Antrag auf Übertragbare Fahrgenehmigung (ÜFG)

Antrag auf
Übertragbare Fahrgenehmigung (ÜFG)
Firmen-Nr.
Für Speditionen und Kuriere
zur Einfahrt über Tor 26 (FZF) und Tor 31 / 32 (CCS).
Bitte per E-Mail an [email protected] senden.
Für nähere Informationen: Telefon 069 690-71110.
Antragstellende Firma (Stempel oder Name mit vollständiger Anschrift). Bitte die Gewerbe-Anmeldung in Kopie beifügen!
Branche
Luftfrachtspedition / Kurierdienst
Auftraggeber (hier ist unbedingt eine Firma anzugeben!)
Benötigte Anzahl von Ausweisen
Anzahl neu beantragter Ausweise. Abgelaufene Ausweise sind bei der Abholung der neuen zurückzugeben!
Begründung für den Bedarf an Ausweis(en)
Die „Erklärung „A“ der antragsstellenden Firma“ erkenne ich vollständig an.
(Datum, Name leserlich, Unterschrift der / des Zeichnungsberechtigten)
Ausweis(e) erhalten
(Datum, Name leserlich, Unterschrift)
Genehmigungsvermerk des Servicecenters Flughafenausweise (nicht vom Antragsteller auszufüllen)
Anzahl Ausweise
FRA 1020-09 Layout und Druck:
M501020E
Airport Print Center
Ausweisnummern
Gültigkeit
Ausstellungsdatum
Unterschrift
Erklärung „A“ der antragstellenden Firma
Die antragstellende Firma bestätigt, dass
– sämtliche Angaben auf diesem Formular wahrheitsgemäß gemacht wurden,
– die „übertragbare Fahrgenehmigung“ zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben notwendig ist,
– sie die Kosten für die Bearbeitung des Antrages und die Ausstellung der „Übertragbare
Fahrgenehmigung“ tragen wird,
– die Fraport AG mit Ausweiszuteilung berechtigt ist, ein Nutzungsentgelt für die Nutzung
der allgemeinen Infrastruktureinrichtungen des Flughafens zu erheben.
– die ordnungsgemäße und fristgerechte Rückgabe der „Übertragbare Fahrgenehmigung“
erfolgt oder sie ansonsten das dafür vorgesehene Entgelt zahlen wird,
– die „Übertragbare Fahrgenehmigung“ sorgfältig aufbewahrt und ein Verlust oder der
Verdacht eines Verlustes unverzüglich dem Servicecenter Flughafenausweise (SCF)
(Telefon 71110) oder der ­Sicherheitsleitstelle (Telefon 22222) der Flughafensicherheitsdienste gemeldet wird,
– die / der Unterschriftsleistende zeichnungsberechtigt ist,
– die Vergleichs-Unterschrift im Servicecenter Flughafenausweise (SCF) hinterlegt ist,
– bei Erlöschen des Vertragsverhältnisses zu der beauftragenden Firma oder wenn das
Tätigwerden auf dem Flughafen Frankfurt/Main nicht mehr erforderlich ist, das Servicecenter Flughafenausweise (SCF) von Fraport unverzüglich schriftlich benachrichtigt wird,
– sie damit einverstanden ist, dass Angaben zur Firma elektronisch gespeichert werden,
FRA 1020-09(R) Layout und Druck:
M501020E
Airport Print Center
– die Flughafen-Benutzungsordnung und die Ausweisordnung anerkannt werden.
Der Ausweis darf nur zu dienstlichen Zwecken, wie Be- und Entladen benutzt werden. Er
berechtigt nicht zum Parken. Er ist auf Verlangen des Sicherheitspersonals zur Kontrolle
auszuhändigen. Der Ausweis ist Eigentum der Fraport AG. Er ist spätestens bei Ablauf
der Gültigkeit abzugeben. Bei einer nicht fristgerechten Rückgabe wird hierfür ein Entgelt gemäß des gültigen Leistungsverzeichnisses erhoben. Werden die „Übertragbare
Fahrgenehmigung“ nach erfolgter Bearbeitung nicht abgeholt, wird die Produktion in
Rechnung gestellt.
Zur Erstellung der „Übertragbare Fahrgenehmigung“ muss der ausgefüllte Antrag beim
Servicecenter Flughafenausweise (SCF) (Gebäude 161) vorgelegt werden.
Eine routinemäßige Kontrolle der ausgegebenen Ausweise wird von Fraport durch­
geführt.