Mit wenig Geld sparen

Mit wenig
Geld sparen
Eine Übersicht über
aktuelle Förderprogramme von Bund, Land und Stadt
zu den Themen Energie und Umwelt
Herausgeber
Stadt Osnabrück
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Umwelt und Klimaschutz
Hannoversche Straße 6-8
49084 Osnabrück
Telefonnummer: 0541 / 323-3173
Faxnummer: 0541 / 323-4399
E-Mail:[email protected]
Konzeption und Bearbeitung
Cornelia Saure
Ute Fritsch-Riepe
Druck und Gestaltung
DPS Kroog & Kötter GmbH, Westerkappeln
www.kroog.de
Stand
18. Auflage, März 2015
2
Vorwort
Zahlreiche Programme unterstützen die Nutzung
erneuerbarer Energien oder die energetische Gebäudesanierung.
Einen Überblick, insbesondere über die Fördermöglichkeiten im Bereich Wohnen und Energie,
vermittelt diese Broschüre des Fachbereichs Umwelt und Klimaschutz der Stadt Osnabrück. Energetische Gebäudesanierung oder die Nutzung
erneuerbarer Energien ist aktiver Klimaschutz,
schont häufig aber auch den Geldbeutel.
Die Stadt Osnabrück setzt sich für energiesparende Maßnahmen ein.
Ein wichtiger Grundstein zur Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen
wurde mit der Fertigstellung des Masterplanes „100% Klimaschutz“ gelegt. Bis zum Jahr 2050 sollen die CO2-Emissionen um 95 Prozent und
der Energieverbrauch um 50 Prozent gesenkt werden. Mit der Umsetzung
erster Projekte wurde bereits begonnen. Einen Schwerpunkt bildet die
energetische Sanierung von Gebäuden. In den Quartieren Wüste und
Gartlage wurden deshalb Büros eingerichtet, in denen Fachleute die Bürger aus den Stadtteilen unabhängig und kostenfrei zu den Themen Energieeinsparung und energetische Sanierung beraten. Anfang 2015 startete
die Stadt Osnabrück mit der Stadtwerke Osnabrück AG ein gemeinsames
Beratungsprojekt: Bei einer Thermografiebefliegung im Februar 2015
wurden Aufnahmen aus der Luft erstellt, die Hinweise darauf geben, an
welchen Häusern es im Dachbereich noch Energiesparmöglichkeiten
gibt. Die aufbereiteten Bilder stehen spätestens im Frühsommer 2015
zur Verfügung. Mit dem Projekt „Klimabotschafter“ werden alle Osnabrücker aufgerufen, sich ein persönliches Ziel im Klimaschutz zu setzen, um
mit einem kleinen Beitrag das große Ziel zu unterstützen. Machen wir
uns also gemeinsam auf den Weg, mit weniger Energie mehr für den
Klimaschutz zu tun.
Wolfgang Griesert
Oberbürgermeister
Quelle Foto: Uwe Lewandowski
3
Inhalt
1Einführung ............................................................................................................. 5
2Ansprechpartner
2.1 Regionale Ansprechpartner............................................................................ 6
2.2 Überregionale Ansprechpartner..................................................................... 7
3 Förderprogramme zur Energieeinsparung
3.1 Energieberatung........................................................................................... 10
3.2 Energieeffizient Bauen .................................................................................13
3.3 Einbau von Mikro/Mini-KWK-Anlagen ......................................................... 19
3.4 Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen .................................................. 22
3.5 Energieeffizient Sanieren - Sanierung/Kauf eines Effizienzhauses ............ 24
3.6 Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung .................................................. 27
3.7 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen ........................................... 28
4 Förderprogramme für regenerative Energien
4.1 Erzeugung von Strom aus Biomasse .......................................................... 31
4.2 Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse .................................................... 32
4.3 Geothermische Anlagen .............................................................................. 34
4.4 Solare Stromerzeuger (Photovoltaikanlagen) ............................................. 36
4.5 Visualisierung des Ertrages aus erneuerbaren Energien in der Schule
und in der Kirche ......................................................................................... 38
4.6 Solare Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
(solarthermische Anlagen) ........................................................................... 40
4.7 Windkraftanlagen ......................................................................................... 44
5. Weitere Förderprogramme
5.1 Erdgasfahrzeuge ........................................................................................ 45
5.2 Elektromobilität ............................................................................................ 46
5.3 Carsharing ................................................................................................... 47
Anhang: Energieberaterliste ................................................................................... 48
4
1Einführung
Die Zusammenstellung der folgenden Informationen richtet sich vorrangig an
Osnabrücker Bürger.
Für Bürgerinnen und Bürger aus den grenznahen Bereichen NordrheinWestfalens gibt es z.T. zusätzliche Fördermöglichkeiten. Je nach Förderart
sind entweder die jeweiligen Kommunen, Energieversorgungsunternehmen
oder das Land Nordrhein-Westfalen Ansprechpartner.
Diese Zusammenstellung wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der vielfältigen
Fördermöglichkeiten und sich ständig ändernden Konditionen und Finanzmittelausstattung kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit
der Inhalte übernommen werden.
Diese Broschüre ist in folgende Abschnitte gegliedert:
1. Ansprechpartner
2. Aktuelle Förderprogramme
Die regionalen und überregionalen Ansprechpartner geben interessierten
Bürgern Hilfestellung und Detailinformationen rund um die Bereiche Haus und
Energie. Je nach Ansprechpartner ergeben sich unterschiedliche Schwerpunkte.
Im Hinblick auf die sich ständig ändernden technischen Möglichkeiten und
gesetzlichen Grundlagen sollten diese Informationsquellen genutzt werden.
Die Auflistung der nachfolgenden Ansprechpartner ist alphabetisch sortiert und
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Aufstellung der Fördermöglichkeiten ist gegliedert in die drei Bereiche
• Energieeinsparung
• Regenerative Energien
• Weitere Förderprogramme.
Alle Programme sind von der Finanzausstattung der fördernden Stelle
abhängig, so dass sich kurzfristig Änderungen ergeben können.
Diese Broschüre finden Sie auch auf unserer Internetseite
www.osnabrueck.de/klimaschutz unter dem Link „Energetische Gebäudesanierung“.
Wichtiger Hinweis:
Fördermöglichkeiten können meist nur in Anspruch genommen werden,
wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Folglich sollte
der Förderantrag immer zuerst gestellt werden.
5
Ansprechpartner
2Ansprechpartner
2.1Regionale Ansprechpartner
Adressen:Erläuterungen:
6
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland
Bramscher Str. 134-136 · 49088 Osnabrück
Tel.:0541-6929 0
[email protected]
www.hwk-osnabrueck.de
Organisation des Handwerks
für die Region OsnabrückEmsland.
Innung Sanitär-, Heizungs-, Klima- und
Klempnertechnik Osnabrück-Stadt
Obermeister Dipl.-Ing. Reiner Möhle
c/o Kreishandwerkerschaft Osnabrück
Am Schölerberg 9 · 49082 Osnabrück
Tel. 0541-96110 0
Anton-Storch-Str.-19, 49080 Osnabrück
[email protected]
www.shk-os.de
Verband der qualifizierten
Osnabrücker Fachbetriebe
für Sanitär, Heizung und
Solar.
PVO Verein für Umweltschutz durch
Photovoltaik e.V.
Postfach 4460 · 49034 Osnabrück
Tel.:0541-6007484 (Vorstand)
Gemeinnütziger Verein, dem
mehrere lokale Institutionen/
Körperschaften angehören.
Solarenergieverein Osnabrück e.V.
c/o Klaus Kuhnke
Postfach 1940 · 49009 Osnabrück
Tel.:0541-969 2178
[email protected]
www.solarenergieverein.de
Unabhängige Beratung,
Durchführung von Aktionen
und Vorträgen.
Stadtwerke Osnabrück AG
Servicezentrum
Nikolaiort 3/4 · 49074 Osnabrück
Tel.:0541-2002 2002
[email protected]
www.stadtwerke-osnabrueck.de
Tipps bei Neubauvorhaben
und Gebäudesanierungen sowie zu den Themen Heizung,
Wärmedämmung und Erneuerbare Energien. Antwort auf
im
Energieeffizienzfragen hauswirtschaftlichen Bereich
wie z.B. Beleuchtung, Waschen und Trocknen, Kühlen
und Gefrieren und vieles mehr.
Verbraucher-Zentrale Niedersachsen e.V.
Beratungsstelle Osnabrück
Große Str. 84/85 · 49074 Osnabrück
Tel.:0800-809 802 400
[email protected]
www.vzniedersachsen.de
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Energie- und Sonderberatungen, Information und Vertretung in allen Verbraucherfragen, Marktübersichten.
Ansprechpartner
2.2 Überregionale Ansprechpartner
Adressen:Erläuterungen:
Agentur für Erneuerbare Energien e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
Tel.:030-200535-30
[email protected]
www.unendlich-viel-energie.de
Aufgabe ist es, die wichtigsten Vorteile einer nachhaltigen Energieversorgung auf
Basis Erneuerbarer Energien
zu kommunizieren. Diese
sind u.a. Versorgungssicherheit, Innovationen, Klimaschutz etc..
BINE
Informationsdienst
Kaiserstr. 185-197
53113 Bonn
Tel.:0228-92379 0
www.bine.info
www.energiefoerderung.info
Informationsdienst des
Fachinformationszentrums
(FIZ) Karlsruhe GmbH mit
umfassenden Infos aus der
Energieforschung für Laien
und Fachleute. Parallel gibt
es ein Internetportal mit allen
Förderprogrammen für das
private Eigenheim.
Bund der Energieverbraucher e.V.
Frankfurter Str. 1
53572 Unkel
Tel.:02224-9227 0
[email protected]
www.energieverbraucher.de
Umfassende und verständliche Informationen zu allen
Energiethemen mit Serviceund Beratungsangeboten.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Stresemannstr. 128-130
10117 Berlin
Tel.:030-18305 0
www.bmub.bund.de
Aktuelle Informationen aus
dem Bereich Umwelt und
Bauen einschließlich gesetzlicher Neuerungen und
umfassender Informationen
zur Wohnraumförderung.
Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.:030-18300 3060
www.bmvi.de
Gesamtübersicht über
bundesweite Fördermöglichkeiten für Wohnungsbau,
Modernisierung und Instandsetzung.
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Tel.:06196-908 0
www.bafa.de
Bundesbehörde , die u.a. im
Energiesektor Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien
und zur Energieeinsparung
umsetzt.
7
Ansprechpartner
Adressen:Erläuterungen:
8
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
An der Bornau 2 · 49090 Osnabrück
Tel.:0541-9633 926
www.dbu.de
Als eine der größten Stiftungen
Europas fördert die DBU innovative beispielhafte Projekte zum
Umweltschutz.
Deutsche Energie Agentur GmbH
Chausseestr. 128 a
10115 Berlin
Tel.:030-726165 600
www.dena.de
Einführung und Fachwissen zu
den wichtigsten Energiethemen
wie Solar- und Windenergie,
insbes. auch Ausführungen zum
Energieausweis für Gebäude.
Deutsche Gesellschaft für
Sonnenenergie e.V.
Wrangelstr. 100
10997 Berlin
Tel.:030-293812 60
www.dgs.de
Die Deutsche Gesellschaft für
Sonnenenergie e.V. vertritt die
Interessen von Verbrauchern
und Anwendern für die Bereiche
erneuerbare Energien und der
rationellen Verwendung von
Energie.
Eurosolar e.V.
Kaiser-Friedrich-Str. 11
53113 Bonn
Tel.:0228-362373
www.eurosolar.org
[email protected]
Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien. Der Verein
führt die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung,
fossile und atomare Energien
vollständig durch Erneuerbare
Energie zu ersetzen.
GRE Gesellschaft für Rationelle
Energieverwendung e.V.
Gottschalkstr. 28a
34127 Kassel
Tel.:01805-341273
[email protected]
www.gre-online.de
Umfassende Informationen zur
Energieeinsparverordnung,
Energiepass, Niedrigenergiehaus/Passivhaus sowie zum
Energiesparen im GebäudeBestand.
Institut Wohnen und Umwelt GmbH
Rheinstr. 65
64295 Darmstadt
Tel.:06151-2904 0
[email protected]
www.iwu.de
Forschungseinrichtung des
Landes Hessen und der Stadt
Darmstadt.
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.:0511-30031 0
[email protected]
www.nbank.de
Förderbank für
Niedersachsen.
Ansprechpartner
Adressen:Erläuterungen:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Infocenter
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.:0800-539 9002 (kostenfrei)
[email protected]
www.kfw.de
Die KFW, als Bank des Bundes und der Länder , fördert
unter anderem Wohnungsbauvorhaben und Energiespartechniken.
Klima-Bündnis/Alianza del Clima e.V.
Europäische Geschäftsstelle
Galvanistr. 28
60486 Frankfurt a. M.
Tel.:069-717139 0
[email protected]
www.klimabuendnis.org
Zusammenschluss europäischer Städte und Gemeinden
mit dem Ziel klimaschädliche
Emissionen zu verringern.
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Archivstr. 2
30169 Hannover
Tel.: 0511-120-0
www.numis.niedersachsen.de
Umweltportal mit Informationen
zu den Themen Energie und
Klimaschutz in Niedersachsen.
Passivhaus Institut
Rheinstr. 44-46
64283 Darmstadt
Tel.:06151-82699 0
[email protected]
www.passiv.de
Informationen rund um das
Thema Passivhaus.
Redaktion Solarserver
Kaiserstr. 137
72764 Reutlingen
Tel.:07121-69681 30
[email protected]
www.solarserver.de
Internetportal zur Sonnenenergie.
Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel.: 030-8903 5060
[email protected]
www.umweltbundesamt.de
Deutschlands zentrale Umweltbehörde zur wissenschaftlichen Unterstützung der
Bundesregierung, zum Vollzug
von Umweltgesetzen und für
die Information der Öffentlichkeit zum Umweltschutz.
9
Energieeinsparung
3
Förderprogramme zur Energieeinsparung
3.1Energieberatung
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Tel. 0541-9633 926 ∙ www.sanieren-profitieren.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8.
Haus sanieren - profitieren
Die DBU-Kampagne „Haus sanieren – profitieren!“ bietet Ein- und Zweifamilienhausbesitzern einen kostenlosen
Energie-Check. Dabei bewertet ein von der Kampagne geschulter Handwerker, Energieberater, Architekt oder BauIngenieur die Energieeffizienz einzelner Gebäudeteile und
der Heizungstechnik.
Der etwa halbstündige Check bietet einen ersten Überblick
über den energetischen Zustand des Gebäudes.
Sollte Sanierungsbedarf bestehen, empfiehlt die Kampagne
im Anschluss eine ausführliche (kostenpflichtige) Energieberatung. Einen geeigneten Berater finden Hausbesitzer auf
der Energie-Effizienz-Expertenliste (www.energie-effizienzexperten.de). Gefördert wird solche eine Beratung vom
BAFA (siehe Seite 11).
Einen Energie-Experten in ihrer Nähe, der den kostenlosen Check anbietet, finden Hausbesitzer online auf www.sanieren-profitieren.de.
Stadtwerke Osnabrück AG
Tel. 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6.
Zuschuss für KfW-geförderte Sanierungsmaßnahmen
Energiekunden der Stadtwerke Osnabrück, die im Zuge einer KfW-geförderten Sanierungsmaßnahme eine Beratungsdienstleistung in Anspruch genommen zu haben,
erhalten dafür einen Zuschuss von 50 €. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der
Förderung ist die ununterbrochene Belieferung mit Strom, Gas oder Wärme über eine
Dauer von 12 Monaten ab Auszahlung der Förderung. Die Antragstellung unter Einreichung der Rechnung eines zugelassenen Energieberaters ist spätestens bis zum
31.12.2015 möglich.
Das Förderprogramm ist auf 200 Förderungen begrenzt.
10
Energieeinsparung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel. 06196-908 880 ∙ www.bafa.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7.
Vor-Ort-Beratung
Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude,
die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die
Wärmeerzeugung und –verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und
die durch ein/e besonders qualifizierte/n Ingenieur/in oder
eine/n Gebäudeenergieberater/in vorgenommen wird.
Seit März 2015 sind die Förderbedingungen noch attraktiver!
Die BAFA gewährt einen Zuschuss in Höhe von 60% auf die
förderfähigen Beratungskosten (maximal 800 € bei Ein- und
Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten). Außerdem werden 100% der förderfähigen Beratungskosten (maximal 500 €) für Erläuterungen des
Energieberichts in Wohnungseigentümerversammlungen übernommen.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung kann außerdem wählen zwischen der Erstellung
eines energetischen Sanierungskonzeptes für eine Komplettsanierung oder einen Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.
Eine Übersicht der Energieberater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de
und auszugsweise im Anhang.
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung übernimmt
der Energieberater.
!
TIPP Kostenlos Strommessgeräte ausleihen!
Sie möchten wissen, wie viel Strom Ihre Elektrogeräte verbrauchen? Im Servicezentrum der Stadtwerke Osnabrück kann jeder Energiekunde gegen ein Pfand
von 20 € für eine Woche kostenlos ein Strommessgerät ausleihen (Nikolaiort 3/4,
Tel. 0541 2002 2002). Darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek (Tel. 0541-3426)
Strommessgeräte kostenlos zum Verleih an.
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Energieeinsparung
3.2
Energieeffizient Bauen
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Tel. 0800-809 802 400 (kostenfrei) ∙ www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie aus Seite 6.
Energieberatung und Energie-Check
Je nach Wohnsituation bieten die Verbraucherzentralen verschiedene Energie-Checks
an. Der Basis-Check (10 €) eignet sich für Mieter und Eigentümer, die sich für ihren
Strom- und Wärmeverbrauch sowie Einsparungen durch geringinvestive Maßnahmen
interessieren. Der Gebäude-Check (20 €) bietet die Möglichkeit, den Basis-Check mit
Fragen zur Auswahl der richtigen Heizungsanlage und Wärmedämmung oder zum Einsatz erneuerbarer Energien zu kombinieren. Für Betreiber eines Brennwertgerätes gibt
es den Brennwert-Check (30 €), bei dem Gas- oder Heizöl-Brennwertgeräte während
der Heizperiode hinsichtlich ihrer optimalen Einstellung untersucht werden.
Darüber hinaus geben unabhängige Energieberater in den stationären Beratungen
gegen eine Kostenbeteiligung von 5 €/ 45 Min. Informationen zu allen Themen des
Energiesparens.
Diese Angebote werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG UND
ENERGIE-CHECKS DER VERBRAUCHERZENTRALE
Beratungsthemen: Wärmedämmung, Moderne Heiztechnik,
Erneuerbare Energien, Fördermöglichkeiten,
Stromverbrauch und Raumklima
Beratungsstandort: Große Straße 84/85 in 49074 Osnabrück
Terminvereinbarung kostenfrei unter
0800 – 809 802 400 oder 0541 – 22 779 (Ortstarif)
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
12
Energieeinsparung
3.2
Energieeffizient Bauen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel. 0800-539 9002 (kostenfrei) ∙ www.kfw.de/153
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus 70 - Programm 153
Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Bauen“ für
die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfWEffizienzhaus 70 mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 €
pro Wohneinheit.
Gemessen wird die energetische Qualität anhand des Jahresprimärenergiebedarfes
und des Transmissionswärmeverlustes. Für diese beiden Kennzahlen definiert die
Energieeinparverordnung (EnEv) Höchstwerte, die ein vergleichbarer Neubau enthalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 70%
eines vergleichbaren Neubaus nach EnEv.
Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zur Bestätigung nach Durchführung) ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in
der Kategorie “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ geführten Personen (siehe Auszug in der Anlage).
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende
bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre
bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre
Zinssatz ab 0,85% effektiv pro Jahr (Stand März 2015).
Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen.
Weitere Informationen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhaus-Standards finden sie unter der Programmnummer 153 der KfW im Internet.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens
zu stellen.
13
Energieeinsparung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel. 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Bauen - Programm 153
Fortsetzung von Seite 13
Förderung von Baudenkmalen
Wenn durch Umwidmung unbeheizter Fläche zu neuem
Wohnraum, Baumaßnahmen aufgrund von Auflagen zum
Denkmalschutz die Anforderungen zum KfW Effizienzhaus
70 nicht erreichen, ist trotzdem eine Finanzierung möglich,
wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass alle baulichen
Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels unternommen wurden.
Energieeffizienz kann
sooooo schön sein.
Bei planen + bauen sehen nicht nur die Häuser gut aus. Auch deren Öko-Bilanz
kann sich sehen lassen. Denn Zukunft und Energieeffizienz bauen wir gleich mit ein.
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Energieeinsparung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus 55 - Programm 153
Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Bauen“ für
die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfWEffizienzhaus 55 mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 € pro
Wohneinheit.
Gemessen wird die energetische Qualität anhand des Jahresprimärenergiebedarfes
und des Transmissionswärmeverlustes. Für diese beiden Kennzahlen definiert die
Energieeinparverordnung (EnEv) Höchstwerte, die ein vergleichbarer Neubau enthalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 50 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 50%
eines vergleichbaren Neubaus nach EnEv.
Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zur Bestätigung
nach Durchführung) ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der
Kategorie “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ geführten Personen (siehe Auszug
im Anhang).
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende
bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre
bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre
Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015).
Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/Konditionen.
Es werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5% der Darlehenssumme gewährt (bis zu
2.500 € für jede Wohneinheit). Es muss also nicht der gesamte Kredit zurück gezahlt
werden.
Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem der Sachverständige und die
Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt haben.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens
mit der Angabe der Programmnummer 153 zu stellen.
15
Energieeinsparung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus 40 - Programm 153
Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Bauen“ für
die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfWEffizienzhaus 40 mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 €
pro Wohneinheit.
Gemessen wird die energetische Qualität anhand des Jahresprimärenergiebedarfes
und des Transmissionswärmeverlustes. Für diese beiden Kennzahlen definiert die
Energieeinparverordnung (EnEv) Höchstwerte, die ein vergleichbarer Neubau enthalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 40 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40%
eines vergleichbaren Neubaus nach EnEv.
Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zur Bestätigung nach Durchführung) ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in
der Kategorie “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ geführten Personen (siehe Auszug im Anhang).
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende
bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre
bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre
Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015).
Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/Konditionen.
Es werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 10% der Darlehenssumme gewährt (bis zu
5.000 € für jede Wohneinheit). Es muss also nicht der gesamte Kredit zurück gezahlt
werden.
Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem der Sachverständige und die
Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt haben.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens
mit Angabe der Programmnummer 153 zu stellen.
16
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Energieeinsparung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Bauen - Passivhaus - Programm 153
Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Bauen“ für
die Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Passivhäusern mit einer Finanzierung von 100% der Bauwerkskosten
(ohne Grundstück), max. 50.000 € pro Wohneinheit.
Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) darf nicht mehr als
40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht
mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen.
Der Nachweis ist nach dem Passivhaus Projektierungspaket (siehe www.passivhausinfo.de oder www.passiv.de) durch einen Sachverständigen zu erbringen. Auch
Planung und Baubegleitung müssen durch einen Sachverständigen nachgewiesen
werden.
Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende
bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre
bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre
Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015).
Aktuelle Zinssätze können dem Internet unter www.kfw.de/konditionen entnommen
werden.
Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5%
bis 10% gewährt.
18
Energieeinsparung
3.3
Einbau von Mikro/Mini-KWK-Anlagen
Stadtwerke Osnabrück AG
Tel.: 0541-2002 2002 · www.stadtwerke-osnabrueck.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6.
Mikro-KWK-Zuschuss der Stadtwerke Osnabrück
Wer sich für den Einbau einer Mikro-KWK-Anlage entscheidet, wird von den Stadtwerken mit 750 € unterstützt. Das Gebäude, in dem die Anlage installiert wird, muss mindestens 2 Jahre von den Stadtwerken mit Erdgas und Strom beliefert werden. Für die
Inanspruchnahme muss die Antragstellung und Inbetriebnahme bis zum 31.12.2015
erfolgen. Die erforderlichen Unterlagen müssen bis zum 31.01.2016 eingereicht werden.
Zusätzlich wird jede erzeugte Kilowattstunde nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 10 Jahre lang vergütet.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196-908 798 · www.bafa.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7.
Mini-KWK-Zuschuss
Für die Errichtung von neuen Mini-KWK-Anlagen mit einer
elektrischen Leistung von bis zu 20 kW kann ein einmaliger
Zuschuss beantragt werden. Die Zuschüsse sind nach installierter Leistung gestaffelt, die von 1.900 € für eine Anlage von
1 kW bis zu 3.500 € für großen Anlagen von 19 kW variieren.
Besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen können zusätzlich einen Wärmeeffizienzbonus in Höhe von 25% der
Basisförderung erhalten.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlage anspruchsvollen Effizienzanforderungen entspricht. Außerdem
dürfen sie nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen
deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10
kW mindestens 15% und für Anlagen bis 20 kW mindestens 20% betragen. Außerdem
ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie direkt bei der BAFA.
KWK-Anlagen müssen von der BAFA zertifiziert sein. Eine Liste der förderfähigen Hersteller finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes in der Rubrik „Publikationen“.
Der Zuschuss muss vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.
19
Energieeinsparung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/270 und www.kfw.de/271
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Erneuerbare Energien / Standard/Premium - Programm 270/271
KWK-Anlagen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, können über ein zinsgünstiges Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ mitfinanziert werden.
Für streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen bis zu 2 Megawatt Nennwärmeleistung können Fördermittel durch das Programm „Erneuerbare Energien – Premium“
(Programm 271) beantragt werden.
Vgl. 4.2 „Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse“
Erwerb, Errichtung und Erweiterung von KWK-Anlagen, die vom Programm „Premium“ nicht gefördert werden, können Förderung durch das Programm 270-“Erneuerbare
Energien-Standard“ erhalten.
!
TIPP
Der Stromspar-Check der Caritas
In Stadt und Landkreis Osnabrück bietet die Caritas Arbeits- und Dienstleistungsgesellschaft mbH für finanzschwache Haushalte kostenlose Stromspar-Checks an.
Durch zwei Stromsparhelfer werden in den Haushalten
alle Elektrogeräte und Lampen sowie deren Einsatz und
Verbrauchswerte erfasst. Dabei werden qualifizierte Hinweise geben, wie sich der Strom- und Wasserverbrauch
im Haushalt durch einfache Mittel und Handhabungen
senken lassen.
Nach der Auswertung dieser Informationen bringen die Stromsparhelfer bei einem
zweiten Besuch dem Haushalt kostenlos ein für ihn persönlich zusammengestelltes
Paket mit Energiesparlampen, schaltbaren Steckerleisten, Wasserperlatoren und
Zeitschaltuhren mit. Diese Artikel ersparen dem Kunden eine Anschaffung im Wert
bis zu 70,- € und tragen zur Senkung der Stromkosten von bis zu 100,- € bei.
Zusätzlich kann der Austausch des vorhandenen Kühl- oder Gefriergeräts, wenn
es älter als zehn Jahre ist, gegen ein neues A+++ - Gerät mit 150,- € bezuschusst
werden.
Voraussetzung für die kostenlose Beratung ist der Bezug von Arbeitslosengeld II,
Wohngeld oder Sozialhilfe/Grundsicherung. Interessierte können unter Telefon 0541
341555 oder [email protected] einen Termin vereinbaren.
Weitere Informationen unter www.stromspar-check-os.de .
20
Energieeinsparung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196-908 842 ∙ www.bafa.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) - Stromvergütung
Bei Neubau oder Modernisierung von KWK-Anlagen
erhält jede KWK-Anlage für einen bestimmten Zeitraum
von 10 Jahren Zuschläge für den gesamten erzeugten
KWK Strom (sowohl für Einspeisung in das öffentliche
Netz als auch für den Eigenstromverbrauch). Der Anspruch auf den KWK-Zuschlag muss für den selbstgenutzen Strom beim Stromnetzbetreiber geltend gemacht werden.
Die Vergütung bei Anlagen bis zu einer Leistung von 50
kW beträgt 5,41 Cent pro kWh. Alternativ kann eine pauschalisierte Zahlung für 30.000
Betriebsstunden beantragt werden.
Die Auszahlung des Zuschlages erfolgt durch den jeweiligen Stromnetzbetreiber, aber
erst wenn die KWK-Anlage vom BAFA zugelassen worden ist. Für kleine KWK-Anlagen reichen, neben dem Inbetriebnahmeprotokoll, die Herstellerunterlagen mit den
technischen Daten. Für neue KWK-Anlagen bis 10kW ist keine Zulassung vom BAFA
mehr erforderlich, sondern nur noch eine Allgemeinverfügung. Diese muss dem BAFA
spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage angezeigt werden.
Vordrucke zur Beantragung des Zulassungsbescheides, Informationen zur Allgemeinverfügung, sowie das Anzeigeformular finden Sie im Internet unter www.bafa.de (Rubrik Energie / Kraft-Wärme-Kopplung). Zusätzlich zum KWK-Zuschlag zahlt der Stromnetzbetreiber einen üblichen Preis für den aufgenommenen Strom. Für Anlagen bis 2
MW ist dies der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in
Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.
Bei einer Biomasse-KWK-Anlage ist es nicht möglich, dass der KWK-Strom gleichzeitig nach dem Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) vergütet und zusätzlich Zuschläge
nach dem KWK-Gesetz beantragt werden.
Wenn sie die Förderung durch das EEG erhalten möchten, melden Sie Ihre Anlage
direkt beim Netzbetreiber an. Das BAFA ist nicht am EEG Verfahren beteiligt.
21
Energieeinsparung
3.4
Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196-908 625 · www.bafa.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7.
Förderung einer effizienten Wärmepumpe
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am
11.03.2015 die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur
Nutzung erneuerbarer Energien novelliert und die Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen noch attraktiver gestaltet. Aktuelle Informationen können der Homepage des BAFA entnommen
werden!
Gegenstand der Zuschussförderung ist die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 kW Nennleistung
zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von
Gebäuden, Bereitstellung von Prozesswäre oder von Wärme für
Wärmenetze. Die Basisförderung für elektrische Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft beträgt bis zu 40 € je kW installierte Nennwertleistung, mindestens jedoch
1.500 € (bei leistungsgeregelten / monovalenten WP) bzw. 1.300 € (bei sonstigen
WP). Die Basisförderung für elektrische Wärmepumpen mit der Wärmequelle Erde
oder Wasser beträgt bis zu 100 € je installierte Nennwertleistung, mindestens jedoch
4.500 € (bei gleichzeitiger Durchführung einer Erdsondenbohrung) bzw. 4.000 € (für
sonstige WP). 4.500 € Basisförderung gibt es je Anlage bei Sorptionswärmepumpen
und gasmotorischen Wärmepumpen.
Ein Kombinationsbonus in Höhe bis 500 € kann beantragt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige Solar- oder Biomasseanlage errichtet oder die Wärmepumpe an
eine Wärmenetz angeschlossen wird. Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen zur
energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in
Bestandsgebäuden gefördert. Dies können beispielweise Optimierungsmaßnahmen
im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wärmepumpe (bis zu 50 % der Basisförderung), die Optimierung einer bestehenden Anlage deren Inbetriebnahme zwischen
3 und 7 Jahren zurück liegt (bis zu 200 €) und ein einmaliger Qualitätscheck einer
geförderten Wärmepumpe sein (pauschal 250 €).
Ein Gebäudeeffizienzbonus kann beantragt werden, wenn die Anlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird. Der Bonus kann bis zu 50 % der jeweiligen
Basisförderung betragen. Für Anlagen bis 100 kW Nennwertleistung, kann ein Innovationsbonus gezahlt werden. Dieser soll neben Anlagen im Gebäudebestand, auch
in Neubauten gelten.
Anträge von Privatpersonen sind innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der
Anlage bzw. dem Abschluss der Optimierungsmaßnahme an die BAFA zu stellen. Anträge
von Unternehmen und freiberuflichen Antragsstellern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen.
22
Energieeinsparung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/152 und www.kfw.de/430
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Sanieren - Programm 152/430
Darlehen oder Zuschuss für die Erneuerung einer Heizungsanlage aus dem Programm
„Energieeffizient Sanieren“: Gefördert wird Wohneigentum für das vor dem 01.01.1995
ein Bauantrag gestellt wurde. Bei der Heizungserneuerung ist eine Bestätigung des
Fachhandwerkers über einen hydraulischen Abgleich notwendig.
Kreditvariante (Programm 152): Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden - max. aber bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 10 Jahre/Tilgung zum Laufzeitende
bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre
bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre
Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015).
Zuschussvariante (Programm 430): Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen werden 10 % der förderfähigen Kosten bzw. bis zu 5.000 € pro Wohneinheit (bis
zu zwei Wohnungseinheiten) bewilligt. Zuschüsse unter 300 € werden nicht gewährt.
Eine zusätzliche Finanzierung durch das auf Seite 22 beschriebenen BAFA-Programm
ist nicht möglich. Nicht möglich ist auch eine Kombination von Programm 152 (Kredit)
und 430 (Zuschuss).
Stadtwerke Osnabrück AG
Tel.: 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6.
Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas
Osnabrücker, die ihre Heizungsanlage von z.B. Strom oder Öl auf Erdgas umstellen,
erhalten von den Stadtwerken 500 € Zuschuss. Das Gebäude, in dem die Umstellung
auf eine Erdgas-Heizung erfolgen soll, muss für eine Dauer von mindestens 24 Monaten von der Stadtwerke Osnabrück AG mit Erdgas versorgt werden.
Der Einbau der Heizungsanlage und des Gaszählers müssen bis zum 31.12.2015 erfolgen. Die Einreichung des Förderantrages mit der Rechnung über den Einbau der
Anlage ist bis zum 31.01.2016 möglich.
23
Energieeinsparung
3.5
Energieeffiezient Sanieren Sanierung/Kauf eines Effizienzhauses
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/151 und www.kfw.de/430
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Sanieren - Programm 151/430
Darlehen oder Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient
Sanieren-KfW Effizienzhaus“. Gefördert wird die Sanierung von
Wohneigentum zum „KfW-Effizienzhaus“ oder der Kauf eines sanierten Hauses oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard
eines KfW-Effizienzhauses entsprechen. Gefördert wird Wohneigentum für das vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde.
Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Auf Grundlage der ab geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2014) werden fünf
Standards gefördert:
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhaus 85
KfW-Effizienzhaus 100
KfW-Effizienzhaus 115
KfW-Effizienzhaus Denkmal.
Erläuterungen zu den verschiedenen KfW-Effizienzhäusern und technischen Mindestanforderungen finden Sie auf der Internetseite der KfW. Für Baudenkmale finden Sie
weitere Informationen unter www.kfw.de/denkmal.
Das Vorhaben muss von einem Sachverständigen bestätigt werden. Der Nachweis ist
durch einen in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energieeffizienz-experten.de geführten Sachverständigen (s. Anhang) zu erbringen. Bei einer
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal können nur Sachverständige aus der Expertenliste „Energieberater für Baudenkmale“ zugelassen werden. Auch Planung und
Baubegleitung sind durch einen Sachverständigen nachzuweisen.
Informationen zur finanziellen Förderung der Baubegleitung finden Sie auf S. 27. Fördermöglichkeiten für eine umfassende Energieberatung finden Sie auf S. 10/11.
Kreditvariante (Programmnummer 151): Es können bis zu 100% der förderfähigen
Investitionskosten finanziert werden - maximal aber bis zu 75.000 € pro Wohneinheit.
Auch Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) können finanziert werden. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre
bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre
bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende.
Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015).
24
Energieeinsparung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/151 und www.kfw.de/430
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Sanieren
Fortsetzung von Seite 24
Aktuelle Zinssätze im Internet unter
www.kfw.de/konditionen. Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus Standard wird ein Tilgungszuschuss zwischen 7,5% (bis 5.625 € je Wohneinheit) und 22,5%
(bis 16.875 € je Wohneinheit) gewährt.
Zuschussvariante (Programmnummer 430): Pro
Wohneinheit werden zwischen 7.500 € und 18.750 € (je
nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard) bezuschusst. Gefördert werden bis zu
2 Wohneinheiten. Bemessungsgrenze für die Zuschusshöhe ist die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn direkt bei
der KfW. Einen Online-Antrag finden Sie auf der Seite der KfW.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens
zu stellen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/167
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Sanieren - Programm 167 - Ergänzungskredit Heizungsanlagen
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis
erneuerbarer Energien. Der Kredit ist mit dem BAFA-Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm kombinierbar (S. 22, 33 und 40). Auf diese Weise können Sie Ihre
Heizungsmodernisierung komplett durch Kredit und Zuschuss finanzieren. Gefördert
werden thermische Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.
Weiterhin ist eine Kombination mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“
oder „Investitionszuschuss“ (S. 24) sowie „Baubegleitung“ (S.27) möglich, soweit kein
BAFA-Zuschuss in Anspruch genommen wird.
Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren.
Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr (Stand März 2015).
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens
zu stellen.
25
Energieeinsparung
Sparkassen-Finanzgruppe
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Wir kennen unsere Region, die Immobilien und die Preise. Sie profitieren bei uns von erstklassiger
Beratung und Top-Produkten. Vom LBS-Bausparen mit kleiner Sparrate über die Finanzierung bis
zur Immobilienvermittlung. Informieren Sie sich jetzt! Wenn’s um Geld geht – Sparkasse.
26
Energieeinsparung
3.6
Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/431
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Sanieren - Programm 431
Aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ können Wohnraumeigentümer einen Zuschuss für die professionelle Baubegleitung an Wohngebäuden durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase (nicht gefördert
werden Ferien- und Wochenendhäuser) beantragen. Für die
qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen
kann ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten
– max. 4.000 € beantragt werden.
Voraussetzung: Beantragung einer Förderung der Sanierungsmaßnahme im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programm 151/152/430 und 167). Bei Eigentumswohnungen kann entweder die Wohneigentumsgemeinschaft oder jeder einzelne Eigentümer einen Antrag stellen.
Als Sachverständiger anerkannt sind Energieberater, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführt sind (s.
Anhang). Umfassende Energieberatungen können im Rahmen des Bundesprogramms
„Vor-Ort-Beratung“ separat durchgeführt werden. (siehe S. 11).
Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Durchführung der Maßnahmen direkt bei der KfW gestellt werden mit Angabe der Programmnummer 431.
!
TIPP
Gutachten Sanierungspotentiale in Osnabrück
Als eine von 19 Kommunen wurde die Stadt Osnabrück für die Teilnahme am bundesweiten Fördervorhaben „Masterplan 100% Klimaschutz“ ausgewählt. In Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung sowie relevanten Institutionen, Vereinen und Verbänden, Unternehmen und der Wissenschaft wird bis Ende
2014 eine kommunale Strategie für den Klimaschutz
erarbeitet. Es soll dargestellt werden, wie eine Senkung der CO2-Emissionen um 95 Prozent und des
Energieverbrauchs um 50 Prozent bis zum Jahr 2050
möglich sein kann.
Im Rahmen des Projektes wurden Gutachten zu verschiedenen klimarelevanten Themen in Osnabrück
vergeben. Eines betrachtet die Sanierungspotentiale des Osnabrücker Wohngebäudebestandes. Insgesamt konnte bei 15 bis 20 Prozent aller Gebäude in Osnabrück ein verhältnismäßig hohes Energieeinsparpotential ermittelt werden. Die
Ergebnisse der Studie können unter www.osnabrueck.de/klimaschutz (Daten und
Fakten / Gutachten) herunter geladen werden.
27
Energieeinsparung
3.7
Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/152 und www.kfw.de/430
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Sanieren - Programm 152 / 430
Darlehen oder Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“. Gefördert werden Einzelmaßnahmen/Einzelmaßnahmenkombinationen wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau für die Sanierung Ihres Wohneigentums.
Seit Juni 2014 wird auch Dachbegrünung gefördert. Gefördert wird Wohneigentum für
das vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Ferien- und Wochenendhäuser
werden nicht finanziert. Technische Mindestanforderungen sind der Anlage des Merkblatts
zu diesem Programm zu entnehmen. Bei einer Heizungserneuerung ist eine Bestätigung
des Fachhandwerkers über einen hydraulischen Abgleich notwendig.
Förderfähige Maßnahmen sind der „Liste förderfähiger Maßnahmen“ auf der Seite
der KfW zu entnehmen. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des
Bauhandwerks durchgeführt werden. Die Angemessenheit der Maßnahmen muss durch
einen Sachverständigen bestätigt werden (www.energie-effizienz-experten.de).
Kreditvariante (Programmnummer 152): Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden - max. aber bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Auch Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) können finanziert werden. Grundlage
ist die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende
bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre
bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre.
Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015).
Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer
Unterlagen wird das Darlehen durch Ihre Hausbank bereitgestellt. Die Berater Ihrer Hausbank füllen den Kreditantrag für Sie aus.
Zuschussvariante (Programmnummer 430): Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen wird ein Betrag von 10% der Investitionskosten bis zu max. 5.000 € pro
Wohneinheit bewilligt. Gefördert werden bis zu zwei Wohnungseinheiten. Zuschüsse unter
300 € werden nicht gewährt. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn direkt bei der
KfW. Einen online Antrag finden Sie auf der Seite der KfW.
Bei einer Heizungserneuerung ist eine zusätzliche Finanzierung durch das auf Seite
22 beschriebenen BAFA- Programm nicht möglich. Nicht möglich ist auch eine Kombination von Programm 152 (Kredit) und 430 (Zuschuss).
28
Energieeinsparung
Energie- und Sanierungsberatung
im Quartier „Hintere Wüste“
S!
TIPP
Die Stadt Osnabrück hat im Bürgertreff Wüste ein Beratungsbüro für die energetische Gebäudesanierung eingerichtet. Architekt und Energieberater Thomas Schmitt
bietet privaten Hauseigentümern aus dem Stadtteil Hintere Wüste bis Ende 2015
eine kostenlose und unabhängige Energie- und Sanierungsberatung an.
Weitere Informationen unter: www.osnabrueck.de/klimaschutz
Sanierungsbüro Energie, Quartier „Hintere Wüste“
Sanierungsberater Dipl.-Ing. (FH) Architekt Thomas Schmitt
Blumenhaller Weg 75, 49080 Osnabrück
Tel.: 0541-96 38 32 35 (Mo.-Fr.)
Beratungszeiten: donnerstags von 14.15 bis 19.30 Uhr.
Zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich.
Zuschussprogramm und kostenfreie Energieberatung
im Quartier „Gartlage-Süd“
Die Stadt Osnabrück hat das Quartier Gartlage-Süd ins Leben gerufen, um hier
gezielt Maßnahmen zur Einsparung von Energie und CO2-Ausstoß anzustoßen
und zu fördern. Bezuschusst werden Beratungen und Gutachten (Energie-Checks,
Gebäude-Checks) sowie die Umsetzung kleiner oder großer Maßnahmen zur Energieeinsparung: von energiesparenden Elektrogroßgeräten bis hin zu Fenstererneuerung oder Dachdämmung!
Umfassende Information unter: www.gartlage-sued.de
Team Energie Einsatz Gartlage Süd
Liebigstraße 29, 49074 Osnabrück
(2. Stock)
Tel.: 0541-800 198 12 (Mo.-Fr.)
[email protected]
Beratungszeiten: dienstags von 10.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 16.00
bis 19.00 Uhr. Zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich.
Osnabrückern auf das Dach geschaut:
Thermografiebefliegung des Stadtgebietes
Im Rahmen eines Kooperationsprojektes der Stadt Osnabrück und der Stadtwerke
Osnabrück AG wird Osnabrücker Hausbesitzern auf das Dach geschaut: Bei einer
Thermografiebefliegung im Februar 2015 wurden Aufnahmen aus der Luft erstellt,
die Hinweise darauf geben, an welchen Häusern es im Dachbereich noch Energiesparmöglichkeiten gibt. Die aufbereiteten Bilder, die spätestens im Frühsommer
als „Thermografiestadtplan“ auf der Internetseite der Stadt Osnabrück zur Verfügung stehen, zeigen die Wärmeabstrahlung und verraten Osnabrückern, wo sie
gleichzeitig etwas für das Klima und den Geldbeutel tun können. Jeder Eigentümer,
der für sein Gebäude keine öffentliche Darstellung wünscht, kann dies der Stadt
formlos mitteilen.
Weitere Informationen unter: www.osnabrueck.de/klimaschutz
Stadt Osnabrück Fachbereich Umwelt und Klimaschutz
Tel.: 0541-323 2469
[email protected]
29
Energieeinsparung
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Tel.: 0511-30031 313 ∙ www.nbank.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8.
Energetische Modernisierung von Wohneigentum
Über das Darlehen können Maßnahmen wie z. B. Dämmung, Fensteraustausch, Erneuerung von Heiztechnik, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in selbstgenutzten Wohneigentum finanziert werden. Gefördert werden Gebäude die bis zum
01.01.1995 fertiggestellt worden sind.
Der Nachweis der energetischen Maßnahmen ist durch einen Energieberater (Architekt oder Ingenieur) zu erbringen. Werden gleichzeitig KfW-Mittel in Anspruch genommen, kann die Kopie des Nachweises, der von der KfW verlangt wird vorgelegt werden.
Es wird ein Darlehen in Höhe von 40% der Gesamtkosten gewährt. Die Kosten je
Wohnung müssen mind. 10.000 € und max. 75.000 € betragen. In Ausnahmefällen
kann ein Darlehen in Höhe von 85% der Gesamtkosten gewährt werden.
Zinsen: 1. - 10. Jahr: 0%/ 2%
Tilgung: 2%.
ab 11. Jahr: marktüblich (höchstens 6%)
Wurde ein Darlehen von mehr als 40% der Gesamtkosten bewilligt, beträgt der Zinssatz 2% und der Tilgungssatz 5%. Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bei
der zuständigen Wohnraumförderstelle.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Tel.: 0511-30031 313 ∙ www.nbank.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen
Investoren, die ältere Mietwohnungen (Fertigstellung bis zum 01.01.1995) energetisch
modernisieren wollen, können ein Darlehen erhalten. Gefördert werden Maßnahmen
wie z. B. Dämmung, Fensteraustausch, Erneuerung von Heiztechnik und Maßnahmen
zur Nutzung erneuerbarer Energien. Fördervoraussetzungen sind u.a., dass die Größe
der Wohnung in einem angemessenen Verhältnis zum Mieterhaushalt steht und dass
das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf.
Zinsen: 1.-20. Jahr: 0%
Tilgung 1 %.
ab 21. Jahr: marktüblich
Es kann ein Darlehen bis zu 65% der durch die Maßnahme verursachten Kosten,
jedoch höchstens der Kosten eines vergleichbaren Neubaus, gewährt werden. Ihren
Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bei der zuständigen Wohnraumförderstelle.
30
Regenerative Energien
4
Förderprogramme für regenerative Energien
4.1 Erzeugung von Strom aus Biomasse
Stadtwerke Osnabrück AG
Tel.: 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Stromvergütung
Jede Anlage zur Erzeugung von Strom aus Biomasse erhält für den Zeitraum von 20
Jahren eine garantierte Mindestvergütung je kWh eingespeisten Strom.
Die Vergütung kann sich weiter erhöhen, wenn der Strom aus bestimmten Stoffgruppen (z.B. Pflanzen, Gülle) gewonnen wird oder in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
erzeugt wird (KWK-Bonus).
Aktuelle Informationen zum EEG und den derzeitigen Vergütungssätzen finden Sie
auf der Themenseite des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de
unter dem Link „EEG“.
Nach der Installation wird ein Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen, in Osnabrück mit der SWO Netz GmbH.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/270
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Erneuerbare Energien / Standard - Programm 270
Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ / Programmteil „Standard“ für
Privatpersonen (die den erzeugten Strom einspeisen), Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen: Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und auch die
Erweiterung von Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse (Strom aus fester Biomasse).
Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten – max. 25 Mio. € können mit
individuellen risikogerechten Zinssätzen mitfinanziert werden.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr
bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren).
Zinssatz ab 1,36% effektiv pro Jahr (Stand März 2015).
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens
mit Angabe der Programmnummer 270 zu stellen.
31
Regenerative Energien
4.2
Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/271
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Erneuerbare Energien / Premium - Programm 271
Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ / Programmteil „Premium“ für Privatpersonen, die die erzeugte
Wärme ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen. Gefördert
wird die Errichtung und Erweiterung von Biomasse-Anlagen
zur Verfeuerung fester Biomasse (z. B. Holzpellets, Scheitholz, oder Holzhackschnitzel) mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW oder KWK-Biomasse-Anlagen mit einer Leistung bis maximal 2 MW.
Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten – max. 10 Mio. € können mitfinanziert werden.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr
bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren).
Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen.
Beachten Sie den Antrag auf Tilgungszuschuss und die darin genannten einzuhaltenden Emissionswerte. Tilgungszuschuss für Biomasse-Anlagen zur thermischen Nutzung: 20 € je kW installierter Nennwärmeleistung (Grundförderung) – max. 50.000
€ je Einzelanlage. Zusätzlich können Boni für niedrige Staubemissionen sowie die
Errichtung einers Pufferspeichers genutzt werden. Der maximale Tilgungszuschuss mit
Bonusnutzung beträgt 100.000 € je Anlage.
Der Tilgungszuschuss für förderfähige KWK-Biomasse-Anlagen beträgt 40 € je kW
installierter Nennwertleistung.
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank mit Angabe der Programmnummer 271 gestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien
zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert. Aktuelle
Informationen können der Homepage des KfW (Programm 271) entnommen werden!
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Regenerative Energien
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196-908 625 · www.bafa.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7.
Förderung einer Anlage zur Verfeuerung von fester Biomasse
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien
zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert und die
Fördervoraussetzungen für Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse noch attraktiver
gestaltet. Aktuelle Informationen können der Homepage des BAFA entnommen werden!
Gegenstand der Zuschussförderung sind die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung in
Gestalt von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Holz)
oder besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkessel. Die Basisförderung für
automatisch beschickte Anlagen beträgt 80 € je kW erreichte Nennwertleistung.
Dabei gelten folgende Mindestförderbeträge:
-
für Pelletöfen mit Wassertasche: 2.000 €
-
für Pelletkessel: 3.000 €
-
für Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (mind. 30l/kW): 3.500 €
Für die Errichtung einer automatisch beschickten Hackschnitzelanlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung, kann eine pauschale
Förderung von 3.500 € beantragt werden. Bei der Errichtung von besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln beträgt die Basisförderung pauschal 2.000 €.
Ein Kombinationsbonus ist bis zu 500 € in Verbindung mit einer förderfähigen Solarkollektoranlage bzw. effizienten Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Wärmenetz möglich. Zur Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits
geförderter Biomasseanlagen kann ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von
200 € gewährt werden. Die Inbetriebnahme dieser Anlagen muss zwischen 3 und 7
Jahren zurück liegen. Ein Gebäudeeffizienzbonus kann beantragt werden, wenn die
Biomasseanlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird. Der Bonus kann
bis zu 50 % der jeweiligen Basisförderung betragen. Für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW, die besondere Anforderungen erfüllen, kann ein Innovationsbonus gezahlt werden. Dieser Bonus soll neben Anlagen im Gebäudebestand auch
bei Neubauten gelten.
Anträge von Privatpersonen sind innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme
der Anlage bzw. dem Abschluss der Optimierungsmaßnahme an die BAFA zu stellen.
Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragsstellern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen.
33
Regenerative Energien
4.3 Geothermische Anlagen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196-908 625 · www.bafa.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7.
Förderung einer effizienten Wärmepumpe
Zuschuss für die Errichtung einer effizienten Wärmepumpe für die kombinierte Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes (im
Gebäudebestand).
vgl. 3.4 „Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen“
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/152 und www.kfw.de/430
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Sanieren - Programm 152/430
Darlehen oder Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“. Gefördert
werden Einzelmaßnahmen/- kombinationen wie eine Heizungserneuerung. Eine Bestätigung des Fachhandwerkers über einen hydraulischen Abgleich ist notwendig.
Kreditvariante (Programmnummer 152): Es können bis zu 100% der förderfähigen
Investitionskosten finanziert werden – max. aber bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 10 Jahre/ Tilgung zum Laufzeitende
bis zu 10 Jahre/mind. 1, max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/mind. 1, max. 3 Jahre
bis zu 30 Jahre/mind. 1, max. 5 Jahre
Zinssatz ab 0,75% effektiv pro Jahr (Stand März 2015)
Zuschussvariante (Programmnummer 430): Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen wird ein Betrag von bis zu 5.000 € pro Wohneinheit bewilligt. Zuschüsse
unter 300 € werden nicht gewährt.
Vgl. 3.4 „Einbau/Erneuerung von Heizungsanlagen“ und 3.7 „Energieeffizient
Sanieren - Einzelmaßnahmen“
Eine Kombination von BAFA- und KfW-Fördermöglichkeiten für die gleiche Heizungskomponente ist nicht möglich.
34
Regenerative Energien
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/272
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Erneuerbare Energien / Tiefengeothermie - Programm 272
Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien-Tiefengeothermie-Premium“ für Privatpersonen, die die erzeugte Wärme
ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen, sowie Freiberufler und
gemeinnützige Organisationen.
Gefördert werden Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie mit mehr als 400 Meter Bohrtiefe.
Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen, Prototypen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.
Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten ohne Mehrwertsteuer – max.
10 Mio. € können mitfinanziert werden.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 5 Jahre/max. 1 Tilgungsfreijahr
bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren)
Zinssatz ab 1 % effektiv pro Jahr (Stand März 2015). Aktuelle Zinssätze im Internet
unter www.kfw.de/konditionen.
Außerdem können verschiedene Tilgungszuschüsse beantragt werden. Die detaillierte Auflistung der Anforderungen und Förderkriterien sind dem Antrag auf Tilgungszuschuss Tiefengeothermie (Formularnummer 600 000 0203) zu entnehmen.
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt. Programm 272
(Programmteil „Tiefengeothermie - Premium“) mit angeben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien
zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert. Aktuelle
Informationen können der Homepage des KfW (Programm 272) entnommen werden!
35
Regenerative Energien
4.4 Solare Stromerzeugung (Photovoltaikanlagen)
Stadtwerke Osnabrück AG
Tel.: 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Stromvergütung
Jede Anlage erhält für den Zeitraum von 20 Jahren eine garantierte Mindestvergütung
je kWh eingespeisten Strom.
Vergütungssätze für selbstverbrauchten Strom entfallen.
Aktuelle Informationen zum EEG und den derzeitigen Vergütungssätzen finden Sie
auf der Themenseite des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de
unter dem Link „EEG”.
Nach der Installation wird ein Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen, in Osnabrück mit der SWO Netz GmbH.
Hinweis: Standort und Leistung von neu in Betrieb gegangenen Anlagen, für die eine
Vergütung gezahlt wird, müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
36
Regenerative Energien
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/274 und www.kfw.de/275
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Erneuerbare Energien - Programm 274 und 275
Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“
/ Programmteil „Standard“ für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom einspeisen, Freiberufler und Landwirte.
Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung oder die Erweiterung von Photovoltaikanlagen, die den Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Bis zu 100% der förderfähigen
Nettoinvestitionskosten - max. 25 Mio. € können mit individuellen risikogerechten Zinssätzen mitfinanziert werden.
Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr
bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren)
Zinssatz ab 1,36 % effektiv (Stand März 2015). Aktuelle Zinssätze im Internet unter
www.kfw.de/konditionen.
Über das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ (275) werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gefördert, die
an das elektrische Netz angeschlossen ist. Die Förderung erfolgt durch ein zinsgünstiges Darlehen und durch Tilgungszuschüsse. Gefördert wird die Neuerrichtung einer
Photovoltaikanlage mit max. 30kWp in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem. Auch ein stationäres Batteriespeichersystem, welches nachträglich
zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installiert
wird, kann gefördert werden. Förderfähig ist nur die Investition in das Batteriespeichersystem.
Für beide Fördermaßnahmen sind die Anträge vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
37
Regenerative Energien
4.5
Visualisierung des Ertrages aus erneuerbaren Energien in der Schule und der Kirche
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196-908 625 ∙ www.bafa.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7.
Visualisierung des Ertrages aus erneuerbaren Energien
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage, Photovoltaikanlage oder
Biomasseanlage in Berufsschulen, Technikerschulen, Universitäten und Kirchen können zusätzliche
Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages und/
oder eine Veranschaulichung der Technologien,
z.B. elektronische Anzeigetafeln, in allgemein zugänglichen Räumen, ergänzend gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt höchstens 1.200 € (2.400 €
bei Vorhaben, die vor dem 10. März 2015 begonnen
wurden).
Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der Visualisierungsmaßnahme gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Machen Sie mit!
Arbeitskreis
ENERGIE, BAUEN UND WOHNEN
der Lokalen Agenda 21 in Osnabrück
Der Arbeitskreis Energie, Bauen und
Wohnen setzt sich für eine nachhaltige
Energiepolitik in Osnabrück ein.
Zu den Mitgliedern zählen u.a. Fachleute aus dem
Bau- und Energiebereich, Vertreter der Stadtwerke,
aus Forschung und Lehre sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Der Arbeitskreis trifft sich jeden zweiten Dienstag im Monat.
Informationen zu aktuellen Terminen und Projekten unter
www.osnabrueck.de/agenda. Interessierte können sich an den Fachbereich
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Osnabrück wenden (Tel. 0541-323 3174
oder [email protected]).
38
Regenerative Energien
Besuchen Sie uns im Internet!
SUN-AREA: Sonnenenergiepotenzial auf Osnabrücks Dächern
Mit Wirtschaftlichkeitsrechner!
Mit dem Projekt Sun-Area der Stadt Osnabrück und der Hochschule Osnabrück
können sich Internetnutzer mit wenigen Klicks anzeigen lassen, ob sich die
Dachflächen ihres Hauses für den Bau einer Photovoltaikanlage eignen und wie
viel Quadratmeter Solarmodule gegebenenfalls installiert werden können.
Auf Grundlage einer hochgenauen Laserscannerbefliegung des Jahres 2011 wurde für Osnabrück eine Neuberechnung von IP Syscon durchgeführt. Hauseigentümer können nun auch abfragen, ob Ihr Dach für solarthermische Anlagen
geeignet ist.
Zusätzlich zum solaren Potential des Daches gibt das Portal auch Auskunft zur
Wirtschaftlichkeit einer Anlage. Dazu sind im integrierten Renditerechner immer
die aktuellen Vergütungssätze hinterlegt.
Stadt Osnabrück
Fachbereich Umwelt und Klimaschutz
Tel.: 0541-323 3173 · www.osnabrueck.de/sun-area
39
Regenerative Energien
4.6 Solare Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung (solarthermische Anlagen)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196 - 908 625 · www.bafa.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 7.
Förderung von Solarkollektoranlagen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien
zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert und die
Fördervoraussetzungen für Solaranlagen noch attraktiver gestaltet. Aktuelle Informationen können der Homepage des BAFA entnommen werden!
Gegenstand der Zuschussförderung sind die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung, zum Zwecke der Warmwasseraufbereitung
und/oder Raumheizung. Erstmals werden Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung Gegenstand der Basisförderung. Bei Anlagen bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche werden bis zu 50 € je m2, mindestens jedoch 500 € gewährt. Bei der
Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung
und Raumheizung, zur solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme wird eine Basisförderung bis zu 140 € je m2, mindestens jedoch 2.000 € gewährt.
Die Erweiterung solch einer Anlage kann mit 50 € je m2 gefördert werden.
Ein Kombinationsbonus bis zu 500 € kann beantragt werden (z.B. bei gleichzeitiger
Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage, dem Anschluss an ein Wärmenetz
oder dem Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik). Zur Durchführung
nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Solarkollektoranlagen
wird ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 200 € gewährt. Die Inbetriebnahme dieser Anlagen muss zwischen 3 und 7 Jahren zurück liegen. Ein Gebäudeeffizienzbonus kann beantragt werden, wenn die Anlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird. Der Bonus kann bis zu 50 % der jeweiligen Basisförderung
betragen. Für Anlagen mit mind. 20 und max. 100 m2 installierter Bruttokollektorfläche
(bei Prozesswärme unbegrenzt), kann ein Innovationsbonus gezahlt werden. Dieser
soll neben Anlagen im Gebäudebestand, auch in Neubauten gelten.
Anträge von Privatpersonen sind innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme
der Anlage bzw. dem Abschluss der Optimierungsmaßnahme an die BAFA zu stellen.
Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragsstellern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen.
40
Regenerative Energien
Wir machen Sie fit für Ihre Zukunft!
Investieren Sie jetzt und leben Sie besser.
Mit wenig Energie Geld sparen!
Wie wir Sie unterstützen können:
Energetische Beratung
Energiebericht/BAFA
Wärmedämmung/Heiztechnik
Photovoltaikanlage
mit Speicher
PVAnlage 3,0 KWp ab 6.800,- €
Lithium Ion Speicher
5,5 KWp
ab 4.200,- €
Tilgungszuschuss bei
Kreditförderung
der KFW
ca.1.800,- €
Photovoltaik/Speicher
Fördermöglichkeiten KfW
(z. B. Programm 151, 430, 273, 275, etc.)
Gasbrennwerttherme
Pelletofen
Gas- Wandbrennwertherme für
eine Wohnung mit 150 l
Warmwasserspeicher
Pelletkaminofen
ab 3.700,- €
ab 1.900,- €
Wir beraten und unterstützen Sie gerne!
Natürlich - unabhängig. Einfach - fair. Besser - ÖkoRen.
Die ÖkoRen GmbH ist ein herstellerunabhängiges Unternehmen und erarbeitet für seine Kunden bundesweit individuelle
Konzepte für die Planung, Umsetzung und Finanzierung von
Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung.
Wir sind für Sie da:
(0800) 78 89 - 222
– das Energie- und Umweltunternehmen
Charlottenburger Ring 16 · D-49186 Bad Iburg
www.oekoren.de · [email protected]
41
Regenerative Energien
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/151
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Sanieren - Programm 151
Solarthermische Anlagen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, können bei Sanierungen
zum KfW-Effizienzhaus in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (Programm 151).
Vgl. auch 3.5 „Energieeffizient
Sanieren-Effizienzhaus“
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/153
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Energieeffizient Bauen - Programm 153
Solaranlagen können bei einem Bau oder Ersterwerb eines KFW-Effizienzhauses in
den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (Programm 153).
Vgl. auch 3.2. „Energieeffizient Bauen“
42
Regenerative Energien
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/271
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Erneuerbare Energien / Programmteil Premium - Programm 271
Darlehen für die Errichtung und Erweiterung von
großen Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m²
Bruttokollektorfläche aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ / Programmteil „Premium“. Fördermittel können Privatpersonen, die die erzeugte
Wärme ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen,
sowie Freiberufler, KMU und gemeinnützige Organisationen beantragen. Gefördert werden Anlagen zur
Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten.
Bis zu 100% - max. 10 Mio. € der förderfähigen Nettoinvestitionskosten können mitfinanziert werden.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr
bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren).
Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen.
Es werden Tilgungszuschüsse gewährt, die bei Solarkollektoranlagen entweder größenabhängig oder ertragsabhängig beantragt werden können. Die Gutschrift Ihres
Tilgungszuschusses erfolgt, nachdem Sie den Verwendungsnachweis eingereicht haben. Der Tilgungszuschuss reduziert die Kreditschuld und führt zu einer Verkürzung
der Kreditlaufzeit. Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme.
Eine Kombination mit anderen KfW Programmen ist für das gleiche Vorhaben nicht
möglich.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens
mit Angabe der Programmnummer 271 zu stellen.
Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2015 die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert. Aktuelle Informationen können der
Homepage des KfW (Programm 271) entnommen werden!
43
Regenerative Energien
4.7 Windkraftanlagen
Stadtwerke Osnabrück AG
Tel.: 0541-2002 2002 ∙ www.stadtwerke-osnabrueck.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Stromvergütung
Jede Windkraftanlage erhält für den Zeitraum von 20 Jahren
eine garantierte Mindestvergütung je kWh eingespeister Strom.
Aktuelle Informationen zum EEG und den derzeitigen Vergütungssätzen finden Sie auf der Themenseite des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de unter dem
Link „EEG“.
Nach der Installation wird ein Vertrag mit dem Netzbetreiber
geschlossen, in Osnabrück mit der SWO Netz GmbH .
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0800-539 9002 ∙ www.kfw.de/270
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 9.
Erneuerbare Energien / Programmteil Standard - Programm 270
Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ / Programmteil „Standard“ für
Privatpersonen, die den erzeugten Strom einspeisen, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen. Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und auch die
Erweiterung von Windkraftanlagen an land und repowering-Maßnahmen. Bis zu 100%
der förderfähigen Nettoinvestitionskosten – max. 25 Mio. € können mit individuellen
risikogerechten Zinssätzen mitfinanziert werden.
Die Kreditlaufzeit und Tilgungsfreijahre betragen:
bis zu 5 Jahre/max. 1 Jahr
bis zu 10 Jahre/max. 2 Jahre
bis zu 20 Jahre/max. 3 Jahre (bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren).
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt. Programmnummer 270 mit angeben.
Aktuelle Zinssätze im Internet unter www.kfw.de/konditionen.
44
Weitere Programme
5
Weitere Förderprogramme
5.1Erdgasfahrzeuge
Stadtwerke Osnabrück AG
Tel.: 0541-2002 1752 · www.stadtwerke-osnabrueck.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6.
Förderprogramm Erdgas
Energiekunden der Stadtwerke, die sich für die Anschaffung eines Neufahrzeuges
mit Erdgas-Serientechnik entscheiden, bekommen von den Stadtwerken 500 kg Erdgas geschenkt. Betankt werden kann das Erdgas-Fahrzeug an der Aral-Tankstelle am
Berliner Platz. Für die Inanspruchnahme der Förderung muss der Antragsteller für die
Dauer von mindestens 24 Monaten ab Auszahlung der Förderung durch die Stadtwerke mit Strom, Gas oder Wärme beliefert werden.
Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2015 möglich.
Weitere Informationen zu Erdgasfahrzeugen finden Sie unter:
www.erdgas-fahren.de
www.gibgas.de
www.gas24.de.
Erdgas-Tankstelle in Osnabrück:
45
Weitere Programme
5.2 Elektromobilität
Stadtwerke Osnabrück AG
Tel.: 0541-2002 2002 · www.stadtwerke-osnabrueck.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 6.
Gratis Strom tanken
„Gratis Strom tanken für Energiekunden der Stadtwerke Osnabrück“
Energiekunden der Stadtwerke Osnabrück können derzeit an 15 Ladestandorten im
Stadtgebiet und der Region Osnabrücks gratis Strom tanken. Nichtkunden haben
die Möglichkeit über sms-Bezahlung oder das sog.
ladeticket einfachen Zugang zu den Ladestationen zu
erhalten. Es ist in drei Laufzeiten erhältlich, die jeweils
mit der ersten Freischaltung beginnen. Darin enthalten
ist die uneingeschränkte Nutzung der Ladeinfrastruktur
in Osnabrück sowie im gesamten ladenetz-Verbund.
Preisübersicht:
ladeticket 365 Tage - 180€
ladeticket 30 Tage - 50€
ladeticket 7 Tage - 20€
- an der Kamp-Promenade (sms-Bezahlung möglich)
- in der Ledenhof-Tiefgarage
- an der OsnabrückHalle (sms-Bezahlung möglich)
- bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
- auf dem Gelände der Stadtwerke (sms-Bezahlung möglich)
- am Stadthaus (sms-Bezahlung möglich)
- am Moskaubad (sms-Bezahlung möglich)
- am Schinkelbad
- am Nettebad (ab April 2015)
- am Nahne Center
- in der Alfred-Delp-Straße
- in der Mökedieckstraße am SuperBioMarkt
- an der Hannoverschen Straße 6-8
- am Innovationscentrum Osnabrück
- am Flughafen Münster/Osnabrück
46
Weitere Programme
5.3 Carsharing
Stadtteilauto OS GmH
Tel.: 0541-6854 458
www.stadtteilauto.info
Stadtteilauto
Für alle bestehenden und neuen Abo-Kunden der Stadtwerke Osnabrück (Preisstufe 0,
Osnabrück/Belm) entfällt die einmalige Aufnahmegebühr beim stationären CarSharing
(stat>k) in Höhe von 59 Euro (ermäßigt 29 Euro) bei Abschluss eines Vertrags bei der
Stadtteilauto OS GmbH. Auch beim flexiblen CarSharing (flow>k), das die Stadtteilauto OS GmbH seit Herbst 2014 anbietet, gibt es Vergünstigungen. Hier jedoch nur
für neue Abonnenten, die zuvor noch nicht Kunde bei den Stadtwerken Osnabrück
waren. Bei Abschluss des Umwelt-Abos bis zum 30.06.2015 im Mobilitätszentrum am
Neumarkt kann von diesen Neuabonnenten der Antrag für das flow>k gestellt werden.
Statt 29 Euro zahlt der Kunde hier nur 14 Euro einmalige Bearbeitungsgebühr und
erhält zudem 30 Freiminuten für die ersten Fahrten mit den 30 auffällig beklebte VW
up!s. Für alle anderen Kunden gilt: flow>k beinhaltet keine monatliche Grundgebühr
oder Sicherheitseinlage. Die einmalige Anmeldegebühr liegt bei 29 Euro. Durch die
minutengenaue Abrechnung wird nur gezahlt, was auch gefahren wird.
Stadtteilauto lässt sich auch im Verbund mit anderen Mobilitätsbausteinen nutzen. So
erhalten Mobilkartenkunden ein monatliches Fahrguthaben für das CarSharing in Osnabrück in Höhe von 20€, das bei Nichtgebrauch bis zu drei Monate übertragbar ist.
Außerdem entfallen die Aufnahmegebühr, die Sicherheitseinlage sowie die Grundgebühr. Kunden sparen nicht nur 5 Euro monatlich, sondern zusätzlich 279 Euro.
Mehr Infos unter: www.stadtteilauto.info
Entspannt Gas geben
Jetzt Erdgas-Neufahrzeug kaufen und 500 kg Erdgas geschenkt bekommen.
Details unter 0541 - 2002 2002.
47
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PLZOrt
Name
49074 Osnabrück Hilmes
49074 Osnabrück Waldeck
49074 Osnabrück Schramm
49076 Osnabrück Hornstein
49076 Osnabrück Rohling
49076 Osnabrück Schlaak
49078 Osnabrück Bäcker
49078 Osnabrück Lerch
49078 Osnabrück Schlie
49080 Osnabrück Neumann
49080 Osnabrück Rodenheber
49080 Osnabrück Dückers
49080 Osnabrück Möhle
49080 Osnabrück Seebold
49082 Osnabrück Röwekamp
49082 Osnabrück Krapohl
49082 Osnabrück Lütkeschümer
49084 Osnabrück Brunsmann
49088 Osnabrück Seeber
49088 Osnabrück Mücke
49088 Osnabrück Halbach
49088 Osnabrück Blumberg-Bohn
49124 GM-Hütte Robrahn
49143 Bissendorf Machnik
49186 Bad Iburg Homburg
49565 Bramsche Bäcker
49134 Wallenhorst Kohlbrecher
49143 Bissendorf Schorling
49143 Bissendorf Opitz
49176 Hilter a.T.W. Vogelsang
49324Melle
Spannhoff
49504 Lotte
Steinigeweg
Vorname
Adresse
Tel-Nr.
E-Mail
Dipl.-Ing. Sabine
Wassermannstr. 29
0541/350690
[email protected]
Dipl.-Ing. Kerstin
Holtstraße 30
0541/27941
[email protected]
Dipl.-Ing. (FH) JoachimKleiststraße 12
0541/8006974 [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Anton Weißenburgerstr. 4
0541/3497880 [email protected]
Dipl.-Ing. Martin Caprivistrasse 21 01725330631
[email protected]
Gunar
Birkenallee 26 a
0541/9707210 [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Sascha Lotter Straße 33
0541/80089411 [email protected]
Stefan
Auguststraße 20a
0541/4042957 [email protected]
Carsten
Am Haunhorst 32a
0541/4406947 [email protected]
Rupert
Wüstenstr. 29
0541/3355080 [email protected]
Dipl.-Ing. Wolfgang
Schelverstraße 24
0541/87271
[email protected]
Martin
Herminenstraße 19
0541/58051030 [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Axel
Anton-Storch-Str. 19 0541/982330
[email protected]
Blumenhaller Weg 61A0541/68531800 [email protected]
Dipl.-Ing. Christian
Dipl.-Ing. (FH) Ernst Wasastraße 8
0541/990100
[email protected]
Dipl.-Ing. Ralf
Deisterweg 11
0541/8009010 [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Iburger Str. 198a
0541/9511811
[email protected]
Dirk
Kemnader Feld 11
0541/77086943 [email protected]
Dipl.-Ing. Dietmar
Gleiwitzer Weg 1
0541/75089426 [email protected]
Dipl.-Ing. Carsten
Eschenweg 36b
0541/91194115 [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Verena Hügelstraße 59
0541/4095323 [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Birgit Schwalbenweg 9
0541/9117091
[email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Nicole Forellental 4
0541/4045216 [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Anja
Gewerbepark 18
05402/96896500 [email protected]
Charlottenburger Ring 1605403/7889205 [email protected]
Dipl.-Ing. Stephan
Dipl.-Ing. (FH) Astrid Eichendorffstr. 19
0173/7331234 [email protected]
Björn
Hollager Straße 27
05407/8986633 [email protected]
Helmut
Eichendorffhof 1
05402/3491
[email protected]
Marko
Knehems Garten 3
05402/6919344 [email protected]
Silvia
Ernst-August-Str. 19 05409/989950 [email protected]
Thorsten
Kosakenallee
05422/947833 [email protected]
Dipl.-Ing. Jürgen
Drosselweg 1
0541/1811558
[email protected]
Anhang: Energieberaterliste
Energieberater in Osnabrück (inkl. 20 km Umkreis) (Stand 21.03.2015)
Quelle: www.energie-effizienz-experten.de