in die gesetzliche Rücklage an 2930 Gesetzliche Rücklage in satzungsmäßige Rücklage: SKR 03 2497 Einstellungen in satzungsmäßige Rücklagen an 0851 Satzungsmäßige Rücklage SKR 04 7775 Einstellungen in satzungsmäßige Rücklagen Autor: MG / 08.12.2015 an 2950 Satzungsmäßige Rücklage © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 10 Info für Anwender Nr. 1114 in andere Gewinnrücklagen: SKR 03 2499 Einstellungen in andere Gewinnrücklagen an 0855 Andere Gewinnrücklagen SKR 04 7780 Einstellungen in andere Gewinnrücklagen an 2960 Andere Gewinnrücklagen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen: SKR 03 2480 Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehme an 0849 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen SKR 04 7773 Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehme an 2935 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen Beispiel Die L+L GmbH hat im aktuellen Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 60.000 Euro erwirtschaftet. Aus dem Vorjahr ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 40.000 Euro vorhanden. 25.000 Euro sollen in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Lösung 1. Schritt: Gemäß den unter Punkt »Ausweis von Bilanzgewinn/Bilanzverlust« auf Seite 4 aufgeführten Buchungen wurde der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr vorgetragen und von »vor Verwendung« auf »nach Verwendung« umgebucht. 2. Schritt: Die Einstellung in die Gewinnrücklage ist wie folgt zu buchen: Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 11 Info für Anwender Nr. 1114 SKR 03 2499 Einstellungen in andere Gewinnrücklagen 25.000,00 € an 0855 Andere Gewinnrücklagen 25.000,00 € 25.000,00 € an 2960 Andere Gewinnrücklagen 25.000,00 € SKR 04 7780 Einstellungen in andere Gewinnrücklagen Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 12 Info für Anwender Nr. 1114 Darstellung im Kontennachweis zur GuV: 1.2.2.3. Sonderfall: Rücklagen bei der Unternehmergesellschaft (UG) Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG muss die Unternehmergesellschaft 25 % des um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Einstellung gesetzliche Rücklage SKR 03 2496 Einstellungen in gesetzliche Rücklagen 3.750,00 € an 0846 Gesetzliche Rücklagen 3.750,00 € 3.750,00 € an 2930 Gesetzliche Rücklagen 3.750,00 € SKR 04 7765 Einstellungen in gesetzliche Rücklagen Beispiel Die L+L UG (haftungsbeschränkt) erwirtschaftet einen Jahresüberschuss in Höhe von 15.000 Euro. Es gibt keinen Verlustvortrag aus dem Vorjahr. Lösung Von dem erzielten Jahresüberschuss sind nach § 5a Abs. 3 GmbHG 25 % in die gesetzliche Rücklage einzustellen. 15.000 Euro x 25 % = 3.750 Euro Einstellung in gesetzliche Rücklage Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 13 Info für Anwender Nr. 1114 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 14 Info für Anwender Nr. 1114 1.3. Nach vollständiger Ergebnisverwendung Steht die vollständige Ergebnisverwendung bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses fest, zeigt die Bilanz weder die Position Jahresüberschuss noch Bilanzgewinn. Beispiel Die L+L GmbH hat im aktuellen Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 100.000 Euro erwirtschaftet. Dieser soll komplett in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Lösung Die Einstellung in die Gewinnrücklage ist wie folgt zu buchen: SKR 03 2499 Einstellungen in andere Gewinnrücklagen 100.000,00 € an 0855 Andere Gewinnrücklagen 100.000,00 € SKR 04 7780 Einstellungen in andere Rücklagen 100.000,00 € an 2960 Andere Gewinnrücklagen 100.000,00 € Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Der Bilanzgewinn beläuft sich in diesem Beispielsfall auf 0 Euro. Es erfolgt kein Ausweis in der Bilanz. Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 15 Info für Anwender Nr. 1114 In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Abweichend von der Bilanz wird in der GuV ein Bilanzgewinn in Höhe von 0 Euro ausgewiesen. Darstellung im Kontennachweis zur GuV: 1.4. Darstellung der Gewinnverwendung als Vortrag auf neue Rechnung Die Gewinn-/Verlustverwendung kann handelsrechtlich als Vortrag auf neue Rechnung ausgewiesen werden. Beachten Sie, dass der Ausweis eines Vortrags auf neue Rechnung steuerrechtlich nicht zulässig ist. In der Steuerbilanz und in der Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz) müssen Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag, Gewinnvortrag/Verlustvortrag bzw. Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen werden. Diese Tatsache hat für die Übertragung der E-Bilanz zentrale Bedeutung. Über den Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz können Sie eine Einheitsbilanz oder eine Steuerbilanz übertragen. Die Position »Vortrag auf neue Rechnung« darf in beiden Fällen nicht enthalten sein. Beispiel Die L+L GmbH hat im aktuellen Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 75.000 Euro erwirtschaftet. Dieser soll komplett als »Vortrag auf neue Rechnung« ausgewiesen werden. Lösung Die Gewinnverwendung ist wie folgt zu buchen: SKR 03 2869 Vortrag auf neue Rechnung (GuV) 75.000,00 € an 0869 Vortrag auf neue Rechnung (Bilanz) 75.000,00 € 75.000,00 € an 2979 Vortrag auf neue Rechnung (Bilanz) 75.000,00 € SKR 04 7795 Vortrag auf neue Rechnung (GuV) Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 16 Info für Anwender Nr. 1114 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur GuV: Exkurs: E-Bilanz Im Rahmen der E-Bilanz muss die L+L GmbH das Auswertungsschema Jahresabschluss 020 »EBilanz Kapitalgesellschaft« verwenden. Mit diesem ergibt sich die folgende Darstellung im Kapitalbereich: Der Vortrag auf neue Rechnung darf nicht enthalten sein. Folglich wird dieser als aufzulösender Auffangposten gekennzeichnet. Der Start des Bereitstellungsassistenten wird entsprechend verhindert. Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 17 Info für Anwender Nr. 1114 Zusätzliche Informationen zum Thema aufzulösende Auffangposten finden Sie im Info Nr. 1204 EBilanz. 1. Lösungsmöglichkeit Sie erstellen eine Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz). In diesem Fall buchen Sie den Gewinnvortrag anstelle auf »Vortrag auf neue Rechnung« wie folgt: SKR 03 2869 Vortrag auf neue Rechnung (GuV) 75.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 75.000,00 € 75.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 75.000,00 € SKR 04 7795 Vortrag auf neue Rechnung (GuV) In der Bilanz erhalten Sie die folgende Darstellung: In der GuV ergibt sich unverändert die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur GuV: 2. Lösungsmöglichkeit Sie erstellen im Modus »zwei Abschlusszwecke« eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz. In der Handelsbilanz ist der Ausweis als Vortrag auf neue Rechnung zulässig. In der Steuerbilanz nicht. Wechseln Sie in die steuerlichen Anpassungsbuchungen (Periode 13 Buchungskreis 110) und erfassen Sie die folgende steuerliche Anpassungsbuchung: Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 18 Info für Anwender Nr. 1114 SKR 03 0869 Vortrag auf neue Rechnung (GuV) 75.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 75.000,00 € 75.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 75.000,00 € SKR 04 2979 Vortrag auf neue Rechnung (GuV) Darstellung in der Handelsbilanz: Darstellung in der Steuerbilanz: Die Steuerbilanz wird im Rahmen der E-Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung ist unverändert zur 1. Lösungsmöglichkeit, die auf Seite 17 beschrieben ist. Detaillierte Informationen zur Arbeit mit zwei Abschlusszwecken finden Sie im Info Nr. 1190 Handelsund Steuerbilanz im Agenda-Rechnungswesen (Zwei Abschlusszwecke). Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 19 Info für Anwender Nr. 1114 1.5. Gewinnausschüttungen In den folgenden Passagen werden die gängigen Varianten der Gewinnausschüttung dargestellt. 1.5.1. Vorabausschüttung im Geschäftsjahr Ein Teil vom Jahresüberschuss soll bereits im laufenden Geschäftsjahr an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Vorabausschüttung soll in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden. Beispiel Die L+L GmbH wird im laufenden Wirtschaftsjahr voraussichtlich einen Jahresüberschuss in Höhe von 100.000 Euro erwirtschaften. Es sollen vorab an die Gesellschafter Ludwig und Lindner je 15.000 Euro ausgeschüttet werden. Lösung Die Vorabausschüttung (Nettobetrag) ist wie folgt zu buchen: SKR 03 2870 Vorabausschüttung 30.000,00 € an 0755 Verbindlichkeiten 30.000,00 € gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen SKR 04 7790 Vorabausschüttung 30.000,00 € an 3519 Verbindlichkeiten 30.000,00 € gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen Zuzüglich ist die Kapitalertragsteuer wie folgt zu passivieren: SKR 03 2870 Vorabausschüttung 10.000,00 € an 1749 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen 10.000,00 € 10.000,00 € an 3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen 10.000,00 € SKR 04 7790 Vorabausschüttung Insgesamt ergeben sich Verbindlichkeiten für die Gesellschaft in Höhe von 40.000 Euro. Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 20 Info für Anwender Nr. 1114 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur GuV: Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 21 Info für Anwender Nr. 1114 1.5.2. Ausschüttung aus dem Vorjahr – Minderung der Bilanzposition »Gewinnvortrag« Ziel: Die Ausschüttung soll das Konto 0860/2970 »Gewinnvortrag vor Verwendung« mindern. Beispiel Die L+L GmbH hat einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 70.000 Euro. Davon sollen 30.000 Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Lösung Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ist wie folgt vorzutragen: SKR 03 9000 Saldenvorträge Sachkonten 70.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 70.000,00 € 70.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 70.000,00 € SKR 04 9000 Saldenvorträge Sachkonten Die Gewinnausschüttung (Nettobetrag) ist wie folgt zu buchen: SKR 03 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 30.000,00 € an 0755 Verbindlichkeiten 30.000,00 € gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen SKR 04 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 30.000,00 € an 3519 Verbindlichkeiten 30.000,00 € gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen Zuzüglich ist die Kapitalertragsteuer wie folgt zu passivieren: SKR 03 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung Autor: MG / 08.12.2015 10.000,00 € an 1746 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen 10.000,00 € © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 22 Info für Anwender Nr. 1114 SKR 04 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 10.000,00 € an 3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen 10.000,00 € Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich keine Auswirkungen. Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 23 Info für Anwender Nr. 1114 1.5.3. Ausschüttung aus dem Vorjahr – Minderung der GuV-Position »Gewinnvortrag aus dem Vorjahr« Ziel: Die Ausschüttung soll das Konto 2860/7700 »Gewinnvortrag nach Verwendung« mindern. Dadurch mindert sich in der Gewinn- und Verlustrechnung die Position »Gewinnvortrag aus dem Vorjahr«. Beispiel Die L+L GmbH hat einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 70.000 Euro. Dieser wird von vor auf nach Verwendung gebucht. Im Anschluss sollen 30.000 Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Lösung Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ist wie folgt vorzutragen: SKR 03 9000 Saldenvorträge Sachkonten 70.000,00 € an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 70.000,00 € 70.000,00 € an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 70.000,00 € SKR 04 9000 Saldenvorträge Sachkonten Buchen Sie den Gewinnvortrag vom Bilanzkonto auf das GuV-Konto um: SKR 03 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 70.000,00 € an 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung 70.000,00 € 70.000,00 € an 7700 Gewinnvortrag nach Verwendung 70.000,00 € SKR 04 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung Die Gewinnausschüttung (Nettobetrag) ist wie folgt zu buchen: SKR 03 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung Autor: MG / 08.12.2015 30.000,00 € an 0755 Verbindlichkeiten 30.000,00 € gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 24 Info für Anwender Nr. 1114 SKR 04 7700 Gewinnvortrag nach Verwendung 30.000,00 € an 3519 Verbindlichkeiten 30.000,00 € gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen Zuzüglich ist die Kapitalertragsteuer wie folgt zu passivieren: SKR 03 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung 10.000,00 € an 1746 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen 10.000,00 € 10.000,00 € an 3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen 10.000,00 € SKR 04 7700 Gewinnvortrag nach Verwendung Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1114 Seite 25 Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur GuV: Autor: MG / 08.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
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