Hauptzollamt Potsdam Sachgebiet C; KR 1; KE 11 Berlin-Flughafen Tegel Ankunftstag in Berlin Flugnummer Referenznummer (sofern Verlustmeldung bereits erfolgt) Zollerklärung Für verloren gegangenes / nachgesandtes Reisegepäck Aus diesem Grund ist von jedem Reisenden bzw. einem beauftragten Mitreisenden für verloren gegangenes / nachgesandtes Reisegepäck eine Zollerklärung mit den nachfolgenden Angaben auszufüllen. 1. Reisender Name: Mitreisende: Wohnort: Land: ________________ Vorname: _______________ ________________ davon unter 15 bzw. 17 Jahren / Alter ________ _______ ________________ Straße / Hausnummer: _______________ ________________ 2. Angaben über im verloren gegangenen / nachgesandten Reisegepäck mitgeführte Waren □ In meinem verloren gegangenen / nachgesandten Reisegepäck führe ich keine Waren aus sog. Drittländern mit. □ □ □ □ □ In meinem verloren gegangenen / nachgesandten Reisegepäck führe ich die nachfolgenden Waren aus sog. Drittländern mit: Warenbezeichnung Tabakwaren Alkohol u. alkoholhaltige Getränke Arzneimittel andere Waren Warenmenge ________________ ________________ ________________ ________________ Wert in Euro € ____________ ____________ ____________ ____________ 3. Angaben über im sonstigen Reisegepäck (inkl. Handgepäck) heute mitgeführten Waren □ In meinem sonstigen Reisegepäck (inkl. Handgepäck) führe ich keine Waren aus sog. Drittländern mit □ □ □ □ □ In meinem sonstigen Reisegepäck (inkl. Handgepäck) führe ich die nachfolgenden Waren aus sog. Drittländern mit: Warenbezeichnung Tabakwaren Alkohol u. alkoholhaltige Getränke Arzneimittel andere Waren Warenmenge ________________ ________________ ________________ ________________ Wert in Euro € ____________ ____________ ____________ ____________ Bitte beachten Sie, dass unrichtige Angaben straf- bzw. bußgeldrechtliche Folgen haben können. Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass jeder Reisende bei der Einreise aus sog. Drittländern in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet ist, mitgeführte Barmittel (Bargeld, Schecks und Wertpapiere) bei den Zollbehörden separat mit dem Vordruck „0400 Anmeldung von Barmitteln (2007) schriftlich anzumelden, wenn der Gesamtwert 10.000 Euro oder mehr beträgt. Ich habe sämtliche Informationen gelesen und nachfolgend wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Ich bevollmächtige die für mich zuständige Luftverkehrsgesellschaft in meinem Namen eine mündliche Zollanmeldung nach den von mir gemachten Angaben abzugeben. Ort, Datum _______________________ Unterschrift _______________________ Wichtige Information Der Verkehr mit Waren in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft wird zollamtlich überwacht. Bei der Einreise aus so genannten Drittländern in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft können im persönlichen Reisegepäck mitgebrachte Waren (Reisemitbringsel) im Rahmen gesetzlich geregelter Mengen- und Wertgrenzen frei von Einfuhrabgaben eingeführt werden. Reisemitbringsel Frei von Einfuhrabgaben sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen: 1. Tabakwaren (Mindestalter: 17 Jahre) a) 200 Stück Zigaretten oder b) 100 Stück Zigarillos oder c) 50 Stück Zigarren oder d) 250 Gramm Rauchtabak oder e) eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren 2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Mindestalter : 17 Jahre) a) ein Liter Alkohol und alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder b) zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und c) vier Liter nicht schäumende Weine und d) 16 Liter Bier 3. Arzneimittel die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge und 4. Andere Waren (z.B. Bekleidung, Schmuck, Computer, Kameras usw.) bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt ein gesonderter Wert in Höhe von 175 Euro. Alle darüber hinaus mitgebrachten Reisemitbringsel, gewerbliche Waren (z.B. Verkaufsware, Muster und Messewaren) und Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (z.B. Waffen, geschützte Tiere/ Pflanzen und Lebensmittel), sind von den Reisenden anzumelden, auch wenn der Wert unterhalb der Freimenge liegt.
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