Mit wenig Geld sparen Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme von Bund, Land und Stadt zu den Themen Energie und Umwelt Herausgeber Stadt Osnabrück Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt und Klimaschutz Hannoversche Straße 6-8 49084 Osnabrück Telefonnummer: 0541 / 323-3173 Faxnummer: 0541 / 323-4399 E-Mail:[email protected] Konzeption und Bearbeitung Cornelia Saure Ute Fritsch-Riepe Druck und Gestaltung DPS Kroog & Kötter GmbH, Westerkappeln www.kroog.de Stand 18. Auflage, März 2015 2 Vorwort Zahlreiche Programme unterstützen die Nutzung erneuerbarer Energien oder die energetische Gebäudesanierung. Einen Überblick, insbesondere über die Fördermöglichkeiten im Bereich Wohnen und Energie, vermittelt diese Broschüre des Fachbereichs Umwelt und Klimaschutz der Stadt Osnabrück. Energetische Gebäudesanierung oder die Nutzung erneuerbarer Energien ist aktiver Klimaschutz, schont häufig aber auch den Geldbeutel. Die Stadt Osnabrück setzt sich für energiesparende Maßnahmen ein. Ein wichtiger Grundstein zur Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen wurde mit der Fertigstellung des Masterplanes „100% Klimaschutz“ gelegt. Bis zum Jahr 2050 sollen die CO2-Emissionen um 95 Prozent und der Energieverbrauch um 50 Prozent gesenkt werden. Mit der Umsetzung erster Projekte wurde bereits begonnen. Einen Schwerpunkt bildet die energetische Sanierung von Gebäuden. In den Quartieren Wüste und Gartlage wurden deshalb Büros eingerichtet, in denen Fachleute die Bürger aus den Stadtteilen unabhängig und kostenfrei zu den Themen Energieeinsparung und energetische Sanierung beraten. Anfang 2015 startete die Stadt Osnabrück mit der Stadtwerke Osnabrück AG ein gemeinsames Beratungsprojekt: Bei einer Thermografiebefliegung im Februar 2015 wurden Aufnahmen aus der Luft erstellt, die Hinweise darauf geben, an welchen Häusern es im Dachbereich noch Energiesparmöglichkeiten gibt. Die aufbereiteten Bilder stehen spätestens im Frühsommer 2015 zur Verfügung. Mit dem Projekt „Klimabotschafter“ werden alle Osnabrücker aufgerufen, sich ein persönliches Ziel im Klimaschutz zu setzen, um mit einem kleinen Beitrag das große Ziel zu unterstützen. Machen wir uns also gemeinsam auf den Weg, mit weniger Energie mehr für den Klimaschutz zu tun. Wolfgang Griesert Oberbürgermeister Quelle Foto: Uwe Lewandowski 3 Inhalt 1Einführung ............................................................................................................. 5 2Ansprechpartner 2.1 Regionale Ansprechpartner............................................................................ 6 2.2 Überregionale Ansprechpartner..................................................................... 7 3 Förderprogramme zur Energieeinsparung 3.1 Energieberatung........................................................................................... 10 3.2 Energieeffizient Bauen .................................................................................13 3.3 Einbau von Mikro/Mini-KWK-Anlagen ......................................................... 19 3.4 Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen .................................................. 22 3.5 Energieeffizient Sanieren - Sanierung/Kauf eines Effizienzhauses ............ 24 3.6 Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung .................................................. 27 3.7 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen ........................................... 28 4 Förderprogramme für regenerative Energien 4.1 Erzeugung von Strom aus Biomasse .......................................................... 31 4.2 Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse .................................................... 32 4.3 Geothermische Anlagen .............................................................................. 34 4.4 Solare Stromerzeuger (Photovoltaikanlagen) ............................................. 36 4.5 Visualisierung des Ertrages aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche ......................................................................................... 38 4.6 Solare Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung (solarthermische Anlagen) ........................................................................... 40 4.7 Windkraftanlagen ......................................................................................... 44 5. Weitere Förderprogramme 5.1 Erdgasfahrzeuge ........................................................................................ 45 5.2 Elektromobilität ............................................................................................ 46 5.3 Carsharing ................................................................................................... 47 Anhang: Energieberaterliste ................................................................................... 48 4 1Einführung Die Zusammenstellung der folgenden Informationen richtet sich vorrangig an Osnabrücker Bürger. Für Bürgerinnen und Bürger aus den grenznahen Bereichen NordrheinWestfalens gibt es z.T. zusätzliche Fördermöglichkeiten. Je nach Förderart sind entweder die jeweiligen Kommunen, Energieversorgungsunternehmen oder das Land Nordrhein-Westfalen Ansprechpartner. Diese Zusammenstellung wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der vielfältigen Fördermöglichkeiten und sich ständig ändernden Konditionen und Finanzmittelausstattung kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernommen werden. Diese Broschüre ist in folgende Abschnitte gegliedert: 1. Ansprechpartner 2. Aktuelle Förderprogramme Die regionalen und überregionalen Ansprechpartner geben interessierten Bürgern Hilfestellung und Detailinformationen rund um die Bereiche Haus und Energie. Je nach Ansprechpartner ergeben sich unterschiedliche Schwerpunkte. Im Hinblick auf die sich ständig ändernden technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Grundlagen sollten diese Informationsquellen genutzt werden. Die Auflistung der nachfolgenden Ansprechpartner ist alphabetisch sortiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Aufstellung der Fördermöglichkeiten ist gegliedert in die drei Bereiche • Energieeinsparung • Regenerative Energien • Weitere Förderprogramme. Alle Programme sind von der Finanzausstattung der fördernden Stelle abhängig, so dass sich kurzfristig Änderungen ergeben können. Diese Broschüre finden Sie auch auf unserer Internetseite www.osnabrueck.de/klimaschutz unter dem Link „Energetische Gebäudesanierung“. Wichtiger Hinweis: Fördermöglichkeiten können meist nur in Anspruch genommen werden, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Folglich sollte der Förderantrag immer zuerst gestellt werden. 5 Ansprechpartner 2Ansprechpartner 2.1Regionale Ansprechpartner Adressen:Erläuterungen: 6 Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Bramscher Str. 134-136 · 49088 Osnabrück Tel.:0541-6929 0 [email protected] www.hwk-osnabrueck.de Organisation des Handwerks für die Region OsnabrückEmsland. Innung Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Osnabrück-Stadt Obermeister Dipl.-Ing. Reiner Möhle c/o Kreishandwerkerschaft Osnabrück Am Schölerberg 9 · 49082 Osnabrück Tel. 0541-96110 0 Anton-Storch-Str.-19, 49080 Osnabrück [email protected] www.shk-os.de Verband der qualifizierten Osnabrücker Fachbetriebe für Sanitär, Heizung und Solar. PVO Verein für Umweltschutz durch Photovoltaik e.V. Postfach 4460 · 49034 Osnabrück Tel.:0541-6007484 (Vorstand) Gemeinnütziger Verein, dem mehrere lokale Institutionen/ Körperschaften angehören. Solarenergieverein Osnabrück e.V. c/o Klaus Kuhnke Postfach 1940 · 49009 Osnabrück Tel.:0541-969 2178 [email protected] www.solarenergieverein.de Unabhängige Beratung, Durchführung von Aktionen und Vorträgen. Stadtwerke Osnabrück AG Servicezentrum Nikolaiort 3/4 · 49074 Osnabrück Tel.:0541-2002 2002 [email protected] www.stadtwerke-osnabrueck.de Tipps bei Neubauvorhaben und Gebäudesanierungen sowie zu den Themen Heizung, Wärmedämmung und Erneuerbare Energien. Antwort auf im Energieeffizienzfragen hauswirtschaftlichen Bereich wie z.B. Beleuchtung, Waschen und Trocknen, Kühlen und Gefrieren und vieles mehr. Verbraucher-Zentrale Niedersachsen e.V. Beratungsstelle Osnabrück Große Str. 84/85 · 49074 Osnabrück Tel.:0800-809 802 400 [email protected] www.vzniedersachsen.de www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Energie- und Sonderberatungen, Information und Vertretung in allen Verbraucherfragen, Marktübersichten. Ansprechpartner 2.2 Überregionale Ansprechpartner Adressen:Erläuterungen: Agentur für Erneuerbare Energien e.V. Invalidenstraße 91 10115 Berlin Tel.:030-200535-30 [email protected] www.unendlich-viel-energie.de Aufgabe ist es, die wichtigsten Vorteile einer nachhaltigen Energieversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien zu kommunizieren. Diese sind u.a. Versorgungssicherheit, Innovationen, Klimaschutz etc.. BINE Informationsdienst Kaiserstr. 185-197 53113 Bonn Tel.:0228-92379 0 www.bine.info www.energiefoerderung.info Informationsdienst des Fachinformationszentrums (FIZ) Karlsruhe GmbH mit umfassenden Infos aus der Energieforschung für Laien und Fachleute. Parallel gibt es ein Internetportal mit allen Förderprogrammen für das private Eigenheim. Bund der Energieverbraucher e.V. Frankfurter Str. 1 53572 Unkel Tel.:02224-9227 0 [email protected] www.energieverbraucher.de Umfassende und verständliche Informationen zu allen Energiethemen mit Serviceund Beratungsangeboten. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stresemannstr. 128-130 10117 Berlin Tel.:030-18305 0 www.bmub.bund.de Aktuelle Informationen aus dem Bereich Umwelt und Bauen einschließlich gesetzlicher Neuerungen und umfassender Informationen zur Wohnraumförderung. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.:030-18300 3060 www.bmvi.de Gesamtübersicht über bundesweite Fördermöglichkeiten für Wohnungsbau, Modernisierung und Instandsetzung. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Tel.:06196-908 0 www.bafa.de Bundesbehörde , die u.a. im Energiesektor Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung umsetzt. 7 Ansprechpartner Adressen:Erläuterungen: 8 Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) An der Bornau 2 · 49090 Osnabrück Tel.:0541-9633 926 www.dbu.de Als eine der größten Stiftungen Europas fördert die DBU innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Deutsche Energie Agentur GmbH Chausseestr. 128 a 10115 Berlin Tel.:030-726165 600 www.dena.de Einführung und Fachwissen zu den wichtigsten Energiethemen wie Solar- und Windenergie, insbes. auch Ausführungen zum Energieausweis für Gebäude. Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. Wrangelstr. 100 10997 Berlin Tel.:030-293812 60 www.dgs.de Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. vertritt die Interessen von Verbrauchern und Anwendern für die Bereiche erneuerbare Energien und der rationellen Verwendung von Energie. Eurosolar e.V. Kaiser-Friedrich-Str. 11 53113 Bonn Tel.:0228-362373 www.eurosolar.org [email protected] Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien. Der Verein führt die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung, fossile und atomare Energien vollständig durch Erneuerbare Energie zu ersetzen. GRE Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.V. Gottschalkstr. 28a 34127 Kassel Tel.:01805-341273 [email protected] www.gre-online.de Umfassende Informationen zur Energieeinsparverordnung, Energiepass, Niedrigenergiehaus/Passivhaus sowie zum Energiesparen im GebäudeBestand. Institut Wohnen und Umwelt GmbH Rheinstr. 65 64295 Darmstadt Tel.:06151-2904 0 [email protected] www.iwu.de Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt. Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover Tel.:0511-30031 0 [email protected] www.nbank.de Förderbank für Niedersachsen. Ansprechpartner Adressen:Erläuterungen: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Infocenter Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.:0800-539 9002 (kostenfrei) [email protected] www.kfw.de Die KFW, als Bank des Bundes und der Länder , fördert unter anderem Wohnungsbauvorhaben und Energiespartechniken. Klima-Bündnis/Alianza del Clima e.V. Europäische Geschäftsstelle Galvanistr. 28 60486 Frankfurt a. M. Tel.:069-717139 0 [email protected] www.klimabuendnis.org Zusammenschluss europäischer Städte und Gemeinden mit dem Ziel klimaschädliche Emissionen zu verringern. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Archivstr. 2 30169 Hannover Tel.: 0511-120-0 www.numis.niedersachsen.de Umweltportal mit Informationen zu den Themen Energie und Klimaschutz in Niedersachsen. Passivhaus Institut Rheinstr. 44-46 64283 Darmstadt Tel.:06151-82699 0 [email protected] www.passiv.de Informationen rund um das Thema Passivhaus. Redaktion Solarserver Kaiserstr. 137 72764 Reutlingen Tel.:07121-69681 30 [email protected] www.solarserver.de Internetportal zur Sonnenenergie. Umweltbundesamt Bismarckplatz 1 14193 Berlin Tel.: 030-8903 5060 [email protected] www.umweltbundesamt.de Deutschlands zentrale Umweltbehörde zur wissenschaftlichen Unterstützung der Bundesregierung, zum Vollzug von Umweltgesetzen und für die Information der Öffentlichkeit zum Umweltschutz. 9 Energieeinsparung 3 Förderprogramme zur Energieeinsparung 3.1Energieberatung Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Tel. 0541-9633 926 ∙ www.sanieren-profitieren.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8. Haus sanieren - profitieren Die DBU-Kampagne „Haus sanieren – profitieren!“ bietet Ein- und Zweifamilienhausbesitzern einen kostenlosen Energie-Check. Dabei bewertet ein von der Kampagne geschulter Handwerker, Energieberater, Architekt oder BauIngenieur die Energieeffizienz einzelner Gebäudeteile und der Heizungstechnik. Der etwa halbstündige Check bietet einen ersten Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes. Sollte Sanierungsbedarf bestehen, empfiehlt die Kampagne im Anschluss eine ausführliche (kostenpflichtige) Energieberatung. Einen geeigneten Berater finden Hausbesitzer auf der Energie-Effizienz-Expertenliste (www.energie-effizienzexperten.de). Gefördert wird solche eine Beratung vom BAFA (siehe Seite 11). Einen Energie-Experten in ihrer Nähe, der den kostenlosen Check anbietet, finden Hausbesitzer online auf www.sanieren-profitieren.de. Stadtwerke Osnabrück AG Tel. 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Zuschuss für KfW-geförderte Sanierungsmaßnahmen Energiekunden der Stadtwerke Osnabrück, die im Zuge einer KfW-geförderten Sanierungsmaßnahme eine Beratungsdienstleistung in Anspruch genommen zu haben, erhalten dafür einen Zuschuss von 50 €. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die ununterbrochene Belieferung mit Strom, Gas oder Wärme über eine Dauer von 12 Monaten ab Auszahlung der Förderung. Die Antragstellung unter Einreichung der Rechnung eines zugelassenen Energieberaters ist spätestens bis zum 31.12.2015 möglich. Das Förderprogramm ist auf 200 Förderungen begrenzt. 10 Energieeinsparung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel. 06196-908 880 ∙ www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Vor-Ort-Beratung Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und –verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die durch ein/e besonders qualifizierte/n Ingenieur/in oder eine/n Gebäudeenergieberater/in vorgenommen wird. Seit März 2015 sind die Förderbedingungen noch attraktiver! Die BAFA gewährt einen Zuschuss in Höhe von 60% auf die förderfähigen Beratungskosten (maximal 800 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten). Außerdem werden 100% der förderfähigen Beratungskosten (maximal 500 €) für Erläuterungen des Energieberichts in Wohnungseigentümerversammlungen übernommen. Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung kann außerdem wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes für eine Komplettsanierung oder einen Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen. Eine Übersicht der Energieberater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de und auszugsweise im Anhang. Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung übernimmt der Energieberater. ! TIPP Kostenlos Strommessgeräte ausleihen! Sie möchten wissen, wie viel Strom Ihre Elektrogeräte verbrauchen? Im Servicezentrum der Stadtwerke Osnabrück kann jeder Energiekunde gegen ein Pfand von 20 € für eine Woche kostenlos ein Strommessgerät ausleihen (Nikolaiort 3/4, Tel. 0541 2002 2002). Darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek (Tel. 0541-3426) Strommessgeräte kostenlos zum Verleih an. 11 Energieeinsparung 3.2 Energieeffizient Bauen Verbraucherzentrale Niedersachsen Tel. 0800-809 802 400 (kostenfrei) ∙ www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Weitere Kontaktdaten finden Sie aus Seite 6. Energieberatung und Energie-Check Je nach Wohnsituation bieten die Verbraucherzentralen verschiedene Energie-Checks an. Der Basis-Check (10 €) eignet sich für Mieter und Eigentümer, die sich für ihren Strom- und Wärmeverbrauch sowie Einsparungen durch geringinvestive Maßnahmen interessieren. Der Gebäude-Check (20 €) bietet die Möglichkeit, den Basis-Check mit Fragen zur Auswahl der richtigen Heizungsanlage und Wärmedämmung oder zum Einsatz erneuerbarer Energien zu kombinieren. Für Betreiber eines Brennwertgerätes gibt es den Brennwert-Check (30 €), bei dem Gas- oder Heizöl-Brennwertgeräte während der Heizperiode hinsichtlich ihrer optimalen Einstellung untersucht werden. Darüber hinaus geben unabhängige Energieberater in den stationären Beratungen gegen eine Kostenbeteiligung von 5 €/ 45 Min. Informationen zu allen Themen des Energiesparens. Diese Angebote werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG UND ENERGIE-CHECKS DER VERBRAUCHERZENTRALE Beratungsthemen: Wärmedämmung, Moderne Heiztechnik, Erneuerbare Energien, Fördermöglichkeiten, Stromverbrauch und Raumklima Beratungsstandort: Große Straße 84/85 in 49074 Osnabrück Terminvereinbarung kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder 0541 – 22 779 (Ortstarif) www.verbraucherzentrale-energieberatung.de 12 Energieeinsparung 3.2 Energieeffizient Bauen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel. 0800-539 9002 (kostenfrei) ∙ www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus 70 - Programm 153 Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Bauen“ für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfWEffizienzhaus 70 mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 € pro Wohneinheit. Gemessen wird die energetische Qualität anhand des Jahresprimärenergiebedarfes und des Transmissionswärmeverlustes. Für diese beiden Kennzahlen definiert die Energieeinparverordnung (EnEv) Höchstwerte, die ein vergleichbarer Neubau enthalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 70% eines vergleichbaren Neubaus nach EnEv. Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zur Bestätigung nach Durchführung) ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ geführten Personen (siehe Auszug in der Anlage). Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 0,85% effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Weitere Informationen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhaus-Standards finden sie unter der Programmnummer 153 der KfW im Internet. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. 13 Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel. 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - Programm 153 Fortsetzung von Seite 13 Förderung von Baudenkmalen Wenn durch Umwidmung unbeheizter Fläche zu neuem Wohnraum, Baumaßnahmen aufgrund von Auflagen zum Denkmalschutz die Anforderungen zum KfW Effizienzhaus 70 nicht erreichen, ist trotzdem eine Finanzierung möglich, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass alle baulichen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels unternommen wurden. Energieeffizienz kann sooooo schön sein. Bei planen + bauen sehen nicht nur die Häuser gut aus. Auch deren Öko-Bilanz kann sich sehen lassen. Denn Zukunft und Energieeffizienz bauen wir gleich mit ein. seren Sie un n! Fordern talog a a K n e aktuell planen+bauen · Herderstraße 31 · 49078 Osnabrück · Telefon 0541 40452- 0 · www.pb-os.de 14 Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus 55 - Programm 153 Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Bauen“ für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfWEffizienzhaus 55 mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 € pro Wohneinheit. Gemessen wird die energetische Qualität anhand des Jahresprimärenergiebedarfes und des Transmissionswärmeverlustes. Für diese beiden Kennzahlen definiert die Energieeinparverordnung (EnEv) Höchstwerte, die ein vergleichbarer Neubau enthalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 50 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 50% eines vergleichbaren Neubaus nach EnEv. Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zur Bestätigung nach Durchführung) ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ geführten Personen (siehe Auszug im Anhang). Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/Konditionen. Es werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5% der Darlehenssumme gewährt (bis zu 2.500 € für jede Wohneinheit). Es muss also nicht der gesamte Kredit zurück gezahlt werden. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem der Sachverständige und die Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt haben. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens mit der Angabe der Programmnummer 153 zu stellen. 15 Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus 40 - Programm 153 Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Bauen“ für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfWEffizienzhaus 40 mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 € pro Wohneinheit. Gemessen wird die energetische Qualität anhand des Jahresprimärenergiebedarfes und des Transmissionswärmeverlustes. Für diese beiden Kennzahlen definiert die Energieeinparverordnung (EnEv) Höchstwerte, die ein vergleichbarer Neubau enthalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 40 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40% eines vergleichbaren Neubaus nach EnEv. Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zur Bestätigung nach Durchführung) ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ geführten Personen (siehe Auszug im Anhang). Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/Konditionen. Es werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 10% der Darlehenssumme gewährt (bis zu 5.000 € für jede Wohneinheit). Es muss also nicht der gesamte Kredit zurück gezahlt werden. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem der Sachverständige und die Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt haben. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens mit Angabe der Programmnummer 153 zu stellen. 16 Energieeinsparung Bauen mit BRÜGGEMANN modern I intelligent I nachhaltig Gerne beraten wir Sie über Effizienzhäuser (KfW 40 - KfW 70) und Passsivhäuser in gesunder Holzrahmenbauqualität. OS-Energie.indd 1 BRÜGGEMANN Holzbau GmbH & Co. KG Am Wambach 17-19 48485 Neuenkirchen [email protected] www.brueggemann-holzbau.de 04.03.2013 11:11:47 17 Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - Passivhaus - Programm 153 Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Bauen“ für die Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Passivhäusern mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (ohne Grundstück), max. 50.000 € pro Wohneinheit. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) darf nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen. Der Nachweis ist nach dem Passivhaus Projektierungspaket (siehe www.passivhausinfo.de oder www.passiv.de) durch einen Sachverständigen zu erbringen. Auch Planung und Baubegleitung müssen durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Aktuelle Zinssätze können dem Internet unter www.kfw.de/konditionen entnommen werden. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5% bis 10% gewährt. 18 Energieeinsparung 3.3 Einbau von Mikro/Mini-KWK-Anlagen Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 2002 · www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Mikro-KWK-Zuschuss der Stadtwerke Osnabrück Wer sich für den Einbau einer Mikro-KWK-Anlage entscheidet, wird von den Stadtwerken mit 750 € unterstützt. Das Gebäude, in dem die Anlage installiert wird, muss mindestens 2 Jahre von den Stadtwerken mit Erdgas und Strom beliefert werden. Für die Inanspruchnahme muss die Antragstellung und Inbetriebnahme bis zum 31.12.2015 erfolgen. Die erforderlichen Unterlagen müssen bis zum 31.01.2016 eingereicht werden. Zusätzlich wird jede erzeugte Kilowattstunde nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 10 Jahre lang vergütet. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196-908 798 · www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Mini-KWK-Zuschuss Für die Errichtung von neuen Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kW kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden. Die Zuschüsse sind nach installierter Leistung gestaffelt, die von 1.900 € für eine Anlage von 1 kW bis zu 3.500 € für großen Anlagen von 19 kW variieren. Besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen können zusätzlich einen Wärmeeffizienzbonus in Höhe von 25% der Basisförderung erhalten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlage anspruchsvollen Effizienzanforderungen entspricht. Außerdem dürfen sie nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15% und für Anlagen bis 20 kW mindestens 20% betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie direkt bei der BAFA. KWK-Anlagen müssen von der BAFA zertifiziert sein. Eine Liste der förderfähigen Hersteller finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes in der Rubrik „Publikationen“. Der Zuschuss muss vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. 19 Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/270 und www.kfw.de/271 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Erneuerbare Energien / Standard/Premium - Programm 270/271 KWK-Anlagen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, können über ein zinsgünstiges Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ mitfinanziert werden. Für streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen bis zu 2 Megawatt Nennwärmeleistung können Fördermittel durch das Programm „Erneuerbare Energien – Premium“ (Programm 271) beantragt werden. Vgl. 4.2 „Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse“ Erwerb, Errichtung und Erweiterung von KWK-Anlagen, die vom Programm „Premium“ nicht gefördert werden, können Förderung durch das Programm 270-“Erneuerbare Energien-Standard“ erhalten. ! TIPP Der Stromspar-Check der Caritas In Stadt und Landkreis Osnabrück bietet die Caritas Arbeits- und Dienstleistungsgesellschaft mbH für finanzschwache Haushalte kostenlose Stromspar-Checks an. Durch zwei Stromsparhelfer werden in den Haushalten alle Elektrogeräte und Lampen sowie deren Einsatz und Verbrauchswerte erfasst. Dabei werden qualifizierte Hinweise geben, wie sich der Strom- und Wasserverbrauch im Haushalt durch einfache Mittel und Handhabungen senken lassen. Nach der Auswertung dieser Informationen bringen die Stromsparhelfer bei einem zweiten Besuch dem Haushalt kostenlos ein für ihn persönlich zusammengestelltes Paket mit Energiesparlampen, schaltbaren Steckerleisten, Wasserperlatoren und Zeitschaltuhren mit. Diese Artikel ersparen dem Kunden eine Anschaffung im Wert bis zu 70,- € und tragen zur Senkung der Stromkosten von bis zu 100,- € bei. Zusätzlich kann der Austausch des vorhandenen Kühl- oder Gefriergeräts, wenn es älter als zehn Jahre ist, gegen ein neues A+++ - Gerät mit 150,- € bezuschusst werden. Voraussetzung für die kostenlose Beratung ist der Bezug von Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Sozialhilfe/Grundsicherung. Interessierte können unter Telefon 0541 341555 oder [email protected] einen Termin vereinbaren. Weitere Informationen unter www.stromspar-check-os.de . 20 Energieeinsparung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196-908 842 ∙ www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) - Stromvergütung Bei Neubau oder Modernisierung von KWK-Anlagen erhält jede KWK-Anlage für einen bestimmten Zeitraum von 10 Jahren Zuschläge für den gesamten erzeugten KWK Strom (sowohl für Einspeisung in das öffentliche Netz als auch für den Eigenstromverbrauch). Der Anspruch auf den KWK-Zuschlag muss für den selbstgenutzen Strom beim Stromnetzbetreiber geltend gemacht werden. Die Vergütung bei Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kW beträgt 5,41 Cent pro kWh. Alternativ kann eine pauschalisierte Zahlung für 30.000 Betriebsstunden beantragt werden. Die Auszahlung des Zuschlages erfolgt durch den jeweiligen Stromnetzbetreiber, aber erst wenn die KWK-Anlage vom BAFA zugelassen worden ist. Für kleine KWK-Anlagen reichen, neben dem Inbetriebnahmeprotokoll, die Herstellerunterlagen mit den technischen Daten. Für neue KWK-Anlagen bis 10kW ist keine Zulassung vom BAFA mehr erforderlich, sondern nur noch eine Allgemeinverfügung. Diese muss dem BAFA spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage angezeigt werden. Vordrucke zur Beantragung des Zulassungsbescheides, Informationen zur Allgemeinverfügung, sowie das Anzeigeformular finden Sie im Internet unter www.bafa.de (Rubrik Energie / Kraft-Wärme-Kopplung). Zusätzlich zum KWK-Zuschlag zahlt der Stromnetzbetreiber einen üblichen Preis für den aufgenommenen Strom. Für Anlagen bis 2 MW ist dies der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Bei einer Biomasse-KWK-Anlage ist es nicht möglich, dass der KWK-Strom gleichzeitig nach dem Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) vergütet und zusätzlich Zuschläge nach dem KWK-Gesetz beantragt werden. Wenn sie die Förderung durch das EEG erhalten möchten, melden Sie Ihre Anlage direkt beim Netzbetreiber an. Das BAFA ist nicht am EEG Verfahren beteiligt. 21 Energieeinsparung 3.4 Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196-908 625 · www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Förderung einer effizienten Wärmepumpe Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert und die Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen noch attraktiver gestaltet. Aktuelle Informationen können der Homepage des BAFA entnommen werden! Gegenstand der Zuschussförderung ist die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 kW Nennleistung zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden, Bereitstellung von Prozesswäre oder von Wärme für Wärmenetze. Die Basisförderung für elektrische Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft beträgt bis zu 40 € je kW installierte Nennwertleistung, mindestens jedoch 1.500 € (bei leistungsgeregelten / monovalenten WP) bzw. 1.300 € (bei sonstigen WP). Die Basisförderung für elektrische Wärmepumpen mit der Wärmequelle Erde oder Wasser beträgt bis zu 100 € je installierte Nennwertleistung, mindestens jedoch 4.500 € (bei gleichzeitiger Durchführung einer Erdsondenbohrung) bzw. 4.000 € (für sonstige WP). 4.500 € Basisförderung gibt es je Anlage bei Sorptionswärmepumpen und gasmotorischen Wärmepumpen. Ein Kombinationsbonus in Höhe bis 500 € kann beantragt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige Solar- oder Biomasseanlage errichtet oder die Wärmepumpe an eine Wärmenetz angeschlossen wird. Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden gefördert. Dies können beispielweise Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wärmepumpe (bis zu 50 % der Basisförderung), die Optimierung einer bestehenden Anlage deren Inbetriebnahme zwischen 3 und 7 Jahren zurück liegt (bis zu 200 €) und ein einmaliger Qualitätscheck einer geförderten Wärmepumpe sein (pauschal 250 €). Ein Gebäudeeffizienzbonus kann beantragt werden, wenn die Anlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird. Der Bonus kann bis zu 50 % der jeweiligen Basisförderung betragen. Für Anlagen bis 100 kW Nennwertleistung, kann ein Innovationsbonus gezahlt werden. Dieser soll neben Anlagen im Gebäudebestand, auch in Neubauten gelten. Anträge von Privatpersonen sind innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bzw. dem Abschluss der Optimierungsmaßnahme an die BAFA zu stellen. Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragsstellern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. 22 Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/152 und www.kfw.de/430 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 152/430 Darlehen oder Zuschuss für die Erneuerung einer Heizungsanlage aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“: Gefördert wird Wohneigentum für das vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Bei der Heizungserneuerung ist eine Bestätigung des Fachhandwerkers über einen hydraulischen Abgleich notwendig. Kreditvariante (Programm 152): Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden - max. aber bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Zuschussvariante (Programm 430): Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen werden 10 % der förderfähigen Kosten bzw. bis zu 5.000 € pro Wohneinheit (bis zu zwei Wohnungseinheiten) bewilligt. Zuschüsse unter 300 € werden nicht gewährt. Eine zusätzliche Finanzierung durch das auf Seite 22 beschriebenen BAFA-Programm ist nicht möglich. Nicht möglich ist auch eine Kombination von Programm 152 (Kredit) und 430 (Zuschuss). Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas Osnabrücker, die ihre Heizungsanlage von z.B. Strom oder Öl auf Erdgas umstellen, erhalten von den Stadtwerken 500 € Zuschuss. Das Gebäude, in dem die Umstellung auf eine Erdgas-Heizung erfolgen soll, muss für eine Dauer von mindestens 24 Monaten von der Stadtwerke Osnabrück AG mit Erdgas versorgt werden. Der Einbau der Heizungsanlage und des Gaszählers müssen bis zum 31.12.2015 erfolgen. Die Einreichung des Förderantrages mit der Rechnung über den Einbau der Anlage ist bis zum 31.01.2016 möglich. 23 Energieeinsparung 3.5 Energieeffiezient Sanieren Sanierung/Kauf eines Effizienzhauses Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/151 und www.kfw.de/430 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 151/430 Darlehen oder Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren-KfW Effizienzhaus“. Gefördert wird die Sanierung von Wohneigentum zum „KfW-Effizienzhaus“ oder der Kauf eines sanierten Hauses oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen. Gefördert wird Wohneigentum für das vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Auf Grundlage der ab geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2014) werden fünf Standards gefördert: KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus 115 KfW-Effizienzhaus Denkmal. Erläuterungen zu den verschiedenen KfW-Effizienzhäusern und technischen Mindestanforderungen finden Sie auf der Internetseite der KfW. Für Baudenkmale finden Sie weitere Informationen unter www.kfw.de/denkmal. Das Vorhaben muss von einem Sachverständigen bestätigt werden. Der Nachweis ist durch einen in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energieeffizienz-experten.de geführten Sachverständigen (s. Anhang) zu erbringen. Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal können nur Sachverständige aus der Expertenliste „Energieberater für Baudenkmale“ zugelassen werden. Auch Planung und Baubegleitung sind durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Informationen zur finanziellen Förderung der Baubegleitung finden Sie auf S. 27. Fördermöglichkeiten für eine umfassende Energieberatung finden Sie auf S. 10/11. Kreditvariante (Programmnummer 151): Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden - maximal aber bis zu 75.000 € pro Wohneinheit. Auch Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) können finanziert werden. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende. Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015). 24 Energieeinsparung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/151 und www.kfw.de/430 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren Fortsetzung von Seite 24 Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus Standard wird ein Tilgungszuschuss zwischen 7,5% (bis 5.625 € je Wohneinheit) und 22,5% (bis 16.875 € je Wohneinheit) gewährt. Zuschussvariante (Programmnummer 430): Pro Wohneinheit werden zwischen 7.500 € und 18.750 € (je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard) bezuschusst. Gefördert werden bis zu 2 Wohneinheiten. Bemessungsgrenze für die Zuschusshöhe ist die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW. Einen Online-Antrag finden Sie auf der Seite der KfW. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/167 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 167 - Ergänzungskredit Heizungsanlagen Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Der Kredit ist mit dem BAFA-Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm kombinierbar (S. 22, 33 und 40). Auf diese Weise können Sie Ihre Heizungsmodernisierung komplett durch Kredit und Zuschuss finanzieren. Gefördert werden thermische Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Weiterhin ist eine Kombination mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ oder „Investitionszuschuss“ (S. 24) sowie „Baubegleitung“ (S.27) möglich, soweit kein BAFA-Zuschuss in Anspruch genommen wird. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren. Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. 25 Energieeinsparung Sparkassen-Finanzgruppe Von Anfang bis Eigentum für Sie da. Ihre Sparkassen-Immobilienprofis. Vermittlung. Finanzierung. Versicherung. Keiner finanziert im Osnabrücker Land mehr Immobilien als Ihre Sparkassen-Immobilienprofis. Wir kennen unsere Region, die Immobilien und die Preise. Sie profitieren bei uns von erstklassiger Beratung und Top-Produkten. Vom LBS-Bausparen mit kleiner Sparrate über die Finanzierung bis zur Immobilienvermittlung. Informieren Sie sich jetzt! Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. 26 Energieeinsparung 3.6 Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/431 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 431 Aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ können Wohnraumeigentümer einen Zuschuss für die professionelle Baubegleitung an Wohngebäuden durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase (nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser) beantragen. Für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten – max. 4.000 € beantragt werden. Voraussetzung: Beantragung einer Förderung der Sanierungsmaßnahme im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programm 151/152/430 und 167). Bei Eigentumswohnungen kann entweder die Wohneigentumsgemeinschaft oder jeder einzelne Eigentümer einen Antrag stellen. Als Sachverständiger anerkannt sind Energieberater, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführt sind (s. Anhang). Umfassende Energieberatungen können im Rahmen des Bundesprogramms „Vor-Ort-Beratung“ separat durchgeführt werden. (siehe S. 11). Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Durchführung der Maßnahmen direkt bei der KfW gestellt werden mit Angabe der Programmnummer 431. ! TIPP Gutachten Sanierungspotentiale in Osnabrück Als eine von 19 Kommunen wurde die Stadt Osnabrück für die Teilnahme am bundesweiten Fördervorhaben „Masterplan 100% Klimaschutz“ ausgewählt. In Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung sowie relevanten Institutionen, Vereinen und Verbänden, Unternehmen und der Wissenschaft wird bis Ende 2014 eine kommunale Strategie für den Klimaschutz erarbeitet. Es soll dargestellt werden, wie eine Senkung der CO2-Emissionen um 95 Prozent und des Energieverbrauchs um 50 Prozent bis zum Jahr 2050 möglich sein kann. Im Rahmen des Projektes wurden Gutachten zu verschiedenen klimarelevanten Themen in Osnabrück vergeben. Eines betrachtet die Sanierungspotentiale des Osnabrücker Wohngebäudebestandes. Insgesamt konnte bei 15 bis 20 Prozent aller Gebäude in Osnabrück ein verhältnismäßig hohes Energieeinsparpotential ermittelt werden. Die Ergebnisse der Studie können unter www.osnabrueck.de/klimaschutz (Daten und Fakten / Gutachten) herunter geladen werden. 27 Energieeinsparung 3.7 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/152 und www.kfw.de/430 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 152 / 430 Darlehen oder Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“. Gefördert werden Einzelmaßnahmen/Einzelmaßnahmenkombinationen wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau für die Sanierung Ihres Wohneigentums. Seit Juni 2014 wird auch Dachbegrünung gefördert. Gefördert wird Wohneigentum für das vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht finanziert. Technische Mindestanforderungen sind der Anlage des Merkblatts zu diesem Programm zu entnehmen. Bei einer Heizungserneuerung ist eine Bestätigung des Fachhandwerkers über einen hydraulischen Abgleich notwendig. Förderfähige Maßnahmen sind der „Liste förderfähiger Maßnahmen“ auf der Seite der KfW zu entnehmen. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Die Angemessenheit der Maßnahmen muss durch einen Sachverständigen bestätigt werden (www.energie-effizienz-experten.de). Kreditvariante (Programmnummer 152): Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden - max. aber bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Auch Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) können finanziert werden. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre. Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen durch Ihre Hausbank bereitgestellt. Die Berater Ihrer Hausbank füllen den Kreditantrag für Sie aus. Zuschussvariante (Programmnummer 430): Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen wird ein Betrag von 10% der Investitionskosten bis zu max. 5.000 € pro Wohneinheit bewilligt. Gefördert werden bis zu zwei Wohnungseinheiten. Zuschüsse unter 300 € werden nicht gewährt. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW. Einen online Antrag finden Sie auf der Seite der KfW. Bei einer Heizungserneuerung ist eine zusätzliche Finanzierung durch das auf Seite 22 beschriebenen BAFA- Programm nicht möglich. Nicht möglich ist auch eine Kombination von Programm 152 (Kredit) und 430 (Zuschuss). 28 Energieeinsparung Energie- und Sanierungsberatung im Quartier „Hintere Wüste“ S! TIPP Die Stadt Osnabrück hat im Bürgertreff Wüste ein Beratungsbüro für die energetische Gebäudesanierung eingerichtet. Architekt und Energieberater Thomas Schmitt bietet privaten Hauseigentümern aus dem Stadtteil Hintere Wüste bis Ende 2015 eine kostenlose und unabhängige Energie- und Sanierungsberatung an. Weitere Informationen unter: www.osnabrueck.de/klimaschutz Sanierungsbüro Energie, Quartier „Hintere Wüste“ Sanierungsberater Dipl.-Ing. (FH) Architekt Thomas Schmitt Blumenhaller Weg 75, 49080 Osnabrück Tel.: 0541-96 38 32 35 (Mo.-Fr.) Beratungszeiten: donnerstags von 14.15 bis 19.30 Uhr. Zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich. Zuschussprogramm und kostenfreie Energieberatung im Quartier „Gartlage-Süd“ Die Stadt Osnabrück hat das Quartier Gartlage-Süd ins Leben gerufen, um hier gezielt Maßnahmen zur Einsparung von Energie und CO2-Ausstoß anzustoßen und zu fördern. Bezuschusst werden Beratungen und Gutachten (Energie-Checks, Gebäude-Checks) sowie die Umsetzung kleiner oder großer Maßnahmen zur Energieeinsparung: von energiesparenden Elektrogroßgeräten bis hin zu Fenstererneuerung oder Dachdämmung! Umfassende Information unter: www.gartlage-sued.de Team Energie Einsatz Gartlage Süd Liebigstraße 29, 49074 Osnabrück (2. Stock) Tel.: 0541-800 198 12 (Mo.-Fr.) [email protected] Beratungszeiten: dienstags von 10.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 16.00 bis 19.00 Uhr. Zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich. Osnabrückern auf das Dach geschaut: Thermografiebefliegung des Stadtgebietes Im Rahmen eines Kooperationsprojektes der Stadt Osnabrück und der Stadtwerke Osnabrück AG wird Osnabrücker Hausbesitzern auf das Dach geschaut: Bei einer Thermografiebefliegung im Februar 2015 wurden Aufnahmen aus der Luft erstellt, die Hinweise darauf geben, an welchen Häusern es im Dachbereich noch Energiesparmöglichkeiten gibt. Die aufbereiteten Bilder, die spätestens im Frühsommer als „Thermografiestadtplan“ auf der Internetseite der Stadt Osnabrück zur Verfügung stehen, zeigen die Wärmeabstrahlung und verraten Osnabrückern, wo sie gleichzeitig etwas für das Klima und den Geldbeutel tun können. Jeder Eigentümer, der für sein Gebäude keine öffentliche Darstellung wünscht, kann dies der Stadt formlos mitteilen. Weitere Informationen unter: www.osnabrueck.de/klimaschutz Stadt Osnabrück Fachbereich Umwelt und Klimaschutz Tel.: 0541-323 2469 [email protected] 29 Energieeinsparung Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Tel.: 0511-30031 313 ∙ www.nbank.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8. Energetische Modernisierung von Wohneigentum Über das Darlehen können Maßnahmen wie z. B. Dämmung, Fensteraustausch, Erneuerung von Heiztechnik, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in selbstgenutzten Wohneigentum finanziert werden. Gefördert werden Gebäude die bis zum 01.01.1995 fertiggestellt worden sind. Der Nachweis der energetischen Maßnahmen ist durch einen Energieberater (Architekt oder Ingenieur) zu erbringen. Werden gleichzeitig KfW-Mittel in Anspruch genommen, kann die Kopie des Nachweises, der von der KfW verlangt wird vorgelegt werden. Es wird ein Darlehen in Höhe von 40% der Gesamtkosten gewährt. Die Kosten je Wohnung müssen mind. 10.000 € und max. 75.000 € betragen. In Ausnahmefällen kann ein Darlehen in Höhe von 85% der Gesamtkosten gewährt werden. Zinsen: 1. - 10. Jahr: 0%/ 2% Tilgung: 2%. ab 11. Jahr: marktüblich (höchstens 6%) Wurde ein Darlehen von mehr als 40% der Gesamtkosten bewilligt, beträgt der Zinssatz 2% und der Tilgungssatz 5%. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bei der zuständigen Wohnraumförderstelle. Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Tel.: 0511-30031 313 ∙ www.nbank.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8. Energetische Modernisierung von Mietwohnungen Investoren, die ältere Mietwohnungen (Fertigstellung bis zum 01.01.1995) energetisch modernisieren wollen, können ein Darlehen erhalten. Gefördert werden Maßnahmen wie z. B. Dämmung, Fensteraustausch, Erneuerung von Heiztechnik und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Fördervoraussetzungen sind u.a., dass die Größe der Wohnung in einem angemessenen Verhältnis zum Mieterhaushalt steht und dass das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf. Zinsen: 1.-20. Jahr: 0% Tilgung 1 %. ab 21. Jahr: marktüblich Es kann ein Darlehen bis zu 65% der durch die Maßnahme verursachten Kosten, jedoch höchstens der Kosten eines vergleichbaren Neubaus, gewährt werden. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bei der zuständigen Wohnraumförderstelle. 30 Regenerative Energien 4 Förderprogramme für regenerative Energien 4.1 Erzeugung von Strom aus Biomasse Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Stromvergütung Jede Anlage zur Erzeugung von Strom aus Biomasse erhält für den Zeitraum von 20 Jahren eine garantierte Mindestvergütung je kWh eingespeisten Strom. Die Vergütung kann sich weiter erhöhen, wenn der Strom aus bestimmten Stoffgruppen (z.B. Pflanzen, Gülle) gewonnen wird oder in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt wird (KWK-Bonus). Aktuelle Informationen zum EEG und den derzeitigen Vergütungssätzen finden Sie auf der Themenseite des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de unter dem Link „EEG“. Nach der Installation wird ein Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen, in Osnabrück mit der SWO Netz GmbH. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/270 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Erneuerbare Energien / Standard - Programm 270 Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ / Programmteil „Standard“ für Privatpersonen (die den erzeugten Strom einspeisen), Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen: Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und auch die Erweiterung von Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse (Strom aus fester Biomasse). Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten – max. 25 Mio. € können mit individuellen risikogerechten Zinssätzen mitfinanziert werden. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren). Zinssatz ab 1,36% effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens mit Angabe der Programmnummer 270 zu stellen. 31 Regenerative Energien 4.2 Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/271 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Erneuerbare Energien / Premium - Programm 271 Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ / Programmteil „Premium“ für Privatpersonen, die die erzeugte Wärme ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen. Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Biomasse-Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (z. B. Holzpellets, Scheitholz, oder Holzhackschnitzel) mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW oder KWK-Biomasse-Anlagen mit einer Leistung bis maximal 2 MW. Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten – max. 10 Mio. € können mitfinanziert werden. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Beachten Sie den Antrag auf Tilgungszuschuss und die darin genannten einzuhaltenden Emissionswerte. Tilgungszuschuss für Biomasse-Anlagen zur thermischen Nutzung: 20 € je kW installierter Nennwärmeleistung (Grundförderung) – max. 50.000 € je Einzelanlage. Zusätzlich können Boni für niedrige Staubemissionen sowie die Errichtung einers Pufferspeichers genutzt werden. Der maximale Tilgungszuschuss mit Bonusnutzung beträgt 100.000 € je Anlage. Der Tilgungszuschuss für förderfähige KWK-Biomasse-Anlagen beträgt 40 € je kW installierter Nennwertleistung. Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank mit Angabe der Programmnummer 271 gestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert. Aktuelle Informationen können der Homepage des KfW (Programm 271) entnommen werden! 32 Regenerative Energien Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196-908 625 · www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Förderung einer Anlage zur Verfeuerung von fester Biomasse Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert und die Fördervoraussetzungen für Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse noch attraktiver gestaltet. Aktuelle Informationen können der Homepage des BAFA entnommen werden! Gegenstand der Zuschussförderung sind die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung in Gestalt von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Holz) oder besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkessel. Die Basisförderung für automatisch beschickte Anlagen beträgt 80 € je kW erreichte Nennwertleistung. Dabei gelten folgende Mindestförderbeträge: - für Pelletöfen mit Wassertasche: 2.000 € - für Pelletkessel: 3.000 € - für Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (mind. 30l/kW): 3.500 € Für die Errichtung einer automatisch beschickten Hackschnitzelanlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung, kann eine pauschale Förderung von 3.500 € beantragt werden. Bei der Errichtung von besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln beträgt die Basisförderung pauschal 2.000 €. Ein Kombinationsbonus ist bis zu 500 € in Verbindung mit einer förderfähigen Solarkollektoranlage bzw. effizienten Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Wärmenetz möglich. Zur Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Biomasseanlagen kann ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 200 € gewährt werden. Die Inbetriebnahme dieser Anlagen muss zwischen 3 und 7 Jahren zurück liegen. Ein Gebäudeeffizienzbonus kann beantragt werden, wenn die Biomasseanlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird. Der Bonus kann bis zu 50 % der jeweiligen Basisförderung betragen. Für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW, die besondere Anforderungen erfüllen, kann ein Innovationsbonus gezahlt werden. Dieser Bonus soll neben Anlagen im Gebäudebestand auch bei Neubauten gelten. Anträge von Privatpersonen sind innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bzw. dem Abschluss der Optimierungsmaßnahme an die BAFA zu stellen. Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragsstellern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. 33 Regenerative Energien 4.3 Geothermische Anlagen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196-908 625 · www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Förderung einer effizienten Wärmepumpe Zuschuss für die Errichtung einer effizienten Wärmepumpe für die kombinierte Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes (im Gebäudebestand). vgl. 3.4 „Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen“ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/152 und www.kfw.de/430 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 152/430 Darlehen oder Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“. Gefördert werden Einzelmaßnahmen/- kombinationen wie eine Heizungserneuerung. Eine Bestätigung des Fachhandwerkers über einen hydraulischen Abgleich ist notwendig. Kreditvariante (Programmnummer 152): Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden – max. aber bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015) Zuschussvariante (Programmnummer 430): Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen wird ein Betrag von bis zu 5.000 € pro Wohneinheit bewilligt. Zuschüsse unter 300 € werden nicht gewährt. Vgl. 3.4 „Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen“ und 3.7 „Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen“ Eine Kombination von BAFA- und KfW-Fördermöglichkeiten für die gleiche Heizungskomponente ist nicht möglich. 34 Regenerative Energien Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/272 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Erneuerbare Energien / Tiefengeothermie - Programm 272 Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien-Tiefengeothermie-Premium“ für Privatpersonen, die die erzeugte Wärme ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen, sowie Freiberufler und gemeinnützige Organisationen. Gefördert werden Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie mit mehr als 400 Meter Bohrtiefe. Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen, Prototypen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben. Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten ohne Mehrwertsteuer – max. 10 Mio. € können mitfinanziert werden. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 5 Jahre/max. 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren) Zinssatz ab 1 % effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Außerdem können verschiedene Tilgungszuschüsse beantragt werden. Die detaillierte Auflistung der Anforderungen und Förderkriterien sind dem Antrag auf Tilgungszuschuss Tiefengeothermie (Formularnummer 600 000 0203) zu entnehmen. Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt. Programm 272 (Programmteil „Tiefengeothermie - Premium“) mit angeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert. Aktuelle Informationen können der Homepage des KfW (Programm 272) entnommen werden! 35 Regenerative Energien 4.4 Solare Stromerzeugung (Photovoltaikanlagen) Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Stromvergütung Jede Anlage erhält für den Zeitraum von 20 Jahren eine garantierte Mindestvergütung je kWh eingespeisten Strom. Vergütungssätze für selbstverbrauchten Strom entfallen. Aktuelle Informationen zum EEG und den derzeitigen Vergütungssätzen finden Sie auf der Themenseite des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de unter dem Link „EEG”. Nach der Installation wird ein Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen, in Osnabrück mit der SWO Netz GmbH. Hinweis: Standort und Leistung von neu in Betrieb gegangenen Anlagen, für die eine Vergütung gezahlt wird, müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden. 36 Regenerative Energien Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/274 und www.kfw.de/275 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Erneuerbare Energien - Programm 274 und 275 Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ / Programmteil „Standard“ für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom einspeisen, Freiberufler und Landwirte. Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung oder die Erweiterung von Photovoltaikanlagen, die den Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten - max. 25 Mio. € können mit individuellen risikogerechten Zinssätzen mitfinanziert werden. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren) Zinssatz ab 1,36 % effektiv (Stand März 2015). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Über das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ (275) werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gefördert, die an das elektrische Netz angeschlossen ist. Die Förderung erfolgt durch ein zinsgünstiges Darlehen und durch Tilgungszuschüsse. Gefördert wird die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage mit max. 30kWp in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem. Auch ein stationäres Batteriespeichersystem, welches nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installiert wird, kann gefördert werden. Förderfähig ist nur die Investition in das Batteriespeichersystem. Für beide Fördermaßnahmen sind die Anträge vor Beginn der Maßnahme zu stellen. 37 Regenerative Energien 4.5 Visualisierung des Ertrages aus erneuerbaren Energien in der Schule und der Kirche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196-908 625 ∙ www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Visualisierung des Ertrages aus erneuerbaren Energien Im Zusammenhang mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage, Photovoltaikanlage oder Biomasseanlage in Berufsschulen, Technikerschulen, Universitäten und Kirchen können zusätzliche Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages und/ oder eine Veranschaulichung der Technologien, z.B. elektronische Anzeigetafeln, in allgemein zugänglichen Räumen, ergänzend gefördert werden. Der Zuschuss beträgt höchstens 1.200 € (2.400 € bei Vorhaben, die vor dem 10. März 2015 begonnen wurden). Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der Visualisierungsmaßnahme gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des BAFA. Machen Sie mit! Arbeitskreis ENERGIE, BAUEN UND WOHNEN der Lokalen Agenda 21 in Osnabrück Der Arbeitskreis Energie, Bauen und Wohnen setzt sich für eine nachhaltige Energiepolitik in Osnabrück ein. Zu den Mitgliedern zählen u.a. Fachleute aus dem Bau- und Energiebereich, Vertreter der Stadtwerke, aus Forschung und Lehre sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Der Arbeitskreis trifft sich jeden zweiten Dienstag im Monat. Informationen zu aktuellen Terminen und Projekten unter www.osnabrueck.de/agenda. Interessierte können sich an den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz der Stadt Osnabrück wenden (Tel. 0541-323 3174 oder [email protected]). 38 Regenerative Energien Besuchen Sie uns im Internet! SUN-AREA: Sonnenenergiepotenzial auf Osnabrücks Dächern Mit Wirtschaftlichkeitsrechner! Mit dem Projekt Sun-Area der Stadt Osnabrück und der Hochschule Osnabrück können sich Internetnutzer mit wenigen Klicks anzeigen lassen, ob sich die Dachflächen ihres Hauses für den Bau einer Photovoltaikanlage eignen und wie viel Quadratmeter Solarmodule gegebenenfalls installiert werden können. Auf Grundlage einer hochgenauen Laserscannerbefliegung des Jahres 2011 wurde für Osnabrück eine Neuberechnung von IP Syscon durchgeführt. Hauseigentümer können nun auch abfragen, ob Ihr Dach für solarthermische Anlagen geeignet ist. Zusätzlich zum solaren Potential des Daches gibt das Portal auch Auskunft zur Wirtschaftlichkeit einer Anlage. Dazu sind im integrierten Renditerechner immer die aktuellen Vergütungssätze hinterlegt. Stadt Osnabrück Fachbereich Umwelt und Klimaschutz Tel.: 0541-323 3173 · www.osnabrueck.de/sun-area 39 Regenerative Energien 4.6 Solare Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (solarthermische Anlagen) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: 06196 - 908 625 · www.bafa.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7. Förderung von Solarkollektoranlagen Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert und die Fördervoraussetzungen für Solaranlagen noch attraktiver gestaltet. Aktuelle Informationen können der Homepage des BAFA entnommen werden! Gegenstand der Zuschussförderung sind die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung, zum Zwecke der Warmwasseraufbereitung und/oder Raumheizung. Erstmals werden Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung Gegenstand der Basisförderung. Bei Anlagen bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche werden bis zu 50 € je m2, mindestens jedoch 500 € gewährt. Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung, zur solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme wird eine Basisförderung bis zu 140 € je m2, mindestens jedoch 2.000 € gewährt. Die Erweiterung solch einer Anlage kann mit 50 € je m2 gefördert werden. Ein Kombinationsbonus bis zu 500 € kann beantragt werden (z.B. bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage, dem Anschluss an ein Wärmenetz oder dem Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik). Zur Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Solarkollektoranlagen wird ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 200 € gewährt. Die Inbetriebnahme dieser Anlagen muss zwischen 3 und 7 Jahren zurück liegen. Ein Gebäudeeffizienzbonus kann beantragt werden, wenn die Anlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird. Der Bonus kann bis zu 50 % der jeweiligen Basisförderung betragen. Für Anlagen mit mind. 20 und max. 100 m2 installierter Bruttokollektorfläche (bei Prozesswärme unbegrenzt), kann ein Innovationsbonus gezahlt werden. Dieser soll neben Anlagen im Gebäudebestand, auch in Neubauten gelten. Anträge von Privatpersonen sind innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bzw. dem Abschluss der Optimierungsmaßnahme an die BAFA zu stellen. Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragsstellern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. 40 Regenerative Energien Wir machen Sie fit für Ihre Zukunft! Investieren Sie jetzt und leben Sie besser. Mit wenig Energie Geld sparen! Wie wir Sie unterstützen können: Energetische Beratung Energiebericht/BAFA Wärmedämmung/Heiztechnik Photovoltaikanlage mit Speicher PVAnlage 3,0 KWp ab 6.800,- € Lithium Ion Speicher 5,5 KWp ab 4.200,- € Tilgungszuschuss bei Kreditförderung der KFW ca.1.800,- € Photovoltaik/Speicher Fördermöglichkeiten KfW (z. B. Programm 151, 430, 273, 275, etc.) Gasbrennwerttherme Pelletofen Gas- Wandbrennwertherme für eine Wohnung mit 150 l Warmwasserspeicher Pelletkaminofen ab 3.700,- € ab 1.900,- € Wir beraten und unterstützen Sie gerne! Natürlich - unabhängig. Einfach - fair. Besser - ÖkoRen. Die ÖkoRen GmbH ist ein herstellerunabhängiges Unternehmen und erarbeitet für seine Kunden bundesweit individuelle Konzepte für die Planung, Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. Wir sind für Sie da: (0800) 78 89 - 222 – das Energie- und Umweltunternehmen Charlottenburger Ring 16 · D-49186 Bad Iburg www.oekoren.de · [email protected] 41 Regenerative Energien Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/151 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Sanieren - Programm 151 Solarthermische Anlagen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, können bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (Programm 151). Vgl. auch 3.5 „Energieeffizient Sanieren-Effizienzhaus“ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Energieeffizient Bauen - Programm 153 Solaranlagen können bei einem Bau oder Ersterwerb eines KFW-Effizienzhauses in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (Programm 153). Vgl. auch 3.2. „Energieeffizient Bauen“ 42 Regenerative Energien Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/271 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Erneuerbare Energien / Programmteil Premium - Programm 271 Darlehen für die Errichtung und Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ / Programmteil „Premium“. Fördermittel können Privatpersonen, die die erzeugte Wärme ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen, sowie Freiberufler, KMU und gemeinnützige Organisationen beantragen. Gefördert werden Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten. Bis zu 100% - max. 10 Mio. € der förderfähigen Nettoinvestitionskosten können mitfinanziert werden. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren). Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. Es werden Tilgungszuschüsse gewährt, die bei Solarkollektoranlagen entweder größenabhängig oder ertragsabhängig beantragt werden können. Die Gutschrift Ihres Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem Sie den Verwendungsnachweis eingereicht haben. Der Tilgungszuschuss reduziert die Kreditschuld und führt zu einer Verkürzung der Kreditlaufzeit. Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme. Eine Kombination mit anderen KfW Programmen ist für das gleiche Vorhaben nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens mit Angabe der Programmnummer 271 zu stellen. Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert. Aktuelle Informationen können der Homepage des KfW (Programm 271) entnommen werden! 43 Regenerative Energien 4.7 Windkraftanlagen Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Stromvergütung Jede Windkraftanlage erhält für den Zeitraum von 20 Jahren eine garantierte Mindestvergütung je kWh eingespeister Strom. Aktuelle Informationen zum EEG und den derzeitigen Vergütungssätzen finden Sie auf der Themenseite des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de unter dem Link „EEG“. Nach der Installation wird ein Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen, in Osnabrück mit der SWO Netz GmbH . Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/270 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9. Erneuerbare Energien / Programmteil Standard - Programm 270 Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ / Programmteil „Standard“ für Privatpersonen, die den erzeugten Strom einspeisen, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen. Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und auch die Erweiterung von Windkraftanlagen an land und repowering-Maßnahmen. Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten – max. 25 Mio. € können mit individuellen risikogerechten Zinssätzen mitfinanziert werden. Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen: bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren). Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt. Programmnummer 270 mit angeben. Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen. 44 Weitere Programme 5 Weitere Förderprogramme 5.1Erdgasfahrzeuge Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 1752 · www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Förderprogramm Erdgas Energiekunden der Stadtwerke, die sich für die Anschaffung eines Neufahrzeuges mit Erdgas-Serientechnik entscheiden, bekommen von den Stadtwerken 500 kg Erdgas geschenkt. Betankt werden kann das Erdgas-Fahrzeug an der Aral-Tankstelle am Berliner Platz. Für die Inanspruchnahme der Förderung muss der Antragsteller für die Dauer von mindestens 24 Monaten ab Auszahlung der Förderung durch die Stadtwerke mit Strom, Gas oder Wärme beliefert werden. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2015 möglich. Weitere Informationen zu Erdgasfahrzeugen finden Sie unter: www.erdgas-fahren.de www.gibgas.de www.gas24.de. Erdgas-Tankstelle in Osnabrück: 45 Weitere Programme 5.2 Elektromobilität Stadtwerke Osnabrück AG Tel.: 0541-2002 2002 · www.stadtwerke-osnabrueck.de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6. Gratis Strom tanken „Gratis Strom tanken für Energiekunden der Stadtwerke Osnabrück“ Energiekunden der Stadtwerke Osnabrück können derzeit an 15 Ladestandorten im Stadtgebiet und der Region Osnabrücks gratis Strom tanken. Nichtkunden haben die Möglichkeit über sms-Bezahlung oder das sog. ladeticket einfachen Zugang zu den Ladestationen zu erhalten. Es ist in drei Laufzeiten erhältlich, die jeweils mit der ersten Freischaltung beginnen. Darin enthalten ist die uneingeschränkte Nutzung der Ladeinfrastruktur in Osnabrück sowie im gesamten ladenetz-Verbund. Preisübersicht: ladeticket 365 Tage - 180€ ladeticket 30 Tage - 50€ ladeticket 7 Tage - 20€ - an der Kamp-Promenade (sms-Bezahlung möglich) - in der Ledenhof-Tiefgarage - an der OsnabrückHalle (sms-Bezahlung möglich) - bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt - auf dem Gelände der Stadtwerke (sms-Bezahlung möglich) - am Stadthaus (sms-Bezahlung möglich) - am Moskaubad (sms-Bezahlung möglich) - am Schinkelbad - am Nettebad (ab April 2015) - am Nahne Center - in der Alfred-Delp-Straße - in der Mökedieckstraße am SuperBioMarkt - an der Hannoverschen Straße 6-8 - am Innovationscentrum Osnabrück - am Flughafen Münster/Osnabrück 46 Weitere Programme 5.3 Carsharing Stadtteilauto OS GmH Tel.: 0541-6854 458 www.stadtteilauto.info Stadtteilauto Für alle bestehenden und neuen Abo-Kunden der Stadtwerke Osnabrück (Preisstufe 0, Osnabrück/Belm) entfällt die einmalige Aufnahmegebühr beim stationären CarSharing (stat>k) in Höhe von 59 Euro (ermäßigt 29 Euro) bei Abschluss eines Vertrags bei der Stadtteilauto OS GmbH. Auch beim flexiblen CarSharing (flow>k), das die Stadtteilauto OS GmbH seit Herbst 2014 anbietet, gibt es Vergünstigungen. Hier jedoch nur für neue Abonnenten, die zuvor noch nicht Kunde bei den Stadtwerken Osnabrück waren. Bei Abschluss des Umwelt-Abos bis zum 30.06.2015 im Mobilitätszentrum am Neumarkt kann von diesen Neuabonnenten der Antrag für das flow>k gestellt werden. Statt 29 Euro zahlt der Kunde hier nur 14 Euro einmalige Bearbeitungsgebühr und erhält zudem 30 Freiminuten für die ersten Fahrten mit den 30 auffällig beklebte VW up!s. Für alle anderen Kunden gilt: flow>k beinhaltet keine monatliche Grundgebühr oder Sicherheitseinlage. Die einmalige Anmeldegebühr liegt bei 29 Euro. Durch die minutengenaue Abrechnung wird nur gezahlt, was auch gefahren wird. Stadtteilauto lässt sich auch im Verbund mit anderen Mobilitätsbausteinen nutzen. So erhalten Mobilkartenkunden ein monatliches Fahrguthaben für das CarSharing in Osnabrück in Höhe von 20€, das bei Nichtgebrauch bis zu drei Monate übertragbar ist. Außerdem entfallen die Aufnahmegebühr, die Sicherheitseinlage sowie die Grundgebühr. Kunden sparen nicht nur 5 Euro monatlich, sondern zusätzlich 279 Euro. Mehr Infos unter: www.stadtteilauto.info Entspannt Gas geben Jetzt Erdgas-Neufahrzeug kaufen und 500 kg Erdgas geschenkt bekommen. Details unter 0541 - 2002 2002. 47 48 PLZOrt Name 49074 Osnabrück Hilmes 49074 Osnabrück Waldeck 49074 Osnabrück Schramm 49076 Osnabrück Hornstein 49076 Osnabrück Rohling 49076 Osnabrück Schlaak 49078 Osnabrück Bäcker 49078 Osnabrück Lerch 49078 Osnabrück Schlie 49080 Osnabrück Neumann 49080 Osnabrück Rodenheber 49080 Osnabrück Dückers 49080 Osnabrück Möhle 49080 Osnabrück Seebold 49082 Osnabrück Röwekamp 49082 Osnabrück Krapohl 49082 Osnabrück Lütkeschümer 49084 Osnabrück Brunsmann 49088 Osnabrück Seeber 49088 Osnabrück Mücke 49088 Osnabrück Halbach 49088 Osnabrück Blumberg-Bohn 49124 GM-Hütte Robrahn 49143 Bissendorf Machnik 49186 Bad Iburg Homburg 49565 Bramsche Bäcker 49134 Wallenhorst Kohlbrecher 49143 Bissendorf Schorling 49143 Bissendorf Opitz 49176 Hilter a.T.W. Vogelsang 49324Melle Spannhoff 49504 Lotte Steinigeweg Vorname Adresse Tel-Nr. E-Mail Dipl.-Ing. Sabine Wassermannstr. 29 0541/350690 [email protected] Dipl.-Ing. Kerstin Holtstraße 30 0541/27941 [email protected] Dipl.-Ing. (FH) JoachimKleiststraße 12 0541/8006974 [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Anton Weißenburgerstr. 4 0541/3497880 [email protected] Dipl.-Ing. Martin Caprivistrasse 21 01725330631 [email protected] Gunar Birkenallee 26 a 0541/9707210 [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Sascha Lotter Straße 33 0541/80089411 [email protected] Stefan Auguststraße 20a 0541/4042957 [email protected] Carsten Am Haunhorst 32a 0541/4406947 [email protected] Rupert Wüstenstr. 29 0541/3355080 [email protected] Dipl.-Ing. Wolfgang Schelverstraße 24 0541/87271 [email protected] Martin Herminenstraße 19 0541/58051030 [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Axel Anton-Storch-Str. 19 0541/982330 [email protected] Blumenhaller Weg 61A0541/68531800 [email protected] Dipl.-Ing. Christian Dipl.-Ing. (FH) Ernst Wasastraße 8 0541/990100 [email protected] Dipl.-Ing. Ralf Deisterweg 11 0541/8009010 [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Iburger Str. 198a 0541/9511811 [email protected] Dirk Kemnader Feld 11 0541/77086943 [email protected] Dipl.-Ing. Dietmar Gleiwitzer Weg 1 0541/75089426 [email protected] Dipl.-Ing. Carsten Eschenweg 36b 0541/91194115 [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Verena Hügelstraße 59 0541/4095323 [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Birgit Schwalbenweg 9 0541/9117091 [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Nicole Forellental 4 0541/4045216 [email protected] Dipl.-Ing. (FH) Anja Gewerbepark 18 05402/96896500 [email protected] Charlottenburger Ring 1605403/7889205 [email protected] Dipl.-Ing. Stephan Dipl.-Ing. (FH) Astrid Eichendorffstr. 19 0173/7331234 [email protected] Björn Hollager Straße 27 05407/8986633 [email protected] Helmut Eichendorffhof 1 05402/3491 [email protected] Marko Knehems Garten 3 05402/6919344 [email protected] Silvia Ernst-August-Str. 19 05409/989950 [email protected] Thorsten Kosakenallee 05422/947833 [email protected] Dipl.-Ing. Jürgen Drosselweg 1 0541/1811558 [email protected] Anhang: Energieberaterliste Energieberater in Osnabrück (inkl. 20 km Umkreis) (Stand 21.03.2015) Quelle: www.energie-effizienz-experten.de
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