Handlungsschritte bei einem Verdacht oder einer Selbstkundgabe von Kindeswohlgefährdung Wenn Du einen konkreten Verdacht hast, dass das Wohl eines Kindes oder eines/einer Jugendlichen in Gefahr ist, ohne dass er/sie sich dir persönlich anvertraut hat, besprich dies mit deinem zuständigen Ansprechpartner (LeiterIn, Gemeindepädagoge/in, PfarrerIn, DekanatsjugendreferntIn). Wenn sich ein Kind oder ein(e) Jugendliche(r) Dir wegen eines aktuellen Vorfalls anvertraut, beachte bitte folgendes (Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Täter aus dem eigenen Verband oder aus dem familiären Umfeld kommt): GRUNDREGEL: Der Schutz des Kindes steht immer an erster Stelle! 1. Bewahre Ruhe • Kein überhastetes Eingreifen oder überstürzte Aktionen! • Keine voreilige Information bzw. Konfrontation des Täters/der Täterin. Es besteht die Gefahr, dass das Kind vom Täter zusätzlich unter Druck gesetzt wird. 2. Biete dem Kind eine Anlaufstelle • Gib dem Kind die Möglichkeit, sich dir anzuvertrauen - ohne es zu bedrängen und auszufragen. • Höre zu und zeige Anteilnahme. Behandle das, was Dir erzählt wird, vertraulich. • Gib keine Versprechen ab, die du nicht halten kannst (z. B. „Ich werde es nicht weiter erzählen.“) • Bringe dem Kind Offenheit und Vertrauen entgegen. Glaube dem Kind, wenn es sich dir anvertraut. • Verharmlose keine verletzenden Bemerkungen (z. B. „Ist ja nicht so schlimm“ oder „Vielleicht hat er es ja nicht so gemeint“), auch wenn Dich persönlich eine solche Bemerkung nicht verletzt hätte. Kinder und Jugendliche, die sich jemandem anvertrauen, erzählen häufig zunächst nur einen kleinen Teil dessen, was ihnen geschehen ist. • Stelle sicher, dass das Kind sich durch weitere Schritte nicht ausgegrenzt oder bestraft fühlt. Beziehe das Kind dem Alter angemessen in Entscheidungen mit ein. 3. Beobachte und dokumentiere • Achte auf weitere Zeichen. Einzelne Beobachtungen sind weniger aussagekräftig als ein umfangreiches Bild von der Situation. • Protokolliere nach dem Gespräch Aussagen und Situation. Eine schriftliche Dokumentation deiner Beobachtungen wird dir helfen, dich auch später noch an Einzelheiten zu erinnern. 4. Spreche dich ab und informiere • Besprich die Situation mit deinem Ansprechpartner (LeiterIn, Gemeindepädagoge/in, PfarrerIn, DekanatsjugendreferntIn). Sollte dieser selbst involviert sein, wende dich an eine übergeordnete oder eine Beratungsstelle (s. Kontaktadressen). • Klärt gemeinsam die weiteren Schritte. 5. Hol Dir Hilfe für dich • Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten. • Teile dem/der Betroffenen mit, dass Du Dir selbst Hilfe und Unterstützung holen wirst. • Wende dich z.B. an eine Beratungsstelle/Fachstelle in deiner Nähe (s. Kontaktadressen). • Spreche mit einer (nicht involvierten) Person deines Vertrauens oder einem Seelsorger! Kontaktadressen bei Fällen von Kindeswohlgefährdung Ansprechpartner Dekanat: Dekanatsjugendreferent Michael Stünn Tel.: (02663) 9682-34 Ansprechpartner Dekanat: Dein Pfarrer/deine Pfarrerin Ansprechpartner Westerwaldkreis: DRK-Kinderschutzdienst Westerwald Steinebacher Straße 11A, 57627 Hachenburg Website: http://www.lv-rlp.drk.de/angebote/kinder-jugend-und-familie Insoweit erfahrene Fachkraft: Alexa Musch, Dipl. Sozialarbeiterin Tel.: (02662) 969 746 1 weitere Mitarbeiter: Eva Schäfer, Dipl. Sozialarbeiterin Markus Michael Tel.: (02662) 969 746 0 Ansprechpartner EKHN: Psychotherapeut Wolfgang Kinzinger Zentrum Seelsorge und Beratung Tel.: (06031) 162950 Juristin Maren Cirkel Kirchenverwaltung Stabsbereich Gleichstellung Tel.: (06151) 405 423 Bei Verdachtsfällen auf sexualisierte Gewalt bittet die Kirchenverwaltung der EKHN um Benachrichtigung: Frau Oberkirchenrätin Dr. Petra Knötzele Referat Personalrecht Tel.: (06151) 405 422 weitere Möglichkeiten: Hilfsportal Bundesregierung: http://www.hilfeportal-missbrauch.de
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