Merkblatt zum Ausweis „Studium und Familie“ Liebe Studierende mit Sorgeverantwortung, der Hochschule Osnabrück ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt die Studierenden deshalb mit verschiedenen Maßnahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren. „Unter Familie werden alle sozialen Netzwerke verstanden, in denen aktive Verantwortung für andere übernommen wird, insbesondere für Erziehung, Betreuung und Pflege.“ Mit diesem Verständnis von Familie möchten wir der tatsächlichen Lebenswirklichkeit der Studierenden gerecht werden. Um die besonderen Maßnahmen der familiengerechten Studienbedingungen in Anspruch nehmen zu können, dient der Ausweis „Studium und Familie“, der im Studierendensekretariat der Hochschule Osnabrück beantragt werden kann. Die Zielgruppe des Ausweises „Studium und Familie“ sind folgende Personengruppen: 1. Studentinnen im Mutterschutz (in Anlehnung an das Mutterschutzgesetz) 2. Studierende, die Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächlich betreuen 3. Studierende, die nahestehende Personen im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden pflegen Der Ausweis „Studium und Familie“ berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehenden Ausgleichsmaßnahmen: 1. Verlängerung der Bearbeitungszeit von Prüfungsleistungen 2. Zeitliche Flexibilisierung bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen und anderen praktischen Prüfungsleistungen 3. Verlegung von Prüfungsleistungen aufgrund der Mutterschutzfrist 4. Rücktritt von den Prüfungsleistungen unter Angabe triftiger Gründe 5. Flexibilisierung des Studienverlaufs 6. Vorwahlrecht bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen Art und Umfang der Maßnahmen, die in Anspruch genommen werden können, richten sich nach dem Umfang der nachgewiesenen Sorgeverantwortung. So erhalten Studierende, die nahestehende Personen im Umfang von 20 Wochenstunden pflegen, eine längere Bearbeitungszeit, als Studierende die eine entsprechende Pflegetätigkeit von 10 Wochenstunden nachgewiesen haben. Alleinerziehende erhalten längere Bearbeitungszeiten als Studierende, die nicht alleinerziehend sind. Seite 1 von 2 Stand: 20.08.2015 Sollten Sie zu der Gruppe der Studierenden mit einem höheren Umfang an Sorgeverantwortung gehören, so können Sie diese in Ihrem Antrag näher bezeichnen (siehe Antragsformular). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 4a Abs. 2 und 15 Abs. 2 Satz 2 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung in der ab dem 01.09.2015 gültigen Fassung sowie der Leitlinie „Wahrung der Chancengleichheit aufgrund familiärer Verpflichtungen“. Die zu erbringenden Nachweise zur Inanspruchnahme des Ausweises, die im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen sind, unterscheiden sich je nach Art der Sorgeverantwortung. Im Wesentlichen sind dies: Geburtsurkunde des Kindes (nur beim Erstantrag) Haushaltsbescheinigung (Erst- und Folgeantrag) Mutterpass oder Bescheinigung der Ärztin oder des Arztes über die Mutterschutzzeiten Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Erklärung der/des zu Pflegenden (ggf. seiner/s gesetzlichen Vertreters/Vertreterin) aus dem hervor geht, dass Sie die nahestehende Person pflegen und ggf. einen Nachweis über den Stundenumfang Je nach Einzelfall kann bei Erstanträgen die Vorlage weiterer Nachweise, wie z. B. eine Bestätigung des Standesamtes über eine Namensänderung oder ein Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung des Jugend- bzw. Standesamtes, erforderlich sein. Der Antrag auf Ausstellung des Ausweises „Studium und Familie“ ist zu richten an: Hochschule Osnabrück Studierendensekretariat Albrechtstraße 30 49076 Osnabrück Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein und Sie Sorgeverantwortung übernehmen, die nicht den genannten Kategorien zuzuordnen ist, oder über die genannten Maßnahmen hinaus Beratung bzw. Unterstützung wünschen, dann können Sie sich an den Familien-Service im Gleichstellungsbüro der Hochschule Osnabrück wenden. Hier sind Ihre Ansprechpartnerinnen Frau Christina Vorreiter und Frau Jessica Thye, Albrechtstraße 30, 49076 Osnabrück, Tel. 0541/969–7018, Email: [email protected] und [email protected]. Der Ausweis wird für maximal zwei Semester bewilligt. Zum Ende bzw. nach Ablauf der Gültigkeit können Sie einen Folgeantrag stellen. Diesem sind aktuelle Nachweise beizufügen. Sollten sich die Antragsvoraussetzungen im Verlauf der bewilligten zwei Semester dahingehend ändern, dass Sie nicht mehr zur Nutzung des Ausweises berechtigt sind, ist dies umgehend dem Studierendensekretariat gegenüber mitzuteilen. Sollten Sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Ausweis „Studium und Familie“. Mit diesem können Sie direkt bei der für Sie zuständigen Studiendekanin oder dem für Sie zuständigen Studiendekan eine Ausgleichsmaßnahme beantragen. Einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit ist direkt an das Studierendensekretariat zu richten. Der Rücktritt von Prüfungsleistungen ist unverzüglich direkt gegenüber dem Studierendensekretariat zu erklären. Seite 2 von 2 Stand: 20.08.2015
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